Inhalt. Einführung 2. Bevölkerung Anteil junger Menschen 5 Bevölkerungsbewegungen 9 Demografischer Wandel 12

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2 1 Inhalt Einführung 2 Bevölkerung Anteil junger Menschen 5 Bevölkerungsbewegungen 9 Demografischer Wandel 12 Sozialstrukturelle Daten Familiäre Situation 16 Belastungsfaktor Trennung und Scheidung 19 Sozioökonomische Daten 21 Jugendhilfestrukturdaten Kindertagesbetreuung 25 Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit 29 Familien- und Jugendhilfeverbünde 32 Jugendkriminalität 34 Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung Inanspruchnahme von Erziehungsberatung 37 Fallzahlenentwicklung der Hilfen zur Erziehung 39 Ambulante und stationäre Hilfeentwicklung 43 Ambulante Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 45 Kosten der Hilfen zur Erziehung 47 Zusammenfassung 48

3 2 Einführung Der vorliegende Bericht ist der vierte integrierte Bericht zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und sozialstrukturellen Bedingungen auf örtlicher Ebene (IBÖ), der das Jahre 2009 abbildet und Vergleichsdaten aus den Jahren 2007 und 2005 heranzieht. Das von 17 Land- und 2 Stadtkreisen unter Federführung des ehemaligen Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern, nun Kommunalverband für Jugend und Soziales, entwickelte Konzept beinhaltet eine regelmäßige Berichterstattung, sowohl auf Kreisebene als auch auf kommunaler Ebene. Diese Berichterstattung dient der Standortbestimmung, der gemeinsamen Reflexion kommunaler Gegebenheiten, der bedarfsgerechten Entwicklung von Versorgungsstrukturen, der sachlichen Diskussion um finanzielle Ausstattung der Jugendhilfe, sowie der fachlichen Auseinandersetzung mit den bestehenden Angebots- und Leistungsstrukturen der Jugendhilfe. Da die Schaffung und Sicherung von Lebensperspektiven für Familien mit Kindern für alle Kommunen eine wichtige Zukunftsaufgabe ist, braucht es, ergänzend zur kreisweiten Befassung mit der Jugendhilfe, einen gemeindespezifischen Diskurs über die Situation von Kindern, Jugendliche und deren Familien, sowie der örtlichen Leistungsstrukturen der Jugendhilfe. Der Landkreis Böblingen hat als erster der beteiligten Kreise die IBÖ-Berichterstattung wörtlich genommen und besuchte mit dem ersten IBÖ-Bericht des Jahres 2003 nahezu alle Kommunen des Kreises. Für die Folgeberichte wurde eine schriftliche Berichterstattung mit den Kommunen vereinbart. Für die Jahre 2006 und 2007 wurde ein IBÖ-Bericht erstellt, aber nicht veröffentlicht. Nun liegt wieder ein IBÖ-Bericht vor, der eine Zeitreihe ermöglicht. Mit dieser Berichterstattung ist wieder eine Besuchsreihe in den Kommunen auf Wunsch möglich. Zukünftig beabsichtigt die Landkreisverwaltung, jährlich allen Kommunen des Landkreises eine kurz gefasste Statistik mit den wichtigsten Kennzahlen ( kommunales Jugendhilfe-Portrait ) zukommen zu lassen. Ein großer IBÖ-Bericht soll regelmäßig alle vier Jahre veröffentlicht werden. Bundesweit wird auf vielfältige Weise untersucht und diskutiert, ob und inwieweit Zusammenhänge zwischen sozialstrukturellen Gegebenheiten und Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung gem. 27 ff. SGB VIII möglich sind. So weist Ulrich Bürger in seinem vielbeachteten Bericht zu Entwicklungen und Rahmenbedingungen der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen in Baden-Württemberg 2008 darauf hin, dass in großen Raumschaften, etwa auf der Ebene eines Bundeslandes, aufgrund hoher absoluter Fallzahlen durchaus Zusammenhänge zwischen den sozialstrukturellen Gegebenheiten und Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung hergestellt werden können. Jedoch wird die Störanfälligkeit umso größer, je kleiner die Raumschaften werden. In einer so kleinräumigen Betrachtungsweise, wie sie der IBÖ-Bericht darstellt, ist ein kausaler Zusammenhang nicht mehr herstellbar. Dennoch lohnt es sich durchaus, auf kommunaler Ebene eine Gesamtschau von relevanten Daten zur Bevölkerung, zu sozialstrukturellen Fakten, zur Versorgung mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, sowie der Inanspruchnahme von Hilfe zur

4 3 Erziehung vorzulegen. Dies ermöglicht eine breite Information sowie Diskussionsmöglichkeiten für Kommunalverwaltungen, politische Gremien, die Fachöffentlichkeit, sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. In gewohnter Weise werden in der IBÖ-Berichterstattung zur besseren Vergleichbarkeit grundsätzlich Prozent-Quoten (je 100 der entsprechenden Altersgruppe) oder Eckwerte (je 1000 der entsprechenden Altersgruppe) dargestellt. Bei einigen sozialstrukturellen Merkmalen, sowie bei den Daten zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung werden in den Diagrammen in Klammern hinter dem Namen der jeweiligen Kommune die absoluten Zahlen genannt. Zahlen unter 10 werden nicht veröffentlicht, sie sind mit einem * gekennzeichnet. Um das Hilfegeschehen eines Jahres besser abbilden zu können, wird bei allen Daten zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung die Summe von am Stichtag laufenden und im Berichtsjahr beendeten Hilfen gebildet. Wir danken allen beteiligten, datenerhebenden Stellen für ihre aktive Unterstützung. Ohne sie wäre dieser Datenbestand und die differenzierte Berichterstattung darüber nicht zustande gekommen.

5 4 Bevölkerung Die Bevölkerungsstruktur des Landkreises und seiner 26 Kommunen ist die grundlegende Information und eine der wichtigsten Bezugsgröße für Berechnungen von Quoten und Eckwerten der Inanspruchnahme unterschiedlicher öffentlicher Leistungen und Hilfen. In Bevölkerungsstatistiken wird unterschieden in wohnberechtigte Bevölkerung der jeweiligen Raumschaft und Wohnbevölkerung der jeweiligen Raumschaft. Erstere umfasst alle Personen, die Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz in einer Gemeinde haben. Mit der Wohnbevölkerung werden ausschließlich diejenigen Einwohner erfasst, die ihren Erstwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Für die vorliegende (IBÖ-)Berichterstattung ist diese Gruppe die relevante Bezugsgröße, da diese Personen als "Haupteinwohner" einer Gemeinde gelten und daher eher für den Blickwinkel der Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen der jeweiligen Gemeinde gelten. Alle Daten zur Bevölkerungsstruktur werden vom Kommunalen Rechenzentrum Stuttgart zum Stichtag des jeweiligen Berichtsjahres abgerufen. Das Kommunale Rechenzentrum verwaltet die Einwohnermeldedaten der 26 Kommunalbehörden und bereitet sie in Statistiklisten auf. Für IBÖ wurden mehrere Einzellisten zusammengefasst. In diesem Bericht sollen nun Bevölkerungsentwicklungen seit Beginn der IBÖ- Berichterstattung, auch in den unterschiedlichen Altersgruppen, differenziert betrachtet werden. Darüber hinaus soll auf die Veränderungen des demografischen Wandels eingegangen werden. Für diesen Bereich werden aufbereitete Daten, vor allem Bevölkerungsvorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vorgestellt. Die Bevölkerungsdaten hierfür werden auf der Grundlage, der Volkszählung 1987 und der Fortschreibung der wohnberechtigten Bevölkerung (Erst- und Zweitwohnsitz) aufgestellt und unterscheiden sich daher leicht von den Daten der Kommunalen Rechenzentren. Erstmals soll in dieser Berichterstattung auf die Entwicklung der Bevölkerung und den demografischen Wandel aller Städte und Gemeinden im Landkreis detailliert eingegangen werden. Das ermöglicht allen verantwortlichen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Blick auf die Entwicklungen der nächsten Jahre und mögliche Auswirkungen. Dies schlägt sich auf das Hilfegeschehen aller Sozialleistungen nieder, aber auch auf sozialstrukturelle Bedingungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises.

6 5 Anteil junger Menschen im Landkreis Böblingen Adressaten der Jugendhilfe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in der Altersgruppe von 0 bis unter 21 Jahren. So stellt die Zahl junger Menschen, Jugendeinwohner, und deren Anteil an der Gesamtbevölkerung der jeweiligen Raumschaft eine wesentliche Bemessungs- und Bezugsgröße für Jugendhilfebedarfe dar. Generell kann gesagt werden, dass die Jugendeinwohnerquote des Landkreises Böblingen immer noch im oberen Mittelfeld der Kreise in der Region Stuttgart liegt. Jedoch darf dabei nicht übersehen werden, dass der Rückgang junger Menschen im Landkreis kontinuierlich zunimmt. Das folgende Diagramm zeigt die Jugendeinwohnerquote des Jahres 2009 für alle Kommunen des Kreises. Jugendeinwohnerquote 2009 Anteil der 0 21 Jährigen an der Wohnbevölkerung je Kommune in %, Landkreisdurchschnitt 22,1% 19,9 21,7 19,7 21,8 21,1 21,3 21,9 22,6 28,1 26,7 24,0 22,3 22,9 25,7 22,6 24,1 24,0 25,9 27,3 23,8 23,0 23,2 22,8 22,5 24,0 23,5 Aidlingen Altdorf Böblingen Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Herrenberg Hildrizhausen Holzgerlingen Jettingen Leonberg Magstadt Mötzingen Nufringen Renningen Rutesheim Schönaich Sindelfingen Steinenbronn Waldenbuch Weil der Stadt Weil im Schönbuch Weissach Landkreis gesamt

7 6 Die Entwicklung der Jugendeinwohner für den gesamten Landkreis in 2- Jahresschritten ausgedrückt lässt sich folgendermaßen darstellen: Jugendeinwohnerquote Im Landkreis Böblingen 23,4% 23% 22,6% 22,1% Wie sich zeigt, ist der Rückgang nicht stark, aber kontinuierlich. Allerdings gestaltet sich der Rückgang in den verschiedenen Altersgruppen auch sehr unterschiedlich. Hatte der Landkreis in den vergangenen Jahren noch das Phänomen der anwachsenden höheren, für die Jugendhilfe relevanteren Altersgruppen ab ca. 12 Jahren, dringt langsam der Rückgang auch in diese Altersgruppen vor. Die untenstehende Tabelle zeigt den Anteil der Wohnbevölkerung an der Gesamtbevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe. Altersgruppe unter 6 Jahre 6,4% 6% 5,7% 5,6% 6- unter 12 Jahre 6,8% 6,7% 6,6% 6,3% 12- unter 18 Jahre 6,9% 7% 6,9% 6,8% 18- unter 21 Jahre 3,3% 3,4% 3,5% 3,5% 8,0% 7,0% 6,0% 6,4% Jugendeinwohnerquoten in Altersgruppen 6,8% 6,9% 6,3% 5,6% 6,8% 5,0% 4,0% 3,0% 3,3% 3,5% 2,0% 1,0% 0,0% 0 u 6 Jahre 6 u 12 Jahre 12 u 18 Jahre 18 u 21 Jahre Die Bevölkerungsentwicklung ist in den 26 Kommunen des Landkreises unterschiedlich ausgeprägt. Um die bildliche Darstellung der Jugendeinwohnerquoten jeder Kommune zu erleichtern, werden die 26 Städte und Gemeinden nach ihren Einwohnerzahlen zusammengefasst. Folgende Zusammenfassung wurde vorgenommen: - Große Kreisstädte Einwohner - Mittlere Städte und Gemeinden Einwohner - Mittlere Kommunen Einwohner - Kleinere Gemeinden bis Einwohner

8 7 Jugendeinwohnerquoten in den Großen Kreisstädten in % ,4 19,9 24,1 22,6 20,8 19, , Böblingen Herrenberg Leonberg Sindelfingen Neben dem Ergebnis, dass Herrenberg den höchsten Anteil junger Menschen unter 21 Jahren und den deutlichsten Rückgang dieses Anteils hat, bleibt der Rückgang der jungen Menschen in den drei anderen Großen Kreisstädten doch relativ geringfügig. In den mittleren Städten zeigt sich ein anderes Bild. Hier ist vor allem in Renningen und Weil der Stadt der Rückgang der Jugendeinwohner deutlich zu sehen. Jugendeinwohnerquote der mittleren Städte und Gemeinden in % 24, ,5 24,6 23,5 22, ,2 22,5 Gärtringen Stadt Holzgerlingen Stadt Renningen Stadt Rutesheim Weil der Stadt

9 8 Jugendeinwohnerquote der mittleren Kommunen in % 23, ,6 22,3 28,3 28,8 25,7 25,9 23,1 22,8 24,4 21,8 21,1 21,9 25,2 26, , Mit einem besonders deutlichen Rückgang der Jugendeinwohnerquoten fallen bei den mittleren Kommunen Gäufelden, Jettingen und die Stadt Waldenbuch auf. Zuletzt sollen noch die kleineren Gemeinden betrachtet werden. Die Ausgangslage im Jahr 2003 ist bei den Gemeinden Altdorf, Bondorf und Mötzingen mit rund 29% Jugendeinwohner am höchsten im Landkreis. Auch mit den starken Rückgängen, vor allem in Bondorf und Mötzingen liegen alle kleineren Gemeinden mit ihren Jugendeinwohnerquoten noch über dem Landkreisdurchschnitt, zum Großteil deutlich darüber. Jugendeinwohnerquote in kleineren Gemeinden in % 28,7 28,1 29,5 26,7 25, ,5 21,7 24,8 24,1 29,3 27,3 24,5 24,9 23,8 22,

10 9 Geburten, Sterbefälle, Wanderungsbewegungen Wachstum oder Rückgang der Bevölkerung hängt stark von den beiden Faktoren natürlicher Saldo und Wanderungssaldo ab. Bevölkerungsbewegungen können Hinweise darauf geben, in welcher Intensität und Stabilität soziale Netzwerke in einer Kommune wachsen können. Es wird in der Sozialforschung angenommen, dass bei hoher Fluktuation in einem Gemeinwesen durch häufigeren Einwohnerwechsel die Verfestigung sozialer Netzwerke geringer ausgeprägt ist. Und umgekehrt wird erwartet, dass bei geringer Fluktuation die Netzwerke stärker ausgeprägt sind. Inzwischen gibt es jedoch auch die umgekehrte These, dass nämlich eine höhere Fluktuation auch neue Impulse und frische Energie in ein Gemeinwesen bringen und dadurch die sozialen Netzwerke stärker ausprägen können. Unabhängig von der Bewertung von Wanderungsbewegungen geben Daten der Bevölkerungsbewegung Aufschluss darüber, ob in einer Gemeinde Wachstum oder Rückgang durch die bereits ansässige Bevölkerung entsteht oder durch Zuzug von außen. Zuerst jedoch soll ein Blick auf die Entwicklung des natürlichen Saldos (Geburten/Sterbefälle) geworfen werden. Die Entwicklung der Geburtenzahlen ist in den einzelnen Städten und Gemeinden höchst unterschiedlich. Zur besseren Übersicht wurde dieselbe Einteilung wie bei den Diagrammen der Jugendeinwohner genommen. Geburtenzahl in den Großen Kreisstädten Böblingen Herrenberg Leonberg Sindelfingen

11 Geburtenzahlen in den Mittleren Städten und Gemeinden Geburtenzahlen in den mittleren Kommunen

12 11 Geburtenzahlen der kleineren Gemeinden Geburtenzahl im Landkreis Sterbefälle im Landkreis Zwar nimmt die Zahl der Geburten über die letzten sieben Jahre kontinuierlich ab, jedoch wird im Landkreis Böblingen immer noch ein positiver natürlicher Saldo erreicht. Der Landkreis Böblingen war in der Vergangenheit immer ein Landkreis mit hohen Zuwanderungsraten. Dies hat sich in den letzten Jahren abgeschwächt. Wanderungsbewegungen folgen immer auch wirtschaftlichen Entwicklungen, d.h. den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen. Gleichzeitig reagieren Wanderungsbewegungen auch auf die Ausweisung neuer Wohngebiete, vor allem für Familien. Wenn diese Wohngebiete belegt sind, schwächt sich die Zuwanderung automatisch ab. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wanderungssaldos, d.h. Zuzug minus Wegzug. Die positiven Wanderungssaldi sind fett gedruckt. Es gibt nur drei Kommunen im Landkreis, die über alle Berichtsjahre hinweg einen positiven Wanderungssaldo aufweisen, nämlich Bondorf, Gärtringen und Rutesheim. Im nachfolgenden Diagramm sind sie besonders gekennzeichnet. Andere Kommunen mit hohen Zuwanderungen in der Vergangenheit, wie z.b. Altdorf müssen im Jahr 2009 ein leichtes Minus hinnehmen. Ob das ein genereller Trend wird bleibt abzuwarten.

13 12 Wanderungssaldo (Zuzüge/Wegzüge) Aidlingen Altdorf Böblingen Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Herrenberg Hildrizhausen Holzgerlingen Jettingen Leonberg Magstadt Mötzingen Nufringen Renningen Rutesheim Schönaich Sindelfingen Steinenbronn Waldenbuch Weil der Stadt Weil im Schönbuch Weissach Das Statistische Landesamt zeigt die Wanderungsentwicklung des Landkreises folgendermaßen: Wanderungssaldo im Landkreis Böblingen Quelle: Statistisches Landesamt Demografischer Wandel Es wird sehr viel über demografischen Wandel geschrieben und gesprochen. Jedoch lässt sich dieser Wandel nicht nur auf den Geburtenrückgang und die niedrige Geburtenrate in Deutschland (derzeit 1,3 Kinder je Frau im Alter zwischen 15 und 40 Jahren) reduzieren. Demografischer Wandel setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Vorrangig zeichnet er sich aus durch die Merkmale - Rückgang der Anzahl von Frauen im gebärfähigen Alter - Geburtenrückgang - Anwachsen des Anteils von alten Menschen - Steigende Lebenserwartung Dies hat vielfältige Auswirkungen in der deutschen Gesellschaft. Einige Schlagworte sind: - Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - Altersarmut

14 13 - Zuwanderung/Migration - Probleme im Sozialversicherungssystem - Verödung ganzer Landstriche - Probleme bei der Versorgung pflegebedürftiger, hochbetagter Menschen. Auf kommunaler Ebene können sich Szenarien entwickeln, wie z.b. das Überaltern ganzer Gemeinden, wenn aus fiskalischen und demografischen Gründen Kindergärten, Schulen und Spielplätze geschlossen werden. Oder wenn, wer es sich leisten kann, in größere Städte zieht, weil öffentlicher Nahverkehr, ärztliche Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten eher gewährleistet sind. Dieser Bericht möchte einige, wenige Fakten zusammentragen, um sich den Fragestellungen des demografischen Wandels annähern zu können. Eine kontinuierliche Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung kann für aktuelle und zukünftige Diskussionen einen hilfreichen Beitrag leisten. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat im März diesen Jahres eine neue Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2030 für alle Kreise und Kommunen in Baden-Württemberg auf der Basis der Bevölkerungsdaten von 2008 herausgegeben. Für Gemeinden ab 5000 Einwohner wird die Bevölkerungsvorausberechnung mit Wanderung erstellt, für alle Gemeinden eine Vorausberechnung ohne Wanderung. Bevölkerungsvorausberechnungen mit Wanderung für Gemeinden über 5000 Einwohner Differenz 2030 zu 2008 in % Aidlingen ,5 Böblingen ,0 Bondorf ,3 Ehningen ,5 Gärtringen ,5 Gäufelden ,1 Grafenau ,0 Herrenberg ,7 Holzgerlingen ,5 Jettingen ,7 Leonberg ,0 Magstadt ,5 Nufringen ,6 Renningen ,2 Rutesheim ,6 Schönaich ,6 Sindelfingen ,5 Steinenbronn ,4 Waldenbuch ,0 Weil der Stadt ,7 Weil im Schönbuch ,0 Weissach ,7

15 Bevölkerungsvorausberechnung ohne Wanderung für Gemeinden unter 5000 Einwohner Differenz 2030 zu 2008 in % Altdorf ,7 Deckenpfronn ,2 Hildrizhausen ,1 Mötzingen ,6 Nach diesen Vorausberechnungen wachsen die Kommunen Bondorf, Holzgerlingen, Nufringen, Altdorf und Mötzingen noch an, alle anderen Städte und Gemeinden weisen einen Bevölkerungsrückgang zwischen 0,5% (Gärtringen) und 9,6% (Schönaich) auf. Weitaus interessanter ist jedoch die Entwicklung der Bevölkerung in den verschiedenen Altersgruppen. In der folgenden Tabelle werden die Rückgänge bzw. Zuwächse der Altersgruppen 0 unter 21 Jahren sowie 75 Jahre und älter bezogen auf das Basisjahr 2008 im Jahr 2030 für alle Städte und Gemeinden, gruppiert wie oben dargestellt. Rückgang/Zuwachs der Bevölkerung in den Altersgruppen 0 25 Jahre und Jahre und älter in % 14 Aidlingen 22,5 Böblingen 10,1 Bondorf 27,0 Ehningen 16,0 Gärtringen 17,7 Gäufelden 30,2 Grafenau 18,0 Herrenberg 17,2 Holzgerlingen 12,4 Jettingen 32,5 Leonberg 9,0 Magstadt 16,8 Nufringen 8,7 Renningen 25,7 Rutesheim 23,7 Schönaich 21,6 Sindelfingen 16,1 Steinenbronn 25,7 Waldenbuch 22,7 Weil der Stadt 22,9 Weil im Schönbuch 20,2 Weissach 28,8 0 Differenz JugendEW in % 20,1 43,3 54,0 82,1 92,4 40,4 37,7 48,7 83,5 43,0 45,9 64,8 57,1 39,1 33,0 20,6 52,8 58,2 48,8 46,9 58,5 Differenz AltenEW in % 186,8

16 15 Rückgang/Zuwachs der Bevölkerung in den Altersgruppen 0 25 Jahre und Jahre und älter in % 0 Altdorf 14,5 79,2 Deckenpfronn 26,6 56,2 Hildrizhausen Mötzingen 23,5 23,6 101,8 97,4 Differenz JugendEW in % Differenz AltenEW in % Es ist leicht zu erkennen, dass die Zunahme der alten Menschen bei gleichzeitigem Rückgang junger Menschen deutlich fortschreitet. Wenn die Bevölkerungsvorausberechnungen auch nur annähernd so eintreffen, wie berechnet, müssen viele Kommunen mit völlig anderen Fragestellungen umgehen als heute noch. Darüber dürfen jedoch Familien mit Kindern und Jugendlichen und ihre spezifischen Bedürfnisse und Lebenslagen nicht vergessen werden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den berechtigten Interessen der Daseinsfürsorge von Jung und Alt wird unumgänglich sein.

17 16 Sozialstrukturelle Daten Die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen und ihrer Familien ist stark abhängig von ihren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Integration, also von den vorhandenen oder nicht vorhandenen Ressourcen, die Familien für ihre Lebensbewältigung benötigen. Sind die Ressourcen nur eingeschränkt oder gar nicht vorhanden, werden Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Je eingeschränkter diese Handlungsmöglichkeiten sind, desto eher steigt die Gefahr, dass familiäre und individuelle Entwicklungen beeinträchtigt werden. Sowohl die Erfahrungen sozialer Dienste als auch verschiedene empirische Untersuchungen zeigen, dass dauerhaft eingeschränkte Lebenslagen die Wahrscheinlichkeit von z.b. Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung deutlich erhöhen. Ebenso zeigen Untersuchungen Zusammenhänge auf zwischen mangelnden Bildungserfolgen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und eingeschränkten Lebenslagen. Die Erfahrung zeigt, dass vielfältige und stark verfestigte Problemlagen in der Mehrzahl der Fälle die Ausgangsbasis für Hilfebedarf sind. In diesem Bericht sollen einige strukturelle Merkmale in ihrer Entwicklung aufgezeigt werden, da sie für eine Analyse der Stärken und Schwächen von Gemeinwesen sinnvoll sind. Alle bei IBÖ verwendeten Sozialstrukturdaten werden entweder in der Kreisverwaltung erfasst oder von anderen Stellen (Kommunales Rechenzentrum Stuttgart, Statistisches Landesamt, Bundesagentur für Arbeit) zur Verfügung gestellt. Familiäre Situation Nachfolgend werden Daten über die Gesamtzahl von Haushalten mit Kindern sowie die Zahl der alleinstehenden Haushaltsvorstände mit Kindern und der Anteil der alleinerzogenen Kinder in den Kommunen des Landkreises dargestellt. Die Kategorie Alleinerziehend wird melderechtlich nicht erfasst. Deshalb erfasst IBÖ die Zahl der alleinstehenden Haushaltsvorstände mit Kindern, sowie die in diesen Haushalten lebende Anzahl der Kinder. Diese Kennzahl spiegelt zwar nicht zwingend die Lebenssituation aller alleinerziehenden Elternteile wider, weist jedoch auf einen Großteil aller alleinerzogenen Kinder hin. Es ist dennoch wichtig, auf diesen Hintergrund bei der Interpretation der Zahlen hinzuweisen. Die Lebenssituation alleinerziehender Elternteile ist häufig, jedoch nicht automatisch, in besonderer Weise von Belastungen und Einschränkungen betroffen. Das liegt zum einen an zeitlichen und organisatorischen Zwängen, die bei einer Verbindung von Erwerbstätigkeit und Familientätigkeit bei häufig unzureichenden institutionellen Betreuungsmöglichkeiten nahezu automatisch eintritt. Zum anderen haben alleinerziehende Elternteile, in der Mehrzahl Frauen, oft finanziell und materiell geringere Spielräume. Diese Rahmenbedingungen tragen allzu oft das Risiko des Scheitern in sich. Dadurch entsteht häufig eine Überforderungssituation, die Bedarf an unterstützenden und/oder entlastenden Jugendhilfeangeboten in sich bergen, so dass dieses Merkmal ein wichtiger Indikator für Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist.

18 17 Anzahl der Haushalte mit Kindern in %, je 100 der Gesamtzahl aller Haushalte Leonberg Böblingen Schönaich Sindelfingen Aidlingen Herrenberg Landkreis gesamt Magstadt Grafenau Waldenbuch Ehningen Steinenbronn Weil der Stadt Gärtringen Renningen Rutesheim Weissach Deckenpfronn Nufringen Holzgerlingen Weil im Schönbuch Jettingen Gäufelden Mötzingen Hildrizhausen Bondorf Altdorf 17,8 18,0 18,9 19,5 20,0 20,1 20,3 20,3 20,4 20,5 20,6 20,9 21,0 21,4 21,7 21,7 21,7 22,1 22,2 22,7 23,0 23,2 23,4 24,7 24,8 24,9 26,7 Quelle: KDRS, Stand: Der Anteil der Haushalte mit Kindern weist eine Spreizung von knapp 18% am unteren Ende bis zu knapp 27% an der Spitze auf. Im Durchschnitt ist jeder 4. bis 5. Haushalt im Landkreis ein Haushalt mit Kindern. In den folgenden Diagrammen wird die Anzahl der alleinstehenden Haushaltsvorstände mit Kindern gemessen an der Zahl der Haushalte mit Kindern, sowie die Anzahl der alleinerzogenen Kinder aufgeführt.

19 18 Anteil der alleinstehenden Haushaltsvorstände mit Kindern je 100 der Anzahl der Haushalte mit Kindern Anzahl der alleinerzogenen Kinder je 100 der 0 18 Jährigen Altdorf 17,1 Altdorf 13,6 Nufringen 18,7 Mötzingen 15,7 Mötzingen 19,0 Nufringen 15,9 Holzgerlingen 19,3 Holzgerlingen 16,0 Aidlingen 19,4 Aidlingen 16,1 Deckenpfronn 19,5 Deckenpfronn 16,7 Ehningen Weil im Renningen Weissach Grafenau Gärtringen Steinenbronn Bondorf Rutesheim Schönaich Hildrizhausen Waldenbuch Jettingen Landkreis Herrenberg Gäufelden Weil der Stadt Sindelfingen Leonberg Böblingen Magstadt 20,1 20,7 20,8 21,0 21,5 21,7 21,7 21,8 22,0 22,0 22,2 22,5 22,6 23,0 23,3 23,4 23,9 24,3 24,5 26,0 27,2 Ehningen Bondorf Renningen Schönaich Jettingen Weissach Weil im Hildrizhausen Rutesheim Waldenbuch Gäufelden Gärtringen Grafenau Landkreis Steinenbronn Leonberg Sindelfingen Weil der Stadt Böblingen Magstadt 17,2 17,5 17,9 18,1 18,5 18,5 18,9 19,0 19,2 19,3 19,5 19,6 19,7 20,0 20,2 21,4 21,5 21,8 23,0 25,1

20 19 Es zeigt sich, dass nur bei sechs von 26 Kommunen die Anzahl der Ein-Eltern- Haushalte knapp unter 20% liegt, der Landkreisdurchschnitt liegt bei 23% und in Böblingen und Magstadt ist mehr als jeder vierte Haushalt ein Ein-Eltern-Haushalt. Magstadt ragt auf einem Spitzenplatz mit 27,2% aller Haushalte mit Kindern und 25% aller Minderjährigen deutlich hervor. Diese Spitzenplätze bedeuten für die Kommunen auch besondere Anstrengungen in der Daseinsfürsorge, um unterstützende und entlastende Bedingungen für Ein- Eltern-Familien zu schaffen. Generell kann gesagt werden, dass der Anteil der Ein-Eltern-Haushalte sowie die Anzahl der alleinerzogenen Kinder kontinuierlich zunimmt. Ein weiteres interessantes Datum zeigt die Anzahl der Ein-Eltern-Familien mit 3 und mehr Kindern. Im Landkreis Böblingen leben insgesamt 556 Ein-Eltern-Familien, in denen 3 und mehr Kinder im Haushalt leben, mit insgesamt 1762 Kindern. Belastungsfaktor Trennung und Scheidung Ein zentraler Belastungsfaktor für die kindliche Entwicklung ist die elterliche Trennung bzw. Scheidung. Die Scheidungsforschung hat nachgewiesen, dass für Kinder die Trennung der Eltern einen hohen psychischen Stress bedeutet. Außerdem birgt die Scheidung der Eltern für Kinder ein hohes Risiko, unter wirtschaftlich schwierigen Bedingungen aufzuwachsen. Deshalb stellt Trennung und Scheidung einen wichtigen Indikator für die Entstehung von Jugendhilfebedarf dar. Die Familiengerichte geben automatisch eine Meldung an die Jugendämter, wenn eine Scheidung beantragt wird und Kinder davon betroffen sind, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Diese Meldungen werden in der vorliegenden Berichterstattung aufgegriffen. Weiterhin werden vom Statistischen Landesamt alle vollzogenen Scheidungen mit der Anzahl der davon betroffenen Kindern auf Kreisebene veröffentlicht. Auch diese Entwicklung soll hier dargestellt werden. Das nachfolgende Diagramm stellt die Entwicklung der von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder, wie sie dem Amt für Jugend und Bildung vorliegen, über alle Kommunen des Kreises vor.

21 20 Anzahl der von Scheidung betroffenen Kinder je 100 der 0 18 Jährigen, Landkreisdurchschnitt 1,4% Aidlingen (16) Altdorf (*) 1,0 0,8 Böblingen (146) 1,9 Bondorf (24) Deckenpfronn (*) 0,6 1,8 Ehningen (40) 2,7 Gärtringen (42) Gäufelden (38) 1,8 1,9 Grafenau (13) Herrenberg (78) 1,1 1,3 Hildrizhausen (13) 1,8 Holzgerlingen (31) 1,2 Jettingen (22) 1,4 Leonberg (110) Magstadt (13) 0,8 1,5 Mötzingen (13) 1,5 Nufringen (22) Renningen (35) 1,1 2,1 Rutesheim (45 2,3 Schönaich (18) 1,0 Sindelfingen (115) Steinenbronn (18) Waldenbuch (20) 1,1 1,3 1,6 Weil der Stadt (49) 1,4 Weil im Schönbuch (21) 1,0 Weissach (29) 2,0 Landkreis gesamt (984) 1,4 Quote 2009 Quote 2007 Quote 2005 Die Entwicklung der Anzahl von Scheidung betroffener Kinder ist zufällig und in den Kommunen höchst unterschiedlich. Diese Anzahl kann auch von kommunaler Seite nicht gesteuert werden, jedoch das Wissen um die Entwicklung der Scheidungen kann dazu beitragen, Problemlagen zu erfassen und aufzufangen.

22 21 Anzahl der vollzogenen Scheidungen und Anzahl der davon betroffenen Kinder Anzahl davon betroff. Scheidungen Kinder Nach einem deutlichen Rückgang in den Jahren 2006 und 2008 ist die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2009 wieder angestiegen. Die Zahl der davon betroffenen Kinder hat sich gegenüber dem Vorjahr um 11% gesteigert und erreicht beinahe wieder das Niveau aus dem Jahr Sozioökonomische Datenlage Familien, die über geringe finanzielle Ressourcen verfügen, haben häufig eingeschränkte Möglichkeiten auf gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Dies gilt insbesondere für von Arbeitslosigkeit betroffene Familien und Familien, die Unterstützung nach dem SGB II erhalten. Die folgenden Angaben stehen nur auf Landkreisebene zur Verfügung. Im Landkreis Böblingen wurden im Dezember Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II geführt, davon waren Alleinerziehende, in deren Haushalte insgesamt Kindern leben. Die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird im Dezember 2009 mit Personen angegeben, davon sind junge Menschen unter 25 Jahren. Da ab dem 15. Lebensjahr ein eigener Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II begründet wird, bedeutet die oben genannte Zahl, dass junge Menschen, das sind 4,6 % der Jährigen, in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II leben. Kinder unter 15 Jahren gelten als nicht Erwerbsfähige, sie erhalten Sozialgeld. Seit 2005 werden in der IBÖ-Berichterstattung die Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld gem. SGB II erhalten erfasst.

23 22 Sozialgeldempfänger (SGB II) unter 15 Jahren je 100 der 0 15 Jährigen, Landkreisdurchschnitt 8% Deckenpfronn Altdorf Hildrizhausen Weissach Rutesheim Schönaich Nufringen Holzgerlingen Weil im Schönbuch Renningen Waldenbuch Aidlingen Ehningen Gärtringen Grafenau Mötzingen Steinenbronn Gäufelden Weil der Stadt Bondorf Jettingen Landkreis gesamt Leonberg Magstadt Herrenberg Böblingen Sindelfingen 3,2 3,2 3,2 3,4 3,8 3,9 4,1 4,2 4,3 4,6 4,7 4,7 5,0 5,1 5,5 6,0 6,3 7,7 7,8 7,9 8,0 8,0 8,4 8,6 10,2 10,5 13, Weiterhin wird die Zahl der Arbeitslosen, d.h. die Anzahl der jungen Menschen, die in SGB III und SGB II Bezug leben und zwischen 15 und 25 Jahre alt sind, dargestellt. Da die Arbeitsverwaltung auf Gemeindeebene nur absolute Zahlen ausweist und keine gemeindebezogenen Arbeitslosenquoten bildet, wurde in der IBÖ-Erfassung eine Hilfsgröße gebildet. Statt der üblichen (statistisch und politisch) definierten Arbeitslosenquote wurde auf Gemeindeebene der Anteil der Arbeitslosen an der erwerbsfähigen Wohnbevölkerung (15- bis unter 65-jährige) berechnet. Dies ist die Arbeitslosenquote nach IBÖ. Ebenso wird mit der Quote der jungen arbeitslosen Menschen verfahren. Hier ist die Bezugsgröße die 15 bis unter 25 Jährigen.

24 23 Arbeitslose junge Menschen je 100 der Jährigen, Landkreisdurchschnitt 1,98% Waldenbuch Deckenpfronn Altdorf Aidlingen Renningen Steinenbronn Schönaich Grafenau Weissach Holzgerlingen Ehningen Weil im Schönbuch Rutesheim Jettingen Gäufelden Bondorf Nufringen Weil der Stadt Landkreis gesamt Magstadt Sindelfingen Gärtringen Leonberg Herrenberg Mötzingen Hildrizhausen Böblingen 0,44 1,02 1,09 1,16 1,19 1,32 1,34 1,34 1,41 1,50 1,59 1,67 1,76 1,81 1,87 1,88 1,88 1,96 1,98 2,15 2,18 2,26 2,30 2,49 2,51 2,52 2, Die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2005 sind gegenüber den Folgejahr deutlich erhöht. Zwischenzeitlich wurde die statistische Erfassung der Agentur für Arbeit mehrmals geändert. Deshalb wurden für diese Berichterstattung nun Bestandsdaten der Agentur für Arbeit jeweils zum Erfassungsstichtag 10. Dezember aus den Jahren 2005, 2007 und 2009 verwendet und neue Quoten gebildet.

25 In der Gesamtschau der Anzahl junger Menschen in der Arbeitslosigkeit muss gesagt werden, dass die Zahl im Jahr 2009 deutlich geringer ist als 2005, jedoch in vielen Kommunen wieder angestiegen ist gegenüber dem Jahr Angesichts des demografischen Wandels und dem bereits heute beklagten Fachkräftemangels erscheint es notwendig, möglichst alle jungen Menschen mitzunehmen und ihnen berufliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen. 24

26 25 Ausgewählte Jugendhilfestrukturdaten Mit der vorliegenden Berichterstattung soll Kommunen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sowie der pädagogischen Fachwelt ein möglichst umfassendes Bild der Jugendhilfelandschaft sowie damit einhergehenden Struktur- und Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen an die Hand gegeben werden. Aus diesem Grund wird die gewohnte IBÖ-Berichterstattung ausgeweitet um einige ausgewählte Daten, die auf kommunaler Ebene erhoben und dargestellt werden können. Ähnlich wie bei den sozialstrukturellen Rahmenbedingungen, kann kein direkter Zusammenhang zwischen Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung und anderen (fehlenden) Jugendhilfeleistungen hergestellt werden. Jedoch ist, ebenso wie bei sozialstrukturellen Daten (siehe ab Seite 15), auch bekannt, dass Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten von jungen Menschen von den Zugängen zu Erziehung und Bildung abhängen. Werden diese Zugänge geöffnet bzw. ermöglicht, erweitern sich die Handlungsmöglichkeiten junger Menschen und die Chancen auf ein eigenständiges Leben erhöhen sich deutlich. Solche Zugänge werden geschaffen durch hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote im Vorschulbereich, durch Betreuungsangebote für Schulkinder neben der Schule, aber auch durch die Schaffung von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Ebenso Beachtung findet die Organisation und Ausstattung der Leistungsgewährung und Leistungserbringung von Hilfe zur Erziehung, also der Soziale Dienst und im Landkreis Böblingen die Organisation der Familien- und Jugendhilfeverbünde. Ein weiteres wichtiges Merkmal, um Lebenslagen vor allem Jugendlicher beleuchten zu können, ist die Jugendkriminalität. Auch diese Daten werden in der IBÖ- Berichterstattung berücksichtigt. Kindertagesbetreuung In der vorliegenden Berichterstattung soll keine vertiefende Bedarfsplanung vorgenommen werden. Jedes Jahr wird in jeder Kommune des Landkreises eine örtliche Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung vorgenommen, die mit dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe, dem Amt für Jugend und Bildung, abgestimmt wird. Ebenso wird in jedem Jahr im Sommer ein Bericht erstellt über die Situation der Kindertagesbetreuung mit den unterschiedlichen Facetten der vorschulischen Erziehung, Bildung und Betreuung. Auf diesen Bericht wird für Detailfragen ausdrücklich verwiesen (vgl. KT-Drucksache 81/2010). Es werden nur zwei Daten herausgegriffen, nämlich eine Versorgungsquote mit Plätzen für Kinder im Vorschulalter je Kommune, sowie eine Versorgungsquote mit Betreuungsangeboten an oder neben der Schule für Schulkinder bis 12 Jahren. Im nachfolgenden Diagramm wurden alle Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt jeder Kommune, unabhängig von Betreuungsumfängen, zusammengezählt, da davon auszugehen ist, das Einrichtungen der Kindertagesbetreuung der erste zentral wichtiger Anlaufpunkt für Familien mit Kindern ist. Daher gehen von den

27 26 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wichtige Impulse für die Gestaltung von Lebenslagen aus. Darüber hinaus wird bei der Versorgungsquote die Zahl der Plätze in Kindertagespflege berücksichtigt. Da der Schuleintritt in einer Spanne zwischen dem 5. und dem 7. Lebensjahr eintritt, muss für eine Quotenberechnung die Jahrgänge von 0 bis 6 Jahren herangezogen werden. Versorgungsquote der Kindertagesbetreuung je 100 der 0 6 Jährigen in % Aidlingen Altdorf Böblingen Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Herrenberg Hildrizhausen Holzgerlingen Jettingen Leonberg Magstadt Mötzingen Nufringen Renningen Rutesheim Schönaich Sindelfingen Steinenbronn Waldenbuch Weil der Stadt Weil im Schönbuch Weissach LK Gesamt 88,7 78,6 72,1 86,5 86,2 91,1 72,5 79,0 74,6 77,4 92,0 73,9 87,4 75,3 63,4 87,2 80,5 79,2 92,9 75,8 63,1 80,5 74,4 74,9 81,2 91,2 75,4 Quelle: Angaben der Städte und Gemeinden Stand

28 27 Mit dem Schuleintritt ist die Schulpflicht verbunden. Da jedoch in Deutschland noch die Halbtages-Grundschule überwiegt, gibt es traditionell für eine ganztägige Betreuung von Schulkindern den Hort. Daneben entstanden in den letzten 10 Jahren vielfältige Angebote der Betreuung nach der Schule, teilweise direkt an Schulen angesiedelt wie z.b. das Angebot der verlässlichen Grundschule/Kernzeitbetreuung oder Hort an der Schule oder anderweitig kommunal organisiert. Für die Darstellung in dieser Berichterstattung wurden alle Angebote der Schulkindbetreuung, aber nicht der Hausaufgabenbetreuung, zusammengezählt und eine Quotenbildung mit der Altersgruppe der 6 12 Jährigen vorgenommen. Leider können in diese Abbildung keine Schülerzahlen, die eine Ganztagesschule besuchen, aufgenommen werden, da hierüber keine Daten vorliegen. Versorgungsquote in der Schulkindbetreuung je 100 der 6 12 Jährigen in % Aidlingen Altdorf Böblingen Bondorf Deckenpfronn Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau Herrenberg Hildrizhausen Holzgerlingen Jettingen Leonberg Magstadt Mötzingen Nufringen Renningen Rutesheim Schönaich Sindelfingen Steinenbronn Waldenbuch Weil der Stadt Weil im Schönbuch Weissach LK Gesamt 4,4 19,0 13,7 19,9 13,9 19,8 19,0 17,8 17,9 9,5 20,0 15,1 16,4 21,4 18,2 21,7 13,6 16,3 11,5 7,9 9,0 22,9 22,1 27,4 32,4 31,0 31,2 Quelle: Angaben der Städte und Gemeinden Stand:

29 28 Bildungs- und Betreuungsangebote für Schulkinder auf einen Blick Schulen am Ort Verlässliche Grundschule Hort Hort an der Schule Nachmittagsbetreuung Hausaufgabenhilfe/Schülerbetreuung Mensa/ Mittagstisch Ganztagsschule Aidlingen 2 GS/1HS Altdorf 1 GS/1 HS Böblingen HS/Gym 9 GS/4 HS/ 3 SS/2 RS/ 4 GYM/1 Wal Bondorf 1 GS/1 HS Deckenpfronn 1 GS Ehningen 1 GS/1 HS Gärtringen 3 GS/1 HS/ 1 RS Gäufelden 3 GS/1 HS HS Grafenau 2 GS/1 HS HWS Herrenberg GS/HWS 9 GS/2 HS/ 2 SS/2 RS/ 2 GYM Hildrizhausen 1 GS Holzgerlingen GS/Gym 1 GS/1 HS/ 1 SS/1 RS/ 1 GYM Jettingen 2 GS/1 HS Leonberg HS/RS/Gym 8 GS/3 HS/ 2 SS/2 RS/ 2 GYM Magstadt 1 GS/1 HS Mötzingen 1 GS Nufringen 1 GS/1 HS Renningen Rutesheim Schönaich Sindelfingen 2 GS/2 HS/ 1 RS/1 GYM 1 GS/1 HS/ 1 SS/1 RS/ 1 GYM 1 GS/1 HS/ 1 SS/1 RS 9 GS/4 HS/ 4 SS/3 RS/ 4 GYM HS/RS/Gym HS/Gym Steinenbronn 1 GS/1 HS Waldenbuch 1 GS/1 HS/ GS/HWS/RS 1 RS Weil der Stadt GHWS/Gym 5 GS/2 HS/ 1 SS/1 RS/ 1 GYM Weil im Schönbuch 2 GS/1 HS Weissach 2 GS/1 HS GS=Grundschule, HS=Hauptschule, SS=Sonderschulen, RS=Realschulen, GYM=Gymnasium, Wal=Waldorfschule Quelle: Statistisches Landesamt Stuttgart, Stand: Schuljahr 2009/2010

30 29 Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Seit fast 20 Jahren wird im Landkreis Böblingen sehr erfolgreich das Konzept der Gemeindejugendreferate umgesetzt. Zentraler Inhalt des Konzepts war und ist ein gemeinwesenorientierter Ansatz von Jugendarbeit mit dem Ziel, alle vorhandenen Ressourcen und Selbsthilfepotentiale einer Gemeinde für die Kinder- und Jugendarbeit auszuschöpfen. Dies bedeutet, dass sich die Fachkräfte an den Gegebenheiten vor Ort orientieren. Sie sind Schnittstelle, sie initiieren, sie sind Anlauf- und Vermittlungsstelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Aufgabenschwerpunkte verschoben oder es sind neue hinzu gekommen. So ist die Zusammenarbeit mit Schulen und Schülern vor Ort immer mehr in den Blickpunkt gerückt. Ebenso ist, auch durch die flächendeckende Einführung des Patenprogramms, das Handlungsfeld Übergang von der Schule ins Berufsleben stark in den Fokus der kommunalen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gerückt. Ebenso ist die Kooperation mit dem Sozialen Dienst, vor allem nach der Einführung von Regionalen Planungsgruppen, sowie der Familien- und Jugendhilfeverbünde, deutlich intensiviert worden. Alle Arbeitsfelder der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit haben Einfluss auf das Jugendhilfegeschehen vor Ort. Deshalb wird die kommunale IBÖ-Berichterstattung mit einem Überblick über die Versorgung mit Fachkräften der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in den Kommunen vervollständigt. Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle werden jedes Jahr zum in allen Kommunen abgefragt, die Angaben aus 2009 wurden auch für den Bericht im Jugendhilfeausschuss am zusammengestellt.

31 30 Hauptamtliche Fachkräfte der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in den Kommunen des Landkreises Böblingen zum Stichtag Offene/mobile/ Jugendreferate Schul-Sozialarbeit Aidlingen 1,8 1,8 1,8 Altdorf 0,5 0,5 0,5 Böblingen 1 1 1,5 18,75 15,85 16,25 Bondorf Deckenpfronn 0,25 Ehningen Gärtringen Gäufelden Grafenau 1 1 Herrenberg Hildrizhausen 0,5 0,5 0,5 Holzgerlingen ,5 Jettingen 0,75 0,75 1,65 0,5 0,5 Leonberg 1 0,5 0,5 9,25 10,7 10,5 Magstadt 1 0, ,92 1 Mötzingen Nufringen Renningen 2 2,3 2,3 Rutesheim 1* 1,25 1,75 1,75 Schönaich Sindelfingen 1,5 1,5 1, ,3 17,8 Steinenbronn Waldenbuch 0,5 0,5 1,75 1,35 1,5 Weil der Stadt ,75 4 Weil i.schönbuch ,5 Weissach Landkreis Gesamt 20,6 20,8 24,95 60,1 60,57 68,6 * Vollzeitstelle zum Jahreswechsel noch nicht besetzt Insgesamt stieg die Gesamtzahl der bei den Kommunen beschäftigten Hauptamtlichen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit kreisweit betrachtet deutlich von 80,7 Vollzeitkräfte (VK) im Jahr 2005 über 81,37 VK s im Jahr 2007 auf 93,55 VK s zum an. Hinzu kommen derzeit 10 VK s (9 Planstellen, 1 ESF-finanzierte zeitlich befristete Stelle), die beim Landkreis angestellt sind und als Schulsozialarbeiter bzw. Jugendberufshelfer an den beruflichen Schulen des Kreises und HASA tätig sind. In den vier Großen Kreisstädten ist traditionell bereits seit langer Zeit die Versorgung mit hauptamtlichen Fachkräften deutlich dichter. Hier spielen die Jugendhäuser/Jugendtreffs eine große Rolle, die im Feld der offenen Jugendarbeit tätig sind. Aber im nachfolgenden Diagramm wird auch deutlich, dass z.b. die Gemeinde Ehningen im Chor der Großen mitspielen kann.

32 31 Versorgung mit hauptamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in % je 100 der Jährigen Mötzingen Deckenpfronn Altdorf Gäufelden Schönaich Hildrizhausen Renningen Bondorf Weil i.schönbuch Grafenau Steinenbronn Jettingen Rutesheim Gärtringen Nufringen Aidlingen Holzgerlingen Weil der Stadt Waldenbuch Weissach Magstadt Landkreis Gesamt Leonberg Herrenberg Sindelfingen Ehningen Böblingen 0,00 0,07 0,08 0,09 0,11 0,13 0,13 0,14 0,14 0,15 0,15 0,16 0,16 0,18 0,18 0,19 0,19 0,19 0,20 0,22 0,23 0,25 0,28 0,33 0,33 0,37 0,43

33 32 Familien- und Jugendhilfeverbünde und Sozialer Dienst Regionale Orientierung der Hilfestruktur und Flexibilisierung der Hilfen zur Erziehung haben im Landkreis Böblingen schon eine lange Tradition: Vor über zwölf Jahren wurde die Regionalisierung des Jugendamtes in Form von Außenstellen abgeschlossen. Zur gleichen Zeit wurden auf Initiative des Kreisjugendamtes und mitfinanziert durch den Landkreis sukzessive hauptamtliche Fachkräfte für die kommunale Jugendarbeit seitens der kreisangehörigen Kommunen eingestellt. Die Gemeindejugendreferenten, Schulsozialarbeiter und mobilen Jugendarbeiter gehören mittlerweile zum unverzichtbaren Teil der Jugendhilfe im Landkreis Böblingen. Seit 2001 wurde auf der Basis des Teilplans Hilfe zur Erziehung die innere Struktur der Außenstellen auf eine bürgernahe und präventive Hilfegestaltung ausgerichtet. Im Zuge der Regionalisierung wurden im Landkreis Böblingen im Jahr 2004 Familien- und Jugendhilfeverbünde (FJV) gebildet, in denen jeweils ein geschäftsführender Träger (GFT), die Arbeit aller freien Träger in der Region koordiniert. Der geschäftsführende Träger hat zu gewährleisten, dass seitens des Familien- und Jugendhilfeverbundes die folgenden Aufgaben geleistet werden: (1) Bereitschaft und Fähigkeit, im Prinzip alle seitens des Sozialen Dienstes an den Verbund herangetragenen Hilfen zur Erziehung bedarfsgerecht-flexibel, zeitnah und wirtschaftlich zu erbringen (2) Sicherstellung der in der Hilfeplanung festgelegten Hilfeverläufe und Hilfeplanziele, insbesondere im Falle der Umsetzung der Hilfe unter Beteiligung verschiedener freier Träger und/oder verschiedener Institutionen (3) Abstimmung der Hilfen im Einzelfall mit anderen Formen der Jugendhilfe (Tagesbetreuung für Kinder, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) und der Schule Dem jeweiligen geschäftsführenden Träger obliegt es, auch mit den weiteren freien Trägern, die nicht geschäftsführende Träger sind, zu kooperieren. Es soll somit gewährleistet sein, dass die Trägervielfalt, mit den spezifischen Hilfeangeboten, erhalten bleibt und die geschäftsführenden Träger diese bei den Kooperationspartnern abrufen. Koordination: Für jeden der sechs Familien- und Jugendhilfeverbund wird dem geschäftsführenden Träger für Koordinationsaufgaben eine 50%-Stelle incl. Nebenkosten finanziert (für den FJV Sindelfingen aufgrund seiner Größe eine 100%-Stelle). Zu den Koordinationsaufgaben; der Koordinator ist der identifizierbare Kopf des jeweiligen Familien- und Jugendhilfeverbundes, Erst- und Hauptansprechpartner der jeweiligen Außenstellen des Sozialen Dienstes. Weiterhin betreibt der Koordinator Netzwerkarbeit, gemeinwesenorientierte Projekte sowie Einsatz in Einzelfällen ( Hilfe vor der Hilfe ). Der Zeitumfang für die verschiedenen Aufgabenbereiche soll im Verhältnis von ca. 50% für Koordinationsaufgaben (1.), ca. 40% für gemeinwesenbezogene Projekte (2.) und ca. 10% für den Einsatz in Einzelfällen (3.) liegen. Jugendhilfeplanung: Die Gesamtverantwortung für die Jugendhilfeplanung obliegt dem Landkreis unabhängig davon, dass das Konzept der kleinräumigen Jugendhilfe-

34 33 planung nur in engem Zusammenwirken aller beteiligten Akteure umgesetzt werden kann. Als Steuerungsgremien dienen dazu - auf Kreisebene der Jugendhilfeausschuss und die AG Jugendhilfeplanung als ihr Unterausschuss - auf Ebene der Regionen der Außenstellen des Amtes für Jugend und Bildung die regionale Lenkungsgruppe als Ort, an dem sich die jeweiligen Außenstellenleiter des Sozialen Dienstes und die Koordinatoren über Einzelfälle und die Hilfeentwicklung insgesamt informieren und regionale Bedarfe abstimmen, sowie die Regionalen Planungsgruppen (RPG) als ein wichtiges Gremium zur regionalen Jugendhilfeplanung, zur Abstimmung über Hilfebedarfe und zur Klärung der Zusammenarbeit vor Ort. Unter der Federführung der Leiter der Außenstellen des Sozialen Dienstes kommen mindestens einmal im Jahr der/die geschäftsführende(n) Träger, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, weitere freie Träger der Jugendhilfe sowie weitere Kooperationspartner der Jugendhilfe zusammen. Der regionale Zuschnitt (nach Außenstellenbezirken oder nach dem regionalen Zuschnitt der Verbünde) bleibt den Kooperationspartnern vor Ort überlassen; diese und weitere Regularien sind in einer Geschäftsordnung geregelt. Die 7 Regionalen Planungsgruppen tagen in der Regel zweimal jährlich. Nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der einzelnen Kommunen: Familien- und Jugendhilfeverbund Böblingen/ Ehningen Südwestlicher Landkreis/ Herrenberg Leonberg Nordwestlicher Landkreis Schönbuch Sindelfingen Regionale Planungsgruppe Städte/Gemeinden Außenstelle des Sozialen Dienstes RPG Böblingen Böblingen, Ehningen Böblingen RPG Herrenberg RPG Leonberg RPG Nordwestlicher Landkreis RPG Schönbuch RPG Sindelfingen I RPG Sindelfingen II Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Herrenberg, Jettingen, Mötzingen, Nufringen Leonberg Renningen, Rutesheim, Weil der Stadt, Weissach Altdorf, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch, Weil im Schönbuch Sindelfingen Aidlingen, Grafenau, Magstadt Herrenberg Leonberg Leonberg Böblingen Sindelfingen Sindelfingen Geschäftsführender Träger Stiftung Jugendhilfe aktiv Waldhaus Hildrizhausen Waldhaus Hildrizhausen Verein für Jugendhilfe BB Waldhaus Hildrizhausen Verein für Jugendhilfe BB Verein für Jugendhilfe BB

35 34 Jugendkriminalität Delinquentes Verhalten kann Ausdruck von Verhaltensproblemen oder krisenhaften Lebenssituationen darstellen. Eine hohe Dichte von Jugenddelinquenz, vor allem in der Zeitenreihe, kann auf eine besondere Problemlagendichte in einer Raumschaft hinweisen. Jedoch ist auch hier die Zufälligkeit, die durch geringe Fallzahlen entsteht, zu berücksichtigen. Im Rahmen von IBÖ wird die Jugendgerichtshilfestatistik herangezogen. Es werden sowohl Fälle als auch Personen gezählt. Bei der Darstellung in diesem Bericht wurde die Anzahl der Personen, die jugendstrafrechtlich in Erscheinung traten, gewählt. Anders als die Polizeiliche Kriminalstatistik wird die Jugendgerichtshilfestatistik wohnortspezifisch und nicht tatortspezifisch geführt. Entwicklung der Strafverfahren und Personen mit Strafverfahren im Landkreis Böblingen Verfahren Personen Es kann festgestellt werden, dass sich die Zahl der Strafverfahren (Summe aus Anklageschriften, Ermittlungsverfahren und Strafbefehle) gegenüber dem Jahr 2007 um 16% gesteigert hat und auch über dem Niveau von 2005 liegt. Demgegenüber beträgt die Steigerung bei den jungen Menschen mit Strafverfahren im Jahr ,9% und hat nicht ganz das Niveau des Jahres 2005 erreicht.

36 35 Anteil der jungen Menschen mit mehreren Strafverfahren an allen Verfahren in % 21,70% 14% 15,73% Hier kann doch eine deutliche Erhöhung des Anteils derjenigen jungen Menschen, die mehrere Strafverfahren anhängig haben, beobachtet werden. Für eine gemeindespezifische Auswertung werden Eckwerte (je 1000 der Jährigen) der Personen, die strafrechtlich in Erscheinung treten, jeder Kommune gebildet. Das nachfolgende Diagramm zeigt, dass in 10 Kommunen die Eckwerte im Vergleich zum Jahr 2007 zurückgegangen sind, d.h. die Anzahl der jungen Menschen, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, ist zumindest in diesen Kommunen zurückgegangen. Alle anderen Kommunen und auch der Landkreis in der Summe verzeichnen eine Steigerung. Sindelfingen weist mit 42% Steigerung und Weil im Schönbuch sogar mit 56% die deutlichsten Steigerungen auf. Nähere Informationen z.b. zu Deliktzahlen können dem jährlich erstellten Bericht der Jugendgerichtshilfe entnommen werden.

37 36 Aidlingen (24) Altdorf (13) Böblingen (179) Bondorf (25) Deckenpfronn (*) Ehningen (20) Gärtringen (30) Gäufelden (36) Grafenau (16) Herrenberg (98) Hildrizhausen (14) Holzgerlingen (29) Jettingen (24) Leonberg (150) Magstadt (37) Mötzingen (20) Nufringen (14) Renningen (40) Rutesheim (46) Schönaich (18) Sindelfingen (311) Steinenbronn (28) Waldenbuch (23) Weil der Stadt (64) Weil im Schönbuch (39) Weissach (12) LK Gesamt (1317) Jugendkriminalität Eckwerte je 1000 der Jährigen 16,9 25,5 32,0 30,0 28,5 25,4 32,8 33,7 33,5 30,5 31,9 28,6 34,7 37,9 40,6 38,6 45,5 46,5 44,9 47,8 49, ,6 53,9 49,9 54,2 53,3 68,4

38 37 Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung Im Rahmen der IBÖ-Berichterstattung ist die angelegte Datenerhebung über die Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung sehr breit und differenziert, wobei der Leistungskanon der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung ( 27 ff SGB VIII) einen besonderen Schwerpunkt bildet. Diese Hilfen sind sehr personal- und kostenintensiv, weshalb einer differenzierten und regelmäßigen Erfassung und Analyse dieses Bereichs ein besonderes Interesse zukommt. Die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und wird wahrscheinlich aufgrund gesellschaftlicher, sozialer und individueller Problemlagen auch in Zukunft weiter ansteigen. Gleichzeitig ist es ein durchaus positives Zeichen, dass viele Familien Rat und Unterstützung in Anspruch nehmen, denn es weist auf die deutlich höhere Akzeptanz der Leistungsangebote der Jugendhilfe in der Bevölkerung hin. Jedoch müssen trotzdem vor diesem Hintergrund alle benötigten Hilfen möglichst effektiv und effizient bereitgestellt und erbracht werden. Dazu sind verlässliche und differenzierte Daten notwendig, die die Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung präzise abbilden. Darüber hinaus bietet die Erfassung und Auswertung der Daten auf Gemeindeebene ein genaues Bild über das Hilfegeschehen der Kinder- und Jugendhilfe in den jeweiligen Kommunen. Ressourcenorientierte Herangehensweisen werden erleichtert, der soziale Nahbereich bleibt im Blick. Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen, sind und bleiben Teil ihres Wohn- und Lebensortes. Bei IBÖ werden Fallzahlen - der am laufenden Hilfen - der im Berichtsjahr beendeten Hilfen - der im Berichtsjahr begonnenen Hilfen differenziert nach Wohnort, Alter, Geschlecht, Deutsch bzw. Nicht-deutsch erhoben, wobei in der Berichterstattung in erster Linie die Summe der am laufenden Hilfen und der im Berichtsjahr beendeten Hilfen, differenziert nach Wohnort, dargestellt werden. Wichtig ist auch darauf hinzuweisen, dass eine gemeindebezogene Auswertung sehr schnell das Problem der kleinen Fallzahlen aufwirft. Damit gehen Zufälligkeiten und eine geringe Aussagekraft einher. Auch die Betrachtung in der Zeitenreihe muss bei kleinen Zahlen sehr vorsichtig vorgenommen werden, da Steigerungen bzw. Rückgänge bei kleinen Einheiten sehr schnell hohe Ausschläge geben und die Betrachtung verzerren. Erziehungsberatung 28 SGB VIII Erziehungsberatung gem. 28 SGB VIII soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen, sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. ( 28 SGB VIII). Im Landkreis Böblingen wird sie in erster Linie von den vier Psychologischen Beratungsstellen erbracht, die mit regionaler Ausrichtung und Zuständigkeit in den vier Großen Kreisstädten angesiedelt sind. Wie im Gesetz gefordert, wirken in den

39 38 Psychologischen Beratungsstellen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen, die mit den unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind, zusammen. Das Angebot der Erziehungsberatung 28 ist ein präventives Angebot, das im Vorfeld aller sonstigen Hilfen zur Erziehung greifen und dadurch auch weitergehende Hilfen vermeiden kann. Ebenso kann es im Vorfeld von Hilfen zur Klärung der Situation beitragen. Die Psychologischen Beratungsstellen nehmen an sogenannte Fremdplatzierungsteams teil, die bei jeder neu einzurichtenden stationären Hilfe in die Entscheidungsprozesse des Sozialen Dienstes eingebunden sind. Zunächst wird die Fallzahlenentwicklung der Erziehungsberatung 28 in den Psychologischen Beratungsstellen dargestellt. Inanspruchnahme von Erziehungsberatung gem. 28 SGB VIII in den Psychologischen Beratungsstellen Die Zahlen der Erziehungsberatung in den Psychologischen Beratungsstellen sind insgesamt kontinuierlich steigend. Gegenüber dem Jahr 2005 beträgt die Steigerung knapp 9%. Über den gesamten Landkreis hinweg kann gesagt werden, dass die Beratungsangebote der Beratungsstellen gut angenommen werden. Allerdings ist die Inanspruchnahme in den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich, wie das folgende Diagramm zeigt. Während die Großen Kreisstädte als Standortkommunen eine hohe Inanspruchnahme vorweisen, verzeichnen einige Kommunen deutliche Rückgänge. In den kleinen Gemeinden wie z.b. Deckenpfronn und Mötzingen muss die Problematik der generell sehr kleinen Zahl berücksichtigt werden. Andere wie z.b. Weil der Stadt, Ehningen oder Gärtringen weisen im Jahr 2009 einen starken Rückgang der Inanspruchnahme vor. Dieser Rückgang kann auch zufällig sein.

40 39 Erziehungsberatung 28 in den Psych. Beratungsstellen je 1000 der 0 21 Jährigen, Landkreisdurchschnitt 21,1 Deckenpfronn (*) Steinenbronn (14) Weil der Stadt (45) Bondorf (18) Mötzingen (14) Ehningen (25) Waldenbuch (27) Gärtringen (40) Nufringen (19) Renningen (66) Weil im Gäufelden (42) Altdorf (25) Hildrizhausen (17) Grafenau (28) Magstadt (39) Holzgerlingen (61) Jettingen (41) LK Gesamt (1715) Leonberg (192) Aidlingen (44) Herrenberg (164) Böblingen (219) Weissach (42) Schönaich (54) Rutesheim (65) Sindelfingen (368) 6,8 10,3 10,6 11,7 14,0 14,2 14,7 14,9 15,1 17,1 17,5 17,9 19,5 20,0 20,1 20,3 20,4 21,0 21,1 21,8 22,1 23,3 23,8 24,0 26,4 28,0 28,8 EW 2009 EW 2007 EW 2005 Hilfe zur Erziehung 27 II, SGB VIII einschließlich der Hilfe für junge Volljährige 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung für Minderjährige und ihre Familien, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige sind Leistungsangebote zur Überwindung von individuellen Problemlagen. Es besteht ein individueller Rechtsanspruch auf die notwendigen und geeigneten Leistungen. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

41 40 Die Ausgestaltung der Leistungen kann u.a. erfolgen in Form von Erziehungsberatung, Sozialer Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Nachfolgend eine Übersicht über die ausgestaltenden Hilfen und die dazugehörenden Hilfeparagrafen. Hilfeart Bezeichnung 27 II SGB VIII Sonstige Hilfen zur Erziehung* 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit** 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe 33 SGB VIII Vollzeitpflege 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Generell wird unterschieden in ambulante Hilfen und stationäre Hilfen. Bei allen ambulanten Hilfen leben Kinder und Jugendliche mit ihren Familien zu Hause, während in allen stationären Hilfen Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben. Im Folgenden sollen alle Hilfen kurz näher erläutert werden, wobei zuerst die ambulanten Hilfen aufgeführt sind. 27 II SGB VIII Sonstige Hilfen zur Erziehung: Hierunter fallen z.b. ergänzende Hilfen (therapeutische Angebote, Schulentgelte für den Besuch von Schulen für Erziehungshilfe, schulische Nachhilfe etc.) aber teilweise auch eigenständige Hilfeleistungen, die nicht nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII gewährt werden. 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit: Soziale Gruppenarbeit arbeitet mit gruppenpädagogischen Konzepten und soll Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsproblemen und Verhaltensschwierigkeiten helfen. In den Jugendhilfezentren in Böblingen, Sindelfingen und Weil der Stadt sind Kinder sowohl im Rahmen der Tagesgruppe als auch der Sozialen Gruppenarbeit untergebracht, abhängig ist dies von der Anzahl der Besuchstage in der Einrichtung je Woche. Diese Angebote werden pauschal finanziert. 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Eine Erziehungsbeistandschaft soll individuelle Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten leisten und dabei das soziale und familiäre Umfeld mit einbeziehen. 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe In der sozialpädagogischen Familienhilfe wird der gesamten Familie durch Betreuung und Begleitung Unterstützung gegeben bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen, von Krisen und Konfliktsituationen, aber auch im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und bei der Hilfe zur Selbsthilfe.

42 41 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Eine Hilfe in der Tagesgruppe soll sowohl Unterstützung durch soziales Lernen in der Gruppe als auch individuelle Förderung und Begleitung für Schulkinder anbieten. Erziehung in einer Tagesgruppe umfasst tagestrukturierende Elemente und Elternarbeit. Häufig wird diese Hilfe auch als teilstationäre Hilfe bezeichnet, da sie an jedem Wochentag durchgeführt wird und eine intensivere Unterstützung anbietet. 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen intensive Begleitung und Unterstützung bei der sozialen Integration und Hilfe zur eigenständigen Lebensführung geben. Die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt und wird im Landkreis Böblingen ambulant durchgeführt. 33 SGB VIII Vollzeitpflege Mit dieser Hilfe wird dem Kind oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie entweder als zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform gewährt. Die Beziehung zur Herkunftsfamilie soll, wenn möglich gefördert werden, um ggf. eine Rückkehroption zu erhalten. 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht stellt Kindern und Jugendlichen eine intensive pädagogische Begleitung im Alltag zur Verfügung. Unterstützung bei Schule bzw. Ausbildung, Hinführung zu einer selbständigen Lebensführung, Bewältigung von krisenhaften Lebenssituationen sowie der allgemeinen Lebensführung sind ebenfalls Teil dieser Hilfe. Um ggf. eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie zu ermöglichen, ist die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie auch ein Teil der Hilfe. Die beiden oben genannten Hilfen 33 Vollzeitpflege und 34 Heimerziehung werden als stationäre Hilfen bezeichnet. Im nachfolgenden Diagramm wird eine Übersicht über die Fallbelastung aller Kommunen des Landkreises in der Summe der am Stichtag laufenden und der im Berichtsjahr beendeten Hilfen gegeben als Eckwerte, berechnet auf je 1000 der Anzahl der 0 bis 21 Jährigen je Kommune.

43 42 Deckenpfronn (*) Nufringen (15) Mötzingen (15) Aidlingen (30) Altdorf (21) Ehningen (30) Gärtringen (48) Schönaich (39) Hildrizhausen (17) Holzgerlingen (60) Jettingen (40) Renningen (79) Grafenau (29) Weil im Schönbuch Waldenbuch (39) Bondorf (33) Herrenberg (152) Rutesheim (50) LK Gesamt (2.096) Leonberg (237) Sindelfingen (387) Magstadt (59) Gäufelden (73) Weil der Stadt (136) Steinenbronn (44) Weissach (57) Böblingen (351) Hilfen zur Erziehung 2009 Eckwerte je 1000 der 0 21 Jährigen, Landkreisdurchschnitt 25,8 8,1 11,9 15,0 15,1 16,4 17,0 17,9 19,1 20,0 20,0 20,5 20,5 EW 2009 EW 2007 EW ,8 21,0 21,2 21,5 21,6 21,6 25,8 26,9 30,3 30,7 31,1 32,2 32,3 32,6 38,2 Während 6 Kommunen einen leichten bis deutlichen Rückgang des Fallzahleneckwertes gegenüber dem Jahr 2007 verzeichnen können und Nufringen einen gleichbleibenden Wert, muss in allen anderen Kommunen ein teilweise sehr deutlicher Anstieg der Fallzahlen konstatiert werden. Besonders hervorstechend ist in der Betrachtung der Jahre 2007 und 2009 der Anstieg in Bondorf und in Gäufelden, die eine Steigerung von knapp 74% in Bondorf (=14 Fälle) bzw. 52% in Gäufelden (=25 Fälle) aufweisen. Jedoch darf diesen Steigerungszahlen keine zu große Bedeutung zugewiesen werden, da bei kleinen Fallzahlen sofort große Ausschläge entstehen.

44 43 Insgesamt gesehen ist der Eckwert im Landkreis von 23,8 im Jahr 2007 auf 25,8 im Jahr 2009 gestiegen. In absoluten Fallzahlen ausgedrückt, bedeutet das einen Anstieg von Fälle im Jahr 2007 auf Fälle im Jahr Der Schwerpunkt aller geleisteten Hilfen liegt bei den ambulanten Hilfen gem. 27 II, 29, 30, 31, 32 und 35 SGB VIII. Im Durchschnitt liegt der Anteil der ambulanten Hilfen an allen Hilfen bei rund 70%. Es gibt vier Kommunen ( Hildrizhausen, Jettingen, Magstadt und Weil der Stadt) die einen Anteil der ambulanten Hilfen von über 80% haben und zwei Kommunen (Bondorf und Weissach), die einen stationären Anteil von über 50% haben. Jedoch muss auch hier die Problematik der kleinen Zahl beachtet werden, da die Kommunen Deckenpfronn, Hildrizhausen, Mötzingen und Nufringen nur eine geringe Gesamtzahl von Hilfen unter 20 aufweisen. Zur Übersicht nun die Entwicklung der absoluten Zahlen im ambulanten und stationären Bereich für den gesamten Landkreis. Entwicklung der ambulanten und stationären Hilfen im Landkreis ambulant stationär Es wird deutlich, dass die Fallzahlensteigerung nahezu ausschließlich im Bereich der ambulanten Hilfen stattgefunden hat. Es fand eine Steigerung gegenüber 2007 von 6,4% statt. Im stationären Bereich gab es eine Steigerung von 3,2% gegenüber dem Jahr In den beiden nachfolgenden Diagrammen wird die Entwicklung der einzelnen Hilfen innerhalb der ambulanten und stationären Hilfen für den gesamten Landkreis aufgezeigt.

45 44 Entwicklung der ambulanten Hilfen im Landkreis /II Die größte Steigerungsrate fand nicht wie erwartet in der sozialpädagogischen Familienhilfe 31 (+8,3%) statt, sondern bei den flexiblen Hilfen 27 II (+49,7%). Ein deutlicher Rückgang kann bei den Erziehungsbeistandschaften 30 (-25,3%) festgestellt werden. Eine Erklärung hierfür ist, dass die Erziehungsbeistände seit 2009 als geringfügig Beschäftigte eingesetzt werden. Vorher wurden sie als Honorarkräfte eingesetzt. Dieses Verfahren ist in der Verwaltung aufwändiger zu bewältigen und setzt den Fachkräften auch engere Grenzen ihres Beschäftigungsumfangs. Bei den stationären Hilfen kann eine leichte Steigerung in der Vollzeitpflege 33 (+7%) beobachtet werden, während die Fälle in Heimerziehung nahezu konstant sind (+1%). Entwicklung der stationären Hilfen im Landkreis

46 45 Ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. 35a SGB VIII Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von seelischer Behinderung bedrohte Minderjährige umfassen im ambulanten Bereich überwiegend Hilfen für Kinder, die aufgrund von Teilleistungs- und Entwicklungsstörungen in ihrer sozialen Integration bereits behindert sind oder von Ausgrenzung bedroht sind. Auch schulbegleitende Maßnahmen für Kinder, die unter einer autistischen Störung leiden, werden als ambulante Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII erbracht. Im stationären Bereich handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl um Kinder und Jugendliche mit vielfältigen psychiatrischen Störungen, oft auch Mehrfachbehinderungen, die aufwändige Spezialeinrichtungen benötigen. Die Hilfen für seelisch behinderte Kinder werden nach denselben Kategorien erfasst wie die vorgenannten Hilfen zur Erziehung. In diesem Bericht werden nur die ambulanten therapeutischen oder heilpädagogischen Hilfen aufgeführt, die z.b. im Zusammenhang mit Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten (Lese- Rechtschreib- Rechenschwäche), mit sogenannten Aufmerksamkeitsstörungen, mit autistischen Störungen oder mit sonstigen seelischen Entwicklungsstörungen geleistet werden. Die anderen (überwiegend stationären)hilfen nach 35a SGB VIII werden den entsprechenden Hilfearten SGB VIII zugewiesen. Auffällig ist, dass die Gemeinde Grafenau bis zum Jahr 2005 den höchsten Fallzahleneckwert in dieser Hilfeart hatte, jedoch in 2007 und in 2009 kontinuierlich deutliche Rückgänge zu verzeichnen hat, während Aidlingen, Weissach und Herrenberg nun im Jahr 2009 die größte Steigerung vorweisen. Hier muss die weitere Entwicklung genau beobachtet werden. Eine weitere Besonderheit der ambulanten Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. 35a SGB VIII ist die Steigerung der Schulbegleitungen für Kinder mit autistischen Störungen. Zum Jahresende 2009 wurde für 41 Kinder Schulbegleitung geleistet. Dies ist ein Anteil von rund 21% aller in diesem Segment geleisteten Hilfen. Am Beispiel der ambulanten Eingliederungshilfe 35a SGB VIII lässt sich noch einmal die Problematik der kleinen Zahl aufgreifen. Nur die Großen Kreisstädte, Renningen (13),Weil der Stadt (20), Gärtringen (10) und Gäufelden (10) weisen Fallzahlen im zweistelligen Bereich auf. Nun hat Weissach eine Steigerung von 1 Fall (Eckwert 0,5)im Jahr 2007 auf 7 Fälle (Eckwert 4,0) im Jahr Wenn nur die Eckwerte betrachtet werden, erscheint eine enorme Steigerung vorzuliegen, aber die absoluten Fallzahlen (Summe laufend und beendet) vor Augen, relativiert sich die Steigerung. In Aidlingen ergibt sich genau dasselbe Bild. Ausgehend von einer Fallzahl von 2 Fällen (Eckwert 1) im Jahr 2007, wurden im Jahr 2009 ebenfalls 7 Fälle ausgewiesen mit einem Eckwert von 3,5. In Herrenberg liegt der Fall etwas anders. Mit 33 Fällen sticht Herrenberg auch unter den Großen Kreisstädten deutlich hervor. Im Jahr 2007 waren es noch 17 Fälle und im Jahr Fälle.

47 46 Ambulante Hilfe für seelisch Behinderte gem. 35a SGB VIII je 1000 der 0 21 Jährigen, Landkreisdurchschnitt 2,4 Weil im Schönbuch (*) Ehningen (*) Steinenbronn (*) Holzgerlingen (*) Mötzingen (*) Sindelfingen (16) Böblingen (13) Leonberg (14) Bondorf (*) Magstadt (*) Rutesheim (*) Waldenbuch (*) Altdorf (*) Hildrizhausen (*) LK Gesamt (197) Deckenpfronn (*) Grafenau (*) Renningen (13) Aidlingen (*) Jettingen (*) Gärtringen (10) Schönaich (*) Nufringen (*) Weissach (*) Gäufelden (10) Herrenberg (33) Weil der Stadt (20) 0,4 0,6 0,7 1,0 1,0 1,3 1,4 1,6 2,0 2,1 2,2 2,2 2,3 2,4 2,4 2,7 2,9 3,4 3,5 3,6 3,7 3,9 4,0 4,0 4,3 4,7 4,7 EW 2009 EW 2007 EW 2005

48 47 Kosten der Jugendhilfe Im landesweiten IBÖ-Projekt sind Aussagen zu den Kosten nicht vorgesehen. Trotzdem wird im Landkreis Böblingen von Anbeginn des Projekts versucht, notgedrungen allgemein gehaltene Aussagen zu den Kosten der Hilfen zur Erziehung zu machen. Der Zuschussbedarf für die Produktgruppe Hilfen für junge Menschen und ihre Familien (= Hilfen zur Erziehung für Minderjährige, Eingliederungshilfen, Volljährigenhilfen, Inobhutnahmen und Unterbringungen in Notsituationen gem. 20 SGB VIII und Mutter-Kinder-Betreuungen) betrug im Jahr ,81 Mio Euro. Einen Überblick über die mehrjährige Entwicklung des Zuschussbedarfs gibt das nachstehende Schaubild: Um einen Einblick über den tatsächlichen Kostenaufwand einzelner Hilfen zu geben, wurden tatsächliche Ausgaben für die entsprechenden Hilfen der letzten 9 Monate in 2010 herangezogen und daraus ein (freilich grober) Durchschnittswert pro Fall in der jeweiligen Hilfe errechnet. In der nachfolgenden Tabelle werden nun für ausgewählte Hilfen die durchschnittlichen, monatlichen Ausgaben aufgeführt. Monatlicher Kostenaufwand Hilfeart 31 Sozialpädagogische Familienhilfe ca ,- 32 Tagesgruppe ca ,- 33 Vollzeitpflege ca. 800,- 34 Heimerziehung ca ,- Eine der oben erwähnten ambulanten Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. 35a ist die Schulbegleitung für autistische Kinder. Zum Jahresende 2009 wurde für 41 Kinder Schulbegleitung geleistet. Für diese Hilfen fielen durchschnittliche monatliche Kosten an von

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