Prioritäre Gebiete und Prämienmodell - neue Vorgehensweise in den RWW- Kooperationen ab 2011 (im Münsterland)
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- Anna Egger
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1 Prioritäre Gebiete und Prämienmodell - neue Vorgehensweise in den RWW- Kooperationen ab 2011 (im Münsterland) 11. IFWW-Fachkolloquium in Zusammenarbeit mit dem LANUV NRW: Wasserwirtschaft und Landwirtschaft 18. Mai 2011 Wasserwerk Haltern der Gelsenwasser AG Dipl.-Geol. Angela Herzberg, RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh, Mülheim an der Ruhr SEITE 1
2 Anlass > Auswirkung der Kooperation Landwirtschaft / Wasserwirtschaft (RWW) auf die Wasserqualität nach fast 20 Jahren im südwestlichen Münsterland: > Noch um 1990 lagen die Höchstwerte bei ca. 380 mg/l Nitrat in den Eintragszentren, heute bei ca. 200 mg/l (oberflächennahes Grundwasser). > Die Nitratfront reicht bis in Tiefen von 60 m ugok; Trinkwasser wird aus ca. 100 m Tiefe gewonnen. > Große Teile der Wasserschutzgebiete können zwar schon mit Werten < 50 mg/l Nitrat kartiert werden, aber ca. 1/5 bis 1/3 der Flächen der Einzugsgebiete sind weiterhin problematisch. > Enorme Steigerung der landwirtschaftlichen Intensität im Münsterland in den letzten Jahren: > Pflanzenproduktion: In den RWW-Wasserschutzgebieten werden auf ca. 40 % der Flächen Feldfrüchte angebaut, die kulturartbedingt erhöhte bis sehr hohe Nitrateinträge verursachen (34 % Mais, außerdem Kartoffeln, Gemüse, Erdbeeren etc.). > Tierproduktion: über 50 % der Schweine und 33 % der Rinder NRW s stehen im Münsterland, davon ca und Tiere allein im Kreis Borken. (*) > Von den 393 in NRW registrierten landwirtschaftlichen Biogasanlagen stehen 56 im Kreis Borken. 8,4 % der Anlagen vergären Kofermente. (**) > Konsequenzen: Flächenknappheit mit steigenden Pacht- und Bodenpreisen, letzte Grünland- und Stilllegungsflächen werden in Acker umgewandelt, Biogasanlagen führen zu weiterem Nährstoffimport in die Region, Ausreizen der gesetzlichen Rahmenbedingungen; (wieder) steigende Nitratgehalte; Beweis, dass z.b. DüV nicht dem Gewässerschutz genügt. > Tendenz: weiter steigend! Quellen: (*) LDS NRW 2007; (**) Biogas-Betreiberdatenbank, LWK NRW, Stand SEITE 2
3 Sickerwasser Raesfeld-Erle 2007: Ø 100 mg NO 3 /l Kooperation seit 1992/93 mg Nitrat/l ext. Grünland Ø 15 mg/l Wald Ø 43 mg/l Acker Ø 100 mg/l Bohr-Nr.: 66 W1 W GW-Stand (m): >10,0 >11,0 >11,0 10,5 9,2 >13,0 11,1 9,8 5,9 9,0 >11,0 8,7 6,2 Quelle: Ingenieurdienst Drechsler, Göttingen / RWW (2007), Forschungsprojekt Erle SEITE 3
4 Sickerwasser Heiden 2009 (Acker): Ø 107 mg NO 3 /l Kooperation seit 1998/99 mg Nitrat/l Bohr-Nr.: Ø 107 mg Nitrat/l Quelle: Ingenieurdienst Drechsler, Göttingen / RWW (2009), Forschungsprojekt Heiden SEITE 4
5 Was wurde im Wasserschutzgebiet Holsterhausen/Üfter Mark bisher erreicht wo müssen wir hin? Sickerwasserqualität seit Beginn der Kooperation Beratung Einhalten der Düngeverordnung Düngeplanung Lagerkapazität 200 ZF-Anbau, Nmin- Programme Technik 150? Quelle: Ingenieurdienst Drechsler, Göttingen / RWW (2007), Forschungsprojekt Erle mg NO3/l ? Grundwasser vor Beginn der Koop.: max. 380 mg/l Grundwasser 2010: max. 223 mg/l SEITE 5
6 Durchschnittstiefenprofil Heiden Tiefe (in cm) 0 (Südkreis Borken). 50 NO3 [mg/l] Ø 125 mg NO 3 /l (ca. aus Jahr 2008) Quelle: Ingenieurdienst Drechsler, Göttingen / RWW (2009), Forschungsprojekt Heiden Konz. (mg/l) Ø 100 mg NO 3 /l (ca. aus Jahr 2007) Ø 75 mg NO 3 /l (ca. aus Jahr 2006) SEITE 6
7 Kooperationskonzept 2020 (verabschiedet am ) für die 13 Trinkwasserschutzgebiete des Kreises Borken und des gesamten RWW-Wasserschutzgebietes Holsterhausen/Üfter Mark (auch in WES und RE) zwischen 8 Wasserversorgungsunternehmen, den Landwirten und der Landwirtschaftskammer NRW SEITE 7
8 Wesentliche Änderungen in den Kooperationen. Bisher (bis Ende 2010) 1. Förder- und Maßnahmenkatalog 2. Auszahlung von Fördermitteln nach Umsetzung von einzelnen Maßnahmen Zukünftig (ab 2011) 1. Verbindliche Regeln 2. Auszahlung von Fördermitteln flächenbezogen nach Zielerreichung (Herbst- N min ) und Einhalten der Regeln 3. Gleiche Beratung für alle Kooperationsbetriebe 3. Differenzierung zwischen Basisund Intensivberatungsgebieten (= prioritäre Gebiete in Abhängigkeit von der Nitrataustragsgefahr) SEITE 8
9 Flächenaufteilung Kooperation Holsterhausen/Üfter Mark Prioritäre Gebiete mit Intensivberatung Nitratkarte (Gw-Oberfläche) Bodenkarte Quelle: Ingenieurdienst Drechsler, Göttingen / RWW (2010) c a. 2 0 k m Grundwasserflurabstand c a. 1 0 k m SEITE 9
10 Grundsätzlich haben alle Kooperationsmitglieder im Wasserschutzgebiet folgende Regeln verbindlich einzuhalten: 1. Aktueller Nährstoffvergleich mit N-Überhangbewertung muss vorliegen. 2. Pflanzenschutzmitteleinsatz ist zu dokumentieren. 3. Gewässerschutzberatung und Wasserversorger sind frühzeitig zu informieren bei geplanten Eingriffen in die Grünlandnarbe. Gegenleistung: Befreiung von Schutzgebietsauflagen, Beratung auf Anfrage; pauschal 150 / Jahr 4. keine Anwendung von Gärsubstraten aus Biogasanlagen, die Kofermente einsetzen SEITE 10
11 Zusätzliche verbindliche Regeln für alle Flächen in den Intensivgebieten. 1. Einreichen der Ackerschlagkartei und einer aktuellen Karte der im WSG bewirtschafteten Flächen bis zum eines Jahres (Größe, Haupt-, Zwischenfrucht, Aussaat, Düngung, etc.) 2. N-Düngeplanung nach Sollwertmethode der LWK, allerdings unter besonderer Berücksichtigung des Gewässerschutzes 3. Beim Anbau von Zwischenfrüchten winterharte Arten einsetzen, Umbruch nicht vor (beim Anbau von Frühkulturen nicht vor ) 4. Nach Ernte der Hauptfrucht keine Ausbringung von Wirtschaftsdüngern SEITE 11
12 Zusätzliche verbindliche Regeln für alle Flächen in den Intensivgebieten. 5. Spätester Ausbringungstermin für Wirtschaftsdünger: (Grünland und Ackergras: keine N-Düngung nach der letzten Nutzung) 6. Ermittlung des Ammoniumgehaltes von Wirtschaftsdüngern vor der Ausbringung 7. Bei Bedarf Nährstoffvergleich des Gesamtbetriebes der Gewässerschutzberatung zu Verfügung stellen 8. Regelmäßige Teilnahme an Einzel- bzw. Gruppenberatung SEITE 12
13 Prämienmodell nach dem Konzept 2020, Kreiskooperation Borken Auszahlung von Fördermitteln ausschließlich nach Zielerreichung auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in Intensivberatungsgebieten Grundlage: gemittelter N min -Wert über alle Flächen, dabei schrittweise Absenkung der Zielwerte bis zum Jahr 2020: Schritt 1 ( ): < 45 kg ( mg/l Nitrat)* Schritt 2 ( ): < 40 kg ( mg) Schritt 3 ( ): < 35 kg ( mg) Schritt 4 (ab 2020): < 30 kg ( mg) 200 / ha *Verhältnis zwischen N min und NO 3 im Sickerwasser ermittelt aus Vergleich langjähriger N min -Werte/Sickerwassereinträge! Die Landwirte und Gärtner entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Zielerreichung durchführen allerdings sind die verbindlichen Regeln einzuhalten SEITE 13
14 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT SEITE 14
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