Die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz und Erfahrungen mit dem Spieler- und Jugendschutz

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1 Die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz und Erfahrungen mit dem Spieler- und Jugendschutz 11. November 2014 Folie 1

2 Aufgaben der Glücksspielaufsicht Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben des GlüStV und des LGlüG Insbesondere: Spieler- und Jugendschutz 11. November 2014 Folie 2

3 Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Glücksspielrechtliche Kontrollen mit eigenen Vollzugsdienst Und Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzes 11. November 2014 Folie 3

4 Glücksspielbranchen Spielhallen Gaststätten mit Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (GSG) Sportwetten Lotterien 11. November 2014 Folie 4

5 Gesetzliche Regelungen - GlüStV 4 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen Teilnahme Minderjähriger unzulässig Überprüfung mittels Testkäufe 11. November 2014 Folie 5

6 Gesetzliche Regelungen - GlüStV 5 Werbung Entsprechend den Zielen des GlüStV im Fernsehen, Internet, Telefon verboten Werberichtlinie beachten Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten 11. November 2014 Folie 6

7 Gesetzliche Regelungen - GlüStV 6 Sozialkonzept Sozialkonzept entwickeln Personal schulen Vorgaben Richtlinie zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht erfüllen 11. November 2014 Folie 7

8 Gesetzliche Regelungen - GlüStV 7 Aufklärung Suchtrisiken Verbot Teilnahme Minderjähriger Möglichkeit Beratung spielrelevante Informationen - vor Spielteilnahme 11. November 2014 Folie 8

9 Zusätzliche Regelungen für Spielhallen - GlüStV 24 Erlaubnisse Zu versagen, wenn die Errichtung und der Betrieb den Zielen des 1 zuwiderläuft Erlaubnis ist zu befristen Sie kann auch nachträglich mit Nebenbestimmungen versehen werden 11. November 2014 Folie 9

10 Zusätzliche Regelungen für Spielhallen - GlüStV 25 Beschränkungen von Spielhallen Mindestabstand Verbot von Mehrfachkonzessionen Verbot des baulichen Verbunds, im gleichen Gebäudekomplex 11. November 2014 Folie 10

11 Zusätzliche Regelungen für Spielhallen - GlüStV 26 Anforderungen an die Ausgestaltung und den Betrieb von Spielhallen Keine Werbung für den Spielbetrieb oder die angebotenen Spiele durch die äußere Gestaltung Kein zusätzlicher Anreiz durch besonders auffällige Außengestaltung Sperrzeiten 11. November 2014 Folie 11

12 Zusätzliche Regelungen für Spielhallen - LGlüG 11 Spielhallen 11 I Mindestabstand zu anderen Spielhallen 500 m; zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden 500 m Ausnahmen mit Zustimmung des ADD 11. November 2014 Folie 12

13 Zusätzliche Regelungen für Spielhallen - LGlüG 11 Spielhallen 11 II Befreiungen ab 2017 für Bestandsspielhallen 11 III Äußere Gestaltung wie 26 I GlüStV 11 IV Verbot von Wettautomaten 11 V Selbstsperre 11 VI Zutrittsverbot für Minderjährige 11 VII Videoüberwachung 11 VIII Sperrzeiten 11. November 2014 Folie 13

14 Zusätzliche Regelungen für Sportwetten - GlüStV 8 Spielersperre Übergreifendes Sperrsystem Selbst- und Fremdsperre Sperrdauer min. ein Jahr; Aufhebung auf schriftl. Antrag 11. November 2014 Folie 14

15 Zusätzliche Regelungen für Sportwetten - LGlüG 7 Wettvermittlungsstellen Sportwette als Hauptgeschäft = Vergnügungsstätte Begrenzt auf 240 Mindestabstand zu Einrichtungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, 500 m keine Ausnahme möglich 11. November 2014 Folie 15

16 Zusätzliche Regelungen für Sportwetten - LGlüG 7 Verkaufsstellen der Konzessionsnehmer Sportwetten im Nebengeschäft Keine Live-Wetten Kein Mindestabstand 11. November 2014 Folie 16

17 Zusätzliche Regelungen für Gaststätten mit GSG - LGlüG 12 Gaststätten Kein weiteres Glücksspiel Schulungspflicht für Personal Ausschluss Minderjähriger Informationspflicht über Gewinn- und Verlustmöglichkeiten Spieler sind zum verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten 11. November 2014 Folie 17

18 Zusätzliche Regelungen für Lotterien - LGlüG 5 Erlaubnis Inhalte o Jugendschutz o Werbebeschränkung o Sozialkonzept o Aufklärung über Suchtrisiken Zuverlässigkeit Veranstalter und Vermittler 11. November 2014 Folie 18

19 Zusätzliche Regelungen für Lotterien - LGlüG 6 Annahmestelle Beschränkung auf 1000 Anforderungen an Lage, Beschaffenheit, Ausstattung Nicht in einer Spielhalle, Gaststätte oder Wettvermittlungsstelle Keine GSG Keine Wettautomaten 11. November 2014 Folie 19

20 glücksspielrechtliche Kontrollen - Spielhallen Seit 2013 Flächendeckend Werbung Sozialkonzept Zutrittskontrollen Sperrlisten Schulungen Beanstandungsquote 2013 = 85 % 2014 ca. 30 % 11. November 2014 Folie 20

21 glücksspielrechtliche Kontrollen - Sportwetten Seit 2013 semi-legal mit sog. Duldung Schulung Sozialkonzept Werbung Haupt-/Nebengeschäft ggf. Live-Wettenverbot Einhaltung Auflagen 11. November 2014 Folie 21

22 glücksspielrechtliche Kontrollen - Gaststätten Seit 2014 Info-Tour Werbung Sozialkonzept Schulungen Problem: Gaststätte mit spielhallenähnlichen Charakter, sog. Spielcafe 11. November 2014 Folie 22

23 glücksspielrechtliche Kontrollen Annahmestellen Seit 2013 Sozialkonzept Schulungen Werbung Ggf. Auflagen Kopie Erlaubnis Bemängelt: Fehlende Kopie 11. November 2014 Folie 23

24 Jugendschutzkontrollen 2014 bundesweite Ausschreibung Start Oktober 2014 Zunächst Stichproben ca Kontrollen 11. November 2014 Folie 24

25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 11. November 2014 Folie 25

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