Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

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1 Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Stand: Juni 2016 Einleitung Sie haben vom EU-Schulobst- und Gemüseprogramm (kurz Schulobstprogramm) gehört und überlegen jetzt, ob Sie auch Lieferant werden möchten? Wir haben viele Bio-Lieferanten in der Einführungsphase des Schulobstprogramms begleitet. Aus den Erfahrungen haben wir in diesem Merkblatt die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg ins Schulobstprogramm zu erleichtern. Es ersetzt jedoch nicht die genaue Auseinandersetzung mit den entsprechenden Formularen und gibt keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie gerne bei uns an. Wo finde ich die notwendigen Informationen zum EU-Schulobstprogramm? Die notwendigen Informationen zum EU-Schulobstprogramm finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Niedersachsen (ML) sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) als Bewilligungsstelle. Wir, die Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH (KÖN), halten Informationen zum Thema Bio-Schulobst bereit. Dies ist die offizielle Seite des ML zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Hier finden Sie auch ein Verzeichnis aller Schulen, die fürs EU-Schulobst- und -gemüseprogramm des jeweiligen Schuljahres zugelassen sind. Darüber hinaus u.a. die aktuellen Portionspreise, Abrechnungszeiträume und die Liste der förderfähigen Erzeugnisse. Über diese Seite finden Sie alle notwendigen Formulare (im Folgenden mit s. LWK gekennzeichnet), die Sie für die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm brauchen, sowie die Kontaktadressen zu den zuständigen Mitarbeitern in der Landwirtschaftskammer. Auf der Homepage des KÖN zum Schulobstprogramm finden Schulen eine Liste mit den zugelassenen Bio-Lieferanten. Hier werden Informationen und Materialien zum Schulobstprogramm eingestellt, die den Schwerpunkt bio aufweisen.

2 - 2 - Was ist das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm? Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm (kurz EU-Schulobstprogramm) ist zum Schuljahr 2014/2015 in Niedersachsen als 7. Bundesland eingeführt worden. Es wird zu 75% von der EU und zu 25% vom Land finanziert. Die Länder sind für die konkrete Umsetzung des Schulobstprogramms zuständig, so dass die Ausgestaltung der Abwicklung in den teilnehmenden Bundesländern unterschiedlich ist. In Niedersachsen können Grundschulen (Klasse 1-4), Förderschulen mit Primarbereich (Klasse 1-6), Landesbildungszentren (Klasse 1-6) sowie Schulkindergärten am EU- Schulobstprogramm jeweils mit der ganzen Schule teilnehmen. Damit sind potentiell gut SchülerInnen teilnahmeberechtigt. Das Ziel des EU-Schulobstprogramms ist es, den Obst- und Gemüseverzehr bei Kindern zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten. Durch das regelmäßige Angebot von frischem Obst und Gemüse werden die Verzehrsmuster der Kinder nachhaltig positiv beeinflusst und gesundheitsfördernde Verhaltensweisen unterstützt. Möglich gemacht wird dies über eine für die SchülerInnen kostenfreie Portion von 100g Obst und/oder Gemüse an 3 Tagen der Schulwoche an den teilnehmenden Schulen. Die Schulen bewerben sich um die Teilnahme und suchen sich nach ihrer Aufnahme ins Programm ihren Schulobstlieferanten selbst aus. Die Bewerbungszeiten für das jeweilige Schuljahr veröffentlicht das ML auf der Internetseite Dieser muss zuvor bei der Landwirtschaftskammer seine Zulassung beantragen. Was kommt als Lieferant im Schulobstprogramm mich zu? Sie liefern das Obst- und Gemüse für drei Tage in der Woche. Sie müssen jedoch nicht drei Mal anliefern das ist oft weder aus ökologischen noch aus schulorganisatorischen Gründen sinnvoll. Die genauen Liefermodalitäten sprechen Sie mit der Schule ab. Die Lieferung ist für die Schulen kostenfrei Sie rechnen mit dem Land Niedersachsen über die LWK als Bewilligungsstelle ab und regeln alle Liefer- und Abrechnungsmodalitäten. Für das Obst und Gemüse, inkl. Anlieferung und Organisation können Sie im Schuljahr 2015/ Cent/Portion (100g) für biologisches Obst und Gemüse sprich 3,50 /kg abrechnen (im Vergleich zu 29 Cent/Portion (100g) für konventionelle Obst und Gemüse). Sie überlegen, wie Sie das Sortiment zusammenstellen (können). Eine Mischkalkulation aus verschiedenen Obst- und Gemüsearten ermöglicht Ihnen und den SchülerInnen ein abwechselungsreiches Sortiment. Bedenken Sie hierbei, dass einige Produkte normalerweise als Stückware gehandelt werden (z.b. Gurke, Kohlrabi), die sie aber als Kilogrammware ausweisen müssen. Wie das Obst und Gemüse aus den Kisten an die Schüler kommt, ist dann Aufgabe der Schule.

3 -3- Übrigens: Die Bio-Großhändler Naturkost Elkershausen, Kornkraft und Naturkostkontor unterstützen das Schulobstprogramm Niedersachsen, indem sie ihren Kunden, die zugelassene Schulobstlieferanten sind, besondere Angebote machen z.b. für kleine Äpfel, die Kinder als Stück wegknabbern können. Fragen Sie hier einfach nach. Was darf ich liefern? Welche Produkte über das Schulobstprogramm geliefert und damit abgerechnet werden dürfen, ist über die sog. Liste der förderfähigen Erzeugnisse festgelegt (s. LWK). Pro Abrechnungszeitraum müssen Sie mindestens drei verschiedene Arten liefern. Produkte, die nicht auf der Liste stehen, können auch nicht abgerechnet werden. Wichtig ist, eine Absprache mit den Schulen vorzunehmen: Die Schüler sollen das Obst und Gemüse am Vormittag in der Pause verzehren, eine umfangreiche Zubereitung ist in den wenigsten Fällen möglich. Zucchini, Pastinaken oder Rote Beete stehen zwar auf der Liste eigenen sich jedoch für den rohen Verzehr durch die Kinder in der Schule weniger. Sprechen Sie von daher mit der Schule ab, welches Obst und Gemüse diese überhaupt verwerten können. Ziel des EUSchulobstprogrammes ist es ja, den Kindern Lust und Genuss am Verzehr von Obst und Gemüse zu ermöglichen und nicht Produkte zu liefern, die dann im schulischen Abfall landen, weil sie roh von den Kindern nicht verzehrt werden. Um keine falschen Erwartungen zu wecken, kann es zudem wichtig sein, den Schulen aufzuzeigen, dass sie beim gewährten Portionspreis keine großen Mengen an Bio-Beeren, Mango, -Kaki oder -Kirschen erwarten können. Dies brauchen Sie jedoch nicht zu betonen. Stellen Sie in Ihren Gesprächen den Vorteil der Belieferung mit Bio-Produkten heraus. Beispiele für Wochen-Klassenkiste bei 20 SchülerInnen (also 6 kg Ost und Gemüse)

4 - 4 - Wie gehe ich vor, wenn ich Lieferant im Schulobstprogramm werden möchte? a) vor der Zulassung - Informationen zum Schulobstprogramm einholen (siehe Seiten von ML und LWK) - Beantwortung der Frage: Kann bzw. will ich die Belieferung im Schulobstprogramm finanziell und organisatorisch leisten? Hierzu ggf. Kollegen fragen, die bereits Lieferant im Schulobstprogramm sind. Bei Rückfragen können Sie sich auch gerne ans KÖN wenden. b) vor Beginn der Belieferung - Antrag auf Zulassung bei der Landwirtschaftskammer stellen (soweit vorhanden bereits die EU-Registriernummer eintragen). Damit der Zulassungsantrag schneller bearbeitet werden kann, sowohl per Post als auch per Fax einsenden. - nach Gewährung der Zulassung: genaue Absprache mit der jeweiligen Schule zu: o Anzahl der Liefertage bzw. an welchem Tag wird geliefert? o Wann wird geliefert und wohin wird die Ware gestellt bzw. nimmt sie jemand entgegen? (ggf. Schlüssel für einen Raum) o Aufteilung der Ware in Kisten? (z.b. Klassenwochenkisten, Tagesschulkisten, Wochenschulkisten) o Absprache des (möglichen) Sortiments (siehe dazu auch Was darf ich liefern?) o AnsprechpartnerIn für das Schulobstprogramm an der Schule? - ggf. Suche weiterer Schulen - Sollten Sie Interesse haben, (weitere) Schulen zu beliefern, so können auch Sie aktiv auf Schulen zugehen. 1 - Liefervereinbarung mit der Schule abschließen (hier sind die wichtigen Vertragsbedingungen nochmals aufgeführt); vollständig (inkl. Schülerzahl!) ausfüllen. - Einsendung aller Liefervereinbarungen inkl. des ausgefüllten Zulassungsantrages an die Landwirtschaftskammer. - Erhalt des Zulassungsbescheides abwarten in diesem steht dann auch welche Schüleranzahl für die einzelnen Schulen zugelassen sind. 1 Auf der ML-Seite sind die zugelassenen Schulen für das kommende Schuljahr unter Informationen für Schulen Teilnehmende Schulen 2016/2017 veröffentlicht.

5 - 5 - c) Belieferung und Abrechnung - nach Erhalt des Zulassungsbescheides: Beginn der Lieferung ab dem angegebenen Datum. Planung der Lieferungen - Es müssen in jedem sog. Abrechnungszeitraum 2 (3-5 Wochen) im Durchschnitt g/Portion geliefert werden. - Sie dürfen nur Obst- und Gemüsearten liefern, die auf der Liste der förderfähigen Erzeugnisse stehen. 3 - Je Abrechnungszeitraum müssen Sie mindestens drei verschiedene förderfähige Erzeugnisse liefern. - Ihnen bekommen insgesamt für Planung, Einkauf bzw. Ernte, Packen, Ausliefern und die Abrechnung 3,5 /kg. - Die Anlieferung muss so erfolgen, dass ein Verzehr am Vormittag erfolgen kann. 4 Damit Sie abrechnen können: - Lieferschein der Schule bei jeder Lieferung mitgeben. - Am Ende der vorgegebenen Abrechnungszeiträume: Erstellung des sog. Liefernachweises mit den vorgegebenen Formularen (s. LWK), der sozusagen den Sammellieferschein für den Abrechnungszeitraum darstellt. Diesen Liefernachweis muss die Schule unterschreiben und abstempeln und an Sie zurückgeben. - Kontrolle, ob die Liefernachweise aller Schulen vollständig ausgefüllt worden sind. - Auszahlungsantrag für den entsprechenden Abrechnungszeitraum stellen und mit den Liefernachweisen aller Schulen an die LWK schicken. Eine nachträgliche Beantragung für einen bereits beantragten Abrechnungszeitraum (= Nachreichen einer Schule ) ist nicht möglich. 2 Die Abrechnungszeiträume werden zu Beginn des Schuljahres von der LWK veröffentlicht. 3 Die jeweils aktuelle Liste der förderfähigen Erzeugnisse finden Sie auf der Seite der LWK oder des ML. 4 Sie können aber auch z.b. am Montagnachmittag liefern, so dass die Schulen ihre Verzehrstage am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag haben können das klären Sie mit den Schulen.

6 - 6 - Hinweise zu den Förderbedingungen 5 - Sie können maximal 100g/Portion abrechnen (= Höchstfördermenge). - Sie müssen pro Schüler und Schulwoche drei Portionen à g frisches Obst und/oder Gemüse liefern. Ausnahmen davon sind abweichende Schülerzahlen aufgrund einer gemeldeten Abwesenheit ganzer Klassen. Wird in einem Abrechnungszeitraum der Durchschnitt von 85 g/zu liefernder Portion unterschritten, wird in dem betroffenem Abrechnungszeitraum für die entsprechende Schule keine Zuwendung gewährt! - Es dürfen nur Fruchtarten geliefert werden, die auch auf der sog. Liste der förderfähigen Erzeugnisse (s.o.) stehen; andere Arten werden bei der Ermittlung der Zuwendung nicht berücksichtigt und führen zu einer zusätzlichen Kürzung des Zuwendungsbetrages im Abrechnungszeitraum um 10 %. Sollte aufgrund der Nichtberücksichtigung die Mindestliefermenge von durchschnittlich 85g/ zu liefernder Portion nicht erreicht werden, wird für die entsprechende Schule und den Abrechnungszeitraum keine Zuwendung gezahlt. - Werden weniger als drei förderfähige Erzeugnisse je Abrechnungszeitraum geliefert, erfolgt eine Kürzung der Zuwendung um 40%. Welches sind weitere wichtige Hinweise? - Zu Beginn müssen Sie sich durch einige Formulare arbeiten und sich natürlich auf neue Kunden ( Schule ) einstellen. Wenn sich das System eingespielt hat, reduziert sich der bürokratische Aufwand allerdings müssen Sie fortlaufend die Spielregeln der EU-Förderung einhalten (wie Nutzung vorgegebener Formulare, Aufbewahrungsfristen). - Das Geld für die Lieferung ist Ihnen mit dem Zuwendungsbescheid sicher allerdings erfolgt die Abrechnung immer erst nach Abschluss eines Abrechnungszeitraumes und die Liefernachweise aller Schulen müssen hierfür vorliegen. 6 D.h. Sie müssen die entsprechende Liquidität einplanen, um den Zeitraum bis zur Auszahlung zu überbrücken. - Viele Schulen und Kinder geben begeisterte Rückmeldungen und freuen sich über die tolle Qualität Ihres Bio-Obst und -Gemüses. Über das Schulobstprogramm haben Sie die Möglichkeit, sich als Bio-Lieferant (weiter) bekannt zu machen. Nutzen Sie doch z.b. den Start der Belieferung für eine Einladung der regionalen Presse. 5 Die gesamten Förderbedingungen finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI), die Sie über die Seite der LWK abrufen können. 6 Es dauert nach den Erfahrungswerten der Lieferanten im aktuellen Schuljahr zwei bis vier Wochen, bis sie nach Einreichen der Unterlagen das Geld erhalten. Laut Richtlinie muss das Geld innerhalb von drei Monaten ausgezahlt werden.

7 Sie können auch aktiv auf Schulen zugehen und sich als Bio-Lieferant vorstellen im Schulobstprogramm. Das KÖN hat hierfür Informationen erstellt. Die Broschüren Planungsphase und Durchführungsphase können Sie über als pdf runterladen oder als Printversion kostenlos bei uns bestellen. Für neue Schulen haben wir eine Infomappe zum Ökolandbau und Schullobstprogramm zusammengestellt, die Sie ebenfalls kostenlos für Ihre Schulen bei uns bestellen können. Welches sind die wichtigen Dokumente? (Wie oft brauchen Sie diese?) Alle diese Dokumente finden Sie auf der Seite der LWK ( - Antrag auf Zulassung als Lieferant (einmalig) - Abrechnungszeiträume sowie die Liste der förderfähigen Erzeugnisse (je Schuljahr) - Liefervereinbarung (je Schuljahr und Schule) - Liefernachweis (je Abrechnungszeitraum) und Auszahlungsantrag (je Abrechnungszeitraum) inkl. Merkblatt Auszahlungsanträge - EU-Erklärung zum Antrag Schulobst (einmalig) - (ggf. zum Hintergrund: Schulobstrichtlinie)

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