Tel.: +49 30 78730-0 Fax: +49 30 78730-320 E-Mail: dibt@dibt.de. Datum: Z-53.5-461 31. Dezember 2011



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Transkript:

Dt Allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung Deutsches nstitut für Bautechnik ANSTALT DS ÖFFNTLCHN RCHTS ZUlassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Mitglied der uropäischen Organisation für Technische Zulassungen OTA und der uropäischen Union für das Agrement im Bauwesen U A tc Tel.: +49 30 78730-0 Fax: +49 30 78730-320 -Mail: dibt@dibt.de Datum: Geschäftszeichen: 23. März 2009 52-1.53.5-1/09 Zulassungsnummer: Geltungsdauer bis: Z-53.5-461 31. Dezember 2011 Antragsteller: RGLlT, TROCKNMÖRTL UND FURFST GMBH Wolfsweg 10-11, 36304 Alsfeld-Schwabenrod HRMS Technologie GmbH & Co. KG Bürenbrucher Weg 1a, 58239 Schwerte Zulassungsgegenstand: Beschichtungsmörtel "RGLlT KS 1" und njektionsmörtel "RGLlT KBi"!!!!!!!!""" Sanierung von Abwassersammelgruben und Kontrollschächten mitt KS-ASS-Verfahren \ Deutsehes nstitut für Bautechnik " A ""','''''- 19 J' Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sechs Seiten und fünf Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 18. Februar 2008. Deutsches nstitut für Bautechnik ine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene inrichtung D Bt Kolonnenstraße 30 LD -10829 Berlin Tel.: +4930 78730-0 Fax: +4930 78730-320 -Mail: dibt@dibt.de www.dibt.de

Dt Seite 2 von 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 23. l\1ärz 2009. ALLGMN BSTMMUNGN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Die allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 3 Die allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 4 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 5 Die allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. ine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen nstituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen nstitut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 6 Die allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische rkenntnisse dies erf rn. 'i/...1" J:. Deutsches nsttut für H:1Utechni'l -...::-/ a> o...... N

Dt Seite 3 von 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 23. März 2009 11. BSONDR BSTMMUNGN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Zulassungsgegenstand sind der Trockenmörtel "RGLT KS1" und der njektionsmörtel "RGLT KBi". Beide Mörtel sind zementgebundene durch organische und anorganische Zusätze vergütete inkomponentenmörtel. Der njektionsmörtel "RGLT KBi" weist eine flüssige bis plastische Konsistenz auf. Der Korrosionsschutzmörtel "RGLT KS1" darf zur Sanierung von Schächten aus Beton nach Oll\! 4034-11, aus Mauerwerk sowie für Abwassersammelgruben aus Betonringen und Schachtmauerwerk in den Abmessungen von 500 mm bis 2000 mm zur inleitung von vorwiegend häuslichem Abwasser verwendet werden. Für das KS-ASS-Verfahren wird der Trockenmörtel "RGLT KS1" auf der Baustelle mit Wasser vermischt und im Ausschleuderverfahren innen auf die Oberflächen der v. g. Schächte aufgebracht. Die Beschichtung erfolgt über eine halbautomatisch arbeitende Vorrichtung, die im Wesentlichen aus den drei Komponenten Mischer, Pumpe und Schleudermotor besteht. Schächte oder Abwassersammelgruben, die durch Wassereinbrüche nicht saniert werden können, sind mittels njektionsmörtel "RGLT KBi" vor der Sanierung abzu:.do!!!i Hierfür sind die Bauwerke zu durchbohren und anschließend ist der njek' sm'e "RGLT KBi" mit einer njektionslanze auf die Außenseite einzubringen....:... '... 2 Bestimmungen für die Bauprodukte «f( \ 1\ Dp.\lt '''\l'' n,'tit'jt1i.. \,. ',l '.' j, 2.1 igenschaften und Zusammensetzung \ für B<.\U.((: l'l;;/:' Die Zusammensetzung der werkseitig gemischten Mörtel "RGLT KS1" "'&.9 "C;;;-.{/ LT KBi" müssen den beim OlBt hinterlegten Rezepturen entsprechen...";;,..,,:;.;:.. :: ' s müssen nach 28 Tagen normgemäßer Lagerung (DN N 196-P) folgende mechanisch-physikalische igenschaften erfüllt werden: "RGLT KS1" "RGLT KBi" Biegezugfestigkeit: ;:: 5 N/mm 2 ;:: 3,5 N/mm 2 Druckfestigkeit: ;:: 60 N/mm 2 ;:: 40 N/mm 2 Haftzugfestigkeit ;:: 2 N/mm 2 Gegen die Verwendung der Mörtel "RGLT KS1" und "RGLT KBi" bestehen hinsichtlich der bodenhygienischen Auswirkungen keine Bedenken. Diese Aussage zur Umweltverträglichkeit gilt nur bei der inhaltung der Besonderen Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 2.2 Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung 2.2.1 Herstellung Die Herstellung der Mörtel hat unter inhaltung der im Abschnitt 2.1.1 festgelegten Richtwerte und nach den im OlBt hinterlegten Rezepturen in den Fertigungsstätten der Firma RGLT Trockenmörtel und Feuerfest GmbH zu erfolgen. 2.2.2 Verpackung, Transport und Lagerung Verpackung, Transport und Lagerung (trocken) der Säcke muss so erfolgen, dass die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. 2.2.3 Kennzeichnung Die Lieferscheine müssen vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. 2 DN V 4034-1 Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen für Abwasserleitungen und -kanäle - Typ 1 und Typ 2 - Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Bewertung der Konformität; Ausgabe: 2004-08 DN N 196-1 Prüfverfahren für Zement - Teil 1: Bestimmung der Festigkeit; Deutsche Fassung N 196-1:2005; Ausgabe:2005-05

Dt Seite 4 von 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 23. März 2009 '" o......... N Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Darüber hinaus ist zusätzlich mit folgenden Angaben zu kennzeichnen: - Name und Anschrift des Herstellwerkes - Produktbezeichnung - Herstelldatum ' \t 2.3 Übereinstimmungsnachweis } Allgemeines Deun;chr>" 2.3.1 i\\"l;t..t!! Die Bestätigung der Übereinstimmung des Bauprodukts mit den Bestimmu?1r JfJ\;t::':l":/ allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einem reln- j;;;' stimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und"r regelmäßigen Fremdüberwachung des Bauproduktes nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. 2.3.2 Werkseigene Produktionskontrolle n jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die folgenden aufgeführten Maßnahmen einschließen: Frischmörteleigenschaften Der Prüfmörtel ist mit einem Zwangsmischer herzustellen; wobei Wassermenge und Mischzeit festgelegt sind; Bestimmung der Konsistenz mittels des Ausbreitmaßes (15 cm - 20 cm bei RGLT KS1) Biegezug- und Druckfestigkeiten an 3 Prismen 4 x 4 x 16 cm gemäß DN N 196-P nach 28 Tagen Die inhaltung der Anforderungen nach dem Abschnitt 2.1.1 sind an jeder Charge, mindestens jedoch einmal je Fertigungstag, Prüfungen vorzunehmen. Die rgebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben erhalten: Bezeichnung des Bauproduktes bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile rgebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit dem Anforderungen Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen nstitut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - wiederholen. 2.3.3 Fremdüberwachung die betreffende Prüfung unverzüglich zu n jedem Werk des Herstellers von Trockenmörtel ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch einmal jährlich. m Rahmen der Fremdüberwachung sind stichprobenartig Prüfungen vorzunehmen. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstele.

Dt Seite 5 von 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 23. März 2009 3 Die rgebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen nstitut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörd!U!!!!!.'!! Verlangen vorzulegen. Bestimmungen für die Ausführung i/:: \ Q!)etNrbW lsti:.\1t) Personen dürfen nur in die zu sanierenden Schächte einsteigen, wenn z Prüfung sichergestellt ist, dass keine entzündlichen Gase vorhanden sind. s sin,dmt rllantce-)lln1 s.rechenden Regelwerke wi z. B. "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umsch nen19 /' Raumen von abwassertechnlschen Anlagen" des Bundesverbandes der Unfallvers rungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV), (Ausgabe März 1996) und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen sind die Schadensbilder der zusanierenden Bauwerke zu dokumentieren und hinsichtlich der Anwendung des Sanierungsverfahrens zu bewerten. Die Bauwerke sind zu reinigen und anschließend ist die Abreißfestigkeit des Untergrundes zu ermitteln; sie sollte den Mittelwert von 0,5 N/mm 2 bei Mauerwerk und 1,0 N/mm 2 bei Beton nicht unterschreiten bzw. die Werte der DWA M143-17. Die Druckfestigkeit ist mit dem Schmidtschenhammer zu überprüfen und kann ersatzweise zur Abreißfestigkeit für die Beurteilung des Untergrundes herangezogen werden. Die Reinigung erfolgt über eine Turboreinigungsdüse (TSSR) mit einer Wasserhochdruckpumpe; dabei handelt es sich um ein langsam drehenden Düsenbalken, der mit zwei gegenüberliegenden rotierenden Düsen ausgerüstet ist und mit einer Winde im Schacht langsam auf- und abgefahren wird. Die auszukleidenden Schachtbauwerke und Gruben sind von einem Sachkundigen hinsichtlich der äußeren Beschaffenheit einschließlich der Standfestigkeit zu überprüfen. Die Sanierung kann erfolgen, wenn kein drückendes Wasser von außen auftritt. Kleine bzw. punktuelle Wassereinbrüche sind gemäß Handbuch abzudichten. Bei größeren nfiltrationen (Wassereinbrüchen) sind die Bauwerke vorher dauerhaft durch inbringen des njektionsmörtels "RGLT KBi" abzudichten. Hierfür sind an den Außenwänden der Bauwerke die Wassereinbruchsstellen (Risse, Fehlstellen, nasse Flächen) zu markieren. Anschließend sind an den Markierungen 25 mm Bohrungen zu setzen; es können auch nur 12 mm sein, wenn die ersten 4 cm auf 25 mm aufgebohrt werden. Die njektion erfolgt über eine njetktionslanze, welche im vorbereiteten Bohrloch verspannt wird. An der njektionslanze ist ein Manometer zur Druckkontrolle aufzuschrauben. Anschließend sind die Mörtelförderpumpe und die njektionslanze druckfest über Schlauchleitungen zu verbinden. Die Mörtelförderpumpe befindet sich außerhalb des zu sanierenden Bauwerkes. Die Hohlräume werden durch den njektionsmörtel "RGLT KBi" verfüllt, Risse und Fehlstellen abgedichtet. Wenn das Manometer einen plötzlichen Druckanstieg anzeigt ist die Lanze zu entfernen und das Bohrloch mittels Stopfen, die später entfernt werden, zu verschließen. Die njektion ist nun am nächsten Bohrloch durchzuführen. Der Mörtel kann ca. 3 Stunden verarbeitet werden. Nach dem Aushärten des njektionsmörtels, bzw. wenn der Wassereinbruch gestoppt ist, kann die weitere Beschichtung vorgenommen werden. Hierfür wird der werkseitig gemischte Mörtel "RGLT KS1" über einen Schleudermotor mit konstanter Geschwindigkeit (5000 U/min) aufgebracht. Die Vorrichtung wird über eine Winde im Schacht auf- und abgefahren. Der Schleuderkopf ist abwechselnd im Rechtsund Linkslauf zu betreiben. Die Haftbrücken, der Füllmörtel und die Deckschicht bilden eine inheit. Der Mörtel kann innerhalb von ca. 45 min von Hand verarbeitet werden. s sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: - inhaltung der Wasserzugabe - Berücksichtigung der Verarbeitungszeit bei maschinentechnischer Anwendung und Handverarbeitung s sind nformationsunterlagen zu erstellen und mitzuliefern, aus denen die Verarbeitung der Baustoffe sowie die einzelnen Schritte des Sanierungsverfahrens hervorgehen. Mit der Durchführung der Sanierung dürfen nur Betriebe beauftragt werden, die für diese Tätigkeit unterwiesen worden sind; dies ist auch bei einem Personalwechsel zu beachten.

Dt Seite 6 von 6 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Nr. Z-53.5-461 vom 23. März 2009 Der Schachtboden wird saniert, indem der "Frischmörtel" mit einem Quast in die Bodenfläche eingebürstet wird und danach wird die Schichtdicke mit der Kelle und einem Glätter aufgetragen und geglättet. Der Übergang von Wand zum Boden wird kantenförmig ausgebildet. Die Schichtdicke muss mindestens 8 mm betragen. Der Wasserbelastungszeitpunkt liegt bei ratur. 4 Kontrolle und Aufzeichnungen ca. 4 Stunden und 10 oe Umgebungstempe Der Leiter der Sanierungsmaßnahmen bzw. sein Vertreter muss während der Ausführung der Sanierung anwesend sein. r hat für die ordnungsgemäß Ausführung der Arbeiten nach den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu sorgen. Die fachgerechte Ausführung einschließlich der Kontrolle der verwendeten Materialien und die Dichtheit (Wasserdruckprobe nach Abschnitt 5.2.4 von DN 4261-P oder DN N 1986-30 (Füllstandsprüfung)) ist zu prüfen und zu protokollieren. Die Protokolle sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Sie sind dem DBt und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. 5 Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt und Wartung Zu jeder sanierten Abwassersammelgrube ist eine Bedienungs- und Wartungsanleitung mitzuliefern und der Betreiber der Anlage ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr des Abwassers durch eine Fachfirma ordnungsgemäß zu erfolgen hat; dabei sind die Menge des abgefahrenen Abwassers sowie die Zeitintervalle zu protokollieren und mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Weiterhin ist der ordnungsgemäße Zustand der Grube z. B. auf Beschädigung und die Dichtheit zu kontrollieren. Kersten 3 DN 4261-1 Kleinkläranlagen - Teil 1: Anlagen zur Abwasservorbehandlung; Ausgabe:2002-12

Sanierung von Abwassersammelgruben u. Revisionsschächten für die Versorgungs- oder ntwässerungsnetze O,62m...---1. 1. Schachtabdeckung (z.b. h= 0,16m).L;:f:::;:;;j==;:::t;:;\o----2. 2. Ausgleichsring (z.b. h= 0,04 m) "r-----3..---4.4 3. Betonkonus (h= 0,60m) oder Mauerwer1<. 4. Beschichtung mit RGLlT-Trockenmörtel GW (z. B. KS 1) Schichtdicke in der Regel 10mm ä... 1\.",..,."...5. Arbeitsschritte: ""---- 7.,;--.j----+-6. _r r- 1-4.5 >O,50m.. 3,OOm Schachtquerschnitt: rund oder eckig ---lt---4. 4.1 Reinigung der Schachtinnenflächen 4.2 schadhafte Fugen mit Wasserhochdruck ausräumen 4.3 Fugen mit Beschichtungsmörtel wieder herstellen 4.4 ndbescl1ichtung der Schachtinnenflächen auf die Soffstär1<.e 4.5 Beschichtung der Sohlenflächen manuell bei rfordernis: 4.6 Abdichtung gegen Sickerwasser De '\1\8t.,) utecbes.,- )J, c\l\'" -+--5. 5. Schachtmauerwe et0!1 igteile...p;----t--+--6. 6. Berme Oi;;,...#;.,' ""'"'i'---.:..---jl.--a--7. 7. Steigeisen o. ä. Systemgeber: HRMS Technologie, BOrenbrucher Weg 1a, D-58239 Schwerte RGLT TrockenmörteJ und Feuerfest GmbH Wolfsweg 10-11 36304 Afsfefd KS-ASS mit RGLT Zur Sanierung von Abwassersammelgruben und Schächten Zeichnung 1: Übersicht \f"""" A f,11,.,!'" /j /1:;,,'Jc:rne'nen bauaufsichtlichen ZU:f1ssung Nr. 2-533-!;br( vom :2J_.4()c /00,5

Korrosion von Abwassersammelgruben u. Revisionsschächten für die Versorgungs- oder ntwässerungsnetze... co 5. Schachtmauerwerk oder Betonfertigteil 8. Korrosion und Ablagerungen... A -8. GW -5....,...-8. 9.1 inbruch von Sickerwasser, Grundwasser >O,SOrn.. 3,OOm Schachtquerschntt: rund oder eckig r--9.1 Systemgeber: HRMS Technologie, Bürenbrucher Weg 1a, 0-58239 Schwerte RGLT KS-ASS mit RGLT '.r""""",1 "\L 11'.":jL; CM(j Trockenmörtel und Zur Sanierung von 7\:,' iii1sjem f;incl) bdu3ufsichtlichen Feuerfest GmbH Abwassersammelgruben ZU!:;SUliJ Nr. ;2- S3. 5- r61 Wolfsweg 10 11 und Schächten 36304 Alsfeld Zeichnung 2: Korrosion vorn :(3 ktj/c <y

Reinigung von Abwassersammelgruben u. Revisionsschächten für die Versorgungs- oder ntwässerungsnetze... co O,62m 4.1 Turboschachtspezialreinigungsdüse (TSSR) ca. 300 bar und 24 1 min 5. Schachtmauerwerk oder Betonfertigteil... 1\ GW -8, +-5. -8. \-----.'-4.1 8.a Korrosionsbereich vor der Reinigung >O,50m.. 3,OOm B.b Detail B B.b : Detail Systemgeber: HRMS Technologie, BOrenbrucher Weg 1a, 0-58239 Schwerte RGLT Trockenmörtel und Feuerfest GmbH Wolfsweg 10-11 36304 Alsfeld KS-ASS mit RGLT Zur Sanierung von Abwassersammelgruben und Schächten Zeichnung 3: Reinigung

Abdichtung v. Abwassersammelgruben u. Revisionsschächten für die Versorgungs.. oder ntwässerungsnetze co u 9.1 inbruch von Sickerwasser, Grundwasser o A. GW 4.6 Abdichtung gegen Sickerwasser, Grundwasser a) Wassereinbruche werden punktuell abgedichtet: =====e=18.c ""'4.6.b} z.b. mit RGLlT-10 F rapid oder RGLlT-10 SO --ot-6. b) Abdichtung durch njektion: mit RGLT-KBi 9.2 Sperre gegen Sickerwasser >O,SOrn.. 3,OOrn 4.6.a),..,-9.2 'J,;;4.6.b) Systemgeber: HRMS Technologie, BOrenbrucherWeg 1a, 0-58239 Schwerte RGLT Trockenmörtel und Feuerfest GmbH KS-ASS mit RGLT Anlago t; Zur Sanierung von Abwassersammelgruben zur ;l!lrjf;nl(inen bauaufsichtlichen ZlJ!;",;:::unj Nr. 2- S3 s:- rl!-;' Wolfsweg 10-11 und Schächten vom '<3!tl-'!.<ooj 36304 Alsfeld Zeichnung 4: Abdichtung

eschichtung v. Abwassersammelgruben u. Revisionsschächten für die Versorgungs- oder ntwässerungsnetze CD.. o 4.4 Schleuderkopf mit 5000 U/min, Rechts- Linkslauf 4.5 Sohlbeschichtung od. Benne (manuell) 5. Schachtmauerwerk oder Betonfertigteil 8.c Korrosionsbereich nach Beschichtung Werkstoff der Auskleidung: RGLlT- KS1 0 o... 1\ GW 8. 4.4 o ri V 01...-...L.._p ""t>"7-r77,...---r-- 10... -.; - 11 cu Schachtquerschni,: rund oder eckig 0,50 < b < 3,00 m Systemgeber: HRMS Technologie, BOrenbrucher Weg 1a, 0-58239 Schwerte RGLT KS-ASS mit RGLlT-KS1 Anlage S Trockenmörtel und Zur Sanierung von zur ():qcmeinen bauaufsichtlichen Feuerfest GmbH Abwassersammelgruben ZU!S::' lir1 ::J Nr. 2, 5J. 5- /;6 ( Wolfsweg 10-11 und Schächten vorn 23 /lc/;z cza::;j' 36304 Alsfeld Zeichnung 5: Beschichtung