Kreisverwaltung Segeberg Submissionsstelle Zimmer 604 Haus B Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg



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Transkript:

Ausschreibung für die Kantine im Kreishaus (Kreiskantine) Die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg schreibt einen Pachtvertrag für eine Fläche von ca. 268,95 qm im eigenem Gebäude für den Betrieb und die Führung eines Kantinen- und Cateringbetriebes der Kreisverwaltung Segeberg, gelegen in zum 01.02.2016 zur Anmietung aus. 23795 Bad Segeberg, Hamburger Str. 30 Die Räumlichkeiten befinden sich direkt im Gebäude mit unmittelbarer Verbindung zu den Räumen der Kreisverwaltung sowie mit einem direkten Zugang für die Öffentlichkeit Straßen-/Parkplatzseitig. Zur Information: Die Kantine befindet sich inmitten der Kreisstadt Bad Segeberg mit ca. 17.000 Einwohnern in unmittelbarer Nähe zur innerstädtischen Fußgängerzone. Die Räume sind eingebunden in das Gebäude der Kreisverwaltung, in der ca. 445 MitarbeiterInnen tätig sind. Die Pachtfläche/n incl. Zubehör und Einrichtung werden an den/die Bieter/in, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, befristet auf die Dauer von fünf Jahren verpachtet. Neben der Pacht, die für die Vertragslaufzeit mit 300,-- monatlich festgeschrieben ist, fallen die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung im Rahmen einer nicht abzurechnenden Pauschale von monatlich 1.350,-- an. In den Betriebskosten sind enthalten die Kosten Wasser/Abwasser, Strom, Gebäudeversicherung, Wegereinigung und Grundsteuer, Schornsteinfeger, Heizung, Hausmeister (anteilig), Winterdienst sowie die Reinigung der Gasträume (Boden und Tische) 1 x täglich und der WC-Anlagen (nicht Küche etc.) sowie die Glasreinigung. Vom Pächter/ der Pächterin wird weiterhin erwartet, dass er/sie den Reinigungsdienst für seinen/ihren übrigen und für von seinen/ihren Kunden genutzten Bereiche sowie des Eingangsbereichs incl. Schnee- und Eisbeseitigung übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Betriebszeiten, der nicht entgeltlich vergütet wird, sondern Inhalt der Vertragsbedingungen ist. Eine Anpassung der Betriebskostenpauschale ist nach Vorlage entsprechender Nachweise durch den Verpächter möglich. Grundsätzlich gilt, dass der/die Pächter/in für sämtliche Betriebskosten sowie behördliche Gebühren und Auflagen aufzukommen hat. Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit des/der Pächters/in dürfen nicht in die vom Hauseigentümer für den allgemeinen Bedarf vorbehaltenen Müllbehälter geschüttet werden. Der/die Pächter/in hat für die Dauer des Pachtvertrages eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten und nachzuweisen. Etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen und Auflagen hat der/die Pächter/in auf eigene Kosten zu erfüllen. Eine Konzession ist durch den/die Pächter/in zu erbringen. Der/die Pächter/in hat in dem Pachtobjekt einen Kantinenbetrieb mit Catering zu unterhalten und während der gesamten Dauer der Pachtzeit uneingeschränkt bestehen zu lassen. Die Kantinenräumlichkeiten sind während der üblichen Dienstzeiten montags bis freitags vorrangig den Kreisbediensteten als Sozialräume zugänglich zu halten. Ein abgetrennter Raum ist in dieser Zeit als Raucherraum vorzuhalten.

Er/Sie hat dafür zu sorgen, dass der Wirtschaftsbetrieb so geführt wird, wie es für eine Kantine/ein Betriebsrestaurant üblich ist. Es ist alles zu unterlassen, was den Ruf des Hauses gefährden oder die Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb beeinträchtigen könnte. Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichem Hintergrund sind untersagt. Die Kantine ist werktäglich ab 7.30 Uhr geöffnet zu halten. Der/die Pächterin verpflichtet sich, ein preiswertes Frühstück und Mittagstisch für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung anzubieten. Es ist täglich mindestens eine Mittagsmahlzeit für die Kreismitarbeiter und deren Gäste anzubieten, die 4,70 nicht überschreitet. Weitere Auswahlgerichte zu frei wählbaren Preisen sind ausdrücklich gewünscht. Der/die Pächterin verpflichtet sich zur Lieferung von Tagungscatering auf Bestellung in den Räumen der Kreisverwaltung sowie Haus Segeberg und in der Remise, auch an Nachmittagen und bei Abendsitzungen nach vorheriger Bekanntgabe und Bestellung. Alkoholausschank ist untersagt. Der/die Pächterin ist berechtigt, die beiden mitverpachteten Gasträume im Kellergeschoß für Veranstaltungen nach vorheriger Abstimmung mit dem Verpächter zu nutzen. Anfragen der Kreisverwaltung und der politischen Gremien sind vorrangig zu behandeln. Spiel- und Warenautomaten, bzw. Musikboxen oder ähnliche Geräte, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Verpächterin aufgestellt werden. Etwaige vom Hauseigentümer aufgestellte Hausordnungen oder sonstige allgemeine Regelungen für den Betrieb und die Nutzung des Pachtobjektes hat der/die Pächter/in zu beachten. Der Pächter hat dafür Sorge zu tragen, dass der tägliche Bürobetrieb und Gremiensitzungen nicht durch Veranstaltungen in seinen/ihren angepachteten Räumen gestört werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Pächter/die Pächterin die Mietsache auf seine/ihre Kosten geräumt und besenrein incl. dem überlassenen Zubehör und Inventar zu übergeben. Eine Untervermietung ist nicht gestattet und ausgeschlossen. Die hierfür erforderlichen Mittel und Gegenstände sind vom Mieter/der Mieterin zu stellen. Weiterhin hat der/die Pächter/in eine Mietsicherheit in Höhe von 3 Monatsgesamtpachtbeträgen zu leisten in Form einer Bankbürgschaft. Als Zeitpunkt der Bereitstellung der Pachtfläche und Betriebsaufnahme ist, vorbehaltlich der endgültigen Vergabebeschlussfassung, der 01.02.2016 vorgesehen. Bieter/Bieterinnen werden gebeten, ihr Angebot schriftlich in einem geschlossenen, als Angebot gekennzeichneten Briefumschlag mit dem Hinweis Bitte nicht öffnen bis zum 10.12.2015 bei der Kreisverwaltung Segeberg Submissionsstelle Zimmer 604 Haus B Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg einzureichen. Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Weiterhin ist eine Bindefrist für das abgegebene Angebot bis zum 29.02.2016 zu versichern.

In dem Angebot ist anzugeben/beizufügen, mit welchem Konzept und welcher Erfahrung sowie welchem/wieviel Personal der Betrieb geplant ist sowie ein Lebenslauf incl. Zeugnissen. Angebote mit nicht ausreichender Darstellung werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbung sind weiter folgende Unterlagen beizufügen: 1. Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg sowie den Kreis Segeberg 2. Schufa- Auskunft und polizeiliches Führungszeugnis des/der in den Geschäftsräumen Betriebsverantwortlichen 3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei Unternehmen) 4. Gesundheitszeugnisse (für alle im Betrieb geplant Tätigen) 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt Alle Bescheinigungen bzw. Auszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Darüber hinaus wird um Vorlage gebeten - einer Sicherstellung, dass die im Betrieb eingesetzten Mitarbeiter nach den in Deutschland geltenden Gesetzen und Tarifverträgen eingestellt und entlohnt werden. Die Vergabe erfolgt nach Gewichtung der Erfüllung der Anforderungen und dem Konzept. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt, Nebenangebote sind unzulässig. Der abzuschließende Vertrag unterliegt insgesamt nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des Vergaberechts. Rückfragen sind an die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg, Hamburger Str.30, 23795 Bad Segeberg (Herr Hendrik Zloch, Zimmer 809 Haus B, Tel. 04551/951-162, Fax 04551/951 99822, Mail an hendrik.zloch@kreis-se.de) zu richten. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters/der Bieterin Unklarheiten, die das abzugebende Gebot betreffen, so hat der Bieter/die Bieterin die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg vor der Angebotsabgabe schriftlich hierauf hinzuweisen.

An die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg Submissionsstelle Zimmer 603 Hamburger Str. 30 23795 Bad Segeberg Betr.: Ausschreibung eines Pachtvertrages für eine Fläche von ca. 268,95 qm im eigenem Gebäude für den Betrieb und die Führung eines Kantinen- und Cateringbetriebes der Kreisverwaltung Segeberg, gelegen in 23795 Bad Segeberg, Hamburger Str. 30 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend übersende/ ich/wir Ihnen das im Zusammenhang mit o. g. Ausschreibung stehende Konzept zum Betrieb der Kreiskantine. Weiterhin füge/n ich/wir die in der Ausschreibung angeforderten Unterlagen ausnahmslos bei. Ich bestätige, dass die in der Ausschreibung und meinem Konzept angegebenen Daten auskömmlich sind., den.. (Ort) (Datum).. (Stempel / Unterschrift/en)

Eigenerklärung und Verpflichtung zu Angebotsabgaben an die Immobilienverwaltung des Kreise Segeberg / den Kreis Segeberg. Der Zuschlag wird nur Bietern/innen erteilt, die die Voraussetzungen a) f) erfüllen). Zum Angebot:...vom... Ich/Wir erkläre/n, a) dass ich/wir meinen/unseren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen bin/sind und die gewerblichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Kantine erfülle/n. b) dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. c) dass ich/wir keine illegalen Beschäftigten einsetze/n. dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht gem. 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes gem. 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gem. 16 Abs. 1 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes mit einer Geldbuße von mind. 2.500 belegt worden bin/sind. d) dass ich/wir im Hinblick auf mein/unser Angebot keine Kartellabrede, Preisbindung, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellen, getroffen habe/haben oder treffen werde/werden. e) dass für mein/unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde, kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren, gesetzlich geregelten Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde, kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen vorlegen. f) dass ich/wir der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / dem Kreis Segeberg auf Verlangen die Einhaltung der genannten Erklärungen und Verpflichtungen a) - f) nach Aufforderung nachweise/n und die Einsicht in meine/unsere Unterlagen gewähre/n. Ferner ist mir/uns bekannt, dass sich die Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg / der Kreis Segeberg für den Fall, dass ich/wir unrichtige Erklärungen abgegeben habe/haben und bei Nichterfüllung der genannten Verpflichtungen die fristlose Kündigung des Mietvertrages für die Räumlichkeiten vorbehält. den,....... Firmenstempel (Unterschrift/en)

Grundriss der Kantine und Nebenräume (gelb umrandet) in der Kreisverwaltung Segeberg, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg