FAQ zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Definitionen, Inhalte und Hintergründe zum LVRG
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- Heinz Beutel
- vor 8 Jahren
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1 FAQ zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Definitionen, Inhalte und Hintergründe zum LVRG Was bedeutet LVRG? LVRG bedeutet Lebensversicherungsreformgesetz und beinhaltet ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte. Was ist der Grund für das LVRG? Seit Jahren befinden sich die Kapitalmärkte in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Professionelle Anleger wie die deutschen Lebensversicherer erhalten nur noch einen sehr geringen Zins für sichere Kapitalanlagen. Lebensversicherungen sind langfristige Produkte, welche langfristige Zinsgarantien gewähren. Im Durchschnitt aller laufenden Versicherungsverträge beträgt der den Versicherungsnehmern zugesagte Garantiezins derzeit 3,2 %. Diese langfristige, hohe Verzinsung ist im aktuellen Umfeld eine Herausforderung Mit ihrem Maßnahmenpaket will die Bundesregierung dauerhaft sicherstellen, dass die Versicherer auch in der Zukunft die vertraglich zugesagten Ansprüche der Kunden und Kundinnen vollumfänglich erfüllen. Welche Regelungen des LVRG treten sofort in Kraft? Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 1
2 Welche Regelungen des LVRG gelten erst ab ? Den umfassenden Gesetzestext zum LVRG finden Sie unter dem folgenden Link: bgbl %2F%2F*[%40attr_id%3 D%27bgbl114s1330.pdf%27] Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 2
3 Wann wurde das LVRG wirksam? Das LVRG wurde am durch den Bundesrat beschlossen und schlussendlich mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am wirksam. Bewertungsreserven Was sind Bewertungsreserven? Jeder Kunde, der eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, zahlt Beiträge in seinen Vertrag ein. Der Versicherer investiert dieses Geld in Aktien, in Immobilien. Oder in Anleihen das sind Kredite an Unternehmen oder Staaten mit einer festen Laufzeit und einer festen Zinszahlung. Diese Kapitalanlagen werfen Erträge ab: Bei Anleihen sind es Zinsen, bei Aktien Dividenden und bei einer Immobilie Mieten. Zusätzlich zu den Erträgen kann eine Kapitalanlage auch an sich im Wert steigen: Aktienkurse klettern nach oben, Immobilienpreise steigen und auch Anleihen können wertvoller werden. Liegt der Marktwert einer Kapitalanlage über dem Buchwert, spricht man von einer Bewertungsreserve. Ein Wert also, der nur auf dem Papier existiert, und daher auch Stille Reserve genannt wird. Wann erfolgt die Beteiligung an Bewertungsreserven? Der Anspruch der Beteiligung an den Bewertungsreserven entsteht erst bei Beendigung des Vertrags, d.h. z.b. bei Ablauf oder Kündigung. Bei Rentenversicherungen ist dies anstelle der Vertragsbeendigung das Ende der Ansparphase. Was beinhaltet die Regelung zu den Bewertungsreserven vor? Bisher wurden Lebensversicherungskunden, deren Verträge regulär endeten oder deren Verträge vorzeitig gekündigt wurden, anteilig an 50 Prozent der Bewertungsreserven beteiligt. Ab sofort wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere an ausscheidende Versicherte begrenzt. Dazu wird im Gesetz ein so genannter Sicherungsbedarf definiert. Ausscheidende Kunden sind nur an dem Teil der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere zur Hälfte zu beteiligen, welcher diesen Sicherungsbedarf übersteigt. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus ist der Sicherungsbedarf so hoch, dass es voraussichtlich branchenweit zu keiner Ausschüttung von Bewertungsreserven auf festverzinslichen Wertpapieren kommt. Die gesetzliche Regelung ist eine "Muss-Regelung", d.h. der Versicherer hat hinsichtlich der Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven keine Wahlfreiheit. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf andere Kapitalanlagen, z.b. Aktien, bleibt von der neuen gesetzlichen Regelung unberührt. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 3
4 Wie ist der Sicherungsbedarf definiert? Lebensversicherer müssen künftig ausscheidende Kunden nur an dem Teil der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere zur Hälfte beteiligen, der den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigt. Dies ist der Betrag, der im jeweils aktuellen Zinsumfeld erforderlich ist, um die zugesagten Leistungen und Garantien zu sichern. Mit dieser Regelung wird nur noch der Teil der Bewertungsreserven berücksichtigt, der aus Marktwertbetrachtung vorhanden ist. Denn die niedrigen Zinsen wirken sich in der Bilanz der Versicherer auf zweierlei Weise aus. Zwar erhöht sich zum einen der Wert der festverzinslichen Anleihen also das Vermögen. Zugleich steigt aber auch der Wert der Verpflichtungen. Ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz abgeschafft worden? Nein. Bei der Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven geht es nicht darum, die Beteiligung insgesamt abzuschaffen oder einseitig die Kunden zu belasten. Vielmehr soll die Solidität des Versicherungsunternehmens und somit des verbleibenden Versichertenkollektiv gestärkt werden. Die Beteiligung an Bewertungsreserven auf andere Kapitalanlagen (z.b. Aktien) bleibt unverändert bestehen. Weshalb erfolgte eine Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven? In Niedrigzinsphasen wie wir sie derzeit in einer extremen Ausprägung erleben steigt der Marktwert von festverzinslichen Wertpapieren. Der Marktwert übersteigt den Buchwert der festverzinslichen Wertpapiere. Es entstehen Stille Reserven. Der Versicherer realisiert diese Stillen Reserven aber im Regelfall nicht, da er die festverzinslichen Wertpapiere unter anderem auf Grund von aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Kapitalanlage - zumeist bis zum Ende der Laufzeit hält. Bis zum Ende der Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere schmelzen die auf sie entfallenden Stillen Reserven jedoch wieder ab. Somit führte die seit 2008 bestehende gesetzliche Regelung dazu, dass der Versicherer den ausscheidenden VN an Werten beteiligt, die der Versicherer für die langfristigen Garantien der verbleibenden Kunden benötigt. Eine Folge bei vielen Lebensversicherern war, dass aufgrund der Beteiligungspflicht der Versicherungsnehmer durch frühzeitigen Verkauf des Wertpapieres Bewertungsreserven realisiert werden mussten und somit überdurchschnittlich hoch verzinste Wertpapiere aus dem Bestand gegeben wurden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Die Wiederanlage kann dann nur noch zu den aktuellen gesunkenen Zinsen erfolgen, was das Lebensversicherungsunternehmen für zukünftige Perioden substantiell schwächt und die Erwirtschaftung der nach wie vor noch hohen durchschnittlichen Bestandsgarantiezinsen zusätzlich erschwert. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 4
5 Kann ein Kunde jetzt noch kündigen und die alte Regelung hinsichtlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven bekommen? Nein. Das Gesetz ist seit Verkündigung in Kraft getreten. Daher muss auf Kündigungen, die ab Inkrafttreten wirksam werden, die neue Regelung zur Beteiligung an den Bewertungsreserven angewendet werden. Kann der Kunde trotz Inkrafttreten des Gesetzes in 2014 noch eine Beteiligung an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere erhalten? Grundsätzlich besteht weiterhin eine Beteiligung an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere für den Teil, der den Sicherungsbedarf übersteigt. Aktuell gehen wir jedoch davon aus, dass branchenweit der Sicherungsbedarf die Höhe der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere übersteigt und es somit zu keiner Beteiligung an den festverzinslichen Bewertungsreserven kommt. Hat der Versicherer eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven als Teil der Überschussbeteiligung definiert, hat das Lebensversicherungsreformgesetz keine Auswirkungen mit Ausnahme des Teils der Bewertungsreserven, welcher die Mindestbeteiligung übersteigt. Eine Sockelbeteiligung ist eine Mindestbeteiligung an sämtlichen Bewertungsreserven, die in der Regel für ein Jahr deklariert wird. Der Versicherungsnehmer erhält die deklarierte Mindestbeteiligung unabhängig davon, ob Bewertungsreserven vorhanden sind oder nicht. Das bedeutet, dass das Gesetz keine Auswirkung auf eine eventuell vom Versicherer für das Jahr 2014 deklarierte Mindestbeteiligung (=Sockelbeteiligung) hat. Ein Kunde fragt, ob es für ihn besser ist, seinen Versicherungsvertrag jetzt zu kündigen. Was kann man ihm antworten? Wir können unseren Kunden nicht raten, übereilt Versicherungsverträge zu kündigen. Folgende Argumente sprechen gegen eine Kündigung: Seit Inkrafttreten des LVRG erfolgt für alle wirksam werdenden Kündigungen keine Beteiligung an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere mehr, da diese aktuell den Sicherungsbedarf nicht übersteigen. Bei Kündigung verliert der Kunde seinen Versicherungsschutz. Dies kann z.b. auch den Berufsunfähigkeitsschutz betreffen, da mit der Hauptversicherung auch eine BUZ erlischt. Nicht zu vernachlässigen und ggf. vom Kunden zunächst nicht bedacht ist, dass auch eine Rentenversicherung durch die lebenslange Rentenzahlung einen wichtigen Versicherungsschutz bietet, der bei Kündigung entfällt. Bewertungsreserven sind volatil, das heißt ihre Höhe kann sich jederzeit ändern. Daher kann nicht sicher prognostiziert werden, wie hoch die Bewertungsreserven sein werden, die der Kunde bei Vertragsablauf bekommen wird. Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven: Die Gothaer Lebensversicherung AG gewährt in Abhängigkeit des versicherten Ta- Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 5
6 rifs eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese gilt unabhängig von der tatsächlichen Höhe der zuzuteilenden Bewertungsreserven und unabhängig von der gesetzlichen Änderung. Bei Produkten mit Schlussüberschuss: Es ist sehr fraglich, ob die Beteiligung an den Bewertungsreserven die Kündigungsverluste aus dem Schlussanteil kompensiert. Es fällt ggf. ein Stornoabzug bei Kündigung an. Der Anspruch auf steuerfreie Ablaufleistungen nach altem Steuerrecht könnte entfallen. Der Anspruch auf Garantieleistungen aus den hohen Garantiezinsen der Vergangenheit geht verloren. Die Niedrigzinsphase betrifft nicht nur Versicherungen. Daher sollte der Kunde auch die Frage, ob das Geld aus einer gekündigten Lebensversicherung im aktuellen Marktumfeld zu ähnlich attraktiven Konditionen wieder neu angelegt werden kann, bedenken. In der bav ist zudem zu beachten, dass eine Kündigung (sofern möglich) des Versicherungsvertrags nicht zu einem Wegfall der arbeitsrechtlichen Zusage führt. Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der bav-zusage. Sind auch fondsgebundene Versicherungen von der Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven betroffen? Reine fondsgebundene Versicherungen erhalten - wie bisher - eine direkte BWR-Beteiligung über die Fondsentwicklung. Wie viel Prozent machen die Bewertungsreserven bei alten Verträgen bei der Gothaer ca. aus? Die Höhe der Bewertungsreserven ist immer vertragsindividuell zu beurteilen und kann nicht mit einer Pauschalaussage "bei alten Verträgen" beurteilt werden. Entfallen auf jede Anlageklasse die gleichen Höhen an Bewertungsreserven? Nein, auf jede Anlageklassen entfallen unterschiedliche hohe Bewertungsreserven, welche während der Zeit schwanken. Die Höhe der Bewertungsreserven verändert sich mitunter täglich. Beteiligung am Risikoergebnis Was sind Risikoüberschüsse? Risikoüberschüsse entstehen, wenn weniger Versicherungsleistungen erbracht werden müssen als kalkuliert wurde. In der Rentenversicherung besteht das Risiko vor allem darin, dass die Auszahlungsphase besonders lange dauert (Langlebigkeit). In der Lebensversicherung besteht das Risiko vor allem darin, dass viele Menschen besonders früh sterben (Todesfall). Die Risikoüberschüs- Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 6
7 se mussten bisher zu mindestens 75% wieder an die Versicherten ausgeschüttet werden. Nach Beschluss des LVRG werden die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent an den Risikoüberschüssen beteiligt. Was ist eine Überschussbeteiligung? In Deutschland müssen Kunden an den vom Unternehmen erwirtschafteten Über-schüsse beteiligt werden. Die Überschussbeteiligung resultiert aus drei Quellen: dem Kapitalanlageergebnis, dem Risikoergebnis und dem übrigen Ergebnis (z. B. Kosten). Diese Beteiligung ist eng gesetzlich geregelt. Die Überschüsse entstehen wirtschaftlich gesehen vor allem durch die gesetzliche Verpflichtung der Versicherer, Beiträge vorsichtig zu kalkulieren. Daher sind sie auf der anderen Seite verpflichtet, erzielte Überschüsse zu einem Großteil an die Kunden zu-rückzugeben. Für die Lebensversicherung geschieht dies mit der Mindestzuführungs-verordnung (MindZV). Demnach müssen mindestens 90% des Kapitalergebnisses nach Rechnungszins, neu 90% des Risikoergebnisses und 50% vom übrigen Ergebnis an die Kunden weitergegeben werden. Was ändert sich für Kunden durch die Änderung der Beteiligung am Risikoergebnis? Bei der im LVRG beschlossenen Änderung zur Mindestbeteiligung der Versicherungsnehmer am Risikoergebnis von bisher 75% auf zukünftig 90% handelt es sich um ein Hochsetzen der Mindestgrenze. Bereits in der Vergangenheit war es Versicherern möglich, ihre Versicherungsnehmer oberhalb der bisherigen Mindestgrenzen von 75% am Risikoergebnis zu beteiligen. Die Gothaer Lebensversicherung hat in der Vergangenheit entsprechend der Marktgegebenheiten Ihre Versicherungsnehmer bereits deutlich oberhalb der bisherigen Mindestgrenze von 75% am Risikoergebnis beteiligt. Das heißt, dass die Neuregelung auch nicht unmittelbar zu Auswirkungen und in Folge Änderungen in der jeweiligen Risikopolitik der einzelnen Lebensversicherer führen wird auch nicht bei der Gothaer Lebensversicherung. Hat die beschlossene Änderung Auswirkungen auf die Kalkulation? Die im LVRG beschlossene Änderung der Beteiligung der VN am Risikoergebnis hat keine Auswirkungen auf die Kalkulation der Produkte. Informationspflichten Was ist neu am Ausweis der Verwaltungskosten? Mit der Regelung erfolgt eine Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflicht des Versicherers. Bisher musste im Produktinformationsblatt (PIB) über die Abschluss- und Vertriebskosten informiert werden zukünftig ist zusätzlich über die Verwaltungskosten in Euro zu informieren. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 7
8 Ausschüttungssperre für Unternehmen Was beinhaltet die Regelung? Um sicherzustellen, dass die Lebensversicherer ihre Garantieverpflichtungen auch bei dauerhaft niedrigen Zinsen erfüllen können, hat der Gesetzgeber eine Ausschüttungssperre für Dividenden beschlossen. So sollen kurzfristig keine Mittel aus Unternehmen an die Aktionäre abfließen können, falls diese mittelund langfristig zur Sicherung der Garantien benötigt werden. Effektivkosten-Angabe (RiY) Was ist eine Reduction in Yield? Die Effektivkostenquote ( Reduction in Yield ) gibt an, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Police auswirken. Die Kennziffer bezieht alle einkalkulierten Kosten ein, also neben den laufenden auch die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten sowie bei fondsgebundenen Produkten die Fondskosten. Damit schafft sie eine umfassende Transparenz im Sinne der Verbraucher. Absenkung Höchstrechnungszins Was erfolgt hinsichtlich des Höchstrechnungszinses im LVRG? Der Höchstrechnungszins wird von derzeit 1,75% auf 1,25% gesenkt. Die Absenkung tritt zum in Kraft. Für welche Verträge wirkt sich die Senkung aus? Die Absenkung des Höchstrechnungszinses betrifft nur die Lebensversicherungsverträge, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung also ab dem neu abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich nichts. Für sie gelten weiterhin die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages. Für Vertragsänderungen bestehender Verträge wie zum Beispiel die Nachversicherungsgarantie, Zuzahlungen oder Ergänzungszahlungen sehen die AVB im Regelfall allerdings vor, dass die jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen verwendet werden können. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 8
9 Was bedeutet das für die Produktkalkulation? Welche Produkte sind von der Absenkung des Höchstrechnungszinses betroffen? Von einer Absenkung des Höchstrechnungszinses - umgangssprachlich auch Garantiezins - sind alle Produkte der Gothaer betroffen. Eine Rechnungszinsabsenkung hat in der Regel eine Reduzierung von garantierten Leistungen z.b. bei Rentenversicherungen zur Folge; hingegen eine Erhöhung der Beiträge für biometrische Produkte, wie z.b. der Berufsunfähigkeitsversicherung. Was bedeutet das für Neukunden einer Lebensversicherung? Lohnt sich ein Abschluss noch? Wird der Höchstrechnungszins gesenkt, fällt die garantierte Leistung für künftige Kunden niedriger aus. Allerdings ist der Höchstrechnungszins nur eine Komponente der Gesamtverzinsung einer Lebensversicherung: Hinzu kommen laufende Überschüsse (z.b. Direktgutschrift und laufende Zinsgutschrift) sowie Schlussüberschüsse. Das heißt, auch Kunden mit einem niedrigeren Garantiezins haben die vollen Renditechancen. Hat die Absenkung des Garantiezinses Auswirkungen auf die Ablaufleistung der Lebens- und Rentenversicherung? Neben dem Garantiezins erhalten Kunden eine Überschussbeteiligung. Ausgehend von einer gleichbleibenden laufenden Gesamtverzinsung (Garantiezins + Überschussbeteiligung) sowie ggf. Fondsentwicklung (bei ReFlex und Fonds), bleibt die Ablaufleistung auch bei neuen Vertragsabschlüssen ab 2015 weiter attraktiv. Für neu abgeschlossene, aufgeschobene Rentenversicherungen beträgt 2014 die laufende Überschussbeteiligung 1,55 Prozent. Die laufende Gesamtverzinsung dieser Versicherungen liegt somit aktuell bei 3,3 Prozent. Hinzu kommen der Schlussüberschuss sowie die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Bleibt die Lebensversicherung auch nach einer möglichen Absenkung des Höchstrechnungszinses attraktiv? Die Lebensversicherung bleibt auch nach einer möglichen Absenkung des Höchstrechnungszinses attraktiv. Sie kombiniert neben Sicherheit und Rendite auch Risikoschutz und die Möglichkeit einer lebenslangen Rente. Für Lebensversicherungs- bzw. Rentenversicherungsverträge ist außerdem nicht nur der Garantiezins entscheidend. Denn zusätzlich zu den garantierten Leistungen gewähren die Lebensversicherer eine Überschussbeteiligung. Hinzu kommen Steuervorteile und zahlreiche Flexibilitäten. Allein die Lebensversicherung bietet die Möglichkeit, sich gegen existenzielle Risiken wie Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Langlebigkeit abzusichern. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 9
10 Wie war die Entwicklung des Höchstrechnungszinses in Deutschland bisher? Tabelle: Entwicklung des Höchstrechnungszinses in Deutschland (Quelle: GDV) Wie wirkt sich eine Absenkung des Höchstrechnungszinses auf die Risikotragfähigkeit der Unternehmen aus? Die Absenkung des Garantiezinses betrifft nur die Lebensversicherungsverträge, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens neu abgeschlossen werden. Die Zinsversprechen gegenüber Bestandskunden wären dagegen nicht betroffen. Deshalb wirkt sich eine Absenkung des Höchstrechnungszinses nur langsam auf die Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer aus. Der durchschnittliche Rechnungszins im Bestand lag 2013 bei 3,08 Prozent branchenweit bei der Gothaer 3,3 Prozent. Sind fondsgebundene Versicherungen (ReFlex, Fonds) von der Senkung des Garantiezinses betroffen? Ja. Der Garantiezins wird auch bei fondsgebundenen Versicherungen für die Kalkulation verwendet. Welche Vorteile kann sich Ihr Kunde 2014 mit dem aktuellen Garantizins noch sichern? Bei Produkten mit Garantieverzinsung sichert er sich den aktuellen Garantiezins von 1,75 Prozent. Denn ab senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von derzeit 1,75 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent ab. Kunden, die großen Wert auf Garantieleistungen legen, profitieren somit von deutlich höheren garantierten Leistungen, wenn sie 2014 einen Vertrag abschließen. Am Beispiel Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 10
11 von Gothaer VarioRent plus-classic führt der Abschluss in 2014 zu einer bis zu 20 Prozent höheren garantierten Rente, bei VarioRent-ReFlex zu einer bis zu 9% höheren garantierten Rente. Was ist eine Zillmerung? Absenkung Höchstzillmersatz Zillmerung ist ein mathematisches Verfahren zur Tilgung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung. Es ist nach dem Mathematiker August Zillmer ( ) benannt. Bei Abschluss einer Lebensversicherung entstehen Kosten (Vermittlerprovision, Verwaltungskosten u.a.), die einmalig zum Vertragsabschluss fällig wären. Um dem Versicherungsnehmer jedoch einen gleichbleibenden Beitrag bieten zu können, bevorschussen die Versicherer die Abschlusskosten. Während der Vertragslaufzeit werden die Zuschüsse dann wieder getilgt. Durch das Zillmerungsverfahren hat das sogenannte Deckungskapital (Sparanteile zzgl. Zinsen) zunächst einen negativen Wert. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung in den ersten Jahren kein oder nur ein verhältnismäßig geringer Rückkaufswert vorhanden ist. Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist jedoch seit 2008 festgeschrieben, dass der Rückkaufswert so zu bestimmen ist, als ob die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Jahre verteilt worden wären. Auf diese Weise ergibt sich zugunsten des Versicherungsnehmers in den ersten Jahren ein höherer Rückkaufswert. Ab darf jeder Versicherer nur noch einen Höchstzillmersatz für Abschlusskosten in Höhe von 25 (bisher 40 ) bilanziell ansetzen. Die Regulierung durch das Lebensversicherungsreformgesetz im Bereich der Lebensversicherung bezieht sich somit auf die Kalkulation der Produkte sowie die Bilanzierung. Fristen im Jahresendgeschäft Wie weit darf der Versicherungsbeginn vordatiert werden? Für die aktuelle Tarifgeneration kann dieses Jahr als spätester möglicher Versicherungsbeginn der gewählt werden, sofern der Antrag im Rahmen der nachfolgenden Annahmefristen in der Hauptverwaltung vorliegt. Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 11
12 Bis zu welchem Datum werden Anträge angenommen, für die die Vorteile der aktuellen Tarifgeneration des Jahres 2014 greifen? Alle Neuanträge werden mit der aktuell gültigen Tarifgeneration (Gothaer Leben Tarifgeneration Q bzw. 13 und Gothaer Pensionskasse Tarifgeneration F ) policiert, wenn diese bis zum (12:00 Uhr) in der Hauptverwaltung eingehen, vollständig ausgefüllt sind, den Annahmerichtlinien entsprechen und sofern eine Risikoprüfung erforderlich ist, durch diese anhand der vorliegenden Unterlagen normal angenommen werden kann. Sofern erforderlich, werden Annahmebestätigungen verschickt. In diesem Fall erfolgt der Versand der Police im Januar Für die Gothaer Unterstützungskasse sind vollständigen Unterlagen entweder per Fax an 0221/ oder per an Insa_Gerloff@gothaer.de zu senden. Die Beiträge und Verwaltungskosten für 2014 müssen auch in diesem Jahr an die Unterstützungskasse abgeführt werden, unabhängig davon, ob im Vertrag zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung ein SEPA-Lastschrift- Mandat erteilt wurde oder nicht. Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Lastschrift-Mandat für das Jahr 2014 nur berücksichtigt werden kann, wenn die Unterlagen bis zum (12:00 Uhr) vollständig ausgefüllt LVU 12 vorliegen und den Annahmerichtlinien entsprechen und sofern eine Risikoprüfung erforderlich ist, durch diese anhand der vorliegenden Unterlagen normal angenommen werden kann. Bei einer Überweisung sind der Firmenname und der Name der versicherten Person anzugeben. Dies Überweisung muss erfolgen an: Kontoinhaber: Bank: IBAN: BIC: Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.v Landesbank Berlin AG DE BELADEBEXXX Oktober 2014-Version 3 NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG 12
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