Internationales Erbrecht
|
|
|
- Mona Straub
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 kompakte Regelung im IPRG 28 IPRG: Anknüpfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen ( Erbstatut), 29 IPRG: Erb- bzw Heimfallsrecht des Staates 30 IPRG: Anknüpfung der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen keine Rechtswahl des Erblassers! zahlreiche Vorfragen (Ehe, Abstammung, Adoption) selbstständig anzuknüpfen Internationales Erbrecht Unabhängig davon, wo sich das Vermögen des Erblassers befindet, wird die Erbfolge einer einzigen Rechtsordnung unterworfen letztes Personalstatut des Erblassers ( 28 Abs 1 IPRG) Ausnahmen: Grundprinzip: Nachlasseinheit Nachlasserwerb und Nachlasschuldenhaftung, wenn Verlassenschaftsabhandlung in Österreich ( 28 Abs 2 IPRG) Heimfallsrecht des Staates (3 29 IPRG) Verfügungen von Todes wegen ( 30 IPRG) Liegenschaften ( 31, 32 IPRG)
3 Testierfähigkeit Erbfähigkeit Testierfähigkeit = besondere Geschäftsfähigkeit : Kann der Erblasser eine letztwillige Verfügungen errichten? Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt der Rechtshandlung ( 20 Abs 1 S 1 IPRG) Erbfähigkeit: Fähigkeit bedacht bzw berufen zu werden (erbrechtliche Erwerbsfähigkeit) nach dem Erbstatut ( 28 Abs 1 IPRG) 53 IPRG: Vorrang Internationalen Übereinkommen Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (HTestÜ) in Kraft in Österreich seit 1964 Anwendungsbereich: Form Letztwilliger Verfügungen unabhängig von Gegenseitigkeit unabhängig davon anzuwenden, ob die Beteiligten Staatsangehörige eines Vertragsstaats sind (Art 6 HTestÜ)
4 HTestÜ: Formgültigkeit favor testamentii Art 1 HTestÜ 1961 zu bejahen wenn Testament dem innerstaatliche Recht eines der folgenden Anknüpfungspunkte entspricht nach dem Verfügungsort der letztwilligen Verfügung oder der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Verfügungszeitpunkt oder der Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt oder dem Wohnsitz des Erblassers im Verfügungszeitpunkt oder dem Wohnsitz des Erblassers im Todeszeitpunkt oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Verfügungszeitpunkt oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Todeszeitpunkt oder dem Belegenheitsort der betroffenen Liegenschaften Form auch Vorschriften, welche Testamente beschränken, etwa wegen Alters Staatsangehörigkeit HTestÜ: Formgültigkeit persönliche Eigenschaften des Erblassers beschränken formbezogene Einschränkungen der Testierfähigkeit, die sich aus bestimmten persönlichen Eigenschaften des Erblassers ergeben (Bsp 568 f ABGB, Sachwalterschaft) auch notwendige Zeugeneigenschaften (Art 5 HTestÜ 1961) Folge: letztwillige Verfügung einer Person mit österreichischem Personalstatut kann formgültig sein, wenn die Formerfordernisse zwar nach dem HTestÜ 1961, nicht aber nach dem österreichischen materiellen Recht erfüllt sind (etwa 591 ABGB) Nicht umfasst: Erbverträge und Erbverzichtsverträge hier: allgemeines Formstatut ( 8 ivm 30 IPRG: Ortsform oder Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung oder subsidiär im Todeszeitpunkt) Nicht umfasst: Testierfähigkeit materielle Gültigkeit
5 Materielle Gültigkeit 30 IPRG: Testierfähigkeit ebenso wie die Gültigkeit von letztwilligen Verfügungen, Erbverträgen und Erbverzichtsverträgen Primär maßgeblich: Personalstatut des Erblassers im Verfügungszeitpunkt Subsidiär: Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes, wenn danach Gültigkeit Anwendungsbereich: alle materiell-rechtlichen Gültigkeitsvoraussetzungen erbrechtliche Geschäftsfähigkeit (Testierfähigkeit) Zulassung der letztwilligen Verfügung, die verschiedenen Arten, ihre Reichweite, Bindungswirkung, Widerrufbarkeit Rechtsfolgen bei Verletzung der Gültigkeitserfordernisse Gesetzliche Erbfolge verschiedene Regeln für die Berufung der Erben und Nachlasserwerb Berufung zum Erben letztes Personalstatut des Erblassers (Erbstatut) Nachlasserwerb Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen
6 Gesetzliche Erbfolge: Erbstatut Grundsatz: Erbstatut ist das Personalstatut ( 9 IPRG) des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes letztes berufenes Heimatrecht ( 28 Abs 1 IPRG) Anwendungsbereich: gesetzlichen Erben, die Grundprinzipien des Intestaterbrechts und die Beteiligung der Erben Erbstatut Anwendungsbereich den Erbfall (Todeszeitpunkt und Todesvermutung) die gesetzliche Erbfolge andere gesetzliche Ansprüche von Todes wegen (bspw gesetzliche Unterhaltsansprüche gegen die Erben, 796 ABGB) gesetzliche Vermächtnisse ( 758 ABGB) Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe Erb(un)fähigkeit natürlicher oder juristischer Personen Entschlagungsgründe Gesetzliche Einschränkungen der letztwilligen Nachlassverfügung (bspw durch ein Vorausvermächtnis nach 758 ABGB) das Pflichtteilsrecht (einschließlich Verjährung) Schenkungsanrechnung, Vorempfänge und Einrechnungen die Erfüllung von Nachlassforderungen durch einen Schuldner, der zugleich Erbe ist Haftungsbeschränkungen Auslegung und Wirkungen der letztwilligen Verfügung die Art und Weise, wie Betroffene (materiellrechtlich) ihr Ansprüche durchsetzen können
7 Anwendungsbereich Ausnahmen keine Anwendung des Erbstatuts, wenn spezielle Regeln greifen, etwa die Testierfähigkeit und die Gültigkeit (Zulässigkeit) einer Verfügung von Todes wegen, also eines Testaments, Erb- oder Erbverzichtsvertrags ( 30 IPRG) staatliche Ansprüche auf den Nachlass (Heimfallsrecht, 29 IPRG) den Modus und die Typengestaltung dinglicher Rechte an Liegenschaften ( 32 IPRG) Erbhöfe im Inland (Kärtner ErbhöfeG 1990, Tiroler HöfeG) die Vererbung gemeinschaftlichen Wohneigentums ( 14 WEG) Formfragen (HTestÜ 1961 bzw 8 IPRG) die Rechtsfähigkeit ( 12 IPRG) gesellschaftsrechtliche Nachfolgefragen ( 10 IPRG, Gesellschaftsstatut) ehegüterrechtliche Fragen ( 19 IPRG) den Nachlasserwerb und die Nachlassschuldenhaftung bei der Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen in Österreich ( 28 IPRG) Erbschaftserwerb Unterscheidung: Titel und Modus Titel folgt dem zugrunde liegenden Titelgeschäft, also dem Schuldstatut, Erbstatut, Güterrechtsstatut Modus als dingliche Verfügung nach dem Belegenheitsstatut ( 31 IPRG, lex rei sitae) Verlassenschaftsabhandlung in Österreich nach lex fori = österr Recht ( 28 Abs 2 IPRG); unabhängig von der Belegenheit der Nachlassgegenstände
8 Heimfallsrecht Nachlass erbenlos oder ist eine Gebietskörperschaft als gesetzlicher Erbe vorgesehen Recht des Staates, in welchem sich das Vermögen des Erblassers zum Todeszeitpunkt befindet Liegenschaften Erwerb dinglicher Rechte an einer unbeweglichen Sache: lex rei sitae!
9 Europäisierung des Erbkollisionsrechts Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses in Kraft ab: 17. August 2015, Art 84 ErbVO objektive Anknüpfung, Art 21 ErbVO (1) Sofern in dieser Verordnung nichts anderes vorgesehen ist, unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Europäisierung des Erbkollisionsrechts beschränkte Rechtswahlmöglichkeit Art 22 ErbVO (1) Eine Person kann für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört. ausdrückliche Erklärung in Testamentsform materielle Wirksamkeit der Rechtswahl nach dem gewählten Recht
10 Rechtswahl des Erblassers im europäischen Kontext durchaus üblich Deutschland ( 25 Abs 2 EGBGB) Italien (Art 46 Abs 2 itiprg) Schweiz (Art 90 Abs 2, 91 Abs 2 chiprg) Liechtenstein (Art 29 Abs 3, 4 lieiprg) Belgien (Art 79 belgiprg) daher: beschränkte Rechtswahlmöglichkeit in ErbVO Europäisierung des Erbkollisionsrechts Grundsatz der Nachlasseinheit Art 23 ErbVO (1) Dem nach Artikel 21 oder Artikel 22 bezeichneten Recht unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen. gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlass ohne Rücksicht auf den Belegenheitsort der Nachlassgegenstände
11 Europäisierung des Erbkollisionsrechts Formgültigkeit, Art 27 ErbVO Recht des Staates, in dem die Verfügung errichtet wurde, Recht des Staates, dem der Erblasser oder [mindestens ein Erbe] bei Abschlusses des Erbvertrags oder im Zeitpunkt des Todes angehörte, Recht des Staates, in dem der Erblasser oder [mindestens ein Erbe] im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung oder des Abschlusses des Erbvertrags oder im Zeitpunkt des Todes den Wohnsitz hatte, Recht des Staates, in dem der Erblasser oder [mindestens ein Erbe] entweder im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung oder des Abschlusses des Erbvertrags oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Recht des Staates, in dem sich unbewegliches Vermögen befindet, soweit es sich um dieses handelt. Europäisierung des Erbkollisionsrechts Rück- und Weiterverweisung, Art 34 ErbVO (1) Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Drittstaats sind die in diesem Staat geltenden Rechtsvorschriften einschließlich derjenigen seines Internationalen Privatrechts zu verstehen, soweit diese zurück- oder weiterverweisen auf: a) das Recht eines Mitgliedstaats oder b) das Recht eines anderen Drittstaats, der sein eigenes Recht anwenden würde. (2) Rück- und Weiterverweisungen durch die in Artikel 21 Absatz 2, Artikel 22, Artikel 27, Artikel 28 Buchstabe b und Artikel 30 genannten Rechtsordnungen sind nicht zu beachten.
Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO)
Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Bingen, Honorarprofessor an der Johannes-Gutenberg- Universität, Mainz Inhalte: Neues Erbkollisionsrecht
Erbrechtliche Fragen für Deutsche, die in der Schweiz Wohnsitz begründet haben. Dr. Marco Balmelli, Advokat und Notar, Christen Rickli Partner, Basel
Erbrechtliche Fragen für Deutsche, die in der Schweiz Wohnsitz begründet haben Dr. Marco Balmelli, Advokat und Notar, Christen Rickli Partner, Basel 1 I. Einleitung II. Relevante Vorschriften des Internationalen
Erbrecht. Internationales Erbrecht. Thomas Maulbetsch. Kurseinheit 11. Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober Auflage
Erbrecht Thomas Maulbetsch Internationales Erbrecht Kurseinheit 11 Hagener Wissenschaftsverlag Stand: Oktober 2012 2. Auflage Inhalt Teil 1 Einführung A. Der Gegenstand des Internationalen Erbrechts...
EGBGB Art. 25, 26 Russland: Gemeinschaftliches Testament mit Vor- und Nacherbfolge bei deutschrussischen
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 99122# letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2009 EGBGB Art. 25, 26 Russland: Gemeinschaftliches
Inhalt. Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder
Inhalt Seite Dr. Siegfried Leitner Rechtsanwalt, Graz Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder 1. Ausgangslage im Überblick 1 2. Inkrafttreten (Artikel 84) 2 3.
Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union
Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Sarah Nietner Gliederung I. Hintergründe und Beispielsfall... 1 II. Anwendbares Recht... 2 1. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht... 2 2. Rechtswahl...
IPR-Vorlesung Einheiten Die neue EU-ErbVO. Brigitta Lurger
IPR-Vorlesung Einheiten 6 + 7 Die neue EU-ErbVO Brigitta Lurger Einleitung - Anwendungsbereich Praktische Bedeutung der neuen Verordnung große und zunehmende Zahl grenzüberschreitender Erbfälle zunehmende
DNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1407# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Leider kam es im DNotI-Report 21/96 zu einem Druckfehler. Das
Auswirkungen der EU-Erbrechtsreform auf die Beratungspraxis
Auswirkungen der EU-Erbrechtsreform auf die Beratungspraxis Familien mit respektablem Vermögen haben meist mehrere grenzüberschreitende Bezüge. Seien es die Ferienwohnung, unterschiedliche Aufenthaltsorte
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Prüfungsfolge in Zivilrechtsfällen mit Auslandsberührung
Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG
CATHERINE WESTENBERG Staatsangehörigkeit im schweizerischen IPRG SCHULTHESS POLYGRAPHISCHER VERLAG ZÜRICH INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I XII XXIV Vorbemerkungen
Internationales Erbrecht Frankreich
Internationales Erbrecht Frankreich von Hans-Peter Schömmer, Dr. Thomas Steinhauer, Ralph Haydu 1. Auflage Internationales Erbrecht Frankreich Schömmer / Steinhauer / Haydu schnell und portofrei erhältlich
Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:
Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 [email protected]
Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren
Internationales Privatrecht Allgemeine Lehren Das internationale Privatrecht ist nicht internationales, sondern nationales, innerstaatliches Recht. Jede nationale Rechtsordnung hat ihr eigenes internationales
Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze
Klausurenkurs im Schwerpunktbereich Internationales Privatrecht Lösungsskizze Frage 1 A. Bestimmung des Erbstatuts I. Maßgebliche Rechtsquelle Art. 3 Nr. 2 EGBGB: vorrangige Anwendbarkeit des deutsch-türkischen
PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Erbrecht
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Erbrecht Bedeutung des Erbrechts im Examen aufgrund einer Auswertung von 224 zivilrechtlichen Originalexamensklausuren durch den Großen Klausurenkurs der Universität zu Köln (komplette
Die Europäische Erbrechtsverordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung Ab dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-Erbrechtsverordnung bzw. EU-ErbVO) 1 in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs,
Internationales Erbrecht
Internationales Erbrecht Italien von Hans-Peter Schömmer Richter am Amtsgericht Dr. Jürgen Reiß Rechtsanwalt in Karlsruhe und Bologna 2., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2005 Inhaltsverzeichnis
Internationales Scheidungsrecht
FamRZ-Buch 10 Internationales Scheidungsrecht - einschließlich Scheidungsfolgen - Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Henrich 3., völlig neu bearbeitete Auflage 2012. Buch. 127 S. Kartoniert
Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 1 Einführung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 1 Einführung 1. Vorstellung 2. Formalia 3. Begriffsklärung Vertiefung IPR (Int l FamR) 4. Vorlesungsüberblick 5. Wiederholung Grundlagen
EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Serbien (und Montenegro): Ehevertrag eines deutsch-serbischen Ehepaares. Sachverhalt. Fragen
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14216 letzte Aktualisierung: 22.02.2006 EGBGB Art. 14, 15, 17, 18 Serbien (und Montenegro): Ehevertrag eines deutsch-serbischen Ehepaares Sachverhalt
1 Einführung in die Problematik
1 1 Einführung in die Problematik A. Internationales Erbrecht/Erbfälle mit Auslandsbezug I. Bedeutung der Erbfälle mit Auslandsbezug/Relevanz für die beratende Praxis Erbfälle mit Auslandsbezug nehmen
ERBRECHT. Arno Steinwender
ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe
I. Zum Sachverhalt. II. Fragestellung. 3. Wäre ein vertraglicher wechselseitiger Pflichtteilsverzicht möglich?
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1477# letzte Aktualisierung: 13. Juli 2001 EGBGB Art. 25, 26; BGB 2274 ff. England; Erbvertrag I. Zum
Inhaltsverzeichnis. KAPITEL I: Nachfolge einer Mehrheit von Erben in das Unternehmen eines Einzelkaufmanns in Österreich und Deutschland _ 15
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 13 KAPITEL I: Nachfolge einer Mehrheit von Erben in das Unternehmen eines Einzelkaufmanns in Österreich und Deutschland _ 15 ABSCHNITT 1: Rechtliche Grundlagen der Fallgestaltung
Internationales Erbrecht Polen
Internationales Erbrecht Polen von Hans-Peter Schömmer, Dr. Andrzej Remin, Renata Szewior 1. Auflage Internationales Erbrecht Polen Schömmer / Remin / Szewior schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
DNotI Deutsches Notarinstitut
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 1410# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 Gutachten Frankreich, Nachlaßspaltung, gemeinschaftliches Testament
IPR Allgemeiner Teil Prof. Dr. Jan von Hein WS 2012/2013 Anwendbares Erbrecht: Art. 25 I, 5 II EGBGB schwedisches Recht Schwedisches IPR knüpft entsprechend an, also keine Rückverweisung. Nach schwedischem
Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16
3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament
EGBGB Art. 25, 26, 6 Indien: Erbstatut und gesetzliche Erbfolge nach indischem Staatsangehörigen (Religionsgemeinschaft der Jainas) I.
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 14263 letzte Aktualisierung/Rechtsstand: 26.3.2007 letzte Sichtung: 23.08.2011 EGBGB Art. 25, 26, 6 Indien: Erbstatut und gesetzliche Erbfolge nach
Wiederholung und Vertiefung Erbrecht
MDg. Dr. Dr. Jan Backmann Wiederholung und Vertiefung Erbrecht Sommersemester 2016 1. Grundlagen Grundbegriffe Grundprinzipien Rechtsquellen 2. Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht der Verwandten
REP Internationales Privatrecht
REP Internationales Privatrecht Mag. Sonja Barnreiter Universität Wien Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung Abteilung für Rechtsvergleichung, Einheitsrecht und IPR Inhalte
Das italienische internationale Erbrecht
Münchener Universitätsschriften Band 185 Das italienische internationale Erbrecht Eine Untersuchung der Art. 46-50 des Gesetzes Nr. 218 vom 31.5.1995 unter besonderer Berücksichtigung deutschitalienischer
Deutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag
Holger de Leve Deutsch-deutsches Erbrecht nach der Einigungsvertrag Internationales, interlokales und intertemporales Erbrecht in Deutschland Luchterhand Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Entscheidungsverzeichnis
1. Historische Entwicklung und Anwendungsbereich der Verordnung
Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXIII 1. Historische Entwicklung und Anwendungsbereich der Verordnung Susanne Frodl und Friedrich Kieweler I. Einführung... 1 II. Die Kompetenzgrundlage
HINWEIS: Ab dem 1. April 2011 gilt in der VR China ein neues Gesetz zum IPR. I. Zum Sachverhalt
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 14101 letzte Aktualisierung/Rechtsstand: 7.3.2002 letze Sichtung: 22.11.2011 HINWEIS: Ab dem 1. April 2011 gilt in der VR China ein neues Gesetz zum IPR EGBGB
Vertiefung im Internationalen Privatrecht. Internationales Familienrecht 2 Eheschließung
Vertiefung im Internationalen Privatrecht Internationales Familienrecht 2 Eheschließung Vertiefung IPR - 1 Einführung Vorlesungsüberblick 1. Wiederholung Grundlagen des IPR 2. Eheschließung 3. Allgemeine
Inhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
EGBGB Art. 25, 26 Dominikanische Republik; gemeinschaftliches Testament; gesetzliche Erbfolge; Pflichtteilsrecht
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 14112 Erstelldatum: 23.04.2002 EGBGB Art. 25, 26 Dominikanische Republik; gemeinschaftliches Testament; gesetzliche Erbfolge; Pflichtteilsrecht I. Zum Sachverhalt
DNotI. Dokumentnummer: Erstelldatum: EGBGB Art. 15, 25, 26 Türkei; Ehevertrag; Erbverzicht. I. Sachverhalt
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 14106 Erstelldatum: 21.02.2002 EGBGB Art. 15, 25, 26 Türkei; Ehevertrag; Erbverzicht I. Sachverhalt Eine deutsche Staatsangehörige und ein türkischer Staatsangehöriger,
Wichtig: Der Voraus wird gesetzlich wie ein Vermächtnis behandelt (siehe Kapitel 7 Das Vermächtnis ).
Die gesetzliche Erbfolge Wie erhält der Ehegatte den Voraus? Er muss die Gegenstände von den Erben verlangen und sich das Eigentum übertragen lassen. Da der Ehegatte aber im Besitz der Gegenstände ist,
Leseprobe zu. Reithmann/Martiny (Hrsg.) Internationales Vertragsrecht
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Reithmann/Martiny (Hrsg.) Internationales Vertragsrecht Das
MERKBLATT. Auslandsvermögen im Erbfall. I. Zivil- / erbrechtliche Erwägungen. Inhalt
Auslandsvermögen im Erbfall Inhalt I. Zivil- / erbrechtliche Erwägungen 1. Materielles Erbrecht (Erbstatut) 2. Form letztwilliger Verfügungen 3. Gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen II. Erbschaft-
EGBGB Art. 14, 15 Rumänien: Güterstatut, Rechtswahl, Gütertrennung, nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 99607# letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2009 EGBGB Art. 14, 15 Rumänien: Güterstatut, Rechtswahl,
Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht
Modul: Nachlassplanung Internationales Erbrecht FS 2012, M.I.L. (Lund) Lehrstuhl für Privatrecht Universität Zürich Literatur und Materialien 1. Schnyder Anton K., Liatowitsch Manuel, Internationales Privat-
Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers
Newsletter Private Clients Issue 1 2016 Erbrechtsreform Teil 3 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Familie des Erblassers Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017 in
Republik Österreich BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ
Republik Österreich BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vom 30. März 2012 zur Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich
EGBGB Art. 26 USA: Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einem US-amerikanischen Ehemann; Auswirkungen der EUErbVO
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 133722 letzte Aktualisierung: 9. April 2014 EGBGB Art. 26 USA: Beurkundung eines gemeinschaftlichen
Bernhard Eccher. Bürgerliches Recht Band VI. Erbrecht
Bernhard Eccher Bürgerliches Recht Band VI Erbrecht SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis >... XVII Zeichenerklärung XXI Erster Teil: Erbfolge 51. DerNachlass 1/1 1 A. Allgemein
Susanne Markmiller. Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH
Susanne Markmiller Die Stellung des Ehegatten im nordischen Erbrecht ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 1. Kapitel: Einleitung 19 2. Kapitel: Der nordische Rechtsraum 21 Die
Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele
3. Schweizerischer Notarenkongress 14. November 2014 Die Erbrechtsverordnung der EU, Verfügungen von Todes wegen und Fallbeispiele Philippe Frésard, Notar und Rechtsanwalt, MLE, Bern Freitag, 14. November
Internationales Erbrecht Italien
Internationales Erbrecht Italien von Hans-Peter Schömmer, Dr. Jürgen Reiß 2., neu bearbeitete Auflage Internationales Erbrecht Italien Schömmer / Reiß wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
Internationales Erbrecht
Internationales Erbrecht Frankreich von Hans-Peter Schòmmer Richter am Amtsgericht Dr. Thomas Steinhauer Notarassessor in Koblenz Ralph Haydu Wirtschaftsprùfer und Steuerberater in Bad Homburg Verlag C.
Internationales Erbrecht. Inhaltsverzeichnis
XII Inhaltsverzeichnis A.EINLEITUNG 1 I. Zivilrecht 1 1) Materielles Recht 1 a) Erbrechtliche Grundprinzipien 2 b) Gesetzliche Erbfolge 3 aa) Verwandte 3 bb) Ehegatte 3 c) Gewillkürte Erbfolge 4 aa) Form
H. Erbrecht. Als Erbe kannst du einzelne Stücke aus dem Vermögen oder das ganze Vermögen bekommen. Erbrechtstitel. Vermächtnis
H. Erbrecht Lernziel Was sollst du mitnehmen? Du sollst ein Testament verfassen können & wissen, was dir rechtlich zusteht. Im Personenrecht hast du gelernt, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit dem
Abkürzungen 10. Vorwort Das Erbrecht der DDR 13. Einführung 13
Inhalt Abkürzungen 10 Vorwort 11 1. Das Erbrecht der DDR 13 1.1. Einführung 13 Garantie des Erbrechts/ Begriff des persönlichen Eigentums/ Testierfreiheit/ gesetzliches Erbrecht/ Alleineigentum eines Ehegatten/
Erbrecht Vorlesung 2. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 2 Erbfähigkeit Gesetzliche Erbfolge 23. April 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Erbfähigkeit Der oder die Erben sind die Personen, auf die der Nachlass mit dem Erbfall übergeht. Erbfähigkeit
Internationales Zivilprozessrecht
Internationales Zivilprozessrecht Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene
Das Recht für Paare in Deutschland
Das Recht für Paare in Deutschland Ein Informationsservice ihrer Kanzlei Schröder 1. Welches Recht ist anwendbar? 1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 1729 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1978 Ausgegeben am 7. Juli 1978 109. Stück 304. Bundesgesetz: Internationales Privatrecht
Mindestwirkungen von Trusts
Thema/Anlass Datum Seite 1 Mindestwirkungen von Trusts 8,434,1.00 Trust Seminar Andreas Dudli, M.A. HSG in Law Samstag, 12. März 2011 Agenda Arten der Anerkennung Wirkungen des HTÜ Einschränkung der Mindestwirkungen
Nr. 7: Erbrecht. Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae
Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Erb- und Familienrecht Stand: 9/2009 Nr. 7: Erbrecht Fall 1: Ein ägyptisches
Modul Recht, Wirschafts- und Sozialkunde Familien- und Erbrecht
Modul Recht, Wirschafts- und Sozialkunde Familien- und Erbrecht Reihenvorwort 5 Vorwort 6 Benutzerhinweis 7 Inhalt 9 17 17 17 1. Verlöbnis und Eheschließung 17 2. Personenbezogene Wirkungen der Ehe 18
Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004
Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber
Auswirkungen auf den beabsichtigten Grundstückskaufvertrag könnten sich aus dem anzuwendenden Güterrecht ergeben.
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 99357# letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2009 EGBGB Art. 14, 15 Türkei: gesetzlicher Güterstand
Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.
Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung
Überblick. 1 Der Begriff Nachlassplanung" 2
Überblick /. Teil: Einleitung und Einführung in die internationale Nachlassplanung / 1 Der Begriff Nachlassplanung" 2 2 Aufbau der Arbeit 5 2. Teil: Ehegüter- und Erbrechtliche Vorkehrungen 7 3 Internationale
Nr. 2: Ehewirkungs- und Ehegüterrechtsstatut
Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht Univ.-Prof. Dr. M. Andrae Europäisches und Internationales Erb- und Familienrecht Stand: 04/2009 Nr. 2: Ehewirkungs- und Ehegüterrechtsstatut
Süß/Haas. Erbrecht in Europa. Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg. Prof Dr. Ulrich Haas Mainz. zerb verlag.
\^u Süß/Haas Erbrecht in Europa Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß Würzburg Prof Dr. Ulrich Haas Mainz zerb verlag Inhaltsübersicht 1 Internationales Erbrecht 1 A. Allgemeine Fragen des Internationalen
Die EU-Erbrechtsverordnung und deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung in der Schweiz
Barbara Graham-Siegenthaler Die EU-Erbrechtsverordnung und deren Auswirkungen auf die Nachlassplanung in der Schweiz Die EU-Erbrechtsverordnung, welche für Erbfälle ab dem 17. August 2015 Geltung erlangt
DNotI. Gutachten-Abruf-Dienst. Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 127809 letzte Aktualisierung: 25. November 2013
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Abruf-Nr.: 127809 letzte Aktualisierung: 25. November 2013 EGBGB Art. 26 Großbritannien: Beurkundung eines Erbvertrags
Welches Recht findet auf die Vererbung des Nachlasses Anwendung?
Arbeitsgemeinschaft im IPR Reinhard Giesen 1 Der norwegische Kapitän Knut Sandvei (K) wurde 1940 in Kragerø (Norwegen) geboren. Von 1958 an fuhr er auf Schiffen der norwegischen Handelsflotte zur See.
I. Erbrechtsverordnung... 1. II. Ausgangslage in Liechtenstein... 7. III. Auswirkungen der ErbVO auf Liechtenstein... 12. IV. De lege ferenda...
DIE EUROPÄISCHE ERBRECHTSVERORDNUNG UND LIECHTENSTEIN Dr. Mario Frick, Rechtsanwalt, Schaan 1 Inhaltsverzeichnis I. Erbrechtsverordnung... 1 II. Ausgangslage in Liechtenstein... 7 III. Auswirkungen der
Informationen zum Erbrecht. Informationen zum Erbrecht. Rechtsanwältin Dr. Schröder
Informationen zum Erbrecht 1. Allgemeines... 3 2. Gesetzliche Erbfolge:... 4 I. Erben erster Ordnung... 4 II. Weitere Ordnungen... 4 III. Das Erbrecht des Ehegatten... 4 3. Gewillkürte Erbfolge... 5 I.
XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1
XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 (Haager Unterhaltsprotokoll) 1 Die Unterzeichnerstaaten dieses Protokolls, in dem Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das
Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Die praktischen Konsequenzen der EU-Erbrechtsverordnung Wesentlicher Inhalt der EU-Erbrechtsverordnung Domizilprinzip: Anknüpfung
Das Original dieses Zeugnisses bleibt in Händen der Ausstellungsbehörde
ANHANG 5 FORMBLATT V Europäisches Nachlasszeugnis (Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung
Vorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3
Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das
2. Welche Auswirkungen hat eine Wohnsitzverlegung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs?
DNotI Deutsches Notarinstitut Gutachten-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Fax-Abruf-Nr.: 99474# letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2009 EGBGB Art. 14, 15, 17, 25, 26 Deutschland/Österreich:
UniversitätsSchriften
UniversitätsSchriften Recht 824 Thanh Clara Cao Das vietnamesische Erbrecht im Vergleich zum deutschen Erbrecht Nomos Nomos Universitätsschriften Recht Band 824 Thanh Clara Cao Das vietnamesische Erbrecht
Vererben von Immobilien im Ausland
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 E-Mail: [email protected] Internet: www.rain-fuchs.de!"#$# %&'!()!*)+*, -'!()!*./. 01 '
Grenzüberschreitendes Erbrecht
Grenzüberschreitendes Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten nach der Europäischen Erbrechtsverordnung Dr. Markus Buschbaum, LL.M., Maître en droit Notar in Köln Fallbeispiele nach ZEV-Jahresarbeitstagung am
Abkürzungsverzeichnis...XIII
Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung
Inhaltsverzeichnis. eichnis. Einleitung Gesetzliche Erbfolge ( VII. Vorwort...
VII eichnis Vorwort.............................................................. V Einleitung.......................................................... 1 A. Das Erbrecht und seine Regelung.....................................
Neues im Erbrecht 2017
Neues im Erbrecht 2017 Mag. Eva Huber-Stockinger, MBA huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH Linz, 28.April 2016 Was ist und wird neu? Was gilt ab wann? EU-ErbrechtsVO seit 17.08.2015 in Geltung (betrifft
EGBGB Art. 17b; LPartGG Österreich: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsvertrag, Erbvertrag
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 14138 letzte Aktualisierung: 29.04.2003 EGBGB Art. 17b; LPartGG Österreich: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Lebenspartnerschaftsvertrag, Erbvertrag
LEGAL FLASH I GERMAN DESK
LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012
Das Erbkollisionsrecht im neuen Entwurf einer EU-ErbVO. I. Einführung
Das Erbkollisionsrecht im neuen Entwurf einer EU-ErbVO Prof. Dr. Knut Werner Lange, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität
Tod und Erben. 114 Rechtzeitig vorsorgen
Tod und Erben 114 Rechtzeitig vorsorgen Haben Sie sich schon einmal überlegt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht? Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Ehegatte oder eine andere Person auch
