1 Stand: 13. Oktober 2005 Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig - Änderungen vorbehalten - Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. Nr. 11/1999, S. 293) hat die Universität Leipzig am... folgende Studienordnung erlassen. Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studiendauer und Studienvolumen 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele 6 Vermittlungsformen 7 Aufbau und Inhalte des Studiums 8 Auslandsaufenthalt 9 Module des Masterstudiums 10 Abschluss des Masterstudiums 11 Studienberatung 12 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anlagen I Studienablaufplan II Modulbeschreibungen III Eignungsfeststellungsordnung
2 Stand: 13. Oktober 2005 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Communication Management Ziele, Inhalte und Aufbau des Masterstudienganges Communication Management mit dem Abschluss Master of Arts (M. A.). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die allgemeine Qualifikation für das Studium ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Dieser kann u. a. durch einen Bachelorabschluss der Kommunikations- und Medienwissenschaft, Publizistikwissenschaft oder eines vergleichbaren, fachlich einschlägigen Studiengangs der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften mit mindestens 70 Leistungspunkten (LP) im Kernfach oder mindestens 30 LP im Nebenfach nachgewiesen werden. (2) Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind: - Nachweis einer mindestens 12-monatigen praktischen Tätigkeit im Bereich des Kommunikationsmanagements (kumulativer, auf eine Vollzeittätigkeit bezogener Zeitwert, z. B. Volontariat), - Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache, die durch das Abiturzeugnis oder alternativ durch andere, dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechende Nachweise (Kenntnisse in Englisch gemäß Stufe B2, in der zweiten Sprache gemäß Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), zu belegen sind. (3) Es wird eine fachinterne, zweistufige Eignungsprüfung durchgeführt. Näheres regelt die Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Communication Management (Anlage III). 3 Studienbeginn Das Studium kann nur zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. 4 Studiendauer und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit umfasst einschließlich Masterarbeit zwei Jahre (vier Semester). Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes für das Masterstudium Communication Management beträgt 120 LP. (2) Das Studium kann vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen auch als Teilzeitstudium betrieben werden. Im Falle eines Teilzeitstudiums beträgt der studentische Arbeitsaufwand pro Jahr 30 Leistungspunkte. Die Regelstudienzeit verdoppelt sich. 5 Gegenstand des Studiums und Studienziele (1) Der Masterstudiengang Communication Management ist ein nichtkonsekutiver Masterstudiengang. (2) Es handelt sich um einen stärker anwendungsorientierten Studiengang. (3) Der Masterstudiengang Communication Management dient der fachlichen Spezialisierung und Vertiefung bereits erlangten Wissens (B.A./Magister-/Diplom-Abschluss) sowie der Vertiefung bzw. Erneuerung bereits erlangter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten. Er bildet primär für das Ausüben einer wissenschaftlich fundierten und theoretisch reflektierten Führungstätigkeit in Kommunikationsberufen aus. (4) Das Studium ermöglicht insbesondere:
3 Stand: 13. Oktober 2005 - den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten, Instrumente, Medien, Verfahren und Folgen von Tätigkeiten im Berufsfeld Kommunikationsmanagement, - die Befähigung zu systematischer Analyse, Planung, Organisation und Evaluation kommunikativer und managementbezogener Prozesse, - die Ausbildung von wissenschaftlicher Reflexionsbereitschaft und Kompetenz sowie - das Einüben entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. (5) Der Studiengang Communication Management wird mit dem Master of Arts als einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss beendet. 6 Vermittlungsformen (1) Vorlesungen (V) behandeln in zusammenhängender Darstellung ausgewählte Themen des jeweiligen Studienmoduls. Sie vermitteln vor allem Überblickswissen, aber auch Spezialkenntnisse und methodische Fertigkeiten. (2) Seminare (S) dienen der Einführung in Studienbereiche, in denen an ausgewählten Fragen und Problemen wissenschaftliches Arbeiten geübt wird sowie der vertieften Erarbeitung ausgewählter Problembereiche. (3) Projektseminare (PS) dienen der Durchführung wissenschaftlicher Projekte oder von Projekten mit Praxisbezug. (4) Übungen (Ü) dienen in erster Linie in Form praktischer Aufgaben der Nachbereitung und Begleitung von Vorlesungen. (5) Kolloquien (K) dienen der Betreuung von Masterarbeiten von der Vorphase der Orientierung und Themensuche über die Phase der Themenfindung und -eingrenzung bis zum Abschluss. (6) Selbststudium (SST) ist integraler Bestandteil des Studiums. 7 Aufbau und Inhalte des Studiums (1) Der 120 LP umfassende Studiengang setzt sich aus einem Kernfach (100 LP inklusive 30 LP für die Masterarbeit) sowie einem Wahlbereich (20 LP) zusammen. (2) In jedem Studienjahr werden 60 Leistungspunkte erworben. Leistungspunkte werden für bestandene Modulprüfungen vergeben. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand der Studierenden von ca. 30 Zeitstunden im Präsenz- und Selbststudium sowie für die Prüfungsvorbereitung und -durchführung. Der gesamte geforderte Arbeitsaufwand der Studierenden darf im Studienjahr einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 1800 Zeitstunden nicht überschreiten. Im Falle eines Teilzeitstudiums ( 4 Abs. 2) halbiert sich der studentische Arbeitsaufwand. (3) Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Module bezeichnen einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch oder inhaltlich ausgerichteter Lehrveranstaltungen. Module werden entsprechend ihrem Arbeitsaufwand mit Leistungspunkten versehen. Sie werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen besteht und auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Ein Modul umfasst in der Regel zehn Leistungspunkte. Es gibt zwei Grundformen von Modulen: 1. Pflichtmodule: diese haben alle Studierenden zu belegen; 2. Wahlpflichtmodule: die Studierenden können innerhalb eines thematisch eingegrenzten Bereichs auswählen;
4 Stand: 13. Oktober 2005 (4) Die Masterarbeit wird im dritten bis vierten Semester verfasst und ist mit einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 LP verbunden. Das Examenskolloquium ist integraler Bestandteil des Mastermoduls. (5) Das Studium ist wie folgt strukturiert: A. Kernfach Das Kernfach des Masterstudiengangs Communication Management hat einen Umfang von 100 LP und gliedert sich in die Masterarbeit (30 LP), den Kernbereich (40 LP) und den Ergänzungsbereich (30 LP). Der Kernbereich beschäftigt sich mit Kernfragen des Kommunikationsmanagements (Basismodul, Theoriemodul, Strategiemodul I, Strategiemodul II). Im Ergänzungsbereich werden Kenntnisse über das allgemeine Management (Ergänzungsmodul I), über gesellschaftliche Grundlagen und Voraussetzungen des Kommunikationsmanagements (Ergänzungsmodul II) sowie Methodenkenntnisse des Kommunikationsmanagements (Ergänzungsmodul III) vermittelt. Der Kernbereich umfasst folgende vier Module: 1.1: Einführung in das Kommunikationsmanagement (Basismodul) - Grundlagen und Probleme des Kommunikationsmanagements - Geschichte und Ethik des Kommunikationsmanagements - Berufsfelder und Berufsfeldforschung im internationalen Vergleich 1.2: Theoretische Grundlagen des Kommunikationsmanagements (Theoriemodul) - Theorien der PR und des Kommunikationsmanagements - Typen und Formen öffentlicher Kommunikation - Werbung in der Gesellschaft 1.3: Strategisches Kommunikationsmanagement I (Strategiemodul I) - Praxis des strategischen Kommunikationsmanagements - Unternehmenskommunikation - Methoden der PR-Evaluation 1.4: Strategisches Kommunikationsmanagement II (Strategiemodul II) - Praxisfelder des Kommunikationsmanagements - Methoden und Verfahren des Kommunikationsmanagements - Kommunikations- und Präsentationstraining Der Ergänzungsbereich umfasst die drei Module: 2.1: Öffentlichkeit, Recht und Journalismus (Ergänzungsmodul I) (drei von sieben Veranstaltungen sind zu wählen) - Grundlagen der Journalistik - Einführung in journalistisches Arbeiten - Medienrecht I: Allgemeines Medienrecht - Medienrecht II: Spezielles Medienrecht - Theorien der Kommunikationswissenschaft - Internationale Kommunikation und Kommunikationspolitik - Theorie und Praxis der Informationsbeschaffung 2.2: Allgemeines Management (Ergänzungsmodul II) - Einführung in die Betriebswirtschaftslehre - Unternehmensführung - Einführung (eine von den beiden folgenden Veranstaltungen nach Wahl) - Dienstleistungsmanagement - Unternehmensführung - Planung und Organisation 2.3: Empirische Kommunikationsforschung (Ergänzungsmodul III) (drei von sechs Veranstaltungen sind zu wählen) - Methoden der empirischen Kommunikations- und Medienforschung
5 Stand: 13. Oktober 2005 - Ausgewählte Methoden: Inhaltsanalyse oder Befragung - Publikumsforschung - Medienwirkungsforschung - Qualitative Rezipientenforschung - Statistik B. Wahlfach Das Wahlfach umfasst zwei Module (20 LP). Es dient der Profilierung in einem speziellen Gebiet des Kommunikationsmanagements, nämlich in Politischer Kommunikation, Unternehmenskommunikation oder kultureller/non-profit-kommunikation. Aus folgenden drei Fächern kann ein Wahlfach im Umfang von zwei Modulen (Wahlfachmodul I und II) gewählt werden. 1) Politikwissenschaft 2) Betriebswirtschaftslehre 3) Kulturwissenschaften Das Wahlfach Politikwissenschaft umfasst folgende Module. 3.1: Legitimation der Macht (Wahlfachmodul I) - Legitimation der Macht 1 - Legitimation der Macht 2 - Legitimation der Macht 3 (eines der folgenden drei Module als Wahlfachmodul II) 3.2: Organisation der Macht - Organisation der Macht 1 - Organisation der Macht 2 - Organisation der Macht 3 3.3: Konstitution der Macht - Konstitution der Macht 1 - Konstitution der Macht 2 - Konstitution der Macht 3 3.4: Transformation der Macht - Transformation der Macht 1 - Transformation der Macht 2 - Transformation der Macht 3 Das Wahlfach Betriebswirtschaftslehre umfasst folgende Module. 3.5: Betriebswirtschaftlehre I (Wahlfachmodul I) - Marketing I - Übung Marketing I (eine von zwei Veranstaltungen) - Handel und Distribution - Existenzgründerseminar 3.6: Betriebswirtschaftlehre II (Wahlfachmodul II) - Spezielles Management - Organisation und Entscheidung (eine von zwei Veranstaltungen) - Personalwirtschaftslehre - Internationales Management Das Wahlfach Kulturwissenschaften umfasst folgende Module.
6 Stand: 13. Oktober 2005 3.7: Management von Kulturbetrieben (Wahlfachmodul I) - Management von Kulturbetrieben 1 - Management von Kulturbetrieben 2 (eines der folgenden drei Module als Wahlfachmodul II) 3.8: Institutionalisierung und Organisation von Kultur - Institutionalisierung und Organisation von Kultur 1 - Institutionalisierung und Organisation von Kultur 2 3.9. Rahmenbedingungen des Kulturmanagements - Rahmenbedingungen des Kulturmanagements 1 - Rahmenbedingungen des Kulturmanagements 2 - Rahmenbedingungen des Kulturmanagements 3 3.10: Gesellschaft und Kultur im internationalen Vergleich - Gesellschaft und Kultur im internationalen Vergleich 1 - Gesellschaft und Kultur im internationalen Vergleich 2 - Gesellschaft und Kultur im internationalen Vergleich 3 8 Auslandsaufenthalt Ein Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich empfohlen. Er ist von den Studierenden selbst zu organisieren; insbesondere haben die Studierenden vor Antritt sicherzustellen, dass die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen oder die zu studierenden Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Maximal 30 LP können im Ausland erworben werden. 9 Module des Masterstudiums (1) Der Masterstudiengang Communication Management umfasst die in der Anlage I dargestellten Module. (2) Die Module 3.1 bis 3.10 sind in den Studienordnungen der jeweiligen Fächer/Studiengänge geregelt. 10 Abschluss des Masterstudiums Das Masterstudium wird mit der Masterprüfung abgeschlossen, die sich aus studienbegleitenden Modulprüfungen und der Masterarbeit zusammensetzt. 11 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibmodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. (2) Die studienbegleitende fachliche Beratung erfolgt durch die jeweiligen Studienfachberater. Sie bezieht sich auf Fragen der Studiengestaltung. (3) Studierende müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen, wenn sie bis zu dessen Beginn noch nicht 60 Leistungspunkte erbracht haben. 12 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung
7 Stand: 13. Oktober 2005 Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Sie wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät (...) vom (...) und des Senats der Universität Leipzig vom (...) Die Studienordnung gilt mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom... (Az.:...) als angezeigt. Leipzig, den... Professor Dr. Franz Häuser Rektor
8 Stand: 13. Oktober 2005 Anlage I Studienablaufplan (Empfehlung) FS Kernfach Wahlfach 1 Kernbereich Basismodul Ergänzungsbereich Ergänzungsmodul I Ergänzungsbereich Ergänzungsmodul II 2 Kernbereich Theoriemodul Kernbereich Strategiemodul I Wahlfach Wahlfachmodul I 3 Kernbereich Strategiemodul II Ergänzungsbereich Ergänzungsmodul III Wahlfach Wahlfachmodul II 4 Masterarbeit
9 Stand: 13. Oktober 2005 Anlage II Modulbeschreibungen (1) Kernbereich Modulnummer 06-07-101-3 Modultitel Einführung in das Kommunikationsmanagement (Basismodul) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im WiSe Lehrformen Vorlesung (2 SWS), Seminar (2 SWS), Seminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Das Modul soll die Studierenden befähigen, einen Überblick über die Disziplin Kommunikationsmanagement unter Berücksichtigung der nötigen intra- und transdisziplinären Verknüpfungen zu erlangen. Die Veranstaltungen führen in theoretische Ansätze des Kommunikationsmanagements, wichtige praktische Problemfelder, historische und ethische Fragen und Probleme sowie in empirische Befunde international vergleichender PR-Forschung ein. Inhalte des Moduls Das erste Modul bietet einen Einblick in die Grundlagen, Geschichte sowie in die modernen Entwicklungen, Ethik und die wichtigsten Berufsfelder des Kommunikationsmanagements. Es stellt somit einen Kern des Studienbereichs Kommunikationsmanagement und für die weiteren Module dar. Studierende werden in die Grundzüge der strategischen sowie integrierten Kommunikation eingeführt und lernen Kommunikation als Management- bzw. Führungsfunktion zu betrachten. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen keine Prüfungsmodalitäten in der Vorlesung PL (Klausur); in den Seminaren jeweils eine APL ( 9 PO) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gewichteten Teilnoten (Vorlesung = 2; Seminare = 1). Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO
10 Stand: 13. Oktober 2005 Modulnummer 06-07-102-3 Modultitel Theoretische Grundlagen des Kommunikationsmanagements (Theoriemodul) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im SoSe Lehrformen Vorlesung (2 SWS), Seminar (2 SWS), Projektseminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Studierende erhalten einen Einblick in die theoretische Fundierung und die moderne Theorieentwicklung des Kommunikationsmanagements im internationalen und interdisziplinären Kontext, lernen Typen und Formen sowie historische und aktuelle Erscheinungsformen persuasiver Kommunikation (Propaganda, Werbung) in ihrem gesellschaftlichen Kontext kennen und analysieren die Mechanismen von zentralen Arbeitsbereichen des Kommunikationsmanagement (z.b. der politischen Kommunikation). Inhalte des Moduls Das Modul gibt einen Überblick über die zentralen Theorien der PR und des Kommunikationsmanagements, die wichtigsten Erscheinungsformen und Mechanismen persuasiver Kommunikation. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen Bestandenes Modul "Einführung in das Kommunikationsmanagement (Basismodul)" (Nr.101) Prüfungsmodalitäten in der Vorlesung PL (Klausur); in dem Seminar und Projektseminar jeweils APL (mündliche und schriftliche Arbeit in der einen, mündliche Arbeit in der jeweils anderen Veranstaltung; siehe PO 9) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gewichteten Teilnoten, wobei die Note der Veranstaltung, in der nur eine mündliche Arbeit erbracht wird, mit 1 gewichtet wird (Vorlesung = 2; Seminar = 2[1]; Projektseminar = 1[2]). Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO
11 Stand: 13. Oktober 2005 Modulnummer 06-07-103-3 Modultitel Strategisches Kommunikationsmanagement I (Strategiemodul I) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im SoSe Lehrformen Vorlesung (2 SWS), Seminar (2 SWS), Seminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Durch die Erarbeitung und Analyse von Fallstudien, Teamarbeit und anschließende Präsentationen bekommen Studierende Gelegenheit, praktische Projektarbeit mit fiktiven und realen Beispielen umzusetzen. Im Seminar Evaluation wird ein Überblick über die Evaluationsmethoden der Praxis des Kommunikationsmanagements (Medienresonanzanalyse, Umfragen, etc.) gegeben und praktisch eingeübt. Inhalte des Moduls In diesem anwendungs- und praxisorientierten Modul werden die Grundlagen der Konzeptionslehre vermittelt sowie die Analyse, die strategische Planung, Umsetzung und Evaluation verschiedener Kommunikationsinstrumente und verfahren analysiert und eingeübt. Ferner werden die Grundzüge und die Praxisfelder der Unternehmenskommunikation (z.b. Media Relations, Branding, Produktkommunikation, Lobbying, Krisenkommunikation, etc.) vorgestellt. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen Bestandenes Modul " Einführung in das Kommunikationsmanagement (Basismodul)" (Nr.101) Prüfungsmodalitäten in der Vorlesung PL (Klausur); in den Seminaren jeweils APL (mündliche und schriftliche Arbeit in dem einen, mündliche Arbeit in dem jeweils anderen Seminar; siehe PO 9) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gewichteten Teilnoten, wobei die Note des Seminars, in dem nur eine mündliche Arbeit erbracht wird, mit 1 gewichtet wird (Vorlesung = 2; Seminar = 2[1]; Seminar = 1[2]). Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO
12 Stand: 13. Oktober 2005 Modulnummer 06-07-104-3 Modultitel Strategisches Kommunikationsmanagement II (Strategiemodul II) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im WiSe Lehrformen Seminar (2 SWS), Seminar (2 SWS), Seminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Die im ersten Praxismodul erworbenen Methodenkenntnisse des Kommunikationsmanagements werden vertieft und persönliche Schlüsselfertigkeiten, wie Präsentationskompetenz und professionelles Auftreten, ausgebaut und geübt. Den Studierenden werden somit berufs- und anwendungsorientiertes Wissen und Fähigkeiten vermittelt, was der fachlichen Profilierung dient. Inhalte des Moduls In dem zweiten anwendungs- und praxisorientierten Modul wird den Studenten die Möglichkeit gegeben, ausgewählte Praxisfelder des Kommunikationsmanagements und die damit verbundenen unterschiedlichen Kommunikationsstrategien, -instrumente und -charakteristika zu analysieren und dort eingesetzte Methoden und Verfahren einzuüben. Darüber hinaus werden Studierende in die verschiedenen strategisch wichtigen Methoden und Verfahren des Kommunikationsmanagements praxisnah eingeführt. Anhand von typischen Szenarios werden Handlungsstränge und -konzepte analysiert, sowie die Schnittprobleme dieser Methoden zu anderen Disziplinen aus dem Blickwinkel eines integrativen Kommunikationsmanagements berücksichtigt. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen Bestandenes Modul " Strategisches Kommunikationsmanagement I " (Nr.103) Prüfungsmodalitäten in jedem der drei Seminare jeweils APL (siehe PO 9) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gleichwertig gewichteten Teilnoten. Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO
13 Stand: 13. Oktober 2005 (2) Ergänzungsbereich Modulnummer 06-06/05-201-3 Modultitel Öffentlichkeit, Recht und Journalismus (Ergänzungsmodul I) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft und Allgemeine und Spezielle Journalistik Modulart Wahlpflicht Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im WiSe Lehrformen Vorlesung/Seminar (2 SWS), Vorlesung/Seminar (2 SWS), Vorlesung/Seminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Dieses Modul macht die Studierenden mit zentralen kommunikationswissenschaftlichen Begriffen differenziert vertraut und gibt einen Überblick über zentrale kommunikationswissenschaftliche Themen- und Arbeitsfelder sowie über ausgewählte Teildisziplinen und Forschungsfelder (z.b. Internationale Kommunikation und Kommunikationspolitik). Außerdem sollen hier zentrale Rechtsfragen und rechtliche Grundbegriffe des deutschen Kommunikations-, Medien- und PR-Rechts vermittelt werden. Die Studierenden erhalten eine systematische Übersicht über die verschiedenen journalistischen Darstellungsformen und Genres im Print- und audiovisuellen Bereich, ihre Funktionen sowie Aspekte der Anwendung und Vermittlung. Inhalte des Moduls Die Studierenden können zusätzlich zum Kernbereich Kommunikationsmanagement drei aus sieben relevanten Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Historische und Systematische Kommunikationswissenschaft sowie Journalistik besuchen, um grundlegende Konzepte der Kommunikationswissenschaft und der journalistischen Praxis sowie Grundlagen des Kommunikations- und Medienrechts kennen zu lernen. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen keine Prüfungsmodalitäten drei Prüfungsteilleistungen in den gewählten Veranstaltungen: in den Vorlesungen PL (Klausur); in den Seminaren APL (siehe PO 9) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gleichwertig gewichteten Teilnoten. Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO
14 Stand: 13. Oktober 2005 Modulnummer 06-05-202-3 Modultitel Allgemeines Management (Ergänzungsmodul II) Modulverantwortlicher Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Institute und Professuren der Betriebswirtschaftslehre Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im WiSe Lehrformen Vorlesung (2 SWS), Vorlesung (2 SWS), Vorlesung (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Die Studierenden sollen lernen, die Anwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Techniken bzw. Konzepte einzuschätzen, ein Problembewusstsein für ihre Anwendung zu entwickeln und den Umgang mit ihnen zu reflektieren. Inhalte des Moduls Das Modul soll den Studierenden Grundlagen in der allgemeinen Management- und Organisationslehre vermitteln. Kommunikationsmanager stehen nicht nur vor kommunikativen Herausforderungen, sondern müssen mit Budgetplanung und Rechnungswesen ebenso vertraut sein, wie mit Organisationstechniken, Personal- und Unternehmensführung. Zusätzlich kann eine Vertiefung entweder im Bereich des Dienstleistungsmanagements oder der Planungs- und Entscheidungstechniken, wie etwa die Management-By-Konzepte, gewählt werden. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen keine Prüfungsmodalitäten in jeder der drei Vorlesungen PL (Klausur) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gleichwertig gewichteten Teilnoten. Prüfungstermine
15 Stand: 13. Oktober 2005 Modulnummer 06-04-203-3 Modultitel Empirische Kommunikationsforschung (Ergänzungsmodul III) Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Empirische Kommunikationsforschung Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im WiSe Lehrformen Vorlesung/Seminar (2 SWS), Vorlesung/Seminar (2 SWS), Vorlesung/Seminar (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 90 h Präsenzzeit, 210 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Qualifikationsziele des Moduls Die Studierenden sollen lernen, die Anwendungsmöglichkeiten der jeweiligen Methoden einzuschätzen, ein Problembewusstsein für ihre Anwendung zu entwickeln und den Umgang mit dem erhobenen Datensatz zu beherrschen. Inhalte des Moduls Das Modul ermöglicht es den Studierenden, sich je nach Wahl (drei aus acht Veranstaltungen) einen Überblick über die empirische Kommunikationsforschung einschließlich der dabei verwendeten Methoden zu verschaffen. Dabei werden Studierende mit den Theorien der Publikums- und Medienwirkungsforschung bzw. der qualitativen Rezeptionsforschung vertraut gemacht. Parallel dazu können die wichtigsten empirischen Methoden zur Datenerhebung und Beweisführung bzw. die Evaluationsforschung und die Datenanalyse dargestellt, erklärt und im Seminar anhand einer konkreten Fragestellung geübt werden. Fachliche Teilnahmevoraussetzungen Bestandenes Modul " Öffentlichkeit, Recht und Journalismus " (Nr.201) Prüfungsmodalitäten drei Prüfungsteilleistungen in den gewählten Veranstaltungen: in den Vorlesungen PL (Klausur); in den Seminaren APL (siehe PO 9) Die Endnote des Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei gleichwertig gewichteten Teilnoten. Prüfungstermine Modulbegleitende Prüfungen; Termine und Wiederholungsprüfungen gemäß 13 der PO.
16 Stand: 13. Oktober 2005 (3) Masterarbeit Modulnummer 06-07-401-3 Modultitel Masterarbeit Modulverantwortlicher Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft, Lehrbereich Öffentlichkeitsarbeit/ Public Relations Modulart Pflichtmodul Dauer ein Semester Angebotsturnus jeweils im SoSe Lehrformen Kolloquium (2 SWS) Arbeitsaufwand und Leistungspunkte 10 LP; 300 Stunden, davon: 30 h Präsenzzeit, 240 h Selbststudium Verwendbarkeit Pflichtmodul des Kernfachs innerhalb des MA-Studiengangs Communication Management Inhalte des Moduls In diesem Modul wenden die Studierenden das erlernte fachliche Wissen und die erlernten wissenschaftlichen Methoden bei der Erstellung der Masterarbeit an. Um Studierende auf den wissenschaftlichen Abschluss vorzubereiten, ist der Besuch eines Examen-Kolloquiums verpflichtend. Die Fertigstellung der Masterarbeit erfolgt parallel. Prüfungsmodalitäten Die Masterarbeit wird in der Regel von dem Betreuer und einem weiteren Prüfer unabhängig voneinander bewertet. Wenn die Noten der beiden Gutachten mindestens ausreichend (4,0) sind und nicht mehr als 2,0 auseinander liegen, berechnet sich die Endnote als der Durchschnitt der beiden Noten.
17 Stand: 13. Oktober 2005 Anlage III Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig Gemäß 13 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. Nr 11/1999) hat die Universität Leipzig am xxx folgende Ordnung zur Eignungsfeststellung der Bewerber für den Masterstudiengang Communication Management erlassen. (Maskuline Personenbezeichnungen gelten in dieser Ordnung ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.) 1 Zweck der Eignungsprüfung (1) Zu den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Communication Management gehört eine Eignungsprüfung; diese muss vor Aufnahme des Studiums erbracht sein. Eine bedingte Einschreibung ist nicht möglich. (2) In der Eignungsprüfung wird geprüft, ob der Bewerber über die notwendigen fachlichen und praktischen Voraussetzungen verfügt, die eine erfolgreiche Teilnahme am Studiengang erwarten lassen. Die Eignungsprüfung dient dem Ziel, besonders motivierte und qualifizierte Bewerber in einem Studiengang zusammenzuführen und dadurch ihre Ausbildungssituation und ihre Berufschancen zu verbessern. 2 Zulassung zur Eignungsprüfung (1) Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, müssen gemäß 2 Nr. 1 der Studienordnung des Masterstudiengangs Communication Management folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein: - Nachweis einer mindestens 12-monatigen praktischen Tätigkeit im Bereich des Kommunikationsmanagements (kumulativer, auf eine Vollzeittätigkeit bezogener Zeitwert, z. B. Volontariat), - Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache, die durch das Abiturzeugnis oder alternativ durch andere, dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechende Nachweise (Kenntnisse in Englisch gemäß Stufe B2, in der zweiten Sprache gemäß Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), zu belegen sind. (2) Über die Zulassung zur Eignungsprüfung entscheidet die zuständige Prüfungskommission. 3 Gegenstand der Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung setzt sich zusammen aus 1. fünf im Rahmen der Bewerbung einzureichenden publizistischen Arbeiten (Arbeiten aus Praxisfeldern der öffentlichen Kommunikation, wie z. B. Public Relations, Journalismus, Werbung) und 2. einem persönlichen Eignungsgespräch, das mindestens 20 Minuten dauert. 4 Prüfungskommission Die Eignungsprüfung wird von Vertretern des Instituts für Kommunikations- und Medienwissenschaft durchgeführt. Die Beteiligung eines Studentenvertreters mit beratender Stimme ist möglich.
18 Stand: 13. Oktober 2005 5 Nachweis der Eignung (1) Die Prüfer werten die eingereichten Arbeiten sowie die Ergebnisse möglicher Eignungsgespräche auf der Grundlage eines - auf die unter 3 genannten Bestandteile der Eignungsprüfung abgestimmten - Bewertungsschemas aus. (2) Die fünf einzureichenden publizistischen Arbeiten werden einer Bewertung unterzogen, bei der eine festgelegte Mindestpunktzahl erreicht werden muss, damit der Bewerber zum Eignungsgespräch zugelassen werden kann. (3) Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist zu protokollieren und dem zuständigen Prüfungsausschuss zu übermitteln. Dieses Protokoll wird von den Prüfern unterzeichnet. (4) Auf der Grundlage der schriftlich niedergelegten Prüfungsergebnisse stellt die Prüfungskommission die Eignung der Bewerber für den Masterstudiengang Communication Management fest und erstellt eine Rangliste. (5) Alle Teilnehmer an der Eignungsprüfung erhalten einen schriftlichen Bescheid über deren Ausgang. Negative Bescheide sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. (6) Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Communication Management eingelegt werden. 6 Termine und Wiederholungen (1) Die Termine für die Eignungsprüfung werden vom Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Communication Management festgelegt und bekannt gegeben. (2) Bleibt ein Bewerber ohne ausreichende Begründung der Eignungsprüfung fern oder bricht er diese ab, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. (3) Wiederholungen sind im folgenden Jahr ohne Einschränkungen möglich. 7 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese ab dem Wintersemester 2007/2008 geltende Ordnung wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät Sozialwissenschaften und Philosophie vom 21. Juni 2005 und des Senates der Universität Leipzig vom xxx. Die Ordnung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht und tritt zum xxx in Kraft. Leipzig, den Professor Dr. Franz Häuser Rektor
19 Stand: 13. Oktober 2005 Abkürzungsverzeichnis EGB - Ergänzungsbereich F/P - Forschungs-/ Projektseminar K - Kolloquium KF - Kernfach LP - Leistungspunkt M. A. - Master of Arts P - Praktikum PO - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Communication Management PF - Pflichtmodul S - Seminar SoSe - Sommersemester SPB - Schwerpunktbereich SWS - Semesterwochenstunde T - Tutorium V - Vorlesung WB - Wahlbereich WP - Wahlpflicht WiSe - Wintersemester Modulnummern: AA-BB-CDD-E AA = Fakultät (06 Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie / 05 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) BB = Institute (07 PR / 06 HSK / 05 Journ. / 04 Empirie / 03 PoWi / 02 BWL / 01 KuWi) C = Kernbereich (1), Ergänzungsbereich (2), Schwerpunktbereich (3), Abschlussarbeit (4) DD = Laufende Nummer E = Abschluss (3 Master)