Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2894. Kleine Anfrage mit Antwort

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1 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2894 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Harms (GRÜNE), eingegangen am 26. September 2001 Wie sicher sind niedersächsische Atomanlagen bei terroristischen oder kriegerischen Angriffen? Der verheerende terroristische Anschlag auf das World Trade Center in New York hat die Verwundbarkeit unserer hochtechnisierten Welt erneut ins Bewusstsein gebracht. Vollständige Sicherheit gibt es nicht. Auch Atomanlagen können gegen gravierende Einwirkungen von außen - terroristische Angriffe wie gezielte Flugzeugabstürze oder Kriegseinwirkungen - nicht 100 %ig geschützt werden. Katastrophen mit großen Freisetzungen von Radioaktivität können die Folge sein. Im Sinne der Forderung der obersten Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland nach einer bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge zum Schutz der Bevölkerung muss daher das technisch Machbare getan werden, um einen möglichst weitgehenden Schutz zu erreichen. Eine Reihe von deutschen AKW ist nach den KTA-Regeln gegen den Absturz einer schnellfliegenden Militärmaschine (Phantom) ausgelegt. Überraschender Weise wird nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York (das auch gegen Flugzeugabsturz ausgelegt war) in weiten Fachkreisen konstatiert, dass diese Atomkraftwerke dem gezielten Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges nicht standhalten. Bisher war, soweit aus der öffentlichen Diskussion bekannt, auch seitens der Genehmigungsbehörden davon ausgegangen worden, dass solche Einwirkungen durch einen Phantom- Absturz abgedeckt sind. Von den niedersächsischen Atomkraftwerken ist auf jeden Fall das AKW Stade sehr mangelhaft gegen Flugzeugabstürze ausgelegt (so ist die Betonhülle des Reaktorgebäudes nur etwa 60 cm stark). Das Castor-Lager in Gorleben (Wandstärke 70 oder 80 cm) ist nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert; die Behälter allein sollen die Sicherheit gewährleisten. Ob sie das tatsächlich gewährleisten, ist umstritten. Die geplanten Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente an den AKW-Standorten Lingen, Grohnde und Unterweser sollen nach dem sog. STEAG-Konzept errichtet werden, also mit dicken Betonstrukturen, um zukünftig auch Behälter einlagern zu können, die nicht die hohen Sicherheitsanforderungen wie die Castor-Behälter erfüllen. Durch die bautechnische Ausführung von Decke und Wänden sind die Behälter in diesen Lagern zwar gegen einen direkten Flugzeugaufprall geschützt, aber nicht gegen Kerosinbrände danach oder gegen die Verschüttung von Behältern. Bei der Brennelemente-Fabrik der ANF in Lingen gibt es ein Lager für Uranhexafluorid mit einer Kapazität von 2000 t unter freiem Himmel. Uranhexafluorid ist ein Stoff mit einem hohen chemischen Gefährdungspotential. Die Lagerung erfolgt in Behältern vom Typ 30B und 48Y. Der 48Y-Behälter übersteht keinen längeren Brand. Erst ab dem 1. Januar 2002 sollen neue Anforderungen an Uranhexafluorid-Behälter in Kraft treten, wonach auch die Brandsicherheit gewährleistet sein muss (im Sinne der IAEA-Anforderungen an Typ B-Behälter). 1

2 Ich frage die Landesregierung: 1. Schließt sie sich der Meinung an, dass Atomkraftwerke einem Aufprall eines großen Verkehrsflugzeuges nicht standhalten, und sieht sie Unterschiede zwischen dem gezielt herbeigeführten und dem zufälligen Absturz einer voll getankten Maschine? 2. Gegen welche Einwirkungen von außen sind die Reaktorgebäude der vier niedersächsischen AKW Lingen, Grohnde, Unterweser und Stade ausgelegt (z. B. hinsichtlich Vollschutz nach RSK-Leitlinien)? 3. Welche Folgen sind zu erwarten, wenn ein kriegerischer oder terroristischer Angriff nicht direkt das Reaktorgebäude trifft, sondern Hilfsanlagengebäude (Sekundärkühlkreislauf), Maschinenhaus oder Notstandswarte beschädigt oder zerstört? 4. Wird die automatische Schnellabschaltung eines AKW unter allen Umständen wirksam? 5. In welchem Ausmaß sind die geplanten Standort-Zwischenlager in Lingen, Unterweser und Grohnde gegen Flugzeugabsturz, Treibstoffbrand und Druckwellen aus chemischen Explosionen ausgelegt (alles sog. Restrisikoereignisse)? 6. Erwägt die Landesregierung, sich der Forderung des Landes Schleswig-Holstein anzuschließen, dass auch die Gebäude der Standort-Zwischenlager bestmöglichen Schutz bieten und deshalb gegen einen Flugzeugabsturz und seine Folgen ausgelegt sein müssen? Wird die Landesregierung in den laufenden Genehmigungsverfahren in diesem Sinne aktiv werden? 7. In welchem Ausmaß sind die Gebäude der Brennelemente-Fabrik ANF in Lingen gegen sog. Restrisikoereignisse ausgelegt? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die vom Uranhexafluorid-Lager der ANF ausgehende Gefährdung aus jetzigem Blickwinkel? 9. Welche Auswirkungen für den Katastrophenschutz in Niedersachsen ergeben sich unter jetzigem Blickwinkel? (An die Staatskanzlei übersandt am 5. Oktober 2001 II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Umweltministerium /7/ Hannover, den 12. November 2001 Zum Schutz kerntechnischer Anlagen gegen Gefahren, die durch mögliche Einwirkungen Dritter hervorgerufen werden, sind technische und administrative Sicherungsmaßnahmen auf der Grundlage bundesweit geltender Anforderungen getroffen. Die Kernkraftwerke in Niedersachsen sind in unterschiedlichem Maß gegen einen Flugzeugabsturz geschützt. Den Schutzkonzepten ist gemeinsam, dass ihnen ein postulierter zufallsbedingter Absturz schnell fliegender Militärmaschinen zugrunde gelegt wurde. Demgegenüber wurde das Risiko durch den Absturz von Großflugzeugen wegen ihrer bedeutend geringeren Absturzwahrscheinlichkeit bisher als vernachlässigbar eingeschätzt. Ein Flugzeugabsturz zählt nach den bundesweit geltenden Anforderungen nicht zu den so genannten Auslegungsstörfällen, gegen die Vorsorgemaßnahmen im Sinne einer atomrechtlichen Genehmigungsvoraussetzung erforderlich sind, weil er aufgrund einer sehr kleinen Eintritts- 2

3 wahrscheinlichkeit an den Kraftwerksstandorten ein vergleichsweise geringes Risiko darstellt. Die gegen derartige Ereignisse getroffenen anlagentechnischen und sonstigen Maßnahmen dienen der Risikominimierung. Der gezielt herbeigeführte Absturz eines großen Verkehrsflugzeuges wurde in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit den bundesweit geltenden Anforderungen, wie bei allen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland, nicht betrachtet. Nach übereinstimmender Gefährdungsbewertung durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, die auf eine konkrete Gefährdung kerntechnischer Anlagen durch terroristische Anschläge in Deutschland hinweisen. Dessen ungeachtet hat das für die Festlegung bundesweiter Sicherheitsstandards zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Reaktorsicherheitskommission (RSK) beauftragt, Fragen im Zusammenhang mit dem Themenbereich Sicherheit deutscher Kernkraftwerke gegen gezielten Absturz von Großflugzeugen mit vollem Tankinhalt zu beraten. Die RSK stellt in einer ersten, am veröffentlichten Stellungnahme (im Internet abrufbar unter: fest, dass die Auslegung der baulichen Anlagen von neueren Kernkraftwerken in Deutschland einen Grundschutz gegen ein großes Spektrum möglicher Abstürze ziviler Maschinen biete. Bei den älteren Kernkraftwerken liege ein geringerer, gegenwärtig nicht quantifizierter und anlagenspezifisch unterschiedlicher Schutzgrad vor. Verlässliche Aussagen über Schadenszustände und mögliche Auswirkungen eines gezielten Angriffs mit einem großen Verkehrsflugzeug seien zurzeit nicht möglich, da für einen solchen, in der Vergangenheit nicht unterstellten Fall keine Untersuchungsergebnisse vorliegen. In einem solchen Fall wäre gegebenenfalls auch eine höhere Aufprallgeschwindigkeit als bei zufallsbedingtem Absturz zu berücksichtigen. Die RSK betont die Notwendigkeit weiterer Forschungen und der parallelen Ermittlung von Szenarien und Lastannahmen hierzu. Die wirksamste Maßnahme zur Verringerung des Risikos eines gezielten Absturzes eines Flugzeuges auf ein Kernkraftwerk sieht die RSK darin, die Eintrittshäufigkeiten eines derartigen Ereignisses durch ein gestaffeltes Schutzkonzept mit gezielten administrativen und technischen Maßnahmen im Bereich der Flugsicherheit so weit wie möglich zu reduzieren. Das BMU wird die Untersuchungsaufträge an die RSK erweitern. Die Niedersächsische Landesregierung wird die Bundesregierung in ihren Bemühungen gemeinsam mit den anderen Ländern unterstützen. Unabhängig davon hat die Niedersächsische Landesregierung angeregt, dass die Bundesregierung und die Energieversorgungsunternehmen angesichts der neuen Sicherheitsfragen ihre Gespräche wieder aufnehmen mit dem Ziel, ältere Anlagen früher als bislang geplant vom Netz zu nehmen und die verbleibenden Strommengen auf neuere und risikoärmere Anlagen zu übertragen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung hält eine differenzierte Betrachtung für geboten und verweist dazu auf die Vorbemerkungen. Zu 2: Die Kernkraftwerke Emsland (KKE) und Grohnde (KWG) sind entsprechend den RSK- Leitlinien ausgelegt worden. Daraus resultiert die Annahme sog. Stoßlast-Zeit-Belastungen mit einer maximalen Stoßlast von 110 Meganewton während eines Zeitmoments von 70 Millisekunden. Dies trifft auch für das in 1986 nachgerüstete Notstandsgebäude des Kernkraftwerkes Unterweser (KKU) zu, in dem der modernisierte Reaktorschutz untergebracht ist. Die übrigen sicherheitstechnisch relevanten Bauwerke des KKU sind mit Vollschutz gegen den Absturz eines schnell fliegenden Militärflugzeuges mit einem maximalen Startgewicht von 13 Tonnen (Typ Starfighter) ausgelegt. Zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerks Stade (KKS) bestanden hinsichtlich der Einwirkungen von außen z. T. geringere oder keine speziellen Auslegungsanforderungen. Durch nachträgliche Sicherheitsüberprüfungen und sicherheitstechnische Nachrüstungen wurde der Schutzzustand be- 3

4 wertet und erweitert, wodurch eine Vielzahl (hypothetisch angenommener) Belastungen abgetragen werden kann. Dabei wurde ebenfalls von dem Absturz eines Flugzeuges Typ Starfighter ausgegangen. Für die zu den zivilisationsbedingten Einwirkungen von außen zählende Explosionsdruckwelle weisen das Reaktorgebäude und alle weiteren sicherheitsrelevanten Gebäude einen ausreichenden Schutz für die Integrität und Funktion notwendiger Systeme auf. Ein vollständiger Schutz der Anlage gegen die Folgen eines Flugzeugabsturzes besteht nicht. Zu 3: Es sind keine katastrophalen Folgen zu erwarten, da die für die nukleare Sicherheit bedeutsamen Schutzmaßnahmen bei der in der Anfrage angesprochenen Beschädigung oder Zerstörung einzelner Gebäude durch redundante (das heißt, mehrfach vorhandene) und räumlich getrennt untergebrachte Einrichtungen gewährleistet bleiben. Zu 4: Ja. Eine automatische Schnellabschaltung des Reaktors wird unter Ausnutzung verschiedener physikalischer Gesetzmäßigkeiten und des sog. Fail-Safe-Prinzips (Ausfall in die sichere Richtung) auch bei vollständiger Zerstörung der Schaltanlagen sichergestellt. Die Anlagen sind so konstruiert, dass ein Kritischwerden des Reaktors bei einer Einwirkung von außen vermieden wird. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 5: Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Zwischenlager basieren auf dem geltenden Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem aktuellen untergesetzlichen Regelwerk. Danach ist bei der Betrachtung auslegungsbestimmender Störfälle für die genannten Anlagen der Flugzeugabsturz grundsätzlich dem Restrisikobereich zuzurechnen. Bisher wurde maximal der Absturz einer schnellfliegenden Militärmaschine mit anschließendem Treibstoffbrand zugrunde gelegt. Die RSK hat auf ihrer Sitzung am die Anwendung Sicherheitstechnischer Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern empfohlen. In den Leitlinien werden Schutzmaßnahmen gegen auslegungsbestimmende Störfälle genannt: In jedem Fall... sind Maßnahmen zur Schadensreduzierung bei Flugzeugabsturz und von außen auftreffenden Druckwellen zu treffen. Dem Gesichtspunkt der Reduzierung der Schadensauswirkung ist dann genügt, wenn auch bei diesen Ereignissen die unter realistischen Randbedingungen ermittelten radiologischen Auswirkungen einschneidende Maßnahmen des Notfallschutzes nicht erforderlich machen.... Die Reduzierung der Schadensauswirkungen durch Flugzeugabsturz und Druckwelle kann entweder durch den Behälter oder durch die Kombination von Behälter und Lager/Lagergebäude erreicht werden. Beschädigungen und Verschüttungen der Behälter durch aufprallende Bauteile, Wrackteile oder technische Einrichtungen, Folgebrände oder Trümmerlasten dürfen nicht zur Kritikalität führen und die Integrität und Wärmeabfuhr der Behälter darf nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden. Zur Erfüllung der Anforderungen der o. g. Leitlinien kommt in den beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als der zuständigen Genehmigungsbehörde anhängigen Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager an den drei niedersächsischen Standorten Emsland, Grohnde und Unterweser das Konzept der Firma STEAG-Encotec GmbH, Essen, zur Anwendung, dem dicke Betonstrukturen (Wandstärke ca. 1,2 m, Deckenstärke ca. 1,3 m) und damit ein Doppelbarrieren-System Gebäude/Behälter zugrunde liegen. Nach allgemeiner Einschätzung in Fachkreisen bietet das STEAG-Konzept grundsätzlich besseren Schutz gegen Einwirkungen von außen als das bei den in Süddeutschland geplanten Anlagen vorgesehene WTI/GNS-Konzept (Wissenschaftlich-Technische Ingenieurberatung, Jülich, und Gesellschaft für Nuklear-Service mbh), das lediglich auf die Sicherheit der Behälter abstellt. Ob und inwieweit die geplanten Standortzwischenlager auch gegen den Absturz einer gezielt gelenkten Passagiermaschine mit vollen Tanks auszulegen sind, kann erst auf der 4

5 Grundlage allgemeiner und für alle kerntechnischen Anlagen zu betrachtender Szenarien durch erneute Berechnung und Begutachtung von Sachverständigen beurteilt werden. Vom BMU dazu in Auftrag gegebene Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu 6: Genehmigungsbehörde für die Standortzwischenlager ist das BfS. Das Niedersächsische Umweltministerium führt anschließend die atomrechtliche Aufsicht über die in Niedersachsen gelegenen Standortzwischenlager aus. Die Landesregierung geht davon aus, dass das BfS als nachgeordnete Behörde des BMU in den laufenden Genehmigungsverfahren die Ergebnisse der vom BMU in Auftrag gegebenen Prüfungen einbezieht. Zu 7: Restrisikoereignisse sind in den Genehmigungsverfahren für die Brennelementefabrik ANF betrachtet worden. Die Gebäude sind gegen Restrisikoereignisse - wie z. B. einen Flugzeugabsturz - wegen der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und überschaubarer Auswirkungen nicht ausgelegt. Zu 8: Es gibt bei den Uranhexafluorid (UF 6 )-Lagern Gefährdungen radiologischer und chemischer Art. Bei der Betrachtung des Restrisikos, die auch den Absturz einer Militärmaschine einschloss, ergab sich, dass eine deutliche Überschreitung des Planungswertes von 50 msv (Millisievert) hinreichend unwahrscheinlich wäre. Die chemischen Einwirkungen sind mit denen einer Chemieanlage vergleichbar; insbesondere durch Fluorwasserstoff könnten in der näheren Umgebung Personen zu Schaden kommen. Wegen der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit und der überschaubaren Auswirkungen ist das Lager gegen einen Flugzeugabsturz nicht ausgelegt worden. Auf Maßnahmen zur Minderung von Störfällen hat sich der Betreiber vorbereitet. Zu 9: Bei Ereignissen wie einem Flugzeugabsturz richten sich die Planung und Durchführung von Maßnahmen nach wie vor nach den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vom (GMBl. 1999, Nr. 28/29). Jüttner (Ausgegeben am 22. November 2001) 5

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