AMTSBLATT G für den Regierungsbezirk Düsseldorf Jahrgang Ausgegeben in Düsseldorf, am 29. Dezember 2011 Nummer 51
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1 431 AMTSBLATT G 1292 für den Regierungsbezirk Düsseldorf 193. Jahrgang Ausgegeben in Düsseldorf, am 29. Dezember 2011 Nummer 51 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Allgemeine Innere Verwaltung 520 Anerkennung einer Stiftung ( Bürgerstiftung Bäuerliches Kulturland Mommbach-Niederung ). S Abwicklung der Geschäfte des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Rolf Brandt, Grevenbroich. S Abwicklung der Geschäfte des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Rolf Brandt, Grevenbroich. S Änderung der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Schwalm- Nette. S Änderungssatzung vom zur Satzung des Zweckverbandes KRZN. S. 432 Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 525 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Sachtleben Chemie GmbH in Duisburg. S Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben des Herrn Leo Siebers, Hofstelle Griethhausen, Oraniendeich 86. S. 433 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 527 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Unterbacher See. S. 433 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 520 Anerkennung einer Stiftung ( Bürgerstiftung Bäuerliches Kulturland Mommbach-Niederung ) St.1572 Düsseldorf, den 22. Dezember 2011 Die Düsseldorf hat die Bürgerstiftung Bäuerliches Kulturland Mommbach-Niederung mit Sitz in Voerde gemäß 80 BGB in Verbindung mit 2 StiftG NRW anerkannt. Die Stiftung ist seit dem 8. November 2011 rechtsfähig. An die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden des Regierungsbezirks Abl. Reg. Ddf S Abwicklung der Geschäfte des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Rolf Brandt, Grevenbroich Düsseldorf, den 21. Dezember 2011 Die Abwicklung der Geschäfte des ehemaligen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.- Ing. Rolf Brandt, Nordstraße in Grevenbroich, ist vollzogen. Die Beauftragung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Alexander Lamberty, Nordstraße 40 in Grevenbroich, zur Abwicklung der Geschäfte ist damit erloschen. An die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden des Regierungsbezirks Abl. Reg. Ddf S. 431
2 Abwicklung der Geschäfte des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Heinz-Max Verfürth, Grevenbroich Düsseldorf, den 21. Dezember 2011 Die Abwicklung der Geschäfte des ehemaligen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.- Ing. Heinz-Max Verfürth, Nordstraße in Grevenbroich, ist vollzogen. Die Beauftragung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Alexander Lamberty, Nordstraße 40 in Grevenbroich, zur Abwicklung der Geschäfte ist damit erloschen Änderung der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Schwalm-Nette ZV-Schwalm Düsseldorf, den 19. Dezember 2011 Die Verbandsversammlung beschließt die 6. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Schwalm-Nette vom in folgenden Punkten: 1. 6 Abs. 2 Buchstabe b lautet wie folgt: b) die Feststellung des Jahresabschlusses 2. Es wird folgender 15 eingefügt 15 Prüfung Für den Inhalt und den Umfang der Prüfung des Zweckverbandes gelten 92 GO NRW (Eröffnungsbilanz), 101 GO NRW (Prüfung des Jahresabschlusses, Bestätigungsvermerk) und 103 GO NRW (Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung) sinngemäß, soweit sie in entsprechender Form anwendbar sind. Die Prüfung wird grundsätzlich vom Rechnungsprüfungsamt eines Verbandsmitglieds gegen Kostenerstattung wahrgenommen. In einer Rechnungsprüfungsordnung werden nähere Einzelheiten geregelt. 3. Die bisherigen 15 ff. verschieben sich dementsprechend um eine Nummer (vormals 16) Dem letzten Absatz wird abschließend folgender Satz angefügt: Diese Regelung tritt auch ein für denfall, dass sich die satzungsgemäßen Aufgaben des Zweckverbandes ändern. Buschwa 524 Änderungssatzung vom zur Satzung des Zweckverbandes KRZN ZV-KRZN Düsseldorf, den 20. Dezember 2011 Hiermit mache ich gemäß 20 Abs. 4 in Verbindung mit 11 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 621 / SGV. NRW. 202), in der zur Zeit geltenden Fassung, die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein beschlossene Änderungssatzung vom zur Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein bekannt. Änderungssatzung vom zur Satzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein in der Fassung der Bekantmachung vom 23. April 2009 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf S. 169) Auf Grund der 7 und 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der zuletzt geänderten Fassung hat die Verbandsversammlung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunales Rechenzentrum Niederrhein in der Fassung vom wird wie folgt geändert: 13 Abs. 4 erhält folgenden neuen Wortlaut: (4) Die Entgelte werden den Mitgliedern und Anwendern zum eines Jahres in Rechnung gestellt. Die Zahlungsweise ist monatlich. Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kamp-Lintfort, den 9. Dezember 2011 Dr. Coenen Verbandsvorsteher Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft 525 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Sachtleben Chemie GmbH in Duisburg /11/0401J1 Düsseldorf, den 22. Dezember 2011 Antrag der Sachtleben Chemie GmbH auf Genehmigung nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Zink-Barium-Anlage Die Sachtleben Chemie GmbH hat mit Datum vom einen Antrag auf Genehmigung nach 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der
3 433 Zink-Barium-Anlage durch Errichtung und Betrieb eines Lagers für Roh- und Hilfsstoffe auf dem Standort Dr.-Rudolf-Sachtleben-Str. 4 in Duisburg gestellt. Antragsgegenstand ist die Errichtung und Betrieb eines Lagers für Roh- und Hilfsstoffe wie Bariumchlorid Dihydrat, Bariumhydroxid, Oktahydrat, Natriumaluminat, Phosphorsäure und Dispex G 40 im bestehenden Gebäude B201. Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 4.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG und in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die allgemeine Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. In die Vorprüfung wurden auch frühere Änderungen des UVPpflichtigen Vorhabens einbezogen, für die nach der jeweils geltenden Fassung des UVPG keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Heyer 526 Bekanntgabe nach 3 a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben des Herrn Leo Siebers, Hofstelle Griethhausen, Oraniendeich / BAA2 Düsseldorf, den 19. Dezember 2011 Antrag des Herrn Leo Siebers, Hofstelle Griethhausen, Oraniendeich 86, auf Erteilung einer Genehmigung nach 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Herrn Leo Siebers hat mit Datum vom einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage inklusive BHKW (400 kwe) auf dem Gelände der Hofstelle Griethhausen in Kleve, Oraniendeich 86, Gemarkung Salmort & Griethhausen gestellt. Die Anlage weist im Wesentlichen folgende Komponenten auf: Blockheizkraftwerk im BHKW Container (Feuerungswärmeleistung kw; elektrische Leistung 400 kw) Pumpenraum / Bedienzentrale Feststoffeintrag: Betonfläche und Aufgabecontainer (MT-Alligator) Abtankplatz Fermenter Nachgärer Gärproduktlager Notfackel Gemäß 3 e Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer der Anlage 1 zum UVPG und in Verbindung mit 3 c Abs. 1 UVPG ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Im vorliegenden Fall hat die standortbezogene Vorprüfung im Einzelfall ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das beantragte Vorhaben nicht zu erwarten sind. Gemäß 3 a Satz 1 UVPG stelle ich daher fest, dass für das beantragte Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Die Feststellung ist gemäß 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. gez. Schneiderwind Abl. Reg. Ddf S. 433 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 527 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes Erholungsgebiet Unterbacher See Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Zweckverbandes Erholungsgebiet Unterbacher See. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS Grieger Mallison GmbH, Düsseldorf, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverband Erholungsgebiet Unterbacher See, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers des Zweck-
4 434 verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstllung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende, sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ECOVIS Grieger Mallison GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 9. Dezember 2011 GPA NRW Abschlussprüfung Beratung Revision Helga Giesen Abl. Reg. Ddf S. 433
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6 436 Ver öf fent li chungs er su che für das Amts blatt und den Öf fent li chen An zei ger Bei la ge zum Amts blatt sind nur an die Be zirks re gie rung Düs sel dorf Amts blatt stel le Ce ci li en al lee 2, Düs sel dorf, zu rich ten. Das Amts blatt mit dem Öf fent li chen An zei ger er scheint wö chent lich. Re dak ti ons schluss: Frei tag, Uhr Lau fen der Be zug nur im Abon ne ment. Abon ne ments be stel lun gen und -ab be stel lun gen kön nen für den fol gen den Abon nements zeit raum bis und bis nur be rück sich tigt wer den, wenn sie spä tes tens am 30. No vem ber bzw. 31. Mai der ABO-Ver wal tung von A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/229, Te le fon (0211) , vor lie gen. Bei je dem Schrift wech sel die auf dem Ad res se ne ti kett in der Mit te oben ste hen de sechs stel li ge Kun den num mer an ge ben, bei Ad res sen än de rung das Ad res se ne ti kett mit be rich tig ter Ad res se an die ABO-Ver wal tung von A. Ba gel zu rück sen den. Be zugs preis: Der Be zugs preis be trägt halb jähr lich 12, Eu ro und wird im Na men und für Rech nung der Be zirks re gie rung von A. Ba gel im Vo raus er ho ben. Ein rü ckungs ge büh ren für die 2spal ti ge Zei le oder de ren Raum 0,92 Eu ro. Ein zel preis die ser Aus ga be 1,60 Eu ro zzgl. Ver sand kos ten. In den Be zugs- und Ein zel prei sen ist kei ne Um satz steu er i. S. d. 14 UStG ent hal ten. Ein zel stü cke wer den durch A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, Düs sel dorf, Fax (02 11) 96 82/2 29, Te le fon (02 11) , ge lie fert. Von Vor ab sen dun gen des Rech nungs be tra ges in wel cher Form auch im mer bit ten wir ab zu se hen. Die Lie fe run gen er fol gen nur auf Grund schrift li cher Be stel lung ge gen Rech nung. He raus ge ber: Be zirks re gie rung Düs sel dorf, Ce ci li en al lee 2, Düs sel dorf In ter net: reg-du e ssel dorf.nrw.de Her stel lung und Ver trieb im Na men und für Rech nung des He raus ge bers: A. Ba gel, Gra fen ber ger Al lee 82, Düs sel dorf Druck: TSB Tief druck Schwann-Ba gel, Düs sel dorf und Mön cheng lad bach
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