Anwohnerinformation Unterrichtung der Bevölkerung im Sinne des 53 (5) der Strahlenschutzverordnung. Zwischenlager Ahaus

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1 Anwohnerinformation Unterrichtung der Bevölkerung im Sinne des 53 (5) der Strahlenschutzverordnung Zwischenlager Ahaus

2 Sehr geehrte Nachbarinnen, sehr geehrte Nachbarn des Zwischenlagers Ahaus! Vor 25 Jahren wurde der Grundstein für das Zwischenlager Ahaus gelegt, seit 17 Jahren lagern hier nun ausgediente Brennelemente in speziell dafür entwickelten Sicherheitsbehältern vom Typ CASTOR. Unsere praktische Erfahrung aus diesem Zeitraum zeigt: Das technische Konzept hat sich bewährt! Es sind keinerlei Störungen aufgetreten, die für die Menschen in der Umgebung, unser Personal oder die Umwelt eine Gefährdung bedeutet hätten. Auch die von uns und unserer Aufsichtsbehörde gemessene Strahlung liegt seit dem Einlagerungsbeginn im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung und somit weit unter den gesetzlichen Grenzwerten ( Sicherheit und Verantwortung stehen seither an oberster Stelle. Viele Bürger konnten sich bei einem Besuch in den letzten Jahrzehnten persönlich davon überzeugen. In der Zwischenzeit hat sich durch den Wandel der deutschen Energiepolitik die Aufgabenstellung des Zwischenlagers Ahaus verändert: Aufgrund der Errichtung von Zwischenlagern an den Kernkraftwerksstandorten werden in Ahaus künftig keine Brennelemente mehr aus Kernkraftwerken erwartet. Zukünftig werden die beiden Lagerhälften aufgabenspezifisch getrennt. Derzeit befinden sich im östlichen Teil unserer Lagerhalle insgesamt 329 CASTOR -Behälter mit ausgedienten Brennelementen. Davon 305 aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Hamm-Uentrop, 6 weitere Behälter enthalten Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken und 18 Brennelemente aus dem Forschungszentrum Rossendorf. Im Oktober 2009 hat die Bezirksregierung Münster die Genehmigung erteilt, in der westlichen Lagerhälfte schwach- und mittelradioaktive Reststoffe aus dem Betrieb und der Stilllegung deutscher Kernkraftwerke zwischenzulagern. Hierbei handelt es sich um feste, nicht brennbare Stoffe (z.b. hochdruckverpresste Schutzkleidung und Bauschutt) sowie ausgebaute Anlagenteile. Die Genehmigung ist befristet auf den Zeitraum von 10 Jahren, da für diese Abfälle nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz das genehmigte Endlager des Bundes Schacht Konrad ab 2014 zur Verfügung steht. In der östlichen Lagerhälfte sollen außerdem Wiederaufarbeitungsabfälle aus Frankreich zwischengelagert werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, diese Reststoffe deutscher Brennelemente aus Frankreich zurück- 2

3 zunehmen. Während die hochaktiven Abfälle in Gorleben zwischengelagert werden, sind die mittelaktiven Reststoffe für Ahaus vorgesehen. Dazu werden die Hülsen und Strukturteile von Brennelementen in Frankreich als hochdruckverpresste Metallblöcke (so genannte CSD-C) in einem speziell hierfür entwickelten Behälter voraussichtlich ab 2015 in Ahaus bis zu ihrer Aufnahme in ein Endlager des Bundes zwischengelagert. Im Oktober 2009 haben wir beim Bundesamt für Strahlenschutz den Antrag gestellt, die im Rahmen einer zeitlich befristeten Genehmigung im Forschungszentrum Jülich lagernden CASTOR -Behälter mit den Brennelementen des dortigen Versuchsreaktors künftig im Zwischenlager Ahaus aufbewahren zu können. Dieser wird zurzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz geprüft. Der gleiche Behältertyp wird auch für die Brennelemente des THTR-Reaktors Hamm verwendet, von denen 305 Behälter bereits im Zwischenlager Ahaus stehen. Wir sind uns unserer Verantwortung für den sicheren Betrieb des Zwischenlagers stets bewusst. Auch eine umfassende Information der Bevölkerung ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne in unserem Informationshaus ausführlicher über die zeitlich befristete und sichere Zwischenlagerung in Ahaus. Hier erhalten Sie auch weiterführendes Informationsmaterial. Mit dieser Broschüre greifen wir eine auf EU-Recht fußende Festlegung der Strahlenschutzverordnung auf. Sie sieht vor, die Mitbürger/-innen in der Nachbarschaft der Anlage mindestens alle 5 Jahre über Regelungen des Notfallschutzes zu unterrichten. Ahaus, im Mai 2010 Dipl.-Ing. Holger Bröskamp Sprecher der Geschäftsführung GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Dipl.-Kfm. Reinhard König Geschäftsführer Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH 3

4 Beschreibung des Zwischenlagers Die Betreiber Das Zwischenlager Ahaus steht im Eigentum der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), einer Tochter der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh und der EVONIK Energy Services GmbH. Die BZA hat die Durchführung des Betriebs durch Vertrag auf ihre Muttergesellschaft GNS übertragen. Die Anschriften lauten: Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH Ammeln Ahaus GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Werk Ahaus Ammeln Ahaus 4

5 Zweck der Anlage Die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken im Zwischenlager Ahaus entspricht den Entsorgungsgrundsätzen der Bundesregierung von Die Energiewirtschaft hat diese durch Errichtung der zentralen Zwischenlager Ahaus und Gorleben umgesetzt. Infolge der Vereinbarung zwischen Energieversorgungsunternehmen und der Bundesregierung vom wurden an den Kernkraftwerksstandorten so genannte Standortzwischenlager errichtet, so dass auf absehbare Zeit in Ahaus keine weiteren Einlagerungen von Brennelementen aus Kernkraftwerken erfolgen. Es ist jedoch weiterhin möglich, bestrahlte Brennelemente aus deutschen Forschungsreaktoren zwischenzulagern. 5

6 Zwei Lagerhälften Alle eingelagerten Behälter müssen für die Dauer der Zwischenlagerung unter normalen Betriebsbedingungen und bei Störfällen das radioaktive Inventar sicher einschließen und die von den Brennelementen und sonstigen radioaktiven Stoffen ausgehende Strahlung weitestgehend abschirmen. Die Ergebnisse der behördlichen Strahlenmessung am Anlagenzaun sind im Internet jederzeit abrufbar ( Seit Einlagerungsbeginn liegt die Strahlung am Zwischenlager im Schwankungsbereich der natürlichen Strahlung. Betriebsvorschriften Alle für den sicheren Betrieb des Zwischenlagers erforderlichen Tätigkeiten sind in einem Betriebshandbuch geregelt. Es umfasst sowohl den Normalbetrieb als auch Ereignisse, die über den Normalbetrieb hinausgehen. Das Betriebshandbuch ist von den Behörden geprüft und akzeptiert worden. Die eingangs erwähnte Trennung der beiden Lagerhälften stellt sich wie folgt dar: Westliche Lagerhälfte Hier werden Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert. Diese Reststoffe aus dem Betrieb und der Stilllegung deutscher Kernkraftwerke werden in unterschiedlichen Behältern aus Beton, Guss und Stahl zwischengelagert. Ausgebaute Komponenten werden sicher verpackt gelagert. Die Strahlung wird durch die Behälter und in kleinerem Umfang zusätzlich durch die Wände der Lagerhalle so weit abgeschirmt, dass die Strahlenexposition der Belegschaft und der Bevölkerung weit unter den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung bleibt, wodurch Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen sind. Bei den im westlichen Lagerbereich zwischengelagerten Abfallgebinden wird die Schadensvorsorge durch die Auslegung der Behälter, die Bautechnik sowie 6

7 die Betriebsvorschriften getroffen. Im Genehmigungsverfahren wurde nachgewiesen, dass die Behälter extremen Belastungen gewachsen sind und selbst hier die bestehenden Dosisgrenzwerte nicht erreicht werden. Außerdem dürfen nur Gebinde zwischengelagert werden, die als nicht brennbar eingestuft sind. Ausgebaute Anlagenteile werden mit nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Materialien verpackt. Östliche Lagerhälfte Hier lagern Behälter mit wärmeentwickelnden, hochradioaktiven Abfällen. Die Brennelemente werden in speziell dafür entwickelten Sicherheitsbehältern, den CASTOR -Behältern, gelagert. Die Beladung mit Brennelementen erfolgte im Kernkraftwerk. Zusätzlich sollen hier die Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aus Frankreich und gegebenenfalls die bereits erwähnten CASTOR -Behälter aus Jülich zwischengelagert werden. Die östliche Hallenhälfte Der CASTOR -Behälter Die sicherheitstechnisch wichtigsten Funktionen werden bei der Zwischenlagerung durch die Behälter selbst übernommen, nicht von Gebäuden oder Systemen. Die Behälter bestehen aus einem zylindrischen Behälterkörper und sind mit einem Doppeldeckelsystem verschlossen. 7

8 Der Behälterkörper ist aus besonders widerstandsfähigem Gusseisen mit Kugelgraphit gefertigt. Die beiden übereinander angeordneten Edelstahldeckel bilden eine Doppelbarriere und werden mit dem Behälterkörper verschraubt. Zwischen Deckel und Behälterkörper eingebaute metallische Dichtungen sorgen für den geforderten sicheren Einschluss der Brennelemente. Die Dichtheit des Doppelbarrierensystems wird durch eine in den Behälter eingebaute Messeinrichtung kontinuierlich überwacht. Ein Entweichen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist durch den dauerhaft dichten Einschluss der Brennelemente in den Behältern ausgeschlossen. Die von den Brennelementen noch ausgehende, aber ständig abnehmende Wärme wird durch Kühlrippen an der Behälteroberfläche zuverlässig abgeführt. Die Behälter verfügen sowohl über eine verkehrsrechtliche Zulassung als auch über eine atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung. Die Behälter sind so konstruiert, dass sie auch schweren Unfalleinwirkungen standhalten. Betriebsstörungen Wie bei jeder technischen Anlage können an den Einrichtungen und Systemen des Zwischenlagers Störungen auftreten. Die CASTOR -Behälter im östlichen Lagerbereich sind so konstruiert, dass ein Nachlassen der Dichtheitswirkung einer der Dichtungen äußerst unwahrscheinlich ist. Kommt es dennoch einmal dazu, so gibt das Dichtheitsüberwachungssystem des Behälters eine Warnmeldung aus. Wegen des Doppeldeckelsystems liegt auch in einem solchen Fall keine Undichtheit des Behälters vor. Das Zwischenlager verfügt über Einrichtungen, den Behälter wieder instand zu setzen. Dabei bleibt der Behälter verschlossen, so dass auch in einem solchen Reparaturfall ein Entweichen radioaktiver Stoffe auszuschließen ist. Störfälle Die gesetzlich vorgeschriebene Schadensvorsorge erfordert im Genehmigungsverfahren Nachweise zur Beherrschung aller möglichen Störfälle, die den sicheren Betrieb des Zwischenlagers beeinträchtigen könnten. Man spricht von Auslegungsstörfällen, da sie in der Planung zu berücksichtigen sind. In derartigen Fällen müssen die radiologischen Auswirkungen unterhalb der Planungsrichtwerte (Dosisgrenzwerte) des 50 der Strahlenschutzverordnung bleiben. 8

9 Bei der Störfallanalyse ist zu unterscheiden zwischen Einwirkungen von innen (EVI) und Einwirkungen von außen (EVA). Bei den EVI-Störfällen werden in erster Linie Handhabungsfehler, wie ein Behälterabsturz vom Kran, behandelt. EVA-Ereignisse sind Erdbeben, Wind- und Schneelasten, Blitzschlag, Hochwasser und Brand. Blick auf die Lagerhalle 9

10 Auslegungsüberschreitende Ereignisse Als auslegungsüberschreitend bezeichnet man solche Ereignisse, die wegen ihrer außerordentlich geringen Eintrittswahrscheinlichkeit dem Restrisiko zugerechnet werden. Dazu gehört der Flugzeugabsturz, auch mit nachfolgendem Kerosinbrand. Durch entsprechende Tests konnte nachgewiesen werden, dass die CASTOR - Behälter auch einen Flugzeugabsturz mit Kerosinbrand ohne Verlust ihrer Dichtheit überstehen. Die für Auslegungsstörfälle gültigen Dosisgrenzwerte werden nicht überschritten. Die Gebinde mit den Betriebs- und Stilllegungsabfällen im westlichen Lagerbereich besitzen eine so geringe Radioaktivität, dass selbst bei dem unwahrscheinlichen Fall eines Flugzeugabsturzes in der Umgebung des Zwischenlagers keine Notfallschutzmaßnahmen zu treffen sind. Fazit: Selbst bei üblicherweise dem Restrisiko zugeordneten Ereignissen bleiben die Auswirkungen sehr gering. Dies gilt damit auch für das nach dem 11. September 2001 diskutierte Szenario eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines Großraumflugzeuges. Notfallschutzplanung Die Notfallschutzplanung dient der Abwehr von Gefahren unterstellter radioaktiver Freisetzungen aus dem Zwischenlager und umfasst sowohl Maßnahmen der Betreiber als auch solche der zuständigen Behörden. Berücksichtigt werden dabei auch Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter auf die Anlage. Sollte es was extrem unwahrscheinlich ist zu einem Unfall kommen, bei dem nicht von vornherein radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung ausgeschlossen werden können, so werden das Betriebspersonal und die behördlichen Stellen nach einem Alarmplan gewarnt. Die dafür notwendigen personellen und organisatorischen Regelungen sind im Betriebshandbuch niedergelegt. Die Regelungen stellen sicher, dass Schadensauswirkungen auch bei auslegungsüberschreitenden Ereignissen so gering wie möglich gehalten werden. Sie gewährleisten darüber hinaus, dass die Betriebsleitung die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, u.a. den Kreis Borken (Kreisleitstelle), unverzüglich informiert. 10

11 Die Fachbehörden haben ihrerseits Notfallschutzmaßnahmen geplant und vorbereitet. Dazu gehören der Einsatzplan der Freiwilligen Feuerwehr Ahaus sowie der Einsatzplan BZA Ahaus als Ergänzung des Gefahrenabwehrplans des Kreises Borken. Diese Stellen sorgen für die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Wenn im Zwischenlager Ahaus ein Ereignis eintreten sollte, dessen Auswirkungen nicht auf das Betriebsgelände beschränkt bleiben, wird die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Borken (Kreisleitstelle) verständigt. Die Ergebnisse der rund um das Zwischenlager betriebenen Strahlenmesseinrichtungen stehen online übertragen dem Betreiber und den Kontroll- und Aufsichtsgremien jederzeit zur Verfügung Aufgrund festgelegter Programme für Umgebungsmessungen durch die Betreiber und unabhängige Messstellen erfolgt eine Lagebeurteilung durch die Gefahrenabwehrbehörde. Die Gefahrenabwehrbehörde (Landrat des Kreises Borken) entscheidet im Einzelfall je nach Lagebeurteilung über eine Warnung der Bevölkerung und ihre Unterrichtung über Schutzmaßnahmen. 11

12 Wie erfolgt eine Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung? Die Gefahrenabwehrbehörde veranlasst die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei- und Feuerwehreinsatzfahrzeugen, erforderlichenfalls auch über Rundfunk und Fernsehen. Schalten Sie daher Ihr Radio (WDR 2, 94,1 MHz, Radio WMW, 93,0 MHz) oder Ihren Fernseher (WDR Fernsehen) ein. Müssen Sie auf weitere Schutzmaßnahmen vorbereitet sein? Die Gefahrenabwehrbehörde ordnet bei entsprechender Lagebeurteilung im Bereich des Zwischenlagers Verkehrsbeschränkungen an. In einem solchen Fall nimmt die Polizei bzw. die Feuerwehr die notwendigen Absperrungen vor. Die Gefahrenabwehrbehörde kann darüber entscheiden, der umliegenden Bevölkerung Vorsichtsmaßnahmen, wie Verbleib in der Wohnung oder Schließen der Fenster, zu empfehlen. Sie wird dies über die oben genannten Kommunikationsmittel bekannt machen. 12

13 Grundbegriffe zu Radioaktivität und ihren Auswirkungen Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Stoffe, unter Aussendung von Strahlung zu zerfallen. Die Zeit, in der ein radioaktiver Stoff durch Zerfall um die Hälfte seiner ursprünglichen Menge abnimmt, nennt man Halbwertzeit. Radioaktivität gibt es nicht nur zivilisationsbedingt, sie besteht seit Entstehen des Universums und ist in der Natur ständig um uns. Strahlung erleben wir in unserem Alltag in vielfältiger Art. Sie begegnet uns als Licht, Wärme, Funksignal, bei der Röntgenuntersuchung und eben auch als natürliche und zivilisationsbedingte radioaktive, physikalisch korrekt: ionisierende Strahlung. Es gibt verschiedene Arten dieser Strahlung: Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung. Sie unterscheiden sich z.b. durch ihre Durchdringungskraft und ihre Wirkung. Die Wirkung von Strahlung auf den menschlichen Körper ergibt sich daraus, dass durch Strahlung Energie transportiert und von den Zellen aufgenommen wird. Ob die Strahlung zu einer Schädigung führt, hängt von der aufgenommenen Dosis ab. Dies ist uns z.b. von der Sonnenbestrahlung geläufig. Äquivalentdosis bezeichnet die Wirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Organismus, wobei die unterschiedliche Wirkung der verschiedenen Strahlenarten berücksichtigt wird. Sie ist abhängig von der abgegebenen Energie; ihre Einheit ist das Sievert (Sv). Die praktisch vorkommenden Dosen liegen im Bereich Millisievert (msv = 0,001 Sv) und Mikrosievert (µsv = 0, Sv). Effektive Dosis wird die Angabe einer empfangenen Dosis genannt, wenn rechnerisch die individuelle Strahlenempfindlichkeit der verschiedenen Körperorgane berücksichtigt wurde. Die effektive Dosis stellt eine auf den Menschen gut abgestimmte Vergleichsgröße dar, die daher auch meist bei Zahlenangaben verwendet wird. 13

14 14 Notizen

15 15

16 GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbh Werk Ahaus Ammeln Ahaus Telefon (02561) Telefax (02561) /2010 An sämtliche Haushalte

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