Gut gespielt ist halb gewonnen! Angebote im Rahmen der Verhältnisund Verhaltensprävention was wirkt?
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- Viktoria Brahms
- vor 8 Jahren
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1 Gut gespielt ist halb gewonnen! Angebote im Rahmen der Verhältnisund Verhaltensprävention was wirkt? Dr. Jens Kalke Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS)
2 Gliederung des Vortrages 1. Bedeutung & Struktur der GS-Prävention 2. Internationale Erkenntnisse a.) verhaltenspräventive Maßnahmen b.) verhältnispräventive Maßnahmen 3. Zusammenfassung & Ausblick
3 1. Bedeutung & Struktur der GS-Prävention
4 Ergebnisse aus bundesdeutschen Repräsentativbefragungen Bisdro-Studie (2006) BZgA-Studie (2009) 12-Monats-Prävalenz der Spielteilnahme 39,2% 49,6%. Lotto 32,9% 40,0%. Sportwetten 4,5%. Kasinospiele 2,7% 1,9%. Automaten in Kasinos 1,2% 3,4%. Automaten in Spielhallen etc. 2,7% Spielprobleme insgesamt DSM-IV SOGS problematisch 0,64% 0,64% pathologisch 0,56% 0,45% Spielprobleme nach Spielart pathologisch & [problematisch]. Lotto 1,6% [1,4%]. Sportwetten 4,2% [4,6%]. Kasinospiele 5,2% [4,6%]. Automaten in Kasinos. Automaten in Spielhallen etc. 8,7% [4,3%]
5 Geschätzte Anzahl von problematischen und pathologischen Glücksspielern (Buth & Stöver 2008) Problematische Spieler Pathologische Spieler Sportwetten Lotto nur Lotto Spielautomaten Casinospiele
6 International diskutierte Merkmale über das Gefährdungspotential einzelner Glücksspiele Kontrollüberzeugung Ereignisfrequenz Einsatz(-struktur) Grad der Interaktivität Gewinnstruktur Sensorische Produktgestaltung Verfügbarkeit Jackpot Anonymität Art des Zahlungsmittels Sozialer Kontext Vermarktung
7 Gefährdungspotential von Glücksspielen: Rangfolge I. Validisierungsstudie (Beutel/Mörsen) Glücksspielautomaten Geldspielautomaten Online-Poker Live-Sportwetten Roulette Sportwetten (Festquoten) Lotto 6aus49 Rubbellose Klassenlotterie Fernsehlotterie Delphi-Studie (Meyer/Häfeli) Geldspielautomaten Glücksspielautomaten Roulette Live-Sportwetten Online-Poker Sportwetten (Festquoten) Rubbellose Lotto 6aus49 Klassenlotterie Fernsehlotterie Nach Angaben von Prof. Becker, Uni Hohenheim
8 Ansätze in der Suchtprävention Verhaltensprävention = individuelles Verhalten Verhältnisprävention = Strukturen universelle Prävention = Gesamtbevölkerung selektive Prävention = Risikogruppen indizierte Prävention = Risikokonsumenten
9 Dimensionen von glücksspielbezogenen Präventionsmaßnahmen Verhalten Verhältnis universell selektiv indiziert Schulische Prävention X X Information (Flyer, Internet) X X X X Personalschulungen X X Öffentliche Kampagnen X X Spielersperren X X Selbsttest X X Beratungstelefon X X Eingriffe Spielstruktur X X X Reduzierung Spielangebot X X Reduzierung Werbung X X Spielverbot Minderjährige X X X Alterskontrollen X X X
10 Dimensionen von glücksspielbezogenen Präventionsmaßnahmen des GlüStV Verhalten Verhältnis universell selektiv indiziert Schulische Prävention X X Information (Flyer, Internet) X X X X Personalschulungen X X Öffentliche Kampagnen X X Spielersperren X X Selbsttest X X Beratungstelefon X X Eingriffe Spielstruktur X X X Reduzierung Spielangebot X X Reduzierung Werbung X X Spielverbot Minderjährige X X X Alterskontrollen X X X
11 Begründungen zum GlüStV unter Bezugnahme auf Suchtexperten Warnhinweise Faltblätter Telefonberatung Selbsttests Personalschulung Spielersperren eingeschr. Werbung Jugendschutz Internet-Verbot Limitierung Annahmestellen Ja Ja Nicht genannt Nicht genannt Ja Ja Ja Ja Ja Nicht genannt
12 Dimensionen von glücksspielbezogenen Präventionsmaßnahmen der SpielV Verhalten Verhältnis universell selektiv indiziert Schulische Prävention X X Information (Flyer, Internet) X X X X Personalschulungen X X Öffentliche Kampagnen X X Spielersperren X X Selbsttest X X Beratungstelefon X X Eingriffe Spielstruktur X X X Reduzierung Spielangebot X X Reduzierung Werbung X X Spielverbot Minderjährige X X X Alterskontrollen X X X
13 Expertenbefragung Berlin: Bewertung von Präventionsmaßnahmen (%-Anteil geeignet, Mehrfachnennung, N=155) Schulische Prävention: 91% Spielverbot Minderjährige: 89% Alterskontrollen: 88% Reduzierung Werbung: 79% Spielersperren: 77% Öffentliche Kampagnen: 76% Beratungstelefon: 76% Informationen Internet: 71% Personalschulungen: 65% Reduzierung Spielangebot: 54% Informationsbroschüren: 51% Spielverbot im Internet: 50%
14 Kombinationen von Präventionsmaßnahmen (Berlin) 75% der Befragten halten mindestens jeweils 3 verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen für geeignet. es wird also ein komplexer Policy-Mix für erforderlich gehalten.
15 Besonderheiten der GS-Prävention zahlreiche verhältnispräventive Maßnahmen Verantwortung der Glücksspielanbieter teilweiser Nachholbedarf bei der universellen Verhaltensprävention (v. a. schulisches Setting) GS-Prävention als Vorbild für Alkohol- und Tabakprävention?
16 2. Internationaler Literaturüberblick
17 Stand Literatur Reviews: ca. 5 Einzelstudien: ca. 70 bisher keine systematischen, breit angelegten Meta-Analysen
18 Reviews Prävention insgesamt Gray K. L., Oakley Browne M. A. & Radha Prabhu V. (2007). Systematic review and meta-analysis of studies on early intervention and prevention for problem gambling. (Forschungsbericht) Williams R. J., West B. L. & Simpson R. I. (2008). Prevention of problem and pathological gambling: A comprehensive review of the evidence. (Forschungsbericht) Dickson-Gillespie L., Rugle L., Rosenthal R. & Fong T. (2008). Preventing the incidence and harm of gambling problems. Journal of Primary Prevention, 29: Einzelne Elemente Meyer G. & Hayer T. (2008). Die Identifikation von Problemspielern in Spielstätten. Prävention und Gesundheitsförderung, 3: Kalke J. & Thane K. (2010): Glücksspiel-Prävention im schulischen Setting. Ein internationaler Literaturüberblick. Prävention. Zeitschrift für Gesundheitsförderung, 33. Jahrgang, Heft 1/2010: S
19 a.) Verhaltenspräventive Maßnahmen
20 Schulbasierte Prävention (Kalke & Thane 2010, Williams et al. 2008, Gray et al. 2007) durch Wissensvermittlung und Training von Kontrollstrategien können falsche Vorstellungen über Gewinnmöglichkeiten korrigieren werden (CAN, AUS) durch Integration von glücksspielbezogenen Materialien in den Schulunterricht kann das Wissen sowie die Reflektion des eigenen Spielverhaltens verbessert werden (CH) hohe Akzeptanz von internetgestützten Angeboten bei Jugendlichen (CAN) Auswirkungen auf Spielverhalten unklar!
21 Medienkampagnen (BZgA 2010, Najavits et al. 2003, Jackson et al ) Bekanntheit in der Bevölkerung: 8% Indiana (USA), 13% Deutschland Problembewusstsein angestiegen (Victoria, AUS) Zunahme von Anrufen bei einer Helpline (Victoria, AUS) Auswirkungen auf Spielverhalten unklar!
22 (elektronische) Warnhinweise (Gallagher et al. 2009, Floyd et al. 2006, Cloutier et al. 2006, Benhsain et al ) unmittelbare Abnahme von irrationalen Annahmen und Kontrollillusionen (CAN) Auswirkungen auf Spielverhalten: weniger riskantes Spielen (CAN) Anzahl der Spiele konstant (CAN)
23 Telefonische Helplines (Shandley & Moore 2008) hohe Zufriedenheit mit Helpline (AUS) Verbesserung in verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Familie, Finanzen, Selbstkontrolle, Arbeitsleben, soziales Umfeld) Konkrete Empfehlungen zur weiterführenden Hilfe erhöhen den Effekt des telefonischen Beratungsangebotes
24 Personalschulungen (Dufour et al. 2010, Ladouceur et al. 2004) geschultes Aufsichtspersonal (Automatenspiel) hat besseres Verständnis von problematischem Glücksspiel und interveniert häufiger bei Problemspielern als Kontrollgruppe (CAN).
25 Ergebnisse der Evaluation der Schulungen des Personals von Lotto-Annahmestellen (D, 6 Lottogesellschaften, eigene Auswertung) Schulungsgruppe Vergleichsgruppe Wissen GlüStV* 1,98 2,26 Wissen Glücksspielsucht 1,87 2,11 Wissen Hilfesystem 1,93 2,27 Problemspieler können erkannt werden 93% 90% Handeln bei Problemspielern 92% 76% Ansprechen von Problemspielen 58% 47% N *1 sehr gut bis 5 gar nicht
26 Spielersperren ( Nelson et al. 2010, Meyer & Hayer 2010, Ladouceur et al. 2007) Längerfristige Abstinenzraten bzgl. gesperrter Spielart zwischen 45% (CAN) und 67% (AT, CH, D). Längerfristige Abstinenzraten bzgl. aller Spielarten bei 0%, 13% und 21%. Zunahme der Inanspruchnahme von Hilfen (USA).
27 Spielerschutzkonzepte Onlinespielen (Griffiths et al. 2009, Nelson et al. 2008) Einsatz einer elektronischen Kundenkarte führte: zu einer Zunahme von Selbstlimitierungen und Selbsttests. Möglichkeit, sich ein Spiellimit zu setzen, führte: zu einer Verringerung der Spieltage sowie der getätigten Wetten und zu einem insg. geringerem Geldeinsatz.
28 b.) Verhältnispräventive Maßnahmen
29 Regulierungskonzepte Wissenschaftlicher Kenntnisstand zu den verschiedenen Regulierungskonzepten wie Monopol, Konzession oder Wettbewerb ist defizitär. Vergleichsstudien zu den präventiven Effekten dieser verschiedenen Konzepte liegen bisher nicht vor.
30 Beschränkung der Angebotsdichte (Jacques & Ladouceur 2006, Delfabbro 2008, Storer et al. 2009) 12 Monate nach Eröffnung eines Kasinos (Hull, Kanada) zeigte sich eine Steigerung der Spielintensität & der Prävalenz problematischen Spielens. In den darauf folgenden drei Jahren kam es jedoch zu einer Umkehrung dieser Trends. Reduktion der Anzahl von Automaten um 15% in Südaustralien zog keine nennenswerten Veränderungen des Spielverhaltens nach sich. Metaanalyse von 36 empirischen Studien aus Australien und Neuseeland zeigte einen positiven Zusammenhang zwischen Automatendichte (Automaten pro Einwohner) und Anzahl pathologischer Spieler. konkret: 1 neu aufgestellter Automat 0,8 neu erkrankte pathologische Spieler.
31 Veränderungen des Spielablaufs bei Spielautomaten (Choliz 2009, Ladouceur & Sévigny 2005/2006, Cote et al. 2003) Verlängerung des Zeitraums vom Gewinn bis zur Auszahlung führt zu Verringerung des Spielens. Das Vorhandensein einer Stopptaste erhöht Spielintensität deutlich. Die Verringerung der Dauer eines Spiels führt zu mehr getätigten Spielen pro Zeiteinheit, einem insg. höheren Geldeinsatz und einer deutlichen Unterschätzung der Anzahl bereits gespielter Spiele. Fast-Gewinne halten Spieler länger am Automaten und sorgen für Verfestigung kognitiver Verzerrungen.
32 Jugendschutzregelungen keine Evaluationsstudien gefunden. nur Hinweise: bevorzugte Spielarten von Jugendlichen korrelieren mit dem Mindestalter für bestimmte Spielarten Nordamerika: Lotto und Rubbellose, Skandinavien: Geldspielautomaten (Williams et al. 2008). Übertragung von Befunden aus der Alkohol- und Tabakprävention: z. B. Literaturübersicht USA, Wagenaar & Toomey (2000): Anhebung des Mindestkonsumalters ist wirksamste Methode, um Alkoholkonsum von Jugendlichen zu verringern.
33 Rauchverbot (Lal & Siahpush 2008, Williams et al. 2008) durch Rauchverbot in Spielhallen/Casinos: nahezu 50% der rauchenden Spieler verbringen weniger Zeit vor den Automaten (AUS). genereller Rückgang der Spielumsätze unklar, ob Kunden Spielform wechseln oder durch die Rauchpausen kontrollierter spielen (AUS).
34 Alkoholverbot (Kyngdon & Dickerson 1999, Baron & Dickerson 1999, Breslin et al. 1999, Welte et al. 2004, Ellery et al ) Alkoholgenuss vor dem Spielen führt im Experiment zu: längerer Verweildauer am Spielgerät (CAN, AUS), riskanterem Spielverhalten (AUS, USA), größeren Spielverlusten (CAN). Gegenbefunde: moderater Alkoholgenuss zeigte keine sign. Veränderungen des Spielverhaltens. auch in Bevölkerungsumfrage aus USA keine Hinweise, dass Alkoholtrinken während des Spielens ein riskantes Spielverhalten begünstigt.
35 3. Zusammenfassung & Ausblick
36 Zusammenfassung (I) Schulbasierte Prävention positive Veränderungen bei Wissen & Einstellungen Medienkampagnen Zunahme Kontakte bei Beratungsangeboten Elektronische Warnhinweise Abnahme von Kontrollillusionen Veränderung bei Spielstruktur Geldspielautomaten Förderung von kontrolliertem Spielen
37 Zusammenfassung (II) Spielerschutzkonzepte Onlinespielen Zunahme von Selbstlimitierungen und damit verbunden geringerem Geldeinsatz Personalschulungen Zunahme von Interventionen bei Problemspielern Spielersperren bei einem Teil der Spieler längerfristige Abstinenz bezüglich der gesperrten Spielart
38 Ausblick/Offene Fragen (I) Der Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet verhaltensund verhältnispräventive Elemente. Dieses entspricht einem modernen Verständnis von Suchtprävention. Der internationale Kenntnisstand deutet daraufhin, dass viele dieser einzelnen Elemente wirksam sind. Aber: Das spezifische Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen ist empirisch nicht abgesichert; hier existiert weiterer Evaluationsbedarf.
39 Ausblick/Offene Fragen (II) Und: Es stellt sich die Frage nach der Angemessenheit der verschiedenen Maßnahmen bei den verschiedenen Glücksspielformen? Die Evaluationen des GüStV und der SpielV sollten deshalb genutzt werden, um weitere wissenschaftliche Erkenntnisse für eine evidenzbasierte Präventionspolitik zu gewinnen.
40 Auszüge aus dem Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol ( ) Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen sich dafür aus, das Lotteriemonopol für alle Länder weiterhin zu erhalten und zu sichern. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die länderoffene CdS-Arbeitsgruppe Zukunft des Lotteriemonopols zwei alternative Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen zum Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen. In der Alternative 1 soll das Monopol bei Lotterien und Sportwetten entsprechend den vorgelegten Eckpunkten weiterentwickelt werden. In der Alternative 2 soll das Lotteriemonopol beibehalten und zugleich das Sportwettenangebot entsprechend den vorgelegten Eckpunkten konzessioniert geöffnet werden.
41 Auszüge aus dem Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Zukunftsperspektiven Lotteriemonopol ( ) Zugleich sollen die erforderlichen Regelungen im gewerblichen Automatenspiel für das Bundes- wie das Landesrecht sowie die notwendigen Anpassungen der Bundesregelungen für Pferdewetten formuliert werden. Für die landesrechtlichen Regelungen zum gewerblichen Automatenspiel soll die Aufnahme in den Änderungsstaatsvertrag geprüft werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung bezüglich der in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes geregelten Bereiche, insbesondere des gewerblichen Automatenspiels (Spielverordnung) und der Pferdewetten (Teil I des Rennwett- und Lotteriegesetzes), an einer zeitlich und inhaltlich abgestimmten Neuordnung des Glücksspielrechts bis spätestens Anfang des Jahres 2011 mitzuwirken.
42 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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