Amtliches Mitteilungsblatt

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1 Mügelner Anzeiger Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Mügeln mit den Ortsteilen Ablaß, Baderitz, Berntitz, Gaudlitz, Glossen, Grauschwitz, Kemmlitz, Lichteneichen, Lüttnitz, Mahris, Nebitzschen, Niedergoseln, Neubaderitz, Neusornzig, Ockritz, Oetzsch, Paschkowitz, Pommlitz, Poppitz, Querbitzsch, Remsa, Schleben, Schweta, Seelitz, Sornzig, Wetitz, Zävertitz, Zschannewitz Freitag 8. August 2014 Nummer 15 Jahrgang 20 Impressum Mügelner Anzeiger Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Mügeln erscheint in der Regel 14tägig und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt Herausgeber Stadtverwaltung Mügeln, Markt 1, Mügeln, Tel. ( ) Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteiles Bürgermeister Volkmar Winkler Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil, einschließlich Anzeigenannahme, Satz und Druck Druckerei & Verlag Dober, Karl-Liebknecht-Straße 2, Mügeln, Tel. (034362) 32430, Fax 30611, 19. Altstad est Mügeln 15. bis 17. August 2014 HELIKOPTER RUNDFLÜGE Tickets unter ( ) e.naumann@stadtmuegeln.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das komple e Programm im Innenteil.

2 Seite 2 Mügelner Anzeiger Nr. 15/2014 Wichtiges im Überblick Stadtverwaltung Mügeln, Rathaus, Markt 1, Mügeln Rathaus@stadtmuegeln.de Internet: Telefon ( ) Telefax ( ) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Stadtverwaltung 9 12 und Uhr 9 12 und Uhr geschlossen (Termine nach Vereinbarung) 9 12 und Uhr 9 12 Uhr Sprechzeiten Bürgermeister (nach telefonischer Vereinbarung) Stadtbibliothek im Rathaus, Telefon Di Uhr und Uhr, Do und Uhr, Mo, Mi und Fr geschlossen Stadt-Museum sonnabends, Uhr und nach Vereinbarung Seniorenbetreuung Sandra Franz, Telefon ( ) Bankverbindungen Stadtverwaltung Mügeln Sparkasse Leipzig: IBAN: DE BIC: WELADE8LXXX Deutsche Bank: IBAN: DE BIC: DEUTDE8LXXX VB Riesa: IBAN: DE BIC: GENODEF1RIE DKB Leipzig: IBAN: DE BIC: BYLADEM1001 Gläubiger ID DE 92 ZZZ Abwasserzweckverband Oberes Döllnitztal, Mügelner Landstraße 4, Glossen, Frau Röber: Telefon ( ) , c.roeber@azvmuegeln.de, Frau Haubold: Telefon (034362) , e.haubold@azvmuegeln.de, Herr Wache: Telefon (034362) , th.wache@azvmuegeln.de, Fax: (034362) , Mo geschlossen (Termine nach Vereinbarung), Di 9 12 und Uhr, Mi geschlossen (Termine nach Vereinbarung), Do 9 12 und Uhr, Fr 9 12 Uhr Verwaltung städtischer Wohnungen HWV GmbH Döbeln Reparatur-Tel. (03431) 6511 Sprechzeit Büro Mügeln: Do Uhr Stadtbad Sportplatz Pfarramt und Friedhofsverwaltung Kirchspiel Mügeln im Kirchgemeindebüro Mügeln, Johanniskirchhof 5, Telefon Di und Uhr, Do und Uhr Sprechzeiten der Krankenkassen: KKH-Allianz Herr Klömich, Fr.-Mehring-Str. 15, Di Uhr, KKH-Allianz- Briefkasten, Post-Agentur im Kinder- und Jugendmode-Geschäft Kerstin Unger, Dr.-Friedrichs-Straße 18: Mo Fr Uhr, Sa Uhr Bestattungen Wilfried Jacob: Dr.-Friedrichs-Str. 52, Mügeln, Tel Bestattungshaus Katscher: Zum Lehmberg 3, Mügeln, Tel Heizung/Sanitär-Störungsdienst Wochenendbereitschaft der Ausbau Mügeln GmbH nur über Funktelefon (01 72) Haustechnik Mügeln, A. Baumert über Funktelefon (01 75) envia-störungsdienst Tag und Nacht (0 800) MITGAS GmbH Stördienst Tag und Nacht (01 80) OEWA Wasser und Abwasser GmbH Störungs-Notruf Trink- und Abwasser: rund um die Uhr ( ) allgemeine Fragen ( ) Fax ( ) Elektro-Notdienst Zentrale Service-Nummer ( ) BEREITSCHAFTSDIENSTE Vorwahl-Nummern für Oschatz 03435, Dahlen/Calbitz , Wermsdorf , Mügeln ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Praxisdienst an Wochenenden: Sonnabend 9 11 Uhr und Uhr, Sonntag Uhr und Uhr Den diensthabenden Arzt bei der Rettungsleitstelle erfragen (siehe Kasten) ZAHNÄRZTE Sa, So, feiertags 9 11 Uhr 9./ Dr. Schablowsky, Oschatz, Heinrich-Mann-Str. 12, Telefon / ZÄ Schindelhauer, Calbitz, Böhlaer Straße 7, Telefon / DS Schlechter, Mügeln, Friedhofstaße 1, Telefon / DS Schütze, Mügeln, Goethestraße 4, Telefon / DS Schuster, Dahlen, Bahnhofstraße 18, Telefon APOTHEKEN Der Notdienst beginnt um 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Tag um 8.00 Uhr 8. 8., , 1. 9., Apotheke am Marktkauf Oschatz, Tel , , , Schwanen-Apotheke Wermsdorf, Telefon , , , Apotheke Oschatz West, Telefon , , , , Linden-Apotheke Oschatz, Telefon , , , Löwen-Apotheke Oschatz, Telefon , , , Löwen-Apotheke Dahlen, Telefon , , , Apotheke am Altmarkt Oschatz, Tel , , 6. 9., Markt-Apotheke Mügeln, Telefon Alle Angaben ohne Gewähr NEU: Polizeiposten Mügeln Rathaus Mügeln, 1. OG, Zimmer 20 Sprechzeiten: Dienstag Uhr, Donnerstag Uhr Telefon: ( ) Polizeirevier Oschatz /65 00 Polizei-Notruf 110 Rettungsdienst und Feuerwehr 112 Notarzt (Rettungsleitstelle) / Bekanntmachungen Bekanntmachung HAUPTSATZUNG DER STADT MÜGELN Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeinde - ordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237), hat der Stadtrat der Stadt Mügeln am mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates die folgende HAUPTSATZUNG beschlossen: ABSCHNITT I STADTGEBIET UND HOHEITSZEICHEN 1 Name, Sitz und dazugehörige Ortsteile (1) Die Stadt führt den Namen Stadt Mügeln. (2) Die Stadt Mügeln hat ihren Sitz in Mügeln. (3) Zum Gebiet der Stadt Mügeln gehören die Ortsteile Ablaß, Baderitz, Berntitz, Gaudlitz, Glossen, Grauschwitz, Kemmlitz, Lichten -

3 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 3 eichen, Lüttnitz, Mahris, Mügeln, Nebitzschen, Neubaderitz, Neusornzig, Niedergoseln, Ockritz, Oetzsch, Paschkowitz, Pommlitz, Poppitz, Querbitzsch, Remsa, Schleben, Schweta, Seelitz, Sornzig, Wetitz, Zävertitz und Zschannewitz. 2 Wappen, Flagge, Siegel (1) Hoheitszeichen der Stadt Mügeln sind Wappen und Flagge. Beschreibung des Wappens: In Gold eine gezinnte rote Stadtmauer mit offenem Tor und zwei Türmen mit Kuppeldächern und Knäufen; auf den Mauerzinnen schreitend ein silbernes Lamm, eine silberne Fahne mit rotem Kreuz an einem Kreuzstab tragend; im Tor das Brustbild eines Bischofs im Ornat. Das vorstehend beschriebene Wappen führt Mügeln seit 1395, als Bischof Johannes III. von Kittlitz der Stadt das Vogteigebäude als Rathaus erblich überließ und das erste Ratskollegium einsetzte. Das Wappen ist in Porphyr gehauen an dem 1882 umgebauten Rathaus angebracht. Das Kreuzeslamm ist das Wappenbild des Bistums Meißen. Beschreibung der Flagge: Die Stadtfarben ergeben sich aus den Hauptfarben des Mügelner Stadtwappens und werden in der Reihenfolge rot-gelb festgestellt. Die Stadt Mügeln führt die Flagge mit aufgelegtem Stadtwappen. (2) Eine Verwendung des Namens, des Wappens und Flagge ist nur mit der Genehmigung der Stadt Mügeln zulässig. (3) Die Dienstsiegel enthalten das Wappen der Stadt Mügeln und die Umschrift Stadt Mügeln Der Bürgermeister oder Stadt Mügeln Standesamt oder Stadt Mügeln Meldeamt oder Stadt Mügeln. ABSCHNITT II ORGANE DER STADT 3 Organe der Stadt Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister. ABSCHNITT III STADTRAT 4 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister. 5 Zusammensetzung des Stadtrates (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. (2) Die Zahl der Stadträte bemisst sich nach 29 Abs. 2 Sächs- GemO. ABSCHNITT IV AUSSCHÜSSE DES STADTRATES 6 Beschließender Ausschuss (1) Der Stadtrat bildet den Hauptausschuss als beschließenden Ausschuss. (2) Der Hauptausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren weitere Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte (persönliche Stellvertreter). 42 Abs. 2 SächsGemO findet Anwendung. Bei Durchführung einer Verhältniswahl wird das Verfahren nach d Hondt angewendet. (3) Dem Hauptausschuss werden die in dem 8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Im Rahmen seiner Zuständigkeit entscheidet der Hauptausschuss anstelle des Stadtrates. Innerhalb seines Geschäftskreises ist der Hauptausschuss zuständig für: 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5000 Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5000 Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5000 Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. (4) Soweit sich die Zuständigkeit des Hauptausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. 7 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und dem Hauptausschuss (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, kann der Hauptausschuss die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der Hauptausschuss. (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen und Beschlüsse des Hauptausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann dem Hauptausschuss allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem Hauptausschuss zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem Hauptausschuss zur Vorberatung zu überweisen. 8 Aufgaben des Hauptausschusses (1) Der Geschäftskreis des Hauptausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgaben - angelegenheiten, 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Kinder - tagesstättengesetz, 4. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Gesundheitsangelegenheiten, 6. Marktangelegenheiten, 7. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide. 8. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),

4 Seite 4 Mügelner Anzeiger Nr. 15/ Versorgung und Entsorgung, 10. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 11. Verkehrswesen, 12. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz, 13. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, 14. technische Verwaltung stadteigener Gebäude, 15. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Garten - anlagen, 16. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung. (2) Innerhalb der vorgenannten Geschäftskreise entscheidet der Hauptausschuss über: 1. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9, von Beschäftigten der Entgeltgruppen 9 bis 15 des TVöD (im Sozial- und Erziehungsdienst bis S 16), soweit es sich nicht um Aushilfsbeschäftigte handelt. 2. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen von mehr als 1000 Euro bis zu 5000 Euro, 3. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als Euro bis zu Euro, 4. die Stundung von Forderungen von mehr als drei Monaten bis zu sechs Monaten in unbeschränkter Höhe, von mehr als sechs Monaten und von mehr als 5000 Euro bis zu einem Höchstbetrag von Euro, 5. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 2500 Euro, aber nicht mehr als Euro beträgt, 6. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Verkehrswert mehr als 2500 Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall beträgt, sowie Löschungsbewilligungen für Grundstücke im Wert von Euro bis Euro, 7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall, bei der Vermietung stadteigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe, 8. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als Euro, aber nicht mehr als Euro im Einzelfall, 9. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, f) die Teilungsgenehmigungen, 10. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, 11. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als Euro im Einzelfall, 12. die Vergabe der Bauleistungen (Vergabebeschluss) bei Auftragswerten von über Euro bis zu Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) von mehr als Euro bis zu Euro, 13. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen, 14. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung). 9 Beratende Ausschüsse Auf Beschluss des Stadtrates können zeitweise beratende Ausschüsse gebildet werden. ABSCHNITT V BÜRGERMEISTER 10 Rechtsstellung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt Mügeln. (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. 11 Aufgaben des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Finanzhaushalt innerhalb der durch den Haushaltsplan festgesetzten Budgets mit Ausnahme der a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als Euro, b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als Euro, c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten von über Euro einschließlich der mit der Baumaßnahme zusammenhängenden und im Auftragswert untergeordneten Leistungen, 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 5000 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, 4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits ein-

5 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 5 getreten ist, bis zu 5000 Euro im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist, 5. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 8 (auch Sozial- und Erziehungsdienst), von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen, 6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat erlassenen Richtlinien, 7. die Bewilligung von nicht durch das Budget gedeckten Zuschüssen bis zu 1000 Euro im Einzelfall, 8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu drei Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 5000 Euro, 9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 2500 Euro beträgt, 10. die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb und Tausch von Grund eigentum oder grundstücksgleichen Rechten im Verkehrswert bis zu 2500 Euro im Einzelfall, 11. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von Euro im Einzelfall, 12. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu Euro im Einzelfall, 13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Ver pflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5000 Euro nicht übersteigen. (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Stadträten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen. (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch den Hauptausschuss gefasst werden. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu entscheiden. 12 Stellvertretung des Bürgermeisters Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte den ersten und zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie bei der Repräsentation der Stadt. Für die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürgermeisters im Übrigen bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat einen oder mehrere Be - dienstete. Die Bestellung und die Bestimmung der Reihenfolge nimmt der Bürgermeister vor. 13 Gleichstellungsbeauftragter Der Stadtrat bestellt einen Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Beauftragte ist ehrenamtlich tätig. ABSCHNITT VI MITWIRKUNG DER EINWOHNER 14 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung gemäß 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. 15 Einwohnerantrag Der Stadtrat muss gemäß 23 SächsGemO Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird (Einwohnerantrag). Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. 16 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach 24 SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn vom Hundert der Bürger der Stadt unterzeichnet sein. VIERTER TEIL SONSTIGE VORSCHRIFT 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Mügeln in der Fassung vom außer Kraft. Ausgefertigt: Mügeln, den Volkmar Winkler Bürgermeister Der Stadtrat der Stadt Mügeln fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss Nr. 15/14 Hauptsatzung der Stadt Mügeln Beschluss Nr. 16/14 Geschäftsordnung des Stadtrates und des Hauptausschusses der Stadt Mügeln Beschluss Nr. 17/14 Bestellung der Mitglieder des Hauptausschusses (keine Einigung zustande gekommen) Beschluss Nr. 18a/14 Bestellung des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters Der Stadtrat der Stadt Mügeln wählt Herrn Johannes Ecke, Neue Siedlung 20, Mügeln OT Schweta, durch offene Abstimmung zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters.

6 Seite 6 Mügelner Anzeiger Nr. 15/2014 Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses sowie bei der Repräsentation der Stadt. Beschluss Nr. 18b/14 Bestellung des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters Der Stadtrat der Stadt Mügeln wählt Herrn Wolfgang Hanns, Klosterstraße 1, Mügeln OT Sornzig, durch offene Abstimmung zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses sowie bei der Repräsentation der Stadt. Beschluss Nr. 19/14 Bestellung der Verwaltungsleitung im Verhinderungsfall des Bürgermeisters Der Stadtrat der Stadt Mügeln bestellt zur Verwaltungsleiterin im Verhinderungsfall des Bürgermeisters Frau Dörte Eberhardt, Hauptamtsleiterin. In deren Abwesenheit (Verhinderung) übernimmt die Verwaltungsleitung Frau Rosmarie Sprößig, Amtsleiterin für Finanzen. Beschluss Nr. 20/14 Bestellung der Vertreter in die Verbandsversammlung des AZV Oberes Döllnitztal Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Bestellung folgender Mitglieder des Stadtrates und deren persönliche Stellvertreter in die Verbandsversammlung des AZV Oberes Döllnitztal : Mitglied der persönlicher Verbandsversammlung Vertreter CDU Schwaiger, Stefanie Dr. Rexroth, Eckhard Walla, Frank Hanns, Wolfgang DIE LINKE Sachse, Andreas Daate, Regina SPD Hübner, Bärbel Brink, Bernd Mattis, Detlef Schmidt, Andreas Freie Wählerver- Pechnig, Lutz Ecke, Johannes einigung Mügeln Demme, Rüdiger Osterloher, Wilhelm Bräuer, Carsten Kretzschmar, Michael (SV Mügeln/Ablaß 09 e.v.) Beschluss Nr. 21/14 Festlegung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume für die Landtagswahl am 31. August 2014 Der Stadtrat der Stadt Mügeln legt die Wahlbezirke und Wahlräume für die Landtagswahl am 31. August 2014 wie folgt fest: Wahlbezirk 01 Mügeln Wahlraum in der Oberschule, Schulplatz 6 Wahlbezirk 02 Mügeln Wahlraum im Rathaus Mügeln, Ratssaal, Markt 1 Wahlbezirk 03 Mügeln Wahlraum im Hort Angerkids, Angerweg 2 Wahlbezirk 04 Mügeln Wahlraum in der Grundschule Tintenklecks, Altmügelner Straße 14 Wahlbezirk 05 Schweta Wahlraum im Bürgerhaus Schweta, Oschatzer Straße 23 Wahlbezirk 06 Ablaß Wahlraum in der ehemaligen Grundschule Ablaß, Kirchberg 1 Wahlbezirk 07 Glossen Wahlraum im Gemeindezentrum Glossen, Kommunikationszentrum, Mügelner Landstraße 4 Wahlbezirk 08 Sornzig Wahlraum in der Kindertagesstätte Kleine Früchtchen, Brauereiweg 2 Wahlbezirk 09 Briefwahlbezirk Wahlraum im Rathaus Mügeln, Markt 1 Beschluss Nr. 22/14 Beschluss zur Annahme von Spenden Beschluss Nr. 23/14 Stadtsanierung Innenstadt Abschluss einer Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung zur Förderung von Baumaßnahmen am Gebäude Dr.-Friedrichs-Straße 8, Flurstück Nr. 397, Gemarkung Mügeln Maßnahme: Umfassende Modernisierung und Instandsetzung eines Wohn- und Geschäftshauses Antrag vom: Eigentümer: Lutz und Simone Wyhnalek Bauherr: Stefan Wyhnalek Beschluss Nr. 24/14 vertagt Beschluss Nr. 25/14 Vergabe Straßenbeleuchtung Neusornzig Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage in der OL Neusornzig komplett an die Firma ALBA Sachsen GmbH, Theodor-Körner-Straße 8 in Oschatz mit einer Angebotssumme von ,39 brutto. Beschluss Nr. 26/14 Vergabe Bauhoftechnik Kleingeräteträger mit Streumaschine und Schneepflug Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Anschaffung eines Multicars mit Streumaschine und Schneepflug an die Firma Teichert GmbH & Co. KG in Ostrau, Sachsenstraße 1, zu einem Angebotspreis von brutto ,50 Euro. Beschluss Nr. 27/14 Finanzierung Kleingeräteträger mit Streumaschine und Schneepflug Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Finanzierung eines Kleingeräteträgers mit Streumaschine und Schneepflug in Höhe von ,68 Euro bei der Deutschen Kreditbank AG. Beschluss Nr. 28/14 Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen, Brücken und Hochwasserrückhaltebecken in Mügeln und Ortsteilen Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die folgenden Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung an die Pleißner & Partner Planungsbüro GmbH für Straßen- und Tiefbauplanung, Webergasse 6 in Oschatz: 1. Erneuerung Durchlass Pommlitzer Bach, OT Glossen (Rostweg) 2. Instandsetzung Kirchweg zwischen OT Gaudlitz und OT Sornzig; Beräumung RRB und Gaudlitzer Bach 3. Instandsetzung Wetitzweg zwischen Mügeln und OT Wetitz 4. Wiederherstellung Durchlass Hasenbach im OT Sornzig, Straße nach Strocken 5. Instandsetzung Randbereiche Alte Salzstraße, OT Ablaß 6. Instandsetzung Strockener Weg und Graben zu den Teichen, OT Zävertitz 7. Erneuerung Feldweg zwischen OT Kemmlitz und OT Glossen (Mittelweg Teil II) Die Honorarberechnung basiert auf der HOAI. Die Objektplanung der Verkehrsanlagen, die Entwurfsvermessung und die örtliche Bauüberwachung werden als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von 15% der tatsächlichen Baukosten vereinbart. Die Baukosten pro Maßnahme konkretisieren sich im Rahmen der Bearbeitung. Beschluss Nr. 29/14 Vergabe von Planungsleistungen für die Beseitigung von Hochwasserschäden an der Rekultivierungsfläche Schwednitz Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Planungsleistung zur Beseitigung der Hochwasserschäden an der Rekul-

7 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 7 tivierungsfläche Schwednitz an das Planungsbüro M & S Umweltprojekt GmbH, Pfortenstraße 7, Plauen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 4 bis 9, auf der Basis der HOAI, 44, Honorarzone III, Mindestsatz. Beschluss Nr. 30/14 Beschluss zur Vergabe von Planungsleistungen für Straßenbau-Maßnahmen an den abgestufte Straßen, S 31 und S 35 Der Stadtrat der Stadt Mügeln beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für Straßenbau-Maßnahmen zur Deckenerneuerung an den abgestufte Straßen, S 31 und S 35, (Objektplanung und Entwurfsvermessung Verkehrsanlagen) an das Ingenieurbüro Pleißner & Partner, Webergasse 6 in Oschatz. Grundlage der Honorarberechnung ist die HOAI. Bekanntmachung Am findet in der Zeit zwischen Uhr und Uhr ein Feuerwerk in Ablaß statt. Bekanntmachung Am findet in der Zeit zwischen Uhr und Uhr ein Feuerwerk im Park Schweta statt. Bitte beachten Die Stadtverwaltung Mügeln wurde darüber informiert, dass zur Zeit Mügelner Händler und Gewerbetreibende von der Firma Media Print, Pierre Lotti 148, Merter, ein Fax- Formular zugesendet bekommen. In dem Formular wird ein Werbe-Eintrag in der neuen Mügelner Bürgerinformationsbroschüre beworben. Die Kosten dafür sollen 796,00 betragen. Die Stadtverwaltung Mügeln teilt mit, dass momentan keine neue Bürgerinformationsbroschüre in Auftrag ge - geben worden oder geplant ist. Wir raten, keinesfalls auf dieses Angebot einzugehen. Stadtverwaltung Mügeln Neues für die Stadt und die Ortsteile XIX. ALTSTADTFEST IN MÜGELN vom 15. bis Freitag, den 15. August Uhr Disco mit DJ FlexX Sonnabend, den 16. August Uhr Salutschießen der Mügelner Schützengesellscha e.v Uhr Eröffnung des Altstad estes durch Bürgermeister Volkmar Winkler im Festzelt Uhr Bunter Trödelmarkt auf dem Altmarkt Uhr Modelleisenbahnausstellung des Modelleisenbahnvereins Glossen e.v. in der ehemaligen Schlecker-Filiale Mügeln (Ernst-Thälmann-Str. 13) Uhr Kindergartenherz Heimwerken für die Kitas im Festzelt Uhr Lus ges Zaubertheater mit CLOWN HAGO auf der Bühne im Festzelt Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum zum Thema Bäckerhandwerk ca Uhr 2. Mügelner Hirschblutpokal Uhr Einweihung der neuen Bank im Bankenzentrum, der Sächsischen Landwirtscha sbank, durch Staatsminister Frank Kupfer und Bürgermeister Volkmar Winkler auf dem Festplatz am Backhaus Uhr THE FIREBIRDS Sonntag, den 17. August Uhr Bastelstraße veranstaltet vom Bürger- u. Heimatverein Altmügeln / Crellenhain Uhr Vernissage in der Rathausgalerie Brigi e Bussenius (Schildau) Malerei Uhr Modelleisenbahnausstellung des Modelleisenbahnvereins Glossen e. V. in der ehemaligen Schlecker-Filiale Mügeln (Ernst-Thälmann-Str. 13) Uhr Siegerehrung 2. Mügelner Hirschblutpokal und öffentliche Übergabe historischer Meilenblä er durch Uwe Hessel, Sohn des Altmügelner Lehrers Kurt Hessel Uhr Städtewe bewerb 2014 von enviam und Mitgas: Vorweg gehen und Gutes tun auf dem Altmarkt Uhr Frühschoppen mit den Kemmlitzer Blasmusikanten und den Berglandmusikanten Olbernhau im Festzelt im Anschluss sorgt das WODKA-TRIO für gute Laune Uhr Sonderausstellung im Heimatmuseum zum Thema Bäckerhandwerk Uhr Musikalische Unterhaltung mit John Carry im Festzelt Uhr Sängerin Sylvia Martens im Festzelt Uhr Konzert in der Stadtkirche St. Johannis 3 Eintri am Sonnabend zu THE FIREBIRDS Alle weiteren Veranstaltungen ohne Eintri Schaustellerbetrieb Pönitz an allen Fes agen Helikopter-Rundflüge am Sonnabend und Sonntag, jeweils von bis Uhr auf der Wiese hinter dem Feuerwehrplatz (Tickets unter / ) Am Sonntag Rundfahrten mit der Postkutsche. Haltestelle am Heimatmuseum Mügeln, Fahrtroute nach Wunsch, Dauer: je eine Stunde pro Tour, Kosten: 5 / Erw., 2 / Kind (Platz für 9 Personen in der Kutsche und eine Person auf dem Kutschbock) PRESSEMITTEILUNG Bürgergespräch setzt Impuls für Tagebauerweiterung in Schleben/Crellenhain Mügeln, 11. Juli 2014 Am Sonnabend, dem 5. Juli 2014, fand im Ratssaal der Stadt Mügeln ein erstes Gespräch anlässlich der geplanten Tagebauerweiterung der Kemmlitzer Kaolinwerke GmbH in der Region statt. Teilgenommen haben Bürger des Mügelner Ortsteils Crellenhain, Vertreter des Stadtrates Mügeln sowie Vertreter des Kemmlitzer Kaolinwerkes. Initiiert wurde der Workshop vom Kaolinwerk mit dem Ziel, einen gleichen Wissensstand zu der geplanten Erweiterung des Tagebaus herzustellen. Das Abbaugebiet für Kaolin ein Mineral für die keramische Industrie muss in den nächsten Jahren in der Region erweitert werden. weiter Seite 10

8 Seite 8 Mügelner Anzeiger Nr. 15/2014

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10 Seite 10 Mügelner Anzeiger Nr. 15/2014 Grund dafür ist der Verzicht auf einen vollständigen Kaolinabbau im bisherigen Tagebaugebiet. Um einer Grundwasserabsenkung vorzubeugen, verbleibt eine Kaolinschicht im Boden, was die ursprünglich geplante Fördermenge verringert. Nun soll für die beabsichtigte Erweiterung ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden, das den Bestand der Kemmlitzer Kaolinwerke und der rund 80 Arbeitsplätze für die kommenden Jahrzehnte absichern wird. In einem knapp fünfstündigen Workshop erläuterten die Kemmlitzer Kaolinwerke das Vorhaben und die Schritte, die gleichzeitig von allen Teilnehmern diskutiert wurden. Alle drei Gruppen erarbeiteten zudem gemeinsame Vereinbarungen, die mit sofortiger Wirkung bindend sind. Ein erster Vor-Ort-Termin im Gebiet der Erweiterung hat bereits stattgefunden. Außerdem erfüllt das Kaolinwerk den Wunsch nach einer transparenten Kommunikation, die allen zugänglich ist. Auf der Webseite stehen erste Informationen, die im Verlauf des weiteren Verfahrens ergänzt werden. Des Weiteren stellt das Unternehmen eine Hotline bereit. Das Oberbergamt, das als Gast am Workshop teilnahm, erklärte ebenfalls seine Bereitschaft zur Beantwortung von Anwohnerfragen und händigte die entsprechenden Telefonnummern dafür aus. Grundsätzlich einigten sich die drei Parteien, die Gespräche fortzuführen. Ein zweiter Workshop ist geplant. Der Weg in Sachen Tagebauerweiterung in Schleben/Crellenhain soll gemeinsam weiter beschritten werden. Kontakt: Dr. Thomas Wegner Werkleiter Tel: +49 (34362) Fax: +49 (34362) *Telefonnummer der Hotline: (034362) Firma Metallverarbeitung David Ohmes aus Mügeln. Hiermit ein ganz besonderer Dank an David Ohmes, welcher mit Sachpreisen die Veranstaltung unterstützte. Im ersten Spiel des Tages traf die GS Mügeln auf die GS Wermsdorf. Hier machte sich die Erfahrung einiger Wermsdorfer Kicker, welche bereits einem Verein angehören, bemerkbar. In einem spannenden Spiel konnten sich am Ende die Wermsdorfer mit 0:2 durchsetzen. In der anschließenden Begegnung gegen Sornzig fehlte dann bei einigen Wermsdorfer Kickern die Kraft und die Treffsicherheit. Letztendlich gewannen die Sornziger mit 3:2. Im letzen Spiel der Hinrunde war für die GS Mügeln nichts mehr zu holen. Gegen starke Sornziger setzte es eine 0:3-Schlappe. In der abschließenden Rückrunde steigerten sich die Mügelner von Spiel zu Spiel. Insbesondere Jessica Winkler, die Torfrau der Mügelner, lies die gegnerischen Angreifer immer wieder verzweifeln und sorgte mit ihren guten Paraden für spannende Spiele. Auch wenn es zum Schluss nicht ganz für die Mügelner reichte. (Wermsdorf Mügeln 3:2/ Sornzig Mügeln 2:1). Im letzten Spiel des Tages zwischen der GS Neusornzig und der GS Wermsdorf ging es somit um den Turniersieg. Die Wermsdorfer mussten die Partie mit zwei Toren Unterschied gewinnen, wollte man doch noch den Turniersieg mit nach Hause nehmen. In einem spannenden Spiel schenkten sich beide Mannschaften nichts. Die zwischenzeitliche Führung der Sornziger konnten die Wermsdorfer immer wieder ausgleichen. Kurz vor Schluss gelang dann doch der 3:2 Siegtreffer für die Wermsdorfer. Trotz allem reichte es auf Grund des Torverhältnisses nicht ganz zum Sieg. Für besonders gute Leistungen konnten im Rahmen der Siegerehrung folgende Spieler ausgezeichnet werden: Nick Lippmann (GS Mügeln), Tom Zielinski (GS Wermsdorf), Philipp Haupt (GS Neusornzig) Spieler des Turniers wurde Jessica Winkler. GS Neusornzig: Matschulat, Greulich, Kuhrt, Pötzsch, Haupt, Jancke, Winkler, Pinnau, Müller Die Schulleiterin der GS Auf der Höhe Neusornzig, Bärbel Hübner und der Turnierleiter Roland Voigtländer, möchten sich auf diesem Wege auch bei Herrn Ingo Häling (Platzvorbereitung) sowie Max Oehme (Schiedsrichter) für ihre Unterstützung bedanken. Es war ein toller Nachmittag, mit viel Spaß und ohne Verlierer, denn jeder Spieler bekam eine Medaille und alle kleinen Kicker freuen sich schon auf ein neues Zusammentreffen und wollen bis dahin fleißig trainieren. Olaf Oehme Abschlussfest und Übernachtungsparty im Hort Auf der Höhe Neusornzig Traditionell fand am Ende des Schuljahres 13/14 für die 4. Klasse, die von Schule und Hort gemeinsam veranstaltete Übernach- Schulen und Kindereinrichtungen Ein spannender Fußballnachmittag Seit mehr als einem Jahr bietet die Grundschule Auf der Höhe in Neusornzig, im Rahmen der Ganztagsangebote, die AG Fußball an. Unter der Leitung von Roland Voigtländer sollen die Jüngsten an den Breitensport herangeführt werden. Nach mehr als einem Jahr intensivem Training fand nun, am Donnerstag, dem das erste große Fußballturnier der umliegenden Grundschulen statt. Neben der GS Auf der Höhe waren die GS Zur alten Poststation Wermsdorf, sowie die GS Tintenklecks aus Mügeln der Einladung gefolgt. Da die GS Sitten das Turnier kurzfristig absagen musste, entschied man sich für eine Doppelrunde in der jeder gegen jeden antrat. Gespielt wurde auf dem Sportplatz in Mügeln um den Pokal der Elternsprecher Klasse 4

11 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 11 tungsparty statt. Die 4. Klasse verabschiedete sich mit einem lustigen und sehr schönen Superprogramm. Alle Eltern, Lehrer und Horterzieher waren begeistert. Zum Abschluss bedankte sich Frau Görlitz bei ihren Elternvertretern: Bianca Schneider, Volker Saletti, Claudia Zosel, für ihre fleißige Arbeit. Frau Köhler gestaltete ein wunderschönes Fotobuch als Erinnerung an 4 Jahre Grundschulzeit. Vielen Dank dafür Das Hortteam bedankte sich im Anschluss bei ihrem Hortelternrat für die fleißige Unterstützung, tatkräftige Hilfe und die vielen guten Ideen und Vorschläge in den letzten vier Jahren. Weiterhin bedanken sich alle Horterzieher für die fleißige Hilfe bei Frühlingsfesten, Erntedankfesten und allen anderen Hort-Höhepunkten, bei Kerstin Schumann, Simone Saletti, Anke Miersch und Andreas Haupt. Es gibt ja Eltern, die halten uns sogar acht Jahre die Treue im Hortelternrat. Vielen Dank Nach einem leckeren Abendbrot, 2-Felderball und Fußball: Eltern gegen Kinder, Knüppelkuchen am Feuer und dann ging es endlich los zur Nachtwanderung. Am Festenberg erwarteten uns schon gruselige Geräusche und Gespenster. Es war stockdunkel und die Mutprobe war nichts für Angsthasen. Stunden nach Mitternacht fielen den meisten dann doch die Augen zu. Grundschule und Hort Auf der Höhe Neusornzig Wir wünschen uns allen schöne Ferien Sketch Hortelternrat Tanz Lied mit Instrumenten und Gesang Rosen für Eltern Altersjubilare August 2014 Die Stadt Mügeln gratuliert all ihren Jubilaren ganz herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute, vor allem Gesundheit Boden, Ehrhardt Mügeln Jahre Mansch, Herta Mügeln Jahre Kleinert, Manfred Schweta Jahre Beck, Annelore Mügeln Jahre Thomas, Brigitte Mügeln Jahre Dommer, Inge Mügeln Jahre Großmann, Ursula Mügeln Jahre Neder, Otto Mügeln Jahre Lippmann, Reiner Mügeln Jahre

12 Seite 12 Mügelner Anzeiger Nr. 15/2014 Hubain, Kurt Mügeln Jahre Krug, Johanna Mügeln Jahre Naumann, Karin Niedergoseln Jahre Mücke, Gertraud Mügeln Jahre Langguth, Edeltraud Mügeln Jahre Härting, Erna Seniorenheim Jahre Findeisen, Helga Querbitzsch Jahre Claus, Inge Mügeln Jahre Kielau, Kurt Neusornzig Jahre Moche, Günter Seniorenheim Jahre Schubert, Irene Mügeln Jahre Köhler, Gisela Niedergoseln Jahre Reichel, Inge Mügeln Jahre Zimmermann, Walter Seniorenheim Jahre Maluck, Cäcilia Seniorenheim Jahre Golzsch, Günter Mügeln Jahre Mertig, Brigitte Lichteneichen Jahre Auer, Gerlinde Paschkowitz Jahre Frohberg, Erhard Kemmlitz Jahre Rutte, Günter Seniorenheim Jahre Porstendörfer, Elfriede Mügeln Jahre Winkler, Brigitte Mügeln Jahre Holzberg, Irmgard Mügeln Jahre Köditz, Horst Mügeln Jahre Schmidt, Charlotte Mügeln Jahre Woyan, Johanna Mügeln Jahre Mothes, Inge Lichteneichen Jahre Thiele, Ingrid Nebitzschen Jahre Pietsch, Günter Mügeln Jahre Kresse, Klaus-Dieter Mügeln Jahre Hoffmann, Horst Mügeln Jahre Jentzsch, Bettina Mügeln Jahre Freiwillige Feuerwehr Einsätze FF Niedergoseln ; 7.39 Uhr bis 8.45 Uhr Keller eines Wohnhauses unter Wasser 9 Kameraden im Einsatz FF Mügeln ; 4.55 Uhr bis 5.30 Uhr Keller eines Wohnhauses unter Wasser 7 Kameraden im Einsatz FF Ablaß, FF Sornzig, FF Mügeln ; Uhr bis Uhr Pkw-Brand zwischen Zävertitz und Gallschütz 25 Kameraden im Einsatz FF Mügeln ; Uhr bis Uhr Hilfeleistung des DRK beim Tragen eines Patienten 3 Kameraden im Einsatz FF Schweta, FF Ablaß, FF Mügeln ; Uhr bis Uhr Fehlalarm Fa. REMATEC Mügeln 41 Kameraden im Einsatz FF Schweta, FF Ablaß, FF Sornzig, FF Mügeln ; Uhr bis Uhr Fehlalarm Fa. REMATEC Mügeln 47 Kameraden im Einsatz Aus dem Vereinsleben Komm in den Tanzverein Erwachsenen-Tanztraining Standard/Latein ohne Vorkenntnisse und mit wenigen Vorkenntnissen ab Einstieg im September und Oktober jederzeit möglich Montag Uhr Uhr Fa. Crisbiss, Gewerbegebiet Gaunitz-Terpitz Sonntag Uhr Uhr Turnhalle Thomas-Mann-Gymnasium Oschatz mit Vorkenntnissen: Montag Uhr Uhr Fa. Crisbiss Gewerbegebiet Gaunitz-Terpitz Dienstag Uhr Uhr Turnhalle Schweta Sonntag Uhr Uhr und Uhr Uhr Turnhalle Thomas-Mann-Gymnasium Oschatz Erwachsenen-Tanztraining Italo-/Discofox 1., 3. und 5. Donnerstag Uhr Uhr Turnhalle Schweta Gutscheine für ein Schnuppertraining mit 10 Übungseinheiten zum Preis von 50,00 können ebenfalls erworben werden. kostenloses Kinder-Schnuppertraining montags von Uhr Uhr Turnhalle Thomas-Mann-Gymnasium Oschatz Wir freuen uns auf zahlreiche Interessenten und deren Anmeldung. Weitere Informationen: Homepage: tanzsport-oschatz@gmx.de Telefon: (01 78) (01 51) Seniorenvereinigung Mügeln e.v. Liebe Senioren, heute möchten wir Ihnen den Ausflug am Montag, dem etwas näher vorstellen. Wir fahren zuerst an den Markkleeberger See und werden dort bereits Uhr zu einer 2- stündigen Schiffsfahrt mit Mittagessen erwartet. Sie haben danach Gelegenheit, den Kanupark mit Wildwasserbahn zu besichtigen. Danach beginnt die Weiterfahrt nach Bad Lauchstädt. Wir unternehmen einen Spaziergang durch die Parkanlagen und ein gemeinsames Kaffeetrinken rundet den Ausflug ab. Die Rückkehr ist für Uhr geplant. Der Preis beträgt für Mitglieder 48,00 Euro und für Gäste 50,00 Euro. Die Abfahrtszeiten sind: Kiga Schweta 8.30 Uhr, Bahnhof Mügeln 8.35 Uhr, EDEKA 8.40 Uhr, Markt 8.45 Uhr, Busbahnhof Mügeln 8.50 Uhr und Crellenhain 8.55 Uhr. Ihr Vorstand

13 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 13 Seniorennachmittag in Neusornzig Die nächste Zusammenkunft der Senioren von Neusornzig und Umgebung findet am Donnerstag, dem 14. August 2014 um Uhr im Gasthof Zur goldenen Höhe in Neusornzig statt. Heimatmuseum Mehrere Besonderheiten werden im diesem Jahr zum Altstadtfest vom Heimatmuseum angeboten Als erstes die neue Sonderausstellung über das Bäckerhandwerk. Die Innung der Weißbäcker in Mügeln wurde erstmalig von Churfürst Johann Georg I. am 8. September 1647 bestätigt. In der Ausstellung werden verschiedene Gegenstände aus dem Handwerk gezeigt. Diese stammen hauptsächlich aus dem Nachlass der ehemaligen Bäckereien Schurig (Dr.-Friedrichs-Straße), Schurig (Wermsdorfer Straße), Hummitzsch sowie der Glossener Bäckerei. Einen besonderen Blickfang bildet die Innungsfahne der Mügelner Innung. Diese wurde vor 5 Jahren von der Familie Bothendorf dem Museum zur Verfügung gestellt. Dazu könnte die verschollene Innungslade passen. Von ihr existiert leider nur noch ein Foto. Neben alten Fotos und Annoncen der damals vorhandenen Bäckereien werden auch handschriftliche Rezepte aus dem 18. Jahrhundert ausgestellt. Dazu kommen noch zwei Brotrezepte, die Churfürst August vor über 450 Jahren für seine Untertanen höchstselbst kreiert hat. Die Sonderausstellung kann noch bis Ende Oktober zu den normalen Öffnungszeiten oder nach Voranmeldung besichtigt werden. Neben dieser Sonderausstellung wird noch ein neuer Bereich der ständigen Ausstellung der Öffentlichkeit übergeben. In den nicht mehr genutzten Schuppenanlagen des benachbarten Grundstückes Schulplatz 2 wird eine Schauwerkstatt des Schlosser- und Schmiedehandwerks eingerichtet. In Kürze soll noch eine des Tischler- und Stellmacherhandwerks folgen. Für die Schmiede stellte Frau Erika Bischoff eine fußbetriebene Ständerbohrmaschine so wie diverses Handwerkszeug zur Verfügung. Aus der ehemaligen Kupferschmiede von Werner Pilz stammt neben etlichen Spezialwerkzeugen eine ebenfalls fußbetriebene Drehbank aus dem Jahre Werkzeuge zum Hufbeschlag wurden aus der ehemaligen Schmiede Peege beschafft. Auf Pressemitteilungen meldeten sich noch einige aufmerksame Leser aus den Kreisen Nord- und Mittelsachsen, die gern noch sorgsam gepflegtes Werkzeug vor dem Schrott retten wollten und es deshalb dem Mügelner Museum überlassen haben. Der Heimatverein Mogelin bietet zum Stadtfest noch folgende Ak - tionen am Museum an. Am Sonntag, dem 17. August startet hier ab 9.00 Uhr die Postkutsche aus Bad Düben zu kleinen Stadtrundfahrten. Ebenso wird im Museum das neue Heft 6 der Kleinen Mügelner Schriften- und Mitteilungsreihe mit dem Titel: Eine Straße durch die Zeit angeboten. In dieser Ausgabe berichten die zuständigen Fachleute des Landesamtes für Archäologie über die neuesten Erkenntnisse aus den Ausgrabungen an der Mügelner Umgehungsstraße. Obwohl diese Ausgabe recht umfangreich ist, wird sie zu dem üblichen Preis von 4,50 angeboten. Der ehemalige Mügelner Herr Uwe Hessel nimmt das diesjährige Stadtfest zum Anlass, dem Heimatmuseum Kopien von interessanten Dokumenten zu überreichen. Es handelt sich in dem Fall um die sogenannten Meilenblätter unserer Region; einem ausführlichen militärischen Kartenwerk aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diese enthalten nicht nur topografisches Material sondern auch eine detaillierte Beschreibung der Gegend. So vom Zustand der Straßen und Wege, von Brücken, Gasthöfen, Mühlen und besonderen Landmarken wie einzeln stehenden Bäumen. Dieses Werk steht selbstverständlich dann allen Interessierten zur Verfügung. Öffnungszeiten zum Stadtfest: Sonnabend, 16. August Uhr (Eröffnung) bis Uhr Sonntag, 17. August von Uhr bis Uhr Eintrittspreise: Erwachsene 1,00, Kinder 0,50 Schützenfest in Telgte Nach mehreren Wettkämpfen, an denen sich die Mügelner Schützen beteiligt haben, stand auch das Feiern wieder einmal im Vordergrund. Eine Abordnung unseres Vereins besuchte am Wochenende des unseren Partnerverein in Telgte. Bei herrlichen Sommerwetter erlebte unsere Königin Denise Wilsdorf und die mitgereisten Mitglieder ein schönes Festwochenende. Am Sonntag wurde nach der Planung für das kommende Jahr die Rückreise nach Mügeln angetreten. Abwasserzweckverband Oberes Döllnitztal Bekanntmachung Internetauftritt Abwasserzweckverband Oberes Döllnitztal Mügelner Landstraße 4, Mügeln startet neue Webseite: Kultur KENTMANN-GESPRÄCHSABEND MIT MANFRED BOES Werte Kunstfreunde, eine weitere Folge der Kentmann-Gesprächsabende gestaltet Manfred Boes am Montag, dem 11. August 2014, um Uhr in der Kleinen Galerie des Torgauer Kunst- und Kulturvereins Johann Kentmann e. V, Schlossstraße 11. Manfred Boes, bekannt durch seine Schlossführungen, stellt Briefe an Persönlichkeiten der Weltgeschichte vor. Der Autor, eine Überraschung. Wer war dieser Mensch? Albino Luciani Es liegt ein Zauber über diesen Briefen. Man weiß nicht, was mehr zu bewundern ist: die umfassende Bildung, die Fähigkeit, schwierige Probleme einfach auszudrücken oder die Heiterkeit der Sprache. Lange bevor Johannes Paul I. der lächelnde Papst sein Pontifikat antrat, als er noch Kardinal Albino Luciani und Patriarch von Venedig war, bat ihn die Zeitschrift Messagero di S. Antonio monatlich einen Artikel, eine Art Brief an eine Persönlichkeit der Weltgeschichte, der Literatur und Kultur zu schreiben. Vierzig solcher Briefe sind entstanden: an J. W. Goethe zum Beispiel, an Mark Twain, Kaiserin Maria Theresia, Charles Dickens, Bernhard von Clairvaux, aber auch an Kunstfiguren wie Figaro und Pinocchio, Plaudereien über aktuelle Probleme, über Fragen, die der Alltag und das Leben dem Einzelnen und der Gesellschaft stellen. Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon ( ) Der Eintritt beträgt 4,00 und für Mitglieder 3,00. Mit freundlichen Grüßen vom Team der Kleinen Galerie

14 Seite 14 Mügelner Anzeiger Nr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`,"&/75 +)(*]a+^2% X,77U$=2 "/=26$//"& `$&&"%/75 +)([^2% Z%",75 +)(G^2% -.&"/)#&0)12(3)10)4()&5#&#61 "#$%&&()&*+%&&,)-.- "#$%&#&()&*+, 0.//-%$$.*,1230.,./-4/5236)(%74%&5819 Kulturbundstiftung Allgemeines Greta ist mit der Welpenaufzucht beschäftigt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ie Nieskyer Wolfsfähe Greta (FT8), die 2013 im Rahmen des Projektes Wanderwolf besendert wurde und das einzige noch funktionierende Senderhalsband trägt, kümmert sich aktuell intensiv um ihre diesjährigen Welpen. Dies lässt sich anhand ihrer im Mai und Juni gesendeten Daten schlussfolgern. Die Wölfin bewegt sich demnach überwiegend kleinräumig und nur selten in Gebieten mit guter Netzabdeckung. Auch zeigen Aufnahmen einer automatischen Wildkamera ( Fotofalle ) die Wölfin mit einem deutlichen Gesäuge. Es liegen noch keine Zahlen zu den diesjährigen Welpen im Nieskyer Rudel vor. Insgesamt nutzte Greta bisher in den 13,5 Monaten ihrer radiotelemetrischen Überwachung ein Territorium von 423 km2 MCP100* bzw. 337 km2 MCP95**, welches sich von der Südkante des Truppenübungsplatzes Oberlausitz bis nach Görlitz im Süden erstreckt. Auch ) die Daubaner Wölfin Frieda (FT9), deren Senderhalsband seit Februar 2014 nicht mehr funktioniert, hat wieder Nachwuchs. Fotos belegen, dass die Wölfin in diesem Jahr mindestens sechs Welpen aufzieht. Die Wölfin Marie (FT7), die sich 2013 mit einem Rüden im Raum Rosenthal ein eigenes Revier etablierte und im November 2013 vorzeitig ihren Halsbandsender verlor, zieht vermutlich ebenfalls Welpen auf. Die Hinweise auf Welpen konnten allerdings noch nicht endgültig bestätigt werden. Das Projekt Wanderwolf ist ein gemeinsames Projekt des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) und der Projektgruppe Wanderwolf, die aus der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.v. (GzSdW), dem Internationalen Tierschutz-Fonds ggmbh (IFAW), dem Naturschutzbund Deutschland e.v. (NABU) und dem World Wide Fund For Nature Deutschland (WWF) besteht. Ziel des Projekts ist es, Informationen über die Raumnutzung und zum Abwanderungsverhalten der Wölfe zu erheben.

15 Nr. 15/2014 Mügelner Anzeiger Seite 15 Mehr Informationen zu dem Projekt erhalten Sie auf * MCP100 = die durch die Verbindung der äußeren Lokationen entstandene Fläche. ** MCP95 = die durch die Verbindung der äußeren Lokationen entstandene Fläche, ohne die 5 Prozent, die am stärksten von den anderen Lokationen abweichen Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz Am Erlichthof 15, Rietschen Tel.: (035772) 46762, Fax: (035772) kontaktbuero@wolfsregion-lausitz.de Internet: Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz ist die offizielle Stelle für Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit zum Thema Wolf in Sachsen. Das Büro ist in Trägerschaft des Landratsamtes Görlitz / Kreisforstamt. copyright LUPUS Institut Ortsgruppe der IG BCE Mügeln / Kemmlitz Kassierung für unsere Fahrt nach Altenburg Die Kassierung für unsere Fahrt am 6. September 2014 nach Altenburg für Mitglieder und Nichtmitglieder, die sich bereits am 1. Mai 2014 gemeldet haben, findet in der Woche vom 11. bis 17. August 2014 statt. Kassiert wird von folgenden Vorstandsmitgliedern: Günther Kuhn, Wermsdorfer Str. 32, Mügeln, Tel.-Nr Wolfgang Gans, Wermsdorfer Str. 6, Mügeln, Tel.-Nr Birgit Burkhardt, Blumenweg 3, Mügeln, Tel.-Nr Der Vorstand Kirchennachrichten Ev.-Luth. Kirchspiel Mügeln mit Schweta und Altmügeln 8. Sonntag nach Trinitatis, der 10. August 2014, Uhr Schweta, Gottesdienst mit Taufe, Pfarrer Riese Uhr Altmügeln, Benefizorgelkonzert für die Mügelner Kirchen, Winfried Kleindopf, Döbeln 9. Sonntag nach Trinitatis, der 17. August Uhr Mügeln, Gottesdienst, Pfarrer Riese Uhr Mügeln, Konzert zum Stadtfest mit dem Neuen Chor Dresden e.v. Es erklingen Werke von Johannes Brahms, Felix Mendelssohn-Bartholdy u. a. 11. Sonntag nach Trinitatis, der Uhr Schweta, Gottesdienst mit Kindergottesdienst, Pfarrerin Krautkrämer

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