AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS

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1 AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 26. April 2018 Nr. 17, 172. Jahrgang Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 8750 Glarus Telefon Fax Verlag: Somedia Production AG 8750 Glarus Ergänzung zum Memorial für die Landsgemeinde Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019 Gemäss Beschluss des Landrates vom 25. April 2018 wird der Landsgemeinde Folgendes beantragt: Gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und 131 Absatz 2 des Steuergesetzes wird der Landsgemeinde beantragt, den Steuerfuss für das Jahr 2019 auf 53 Prozent der einfachen Steuer sowie den Bausteuerzuschlag auf 1,5 Prozent der einfachen Steuer und 15 Prozent der Erbschafts- und Schenkungssteuer festzusetzen. Der Bausteuerzuschlag ist zweckgebunden für die Gesamtsanierung des Kantonsspitals zu verwenden. Namens des Landrates: Mathias Zopfi, Präsident Vorverlegung Redaktionsschluss Amtsblatt Wegen des Feiertages Auffahrt, Donnerstag, 10. Mai 2018, wird der Redaktionsschluss für Publikationen, die im Amtsblatt Nr. 19 erscheinen sollen, auf Montag, 7. Mai 2018, Uhr, vorverlegt. Das Amtsblatt erscheint bereits am Mittwoch, 9. Mai Weitere Informationen unter Genehmigung Tarifvertrag Physiotherapie zwischen physio Zürich-Glarus und tarifsuisse ag Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 17. April 2018 Folgendes beschlossen: 1. Der Tarifvertrag Physiotherapie vom 1. Januar 2018 betreffend Taxpunktwert-Vergütung von Physiotherapie-Leistungen gemäss KVG im Kanton Glarus zwischen physio Zürich-Glarus und Schweizer Physiotherapie Verband und tarifsuisse ag wird genehmigt. 2. Gegen den vorliegenden Entscheid kann gestützt auf Artikel 53 KVG innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich und begründet Beschwerde erhoben Namens des Regierungsrates: Rolf Widmer, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Auskündigung der Landsgemeinde Die ordentliche Landsgemeinde des Jahres 2018 findet am Sonntag, 6. Mai, auf dem Zaunplatz in Glarus statt. Es werden demnach aufgrund von Artikel 63 der Kantonsverfassung alle Stimmberechtigten eingeladen, am genannten Tage nach Glarus zu kommen und an den Verhandlungen der Landsgemeinde teilzunehmen. Die Landsgemeinde beginnt vormittags um 9.30 Uhr. Die Mitglieder der Landesbehörden besammeln sich um 9.00 Uhr im Rathaus in Glarus. Sollte die Landsgemeinde am 6. Mai 2018 wegen schlechter Witterung nicht stattfinden, würde sie am 13. Mai abgehalten. Der Regierungsrat ersucht jedermann um ein ernstes und würdiges Verhalten an der Landsgemeinde. Insbesondere wird verordnet: 1. Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen (es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden). Im Kanton wohnhafte schulpflichtige oder der Schulpflicht entwachsene, nicht stimmberechtigte Jugendliche dürfen sich unmittelbar neben der Rednerbühne aufhalten. Es ist jedoch den Stimmberechtigten untersagt, Kinder auf den Ring oder die Sitzplätze mitzunehmen. 2. Die beiden Eingänge zum Ring sollen offengehalten werden; man soll sich nicht dort aufhalten. 3. Bis die Mitglieder der Behörden und die offiziellen Gäste ihre Plätze eingenommen haben, wird jedermann untersagt, die reservierten Plätze der vorderen Bankreihen zu besetzen. 4. Diejenigen Personen, welche sich auf dem Zaunplatz und in den daran angrenzenden Wohnungen aufhalten, sollen sich ruhig verhalten und die Verhandlungen nicht stören. Es ist Pflicht der Hauseigentümer, ihre Gäste hiezu nötigenfalls zu ermahnen. 5. Wer den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, kann beim zuständigen Richter wegen Ungehorsams eingeklagt 6. Stimmberechtigt an den Wahlen und Abstimmungen der Landsgemeinde sind nur diejenigen im Kanton wohnhaften Personen, welche sich im Besitz des von der Gemeindekanzlei des Wohnortes für die Landsgemeinde 2018 ausgestellten Stimmrechtsausweises befinden. Unberechtigte Stimmabgabe wird nach den einschlägigen Strafbestimmungen geahndet. Das Stimmrecht wird durch Hochhalten des Stimmrechtsausweises ausgeübt. Der für die Landsgemeinde 2018 ausgestellte Stimmrechtsausweis muss also unbedingt an die Landsgemeinde mitgenommen Namens des Regierungsrates: Rolf Widmer, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Bekanntgabe des Entscheides über die Abhaltung der Landsgemeinde Der Entscheid über die Abhaltung der Landsgemeinde ist am Sonntagmorgen des 6. Mai 2018 ab 6.00 Uhr über die Telefonnummer 1600 (regionale Meldungen, Rubrik 1) erhältlich. Ferner wird die Meldung von Radio SRF 1 in den Frühnachrichten um 7.00 und 8.00 Uhr ausgestrahlt und ist unter unter «Aktuelles» abrufbar. Bekanntmachung über den Stimmrechtsausweis für die Landsgemeinde Für die Ausübung des Stimmrechts an der Landsgemeinde ist gemäss den von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973 erlassenen Vorschriften über die Durchführung der Landsgemeinde ein Stimmrechtsausweis erforderlich. Unter Hinweis auf die geltenden Bestimmungen des Reglements vom 21. Dezember 2004 über den Stimmberechtigungsausweis für die Landsgemeinde werden die Gemeindekanzleien angewiesen, allen in ihrer Gemeinde wohnenden Stimmberechtigten den für die Landsgemeinde 2018 gültigen Stimmrechtsausweis spätestens am 20. April 2018 zuzustellen. Reklamationen wegen Nichtabgabe des Stimmrechtsausweises sind bis spätestens am 25. April 2018 bei der Gemeindekanzlei anzubringen. Bei Wegzug des Stimmberechtigten aus der Gemeinde oder Tod desselben nach der Zustellung, jedoch vor der Landsgemeinde, ist der Stimmrechtsausweis unverzüglich der Gemeindekanzlei zurückzugeben. Für den Ersatz eines verloren gegangenen Stimmrechtsausweises kann die Gemeinde eine Gebühr von maximal 10 Franken erheben. Gratis mit dem öv an die Landsgemeinde 2018 An der Landsgemeinde 2018, das heisst am 6. Mai (im Verschiebungsfalle am 13. Mai), können alle öv-angebote im Kanton Glarus (Bahn- und Buslinien inkl. Braunwaldbahn, Basis 2. Klasse) gratis benützt Informationen für Sehbehinderte und Blinde Für Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verfügung. Von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente können auf speziellen Abspielgeräten, über Computer und auf allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgehört Die Audio-Daten können als ZIP-Datei auf heruntergeladen Kinderhütedienst an der Landsgemeinde Am Tag der Landsgemeinde findet ab 9.00 Uhr bis zum Ende der Landsgemeinde ein Kinderhütedienst im Kindergarten Erlen in Glarus (für Kinder aus Glarus Süd) und im Kindergarten Löwen in Glarus (für Kinder aus und Glarus) statt. Für Einzelheiten verweisen wir auf die Inserate in der Presse. Frauenzentrale des Kantons Glarus Stellenausschreibungen Süd Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 430 km 2 ist Glarus Süd flächenmässig eine der grössten Gemeinden der Schweiz und Heimat für rund Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus Süd werden rund 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 2018/19 sind in Glarus Süd folgende Stellen zu besetzen: Lehrperson Primarstufe (total 20%) Schulstandorte Engi und Schwändi Lehrperson Musik Oberstufe (zwei Lektionen) Schulstandort Matt Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Regula Waltisberg, Schulleiterin, regula.waltisberg@glarus-sued.ch, Telefon Schulische Heilpädagogin/Schulischer Heilpädagoge, Kindergarten (20 bis 40%) Lehrperson Kindergarten (40%, Donnerstag ganzer Tag und Freitagvormittag) Lehrperson Werken Oberstufe (20 bis 40%) Lehrperson Musik Oberstufe (vier Lektionen) Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Monica Zweifel, Schulleiterin, monica.zweifel@ glarus-sued.ch, Telefon Klassenlehrperson 5./6. Primarstufe (80 bis 100%) Schulstandort Haslen Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Urs Pedrocchi, Schulleiter, urs.pedrocchi@glarus-sued.ch, Telefon Weitere Informationen zur Süd stehen Ihnen unter zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Süd, Alte Landstrasse 25, Ratsherrenhaus, Postfach 17, Mitlödi, oder per personal@glarus-sued.ch. Medizinische Grundversorgung im Sernftal Am Montag, 30. April 2018, findet um Uhr in der Mehrzweckhalle in Matt ein Informationsanlass betreffend die medizinische Grundversorgung im Sernftal ab Sommer 2018 statt. Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen Glarus, 1 Departement Finanzen und Gesundheit Rodungsgesuch gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Wald Im Projekt Runsen am Kilchenstock Schutzdämme Phase 3 Linthal der Süd werden zur Gewährleistung der Sicherheit vor Hochwasser, Murgängen und Steinschlag bestehende Schutzdämme erhöht und ein neuer Schutzdamm erstellt. Dazu wird Wald gerodet, was nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Wald eine Rodungsbewilligung erfordert. Bewilligungsinstanz ist das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus. Die Rodungsfläche beträgt permanent 546 m 2, temporär 163 m 2 und zudem werden schützenswerte Waldgesellschaften tangiert. Die permanente Rodung wird mit einer Ersatzaufforstung im Bereich des neuen Schutzdammes im Umfang von 702 m 2 ersetzt. Der Ersatz der temporären Rodung erfolgt flächengleich an Ort und Stelle. Die betroffenen schützenswerten Waldgesellschaften werden im Bereich des neuen und der bestehenden Schutzdämme durch Schaffung von Wald im Umfang von 1060 m 2 ausgeglichen. Die Unterlagen werden zusammen mit dem Baugesuch aufgelegt und können ab 26. April 2018 während 30 Tagen bei der Süd, Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, eingesehen werden, die Unterlagen zum Rodungsgesuch zusätzlich beim Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus, Kirchstrasse 2, Glarus. Wer ein schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann beim Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus Einsprache erheben (Art. 4 Abs. 3 des kantonalen Waldgesetzes). Departement Bau und Umwelt Kanton Glarus Stichstrasse Näfels Mollis; Los Brücke Tankgraben Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Glarus. Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Tiefbau, z. Hd. von Sven Gantenbein, Kirchstrasse 2, Glarus, sven.gantenbein@gl.ch. Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Kirchstrasse 2, Glarus, sven.gantenbein@gl.ch. 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 14. Mai Juni 2018, 9.45 Uhr. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die Angebote müssen am angegebenen Zeitpunkt am Eingabeort eingetroffen sein. Eingabe der Unterlagen verschlossen und mit grüner Etikette beschriftet. Die Unterlagen sind in Papierform (2-fach) und elektronisch abzugeben. 1.5 Datum der Offertöffnung: 5. Juni 2018, Uhr, Kirchstrasse 2, Glarus. 1.6 Art des Auftraggebers: Kanton. Ja. Stichstrasse Näfels Mollis; Los Brücke Tankgraben Bauarbeiten Normpositionen-Katalog (NPK): 111 Regiearbeiten 112 Prüfungen 113 Baustelleneinrichtung 116 Holzen und Roden 162 Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen 171 Pfähle 172 Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken 183 Zäune und Arealeingänge 211 Baugruben und Erdbau 223 Belagsarbeiten 241 Ortbetonbau 246 Spannsysteme 247 Lehr-, Schutz und Montagegerüste 281 Fahrzeug-Rückhaltesysteme und Geländer 2.6 Detaillierter Projektbeschrieb: Ausführung 1. Etappe Stichstrasse Näfels Mollis; Neubau der Brücke über den Tankgraben in Näfels. 2.7 Ort der Ausführung:, Näfels, Schwärzistrasse. Beginn: 12. Juli 2018, Ende: 31. August Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja. Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn besondere oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern Werden Varianten zugelassen? Ja Ausführungstermin: Beginn 13. August 2018 und Ende 30. April Bemerkungen: Das Bauende ist abhängig vom Ausführungsbeginn, vom Bauprogramm des Unternehmers sowie von der Witterung und berücksichtigt alle Arbeiten. Verbindlich sind die Termine, welche im Werkvertrag vereinbart 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Anforderungen gemäss sunterlagen. 3.4 Einzubeziehende Kosten: Gemäss Besonderen Bestimmungen und Leistungsverzeichnis der sunterlagen. 3.5 Bietergemeinschaft: Sind zugelassen, müssen bei der Offerteingabe klar deklariert sein. 3.6 Subunternehmer: Sind zugelassen, müssen bei der Offerteingabe klar deklariert sein. 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den 3.10 Sprachen für Angebote:

2 2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 17, 26. April Gültigkeit des Angebotes: Sechs Monate ab 3. Mai 2018 bis 5. Juni Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. 4.3 Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Appels d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service demandeur/entité adjudicatrice: Kanton Glarus. Service organisateur/entité organisatrice: Kanton Glarus Departement Bau und Umwelt Abteilung Tiefbau, à l attention de Sven Gantenbein, Kirchstrasse 2, Glarus, sven. gantenbein@gl.ch. 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: Sous 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Nouvelle route «Stichstrasse Näfels Mollis»; section pont sur le «Tankgraben». 2.2 Description détaillée du projet: 1er section «Stichstrasse Näfels Mollis»; Nouvelle construction du pont sur le Tankgraben à Näfels. 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: Travaux de construction Normpositionen-Katalog (NPK): 111 Travaux en régie 112 Essais 113 Installations de chantier 116 Coupes de bois et défrichements 162 Enceintes de fouilles 171 Pieux 172 Etanchéité d ouvrages enterrés et de ponts 183 Clôtures et portails 211 Fouilles et terrassements 223 Chaussées et revêtements 241 Constructions en béton coulé sur place Systèmes de précontrainte 247 Cintres et échafaudages pour ouvrages d art 281 Dispositifs routiers de retenue 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: 5 juin 2018, 9.45 heures. Departement Bau und Umwelt Verkehrsbeschränkungen In Absprache mit dem Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus verfügt die Kantonspolizei Glarus in Anwendung von Artikel 3 SVG, Artikel 107 SSV sowie Artikel 1 EG zum SVG folgende Verkehrsbeschränkungen in Mollis: 1. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und zur Verbesserung der Verkehrsführung der beiden Zufahrten «Seeflechsenstrasse» und «Holzfabrik» in die «Untere Schwärzistrasse» werden die beiden Zufahrten in nicht vortrittsberichtigte Einfahrten aufgeteilt und mit einer Sperrfläche getrennt. Zusätzlich wird das Rechtsabbiegen für Lastwagen aus der Zufahrt «Holzfabrik» nach Weesen untersagt. Es gelten folgende Verkehrsbeschränkungen: Kein Vortritt der Fahrzeuge aus der Seeflechsenstrasse gegenüber den Fahrzeugen auf der «Unteren Schwärzistrasse». Signal: Kein Vortritt, Nr. 3.02, Markierung Wartelinie, Nr Kein Vortritt der Fahrzeuge aus der «Holzfabrik» gegenüber den Fahrzeugen auf der «Unteren Schwärzistrasse». Signal: Kein Vortritt, Nr. 3.02, Markierung Wartelinie, Nr Rechtsabbiegeverbot für Lastwagen aus der Zufahrt «Holzfabrik» in Richtung Weesen. Signal: Abbiegen nach rechts verboten, Nr. 2.42, Zusatztafel: Lastwagen, Nr Diese Verkehrsbeschränkungen treten mit dem Aufstellen der entsprechenden Signaltafeln in Kraft. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Artikel 90 SVG bestraft. 4. Allfällige Fragen, die sich im Zusammenhang mit dieser Verfügung ergeben, beantwortet das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung, bei der Kantonspolizei Glarus, Spielhof 12, Glarus, Einsprache erhoben Polizeikommando Glarus Verkehrsbeschränkungen Auf Antrag der verfügt die Kantonspolizei in Anwendung von Artikel 3 SVG, Artikel 107 SSV sowie Artikel 1 EG zum SVG folgende Verkehrsbeschränkungen: 1. Die hat gemäss dem genehmigten Waldstrassenverzeichnis durch die Abteilung Wald und Naturgefahren des Kantons Glarus vom April 2018 und der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 3. Mai 2015 die Signalisationen und Signalstandorte der Waldstrassen in Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Filzbach, Obstalden und Mühlehorn angepasst. Die Signalisation erfolgt mit einem Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder und einer Zusatztafel mit dem Hinweis «Waldstrasse/Ausgenommen Berechtigte». Auf den im Verzeichnis vom 1. Januar 2018 der Nord aufgeführten Waldstrassen in Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Filzbach, Obstalden und Mühlehorn gelten folgende Verkehrsbeschränkungen: Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, Signal: Nr. 2.14, Zusatztafel: Waldstrasse/Ausgenommen Berechtigte. 2. Die Signalisation ist Sache der Gemeinde. Das Aufstellen der Signaltafeln hat nach den Bestimmungen der Verordnung über die Strassensignalisation zu erfolgen und kann vorgenommen werden, wenn die Signalisation rechtskräftig ist. Die Signalstandorte sind im Waldstrassenverzeichnis aufgeführt und festgelegt. Die detaillierten Unterlagen sowie das Waldstrassenverzeichnis, Stand vom 1. Januar 2018, können während der Auflagefrist zu den Schalteröffnungszeiten beim Ressort Wald und Landwirtschaft der Gemeinde, Büntgasse 1 in Näfels eingesehen 3. Die mit dem Waldstrassenverzeichnis der (Stand vom 1. Januar 2018) im Widerspruch stehenden Signalisationen und Signalstandorten werden hiermit aufgehoben oder angepasst. 4. Zuwiderhandlungen gegen diese rechtsgültig signalisierten Verkehrsbeschränkungen werden in Anwendung von Artikel 90 SVG bestraft. 5. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung schriftlich, mit Begründung, bei der Kantonspolizei Glarus, Spielhof 12, Glarus, Einsprache erhoben Polizeikommando Glarus Aufruf abhanden gekommener Titel (Art. 983 und 984 OR Art. 856 und 865 ZGB) 1. Titel: Vier Inhaberschuldbriefe und zwei Namenschuldbriefe. 2. Lastend auf: Papier-Namenschuldbrief Fr , datiert 20. November 1967, Nr. 1636, auf Grundstück Nr. 116, Grundbuch Haslen (Gemeinde Glarus Süd), im 1. Rang. Papier-Namenschuldbrief Fr , datiert 7. August 1970, Nr. 1167, auf Grundstück Nr. 677, Grundbuch Filzbach ( Nord), im 1. Rang. Papier-Inhaberschuldbrief Fr , datiert 14. Dezember 1999, Nr. 2295, auf Grundstück Nr. 123, Grundbuch Obstalden ( Nord), im 1. Rang. Papier-Inhaberschuldbrief Fr , datiert 9. Dezember 2009, auf Grundstück Nr. D782, Grundbuch Bilten (), im 1. Rang. Papier-Inhaberschuldbrief Fr datiert, 9. Dezember 2009, Nr. 2810, auf Grundstück Nr. D782, Grundbuch Bilten ( Nord), im 2. Rang. Papier-Inhaberschuldbrief Fr datiert, 20. Dezember 1976, Nr. 2558, auf Grundstück Nr. 493, Grundbuch Braunwald (Gemeinde Glarus Süd), im 1. Rang. 3. Saldo/Wert: Fr Auskündungsfrist: Sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation. Datum: 26. Oktober Jedermann, der über diese Titel Auskunft geben kann oder Anspruch darauf erheben will, wird aufgefordert, dem unterzeichneten Richter innert sechs Monaten von heute an Anzeige zu machen oder ihm die allfällig zum Vorschein gekommenen Titel einzureichen, andernfalls werden sie kraftlos erklärt. Der Kantonsgerichtspräsident: lic. iur. Andreas Hefti Zulässigkeitserklärung i. S. Gemeindeversammlungsantrag der Grünen betr. Änderung Artikel 27 Gemeindeordnung (Publikation gemäss Art. 78 Abs. 2 GPR) Die Grünen haben am 27. Februar 2018 einen Antrag zur Änderung der Gemeindeordnung (GO) eingereicht. Gemäss dem Antrag sollen folgende Ergänzungen in Artikel 27 angebracht werden (unterstrichene Texte sind neu zu ergänzen): III Geschäftsprüfungskommission Artikel 27 Arbeitsweise Absatz 2: Die Geschäftsprüfungskommission erstattet ihre Berichte unter Vorbehalt von Absatz 5 dem Gemeinderat, der diese den Stimmberechtigten bekannt gibt. Absatz 4: Stellt die Geschäftsprüfungskommission Mängel fest, erhält das betroffene Organ bzw. die betroffene Person Gelegenheit und Frist zur Stellungnahme. In Berücksichtigung derselben kann die Geschäftsprüfungskommission Empfehlungen abgeben. Absatz 5: Sie kann den Stimmberechtigten direkt Bericht und Antrag stellen, wenn sie auf Grund ihrer Prüfungen eine Beschlussfassung derselben für erforderlich hält. unterbreitet die Sache unter Beifügung seiner Stellungnahme der nächstmöglichen Gemeindeversammlung. In dringenden Fällen kann die Geschäftsprüfungskommission die Öffentlichkeit informieren, bevor ihr Bericht und Antrag in den Versammlungsunterlagen bekannt gemacht wird. hat den Antrag der Grünen vom 27. Februar 2018 in seiner Sitzung vom 18. April 2018 als rechtlich zulässig erklärt. Er wird diesen Antrag der Gemeindeversammlung gestützt auf Artikel 79 Absatz 1 des Gesetzes über die politischen Rechte zur Abstimmung vorlegen. Dieser gemeinderätliche Entscheid über die Zulässigkeit des Antrags kann innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Regierungsrat angefochten 8867 Niederurnen, 1 Gemeinderat Öffentliche Auflage Gemäss Artikel 52 des Gemeindegesetzes i. V. m. Artikel 21 der Gemeindeordnung sind bei der Änderung eines Zonenplans Abänderungsanträge spätestens vier Wochen vor der Gemeindeversammlung begründet beim Gemeinderat einzureichen. hat die Änderung der Bauordnung Mollis mit der Ergänzung von Artikel 5, 4d Gewerbe und Industriezone (für Gebiet «Unterflechsen» [Biäsche], Mollis), genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2018 verabschiedet. Die Auflagefrist dauert vom 26. April bis 25. Mai Die Planunterlagen zur Ergänzung des Artikels 5, 4d Gewerbe- und Industriezone, der Bauordnung Mollis, liegen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus Näfels Süd öffentlich auf. Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter heruntergeladen Der Gemeindeversammlung vom Freitag, 22. Juni 2018, werden die während der Auflagefrist eingereichten Anträge zur Beschlussfassung unterbreitet. Anträge an der Gemeindeversammlung selber sind nur noch zulässig, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit einem rechtzeitig vorgängig eingereichten Antrag stehen. Die Abänderungsanträge sind bis spätestens am 25. Mai 2018 bei der Gemeindekanzlei, Schulstrasse 2, Niederurnen, einzureichen (mit A-Post) Niederurnen, 24. April 2018 Gemeinderat Einschiessen von Jagdwaffen Die Jagdwaffen dürfen nach Abschluss der obligatorischen Jagdhaftversicherung (Art. 1, Ziffer 2 Buchstabe c der kantonalen Jagdverordnung) an den von den Gemeinden bezeichneten Orten und den speziell dafür bestimmten Tagen oder auf offiziellen Jagdschiessständen eingeschossen Gemäss Artikel 20, Ziffer 3 der kantonalen Jagdverordnung hat die für das Jahr 2018 folgende Schiessstände für das Einschiessen der Jagdwaffen bestimmt: Jagdschiessstand Aeschen, Näfels: Samstag, 19. Mai 2018, 9.00 bis Uhr (Treffsicherheits-Nachweis) Stand Feldbach, Mollis: Freitag, 10. August 2018, bis Uhr Jagdschiessstand Aeschen, Näfels: Samstag, 25. August 2018, ab 8.00 Uhr Stand Fennen, Niederurnen: Samstag, 25. August 2018, bis Uhr Das Einschiessen der Jagdwaffen ist in der nur an diesen Orten und nur zu diesen Zeiten erlaubt Niederurnen, 6. April 2018 Gemeinderat Linth-Escher Niederurnen Bedarfsstelle/Vergabestelle: Nord. Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde, z. Hd. von Liegenschaften, Schulstrasse 2, Niederurnen, Telefon , liegenschaften@glarusnord.ch, z. Hd. von Liegenschaften, Schulstrasse 2, Niederurnen, liegenschaften@glarus-nord.ch. 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 9. Mai Bemerkungen: Es werden nur schriftlich gestellte Fragen beantwortet, welche für die massgeblich sind. Die Beantwortung der Fragen wird allen Offertstellern zur Verfügung gestellt. 5. Juni 2018, Uhr. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Gemäss Unterlagen. 1.5 Datum der Offertöffnung: 5. Juni 2018, Uhr, Sitzungszimmer Gemeindehaus Oberurnen. Bemerkungen: Kärpfstrasse 41, Oberurnen. 1.6 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt. 1.8 Auftragsart: Dienstleistungsauftrag. Ja. 2.1 Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung. Linth-Escher Niederurnen Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden, Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 291 Architekt 2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb: Planungsauftrag gemäss Unterlagen. 2.7 Ort der Dienstleistungserbringung: Niederurnen. Beginn: 25. Juni 2018, Ende: 15. März Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja. Beschreibung der Verlängerungen: Teilweise sind Prozesse von Gemeindeversammlungsentscheiden abhängig, daher können Verzögerungen entstehen Werden Varianten zugelassen? 2.13 Ausführungstermin: Beginn 25. Juni 2018 und Ende 15. März Bemerkungen: Teilweise sind Prozesse von Gemeindeversammlungsentscheiden abhängig, daher können Verzögerungen entstehen Sprachen für Angebote: 3.11 Gültigkeit des Angebotes: Bis 31. März April 2018 bis 5. Juni Appels d offres (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service demandeur/entité adjudicatrice:. Service organisateur/entité organisatrice:, à l attention de Liegenschaften, Schulstrasse 2, Niederurnen, Téléphone , liegenschaften@glarus-nord.ch, Obtention du dossier d appel d offres: Sous 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet du marché: Linth-Escher Niederurnen. 2.2 Description détaillée des tâches: Planungsauftrag gemäss Unterlagen. 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: Services d architecte pour les bâtiments, Services d architecture, d ingénierie et de planification 291 Architecte

3 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 17, 26. April Délai de clôture pour le dépôt des offres: 5 juin 2018, heures. BKP 25 Sanitäranlagen 1.5 Datum der Offertöffnung: 11. Juni 2018, 9.00 Uhr, 8050 Zürich. BKP 25 Sanitäranlagen. 25 Sanitäranlagen Dieser Auftrag kann verlängert werden: 2.11 Werden Varianten zugelassen? Beginn Etappe 2: 10. Februar 3.10 Sprachen für Angebote: BKP 23 Elektroanlagen 1.5 Datum der Offertöffnung: 11. Juni 2018, 9.00 Uhr, 8050 Zürich. BKP 23 Elektroanlagen. 23 Elektroanlagen Dieser Auftrag kann verlängert werden: 2.10 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen 2.11 Werden Varianten zugelassen? 2.13 Ausführungstermin: Beginn 15. Oktober 2018 und Ende 20. Juli Beginn Etappe 2: 10. Februar 3.10 Sprachen für Angebote: BKP 244 Lüftungsanlagen 1.5 Datum der Offertöffnung: 11. Juni 2018, 9.00 Uhr, 8050 Zürich. Bemerkungen: nicht öffentlich. BKP 244 Lüftungsanlagen. 244 Lüftungsanlagen Dieser Auftrag kann verlängert werden: 2.11 Werden Varianten zugelassen? Beginn Etappe 2: 10. Februar 3.10 Sprachen für Angebote: BKP 242 Wärmeerzeugung. 1.5 Datum der Offertöffnung: 11. Juni 2018, 9.00 Uhr, 8050 Zürich. BKP 242 Wärmeerzeugung. 242 Wärmeerzeugung Dieser Auftrag kann verlängert werden: 2.11 Werden Varianten zugelassen? Beginn Etappe 2: 10. Februar 3.10 Sprachen für Angebote: Baulinienänderung auf den Parzellen Nrn. 1091, 1095, 1096, 1106, 1136, 1515 Bolengasse, Bankstrasse, Raingasse, Grundbuch Glarus 2. Öffentliche Planauflage Gestützt auf Artikel 25 und 29 des Kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) wird folgendes Gesuch für eine Baulinienänderung erneut öffentlich aufgelegt: Im Bereich der Bolengasse, Bankstrasse und Raingasse, Parzelle Nr. 1095, soll eine neue Wohnüberbauung entstehen. Damit diese realisiert werden kann, müssen vorgängig die bestehenden Baulinien angepasst Ausserdem muss eine neue, rückwärtige Baulinie festgelegt Die Unterlagen der Baulinienänderung können von Freitag, 27. April 2018 bis Montag, 28. Mai 2018, im Gemeindehaus Ennenda, Hauptabteilung Bau und Umwelt, während den Bürozeiten eingesehen Während der Auflagefrist kann jedermann, der ein eigenes, schutzwürdiges Interesse nachweist, schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erheben (Art. 26 RBG) Ennenda, 24. April 2018 Gesamtrevision Nutzungsplanung Umzonung Areal Buchholz An der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 wurde die Gesamtrevision Nutzungsplanung beschlossen und im Januar 2018 vom Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus genehmigt. Das Areal Buchholz wurde aus zeitlichen Gründen ausgenommen, da der Überführung des Areals Buchholz von der Industrieund Gewerbezone in die Arbeitszone 2 nicht entsprochen wurde. Die Gemeindeversammlung hatte beschlossen, dass das Gebiet in die Wohn- und Arbeitszone 4 umgezont werden soll. Dieser Beschluss wurde mit folgender Bedingung verknüpft: «legt die von der Mehrwertabgabe betroffenen Liegenschaften fest. Er lässt die Mehrwertabgabe vertraglich sicherstellen durch ein Grundpfand, ein Kaufrecht oder eine gleichwertige Sicherheit. Kommt kein Vertrag über die Mehrwertabgabe zustande, verbleibt die betroffene Liegenschaft automatisch in der vorherigen Zone. Hierauf unterbreitet der Gemeinderat die Nutzungsplanung ohne die entsprechende Um- oder Aufzonung dem zuständigen Departement zur Genehmigung.» Die verwaltungsrechtlichen Verträge wurden nun mittlerweile abgeschlossen, sodass die Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage, die vom 1. Februar bis 1. März 2016 stattfand, publiziert werden können. Folgende materiellen Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage wurden auf Grundlage des Gemeindeversammlungsbeschlusses durch den Gemeinderat mit Beschluss vom 11. Januar 2018 umgesetzt: Umzonungen im Buchholz Von Industrie- und Gewerbezone in die Arbeitszone 2 mit der Empfindlichkeitsstufe III: Parzellen Nrn. 2267, 2495, 2531, 3222 und Teile der Liegenschaft Nr (alle Glarus). Von Industrie- und Gewerbezone in die Wohnund Arbeitszone 4 WA4 mit der Empfindlichkeitsstufe III: Parzellen Nrn. 1466, 1787, 1788, 1789, 1791, 1800, 1801, 1802, 1895, 2511, 2620, 2549, 2632, 2765, 3159, 3160, 3211, 3262 (alle Glarus). Folgende Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Hauptabteilung Bau und Umwelt der, Poststrasse 2a, Ennenda, eingesehen werden: Planungsbericht nach Artikel 47 RPV vom 22. Februar 2018 Teiländerung Zonenplan Buchholz vom 22. Februar 2018 Rechtsmittelverfahren Wer ein schutzwürdiges, eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Glarus Beschwerde führen. Es kann lediglich gegen die oben aufgeführten Änderungsbeschlüsse (Änderungen gegenüber der öffentlichen Planauflage) der Gemeindeversammlung Beschwerde geführt Personen, welche im öffentlichen Auflageverfahren Einsprache erhoben haben, werden persönlich adressiert. Wer es unterlassen hat, im Einspracheverfahren (öffentliche Planauflage) Einsprache zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldetem Säumnis. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist werden die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 23. September 2016 rechtskräftig. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Hauptabteilung Bau und Umwelt im Gemeindehaus Ennenda, Poststrasse 2a, Ennenda, eingesehen Handelsregistereintragungen Im Handelsregister sind folgende Eintragungen gemacht worden: Trümpi Erdarbeiten GmbH, in Glarus, CHE , Uschenrietstrasse 2, Ennenda, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: Zweck: Erbringung von Dienstleistungen mit Baggern und anderen (Nutz-)Fahrzeugen, insbesondere Aushubarbeiten, Geländeanpassungen, Strassenunterhaltsarbeiten, Schneeräumung, Abbrüche, Transporte, Garten-

4 4 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 17, 26. April 2018 und Tiefbau und damit verbundene Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an andern Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen gründen und erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Stammkapital: Fr Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung, gemäss Vertrag vom , einen Bagger Menzi Muck A61 Mobil, erste Inverkehrsetzung 2008, zum Preis von Fr , wofür 20 Stammanteile zu Fr ausgegeben und Fr als Forderung gutgeschrieben Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung des Gründers vom untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Trümpi, Kaspar, von Glarus, in Ennenda (Glarus), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000; Trümpi-Hämmerli, Maya, von Glarus Süd, in Ennenda (Glarus), Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift. Feinschmiede Technik AG, in, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 149 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: HMR-Management & Treuhand AG, in Altendorf, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: HMR Revisionsgesellschaft AG (CHE ), in Zürich, Revisionsstelle. TEAMCO Foundation Schweiz, in, CHE , Stiftung (SHAB Nr. 205 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Nadig, Markus, von Flums, in Bottmingen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung); Verling, Christian, liechtensteinischer Staatsangehöriger, in Vaduz (LI), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung); Meier, Jacqueline, von, in Benken SG, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Fritz Ypsch Hösli Versicherungsbüro Glarus, in Glarus, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 187 vom , Publ ). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. 10. April 2018 Dorima AG, in, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom , Publ ). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschriften: Beglinger-Standt, Doris, von, in Mollis (), Mitglied, mit Einzelunterschrift. 10. April 2018 Anton Schneider, in Glarus Süd, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 77 vom , Publ ). Das Einzelunternehmen ist infolge Todes des Inhabers erloschen. 11. April 2018 Appart-Motel GmbH in Liquidation, in Glarus Nord, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 33 vom , Publ ). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom mangels Aktiven eingestellt worden. 11. April 2018 Auto BEA GmbH in Liquidation, in, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 23 vom , Publ ). Das Konkursverfahren ist mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten vom mangels Aktiven eingestellt worden. eifach schüü Kosmetikstudio Sara Lagler, in, CHE , Hauptstrasse 38, Niederurnen, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Betrieb eines Kosmetikstudios. Eingetragene Person: Lagler, Sarah Irene, von, in Niederurnen (), Inhaberin, mit Einzelunterschrift. Consulant AG, in, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 135 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Baumgartner, Jürg Peter, von Kirchlindach, in Ottenbach, Präsident, mit Einzelunterschrift (bisher: ohne eingetragene Funktion, mit Einzelprokura); Rickenbach, Michelle Leandra, von Zürich, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Ferro Duo Switzerland GmbH, in Glarus, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 209 vom , Publ ). Domizil neu: Kirchstrasse 17, Glarus. Kunststoff Schwanden Swiss GmbH, in Glarus Süd, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 12 vom , Publ ). Statutenänderung: Stammkapitalneu:Fr (bisher:Fr ). Kapitalerhöhung durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Kiener, Albert, von Zürich, in Mollis (), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit Stammanteilen zu je Fr. 100 (bisher: mit Stammanteilen zu je Fr. 100); BRG Polymer Holding GmbH (CHE ), in Glarus, Gesellschafterin, mit Stammanteilen zu je Fr. 100 (bisher: mit Stammanteilen zu je Fr. 100). Hasime Kadriu, Leiterin Handelsregister

5 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 17, 26. April Konkurse Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a 1. Schuldner: Herr Rudolf Richard, Erbschaft, von Glarus, geboren am 25. August 1945, gestorben am 5. Januar 2017, wohnhaft gewesen zuletzt mit Aufenthalt in 1143 Budapest (Ungarn). 2. Datum der Konkurseröffnung: 31. Oktober Datum der Einstellung: 10. April Frist für Kostenvorschuss: 7. Mai Kostenvorschuss: Fr Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchfüh- rung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Innert der gleichen Frist haben sich Dritte, die Vermögen der konkursiten Per son verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG). Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus Heiri Elmer Baugesuch Baugesuchspublikation gestützt auf Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sowie Artikel 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft. Süd Linthal Süd, Stabstelle Alpen und Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden Umbau Alp Unterfrittern, Tier- und Gewässerschutzmassnahmen (Vorderstafel), Parzelle Nr. 443, Alp Unterfrittern, Alpwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, zonenkonform). Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf Schwanden, 24. April 2018 Baugesuche Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Mühlehorn ITuC Swisscom, Alte Tiefenaustrasse 6, Worblaufen Erweiterung Mobilfunkversorgung, beim Stutz Tunnel Ost, Mühlehorn, Parzelle Nr. 199, Zone übriges Gemeindegebiet Bahn (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Filzbach Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Hauptabteilung Umwelt, Wald und Energie, Kirchstrasse 2, Glarus Erstellung von sechs Informationstafeln für das Waldreservat Gäsi-Rieterwald, Filzbach und Mollis, Parzellen Nrn. 25, 27, 360 (Filzbach) und Nr. 13 (Mollis), Wald und Zone übriges Gemeindegebiet (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Niederurnen Valentin Violetti, Feldstrasse 25, Niederurnen Abbruch und Wiederaufbau Rebhäuschen, im Rebberg, Niederurnen, Parzelle Nr. 214, Rebbergzone (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Sara Violetti Menzi und Kaspar Menzi, Hädilochstrasse 32, Niederurnen Energetische Dach- und Fassadensanierung beim Anbau, Hädilochstrasse 32, Niederurnen, Parzelle Nr. 693, LB-Nr. 944, Dorfzone, gemäss den eingereichten Unterlagen. Mollis Kanton Glarus, Departement Bau und Umwelt, Hauptabteilung Umwelt, Wald und Energie, Kirchstrasse 2, Glarus Erstellung von sechs Informationstafeln für das Waldreservat Gäsi-Rieterwald, Filzbach und Mollis, Parzellen Nrn. 25, 27, 360 (Filzbach) und Nr. 13 (Mollis), Wald und Zone übriges Gemeindegebiet (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen., Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels, zur Einsichtnahme auf Näfels, 24. April 2018 Glarus Raffaela Leu, Unterdorf 7b, Näfels Umbau und Sanierung Reiheneinfamilienhaus, Zaunplatz 32, Glarus, Parzelle Nr. 994, Kernzone Altquartierzone, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet. Ennenda Jakob Streiff, Platte 3, Ennenda Vergrösserung und Überdachung Gartenhaus, Platte 3, Ennenda, Parzelle Nr. 1264, Wohnzone 2, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet. Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda, zur Einsichtnahme auf Ennenda, 24. April 2018 Süd Schwanden Irene Ferretti-Gnos, Thon 18, Schwanden Rückbau Hühnerstall, Parzelle Nr. 963, Im Thon 18, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen. Linthal Swisscom Broadcast AG, Postfach 789, Winterthur Erweiterung DAB-SMC (Swiss Mediacast), Parzelle Nr. 864, Nussbühl, Waldzone und Zone übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform) Anita und Hannes Streiff, Auenstrasse 13, Linthal Mauersanierung im Zuge der Auenstrassensanierung 2018, Parzelle Nr. 862, Auenstrasse 13, Landwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform) Marianne Haller-Schneider, Geerenstrasse 2a, Ottenbach Erneuerung Vorplatz, Parzelle Nr. 509, Auenstrasse 15, Landwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Süd, Departement Wald und Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden Schutzdämme Kilchenstock, Parzellen Nrn. 290, 364, 708, 710, 1212, Kilchenstock, Landwirtschaftszone, übriges Gemeindegebiet sowie Waldzone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform, Ausnahmebewilligung für harte Verbauungen und Korrektionen von Fliessgewässern nach Art. 37 GSchG erforderlich, Ausnahmebewilligung für Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern nach Art. 38 Abs. 2 GSchG erforderlich, Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Biotope nach Art. 18 NHG und Art. 8 knhg erforderlich, Ausnahmebewilligung zur Beseitigung von Ufervegetation nach Art. 22 Abs. 2 NHG und Art. 7 kvabs erforderlich, Rodungsbewilligung nach Art. 5 WaG und Art. 4 EG WaG erforderlich, siehe separate ). Gerenrunskorporation Linthal, Robert Marti, Beugen 2, Linthal Schutzdamm zum Schutz der Liegenschaft Syten, Parzelle Nr. 131, Syten, Landwirtschaftszone, gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Engi Christine und Marcel Läubli-Müller, Finkenrain 9, Winterthur Anbau Technikraum und Schlafzimmer, Parzelle Nr. 704, Schlattstrasse 10, Wohnzone 2a, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung. Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf Schwanden, 24. April 2018 Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage frist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privat rechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.

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