Internationales Zivilprozessrecht

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1 Internationales Zivilprozessrecht

2 Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte VI. Zustellungen VII. Ausländisches Recht im Prozess VIII. Beweisrecht IX. Wirkung ausländischer Verfahren C. Einstweiliger Rechtsschutz D. Anerkennung und Vollstreckung Seite 2

3 III. Gerichtsstandsvereinbarungen 1. Grundlagen Möglichkeit der Wahl eines Forum für Rechtsstreit Gerichtsstandsvereinbarung = Vertrag Zustandekommen richtet ich nach der lex causae Zulässigkeit und Wirksamkeit nach lex fori Inhalt: Derogation und Prorogation Derogation = Abwahl der gesetzlichen Zuständigkeit Prorogation = Neuwahl einer anderen Zuständigkeit Seite 3

4 III. Gerichtsstandsvereinbarungen 2. Autonomes deutsches Recht a) Prorogation 38, 40 ZPO Form der Gerichtsstandsvereinbarung in 38 ZPO geregelt 38 ZPO auch anwendbar, wenn das in der Hauptsache anwendbare Recht eine strengere/ andere Form normiert. Internationale Gerichtsstandsvereinbarung: 40 ZPO 40 I ZPO: bestimmtes Rechtsverhältnis 40 II ZPO: Gerichtsstandsvereinbarung unwirksam bei Nr. 1: nichtvermögensrechtlicher Streitigkeit Nr. 2: ausschließlichem Gerichtsstand (auch im Ausland) Seite 4

5 III. Gerichtsstandsvereinbarungen 2. Autonomes deutsches Recht b) Derogation Ausschluss gerichtlicher Geltunendmachung materiellrechtliche bestehender Ansprüche im Inland Voraussetzungen de lege fori: 38, 40 ZPO analog c) Auslegung Vertragsauslegung nach der lex causae BGH: auch bei ausländischem Prorogationsstatut Auslegung nach deutschem Recht Seite 5

6 III. Gerichtsstandsvereinbarungen 3. Rügelose Einlassung 39 ZPO gilt auch für die internationale Zuständigkeit Gericht wird örtlich, sachlich und international zuständig Voraussetzungen: Rechtshängigkeit zum Zeitpunkt des Verhandelns zur Hauptsache, unterlassene Geltendmachung der Unzuständigkeit sowie (außer bei internationaler Zuständigkeit) die rechtzeitige Belehrung Seite 6

7 Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte VI. Zustellungen VII. Ausländisches Recht im Prozess VIII. Beweisrecht IX. Wirkung ausländischer Verfahren C. Einstweiliger Rechtsschutz D. Anerkennung und Vollstreckung Seite 7

8 IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen 1. Überblick Gerichtsbezogene Prozessvoraussetzungen deutsche Gerichtsgewalt Zulässigkeit des Rechtsweges Internationale Zuständigkeit Parteibezogene Prozessvoraussetzungen Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Prozessstandschaft Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen Rechtsschutzbedürfnis Klagbarkeit Verjährung des Anspruchs Zulässigkeit des Klageantrags Seite 8

9 IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen 2. Rechtsschutzbedürfnis Schutz vor unnützer Inanspruchnahme Keine positive Darlegung durch den Kläger erforderlich, 256 I, 259 ZPO Rechtsschutzbedürfnis auch (+), wenn Urteilsanerkennung im Ausland fraglich ist Rechtsschutzinteresse Feststellungsinteresse 3. Klagbarkeit Bei unterschiedlicher Klagbarkeit eines Anspruchs lege fori und lege causae (z.b. Spiel und Wette): ordre public- Prüfung gem. Art. 6 EGBGB Klagbarkeit dann (-), Anspruch wird als unbegründet abgewiesen Seite 9

10 IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen 4. Verjährung Common law- Staaten: Verjährung = Teil des Prozessrechts Deutsches Recht: Verjährung = Institut des materiellen Rechts Kollisionsrecht: Verjährung = Teil des materiellen Rechts, Art. 8 Nr. 8 Rom I- VO; Art. 15 lit. h Rom II- VO 5. Klagearten und Klageantrag Klagearten ergeben sich aus der lex fori Deutsche Recht: Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsklagen Zulässigkeit ausschließlich nach deutschem Recht, auch wenn in der Sache ausländisches Recht anwendbar ist Voraussetzungen des Klageantrages nach der lex fori Deutsches Recht: 253 ZPO Seite 10

11 Gliederung Erster Teil: Internationales Zivilprozessrecht A. Grundlagenteil I. Gerichtsbarkeit II. Internationale Zuständigkeit III. Gerichtsstandsvereinbarungen IV. Streitgegenstandsbezogene Prozessvoraussetzungen V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte VI. Zustellungen VII. Ausländisches Recht im Prozess VIII. Beweisrecht IX. Wirkung ausländischer Verfahren C. Einstweiliger Rechtsschutz D. Anerkennung und Vollstreckung Seite 11

12 V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte 1. Parteifähigkeit Parteifähigkeit im deutschen Recht wie Rechtsfähigkeit, 50 ZPO BGH: Parteifähig ist, wer nach Heimatrecht rechtsfähig e.a.: Parteifähigkeit nach prozessualem Heimatrecht Lit.: Parteifähig ist sowohl mit Rechtsfähigkeit nach Heimatrecht als auch nach Parteifähigkeit nach Heimatrecht gegeben 2. Prozessfähigkeit = Fähigkeit Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst beauftragten Vertreter vornehmen zu können; vgl. Geschäftsfähigkeit, 51, 52 ZPO Prozessfähigkeit des Ausländers knüpft unmittelbar an dessen Heimatrecht an, 55 ZPO Gesetzliche Vertretung bei natürlichen Personen (Art. 21, 24 EGBGB), bei juristischen Personen nach Personalstatut Seite 12

13 V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte 3. Postulationsfähigkeit Postulationsfähig ist, wer Prozesshandlungen in eigener Person wirksam vornehmen kann. Postulationsfähigkeit unterliegt der lex fori 4. Prozessvollmacht Regelungen über die Prozessvollmacht richten sich nach der lex fori Deutsches Recht: ZPO Seite 13

14 V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte 5. Prozessstandschaft a) Prozessstandschaft aufgrund materiellen Rechts Zulässigkeit und Voraussetzungen: lex causae Wirkungen: lex fori Beispiele im deutschen Recht: 1077, 1281 f. BGB b) Prozessstandschaft aufgrund Prozessrechts Zulässigkeit und Wirkungen: lex fori Beispiele: 265 ZPO Gewillkürte Prozessstandschaft Zulässigkeit und Wirkungen: lex fori Zu Grunde liegende Vertrag: e.a.: materielles Recht = lex causae a.a.: Prozessvertrag = deutsche lex fori Seite 14

15 V. Ausländer als Verfahrensbeteiligte 6. Prozesskostensicherheit Sicherheitsleistung gem. 110 ZPO Erleichterung der Durchsetzung des Kostenerstattungsanspruchs aus 91 ff. ZPO für den Beklagten Fehlende Prozesskostensicherheit = Prozesshindernis; einredeweise Geltendmachung 7. Prozesskostenhilfe für Ausländer Diverse Staatsverträge Keine Unterscheidung zwischen In- und Ausländern im deutschen Recht: 114 ff. ZPO 8. Gerichtssprache Lex fori 184 S. 1 GVG: Gerichtssprache deutsch Seite 15

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