INTERREG IV- Projekt. Spielen ohne/mit Grenzen
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- Andrea Abel
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1 INTERREG IV- Projekt Spielen ohne/mit Grenzen Das neue Landesglücksspielgesetz in Baden-Württemberg
2 Wirtschaftliche Bedeutung des Glücksspiels in Deutschland Legales Spiel in Deutschland 2010 (Bruttospielertrag in Mrd. ) Gewerbliche Spielautomaten 3,94 Dt. Lotto- und Totoblock (z.b. Zahlenlotto, Spiel 77) 3,13 Spielbanken 0,57 TV-Lotterien 0,42 Klassenlotterien 0,24 Gewinnsparen 0,23 Pferdewetten 0,03
3 Glücksspielrecht - Vorüberlegungen Ordnungsrecht, dient der Gefahrenabwehr als Ordnungsrecht in der Kompetenz der Länder Was ist bei der Rechtssetzung zu beachten? Glücksspiel birgt Suchtgefahren Generelles Verbot führt nur dazu, dass noch mehr Spieler in illegale Bereiche ausweichen da Glücksspiel nicht verhindert werden kann, muss es zumindest ordnungsgemäß erfolgen entsprechend dem Gefährdungsgrad müssen unterschiedliche Regelungen vorgesehen werden
4 Der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag Ziel ist, in weiten Bereichen bundeseinheitliche Regelungen zu erlangen seit 1. Juli 2012 in Kraft mittlerweile sind alle Länder dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag beigetreten Nachfolgevertrag des Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahre 2008 Weiterentwicklung des Vertrages aus dem Jahr 2008 aufgrund der Ergebnisse aus der Evaluation und als Reaktion auf die Urteile des EuGH aus dem Jahre 2010, das eine Gesamtkohärenz der Regeln fordert, um staatliche Monopole gegenüber der Dienstleistungsfreiheit zu rechtfertigen
5 Inhalt des GlüÄndStV Kernziele des Staatsvertrags Lotterien Experimentierklausel für Sportwetten Pferdewetten Casinospiele Gewerbliches Automatenspiel Gewinnspiele im Rundfunk Werbung Zusammenarbeit der Länder
6 Landesglücksspielgesetz seit 29. November 2012 in Kraft Ausführungsgesetz zum GlüÄndStV Vereinheitlichung der Glücksspielregelungen für Baden-Württemberg: Spielbankengesetz wurde überführt beinhaltet Regeln zu Pferdewetten beinhaltet Regeln zu Spielhallen Problem: Regeln zu Automatenspiel in Gaststätten sind Gewerberecht (SpielV) und damit Bundeskompetenz
7 Landesglücksspielgesetz Wesentlicher Inhalt: Allgemeine Bestimmungen 1-8 LGlüG Staatliches Glücksspiel 9-13 LGlüG Lotterien LGlüG Sportwetten 20 LGlüG Pferdewetten LGlüG Spielbanken LGlüG Spielhallen LGlüG Sonstige Vorschriften LGlüG Schlussvorschriften LGlüG
8 LGlüG - Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen 1Ziele des Gesetzes 2Erlaubnis 3Aufgaben der Aufsicht 4Spielersperre 5Sperrdatei 6 Mitwirkung am übergreifenden Sperrsystem 7Sozialkonzept 8Kreditverbot
9 7 Sozialkonzept Im Sozialkonzept hat der jeweilige Anbieter darzustellen, welche Maßnahmen er zur Verhinderung problematischen Glücksspiels ergreift, wie betroffene Spieler in das Hilfesystem vermittelt werden und wie die Einhaltung überwacht und mit Verstößen umgegangen wird. Schulungsverpflichtung von mind. 8 Stunden (Ziele der Schulungen: u. a. Kennenlernen der rechtl. und wissenschaftl. Grundlagen sowie der Hilfesysteme in BW, Verständnis für Bedeutung der Suchtprävention, Vermittlung von Handlungskompetenz)
10 LGlüG - Abschnitt 2: Staatliches Glücksspiel 9Öffentliche Aufgabe Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots 10 Erlaubnis für die Veranstaltung staatlichen Glücksspiels 11 Gewinnausschüttung 12 Reinerträge 13 Annahmestellen landesweit 3300, Verteilung nach Vertriebskonzept der STLG
11 LGlüG - Abschnitt 3: Lotterien 14 Lotterien mit planmäßigen Jackpots 15 Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial 16 Maßnahmen bei allgemein erlaubten Veranstaltungen 17 Gewinnsparen 18 Gewerbliche Spielvermittlung 19 Lotterieeinnehmer
12 LGlüG - Abschnitt 4: Sportwetten 20 Wettvermittlungsstellen Angebot nicht nur im Internet, sondern auch terrestrisch insgesamt max. 600 Wettannahmestellen, d. h. 30 pro zugelassenem Anbieter Verteilung der Annahmestellen in der Fläche ACHTUNG: bisher gibt es noch keine legalen Wettbüros in BW
13 LGlüG - Abschnitt 5: Pferdewetten 21 Allgemeine Bestimmungen für Pferdewetten 22 Erlaubnis für das Unternehmen eines Totalisators 22 Buchmachererlaubnis 24 Teilnahmebedingungen 25 Spielersperre, Sperrdatei, Sperrsystem und Sozialkonzept 26 Aufsicht
14 LGlüG - Abschnitt 6: Spielbanken 27Zulassung von Spielbanken 28Erlaubnisverfahren 29Betrieb öffentlicher Spielbanken 30Spielordnung, Besucherverzeichnis 31Spielbankenaufsicht 32Videoüberwachung 33Spielbankabgabe 34Weitere Leistungen 35Zuwendungen, Tronc 36Verwendung der Erträge 37Abgabenrechtliche Pflichten, Fälligkeit der Abgaben 38Abgabenrechtliche Verfahrensvorschriften 39Landesrechtliche Steuerbefreiung
15 LGlüG - Abschnitt 7: Spielhallen I 40 Begriffsbestimmung Angebot von Geld- u./o. Warenspielgeräte (max. 12, vgl. 3 SpielV/ Gaststätten max. 3) nicht nur Unterhaltungsspielgeräte 41 Erlaubnis für Spielhallen ersetzt künftig Erlaubnis nach 33i GewO ACHTUNG: andere Genehmigungen weiterhin erforderlich auf max. 15 Jahre befristet Mindestabstände müssen eingehalten werden
16 LGlüG Abschnitt 7: Spielhallen II 42 Anforderungen an die Errichtung von Spielhallen Mindestabstand zwischen Spielhallen 500 m keine Mehrfachkonzessionen Mindestabstand zu Jugendeinrichtungen 500 m (nur für neue Spielhallen, vgl. 51 Abs. 5 letzter Satz) 43 Anforderungen an die Ausübung des Betriebs Einlasskontrollen Sperrdateiabgleich Informationsmaterial Personalschulungen
17 LGLüG Abschnitt 7: Spielhallen III 44 Anforderungen an die Werbung und Ausgestaltung kein zusätzlicher Anreiz durch Gestaltung Tageslicht / Uhren 45 Sperrdatei in Spielhallen Spielhallenbetreiber sind verpflichtet, Anträge auf Selbstsperren entgegenzunehmen und weiterzuleiten 46 Sperrzeit und Feiertagsruhe Sperrzeit mind. von 0 Uhr bis 6 Uhr, keine Verkürzung auch für Gaststätten gelten Feiertagsregeln
18 LGLüG Abschnitt 7: Spielhallen IV Zu diesem Komplex (und den Vorschriften in 51 Abs. 4 und 5) werden vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Ausführungshinweise erarbeitet! Es sind auch die berufgenossenschaftlichen Regelungen zu beachten: Überblickbarkeit/Beleuchtungsstärke Optische Raumüberwachung Überfallmeldeanlage
19 LGlüG - Abschnitt 8: Sonstige Vorschriften 47 Zuständigkeiten RPK: Annahmestellen, Wettannahmestellen, Gewinnsparen, Spielbanken IM: Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde Untere Verwaltungsbehörden/ Gemeinden mit Baurechtszuständigkeit/ MFW: Spielhallen Orts- / Kreispolizeibehörden: Lotterien nach Ordnungswidrigkeiten 49 Verordnungsermächtigung 50 Änderung von Rechtsvorschriften
20 LGlüG - Abschnitt 9: Schlussvorschriften 51 Übergangsregelung Stichtagsregelung für Erlaubnisse Betreiberwechsel löst Erlaubnis aus Härtefallregelung 52 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften 53 Inkrafttreten
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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