Zwischenbilanz zum GlüStV
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- Andreas Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Zwischenbilanz zum GlüStV aus Sicht der Lotterie-Einnehmer Christiane Paetsch-Friese/Vorsitzende/
2 1. Struktur der Nordwestdeutschen Klassenlotterie NKL a. Traditionslotterie über 400 Jahre alt Vertrieb ausschließlich durch staatlich zugelassene Lotterie- Einnehmer (Handelsvertreter) 96 % Versandweg 4 % Ladengeschäfte (Lotto-Annahmestellen) b. Anzahl Lotterie-Einnehmer: Vor Beginn des GlüStV 2007: 71 Einnehmer Aktuell 2010: 52 Einnehmer 2
3 c. Absatzentwicklung Verkaufte Lose Hauptspiel 119. NKL: NKL: NKL: NKL: NKL:
4 d. Absatzrückgang durch: Werbebeschränkungen des GlüStV Erlaubnisverfahren Nebenbestimmungen der Erlaubnisbescheide (Altersverifikation) 4
5 2. Werbebeschränkungen Keine TV-Werbung (TV-Spots, TV-Show) Kein Telemarketing Outbound Internetverbot Mailings ohne Aufforderungscharakter (Werberichtlinien) 5
6 3. Erlaubnisverfahren: a. Zulassung zum staatlichen Lotterie-Einnehmer durch den Veranstalter (NKL) Führungszeugnis Nachweis geeigneter kaufmännische Kenntnisse Abschluss von Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Vertrauensschadenversicherung Permanente Kontrolle der LE durch NKL 6
7 b. Neu zusätzlich erforderlich: Erlaubnis von Glücksspielaufsichten aus 16 Bundesländern Veranstalter- und Vermittlererlaubnis Langfristiger Prozess von Februar bis September 2008 Unterschiedliche Laufzeiten (Zwischenerlaubnis, Enderlaubnis) Ermächtigung von12 Bundesländern an Hamburg Eigene Bescheide: Bayern, BW, ST, Thüringen, neu BB Prüfung des Gewinnplans vor jeder Lotterie 7
8 c. Antrag Vermittlererlaubnis Qualifiziertes Führungszeugnis Handelsregisterauszug Bankauskunft über Geschäftskonten Beschreibung der Geschäftsräume Sozialkonzept Datensicherheitskonzept Erklärung zur finanziellen Zuverlässigkeit Diverse Erklärungen zur Einhaltung GlüStV, Fachkenntnisse, etc. 8
9 d. Gebühren Vermittlererlaubnis Hamburg 0 Euro NRW 20 Euro Bayern entsprechend Losabsatz 140 Euro pauschal bis zu hohem fünfstelligen Betrag 9
10 4.Erlaubnisbescheide a. Nebenbestimmungen Beachtung Werberichtlinien Jugendschutz (Altersverifikation) Einsicht in Vermittlungstätigkeit dokumentierende Unterlagen Nachträgliche Erweiterung der Auflagen jederzeit möglich 10
11 b. Altersverifikation Schufa Q-Bit (Bankgeprüfte Daten) Postident / DHL Express-Ident (ca. 10 Euro) Bankident Melderegisterauskunft Kopie Personalausweis mit Einschreiben eigenhändig 11
12 5. Zwischenbilanz: Dramatischer Absatzrückgang der NKL a. Schwächung der Ertragslage Einschränkung der Werbewege Hoher Verwaltungsaufwand (Kundenbearbeitung) Gestiegene Betriebskosten (EDV, Schulungen, Gebühren) Zusätzliche fachliche Beratung Externer Minimierung der Firmenwerte Eingeschränkter Firmenverkauf Existenzbedrohung 12
13 b. Gründe Gleichbehandlung trotz unterschiedlicher Suchtpotenziale der Glücksspiele Verhältnismäßigkeit zu geringem Suchtpotenzial der NKL nicht gewahrt c. Folgen Verlagerung der Umsätze zu ausländischen Anbietern Umsatzanstieg bei Automatenspielen Auftrag GlüStV nicht erreicht: Kein Kanal für die Kanalisierung der Sucht 13
14 6. Ziel: Neuer GlüStV 2012 a. Kompromiss für staatliche und private Anbieter Staatliches Veranstaltungsmonopol bleibt erhalten Vermittlung in Deutschland zugelassener Lotterien ist nur anzeigepflichtig Vereinfachtes Anzeigeverfahren durch eine Behörde 14
15 b. Werbung Alle Werbeformen sind wieder zulässig Prüfung der Inhalte erfolgt nach Wettbewerbsrecht c. Jugendschutz Altersprüfung in angemessenem Verhältnis Erklärung der Volljährigkeit durch Spielteilnehmer Altersverifikation erfolgt erst bei Gewinnauszahlung 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Christiane Paetsch-Friese/Vorsitzende/
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