1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung



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Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Transkript:

1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Familien in Berlin Adoption - eine Chance für Sie und Ihr Kind Adoption

Impressum Herausgeber Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Adoptionsvermittlungsstelle Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin-Mitte www.berlin.de/sen/bwf/ Redaktion Rodika Quilitz Telefon 030 90227 6528 Fax 030 90227 5030 email adoptionsvermittlungsstelle@ senbwf.berlin.de www.berlin.de/sen/familie/adoption/ Gestaltung SenBWF Druck Oktoberdruck AG Auflage 3 000 September 2010 V. i. S. d. P. Jens Stiller

Inhalt Ich bin schwanger - und... 2 Was mach ich jetzt bloß? 2 Mit wem aber kann ich denn reden? 3 Bin ich eine schlechte Mutter, wenn ich mein Kind zur Adoption freigebe? 4 Wann muss ich mich entscheiden? 4 Ich habe mich dafür entschieden - wie geht es weiter? 5 Was bedeutet die Adoption rechtlich für mich und mein Kind? 6 Wie gestalte ich den Abschied? 7 Wann erfährt mein Kind von mir? 8 Erfahre ich dann gar nichts mehr von meinem Kind? 9 Die leibliche Mutter verdient große Achtung für ihre Entscheidung 10 Welche Möglichkeiten außer der Adoption gibt es? 10 Adoptionsvermittlungsstellen 12 Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstellen 12

Ich bin schwanger - und...... nicht vorbereitet auf die Situation, mit einem Kind zu leben... die Schwangerschaft war ungewollt... habe die Schwangerschaft seit Monaten nicht bemerkt... will kein Kind - jedenfalls jetzt nicht... mein Partner hat mich verlassen... ich weiß nicht, wie ich die Ausbildung beenden soll... ich habe keinen Rückhalt in der Familie... meine Freunde verstehen mich nicht... ich fühle mich für ein Kind zu jung oder zu alt... ich kann nicht noch ein Kind versorgen und erziehen Was mach ich jetzt bloß? Nur wer über sein Problem redet, kann Informationen bekommen Hilfe erwarten, tragfähige Entscheidungen treffen. Eine ungewollte Schwangerschaft ist eine Krisensituation für jede Frau. Und in einer Krise erscheint es oft leichter zu schweigen und krampfhaft wegzusehen. Der Schein trügt aber. Schweigen ist nicht einfacher, sondern viel schwerer. Denn das Problem wächst - und Sie tragen alles allein. Das ist nie gut. Und es ist auch gar nicht nötig. Sie sind nicht die erste Frau, die ungewollt schwanger wird. Es gibt mehr, als Sie wahrscheinlich denken. Das passiert Frauen in allen Lebenslagen und in allen Schichten der Bevölkerung. 2

Mit wem aber kann ich denn reden? Sie sind nicht allein mit Ihrem Problem. Menschen mit Erfahrung und mit Verständnis für Ihre Situation sind gern für Sie da. Sie hören Ihnen zu, und Sie helfen Ihnen weiter durch Information, Beratung und Entscheidungshilfen. Keine Sorge: Alles bleibt vertraulich, und die Entscheidungen treffen nur Sie. Unsere Gesellschaft will niemanden allein lassen. Sie haben einen Anspruch auf Beratung - vertraulich. Nutzen Sie Ihr Recht. Wo treffen Sie solche Menschen an? in Selbsthilfegruppen in Beratungsstellen, die Ihnen professionelle Hilfe anbieten in der Adoptionsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Diakonischen Werkes und der Caritas. Am Ende dieser Broschüre finden Sie eine Liste mit Adressen, an die Sie sich wenden können. Sie können allein hingehen. Wenn Sie es lieber mögen, nehmen Sie zu den Gesprächen noch eine Person Ihres Vertrauens mit. Treffen Sie keine Entscheidung sofort. Alte Volksweisheiten wie alles gründlich zu überschlafen und der Morgen ist klüger als der Abend haben ihren wahren Kern. 3

Bin ich eine schlechte Mutter, wenn ich mein Kind zur Adoption freigebe? Adoption ist eine verantwortungsvolle Entscheidung der Mutter für das Kind. Nein, das sind Sie nicht. Ganz im Gegenteil. Wenn Sie nach eingehender Beratung und Nachdenken zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie ihr Kind nicht selbst versorgen und erziehen können oder wollen, ist die Adoption ein mutiger Schritt. Sie schenken Ihrem Kind das Leben. Wie jede Mutter wollen Sie, dass es Ihrem Kind gut geht. Und dafür sorgen Sie mit Ihrer verantwortungsvollen Entscheidung. Bei einer Adoption geben Sie Ihr Kind einem Paar, dass sich in der Regel schon lange nach einem Kind sehnt und alles tun wird, dass Ihr Kind glücklich aufwächst. Das tut Ihrem Kind gut und entspricht dem, was Sie für Ihr Kind wollen. Wann muss ich mich entscheiden? Es ist gut, schon vor der Geburt genau abzuwägen, was Sie möchten. Vor der Entscheidung sollten Sie die Gelegenheit der Beratung eingehend nutzen und für sich überlegen, ob die Adoption der richtige Weg für Sie und Ihr Kind ist. Die Entscheidung soll schließlich für Ihr ganzes Leben tragfähig sein. Neben einer Adoption gibt es auch andere Möglichkeiten: Vielleicht ist für Sie zur Überbrückung einer Notlage auch schon eine materielle oder finanzielle Hilfe ausreichend. Ihr Kind kann z. B. auch in einer Pflegefamilie (Vollzeitpflege mit kurzer oder längerer Dauer) untergebracht werden. In diesem Fall behalten Sie Rechte (persönlicher Kontakt) und Pflichten (Kostenbeteiligung). Nähere Erläuterungen dazu finden Sie auch unter Welche Möglichkeiten außer der Adoption gibt es? 4

Erfahrungsgemäß ist es besser, wenn Sie schon vor der Entbindung möglichst genau abwägen, zu welcher Lösung Sie für sich und Ihr Kind neigen. Die Entscheidung aber fällen Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes. Eine Adoption ist eine endgültige Entscheidung, denn Ihr Kind soll in der neuen Familie ganz zu Hause sein. Deshalb hat Ihnen der Gesetzgeber eine Frist eingeräumt, die Einwilligung zur Adoption frühestens acht Wochen nach der Geburt zu geben. Ich habe mich dafür entschieden - wie geht es weiter? Sie geben der Adoptionsvermittlungsstelle den Auftrag, eine Adoptivfamilie für Ihr Kind auszuwählen. Auch für den nichtehelichen Vater des Kindes bestehen Rechte und Mitwirkungspflichten. Für die Auswahl der Adoptivfamilie können Sie Wünsche benennen. Häufig geht es dabei um das zukünftige Wohnumfeld, die Stellung des Kindes in der Familie (z. B. Einzelkind, erstes Kind, Geschwisterkind) oder die Religionszugehörigkeit. Die Adoptionsvermittlungsstelle bezieht das bei der Auswahl der geeignetsten Eltern so weit wie möglich ein. Die Anonymität schützt alle Beteiligten. Ihr Kind soll sich ungestört und gesund entwickeln können. Die meisten Adoptiveltern sind ungewollt kinderlos. Oft haben sie jahrelang auf ein Kind gewartet und sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt. Adoptivbewerber werden von der Adoptionsvermittlungsstelle eingehend überprüft, bevor sie für einen Vermittlungsvorschlag vorgesehen werden. Der Vermittlung geht eine eingehende Beratung voraus, um die Bewerber auszusuchen, die für Ihr Kind am besten geeignet sind. Sie erfahren weder Namen noch Anschrift der Adoptiveltern. Gleichermaßen erfahren die Adoptiveltern nicht Ihre Anschrift. Diese Form der 5

Adoption (Inkognito-Adoption) entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Sie will alle Beteiligten möglichst sensibel schützen. Jeder soll ohne Beschwernis seinen eigenen Lebensweg fortsetzen können - auch Sie. Vor einem Notar willigen Sie dann in die Adoption ein. Wenn Sie es möchten, begleitet Sie eine Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle zum Notar. Der Notar reicht Ihre Einwilligungserklärung zum Vormundschaftsgericht weiter; sie ist dann endgültig. In dem sich anschließenden so genannten Adoptionspflegejahr wird die Adoptivfamilie von der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet. Es gibt dann einen Abschlussbericht über die Entwicklung Ihres Kindes. Dann erlässt das Vormundschaftsgericht den Adoptionsbeschluss. Was bedeutet die Adoption rechtlich für mich und mein Kind? Mit der Adoption geben Sie Rechte und Pflichten ab. Die Einwilligung in die Adoption ist eine weitreichende Entscheidung. Alle familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind erlöschen. Sie geben Pflichten und Rechte ab: Sie sind Ihrem Kind gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und verlieren auch das Recht, Ihr Kind zu sehen. Ihr Kind erlangt rechtlich die Stellung eines ehelichen Kindes der Adoptiveltern. Es erhält den Familiennamen der Adoptiveltern und oft einen weiteren Vornamen. Ihr Kind ist in der Adoptivfamilie ganz zu Hause. 6 Um über die Entwicklung Ihres Kindes weiterhin bemüht zu sein, besteht für Sie die Möglichkeit, über die Adoptionsvermittlungsstelle Kontakt zu halten.

Wie gestalte ich den Abschied? Manche Mütter möchten ihr Kind nach der Entbindung gar nicht erst sehen, andere möchten sich in Ruhe verabschieden, andere möchten einen persönlichen Gegenstand, ein Erinnerungsstück mitgeben oder den Adoptiveltern das Kind übergeben. Viele Mütter berichten, dass ihnen das Verabschieden sehr geholfen hat, mit der Entscheidung zu leben. Hier gibt es aber kein falsch oder richtig: Sie werden wissen, was Ihnen am besten entspricht. Erleichterung und Freude, Schmerz und Traurigkeit - widerstreitende Gefühle sind normal. Lassen Sie die Gefühle zu. Adoption bedeutet eine Trennung, die zumeist mit einem Gemisch verschiedenster Gefühle verbunden ist: Erleichterung und Freude, aber auch Schmerz und Traurigkeit. Manchmal sogar Schuldgefühle, auch wenn Sie wissen, dass es Ihrem Kind gut gehen wird. Mütter, die solche Gefühle verdrängen, können später psychosomatische Probleme bekommen. Es ist also sehr wichtig, diese gemischten Gefühle zuzulassen. Denn sie gehören ganz natürlich zum Prozess des Abschieds von einer Lebensphase und vom Kind. Auch für Ihr Kind ist die Trennung schmerzlich. Schon Babys merken, dass sie in eine andere, ungewohnte Umgebung kommen. Ihr Kind soll aber die neuen Eltern annehmen, um ein frohes Kind zu werden. Dazu braucht es vor allem Sicherheit. Sie können Ihrem Kind die Sicherheit geben. Ihr Kind muss wissen, dass Ihre Entscheidung die richtige ist. Und es ist für Ihr Kind wichtig erfahren zu können, wer seine leiblichen Eltern sind. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. 7

Wann erfährt mein Kind von mir? Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem das Kind erfährt, dass es leibliche und soziale Eltern hat. Die Adoptiveltern werden von der Adoptionsvermittlungsstelle darauf vorbereitet, dass sie eine soziale Elternschaft antreten. Zu ihren Aufgaben gehört auch, ihr adoptiertes Kind in altersgerechter Form über seine leiblichen Eltern und sozialen Eltern aufzuklären. Mit 16 Jahren erwirbt Ihr Kind einen eigenen Anspruch auf Akteneinsicht. Auch später kann Ihr Kind Auskunft bekommen, denn die Akten werden in der Adoptionsvermittlungsstelle 60 Jahre lang aufbewahrt. Für viele Adoptierte ist es sehr wichtig, ihre Wurzeln zu kennen, ihre Geschichte zu erfahren. Ein Brief und Fotos: Geben Sie Ihrem Kind die Chance, etwas über seine Herkunft zu erfahren. Das ist wichtig für eine gesunde Entwicklung. Damit Ihr Kind diese Phase gut bewältigt, ist es sehr hilfreich, wenn Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle einen Brief für Ihr Kind hinterlegen. Schreiben Sie in dem Brief etwas über Ihre Familie, über vielleicht vorhandene Geschwister, über den Verlauf der Schwangerschaft und über den Vater des Kindes. Gut ist es auch, Ihre Gründe für die Adoption zu benennen und Ihrem Kind zu versichern, dass Sie damit das Beste für Ihr Kind wollen. Schreiben Sie alles, was Ihnen sonst noch wichtig erscheint. Jeder blättert gerne in seinen Familienalben. Deshalb: Legen Sie Ihrem Kind Fotos bei, die Sie am besten kurz erklärend beschriften. Sie haben dann für die gesunde Persönlichkeitsentwicklung Ihres Kindes alles getan, was Sie tun konnten. 8

Erfahre ich dann gar nichts mehr von meinem Kind? Für viele Mütter ist mit dem Wissen, dass ihr Kind bei einer Adoptivfamilie gut aufwächst, das Thema abgeschlossen. Andere Mütter möchten - oft erst nach Jahren - wissen, wie es ihrem Kind geht. Manche empfinden Sehnsucht nach ihrem Kind. Keine Frau kann wissen, wie sie empfinden wird. Es gibt schonende Möglichkeiten, etwas über das Ergehen Ihres Kindes zu erfahren. Grundsätzlich können Sie Kontakt über die Adoptionsvermittlungsstelle halten oder später neu suchen. Im Vorfeld der Adoption können Sie über die Adoptionsvermittlungsstelle vereinbaren, dass die Adoptiveltern in bestimmten Abständen über die Entwicklung des Kindes berichten (Briefe und Fotos). Viele Adoptiveltern sind dazu bereit, auch wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet sind. Für Adoptiveltern ist es nicht immer einfach, sich auf die Situation einzustellen. Dieser Kontakt muss auch nicht sofort entstehen, sondern kann ebenfalls erst nach Jahren einsetzen. Manche Mütter bzw. Eltern möchten auch den Adoptiveltern begegnen. Das Inkognito (Anonymität) bleibt dabei gewahrt. Bei diesen Kontaktmöglichkeiten wird von einer geöffneten Form der Adoption gesprochen - ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Bedenken Sie bitte, dass die Anonymität alle Seiten, besonders aber Ihr Kind schützt: Es soll nicht hin und her gerissen werden, sondern sich gesund und ungestört entwickeln können. Das wollen Sie und die Adoptiveltern gleichermaßen. Viele Adoptivbewerberpaare zeigen sich jedoch heute für eine oder auch weitere Begegnungen mit abgebenden Müttern/Eltern offen. 9

Die leibliche Mutter verdient große Achtung für ihre Entscheidung Die Adoption ist eine Möglichkeit für die leibliche Mutter, die Eltern, mit einer ungewollten Schwangerschaft fertig zu werden. Mit der Adoption trifft die leibliche Mutter eine verantwortungsvolle Entscheidung für Ihr Kind, indem sie die Verantwortung für Ihr Kind in die Hände von Menschen legt, die sie tragen wollen und können. Dafür verdient sie große Achtung. Welche Möglichkeiten außer der Adoption gibt es? 1. Pflegefamilie (Vollzeitpflege längere Dauer) Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind für einen längeren Zeitraum in einer Pflegefamilie aufwächst. Die Betreuung durch die Pflegeeltern erfolgt rund um die Uhr. Sie behalten Rechte, z. B. Ihr Kind zu sehen, und Sie behalten Pflichten, z. B. sich an den Pflegegeldkosten zu beteiligen. Sie haben in der Vollzeitpflege die Möglichkeit, zu Ihrem Kind persönlichen Kontakt zu halten. Dadurch sind Sie über die Entwicklung des Kindes regelmäßig informiert. Aber dennoch: Je jünger ein Kind ist, desto schneller und intensiver baut es Beziehungen zu den Personen auf, von denen es ständig umgeben ist. Die Pflegefamilie wird zum Lebensmittelpunkt des Kindes. Die Pflege- 10

eltern werden zu sozialen Eltern. Für das Kind werden die sozialen Eltern oft wichtiger als die leiblichen Eltern. Das ist für die Herkunftsfamilie, für die Mütter, oft eine schmerzliche Erfahrung. In der Folge werden Kontakte seltener, unregelmäßiger oder brechen vollständig ab. Wenn Sie sich vorstellen können, mit Ihrem Kind eines Tages wieder in einem Haushalt zusammenzuleben, bedenken Sie, wie es dem Kind dabei ergeht. Für eine gesunde Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit Ihres Kindes sind Sicherheit, Verlässlichkeit, Vertrauen und stabile Verhältnisse unverzichtbare Voraussetzungen. Wenn Ihr Kind längere Zeit in einer Pflegefamilie war, ist es dort zu Hause. Es ist dann für Ihr Kind kaum zumutbar, die Familie zu wechseln. Sie haben bei der Vollzeitpflege längerer Dauer also ähnliche Bedingungen wie bei der Adoption. Darum sollten Sie alles versuchen, sich Klarheit über Ihre eigene Lebensplanung zu verschaffen, um eine tragfähige Entscheidung auch zum Wohl Ihres Kindes zu treffen. 2. Pflegefamilie (Vollzeitpflege für kurze Dauer) Diese Form der Vollzeitpflege ist für die kurze Dauer von maximal drei Monaten vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Gedacht wird dabei an eine Notsituation, wie z. B. ein verlängerter Klinikaufenthalt oder eine Prüfung, die überbrückt werden muss. Ihr Kind kehrt danach aus der Pflegefamilie in Ihren Haushalt zurück. Auch hier müssen Sie sich entsprechend Ihres Einkommens an den Kosten beteiligen. 11

Adoptionsvermittlungsstellen Adoptionsvermittlungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin Otto-Braun-Straße 27, 10178 Berlin, Telefon 030 902276528/902276525 www.berlin.de/sen/familie/adoption email adoptionsvermittlungsstelle@ senbwf.berlin.de Gemeinsamer Adoptions- und Pflegekinderdienst des Caritasverbandes für Berlin e. V. und des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg e. V. Pfalzburger Straße 18, 10719 Berlin Telefon 030 86009222 Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstellen Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf - Gesundheitsamt - Hohenzollerndamm 174-177 10713 Berlin Telefon 902916880, Fax 902916875 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Etkar-André-Straße 8 12619 Berlin Telefon 902933655, Fax 902933545 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaft Ruheplatzstraße 13 13347 Berlin Telefon 901844235, Fax 901844242 12

Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Urbanstraße 24 10967 Berlin Telefon 902988363 Albatros - Lebensnetz ggmbh Schwangerschafts- und Konfliktberatungsstelle Gehrenseestraße 100 13053 Berlin (Lichtenberg) Telefon 030 98696208, Fax 030 97896944 www.albatros-lebensnetz.de/skb Albatros - Lebensnetz ggmbh Schwangeren- und Familienberatung Petersburger Platz 3 10249 Berlin (Friedrichshain) Telefon 030 4496382, Fax 030 44340715 www.schwangeren-und-familienberatung.de BALANCE-Schwangerschaftsberatungsstelle des Vereins Frau und Familie e. V. Mauritius-Kirch-Straße 3 10365 Berlin (Lichtenberg) Telefon 030 57795822, Fax 030 57795823 www.schwangerschaftsberatung-balance.de Beratung + Leben GmbH Evangelische Beratungsstelle Pankow Borkumstraße 22 13189 Berlin (Pankow) Telefon 030 4733920, Fax 030 4733921 www.immanuel.de/einrichtungen/beratung-leben/ beratungsstellen/famlienberatung-pankow Beratung + Leben GmbH Evangelische Beratungsstelle Marzahn Basdorfer Straße 8 12679 Berlin (Marzahn) Telefon 030 9352063, Fax 030 9352065 www.immanuel.de/einrichtungen/beratung-leben/ beratungsstellen/familienberatung-marzahn 13

Beratung + Leben GmbH Allgemeine Sozialberatung Spandau Hasenmark 3 13585 Berlin (Spandau) Telefon 030 3313021, Fax 030 3313022 www.immanuel.de/einrichtungen/beratung-leben/ beratungsstellen/sozialberatung-spandau Beratung + Leben GmbH Sozialberatung Mitte Nazarethkirchstraße 50 13347 Berlin (Wedding) Telefon 030 4553029, Fax 030 4565938 www.immanuel.de/einrichtungen/beratung-leben/ beratungsstellen/sozialberatung-mitte Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e. V. Schwangerenberatung & Familienplanung im Gesundheitszentrum Lipschitzallee 20-22 12351 Berlin (Neukölln) Telefon 030 6023158, Fax 030 6031099 www.gesundheitszentrum-gropiusstadt.de www.diakonisches-werk-berlin.de Donum Vitae e. V. Beratungsstelle für Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Familienplanung Hallandstraße 3 13189 Berlin (Pankow) Telefon 030 47033184/85, Fax 030 47033314 www.donumvitae.org EJF - Lazarus gag Familie im Zentrum Nöldnerstraße 43 10317 Berlin (Lichtenberg) Telefon 030 5220649, Fax 030 51067488 www.familieimzentrum.de 14

EJF- Lazarus gag Familie im Zentrum Chausseestraße 50 a 10155 Berlin (Mitte) Telefon 030 43775500, Fax 030 27594754 www.familieimzentrum.de Humanistischer Verband Deutschlands Landesverband Berlin e. V. Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle Schönholzer Straße 6 13187 Berlin (Pankow) Telefon/Fax 030 4417992 www.skb-pankow.de pro familia Landesverband Berlin Beratungszentrum Berlin Kalckreuthstraße 4 10777 Berlin (Schöneberg) Telefon 030 39849898, Fax 030 21476425 www.profamilia.de/berlin Psychologische - Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studentenwerks Berlin Hardenbergstraße 12 (Beratungsstelle) Hardenbergstraße 34 (Postanschrift) 10623 Berlin (Charlottenburg) Telefon 030 939398401, Fax 030 939398402 www.studentenwerk-berlin.de 15