Vorläufige Risikobewertung

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1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Hochwasserrisikomanagement Vorläufige Risikobewertung Hochwasserrisikomanagement Was ist das? Hochwasserereignisse sind Naturphänomene, die es immer geben wird. Wir können große Hochwasser nicht verhindern und müssen uns auf sie einstellen. Natürliche Überschwemmungen verursachen erst dann Hochwasserschäden, wenn Menschen, die Umwelt, Kulturgüter oder Sachwerte betroffen sind. Der Mensch ist für die Schäden mit verantwortlich, da er die natürlichen Überschwemmungsräume der Flüsse und Seen dem Hochwasserrisiko nicht angemessen und im Laufe der Zeit immer intensiver nutzt. Durch weitere Bebauung dieser Gebiete und die wirtschaftliche Entwicklung entsteht das Schadenspotenzial, das Hochwasserereignisse erst zu Katastrophen macht. Jedem Anlieger an einem Gewässer sollte daher geläufig sein, wo mit Überschwemmungen zu rechnen ist und welche Wassertiefen dabei erreicht werden können. risikohochwasser gemeinsamhandeln

2 Daraus ergibt sich: Betroffene Menschen und Institutionen zu informieren, ist eine zentrale Aufgabe des vorbeugenden Hochwasserrisikomanagements. Denn: Mit dem Wissen um die Hochwassergefahr und einer angepassten Nutzung kann das Schadenspotenzial deutlich gesenkt werden. Vom Sicherheitsdenken zum Risikodialog Das Hochwasserrisikomanagement zielt darauf ab, an Gewässern ein Risikobewusstsein zu schaffen und überschwemmungsgefährdete Flächen dem Risiko angemessen zu nutzen. Das war in der Vergangenheit nicht überall der Fall, weil die Nutzung des Wassers und der Talaue von sehr viel größerer Bedeutung war als die sporadisch auftretenden Hochwasserschäden. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts standen beim Ausbau der Gewässer vor allem wirtschaftliche Ziele im Vordergrund: sowohl der Gewinn von Flächen für die Landwirtschaft, für Siedlungen sowie für Industrie und Gewerbe durch Eindeichung und Drainage, als auch die Nutzung der Gewässer als Wasserstraße und als Energielieferant durch den Einbau von Staustufen und Wehren. In diesem Kontext wurde Hochwasser als lokales Problem betrachtet, von dem man glaubte, es mit örtlichen, technischen Maßnahmen lösen zu können. Mit dem Hochwasserrisikomanagement haben sich sowohl die Denkweise als auch die Arbeitsmethodik gewandelt: Die Flüsse und Seen werden in ihrem gesamten Verlauf von der Quelle bis zur Mündung als Einheit betrachtet und konsequent kommunale und nationale Grenzen überschreitend auf ihre Hochwasserrisiken hin bewertet. Das Ziel: Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, unser Kulturerbe, die wirtschaftlichen Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte die sogenannten Schutzgüter nachhaltig zu reduzieren. Akteure des Hochwasserrisikomanagements 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2013

3 Vorläufige Risikobewertung Das Thema Hochwasser berührt so unterschiedliche Belange wie Raumordnung, kommunale Planung und Baurecht, Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, sowie Wasserwirtschaft, Schifffahrt, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft und Denkmalschutz. Das bedeutet interdisziplinäres Handeln für ganz unterschiedliche Partner. Alle in einer hochwassergefährdeten Region Beteiligten und Betroffenen sollen dabei in einem kontinuierlich fortlaufenden Prozess eng zusammen arbeiten. Die systematische Zusammenarbeit nutzt Synergien und verhindert, dass Maßnahmen an einem Ort zu Lasten eines anderen, flussabwärts gelegenen gehen. Aus gemeinsamen Zielen werden konkrete Maßnahmen, die im Hochwasserrisikomanagement-Plan zusammengefasst werden. Dabei wird von der lokalen bis zur europäischen Ebene kommuniziert, was die Zusammenarbeit über Verwaltungs- und Ländergrenzen hinweg fördert. In drei Stufen zum Hochwasserrisikomanagement-Plan Die rechtliche Basis für das Hochwasserrisikomanagement ist die 2007 in Kraft getretene europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die darin enthaltenen Regelungen wurden im März 2010 in die deutsche Gesetzgebung (Wasserhaushaltsgesetz und Bayerisches Wassergesetz) übernommen. Es ist ein dreistufiges Verfahren vorgegeben, das sich in einem 6-Jahres-Zyklus periodisch fortsetzt. Für die Umsetzung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit federführend zuständig. Das Landesamt für Umwelt, die Wasserwirtschaftsämter und auch die Kreisverwaltungsbehörden arbeiten zu. Hochwasserrisikomanagement in drei Schritten 1. Stufe: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Der erste Schritt ist eine grobe Bestandsaufnahme, um Gewässerabschnitte zu ermitteln, an denen ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht (Risikogewässer). Dem ersten Umsetzungsschritt liegen bereits vorhandene oder leicht zu erhebende Daten zugrunde. 2 Als Faustregel in Bayern galt: Alle Gewässer, die ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km haben, werden auf ihr Hochwasserrisiko hin überprüft. Das Ergebnis die Gewässerkulisse 2011 ist ein Netz von zusammenhängenden Gewässerabschnitten, an denen ein besonderes Hochwasserrisiko besteht (Risikogewässer). Dieser Schritt wurde in Bayern Ende 2010 abgeschlossen. Bayerisches Landesamt für Umwelt

4 Liegt ein Gewässer nicht in dieser Kulisse, bedeutet dies nicht, dass hier kein Hochwasser auftreten kann. Lediglich die potenziellen Schäden in ihrer Gesamtheit sind hier geringer. Für eine Einzelperson kann es aber dennoch zu einer starken Betroffenheit kommen. 2. Stufe: Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Für die Gewässerkulisse 2011 werden bis Ende 2013 Gefahren- und Risikokarten jeweils für Hochwasserereignisse mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit erstellt. Sie stellen die jeweils überschwemmten Gebiete, die Wassertiefen und die betroffenen Nutzungen dar. 3. Stufe: Hochwasserrisikomanagement-Pläne Mit den Informationen aus den Gefahren- und Risikokarten kann jeder an einem Risikogewässer abschätzen, ob und wie stark er betroffen sein könnte. Aus dieser Betroffenheit heraus sollen mit den Kommunen und anderen Beteiligten auf der Ebene der Gewässereinzugsgebiete konkrete Ziele und Maßnahmen entwickelt und der Weg dorthin erarbeitet werden. Dabei reicht das Spektrum der Maßnahmen von der Flächenvorsorge bis zur Gefahrenabwehr und dies stets interdisziplinär und Verwaltungsgrenzen überschreitend. Ziele und Maßnahmen werden bis Ende 2015 in Hochwasserrisikomanagement-Plänen zusammengeführt, die auch Zuständigkeiten und Prioritäten für die jeweiligen Maßnahmen enthalten. Für das bayerische Maineinzugsgebiet gibt es bereits seit Ende 2010 einen Hochwasserrisikomanagement-Plan. Er enthält für die Risikogewässer Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten, sowie Ziele und Maßnahmen für das bayerische Maineinzugsgebiet. Diese Gewässer wurden in die Gewässerkulisse 2011 aufgenommen. Mehr Informationen unter: Homepage des Hochwasserrisikomanagement-Plans Main 4 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2013

5 Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Bayern Vorgehensweise Um an den rund bayerischen Gewässerkilometern eine systematische Bestandsaufnahme zu ermöglichen, hat man als Basis die Einzugsgebiete mit einer Größe von mehr als 10 km 2 herangezogen. Ergänzt wurden diese um kleinere Einzugsgebiete, wenn den Wasserwirtschaftsämtern dort aus der Vergangenheit größere Hochwasserschäden bekannt waren. Somit konnte das untersuchte Gewässernetz bereits auf ca km reduziert werden. Im Zentrum der Betrachtung des Hochwasserrisikos stehen die potenziellen Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturgüter Wirtschaft und erhebliche Sachwerte. In der Regel sind dicht besiedelte Gebiete stärker von Hochwasserschäden betroffen. Ausschlaggebend für die Bewertung des Hochwasserrisikos war daher die bereits vorhandene Bebauung sowie der Siedlungsdruck in den betroffenen Flusstälern, bzw. die Anzahl der dort möglicherweise von Hochwasser betroffenen Personen. Um das Risiko für das Schutzgut Umwelt zu bewerten, wurde geprüft, ob Badegewässer, Trinkwasserund Naturschutzgebiete unterhalb von Gewässerabschnitten mit Industrieanlagen liegen. Dabei lag der Fokus auf Anlagen, in denen mit potenziell umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wird (z.b. Anlagen der Abfallbehandlung oder der chemischen Produktion). Ergebnisse Ergebnis dieser Bestandsaufnahme ist, dass ein besonderes Hochwasserrisiko besteht an den größeren Flüssen (im bayerischen Wassergesetz namentlich aufgeführte Gewässer erster Ordnung); an Gewässern, deren Auen bereits jetzt zu einem hohen Flächenanteil für Wohnbebauung, Industrie und Gewerbe genutzt werden und an Gewässern, an denen Industrieanlagen weiter flussabwärts liegende Schutzgebiete gefährden könnten. Rund 7600 km Flüsse und Bäche in Bayern wurden auf diese Weise als Gewässer mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (= Risikogewässer) identifiziert. Das ist rund ein Drittel der in Bayern untersuchten Gewässer. Die im Rahmen der vorläufigen Bewertung gewonnenen Informationen zum Hochwasserrisiko an den bayerischen Gewässern werden zentral vorgehalten. Sie können im nächsten Umsetzungszyklus überprüft und aktualisiert werden. Für jeden einzelnen Landkreis wurde eine Karte erstellt, in der die Risikogewässer dargestellt sind. Bayerisches Landesamt für Umwelt

6 Vorläufige Risikobewertung Gewässerkulisse 2011 Gewässerkulisse 2011 Die Gewässerkulisse 2011 ist das Ergebnis der vorläufigen Risikobewertung. Sie enthält die Gewässer, an denen ein besonderes Hochwasserrisiko besteht (Risikogewässer). Die Gewässer sind jeweils von der Mündung bis zum letzten Flussabschnitt, an dem ein Schadenspotenzial vorhanden ist, Bestandteil der Kulisse. Auf diese Weise wurden sowohl bebaute Bereiche als auch Gebiete, die für den Wasserrückhalt geeignet sind, erfasst. Die Gewässerkulisse 2011 wird bis Ende März 2012 über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) an die EU weitergeleitet. Sie ist die Basis für alle weiteren Schritte des Hochwasserrisikomanagements. 6 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2013

7 Wie geht es weiter? Für die Einzugsgebiete von Donau, Elbe und Bodensee werden an den Risikogewässern der Gewässerkulisse 2011 bis Ende 2013 die Gefahren- und Risikokarten erstellt und bis 2015 Maßnahmen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Planung entwickelt. Die Karten beruhen überwiegend auf den Daten, welche die Wasserwirtschaftsämter bereits für die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete erarbeitet haben. An Gewässern ohne entsprechende Grundlagen werden die notwendigen hydraulischen Berechnungen durchgeführt. Hochwassergefahrenkarte Hochwasserrisikokarte Hochwassergefahrenkarten Hochwassergefahrenkarten zeigen die flächige Ausdehnung der Überflutung und Wassertiefen. Dabei sind drei Szenarien vorgesehen: Häufige (HQ häufig ), mittlere (HQ 100 ) und seltene (HQ extrem ) Hochwasserereignisse. Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikokarten zeigen die in den überschwemmten Gebieten bedrohten Nutzungen (z.b. Siedlungen, Industrie) sowie Kulturgüter und Schutzgebiete. Die Hochwassergefahren- und -risikokarten dienen in erster Linie der Information. Jedoch besteht für die Gewässer der Gewässerkulisse 2011 nach Wasserhaushaltsgesetz die Pflicht, Überschwemmungsgebiete für das mittlere Ereignis (HQ 100 ) per Verordnung bis auszuweisen. Dies ist bereits eine wichtige Maßnahme, um zukünftige mögliche Schäden durch Flächenvorsorge zu reduzieren. Auch in Gemeinden, die an Gewässern außerhalb der Gewässerkulisse liegen, können Hochwasserereignisse auftreten. Hier gilt: Notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen können auch weiterhin finanziell gefördert werden. Maßgeblich dafür ist wie bisher das Kosten/Nutzen-Verhältnis der jeweiligen Maßnahme. Bayerisches Landesamt für Umwelt

8 Fazit Hochwasserrisikomanagement ist nicht gleichbedeutend mit Hochwasserschutz. Vielmehr geht es um Fragen der angepassten Flächennutzung, der Bauleitplanung, der Gefahrenvorsorge und -bewältigung, sowie der Hochwasserinformation und -warnung. Bei diesem komplexen Prozess sind viele Akteure beteiligt. Die Wasserwirtschaft liefert die Fachinformationen u.a. für die Städte und Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen, die Ämter für Landwirtschaft und Forsten und die regionalen Planungsverbände. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne die Auswirkungen von Hochwasser frühzeitig zu erfassen und die unterschiedlichen Aktivitäten zu koordinieren. Nur so können Hochwasserschäden nachhaltig verringert werden. Die wichtigste Grundlage dafür sind die Hochwassergefahren- und -risikokarten der Wasserwirtschaftsverwaltung. Sobald diese Karten vorliegen, beginnt zwischen allen Beteiligten der Prozess zur Entwicklung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Die Pläne müssen bis Ende 2015 vorliegen. Kreislauf des Hochwasserrisikomanagements als kontinuierlicher Prozess mit verschiedenen Handlungsfeldern 8 Bayerisches Landesamt für Umwelt 2013

9 Impressum: Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße Augsburg Telefon: Telefax: Internet: Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Umwelt Augsburg Bearbeitung: Referat 69 Bildnachweis: (S. 1) LfU (alle anderen Abbildungen) Stand: Januar Auflage Diese Publikation wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Publikation nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Publikation zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung auch von Teilen wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars gebeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Für die Inhalte fremder Internetangebote sind wir nicht verantwortlich. BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel oder per unter erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Bayerisches Landesamt für Umwelt

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