Strafrecht. Artikelübersicht: - Kein Kavaliersdelikt: Wer schlägt, muss gehen! - Schmerzensgeld für Opfer schon im Strafverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strafrecht. Artikelübersicht: - Kein Kavaliersdelikt: Wer schlägt, muss gehen! - Schmerzensgeld für Opfer schon im Strafverfahren"

Transkript

1 Strafrecht Artikelübersicht: - Kein Kavaliersdelikt: Wer schlägt, muss gehen! - Schmerzensgeld für Opfer schon im Strafverfahren - Strafverteidiger - Ja oder nein? - Verwertbarkeit von Spontanäußerungen eines Zeugen - Alkoholabstinenz als Bewährungsauflage - Urheberrechtsverletzung durch Music-on-Demand-Dienst - Strafbarkeit des Schwarzsurfens - Stalking - nicht mehr reine Privatsache - Opferanwalt bei Sexualstraftaten Kein Kavaliersdelikt: Wer schlägt, muss gehen! Gewaltschutzgesetz: Schutz vor häuslicher Gewalt (Artikel in der ON vom ) Im Fernsehen oder im Radio werden wir immer wieder Zeugen von Gewalt. Doch viele Misshandlungen finden nicht in der Öffentlichkeit, sondern hinter verschlossenen Türen in den eigenen vier Wänden statt. Ausweislich einer bundesweiten Studie war jede vierte Frau, Opfer von körperlichen und sexuellen Übergriffen durch ihren Lebenspartner. Auch wenn die Handlungen in den privaten Räumen stattfinden, handelt es sich dabei keineswegs um Kavaliersdelikte. Mit Hilfe des Gewaltschutzgesetzes wird es Opfern insbesondere solchen von häuslicher Gewalt ermöglicht, Gewalttäter aus der Wohnung verweisen und Anordnungen zu ihrem Schutz durchsetzen zu lassen. Denn es gilt das Prinzip: Wer schlägt, muss gehen! Opfern von Gewalt wird mit Hilfe dieses Gesetzes unter anderem das Recht auf Überlassung der gemeinsam mit dem Täter geführten Wohnung eingeräumt. Wird nun in einer akuten Gefahrensituation die Polizei gerufen, erteilt sie dem Täter wenn nötig einen Platzverweis. Sie verweist ihn aus der Wohnung und untersagt ihm ggf. auch andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält wie z.b. dem Arbeitsplatz. Dem Täter werden die Schlüssel abgenommen und er wird soweit erforderlich unter Zwang zum Verlassen der Wohnung bewegt. Ist der Platzverweis zum Schutz des Opfers nicht ausreichend, kann der Täter von der Polizei auch in Gewahrsam genommen werden. Die Überlassung der Wohnung kann sodann mittels des Gerichts zusätzlich mit Schutzanordnungen wie Betretungs- und Näherungsverboten abgesichert werden. So kann auf Antrag des Opfers beispielsweise angeordnet werden, dass der Täter sich nicht in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufhält und/oder keinen Kontakt welcher Art auch immer mit dem Opfer aufnimmt. Selbst wenn der Täter seine Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss begangen haben sollte, können zum Schutz des Opfers solche Anordnungen gegen den Täter erlassen werden.

2 Verstößt der Täter gegen eine derartige Schutzanordnung, indem er sich z.b. entgegen des Verbots Zugang zu der Wohnung verschafft, begeht er damit eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Da die Maßnahmen der Polizei nur eine kurzzeitige Lösung darstellen und sich insbesondere in der Trennungsphase die Gefahr für das Opfern vergrößern kann, empfiehlt es sich häufig zunächst im Wege einstweiligen Rechtsschutzes weitere Schutzanordnungen durch das Gericht treffen zu lassen. Innerhalb dieser Eilverfahren kann das Gericht auch ohne vorherige Anhörung des Täters, die Wohnung dem Opfer vorläufig überlassen und/oder für begrenzte Zeit weitere Schutzanordnungen wie ein Näherungsverbot erlassen. Daran anschließend bzw. wenn die Tat bereits längere Zeit zurückliegt, können die jeweiligen Ansprüche dann in einem Hauptverfahren verfolgt und langfristig geregelt werden. Auch in einem Strafverfahren gegen den Täter können Schutzmaß-nahmen zugunsten des Opfers ergriffen werden. So kann unter Umständen der Täter während der Zeugenvernehmung von der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden, damit das Opfer dem Täter nicht erneut gegenübertreten muss. Viele Gerichte bieten dar-über hinaus die Möglichkeit der Videovernehmung in einem Nebenraum. Neben diesen Rechten können weitere wie die Begleitung durch einen Zeugenbeistand oder die Teilnahme am Strafverfahren als Nebenkläger bestehen. Opfern von Sexualstraftaten kann auf Staatskosten ggf. ein Opferanwalt zur Seite gestellt werden. Aber auch Ansprüche wie Schmerzensgeld und Schadensersatz oder nach dem Opferentschädigungsgesetz können gegeben sein. Weitere Informationen geben in Opferschutzfragen tätige Rechtsanwälte. Schmerzensgeld für Opfer schon im Strafverfahren (Artikel in der ON vom ) Opfer von Straftaten befinden sich oftmals in einer extremen Belastungssituation. Nicht nur das an ihnen verübte Verbrechen belastet sie sehr, zudem sind sie regelmäßig zahlreichen Vernehmungen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und Gutachtern ausgesetzt. Dies bringt viele Opfer an den Rand des Erträglichen und darüber hinaus. In diesem psychischen Ausnahmezustand, in dem sich insbesondere Opfer von schweren Gewaltund Sexualverbrechen befinden, wird von den Opfern im Rahmen der Vernehmungen erwartet, das Verbrechen immer wieder detailgetreu zu schildern und damit ein ums andere Mal neu zu durchleben. Zur Unterstützung können sie sich dabei ggf. sogar auf Staatskosten von einem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand begleiten lassen. Doch selbst Jahre später leiden viele Opfer an den Folgen der Tat, für deren Ausgleich sie immerhin eine finanzielle Entschädigung vom Täter einfordern können. Aber wie viele Opfer haben nach Abschluss eines unter Umständen langwierigen Strafverfahrens noch die Kraft, ihre Ansprüche vor dem Zivilgericht auszufechten? Um Opfern einen solchen zusätzlichen Gang zum Zivilgericht zu ersparen, wurde das sog. Adhäsionsverfahren geschaffen. Dieses Verfahren erlaubt es den Opfern schon im Strafverfahren Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen, ohne einen Zivilprozess anstrengen zu müssen. Auf diese Weise brauchen sie nur im Strafverfahren auszusagen, so dass ihnen belastende Mehrfachvernehmungen zumindest teilweise erspart bleiben. Im Übrigen gilt im Strafverfahren der sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht muss daher alle relevanten Tatsachen von Amts wegen ermitteln. Das Opfer befindet sich also anders als im

3 Zivilverfahren nicht unter dem Druck, alle für die Entscheidung des Gerichts erforderlichen Umstände beweisen zu müssen. Entscheidet das Gericht zugunsten des Opfers über den Adhäsionsantrag, kann aus dem Urteil ebenso wie im Zivilverfahren gegen den Täter vollstreckt werden. Selbst für den Fall, dass das Strafgericht negativ über den Antrag beschließen sollte, bleibt weiterhin der Weg zum Zivilgericht offen. Der Verletzte ist somit nicht gehindert, seine Ansprüche in einem Zivilverfahren weiter zu verfolgen. Der Adhäsionsantrag kann von dem Verletzten selbst oder auch von dessen Erben in einem Strafverfahren gegen einen volljährigen Angeklagten gestellt werden. Grundsätzlich kann das Opfer dies sogar noch mündlich in der Hauptverhandlung und ohne Rechtsbeistand tun. Allerdings sind bei der Antragstellung wichtige Formalien und Voraussetzungen zu beachten, die vielfach die Hilfe eines Rechtsanwalts notwendig machen. Sollten die finanziellen Mittel des Opfers zur Aufbringung der Verfahrenskosten nicht ausreichen, besteht ebenso wie im Zivilprozess die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts zu beantragen. Broschüren mit weiteren Informationen über Opferrechte und deren Durchsetzung werden häufig von im Opferschutz tätigen Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt. Strafverteidiger - Ja oder nein? Im Strafverfahren besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Somit steht es jedem Beschuldigten frei, ob er einen Rechtsanwalt zu seiner Verteidigung hinzuzieht oder nicht. Eine Ausnahme besteht allerdings in den Fällen der sog. notwendigen Verteidigung ( 140 StPO). Wird dem Beschuldigten beispielsweise ein Verbrechen wie etwa schwere Körperverletzung oder Raub zur Last gelegt wird, ist die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend notwendig. Aber auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, ist es ratsam einen Rechtsanwalt frühzeitig hinzuziehen und ohne dessen Anwesenheit keine Aussage zu machen. Denn unter dem Druck eines Ermittlungsverfahrens sind viele Personen überfordert und reagieren unüberlegt. Häufig wird die Situation dadurch nur unnötig verschlimmert. Viele mögen denken, dass sie gar nicht erst mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Doch auch unbescholtene Bürger können unbeabsichtigt leicht in die Mühlen der Justiz geraten. Die Gründe hierfür sind vielfältig: sei es, dass sie fälschlicherweise von Dritten einer Straftat bezichtigt werden, sei es, dass sie nach einem Unfall Unfallflucht begehen. Spätestens wenn Ermittlungen eingeleitet werden, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen und mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen. Außerdem ist es ratsam von dem Recht Gebrauch zu machen, vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nicht zur Sache auszusagen. Verwertbarkeit von Spontanäußerungen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen (Urteil des OLG Saarbrücken vom , Az. 70/07 (78/08)) Macht ein Zeuge in der Hauptverhandlung von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung nach den 52 ff StPO Gebrauch, so darf seine Aussage, die er vor der Hauptverhandlung im Rahmen einer nichtrichterlichen Vernehmung gemacht hat, nach 252 StPO später nicht verwertet werden.

4 Dieses Verwertungsverbot gilt allerdings nur für frühere Aussagen des Zeugen, die in einer Vernehmung abgegeben wurden. Äußerungen, die der Zeuge unabhängig von einer Vernehmung macht, können daher also durchaus verwertbar sein. Verwertbar sind insoweit insbesondere Äußerungen gegenüber Privatpersonen und auch gegenüber Amtspersonen, die der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge außerhalb einer Vernehmung (z.b. bei einer Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken") abgibt. Alkoholabstinenz als Bewährungsauflage Mit Beschluss vom (3 Ws 52/08) entschied das OLG Hamm, dass das Gericht einem Straftäter, der seine Straftaten immer im Zusammenhang mit Alkoholkonsum verübt hat und bei dem ein langjähriges Alkoholproblem vorliegt, die Weisung ( 56 c StGB) erteilen kann, jeglichen Konsum von Alkohol zu unterlassen. Verstößt der Täter später gegen diese Weisung, kann dies unter Umständen einen Widerruf der Bewährung nach sich ziehen. Urheberrechtsverletzung durch Music-on-Demand-Dienst (Beschluss des OLG Stuttgart vom , Az. 2 Ws 328/07) Wer als Betreiber eines sog. Music-on-Demand-Dienstes, seinen Nutzern ohne entsprechende Einwilligung über das Internet bereits erschienene Musiktitel und Alben so zur Verfügung stellt, dass die Nutzer die Titel jederzeit und von jedem Ort beliebig oft abrufen können, macht sich wegen eines unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den 108 Abs.1 Nr.5, 85 Abs.1, 19a UrhG strafbar. Selbst wenn das Herunterladen und Speichern der Titel nicht möglich ist, werden hierdurch Schutzrechte verletzt. Diese Schutzrechtverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet. ( 108 UrhG) Handelt der Betreiber zudem gewerbsmäßig erhöht sich der Strafrahmen sogar auf bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. ( 108 a UrhG) Strafbarkeit des Schwarzsurfens (Urteil des AG Wuppertal vom ; Az. 22 Ds 70 Js 6906/06) Das Amtsgericht Wuppertal hatte im Jahre 2007 über die Strafbarkeit des sog. "Schwarz- Surfens" zu entscheiden. Mit Urteil vom befand es, dass derjenige, der sich unerlaubt in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um unentgeltlich im Internet zu surfen, sich wegen Verstoßes gegen 89 S.1, 148 Abs.1 S.1 TKG (Verstoß gegen das sog. Abhörverbot) und 44, 43 Abs.2 Nr.3 BDSG strafbar mache. In diesem Fall kam der Angeklagte noch mit einer Verwarnung davon und die Vollstreckung seiner Geldstrafe wurde vorbehalten. Außerdem zog das Gericht das verwendete Laptop samt Ladegerät nach 74 StGB als Tatwerkzeug ein. Stalking - nicht mehr reine Privatsache Am 31. März 2007 trat das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern in Kraft, mit dessen Hilfe die Opfer von Stalking strafrechtlich besser geschützt werden sollen. Stalking-Opfer leiden unter ständiger Verfolgung und Bedrohung. Um dem massiven Terror ein Ende zu setzen, müssen viele Opfer sogar ihre Wohnung und ihre Arbeitsstelle wechseln. Häufig trauen sich Op-

5 fer von Stalking nur noch in Begleitung in die Öffentlichkeit und fühlen sich selbst in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Mit dem Straftatbestand der "Nachstellung" ( 238 StGB) wurde nunmehr das sog. Stalking endlich unter Strafe gestellt. Wenn schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu befürchten sind, kann gegen gefährlicher Stalker auch Untersuchungshaft angeordnet werden. Die Höchststrafe für Stalker beträgt nunmehr 10 Jahre Freiheitsstrafe. Opferanwalt bei Sexualstraftaten Seit dem 01. Dezember 1998 steht allen Opfern von Sexualstraftaten ein Opferanwalt zu. ( 397a, 406g StPO) Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, trägt der Staat die Kosten für den Rechtsanwalt. Grundsätzlich braucht das Opfer nicht einmal bedürftig zu sein und keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Ist das Opfer bei Antragstellung allerdings älter als 16 Jahre und liegt kein Verbrechen vor, muss ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.

Prof. Dr. Michael Jasch

Prof. Dr. Michael Jasch Prof. Dr. Michael Jasch 1 ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 2 Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen Ziele: Ø Vermeidung Sekundärviktimisierung, Ø Bessere Position im Strafverfahren

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013

EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN

Mehr

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de 2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, vom Täter eine Entschädigung zum Beispiel Schadensersatz und

Mehr

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de

2 in 1. Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de 2 in 1 Recht einfach: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw.de Opfer von Straftaten haben bereits im Strafverfahren die Möglichkeit, eine gerichtliche Entscheidung über Entschädigungsansprüche

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

Der Oberbürgermeister. Stalking. Stalking. Informationen für Betroffene

Der Oberbürgermeister. Stalking. Stalking. Informationen für Betroffene Der Oberbürgermeister Stalking Stalking Informationen für Betroffene STALKING Was ist Stalking? Gibt es jemanden, der Ihnen nachstellt? Der Sie gegen Ihren Willen verfolgt? Der Sie mit unerwünschten Telefonanrufen,

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Sie sind Zeugin oder Zeuge? Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ängste und Unsicherheiten. Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und

Sie sind Zeugin oder Zeuge? Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ängste und Unsicherheiten. Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und . Landgerichtsbezirk Flensburg: WAGEMUT pro familia Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen Marienstr. 29 31, Eingang Lilienstr. 24937 Flensburg Tel. 0461 / 90 92 6 30 Fax 0461 / 90

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 VR 2.03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Anwendungsbeschreibung. Honorarabrechnung RVG - Adhäsionsverfahren 403 StPO

Anwendungsbeschreibung. Honorarabrechnung RVG - Adhäsionsverfahren 403 StPO Anwendungsbeschreibung Honorarabrechnung RVG - Inhalt 1 Adhäsionsverfahren... 3 1.1 Juristische Regel... 3 1.2 Praktische Anwendung... 6 1.3 Fallbeispiel (aus Sicht des Anwalts des Opfers/Verletzten) ohne

Mehr

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht?

Vortrag zum Thema. Zugang zum Recht. oder. Wie bekomme ich meinem Recht? Vortrag zum Thema Zugang zum Recht oder Wie bekomme ich meinem Recht? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt / Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwalt mit eigener

Mehr

Wegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking (Gewaltschutzgesetz)

Wegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking (Gewaltschutzgesetz) Wegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking (Gewaltschutzgesetz) Amtsgericht Offenbach am Main l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis gegen häusliche und

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden -

Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Peter Roitzheim Vors. Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Strafgericht

Mehr

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen Gliederung Straftatbestände Strafrechtliche Verjährung

Mehr

Strafgesetzbuch (StGB)

Strafgesetzbuch (StGB) Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9

Inhalt. A) Einleitung 7. I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8. B) Die Hauptverhandlung 9 Inhalt 1. Teil 7 A) Einleitung 7 I) Vorbereitung der Sitzung 7 II) Vor der Hauptverhandlung 8 B) Die Hauptverhandlung 9 I) Verhalten gegenüber dem Gericht 9 II) Gang der Hauptverhandlung 10 1. Aufruf der

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Gewalt gegen Polizeibeamte: Schmerzensgeld möglich

Mehr

316 StGB - Strafzumessung

316 StGB - Strafzumessung 316 StGB - Strafzumessung StGB 316, 69, 69a Die Regelung gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer! Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist,

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält.

o Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT, damit diese sich im Fall von Serverdurchsuchungen richtig verhält. Sonderrundschreiben Durchsuchung und Beschlagnahme Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz l Amtsgericht Frankfurt am Main l Amtsgericht Frankfurt-Höchst l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis Interventionen

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Teil 1 Fragen und Antworten

Teil 1 Fragen und Antworten N E W S L E T T E R Informationen rund um das Verkehrsrecht Ausgabe 01/2004-06.12.2004 Seite 1 Unsere Mandanten fahren selbstverständlich immer rücksichtsvoll und verkehrsangepasst! Wenn gleichwohl die

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 D-PKH 3.05 In dem Disziplinarverfahren g e g e n den Oberwerkmeister - Verteidiger: Rechtsanwalt - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland, hat der Disziplinarsenat

Mehr

A n k l a g e s c h r i f t

A n k l a g e s c h r i f t Aufbau Anklageschrift --------------------------------------------------------------- Staatsanwaltschaft Saarbrücken Aktenzeichen ( z.b. 33 Js 1223/05 ) Saarbrücken, den H a f t bzw. Unterbringung (falls

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat

Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat Ihre wichtigsten Rechte als Opfer einer Straftat Als Opfer einer Straftat haben Sie viele Rechte und Möglichkeiten. Nutzen Sie Ihre Rechte, die der Gesetzgeber für Sie ausdrücklich vorgesehen hat. www.polizei.hamburg.de

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im

Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Fürsorgepflicht Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Falle einer Verletzung Anspruch auf Beseitigung der

Mehr

Infoblatt für Frauenhäuser. Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren

Infoblatt für Frauenhäuser. Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren RIGG Materialien Nr.7 Juli 2002 Infoblatt für Frauenhäuser Gerichtszuständigkeit in Zivilverfahren Herausgegeben von Rheinland-pfälzisches Interventionsprojekt gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 312-2 Strafprozessordnung (StPO) 3. Aktualisierung 2015 (25. Juli 2015) Die Strafprozessordnung wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 12 des Gesetzes zur Stärkung des Rechts des

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Private Senioren- Unfallversicherung

Private Senioren- Unfallversicherung Private Senioren- Unfallversicherung Ergebnisse einer repräsentativen Studie von forsa September 2010 1 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Meinungen rund um das Thema private Unfallversicherungen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht

Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht Vortrag am 17.06.2015 / AG Strafrecht Fall 12: Ihr Mandant befindet sich in Untersuchungshaft. Als die am Vormittag begonnene Hauptverhandlung wie geplant um 13.30 Uhr fortgesetzt werden soll, wurde dem

Mehr

Rechtsschutzhilferichtlinien

Rechtsschutzhilferichtlinien Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat P 1 Recht Rechtsschutzhilferichtlinien für die Dienstkräfte der Landeshauptstadt München Rechtsschutzhilferichtlinien 1. Rechtsschutzhilfe in

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen B E S C H L U S S Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen:1- II AR 117/12 22 (21/24) Ks 110 Js 9972/96 (2/05) B E S C H L U S S In der Strafsache g e g e n u.a. T. [ ] geb. am [ ] in [ ], Verteidiger:

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Just & Partner Rechtsanwälte

Just & Partner Rechtsanwälte Ratgeber Was tun bei einer polizeilichen Vorladung? Sie haben unter Umständen kürzlich von der Polizei ein Schreiben erhalten, in dem Sie als Zeuge oder als Beschuldigter vorgeladen werden und interessieren

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v. Jugendschutz in der Jugendmedienarbeit Persönlichkeitsrechte in der Jugendarbeit schützen Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis 24. September 2013 Bielefeld Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abgeleitet

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

RISIKOLOS VOR GERICHT.

RISIKOLOS VOR GERICHT. 1 RISIKOLOS VOR GERICHT. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht Mit Anspruch. Für Anspruch. 2 3 I DAS PROBLEM IM ARZTHAFTUNGSRECHT. Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein.

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Was ist Cybermobbing?

Was ist Cybermobbing? Cybermobbing Was ist Cybermobbing? Cybermobbing ist fortgesetzte Verleum- dung,, Bedrohung oder Belästigung durch Veröffentlichung von Bildern, Filmen, Texten.im Internet und mit dem Handy (Handygewalt).

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli 2010. in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 269/09 BESCHLUSS vom 15. Juli 2010 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290; ZPO 269 Abs. 3 und 4 a) Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht 1 Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht 2 3 I Das Problem im Arzthaftungsrecht. Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein. Doch ein Prozess im Arzthaftungsrecht

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Lernwerkstatt 9 privat- Freischaltung

Lernwerkstatt 9 privat- Freischaltung Was tun, wenn mein Rechner immer wieder die Freischaltung der Lernwerkstatt 9 privat verliert und ich die Ursache dafür nicht finden kann? Normalerweise genügt es, genau eine einzige online-freischaltung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 S t R 11/ 1 5 BESCHLUSS vom 2. September 2015 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßigen Schmuggels u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 2. September 2015 gemäß

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) WiStrG 1954 Ausfertigungsdatum: 09.07.1954 Vollzitat: "Wirtschaftsstrafgesetz 1954 in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Die Übereckperspektive mit zwei Fluchtpunkten

Die Übereckperspektive mit zwei Fluchtpunkten Perspektive Perspektive mit zwei Fluchtpunkten (S. 1 von 8) / www.kunstbrowser.de Die Übereckperspektive mit zwei Fluchtpunkten Bei dieser Perspektivart wird der rechtwinklige Körper so auf die Grundebene

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 E 41/15 4 L 465/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Erinnerungsführer - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Das Heilpraktikerwesen

Das Heilpraktikerwesen Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen

Mehr

Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen

Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen Aggression und Gewalt im Arbeitsumfeld öffentlicher Verwaltungen Juristische und administrative Massnahmen Referat von Johann-Christoph Rudin an der Tagung des VZGV vom 19.1.2012 Rudin Rechtsanwälte Mainaustrasse

Mehr

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu:

1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: Arbeitsblatt 1 1. Ordnen Sie bitte die Rechtsbegriffe den entsprechenden Paragraphen zu: a. fahrlässige Tötung b. Mord c. Körperverletzung d. Schwangerschaftsabbruch e. Totschlag f. fahrlässige Körperverletzung

Mehr

Vorbemerkung Scheidung online

Vorbemerkung Scheidung online Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online

Mehr

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete

Mehr

PRIVATE VORSORGE. Sichern Sie sich und Ihre Lieben vor großen Lasten. R+V-Lösungen für den Ernstfall.

PRIVATE VORSORGE. Sichern Sie sich und Ihre Lieben vor großen Lasten. R+V-Lösungen für den Ernstfall. PRIVATE VORSORGE Sichern Sie sich und Ihre Lieben vor großen Lasten. R+V-Lösungen für den Ernstfall. Mit der R+V-Risiko-Unfallversicherung federn Sie die finanziellen Folgen eines Unfalls wirksam ab. Schützen

Mehr

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger. Leitsatz: Im Anwaltsprozess erlangt die Kündigung einer Vollmacht nach 87 Abs. 1 ZPO

Mehr