Bund der Pfadfinderinnen & Pfadfinder Landesverband Bayern e.v.



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Transkript:

BdP LV Bayern e.v., Severinstr. 5 / Rgb., 81541 München An alle StammesschatzmeisterInnen BdP LV Bayern e.v. Landesgeschäftsstelle Severinstr. 5 / Rgb. 81541 München Tel. 089 / 692 43 96 Fax. 089 / 692 43 97 bayern@pfadfinden.de www.bayern.pfadfinden.de Hypovereinsbank München BLZ 700 202 70 Kto 304 403 München, den 13.11.2012 Schatzmeisterrundbrief 2012 Liebe Schatzmeisterinnen und Schatzmeister, Mit diesem Rundbrief schicken wir Euch die Unterlagen für die Mitgliedermeldung 1-2013. Wir möchten auch auf wichtige Änderungen aufmerksam machen, die sich für Euch ergeben haben: falls Ihr Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einzieht, solltet Ihr Euch über das SEPA- Lastschriftverfahren informieren. Bitte beachtet, dass die Formulare für Zuwendungsbestätigungen vom Finanzministerium angepasst wurden; außerdem müssen wir das Verfahren der Mitgliedermeldung etwas verändern, um ein einheitliches Verfahren unter allen BdP-Landesverbänden zu schaffen. Inhalt: Ruhende Mitglieder 2012... 2 Mitgliedermeldung 1-2013... 2 Änderungen im Stamm... 4 Eintrittsdatum bei Neuanmeldungen... 4 SEPA-Lastschriftverfahren... 4 Sammelwoche 2013... 5 Neue Formulare für Zuwendungsbestätigungen... 5 Mitglied in World Association of Girl Guides and Girl Scouts World Organization of the Scout Movement

Ruhende Mitglieder 2012 Vor ein paar Wochen haben die Stämme, die noch nicht alle bestehenden Mitglieder für 2012 gemeldet hatten, eine Liste dieser Mitglieder erhalten. Falls Ihr noch ruhende Mitglieder habt: bitte mahnt die säumigen Beitragszahler auf Eurer Liste an. Wenn sie Mitglied bleiben wollen und ihren Beitrag nachgezahlt haben, meldet diese nach. Fällig ist der vollständige Jahresbeitrag, nicht der Halbjahresbeitrag. Mitgliedermeldung X/2012 Stamm Y Jahresbeitrag 49 pro Mitglied Konto 304 403 bei der Hypovereinsbank BLZ 700 202 70 Zahlung und Eingang der Mitgliedsunterlagen in der Geschäftsstelle bis spätestens 30.11.2012 Meldet uns Mitglieder aktiv als ausgetreten bei denen sicher ist, dass sie den Beitrag nicht mehr zahlen werden. Solltet Ihr Fragen oder Probleme haben könnt Ihr Euch jederzeit per Telefon oder Mail an uns wenden. Mitgliedermeldung 1-2013 Mit diesem Rundbrief bekommt Ihr eine Liste der Mitglieder, die aktuell für Euren Stamm beim Landes- und Bundesverband gemeldet sind. Für alle diese Mitglieder wurden von der Geschäftsstelle Ausweise ausgestellt und Beitragsmarken ausgegeben als Nachweis der Mitgliedschaft. Für die erste Mitgliedermeldung 2013 geht Ihr einfach die Mitgliederliste durch, die Ihr für Euren Stamm bekommen habt, und teilt uns mit, wer im kommenden Jahr weiterhin Mitglied bleiben will, wer zum 31.12.2012 austritt (am besten rot durchstreichen), und wer es sich noch überlegen will, also erst mal ruht (bitte grün durchstreichen). Für 2013 ergeben sich folgende Beitragssätze (unverändert im Vergleich zu 2012): Art Bund LV Bezirk Gesamt Vollmitglied 27,50 21,00 0,50 49,00 Familienbeitrag (für alle Mitglieder einer Familie) 27,50 10,50 0,50 38,50 Halbjahr 16,50 10,50 0,50 27,50 Förderndes Mitglied 10,00 5,00 0,50 15,50 Seit 2010 gilt der reduzierte Familienbeitrag für alle Mitglieder einer Familie (Familie heißt: 1 oder 2 Elternteile mit 1 bis x Kindern) mit gleichem Wohnsitz und für deren Kinder, die ausbildungsbedingt einen anderen Wohnsitz haben. Behinderte zahlen ebenfalls den reduzierten Familienbeitrag. Bei Fragen ruft in der Geschäftsstelle an oder schickt eine e-mail, wir helfen gerne weiter. Seite 2

Zur Jahresmeldung gehören: Bund der Pfadfinderinnen & Pfadfinder das aktuelle Deckblatt für die Mitgliedermeldung mit der Zahl der ordentlichen Mitglieder, Familienmitglieder und Fördermitglieder; damit könnt Ihr auch den zu überweisenden Beitrag errechnen die Meldeliste, in die Ihr nur die neuen Mitglieder eintragt die Anträge für diese neuen Mitglieder (bitte drauf achten, dass sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind) das Formular für Adress-/Datenänderungen, falls es welche zu berichten gibt die aktuelle Mitgliederliste mit markierten Austritten (rot) und ruhenden Mitgliedschaften (grün) Die Unterlagen für die Mitgliedermeldung sind auch im Downloadbereich der BdP-LV-Bayern-Homepage zu finden. Die Formulare sind als xls-tabellen für das Ausfüllen am PC vorbereitet. Der Beitrag gehört wie jedes Jahr auf unser LV Konto überwiesen: HypoVereinsbank-Konto: Konto 304403 BLZ 700 202 70 Bitte gebt im Betreff der Überweisung unbedingt folgendes an: Meldung 1/2013 Stamm XXXXXX. Da die Stammeskonten normalerweise Unterkonten des LV sind, erscheint als Absender auf unseren Kontoauszügen nur BdP LV Bayern e.v. München. Ohne den Stammesnamen haben wir immer Probleme die Geldeingänge dem Absender zuzuordnen. Das gilt natürlich für alle Überweisungen auf das LV-Konto: Namen des Stammes nicht vergessen! Diesem Schreiben liegen auch ein paar Aufnahmeanträge bei, solltet Ihr mehr brauchen fordert diese einfach telefonisch oder per e-mail in der Geschäftsstelle an. Ausweise und Marken für neue Mitglieder erhaltet Ihr nach Bearbeitung Eurer Mitgliedermeldung und vor allem dem Geldeingang auf dem LV-Konto. Bitte bedenkt, dass die Mitgliedermeldung eine wichtige Grundlage für den Versicherungsschutz im BdP ist. Übrigens: Eine vollständige Meldung und der Eingang des Beitrages auf dem LV-Konto sind neben dem Wahlprotokoll auch die Voraussetzung dass Euer Stamm auf der Landesversammlung stimmberechtigt ist Bitte schickt uns Eure Meldung 1/2013 bis spätestens 15.02.2013 an die Geschäftsstelle Bitte beherzigt die Anleitung für die Mitgliedermeldungen; die Unterlagen, die vollständig vorliegen, können am schnellsten bearbeitet werden. Kümmert Euch am besten in den nächsten Tagen schon um die Mitgliedsbeiträge für 2013. Es ist für alle Beteiligten stressfreier, Seite 3

wenn die Mitgliedermeldung rechtzeitig vor der Landesversammlung in der Geschäftsstelle eintrifft. Falls es Unklarheiten gibt oder die Meldung nicht vollständig ist, können wir dann in Ruhe noch mal nachfragen. Ihr könnt Euch den Ärger mit Euren Stafüs und Delegierten ersparen (und den Stafüs/Delegierten den Ärger mit den Wahlobleuten an der Landesversammlung), wenn sie feststellen, dass ihr Stamm dort keine Stimmberechtigung hat, weil die Mitgliedsbeiträge noch nicht bezahlt wurden. Änderungen im Stamm Es ist wichtig, dass in der Landesgeschäftsstelle die aktuellen Namen und Kontaktdaten der Stammesführung bekannt sind. Bitte informiert uns auch über jegliche Adress- und Funktionsänderung. Wenn gerade keine Mitgliedermeldung fällig ist, könnt Ihr Änderungen auch einfach an die GS mailen (bayern@pfadfinden.de). Wir senden eine Anzahl an Informationen gezielt an bestimmte Funktionsträger in unserem Landesverband. Wenn Ihr also sicherstellen wollt, dass Eure Meutenführer, Sippenführer etc. für sie spezifische Informationen erhalten, dann teilt uns unbedingt jegliche Änderungen in den Funktionen Eurer Mitglieder mit. Eintrittsdatum bei Neuanmeldungen Als Eintrittsdatum gilt das Datum, an dem das neue Mitglied den Aufnahmeantrag unterschreibt. Ab diesem Termin ist auch der Beitrag fällig. Wenn z.b. ein Neumitglied den Antrag am 30.04. unterschreibt, der Antrag aber erst Anfang Juli in der Geschäftsstelle eintrifft, ist trotzdem der gesamte Jahresbeitrag fällig. Bitte beachtet dies bei Euren zukünftigen Mitgliedermeldungen. Dies wurde bisher in den Stämmen unterschiedlich gehandhabt, aber gerechterweise sollten wir das Verfahren vereinheitlichen. SEPA-Lastschriftverfahren Dies betrifft vor allem die Stämme, die die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren einziehen. Das SEPA- (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Lastschriftverfahren ist ein einheitliches Verfahren für inländische und europäische Lastschriften. Wenn Ihr dieses Verfahren nutzen wollt, braucht Ihr ein neues Lastschriftmandat, d.h. eine neue Einzugsermächtigung. Das bisherige Lastschriftverfahren gibt es auf jeden Fall bis Januar 2014, d.h. Ihr habt im kommenden Jahr Zeit, Euch um die Umstellung zu kümmern. Bitte nehmt mit Eurer Bank Kontakt auf, um zu klären, welche Unterlagen sie von Euch benötigt. Die Stämme, die selbst eingetragene Vereine sind, müssen für ihre Lastschriften unter http://glaeubiger-id.bundesbank.de eine eigene Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Für alle anderen Stämme gilt die Gläubiger-ID des Landesverbands: DE81BdP00000066120 Ein Infoblatt der Sparkasse Erlangen mit Beispielformular liegt diesem Rundbrief bei. Seite 4

Sammelwoche 2013 Leider nutzen recht wenige Stämme die Möglichkeit, mit einer Haus- oder Straßensammlung ihre Finanzen aufzubessern. Das gesammelte Geld bleibt vollständig beim Stamm und steht Euch für die Stammesarbeit zur Verfügung. Ihr seid nicht mehr an einen bestimmten Zeitpunkt gebunden, die Haus- und Straßensammlung durchzuführen, Ihr könnt den Termin frei wählen. Bitte teilt uns jedoch Euren gewählten Termin ca. vier Wochen vorher mit, damit wir noch genug Zeit haben, benötigte Unterlagen bereitzustellen. Neue Formulare für Zuwendungsbestätigungen Seit einigen Jahren sind die Stämme selbst für ihre Steuererklärungen zuständig. Mit einem Freistellungsbescheid dürft Ihr auch eigene Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Achtung: für die Gestaltung dieser Zuwendungsbestätigungen gelten ab 01.01.2013 neue Regeln. Muster liegen diesem Schreiben bei; die Zuwendungsbestätigungen können auch als ausfüllbares pdf auf https://www.formulare-bfinv.de heruntergeladen werden. Bitte wendet Euch bei allen Fragen an die Landesschatzmeisterin Birthe oder an Gabi/Winnie in der Geschäftsstelle. Herzliche Grüße und Gut Pfad, Birthe Landesschatzmeisterin Gabi in der Geschäftsstelle Anlagen: Formulare Mitgliedermeldung Liste der aktuell gemeldeten Mitglieder Eures Stammes Liste der ruhenden Mitglieder Eures Stammes (sofern es ruhende Mitglieder gibt) Aufnahmeanträge Infoblatt SEPA-Lastschriftverfahren Muster für Zuwendungsbestätigungen Seite 5