Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr 2013

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1 Jahresbericht und Dokumentation der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg für das Jahr 2013 Die Trägergemeinschaft der Beratungsstellen für Hörgeschädigte in Baden-Württemberg: Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Evangelische Landeskirche in Baden Paulinenpflege Winnenden e.v. Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Vinzenz von Paul ggmbh Die Zieglerschen

2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Hilfebedarf hörgeschädigter Arbeitsuchender in Baden-Württemberg Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse für Auswertung in Zahlen und Fakten Orte der Leistungen Art der Leistungen Formen der Leistungen Zu den einzelnen Leistungen Personenkreis der beratenen Menschen Anhang Statistik KVJS Beratungsstellen/Sozialdienste Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Baden Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Württemberg Stellenanteile Stand

3 1. Vorwort Die Arbeit der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen in Baden-Württemberg wird im vorliegenden Jahresbericht 2013 detailliert und anschaulich erläutert. Der Bedarf hörgeschädigter Menschen an Beratung ist demnach unverändert hoch bzw. sogar leicht gestiegen, hinzu kommen die Anfragen und Anforderungen an die Fachkräfte in den Beratungsstellen als Experten für die Inklusion von Hörgeschädigten vor Ort. Über Zahlen und Statistiken kann nur andeutungsweise vermittelt werden, welche Bedeutung die Beratungstätigkeit insbesondere für die Menschen mit Hörschädigung hat, die die Beratungsstellen sehr intensiv und regelmäßig nutzen. In diesen Fällen sind die Fachkräfte der Beratungsstellen quasi Inklusionsbeauftragte der jeweiligen Stadtund Landkreise denn eine hochgradige Hörschädigung oder Gehörlosigkeit ist eine so gravierende Einschränkung in der Nutzung öffentlicher Informationen und Service- Leistungen für diese Bürger, die nur mit der Erläuterung und dem Transfer von Informationen durch die Fachkräfte ausgeglichen werden kann. Die Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen sind folglich ein unverzichtbarer Bestandteil der grundlegenden Daseinsvorsorge für hörgeschädigte Menschen. Die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung steht in den Stadt- und Landkreisen sowie Kommunen mehr und mehr im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das ist eine spürbare, sehr erfreuliche und bemerkenswerte gesellschaftliche Veränderung und Weiterentwicklung. Behinderung ist nicht nur ein individuelles Handicap sondern es besteht ein gesellschaftlicher Konsens und ausgeprägter Wille in der Bevölkerung, Benachteiligung auszugleichen und Teilhabe und Chancengleichheit für alle Menschen zu ermöglichen. Damit steigt auch die Nachfrage und die Erwartungshaltung gegenüber den Fachkräften in den Beratungsstellen an Information und Mitarbeit an Runden Tischen Inklusion, an Inklusionskonferenzen oder bei anderen Foren der Zusammenarbeit und Vernetzung öffentlicher und freier Träger, von Kommunen, Arbeitgebern, Betroffenenverbänden und Selbsthilfeorganisationen zu Themen von Menschen mit Behinderung. 2

4 Die Nachfrage an mittelbarer, kompetenter Beratung und Information, auch als Multiplikatoren, ist sehr positiv stellt aber die Fachkräfte der Beratungsstellen vor grundsätzliche Kapazitätsprobleme, die nicht zu Lasten der Betroffenen selbst gehen dürfen. Das Angebot der Beratung von Hörgeschädigten ist zwar flächendeckend vorhanden, aber vom Umfang her so knapp aufgestellt, dass kaum Ressourcen für die Öffentlichkeitsarbeit oder die genannte Netzwerkarbeit in den Kreisen oder in Städten und Gemeinden vorhanden sind. Die Träger der Beratungsstellen bekommen im Durchschnitt nur 29 % der Gesamtkosten für die Beratungsstellen vom KVJS erstattet. Diese Finanzierung reicht nicht aus und muss dem Niveau der öffentlichen Finanzierung von sonstigen Beratungsstellen auf Kreis-Ebene angepasst werden. Die Träger sind bereit, das flächendeckende Angebot aufrecht zu erhalten und da zu verstärken, wo die Versorgung weit unterdurchschnittlich ist. Sie werden auch weiterhin einen angemessenen Eigenbeitrag beisteuern, der bei ca. 20 % liegen wird. Das Ziel muss jedoch sein, eine Planungs- und Versorgungssicherheit mit einer auskömmlichen Refinanzierungsgrundlage von 80 % zu etablieren, um langfristig die Beratungsstellen für Hörgeschädigte in einer angemessenen Qualität erhalten zu können. Irene Kolb-Specht Hartmut Windmüller Diakonisches Werk Württemberg e.v. Paulinenpflege Winnenden e.v. 3

5 2. Hilfebedarf hörgeschädigter Arbeitsuchender in Baden-Württemberg Arbeitslos werden und einen neuen Arbeitsplatz suchen - eine Lebenssituation, die wir Hörende in ihrer Brisanz und Dramatik aus unserem persönlichen sozialen Umfeld, aber auch im gesellschaftlichen Kontext, kennen und fürchten. Wie sieht diese Situation bei einem hörgeschädigten Menschen aus, der seine Arbeit, seine materielle Lebensgrundlage, verloren hat und nach einer Lösung dieses massiven Problems sucht? Bis 2010 existierte ein Auffangnetz für diese Klientel in Gestalt des Integrationsfachdienstes (IFD), der arbeitsplatzrelevante Beratung und eine Vermittlungsfunktion unter Einsatz spezieller Kommunikationsassistenz anbot und somit die kompetente Anlaufstelle für arbeitsuchende Hörgeschädigte war. Kooperative Partner wie die Beratungsstellen für Hörgeschädigte, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungen waren Teile des Netzwerkes und bildeten hilfreiche Schnittstellen, um letztlich eine erfolgreiche Arbeit des IFD zu gewährleisten. Diese bewährte Konstellation eines Beratungs- und Hilfedienstes für arbeitsuchende hörgeschädigte Erwerbslose existiert nicht mehr und hat die Situation der sinnesbehinderten Klientel erkennbar verschlechtert. Die Beratungsstellen für Hörgeschädigten dürfen und können die Beratungs- und Vermittlungsarbeit nicht übernehmen. Die nunmehr in den Arbeitsagenturen und Jobcenter offiziell angebotenen Hilfen beschränken sich oft auf die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Kontaktaufnahme mit potentiellen Arbeitgebern u.ä. im Vorfeld einer Arbeitsplatzvermittlung. Zuweilen stellt die problematische kommunikative Situation gerade bei schwächeren hilfesuchenden Hörgeschädigten ein entscheidendes Hindernis dar, das eine individuell effiziente Beratungsund Vermittlungsarbeit beeinträchtigt bzw. unmöglich macht. Des Weiteren werden Anträge auf Leistungen der Agentur für Arbeit - aber auch der Deutschen Rentenversicherung - zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den Erfahrungen unserer Sozialarbeiter vor Ort äußerst unterschiedlich entschieden. Das juristische Erstreiten von solchen Leistungen ist nicht nur zeitraubend und langwierig, sondern auch äußerst belastend und frustrierend für hörbehinderte Erwerbslose. Dies führt letztlich zu einer problematischen Motivation der Hilfesuchenden. In Fällen, in denen sich arbeitsuchende Hörgeschädigte in Bildungsmaßnahmen wiederfinden, die von diversen Bildungsträgern organisiert werden, sind letztere oft auch über- 4

6 fordert, wenn es um die speziellen kommunikativen Bedürfnisse Hörgeschädigter geht. Eine gut gemeinte kooperative bzw. inklusive Betreuung mit Hörenden kann nicht erfolgreich sein, da ein hörgeschädigter, darüber hinaus noch psychisch belasteter Mensch mit dieser Situation nicht zurecht kommen kann. Die nun seit 2010 zuständigen Institutionen verfügen in der Regel nicht über das gebärdensprachlich orientierte und qualifizierte Personal, das alternativlos notwendig ist, um den Weg einer erfolgreichen Beratung und Vermittlung zu öffnen und zielführend zu begehen. Es ist nach unserer Überzeugung notwendig, dass grundsätzlich dafür zu sorgen ist, eine intensive und vertrauensbildende Zusammenarbeit mit dem Bewerber zu entwickeln und zu fördern, eine adäquate kommunikative Situation mit Hilfe von gebärdenkompetentem Personal oder durch Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers zu schaffen, die Kompetenz und das Know-how von Fachstellen bzw. erfahrenen und qualifizierten Bildungsträgern heranzuziehen. Gunter Erbe BWH Heidelberg 5

7 3. Dokumentation und Auswertung der Ergebnisse für Auswertung in Zahlen und Fakten Die Zahl der beratenen Personen ist im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 34 Personen gestiegen. Das bedeutet einen Anstieg von etwa 3%. Der Personalschlüssel blieb der Gleiche. Das heißt, dass 9,925 VK Stellen für Menschen mit einer Hörbehinderung in Baden-Württemberg zur Verfügung standen. Auf eine volle Stelle entfielen demnach im Durchschnitt 122,4 beratene Personen. Für die Menschen, die im Jahr 2013 von den Beratungsstellen für Menschen mit einer Hörbehinderung beraten wurden, haben die Mitarbeitenden eine hohe Anzahl an Leistungen, erbracht. Die Summe von ergeben im Durchschnitt 10,5 Leistungen, die für eine beratene Person erbracht wurden. Dabei wurden manche Personen nur kurzfristig und sporadisch beraten, viele aber auch regelmäßig in ihren Alltagsbezügen betreut und begleitet bzw. Einzelne in Krisen intensiver aufgefangen. 3.2 Orte der Leistungen Von den Kontakten, die die Mitarbeitenden der Beratungsstellen mit ihren Klient/innen oder dazugehörigen Stellen und Personen hatten, wurden in den Beratungsstellen oder den Außenstellen erbracht. Immerhin 199 Kontakte wurden von Berater/in und Klient/in bei unterschiedlichen Behörden wahrgenommen, wie z. B. Jobcentern, Landratsämtern, Jugendämtern, etc. In vielen Fällen wurden bei diesen Kontakten den Behörden die Kosten für einen Gebärdendolmetscher eingespart, weil die Mitarbeitenden der Beratungsstellen mit ihren Kommunikationskenntnissen eingesprungen sind. Nach wie vor ist es schwierig, kurzfristig einen Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher zu buchen, da es einfach zu wenige gibt und die vorhandenen stark ausgelastet sind. Vor allem der ländliche Raum ist hiervon betroffen. Manchmal ist es aber unerlässlich, einen Termin zeitnah wahr zu nehmen, da sonst Leistungen nicht vollständig oder erst verspätet möglich würden. Dies zu vermeiden ist stets das Ziel der Beraterinnen und Berater. 6

8 Weiterhin wurden 490 Hausbesuche von den Mitarbeitenden geleistet. Diese hohe Anzahl ergibt sich aus der Zahl älterer Menschen, die nicht mehr mobil sind, außerdem daraus, dass im ländlichen Raum zu wenig Möglichkeiten bestehen, auf öffentliche Verkehrsmittel zurück zu greifen oder dass die Menschen aufgrund einer Einschränkung nicht in der Lage sind, alleine in die Beratungsstellen zu kommen (Ängste, ). Weitere 511 Kontakte entfielen auf andere Orte. Hierzu zählen andere Beratungsdienste, zu denen die Berater/innen der Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung begleiten, weil es bislang keine Finanzierungsgrundlage für Gebärdensprachdolmetscher gibt. Weiterhin zu Kindertagesstätten (auch hier fehlt es an der Finanzierung von Dolmetschern für Elterngespräche, Entwicklungsgespräche und Elternabende) oder zu Banken und Anwälten. Von Inklusion ist aus Sicht der Berater und Beraterinnen der Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung hier noch wenig zu spüren. Es gibt noch viele und hohe Barrieren, die den Personenkreis der Hörbehinderten daran hindern, den Alltag selbstbestimmt und gleichberechtigt zu gestalten. 3.3 Art der Leistungen Bei den Kontakten mit Klienten wurden insgesamt Leistungen erbracht. Das ergibt sich daraus, dass aufgrund längerer Anfahrtswege oder Wartezeiten bei der Terminvergabe an einem Termin mehrere Themen bearbeitet werden mussten. Die Beratungszeiten sind dicht gefüllt mit Fragen und Themen und von längerer Dauer als man das von anderen Beratungsstellen kennt. 7

9 2.458 Auskünfte haben Beraterinnen und Berater im Jahr 2013 ihren Klienten erteilt. Zu den Auskünften zählen kurze Informationen, die keine längere Beratung oder Erläuterung beinhalten, z. B. Informationen zu Veranstaltungen, kurze Nachfragen zu Briefen und ihrem Inhalt etc. Weit zeitintensiver und aufwändiger sind die Beratungen, die mit einer Anzahl von dokumentiert sind. Betreuung und Begleitung beinhalten regelmäßige und sehr intensive Kontakte zwischen Berater/in und Klient/in. Hiervon wurden erbracht. Diese Kontakte finden zum Teil wöchentlich statt und verhindern in einigen Fällen, zumindest für eine gewisse Zeit, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Diese Bestellung ist oftmals grundsätzlich sinnvoll, jedoch schwierig in der Umsetzung, weil es kaum gesetzliche Betreuer gibt, die gebärdensprachkompetent sind. Somit ist die Kommunikation in diesem Gefüge oft gestört, wo es doch eigentlich um ein Vertrauensverhältnis gehen soll, in dem die Belange des/der Betreuten nach seinem/ ihrem Wunsch gestaltet werden. In der Praxis ist diese hohe Kommunikationsbarriere leider oft eine Barriere im Hinblick auf den Aufbau von Vertrauen und einer arbeitsfähigen Beziehung. In 723 Fällen wurden Angehörige oder Freunde, andere Stellen und Dienste beraten. Hierzu zählen z. B. die Fachberatung von Mitarbeiterinnen der Jugendämter, sowie Familienhelfer oder Soziale Dienste, die für die Klienten tätig sind oder Mitarbeitende in Krankenhäusern, die mit einem hörbehinderten Menschen zu tun haben. Diese über die Bedingungen bzgl. Kommunikation oder über kulturelle Hintergründe aufzuklären und zu informieren verhindert Konflikte und Fehlentscheidungen und baut aktiv Barrieren ab. Hier verstehen sich die Beraterinnen und Berater der Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung als Fachkräfte für Inklusion. In 516 Fällen wurden Bildungsangebote durch die Mitarbeitenden der Beratungsstellen begleitet oder selbst organisiert und durchgeführt. Bei der Teilnahme an öffentlichen Bildungsangeboten gibt es nach wie vor erhebliche Defizite bzgl. Inklusion und Teilhabe hörbehinderter Menschen, da fast keine Veranstaltung, (ob vhs-kurs, Gesundheits- und Familien- oder berufliche Bildung) auf die Kommunikationsbedürfnisse gehörloser oder schwerhöriger Menschen eingerichtet ist. 8

10 Daher bemühen sich die Beraterinnen und Berater, Veranstaltungen für den Personenkreis der Menschen mit Hörbehinderung zu organisieren, soweit das jeweilige Deputat dies zulässt. Wie unschwer an der hohen Zahl der beratenen Klient/innen zu erkennen ist, lässt sich dies nur unzureichend durchführen. Der Bedarf ist deutlich höher als das Angebot. Leider stoßen die Berater/innen und ihre Klient/innen oft auf Schwierigkeiten, wenn sie die Teilnahme an öffentlichen Angeboten anstreben. Ein aktuelles Beispiel: Es gibt niederschwellige, offene Treffs für Eltern mit kleinen Kindern angeboten von Jugendämtern. Ziel dieser Treffs ist es, Familien die belastet sind, sei es durch Behinderung, durch finanzielle Not oder junge Elternschaft, frühzeitig zu erreichen und Hilfen oder Informationen anzubieten. Der Personenkreis der Menschen mit Hörbehinderung zählt hier ganz klar zu dieser Zielgruppe, vor allem, wenn die Kinder der hörbehinderten Eltern selbst hörend sind und somit nicht aufgrund einer eigenen Behinderung in der Frühförderung vorgestellt werden. Leider scheitert die Beteiligung gehörloser Eltern dann an der Finanzierung eines Dolmetschers für diese Treffs, so dass die Eltern in ihrer Situation wieder isoliert und allein gelassen sind. Barrierefreiheit und Teilhabe ist auch in diesem Fall innerhalb der Behörden noch nicht umgesetzt. Solche Beispiele sind leider keine Einzelfälle. Immer wieder stoßen gehörlose oder hochgradig hörbehinderte Eltern auf diese Barrieren. Man kann sich leicht vorstellen, dass die Entmutigung der Betroffenen im Umgang mit Ämtern und Behörden aufgrund solcher Erlebnisse stetig zunimmt, was uns Beraterinnen und Berater dann wiederum vermehrt fordert, solche Vorbehalte der Klient/innen gegenüber Behörden abzubauen. Einer Familie später den Kontakt zum Jugendamt nahe zu legen, die mit solchen Grenzen konfrontiert wurde, ist nicht einfach. 9

11 3.4 Formen der Leistungen Die Leistungen, die von den Beraterinnen und Beratern erbracht wurden, gliedern sich in Persönliche Kontakte (4.112), Telefonate (2.711), Fax/ /SMS Kontakte (5.556), Vermittlung an andere Beratungsangebote (6) sowie Gruppenangebote (319). Auffällig ist hier, dass nur in sechs Fällen an ein anderes Beratungsangebot verwiesen bzw. vermittelt wurde. Das zeigt die hohe Kompetenz der Mitarbeitenden in den Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung in den unterschiedlichen und vielschichtigen Themen, die in der ganzen Palette der Beratungsarbeit anfallen. Gleichzeitig dient es als Indiz dafür, wie schwierig es ist, den Personenkreis der Menschen mit Hörbehinderung an anderer Stelle adäquat zu versorgen. Auch hier ist die Kommunikationsbarriere und das fehlende Wissen um die spezifische Kultur von GebärdensprachnutzerInnen der Grund für die nicht gelingende Kommunikation. 10

12 3.5 Zu den einzelnen Leistungen Die unterschiedlichen Bereiche in denen Leistungen erbracht wurden, sollen im Folgenden näher betrachtet werden: Bei der Förderung der Erziehungskompetenz stehen die Eltern mit all ihren Fragen zu Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder im Mittelpunkt. 480 Mal wurden Eltern oder Angehörige hierzu beraten. Aufgrund der Hörbehinderung und der damit verbundenen Barrieren haben hörbehinderte Eltern wenig Zugang zu Bildungsangeboten im Bereich der Erziehung. Selbst Kurse nach dem Landesprogramm Stärke konnten nur in Ausnahmefällen von diesem Personenkreis wahrgenommen werden. Eltern mit Hörbehinderung haben aber sicher genau so viele Fragen oder gar noch mehr als hörende Eltern. Diese Lücke so weit als möglich zu schließen ist Anliegen der Beraterinnen und Berater in den Beratungsstellen. Beratung zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung wurde 277 Mal gewährt. Hierzu zählt die Beratung einer Person oder eines Paares zu Ihrer Situation, zu Konflikten und ihren Auswirkungen auf die Familie und die Suche nach geeigneten Lösungen. Gegebenenfalls stellten die Beraterinnen und Berater den Kontakt zu einem Anwalt her und sorgten dafür, dass die Kommunikation sicher gestellt war. Gestiegen im Vergleich zum Vorjahr ist die Einleitung / Begleitung zu Erziehungshilfen. 289 Mal (251 im Vorjahr) wurden hier von den Mitarbeitenden Leistungen erbracht. Vor allem Kontakte zu Jugendämtern und Trägern der Jugendhilfe sind hier zu verzeichnen. Beratung in Fragen des Alters bezieht sich auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem Älterwerden und den daraus resultierenden Veränderungen von den Klient/innen aufgeworfen werden. 271 Mal haben Klient/innen ihre Anliegen zu diesem Punkt vorgebracht. Der zweitgrößte Beratungsanteil entfällt auf die Beantragung von Geld- und Sachleistungen Mal wurden Klient/innen hierbei unterstützt. Dazu zählen das Erklären und die Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen. Wo hörende Menschen mit Deutsch als Muttersprache bereits Schwierigkeiten haben, den Sachverhalt in Anträgen korrekt zu erfassen, haben Menschen mit einer Hörbehinderung und den 11

13 damit einhergehenden Schwierigkeiten im Schriftsprachgebrauch der deutschen Sprache große Probleme. Hier wird durch die Arbeit der Beratungsstellen ein sehr hoher Kostenfaktor der Behörden abgefangen, weil die Klienten nicht sehr lange mit einem Dolmetscher, den das Amt bezahlen müsste, vor Ort die Arbeitskraft der Mitarbeitenden der Behörde binden. Sie kommen mit den Anträgen in die Beratungsstelle und erfahren hier Aufklärung und Hilfe in ihrer Sprache. Auch diese Tätigkeit ersetzt eine Leistung, die bei voll funktionierender Inklusion aufgrund der Beratungspflicht des SGB von den zuständigen Behörden übernommen werden müsste. Ratlos sind die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen immer öfter in der Frage der Beratung von Menschen ohne Arbeit. Bei den Hilfen für hörgeschädigte Erwerbslose dürfen lediglich Hilfen, die nicht durch die Integrationsfachdienste erbracht werden, von den Beratungsstellen abgedeckt werden, also nur Hilfen im Zusammenhang mit Mini Jobs, aber nicht mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Im Jahr 2013 war dies 436 Mal der Fall. Es ist festzustellen, dass die Menschen mit Hörbehinderung für die dringend nötige Unterstützung bei der Arbeitssuche seit der Ausschreibungspraxis der Agenturen für Arbeit bzgl. Arbeitsvermittlung nicht mehr an die IFD s, sondern nur noch teilweise (oder gar nicht!) an andere, oft weniger auf hörbehinderte Menschen spezialisierte Träger vermittelt. Sie haben es so noch schwerer einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Diese Lücke können die Beratungsstellen nicht schließen. Lediglich der Versuch, bei den jeweiligen Behörden, den Anspruch auf Hilfe und Unterstützung bei der Arbeitssuche durchzusetzen, kann von den Beratungsstellen unter erheblichem Mehraufwand geleistet werden. Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben beispielsweise umfasst viele Seiten mit detaillierten Fragen zu Gesundheit, Berufsbiografie und Einsatzmöglichkeiten. Diese sind nicht in leichter Sprache formuliert. Es erfordert viel Arbeitszeit bei der Bearbeitung mit den Betroffenen. Die großen regionalen Unterschiede in der Ausführungspraxis der Agenturen für Arbeit und der drv-regionalzentren erschweren dies zusätzlich. Doch hierzu mehr in Punkt 2 dieses Heftes. Hilfen bei Sucht / psychischer Erkrankung wurden im letzten Jahr 209 Mal erbracht. Nach wie vor ist es hier von hoher Bedeutung, die jeweiligen Stellen über spezielle Angebote für Menschen mit Hörbehinderung zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Menschen möglichst nur in solche Angebote vermittelt werden. Der Erfolg einer Intervention ist maßgeblich davon abhängig, ob sie dem Bedarf des Menschen entspricht. 12

14 Wenn die Kommunikation nicht ausreichend sicher gestellt ist, kann auch kaum ein Erfolg erzielt werden. Das Wissen über Einrichtungen, die den besonderen Bedingungen hörbehinderter Menschen Rechnung tragen, ist nicht hinreichend vorhanden. Nach wie vor gehen viele Ärzte und andere Stellen davon aus, dass kein besonderer Bedarf vorliegt und verkennen so die Situation der Klientel. Gelegentlich gelingt es auch, ein ambulantes, niederschwelliges wohnortnahes und dolmetschergestütztes Angebot mit entsprechender Einführung zu erschließen (PIA, Ergotherapie). Beratung über Hörschädigung / Kommunikation und technische Hilfen beschäftigt die Mitarbeitenden in den Beratungsstellen vor allem im Hinblick auf die Ausstattung mit passenden Hörgeräten und der Finanzierung derselben. Aufklärung für hörende Stellen und Betroffene über Dolmetschereinsätze, ihrer Rechtsgrundlage, Organisation und Finanzierung, sind immer wieder Thema. Auch das Thema Rauchmelder für Menschen mit Hörbehinderung nimmt hier an Bedeutung zu. Z. B. wurde mit Wohnbaugesellschaften verhandelt, dass diese nicht einfach irgend einen Rauchmelder installieren, sondern im Fall von gehörlosen Mietern eben Sorge dafür tragen müssen, dass diese Menschen im Ernstfall visuell gewarnt werden Mal wurde hier zu den unterschiedlichen Themen beraten. Nahezu identisch geblieben ist die Anzahl der Kontakte im Zusammenhang mit Betreuungsanregungen/Zusammenarbeit mit Betreuern. 276 Mal (Vorjahr 275) wurden hier entweder Betreuungen angeregt oder mit Betreuern bzw. Angehörigen, die diese Funktion ausüben, zusammengearbeitet. In immer noch sehr hoher Anzahl erfolgten die Erklärungen komplizierter Sachverhalte und rechtlicher Angelegenheiten Mal wurden die Mitarbeitenden hier aktiv und haben erklärt, was es mit eingetroffenen Briefen auf sich hat, welche Anträge gestellt werden können, welches Amt für was zuständig ist, welche Rechte und Pflichten damit zusammen hängen usw. Dieser Bereich ist so vielseitig, dass eine Aufzählung den Rahmen des Berichtes sprengen würde. Es ist darüber hinaus ein weiterer Indikator dafür, dass unsere Gesellschaft in ihrer Komplexität sich bislang nicht auf eine barrierefreie Kommunikation mit Hörbehinderten eingestellt hat. Wäre Inklusion für Hörgeschädigte vollständig umgesetzt, müssten dieser und der nachfolgende Statistikpunkt (Begleitung zu anderen Diensten) deutlich geringer ausfallen. 13

15 Lotsenfunktion / Begleitung zu anderen Diensten beinhaltet z. B. Kontakte zu Krankenkassen, anderen Beratungsstellen, Jugendämtern, Landratsämtern etc. 858 Mal wurde diese Leistung erbracht bzw. Menschen zu den richtigen Stellen vermittelt oder begleitet. Immerhin 386 Mal wurden Klienten unterstützt bei der Anregung von Selbsthilfeaktivitäten / Vermittlung in Gruppen. Von der Neugründung einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit Hörbehinderung bis hin zur Vermittlung in bestehende Angebote ist hier ein breites Angebot an Aktivitäten der Berater/innen zu verzeichnen. Auch die Anleitung anderer Beratungsdienste ist immer wieder eine Aufgabe für die Mitarbeitenden der Beratungsstellen. Häufig rufen Dienste bei den Beraterinnen und Beratern an und fragen nach Informationen und Unterstützung für den Kontakt mit dem Personenkreis der Menschen mit Hörbehinderung. Aufklärung und Wissensvermittlung steht hier im Vordergrund und wurde 98 Mal gewährt. 113 Mal wurde die Unterbringung in einer Einrichtung begleitet und ermöglicht. Das Ziel, Menschen mit Hörbehinderung so lange wie möglich in einer selbstbestimmten Lebensform zu unterstützen ist maßgeblich für die Arbeit der Beratungsstellen. Trotzdem ist es in bestimmten Fällen sinnvoll, die Unterstützung einer Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Hier darauf hinzuwirken, dass diese Einrichtung auf die Hörbehinderung eingestellt oder gar darauf spezialisiert ist, verstehen die Beraterinnen und Berater als ihre Aufgabe. Die Vermittlung von Reha-Leistungen bezieht sich auf medizinische Reha genauso wie auf berufliche Reha. Vor allem die Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von erwerbslosen hörbehinderten Menschen erwies sich hier als äußerst schwierig und arbeitsaufwändig. Insgesamt konnte 248 Mal bei der Vermittlung von Reha- Leistungen unterstützt werden. Beratung / Hilfen in persönlichen Notlagen nimmt einen hohen Anteil ein mit immerhin 910 Anfragen. Hier werden Menschen mit sehr persönlichen Schwierigkeiten innerhalb der Familie oder bei akuten Problemen individuell unterstützt. 14

16 880 Mal wurde Klienten bei Wohnungsangelegenheiten geholfen. Hierzu zählen der Kontakt zu Vermietern, Hilfe bei der Suche nach neuem Wohnraum oder ähnliches. Die Barriere der Kommunikation verhindert auch hier, dass hörbehinderte Menschen alle Angelegenheiten selbst klären können. Vor allem im Konfliktfall mit Vermietern oder Nachbarn sind sie auf Hilfe von außen angewiesen. Ziel ist es, den bestehenden Wohnraum zu erhalten oder ggf. anzupassen und die Kommunikation mit den anderen Beteiligten zu verbessern. Beratung in Gesundheitsfragen wurde 333 Mal geleistet. Hierunter fallen vor allem Erklärungen zu Krankheiten, Erläuterungen zu Behandlungen oder Informationen darüber, die beim Arztbesuch nicht verstanden wurden. In Ausnahmefällen erfolgen dann auch Telefonate der Beratungsstellen mit den Arztpraxen, um Sachverhalte zu klären und um für Aufklärung zu sorgen. Zu den einzelnen Bereichen Betreuungsanregungen/Zusammenarbeit mit Betreuer Anregung von Selbsthilfeaktivitäten/Vermittlung in Grup 15

17 3.6 Personenkreis der beratenen Menschen Im Jahr 2013 wurden insgesamt Personen in den Beratungsstellen für Menschen mit Hörbehinderung beraten und begleitet. Nach wie vor die kleinste Gruppe der beratenen Menschen sind die unter 20-Jährigen mit 19 Personen, bzw. 1,6 %. Sie befinden sich häufig in Schul- oder Berufsausbildungen und werden in den meisten Fragen und Problemen dann von den jeweiligen Anbietern begleitet. Die größte Gruppe ist die der Jährigen. Diese macht 858 Personen bzw. 70,6 % aus. Hier zeichnet sich auch das größte Spektrum an geleisteten Beratungen ab. Die ganze Bandbreite des Lebens spiegelt sich in diesen Beratungen wieder. Die Anzahl der beratenen Personen in dieser Gruppe ist leicht gestiegen (Vorjahr: 817 bzw. 69 %). Im Jahr 2013 waren 338 Personen oder 27,8 % 61 Jahre und älter. 16

18 Klientenzahlen nach Hörschädigung Teilt man die beratenen Personen nach ihrer Hörbehinderung in Gruppen ein, so fallen auf die Gruppe der ertaubten Personen 26 (Vorjahr 31) also 2,1 %. Die Gruppe der gehörlosen Personen umfasste im Jahr Menschen oder 64,6 %. Sie ist nach wie vor mit Abstand die zahlenmäßig stärkste Gruppe. Zu den hochgradig hörbehinderten Menschen zählen 343 Personen (Vorjahr 355) bzw. 28,2 %. 34 Menschen, die mit einem Chochlear Implant versorgt sind, also 2,8 %, kamen 2013 in die Beratung. Im Vorjahr waren es im Vergleich dazu nur 20 Personen. Dies zeigt, dass die Versorgung mit Hörprothesen nicht zwingend ausreichend ist, den Alltag barrierefrei zu gestalten und zusätzliche Unterstützung in verschiedenen Fragen nötig ist. Außerdem nahmen 27 Menschen mit einer Hörsehbehinderung die Beratungsstellen in Anspruch, was einen Anteil von 2,2 % ausmacht. Insgesamt zeigt die Statistik im Vergleich zum Vorjahr ein relativ stabiles Bild, mit zunehmender Klienten- und Arbeitszahl, bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl. Wieder konzentrierte sich die Hauptarbeit auf die Bereiche Erklärung rechtlicher und komplizierter Sachverhalte, Beantragung von Geld- und Sachleistungen, Aufklärung über Hörbehinderung und Lotsenfunktion. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Beratungsstellen ihrem konzeptionellen Charakter als Kommunikationsbrücken zur hörenden Welt immer wieder nachgekommen sind. Auffallend häufig geschah dies auch bei grundlegend existenzsichernden Fragen. Damit leisten die Beratungsstellen einen wichtigen (um nicht zu sagen basalen ) Beitrag zu Inklusion und Teilhabe der Betroffenen an der Hörenden Welt. Dass diese Entwicklung noch weiteren Ausweitungen/ Ergänzungen bedürfte, um Themen wie Erziehung, Gesundheit, Arbeit und Bildung für hörbehinderte Menschen tatsächlich umfassend inklusiv zu gestalten, ist offensichtlich und sollte angestrebt werden. Winnenden im März 2014 Stefanie Lunczer Paulinenpflege Winnenden e. V. 17

19 hörsehbehindert: 27 CI-Träger: 34 hochgradig schwerhörig: 343 gehörlos: 785 ertaubt: 26 Klientenzahlen nach Hörschädigung (total 1215 Klienten) ertaubt: 26 gehörlos: 785 hochgradig schwerhörig: 343 CI-Träger: 34 hörsehbehindert:

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21 Total Stadt-/Landkreis (SKR/LKR) Rottweil (LKR) Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) Tuttlingen (LKR) Konstanz (LKR) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Reutlingen (LKR) Tübingen (LKR) Zollernalbkreis (LKR) Ulm (SKR) Alb-Donau-Kreis (LKR) Biberach (LKR) Bodenseekreis (LKR) Ravensburg (LKR) Sigmaringen (LKR) Total Anzahl der Klienten Beratungsstelle Hausbesuch Behörde Sonstiger Ort Auskunft Beratung Betreuung/Begleitung Beratung Dritter Bildungsangebot Persönlicher Kontakt Telefonat Fax/Mail/Brief/SMS Vermittlung an andere Beratungsstellen Gruppenangebot Förderung der Erziehungskompetenz Beratung zu Partnerschaft, Trennung/Scheidung Einleitung/Begleitung von Erziehungshilfen Beratung in Fragen des Alters Beantragung von Geld-/Sachleistungen Hilfen für hörgeschädigte Erwerbslose (nicht IFD) Hilfe bei Sucht/psychischer Erkrankung Beratung über Hörschädigung/Kommunik. u. techn. Hilfen Betreuungsanregung/Zusammenarbeit mit Betreuern Erklärung komplizierter Sachverhalte u.rechtl. Angelegenh Lotsenfunktion/Begleitung zu anderen Diensten Anregung von Selbsthilfeaktivitäten/Vermittlung in Gruppe Anleitung anderer Beratungsdienste Unterbringung in Einrichtung Vermittlung von Reha-Leistungen Beratung/Hilfen bei persönlichen Notlagen Hilfen bei finanziellen Notlagen/Schuldnerberatung Hilfen bei Wohnungsangelegenheiten Beratung in Gesundheitsfragen Total

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23 4.3 Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Baden 2013 (Stand 03/14) Stelleninhaber/in Träger Zuständig für die Kreise Corinna Nickel Haus der Evangelischen Kirche Sozialpädagogische Beratungsstelle für Hörgeschädigte Raum 0.22 M1, 1a (neben Stadthaus) Mannheim Tel.: Fax: SMS: Birgit Hole-Euchner Seelsorge und Beratung für Hörgeschädigte Schröderstr Heidelberg Tel.: Fax: Thorsten Lessle Diakonisches Werk der Ev. Kirchenbezirke im Landkreis Karlsruhe Sozialberatung für Hörgeschädigte Wörthstraße Bruchsal Tel.: Fax: bruchsal@diakonie-laka.de Michaela Norek Diakonisches Werk der Ev. Kirchen- Bezirke im Landkreis Karlsruhe Sozialberatung für Hörgeschädigte Wörthstr Bruchsal Tel Fax michaela.norek@diakonie-laka.de www. diakonie-laka.de Helga Carey Diakonisches Werk Beratungsstelle für Hörgeschädigte Dr. Konrad-Adenauer-Str Buchen Tel.: Fax: SMS: gehoerlos@dwnok.de Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Mannheim und dem Badischen Wohlfahrts- Verband für Hörgeschädigte e.v. Heidelberg Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und dem Badischen Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Heidelberg Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Neckar-Odenwald-Kreis Mannheim (SKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (nördl. Teil) Heidelberg (SKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (südl. Teil) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Pforzheim (SKR) Enzkreis (LKR) Karlsruhe (SKR) Karlsruhe (LKR) Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) 22

24 Barbara Veeh Diakonisches Werk Tauberbischofsheim Kontaktstelle für hörgeschädigte Menschen Kirchweg Tauberbischofsheim Tel.: Fax: barbara.veeh@diakonie.ekiba.de Thomas Jerg Beratungsstelle für Hörgeschädigte Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e. V. Marie-Curie-Str Freiburg Tel.: Fax: SMS: t.jerg@bwh-hd.de Wolfgang Hug Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Okenstr Freiburg Tel.: Fax: SMS: wolfgang.hug@stiftung-st-franziskus.de Lisa-Kathrin Keck Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Johanniterstr Rottweil Tel.: Fax: lisa-kathrin.keck@stiftung-st-franziskus.de Evangelische Landeskirche in Baden Blumenstr Karlsruhe in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Tauberbischofsheim Badischer Wohlfahrtsverband für Hörgeschädigte e.v. Quinckestr Heidelberg Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Main-Tauber-Kreis (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Nord) Emmendingen (LKR) Ortenaukreis (LKR) Baden-Baden (SKR) Rastatt (LKR) Calw (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Süd) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) Konstanz (LKR) 23

25 4.3 Beratungsstellen/Sozialdienste für Hörgeschädigte in Württemberg 2013 (Stand 03/14) Stelleninhaber/in Träger Zuständig für die Kreise Claudia Steidel Diakonisches Werk der Diakonisches Werk Württemberg evangelischen Kirche in Heilbronn (SKR) Beratung für Hörgeschädigte Württemberg e.v. Heilbronn (LKR) Schellengasse Heilbronner Str. 180 Schwäbisch Hall (LKR) Heilbronn Stuttgart Tel.: Hohenlohekreis (LKR) Fax: SMS: claudia.steidel@diakonie-heilbronn.de Roswitha Köble Diakonisches Werk Württemberg Beratung für Hörgeschädigte Heilbronner Str Stuttgart Tel.: Fax: SMS: koeble.r@diakonie-wuerttemberg.de Stefanie Lunczer Beratungsstelle für Gehörlose und Schwerhörige im Rems-Murr-Kreis Paulinenpflege Winnenden e.v. Linsenhalde Winnenden Tel.: Fax: SMS: stefanie.lunczer@paulinenpflege.de index.htm?beratung-fuer-gehoerlose-remsmurr-kreis.htm Marion Rüdinger Beratungsstelle für Hörgeschädigte der Paulinenpflege Winnenden e.v. Gustav-Werner-Str Reutlingen Tel Fax: SMS: marion.ruedinger@paulinenpflege.de beratung-fuer-gehoerlose-reutlingen.htm Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.v. Heilbronner Str Stuttgart Paulinenpflege Winnenden e.v. Ringstraße Winnenden Paulinenpflege Winnenden e.v. Ringstraße Winnenden Stuttgart (SKR) Ludwigsburg (LKR) Rems-Murr-Kreis (LKR) Esslingen (LKR) Böblingen (LKR) Tübingen (LKR) Reutlingen (LKR) 24

26 Beate Müller Die Zieglerschen Beratung für Hörgeschädigte Charlottenstr Ravensburg Tel.: Fax: SMS: Tim-Hendrik Naeve Vinzenz von Paul ggmbh Beratung für Hörgeschädigte Rektor-Klaus-Str Schwäbisch Gmünd Tel.: Fax: SMS: tim-hendrik.naeve@vinzenz-sd.de Kristina Rosenzweig Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Sozialdienst für hörgeschädigte Menschen Johanniterstr Rottweil Tel.: Fax: SMS: sozialdienst.rw@stiftung-st-franziskus.de Die Zieglerschen Hör-Sprachzentrum ggmbh Hochgerichtstr Ravensburg Vinzenz von Paul ggmbh Soziale Dienste und Einrichtungen Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz Rektor-Klaus-Str Schwäbisch Gmünd Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn Kloster Schramberg Ravensburg (LKR) Bodenseekreis (LKR) Sigmaringen (LKR) Biberach (LKR) Ostalbkreis (LKR) Heidenheim (LKR) Göppingen (LKR) Alb-Donau-Kreis (LKR) Ulm (SKR) Rottweil, (LKR) Tuttlingen (LKR) Freudenstadt (LKR) Zollernalbkreis (LKR) 25

27 2.5 Stellenanteile Stand Die Stellenanteile orientieren sich analog dem IFD am Schlüssel 1 Vollkraftstelle : 1 Mio Einwohner/-innen. Träger Zuständigkeit Stellenanteil Evangelische Landeskirche in Baden Heidelberg (SKR) Blumenstr. 1-7 Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (südl. Teil) 0, Karlsruhe Baden in Kooperation mit dem jeweiligen Diakonischen Mannheim (SKR) Rhein-Neckar-Kreis (LKR) (nördl. Teil) Werk und dem Badischen Wohlfahrtsverband für Karlsruhe (SKR) (Teil) Hörgeschädigte e.v. Heidelberg Karlsruhe (LKR) (Teil) Pforzheim (SKR) (Teil) 1,50 Enzkreis (LKR) (Teil) Evang. Landeskirche in Baden in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Landkreis Karlsruhe und Karlsruhe (SKR) (Teil) Karlsruhe (LKR) (Teil) Pforzheim (SKR) (Teil) Enzkreis (LKR) (Teil) dem Landkreis Karlsruhe Evang. Landeskirche Neckar-Odenwald-Kreis (LKR) in Baden in Kooperation 0,275 mit dem jeweiligen Main-Tauber-Kreis (LKR) Diakonischen Werk Badischer Freiburg im Breisgau (SKR) Wohlfahrtsverband Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Nord) für Hörgeschädigte e.v. Emmendingen (LKR) Quinckestr. 72 Ortenaukreis (LKR) Heidelberg Baden-Baden (SKR) 1,40 Rastatt (LKR) Calw (LKR) 26

28 Träger Zuständigkeit Stellenanteil Stiftung St. Franziskus Rottweil, (LKR) Heiligenbronn Tuttlingen (LKR) Kloster 2 Freudenstadt (LKR) Schramberg Zollernalbkreis (LKR) Freiburg im Breisgau (SKR) Breisgau-Hochschwarzwald (LKR) (Süd) Lörrach (LKR) Waldshut (LKR) Konstanz (LKR) Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR) 1,80 Diakonisches Werk Stuttgart (SKR) Württemberg Ludwigsburg (LKR) Heilbronner Str Stuttgart Heilbronn (SKR) 1,50 Heilbronn (LKR) Schwäbisch Hall (LKR) Hohenlohekreis (LKR) Paulinenpflege Winnenden e. V. Rems-Murr-Kreis (LKR) Forststr Esslingen (LKR) Winnenden 1,20 Böblingen (LKR) Reutlingen (LKR) Tübingen (LKR) Die Zieglerschen Ravensburg (LKR) 0,75 Hör-Sprachzentrum ggmbh Bodenseekreis (LKR) Hochgerichtstr. 46 Sigmaringen (LKR) Ravensburg Biberach (LKR) Vinzenz von Paul ggmbh Soziale Dienste und Einrichtungen Alb-Donau-Kreis (LKR) Ostalbkreis (LKR) Hörgeschädigtenzentrum Heidenheim (LKR) 1,00 St. Vinzenz Rektor-Klaus-Str Schwäbisch Gmünd Göppingen (LKR) Ulm (SKR) Stellenanteil Total 9,925 27

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