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Transkript:

Forschungsberichte zur Musikpädagogik (FZM) Herausgegeben von: Univ. Prof. Dr. Armin Langer Mag. Christine Preyer Mag. Martin Waldauf Anschrift der Redaktion: Univ. Prof. Dr. Armin Langer Universität Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck Innrain 15, A- 6020 Innsbruck Tel: +43 512 560319 6724 Email: armin.langer@moz.ac.at Verfasser und Thema der Onlinepublikation: Sophia Andrich: Musikpädagogische Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol ein deskriptiver Vergleich der Curricula Alle Rechte vorbehalten 1

Universität Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck Musikpädagogische Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol ein deskriptiver Vergleich der Curricula Oberseminararbeit Eingereicht von: Sophia Andrich Eingereicht bei: Univ. Ass. Mag. Christine Preyer Innsbruck im Juni 2008 2

Inhaltsverzeichnis (1) Musikpädagogische Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol... 4 1. Universität Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck... 4 Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung (A1)... 4 Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung (A2)... 6 Bachelorstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP-Bachelor)... 7 Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP-Master)... 8 2. Pädagogische Hochschule Tirol Innsbruck... 11 3. Pädagogische Hochschule Edith Stein Stams... 12 4. Konservatorium Claudio Monteverdi Bozen... 13 (2) Tabelle 2: Zusammenfassende Tabelle zum Vergleich der Curricula der musikpädagogischen Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol... 17 2.1. Erklärung zur Tabelle... 23 2.2. Beschreibung der zusammenfassenden Tabelle... 25 (3) Schwerpunkte der einzelnen Ausbildungen... 39 (4) Fazit... 48 4.a) Vergleich der Schwerpunkte der Ausbildungen für ME (Schulmusikerziehung)... 48 4.b) Vergleich der Schwerpunkte der Ausbildungen für IME (Instrumentalmusikerziehung)... 51 4.c) Allgemeines Fazit... 54 (5) Literaturverzeichnis... 58 (6) Anhang... 59 3

(1) Musikpädagogische Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol 1. Universität Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck: An der Universität Mozarteum Salzburg Abteilung Musikpädagogik Innsbruck gibt es folgende Ausbildungszweige: Lehramtsstudium Musikerziehung (A1), Lehramtsstudium Instrumentalmusikerziehung (A2), Bachelorstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP- Bachelor). Das Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP-Master) wird nur in Salzburg angeboten. Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung (A1) Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zum Lehramtsstudium setzt neben der allgemeinen Universitätsreife die Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Level B2) und die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung voraus. 1 Zudem muss dieses Unterrichtsfach mit einem zweiten Unterrichtsfach kombiniert werden. 2 Zulassungsprüfung 3 Zur Zulassung ist der Nachweis der Beherrschung dreier Instrumente nötig: Gesang, Klavier und ein weiteres Fach. Eines dieser drei Fächer wird als Hauptfach gewählt. Sowohl bei der Zulassungsprüfung, als auch bei den Diplomprüfungen, wird im künstlerischen Hauptfach ein höheres Niveau als bei den weiteren Fächern vorausgesetzt. Außer den Instrumenten/Gesang werden folgende Bereiche geprüft: Sensibilität des musikalischen Gehörs Allgemeine Musiklehre Teilnahme an einem musikalisch-kommunikativen Projekt 1 Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 4 2 Vgl. Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 4 3 Die Angaben im folgenden Absatz beziehen sich auf das Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 4 http://www.moz.ac.at/german/info/bulletin/bulletin_06-07_38.pdf [Zugriff 04.04.2008] 4

Studiendauer Die Mindeststudiendauer des Lehramtsstudiums beträgt 9 Semester und umfasst 135 ECTS- Punkte. 4 Abschluss 5 1. Erste Diplomprüfung Positives Absolvieren der Pflichtlehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts und der Fachprüfungen des 1. Studienabschnitts. 2. Diplomarbeit 3. Zweite Diplomprüfung Erfolgreiche Absolvierung sämtlicher vorgeschriebenen Lehrveranstaltungsprüfungen aus den Pflicht- und (Freien) Wahlfächern des 2. Studienabschnittes und Fachprüfungen des 2. Studienabschnitts Kommissionelle Prüfung im künstlerischen Hauptfach Kommissionelle Prüfung aus dem Fach Musikpädagogik (Dauer max. 45 ) Kommissionelle Prüfung über das Fachgebiet der Diplomarbeit und ein wissenschaftliches Teilgebiet aus dem zweiten Unterrichtsfach, falls die Diplomarbeit im Unterrichtsfach Musikerziehung verfasst wurde. (Dauer max. 60 ) 6 An Absolvent/inn/en wird der akademische Grad Magister artium ( Mag. art. ) verliehen. Berufsbild Mit dem erfolgreichen Studienabschluss ist die vorläufige Lehrbefähigung für Musikerziehung an AHS (Allgemeinbildenden höheren Schulen) und BHS (Berufsbildenden höheren Schulen) in Österreich verbunden. Zur endgültigen Lehrbefähigung ist noch der erfolgreiche Abschluss des Unterrichtspraktikums nötig. 4 Vgl. Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 4 5 Die Angaben im folgenden Absatz beziehen sich auf das Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 5 6 Vgl. Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 15 5

Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung (A2) Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung zum Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung setzt neben der allgemeinen Universitätsreife die Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Level B2) und die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung zur Feststellung der künstlerischen Eignung voraus. 7 Außerdem ist das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung zu kombinieren. 8 Zulassungsprüfung Bei der Zulassungsprüfung wird die künstlerische Eignung in zwei künstlerischen Hauptfächern festgestellt. Im Rahmen des Studiums des Unterrichtsfaches Instrumentalmusikerziehung sind zwei Instrumente aus unterschiedlichen Instrumentengruppen 9 als Künstlerische Hauptfächer zu studieren. Im ersten künstlerischen Hauptfach wird ein höheres Niveau erwartet, als im zweiten. 10 Studiendauer Die Mindeststudiendauer des Lehramtsstudiums beträgt 9 Semester und umfasst 135 ECTS- Punkte. 11 Abschluss 12 Da das A2-Studium in Kombinationspflicht mit dem A1-Studium steht, entsprechen die Abschlussvoraussetzungen für A2 denen für A1. Zur zweiten Diplomprüfung wird zusätzlich folgendes verlangt: Kommissionelle Prüfungen in den beiden künstlerischen Hauptfächern Instrumental-/Gesangspädagogische Prüfung bezogen auf eines der künstlerischen Hauptfächer nach Wahl des/der Studierenden: Lehrprobe und Nachbesprechung 7 Die Angaben im folgenden Absatz beziehen sich auf das Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 15 8 Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 14 9 Im Fall der Wahl von Gesang anstelle eines Instrumentes gilt alles über Instrumente Gesagte analog für Gesang. 10 Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 15 11 Vgl. Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 14 12 Die Angaben im folgenden Absatz beziehen sich auf das Curriculum für das Lehramtsstudium mit den Unterrichtsfächern Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung, 15 6

An Absolvent/inn/en wird der akademische Grad Magister artium ( Mag. art. ) verliehen. Berufsbild Mit dem erfolgreichen Studienabschluss ist die vorläufige Lehrbefähigung für den Instrumentalunterricht an AHS (Allgemeinbildenden höheren Schulen) in Österreich verbunden. Hauptsächlich sind Lehrende mit abgeschlossenem A2 Studium zur Verwendung an Schulen mit musischem Schwerpunkt vorgesehen. Zur endgültigen Lehrbefähigung ist noch der erfolgreiche Abschluss des Unterrichtspraktikums nötig. Bachelorstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP-Bachelor) Zulassungsvoraussetzungen Zur Aufnahme zu diesem Studium wird ein Mindestalter von 17 Jahren vorausgesetzt. Für Kandidat/inn/en aus dem nicht-deutschsprachigen Raum wird [ ] der Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B1 13 vorausgesetzt. Zulassungsprüfung Vorspiel im Zentralen künstlerischen Fach (ZKF) Schriftliche und mündliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests (Tonsatz und Gehörbildung) Nachweis von Grundkenntnissen im Fach Klavier Im ZKF Volksmusikinstrumente ist die Zulassungsprüfung für zwei der drei Instrumente Diatonische Harmonika, Hackbrett, Zither zu absolvieren. 14 Vor Beginn des dritten Semesters ist der gewählte Schwerpunkt zu bekannt zu geben. Handelt es sich dabei um ein Zweites Instrument, Gesang oder Drittes Instrument bei ZKF Volksmusik, muss dafür eine Eignungsprüfung abgelegt werden. 15 Zwischenprüfungen Während des Bachelorstudium sind kommissionelle Leistungsüberprüfungen im Zentralen künstlerischen Fach (nach vier Semestern) und im Klavier Pflichtfach (nach sechs Semestern) zu absolvieren. 16 13 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 14 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 15 Vgl. Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 6 16 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 7 7

Studiendauer Die Mindeststudiendauer des IGP-Bachelorstudiums beträgt 8 Semester und 258-272 ECTS- Punkte. 17 Abschluss 18 vollständiges Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen Kommissionelle Leistungsüberprüfungen im zentralen künstlerischen Fach, Pflichtfach und sofern gewählt Schwerpunkt zweites Instrument Verfassen von zwei Bachelorarbeiten samt kommissioneller Prüfung über eine der beiden Bachelorarbeiten Sowie abschließende kommissionelle Bachelorprüfung aus dem zentralen künstlerischen Fach samt didaktischem Anteil An Absolvent/inn/en wird der akademische Grad Bachelor of Arts ( BA ) verliehen. Berufsbild Mit dem erfolgreichen Studienabschluss ist die Lehrbefähigung für den Unterricht an österreichische Musikschulen verbunden. 19 Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik (IGP-Master) Das Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik kann ausschließlich am Studienstandort Salzburg absolviert werden. Zulassungsvoraussetzungen Um zum Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik zugelassen zu werden, ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung 20 nötig. 17 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 16 18 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 19 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 20 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 8 8

Zulassungsprüfung 21 Für all jene Studierenden, die nicht das Bachelorstudium IGP an der Universität Mozarteum bzw. am Tiroler Landeskonservatorium Innsbruck und Vorarlberger Landeskonservatorium Feldkirch mit Auszeichnung abgeschlossen haben, ist eine Ergänzungsprüfung verpflichtend. Diese besteht aus dem Vortrag eines künstlerischen Programms an das sich didaktische Fragen anschließen können. Wurde das IGP-Bachelorstudium an einer anderen inländischen Musikhochschule abgelegt oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten ausländischen Musikhochschule erreicht, können zusätzlich zur Ergänzungsprüfung noch zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium nominiert, sowie die Nachbringung zweier Bachelorarbeiten vorgeschrieben werden, wenn die volle Gleichwertigkeit nicht gegeben ist. Für Kandidat/inn/en aus dem nicht-deutschsprachigen Raum [wird weiters der] Nachweis von Deutschkenntnissen nach Niveau B2 vorausgesetzt. 22 Studiendauer Die Mindeststudiendauer beträgt 4 Semester und umfasst 127 ECTS-Punkte. 23 Abschluss [ ] vollständiges Absolvieren sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen [in den Pflichtfächern und den freien Wahlfächern] [ ] Verfassen einer Masterarbeit 24 und die abschließende kommissionelle Masterprüfung aus dem Zentralen Künstlerischen Fach samt didaktischem Anteil sowie dem Fach der Masterarbeit der didaktische Teil der Masterprüfung sieht folgendermaßen aus: Lehrprobe mit didaktischen Fragen [und] Fragen zu einem zuvor nominierten Werk aus dem Prüfungsprogramm oder einem vereinbarten didaktischen Thema 25 An Absolvent/inn/en wird der Titel Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen. 26 21 Die Angaben im folgenden Absatz beziehen sich auf das Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 8 22 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 8 23 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 30 24 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 25 Vgl. Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 46 26 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 5 9

Berufsbild Das Masterstudium dient der Vertiefung der künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Qualifikationen bis zur höchsten Stufe. 27 Die Absolvent/inn/en sind nach dem Abschluss des Studiums im Besonderen in folgenden Bereichen tätig: Als Pädagog/inn/en an Universitäten, Hochschulen und anderen post-sekundären Lehranstalten an Musikschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen im freien Beruf als ausübende Musiker/innen in den verschiedensten Feldern des Kulturlebens (Solist/in, Kammermusiker/in, in Gruppen für Alte Musik, Neue Musik, Jazz, Pop, Volksmusik, als Chor- und Orchesterleiter/in) in Bereichen des Kulturmanagements (Veranstaltungswesen, Redaktion, ) in den Medien (Öffentlichkeitsarbeit in Zeitungen, Rundfunk, Internet,...) im Verlagswesen 28 27 Vgl. Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 9 28 Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Instrumental- (Gesangs-) Pädagogik, 4 10

2. Pädagogische Hochschule Tirol Innsbruck: Bachelorstudiengang für das Lehramt an Hauptschulen Zulassungsvoraussetzungen Im laufenden Curriculum der Pädagogischen Hochschule Tirol Innsbruck gibt es dazu keine Angaben. Zulassungsprüfung Für die Zulassung zur Pädagogischen Hochschule Tirol Innsbruck ist keine Zulassungsprüfung vorgesehen. Studiendauer Die Studiendauer beträgt 6 Semester. 29 Abschlussmodul erfolgreicher Abschluss aller Module 30 Es werden zwei voneinander unabhängige schriftliche Aufgaben zu einer berufsfeldbezogenen Problemstellung eines selbst gewählten Themenbereichs, die der Studierende erfassen und situationsadäquat und flexibel argumentieren, sowie theoriegestützt ziel- und praxisorientiert reflektieren soll. 31 Grundlage dafür: Präsentation einer Portfolioarbeit 32 Die Graduierung zum Bachelor of Education (BEd) erfolgt durch die Rektorin bzw. den Rektor. 33 Berufsbild Nach Abschluss des Studiums erhält man die Lehrbefähigung für den Unterricht an Hauptschulen. 29 vgl. Curriculum Pädagogische Hochschule Tirol, 5 30 vgl. Curriculum Pädagogische Hochschule Tirol, 13 31 vgl. Curriculum Pädagogische Hochschule Tirol, 14 32 vgl. Curriculum Pädagogische Hochschule Tirol, 14 33 vgl. Curriculum Pädagogische Hochschule Tirol, 14 11

3. Pädagogische Hochschule Edith Stein Stams: Bachelorstudiengang für das Lehramt an Hauptschulen Zulassungsvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen sind verpflichtend, um für das Studium zugelassen zu werden: Reifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung. 34 Zulassungsprüfung Für das Studium an der PHT ist keine Zulassungsprüfung vorgesehen. Studiendauer Die Studiendauer beträgt 6 Semester und umfasst 180 ECTS-Punkte. 35 In der Auflistung 36 der vier Bereiche 37, die das Studium umfasst, wird nicht erwähnt, ob die beiden Bachelorarbeiten mit insgesamt 9 ECTS-Punkten unter eines dieser vier Bereiche fallen, oder ob sie zu den 180 ECTS-Punkten hinzugezählt werden. Abschluss erfolgreicher Abschluss aller Module positive Beurteilung der Bachelorarbeit Das Studium gilt erst als abgeschlossen, sobald die Bachelorarbeit der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule zur Veröffentlichung zur Verfügung steht. Defensio An AbsolventInnen wird der Titel Bachelor of Education (BEd) verliehen. 38 34 vgl. www.kph-es.tsn.at/index.php?id=250 [Zugriff 04.04.2008] 35 vgl. www.kph-es.tsn.at/index.php?id=250 [Zugriff 04.04.2008] 36 vgl. www.kph-es.tsn.at/index.php?id=250 [Zugriff 04.04.2008] 37 Es werden folgende Bereiche aufgelistet: Humanwissenschaften (39 ECTS-Punkte), Schulpraktische Studien (36 ECTS-Punkte), Fachwissenschaften und Fachdidaktik (84 ECTS-Punkte) und Unterrichtsforschung (21 ECTS-Punkte). 38 vgl. http://www.kph-es.tsn.at/fileadmin/user_upload/sterzinger/mitteilungsblatt1-2008.doc.pdf [Zugriff 04.04.2008], 8 12

Berufsbild Nach Abschluss des Studiums erhält man die Lehrbefähigung für den Unterricht an Hauptschulen. 39 4. Konservatorium Claudio Monteverdi Bozen Biennium Zweiten Grades zur Ausbildung der Dozenten in der Wettbewerbsklasse für Musikerziehung (A31 und A32) Zulassungsvoraussetzungen a) Das Diplom eines Konservatoriums oder eines gleichgestellten Musikinstitutes zusammen mit einem Oberschulabschluss; b) Das an einem Konservatoriums oder einem gleichgestellten Musikinstitut erworbene Akademische Diplom ersten Grades. c) Ein Laureat in Musikwissenschaft oder in Musikdisziplinen mit wenigsten 48 im fachspezifischen Sektor L-ART/07 erlangten credits 40 (beschränkt die Wettbewerbsklasse A31/A32). d) Zulassungsvoraussetzungen sind zudem die in einem Land der Europäischen Union erworbenen akademischen Studientitel, welche dort Zulassungsvoraussetzung für die Lehrerausbildung in der entsprechenden Disziplin sind. e) Zudem können auch jene zu den obgenannten Kursen zugelassen werden, die das im Ministerialdekret Nr.1 von 8. Januar 2004 genannte Akademische Diplom zweiten Grades in Musikdisziplinen oder das mit Ministerialdekret Nr. 39 vom 12. März 2007 validierte Akademische Diplom zweiten Grades besitzen. Jenen, die obgenannte Diplome besitzen, und jenen, die das Diplom des ordentlichen Kurses in Musikdidaktik besitzen, werden die credits des besuchten Studienganges anerkannt. 41 39 vgl. www.kph-es.tsn.at/index.php?id=250 [Zugriff 04.04.2008] 40 Der Begriff credits ist im Folgenden gleichbedeutend mit dem Begriff ECTS-Punkte. 41 Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 5-6 13

Zulassungsprüfung 1. Prüfung: a) schriftlich: musikdidaktische Fragen zu den Bereichen Musikgeschichte, Pädagogik und Musiktheorie (Allgemeine Musiklehre, Instrumentenkunde, Formenlehre) 42 b) praktisch: Blattsingen; Überprüfung von Grundkenntnissen der Harmonielehre (Dreiklangverbindungen, Intervalle, Modulationen am Klavier); Blattspiel am Klavier. 43 2. Prüfung (nur nach erfolgreichem Bestehen der 1. Prüfung): Gespräch zur Klärung der Vorbildung, der Fähigkeiten und der Neigungen des Kandidaten. 44 Studiendauer Die Studiendauer beträgt wie der Name Biennium schon sagt 2 Jahre. Abschluss Bestehen aller vom Studienplan vorgesehenen Prüfungen und Nachweis der im Rahmen des Praktikums erworbenen credits. 45 Diskussion einer methodologisch-didaktischen Dissertation theoretisch-praktischen Inhaltes, mit dem Schwerpunkt auf die während des Praktikums geleisteten Aktivitäten. Ausarbeitung eines didaktischen Projektes zu einem Argument, das aus drei von der Kommission vorgeschlagenen Argumenten gezogen wird. 46 Dafür stehen den KandidatInnen 48 h Vorbereitungszeit zur Verfügung. 47 Berufsbild Nach Abschluss des Studiums wird das akademische Diplom zweiten Grades verliehen, das zum Unterricht in Musikerziehung an Schulen befähigt und das Zulassungsvoraussetzung zu den Wettbewerben um Unterrichtsstellen in den entsprechenden Wettbewerbsklassen ist. 48 42 vgl. Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 8 43 vgl. Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 9 44 vgl. Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 9 45 vgl. Ministerialdekret, 8 46 Ministerialdekret, 9 47 vgl. Ministerialdekret, 9 48 vgl. Ministerialdekret, 8 14

Biennium Zweiten Grades zur Ausbildung der Dozenten in der Wettbewerbsklasse für Instrumentalmusikerziehung (A77) Zulassungsvoraussetzungen a) Das Diplom eines Konservatoriums oder eines gleichgestellten Musikinstitutes zusammen mit einem Oberschulabschluss. b) Das an einem Konservatoriums oder einem gleichgestellten Musikinstitut erworbene Akademische Diplom ersten Grades. c) Zulassungsvoraussetzungen sind zudem die in einem Land der Europäischen Union erworbenen akademischen Studientitel, welche dort Zulassungsvoraussetzung für die Lehrerausbildung in der entsprechenden Disziplin sind. d) Zudem können auch jene zu den obgenannten Kursen zugelassen werden, die das im Ministerialdekret Nr.1 von 8. Januar 2004 genannte Akademische Diplom zweiten Grades in Musikdisziplinen oder das mit Ministerialdekret Nr. 39 vom 12. März 2007 validierte Akademische Diplom zweiten Grades besitzen. Jenen, die obgenannte Diplome besitzen, und jenen, die das Diplom des ordentlichen Kurses in Musikdidaktik besitzen, werden die credits des besuchten Studienganges anerkannt. 49 Zulassungsprüfung 1. Prüfung: a) schriftlich: musikdidaktische Fragen zu den Bereichen Musikgeschichte, Pädagogik und Musiktheorie (Allgemeine Musiklehre, Instrumentenkunde, Formenlehre) 50 b) praktisch: Ausführung eines Programms freier Wahl auf dem eigenen Instrument und (für Nichtpianisten) ein kurzes und einfaches Stück auf dem Klavier 2. Prüfung (nur nach erfolgreichem Bestehen der 1. Prüfung): Gespräch zur Klärung der Vorbildung, der Fähigkeiten und der Neigungen des Kandidaten. Studiendauer Die Studiendauer beträgt wie der Name Biennium schon sagt 2 Jahre. 49 Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 6 50 Wettbewerbsauschreibung für den Zugang zum Biennium Zweiten Grades, 8 15

Abschluss Bestehen aller vom Studienplan vorgesehenen Prüfungen und Nachweis der im Rahmen des Praktikums erworbenen credits. 51 Diskussion einer methodologisch-didaktischen Dissertation theoretisch-praktischen Inhaltes, mit dem Schwerpunkt auf die während des Praktikums geleisteten Aktivitäten. Eine Prüfung mit dem Musikinstrument und eine Einspielprüfung eines Kammermusikwerks, welches drei Stunden vorher zugewiesen wird. 52 Berufsbild Nach Abschluss des Studiums wird das akademische Diplom zweiten Grades verliehen, das zum Unterricht in Instrumentalunterricht an Schulen befähigt, und das Zulassungsvoraussetzung zu den Wettbewerben um Unterrichtsstellen in den entsprechenden Wettbewerbsklassen ist. 53 51 vgl. Ministerialdekret, 8 52 Ministerialdekret, 9 53 vgl. Ministerialdekret, 8 16

(2) Tabelle 2: Zusammenfassende Tabelle zum Vergleich der Curricula der musikpädagogischen Ausbildungsstätten in Nord- und Südtirol Die Erklärungen zu den verwendeten Abkürzungen befinden sich im Anschluss an die Tabelle. Nordtirol Südtirol a b c d e f g h A1 A2 IGP IGP PH PH B/ME B/IME (ME) (IME) Bachelor Master Innsbruck Stams 1. Allgemeine Pädagogik und Schulpraxis Allgemeine Pädagogik/ 11 11 6 / 87 39 11 11 Didaktik; all- allgemeine allgemeine Lehr- + 30 Schul- + 36 + 12 + 12 gemeine und Pädagogik Pädagogik praktikum praxis schulpraktische Lehrpraktikum Lehrpädagogische Psychologipraxipraxis und Schul- und Schul- 2 Studien praktikum pädagogische Psychologie Unterrichtsforschung / / / / / 21 / / 2. instrumentspezifische Lehrpraxis / 8 12 / / / / / 3. wissenschaftliches Arbeiten 2 / 2 / / / / / 4. Neue Medien (1) / 3 / / 3 (M 5) (2) / (Musikprogramme + 1. Instr. + weitere Instr.) 5. Organisation und Kommunikation / / / / / 1 (4) (4) 17

a b c d e f g h 6. Schulgesetzgebung und Schulordnung / / / / / / 1 1 7. Didaktik Allgemeine Instrumentaldidaktik / 2 / / / / / 13 instrumentspezifisch / 8 12 4 / / / / der Improvisation / / / / / 9 6 und Komposition 8. Musikpädagogik und erziehung Musikpädagogik 19,5 / 5 6 27 insges. und Methodik der (Fg Musikerziehung Musikerziehung 2-6) 84 insges. (M2/3/10/12/ 18/20/26/27/30) (Fachdidaktik + wissenschaft) 11 2 Fg Musikerziehung / / / / (6) / / / 2: u.a. Fachliteratur und Schulbücher Fg Musikerziehung / / / / (6) / / / 3: u.a. ( ) melod. + rhythm. Unterricht in der Sekundarstufe Fg Musikerziehung 4 / / / / (6) / / / Fg Musikerziehung / / / / (6) / / / 5: u.a. Arrangieren, Popularmusik Fg Musikerziehung / / / / (3) / / / 6: u.a. historische + Jahresplanungen Musikpädagogik, Leistungsbeurteilung 18

9. Musik und Mensch 10. Musikgeschichte Musikgeschichte (am Konservatorium BZ in Kombination mit Musikdidaktik) a b c d e f g h / / / 3 / 4,5 (M 14, 18, 24, 30) 12 / 14 (+6) V 2 + 4 V / 10 V zu Fg 4-6 1 (M 10) (+ Formanalyse + Produktion von Vokalmusik) 7 4 4 +3 (Didaktik der Musikgeschichte) 4 +3 (Methodik der musikhistorischen Forschung) / 4 4 / / / / / / / / / / / (2) (2) / / / / / / / / / / (1) (1) Geschichte d. Spiels und der Literatur d. 1.+2. KH/ d. ZKF 1,2 Geschichte der Gebrauchsmusik 11. Aufführungspraxis Alter + Neuer Musik / 2 2 12 V / 6 V und Repertoire der ethno music 12. Repertoire für den Instrumentalunterricht / / 2 / zu Fg 2 / / 4 13. Musiktheorie Musiktheorie / / / / / 1 (M 4) / / (+ Akustik) Kompositionslehre 8 / 12 6 V / 3 V zu Fg 4+5 8 (Grundlagen) 8 (Grundlagen) Komposition / / / / / / (2) (2) (popular music) Elementare Notationskunde / / / / zu Fg 3 / 1 1 19

ad 13. Musiktheorie a b c d e f g h Formenlehre Musikanalyse und 6 / 5 / zu Fg 4-6 1 (M 9) (+ Medienkompetenzen) / / 2 / 2 / / / / / Akustik und Instrumentenkunde Instrumentenbaukunde / / (2) / / / / / (Klavier-/ K/Cemb/Org Orgelbau) Anatomie, Physiologie+ / 1 2 / / / / / Körperschulung 14. Chor- und Ensembleleitung Dirigieren 1 / 2 / zu Fg 3 / / / Chor- und Ensembleleitung Ensemble und Ensembleleitung 5 (Chorleitung+ Chorsingen) / 2 + 4 (Chorsingen) / Ensembleleitung zu Fg 3-5 + (3) Ensemble + Chorsingen + (3) Chor 3 (M 25) (Erarbeitung + Präsentation eines Konzertprogramms) 3 / / / zu Fg 3 1 (M 21) (+ Singen, Musizieren, Dirigieren, Auftrittstraining, Selbstinszenierung) 5 (Chorleitung + Musikdidaktik) + 3,5 (Didaktik des Chorgesangs) + 4,5 (Chor- Repertoire) 5 (Chorleitung + Musikdidaktik) / / 20

15. Praxis des gemeinsamen Musizierens Ensembles, Kammermusik a b c d e f g h / 54 4 8 + 8 V / 6 V + (4) Str/B/S (12) V zu Fg 3 + (3) / 2 5 16. künstlerische Fertigkeiten 1.KH bzw. 1. ZKF 18 40 74 86 55 39 / / / / 2. KH bzw. 2. ZKF 12 24 12 / / / / / (1. und 2. künstl. Fach) Stimmbild., 1. Instrument / / / / / 5 (M 8 +16) / / + Musizieren + Dirigieren Korrepetition / 8 6 T/S/G/H/V / 8 T/S/G/H/V 56 6 / / / / Klavier (Pflichtfach) / / 12 / / / / / Begleitpraktika 3 / / / / / / / Klavierpraktikum, 2 / 4 / zu Fg 2+3 / 4 4 Klavierbegleitung, Harmonisierung und Transposition Gehörbildung 2 / 4 / zu Fg 2 / 4 (Didaktik / des Musikhörens) Improvisation / / / 3 V / / (1) Gesang (1) Gesang 54 Das Ensemblespiel wird auch für a angeboten. Die Punktezahl wird im Curriculum aber nur in Kombination mit Ensembleleitung angeführt. Siehe Punkt 14. 55 Je nach ZKF variiert die ECTS-Punktezahl der Unterrichtsstunden, die dem Studenten zustehen, zwischen 74 (ZKF Streich-/ Blasinstrumente/ Orgel) und 86 (ZKF Klavier). Eine detaillierte Auflistung der Punktezahl in Bezug auf das jeweilige Instrument finden Sie im Anhang in Tabelle 1. 56 Für jene ZKF mit Pflichtfach Korrepetitionspraxis (T/S/G/H/V) sind es 6 ECTS-Punkte für alle anderen ZKF mit Pflichtfach Solokorrepetition sind es 8 ECTS-Punkte. 21

17. Stimmtraining a b c d e f g h 1 / 2 / Stimmbildung zu Fg 3+4 / 1 + Atem- und Singschulung 1 + Atem- und Singschulung 18. Musik, Körper und Bewegung 2 / 1 / 3 2,5 (M 1+3) 3 1 19. Fremdsprache I+II / / / / / / 3 3 20. Wahlfächer Pflichtwahlfächer 5,5 57 3 k. A. k. A. k. A. k. A. 12 58 freie Wahlfächer 3 2 13 5 k. A. k. A. / / 21. wissenschaftliche Abschlussarbeiten 18 DA 18 DA 16 BA I+II 30 MA 9 BA I+II 9 BA 6 DA 6 DA 22. Gesamtpunktezahl 135 135 258-272 59 127 156 180 120 120 57 Von den 5,5 ECTS-Punkten im Bereich Pflichtwahlfach sind für A1 Lehrveranstaltungen zu 2,5 ECTS-Punkte aus dem musikwissenschaftlichen und musiktheoretischen Lehrangebot zu wählen + Lehrveranstaltungen zu 3 ECTS-Punkte aus dem künstlerisch-praktischen Lehrangebot verpflichtend. 58 Die Wahlfächer am Konservatorium Bozen wurden in den jeweiligen Bereichen (in Klammer gesetzt) angeführt. Es gibt auch noch die Möglichkeit zu maximal 5 ECTS- Punkte anderen Bildungsaktivitäten freier Wahl nachzugehen. 59 Je nachdem welches ZKF der Student wählt hat er eine unterschiedliche Anzahl von ECTS-Punkten zu absolvieren. 22

2.1. Erklärung zur Tabelle In dieser Tabelle wurden Lehrveranstaltungen mit ähnlichen (laut geltenden Curricula) Inhalten in einer Zeile zusammengefasst, um einen Vergleich zu erleichtern. Eventuelle zusätzliche Inhalte an den unterschiedlichen Institutionen wurden gekennzeichnet. Ebenso wurde angegeben, ob eine Lehrveranstaltung nur für bestimmte Instrumente als ZKF verpflichtend ist. In Klammer gesetzt stehen jeweils die ECTS-Punke der Lehrveranstaltungen, die entweder nur für bestimmte Studienfächer verpflichtend oder Wahlfächer sind. In der ersten Spalte werden die Lehrveranstaltungen genannt. In den Spalten 3-8 die jeweiligen ECTS-Punkte der Lehrveranstaltungen in Österreich am Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck und an den beiden Pädagogischen Hochschulen Tirols Innsbruck und Stams mit evtl. Anmerkungen angeführt. Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten wurden folgende Abkürzungen verwendet: a: A1 ME: Musikerziehung b: A2 IME: Instrumentalmusikerziehung c: IGP Bachelor: Instrumental- und Gesangspädagogik Bachelorstudium d: IGP Master: Instrumental- und Gesangspädagogik Masterstudium e: PH Innsbruck: Bachelorstudium Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen an der Pädagogischen Hochschule Tirol - Innsbruck f: PH Stams: Pädagogische Hochschule Edith Stein Stams: Bachelorstudium für das Lehramt an Hauptschulen g: B/ME: Biennium 2. Grades zur Ausbildung der Dozenten für die Wettbewerbsklasse Musikerziehung h: B/IME: Biennium 2. Grades zur Ausbildung der Dozenten für die Wettbewerbsklasse Instrumentalmusikerziehung IGP: Instrumental- und Gesangspädagogik PH: Pädagogische Hochschule ZKF: Zentrales Künstlerisches Fach KH: Künstlerisches Hauptfach V: nur für ZKF Volksmusikinstrumente V: nicht für ZKF Volksmusikinstrumente T/S/G/H/V: nur für Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Gitarre, Harfe und Volksmusikinstrumente 23

T/S/G/H/V: nicht für Tasteninstrumente, Schlaginstrumente, Gitarre, Harfe und Volksmusikinstrumente K/Cemb/Org: nur für Klavier, Cembalo, Orgel Str/B/S: nur für Streicher, Bläser und Schlaginstrumente DA: Diplomarbeit BA: Bachelorarbeit MA: Masterarbeit instr/instr: Instrument/e M: Modul k. A.: keine Angabe Fg: Fachgegenstand ad Fg : gibt an, in welchem Fachgegenstand dieser Inhalt behandelt wird in kursiver Schrift: stehen die Punktezahlen der Module, die im Punkt Musikpädagogische Fächer in den 84 ECTS-Punkten zusammengefasst sind. ( ): ECTS-Punkte werden in Klammern angegeben, wenn es sich dabei um Wahlfächer handelt /: nicht im Curriculum enthalten 24

2.2. Beschreibung der zusammenfassenden Tabelle Im folgenden Kapitel wird beschrieben, mit welcher Begründung einzelne Lehrveranstaltungen verschiedener Institutionen unter einem Überbegriff zusammengefasst wurden und was sich aus dem Vergleich der zugeteilten Punkteanzahl ergibt. Die Überbegriffe lauten wie folgend: Allgemeine Pädagogik; instrumentenspezifische Lehrpraxis; wissenschaftliches Arbeiten; Neue Medien; Organisation und Kommunikation; Schulgesetzgebung und Schulordnung; Didaktik; Musikpädagogik und -erziehung; Musik und Mensch; Musikgeschichte; Aufführungspraxis; Repertoire für den Instrumentalunterricht; Musiktheorie; Chor- und Ensembleleitung; künstlerische Fertigkeiten; Stimmtraining; Musik, Körper und Bewegung; Fremdsprache I+II; Wahlfächer; wissenschaftliche Abschlussarbeiten und die Gesamtzahl der ECTS-Punkte des jeweiligen Studiums. Für die einzelnen Institutionen und ihre Studienzweige wurden im Text folgende Abkürzungen verwendet: A1: Studium der Musikerziehung am Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck A2: Studium der Instrumentalmusikerziehung am Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck IGP-Bachelor: Bachelorstudium der Instrumental- und Gesangspädagogik am Mozarteum Salzburg Abteilung für Musikpädagogik Innsbruck in Kooperation mit dem Landeskonservatorium Tirol - Innsbruck IGP-Master: Masterstudium der Instrumental- und Gesangspädagogik am Mozarteum Salzburg. PHT: Bachelorstudium Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen an der Pädagogischen Hochschule Tirol - Innsbruck PH Stams: Pädagogische Hochschule Edith Stein Stams ME Bozen: Biennium 2. Grades/ Musikerziehung am Konservatorium Claudio Monteverdi Bozen IME Bozen: Biennium 2. Grades/ Instrumentalmusikerziehung am Konservatorium Claudio Monteverdi Bozen. 25

1. Allgemeine Pädagogik und Didaktik, allgemeine und pädagogische Psychologie und Schulpraxis: An den beiden Pädagogischen Hochschulen, die in dieser Studie berücksichtigt werden, liegt im Vergleich zu den anderen Institutionen ein großer Schwerpunkt auf allgemeiner didaktischer (PHT) und humanwissenschaftlicher Ausbildung (PH Stams) der Studierenden. An der PHT ist ca. die Hälfte des gesamten Studiums (87 von 159 ECTS-Punkten) für die allgemeine Didaktik vorgesehen. Unter diesem Begriff werden Lehrveranstaltungen subsumiert, die nicht in direktem Zusammenhang mit der musikpädagogischen Ausbildung stehen: Lehrveranstaltungen wie Grundlagen der Humanwissenschaften, Erziehung und Unterricht, Mediation/Konfliktbewältigung, Soziale Kompetenz u.a.m. An der PH Stams wird in Humanwissenschaftliche Inhalte (39 ECTS-Punkte) und Unterrichtsforschung (21 ECTS-Punkte) unterteilt. Auch die Summe dieser beiden Bereiche liegt mit 60 (einem Drittel des Gesamtstudiums) noch weit unter der allgemeinen didaktischen Ausbildung an der PHT. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass der allgemeinen didaktischen Ausbildung an der PHT ein größerer Stellenwert zuerkannt wird als an der PH Stams. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass die allgemeine didaktische Ausbildung an den beiden pädagogischen Hochschulen einen sehr viel größeren Anteil des Studiums einnimmt, als an den anderen Institutionen. Für ME Bozen und IME Bozen ergeben die allgemeindidaktischen Fächer Allgemeine Pädagogik, Allgemeine Didaktik, Allgemeine Psychologie und Psychologie des Entwicklungsalters, eine Gesamtsumme von 11 ECTS-Punkten. Für A1 und A2 wird dieser Teil der Ausbildung am ILS (Institut für LehrerInnen- und Schulforschung der Leopold- Franzens Universität Innsbruck) abgelegt. Dieser beinhaltet eine einerseits theoretische Ausbildung mittels Proseminaren und Seminaren, andererseits aber auch Schulpraxis wie z.b. das Praktikumssemester. 60 Insgesamt umfasst dieser Ausbildungsbereich ein Ausmaß von 11 ECTS-Punkten. Dabei ist festzustellen, dass die allgemein didaktische Ausbildung und die Unterrichtspraxis in einem Punkt zusammengefasst werden, während sie an den anderen Institutionen aufgesplittet sind. 60 Das Praktikumssemester ist vorrangig dem Unterrichten und Hospitieren an einem Gymnasium gewidmet. Die Studierende halten ihre Beobachtungen und praktischen Erfahrungen in Beobachtungsprotokollen bzw. Stundenplanungen und -rückblicken fest und besprechen diese sowohl mit dem jeweiligen Betreuungslehrer als auch in der Seminargruppe am ILS. 26

Bei IGP-Bachelor und IGP-Master beträgt die Unterrichtspraxis 7 ECTS-Punkte. Die Schulpraxis an der PHT beträgt 30 ECTS-Punkt und an der PH Stams 36 ECTS-Punkte. Die beiden Pädagogischen Hochschulen sehen für diesen Bereich also eine ähnliche Punktezahl vor. Das Lehrpraktikum für ME Bozen und IME Bozen entspricht mit 12 ECTS-Punkten ungefähr einem Drittel der Schulpraxis an den Pädagogischen Hochschulen. 2. instrumentenspezifische Lehrpraxis Das eben genannte Lehrpraktikum für ME Bozen und IME Bozen ist von der Punktezahl (12 ECTS-Punkte) vergleichbar mit der Anzahl der ECTS-Punkte der instrumentspezifischen Lehrpraxis von A2 (8 ECTS-Punkte) und IGP-Bachelor (12 ECTS-Punkte). Beim A2- Studium kommt die instrumentspezifischen Lehrpraxis zur allgemeinen Didaktik und Unterrichtspraxis von 11 ECTS-Punkten noch hinzu (gesamt 19 ECTS-Punkte). 3. wissenschaftliches Arbeiten Das wissenschaftliche Arbeiten wird an der Universität Mozarteum sowohl für A1 als auch für IGP-Bachelor zu je 2 ECTS-Punkten verpflichtend angeboten. An den anderen Ausbildungsstätten (PHT, PH Stams und ME Bozen / IME Bozen) gibt es keine Lehrveranstaltung, die den Inhalten des wissenschaftlichen Arbeitens entspräche. 4. Neue Medien Die Lehrveranstaltungen, in denen Inhalte zum Thema Medien und Musik erarbeitet werden, werden an den verschiedenen Institutionen unterschiedlich bezeichnet. Für A1 heißt die Lehrveranstaltung Neue Medien (ist für die A1- und A2-Studierende im Gegensatz zu den IGP- Bachelor-Studierende nicht verpflichtend), an der PH Stams geht es in Modul 5 um die Erweiterung von Fachkompetenzen unter Nutzung von Instrumenten und Hilfsmitteln, wobei das Kennenlernen von Musikprogrammen eine zentrale Rolle spielt. Für die beiden Ausbildungen ME Bozen / IME Bozen heißt die Lehrveranstaltung Musikinformatik. Die Punkteanzahl, mit der dieses Fach an den unterschiedlichen Institutionen bedacht ist, variiert von 1-2 ECTS-Punkten (als Freifach in A1 und ME Bozen) und 3 ECTS-Punkten als Pflichtfach an der PH Stams und für das IGP-Bachelorstudium. Innerhalb der Ausbildung an der PHT gibt es keine vergleichbare Lehrveranstaltung. 27

5. Organisation und Kommunikation Die Lehrveranstaltung Organisation von und Teilnahme an musikalischen Ereignissen im öffentlichen Raum wird an der PHT verpflichtend angeboten. Für die Ausbildungen ME Bozen / IME Bozen gibt es dazu zwei Wahlfächer mit den Titeln Organisationstechniken und Kommunikationstechniken. Diese beiden Bereiche werden unter diesen Titel zusammengefasst, da dabei nicht musikbezogene oder allgemeindidaktische Fähigkeiten im Vordergrund stehen, sondern die Förderung kommunikativer und organisatorischer Kompetenzen im Mittelpunkt stehen. Weder für A1/ A2, noch für das IGP-Bachelor- / IGP-Masterstudium oder an der PH Stams werden Lehrveranstaltungen dieser Art angeboten. 6. Schulgesetzgebung und Schulordnung Eine Lehrveranstaltung zu diesem Inhalt gibt es ausschließlich für die Ausbildungen ME Bozen / IME Bozen. Inwiefern diese Thematik an anderen Institutionen unterrichtet wird, ist den jeweiligen Curricula nicht zu entnehmen. 7. Didaktik In diesem Punkt werden diese Didaktiklehrveranstaltungen zusammengefasst, die in Zusammenhang mit instrumentaler Didaktik stehen. Diese sind: Allgemeine Instrumentaldidaktik (gilt für A2), Allgemeine Methodik der Instrumentaldidaktik (gilt für IME Bozen), Methodik des Instrumentalunterrichts I/II (gilt für IME Bozen) und die fachspezifischen Didaktiken der Künstlerischen Hauptfächer (A2) bzw. der beiden Zentralen Künstlerischen Fächer (IGP-Bachelor / IGP-Master). In den Curricula gibt es noch weitere Didaktiken wie zum Beispiel Didaktik des Musikhörens (siehe Punkt 6 Gehörbildung zu ME Bozen) oder Didaktik des Chorgesangs (siehe Punkt 14 Chor- und Ensembleleitung). Diese und andere Didaktiken werden nicht unter dem Punkt Didaktik zusammengefasst, weil es sich nicht um allgemeine Instrumental- oder instrumentenspezifische Lehrveranstaltungen handelt, sondern um spezielle Didaktiken, die den jeweiligen Punkten zugeordnet werden. Eine Ausnahme bildet die Didaktik der Improvisation und der Komposition, die ausschließlich für die ME Bozen und die IME Bozen angeboten wird und keinem der angeführten Bereiche außer Didaktik zugeordnet werden kann. Dieser Lehrveranstaltung wird große Aufmerksamkeit gewidmet, d.h. an der ME Bozen werden ihr 9 ECTS Punkte, an der IME Bozen 6 ECTS Punkte zugeordnet. An den anderen Institutionen gibt es laut Curricula keine vergleichbaren Lehrveranstaltungen. 28

8. Musikpädagogik und -erziehung Am Mozarteum Salzburg Abteilung Musikpädagogik Innsbruck werden im Rahmen der Lehramtsausbildung A1 folgende musikpädagogischen Pflichtfächer angeboten: Einführung in die Musikpädagogik, Musikdidaktik 1-3, Lehrpraxis an höheren Schulen 1-2, Klassenmusizieren, Historische und systematische Musikpädagogik 1-2, Kooperative Musikdidaktik 1-2, Musikpädagogisches Oberseminar. Im Rahmen des IGP-Studiums gehören folgende Lehrveranstaltungen zur musikpädagogischen Ausbildung: Musikpädagogische Grundlagen 1-2, Lehrverhaltenstraining, Grundlagen der Elementaren Musikpädagogik 1-2. An der PHT erfolgt, wie bereits erwähnt, das Lehrangebot in Modulen. Wählt ein Studierender das Fach Musikerzeihung als zweites Fach, so sind für ihn 5 Module mit der Bezeichnung Fachgegenstand Musikerziehung 2-6 verpflichtend. In den einzelnen Modulen werden dann mehrere Themen parallel erarbeitet. Im Fachgegenstand Musikerziehung 4 werden zum Beispiel folgende Bereiche behandelt: Musikgeschichte und Formenlehre, Einzelstimmbildung, Tonsatz und Ensembleleitung und Bewegungserziehung. Um einen Vergleich zu erleichtern, wird in den einzelnen Überbegriffen auf die jeweiligen Fachgegenstände verwiesen, in denen diese Inhalte behandelt werden. So wird zum Beispiel bei Gehörbildung darauf verwiesen, dass dies im Fachgegenstand Musikerziehung 2 gelehrt wird. Im Fachgegenstand Musikerziehung 2 lernen die Studierenden weiters Fachliteratur und Schulbücher kennen, erhalten aber auch eine Einführung in Musiktheorie u.a.m. An der PH Stams werden einzelne musikpädagogisch relevante Themen ebenfalls in Modulen erarbeitet. Insgesamt nehmen Fachwissenschaften und Fachdidaktiken eine Anzahl von 84 ECTS-Punkten ein. Es gibt 8 Module, die mit Fachdidaktik übertitelt sind. Die Summe der Module Fachdidaktik ergibt aber nicht 84 ECTS-Punkte. Wie man dazu kommt, ist rein aus den Curricula nicht nachvollziehbar. Für ME Bozen werden die musikpädagogischen Fächer mit Musikpädagogik I+II bezeichnet und umfassen gesamt 11 ECTS-Punkte. 9. Musik und Mensch Hier werden Lehrveranstaltungen zusammengefasst, die in Zusammenhang mit dem Thema Mensch stehen, wie soziologische, anthropologische und psychologische Lehrveranstaltungen außer pädagogischer Psychologie. Diese sind: Musik + Bild, Musik + Gesellschaft, Musikbiographie, Musikpsychologie : (PH Stams) Einführung in die Musikethnologie und Musikanthropologie : (ME Bozen / IME 29

Bozen) Musikanthropologie : (IGP-Master) Grundlagen der Musiksoziologie : (ME Bozen / IME Bozen). Auffällig ist, dass weder für A1/ A2 noch für IGP-Bachelor Lehrveranstaltungen zu diesem Themenbereich verpflichtend angeboten werden. Nur für IGP-Master gibt es eine Lehrveranstaltung mit dem Titel Einführung in die Musikethnologie und Musikanthropologie zu 3 ECTS-Punkten. Die höchste Punktezahl im Vergleich mit den anderen Institutionen ist für ME Bozen (7 ECTS-Punkte) verpflichtend. Auch an der PH Stams nimmt dieser Themenbereich eine bedeutende Rolle ein. 4,5 ECTS-Punkte sind hierzu verpflichtend. Für IME Bozen sind es noch 4 ECTS-Punkte. 10.Musikgeschichte Darunter werden folgende Lehrveranstaltungen subsumiert: Musikgeschichte für A1/ A2 / IGP-Bachelor / IGP-Master, Musikgeschichte als Teil des Fachgegenstands Musikerziehung 4-6 an der PHT, Musikgeschichte in Kombination mit Formanalyse und Produktion von Vokalmusik an der PH Stams, Musikgeschichte im Zusammenhang mit Musikdidaktik sowie Didaktik der Musikgeschichte und Methodik der musikhistorischen Forschung am Konservatorium Bozen; weiters Geschichte des Spiels und der Literatur des 1.+2. Künstlerischen Hauptfachs / des ZKF 1, 2 für A2 und IGP-Bachelor, sowie die Geschichte der Gebrauchsmusik, die als ergänzendes Fach für ME Bozen / IME Bozen angeboten wird. Vergleicht man das Angebot der einzelnen Institutionen, so lässt sich feststellen, dass für A1 und IGP-Bachelor / IGP-Master mit über 10 ECTS-Punkten ein hoher Punkteanteil des Gesamtstudiums der Musikgeschichte zugewiesen wird. Wenn man die Fächer Geschichte des Spiels und der Literatur (für A2 / IGP-Bachelor) zur allgemeinen Musikgeschichte hinzuzählt, kommt man beinahe auf 20 ECTS-Punkte. Für ME Bozen wird unterschieden in allgemeine Musikgeschichte zu 4 ECTS-Punkten und Didaktik der Musikgeschichte zu 3 ECTS-Punkten. Auch für IME Bozen gibt es eine allgemeine Musikgeschichte zu 4 ECTS-Punkten und zusätzlich eine Methodik der musikhistorischen Forschung zu 3 ECTS-Punkten. Vergleicht man die Lehrveranstaltungen zur allgemeinen Musikgeschichte der Studien A1 (A2) und IGP-Bachelor / IGP-Master mit den Studien ME Bozen / IME Bozen, so betragen die Punktezahlen bei ME Bozen / IME Bozen nur ein Drittel bzw. ein Viertel der Punktezahlen, die in den Studien A1 (A2) und IGP- Bachelor / IGP-Master den Lehrveranstaltungen zu Musikgeschichte zugeordnet sind. 30

11.Aufführungspraxis In diesen Abschnitt zählen die Aufführungspraxen Alte und Neue Musik für A2 und IGP- Bachelor sowie Aufführungspraxis und Repertoire von ethno music (ME Bozen / IME Bozen). Es geht in diesen Lehrveranstaltungen um eine stiladäquate Umsetzung von Notentexten. Die Gewichtung für diese Lehrveranstaltung differiert stark von Ausbildung zu Ausbildung. Für A2 und IGP-Bachelor ist sie mit 2 ECTS-Punkten veranschlagt, während ihr beim Studium IGP-Master 6-12 ECTS-Punkte zugewiesen wird. Für ME Bozen und IME Bozen ist die Lehrveranstaltung kein Pflicht-, sondern ein Wahlfach mit einem ECTS-Punkt. 12.Repertoire für den Instrumentalunterricht Diese Lehrveranstaltung wird bei IGP-Bachelor mit Unter- und Mittelstufenliteratur des ZKF 1, 2 übertitelt und umfasst damit denselben Inhalt wie dies bei IME Bozen der Fall ist. Die Lehrveranstaltungsleiter stellen Literatur vor, die sich für den Instrumentalunterricht eignet. Teilweise erproben die Studierenden diese Literatur direkt in der Lehrveranstaltung. Im IGP-Bachelor werden der Lehrveranstaltung 2 ECTS-Punkte zugewiesen bei der IME Bozen sind es mit 4 ECTS-Punkten doppelt so viele. 13.Musiktheorie Unter Musiktheorie werden an den verschiedenen Institutionen unterschiedliche Lehrveranstaltungen zusammengefasst. An der PH Stams wird ein Modul mit diesem Titel angeboten, in dem auch Inhalte zu Akustik angeboten werden. Im Curriculum für IGP- Bachelor wird zum Beispiel die Gehörbildung zur Musiktheorie gezählt, während sie für A1 zu den praktischen künstlerischen Fertigkeiten gezählt wird. Um einen Vergleich zu ermöglichen wird in der vorliegenden Untersuchung die Gehörbildung unter den künstlerischen Fertigkeiten angeführt. Weiters werden Lehrveranstaltungen unter dem Begriff Musiktheorie zusammengefasst, die sich mit Kompositionslehre beschäftigen. Am Mozarteum werden entsprechende Fächer mit Tonsatz bezeichnet, am Konservatorium Bozen mit Grundlagen der Kompositionslehre. Zum Bereich Komposition wird am Konservatorium Bozen zudem Komposition im Bereich der popular music. Zum Bereich Musiktheorie werden zudem die Fächer Musiksemiologie (Elementare Musiklehre) (für die Studien ME Bozen und IME Bozen) sowie Formenlehre und Musikanalyse (für A1 und IGP-Bachelor sowie in den Fachgegenständen Musikerziehung 4-6 an der PHT und im Modul 9 der PH Stams) als auch Akustik und Instrumenten-(bau)kunde 31

(für A1 und IGP-Bachelor) gezählt. Auch die Lehrveranstaltung Anatomie, Physiologie und Körperschulung kann als musiktheoretisches Fach bezeichnet werden, weil die Inhalte zu dieser Lehrveranstaltung vor allem theoretisch behandelt werden und einen starken Bezug zur Musik bzw. zu Musikern herstellen. Interessant ist, dass für die 2 Semesterstunden der Lehrveranstaltung Anatomie, Physiologie und Körperschulung im Studium A1 1 ECTS-Punkt zugewiesen werden, während für die 2 Semesterstunden derselben Lehrveranstaltung im IGP- Bachelorstudium 2 ECTS-Punkte zugewiesen werden. 14.Chor- und Ensembleleitung Unter diesem Überbegriff werden all jene Lehrveranstaltungen zusammengefasst, in denen Ensembles oder Chöre geleitet werden oder Grundfertigkeiten zum Leiten von Chören und Ensembles erworben werden. Dazu gehören neben der Dirigierpraxis auch die Praxis des Ensemblespiels und die Praxis des Chorsingens, da in den Lehrveranstaltungen Studierendenensembles und -chöre geleitet werden. Dem Fach Dirigieren werden für A1 1 ECTS-Punkt, für IGP-Bachelor 2 ECTS-Punkte zugewiesen, an der PHT ist es Teil des Fachgegenstands 3. An den anderen Institutionen wird das Dirigieren in Ensemble- und Chorleitung gelehrt. An den verschiedenen Institutionen werden nämlich unterschiedliche Teilbereiche von Chorund Ensembleleitung in einer Lehrveranstaltung zusammengefasst. So werden für A1 Chor und Chorleitung (5 ECTS-Punkte) einerseits und Ensemble und Ensembleleitung (3 ECTS-Punkte) andererseits zusammengefasst. Für IGP-Bachelor werden Chor- und Ensembleleitung (2 ECTS-Punkte) zusammengefasst und Chorsingen (4 ECTS-Punkte) eigens angeführt. Von der Punkteanzahl beträgt die Summe von Dirigieren, Chor und Chorleitung und Ensemble und Ensembleleitung für A1 mit 9 ECTS-Punkten beinahe gleich viel, wie die Summe von Dirigieren, Chor- und Ensembleleitung und Chorsingen für IGP-Bachelor mit 8 ECTS-Punkten. An der PHT werden Ensemblespiel und Ensembleleitung innerhalb der Fachgegenstände 3-5 erarbeitet. Zudem gibt es dort auch noch Freifächer wie Ensemble und Chorsingen bzw. Chor. Chor und Chorleitung kann auch bei A1 als freies Wahlfach belegt werden. An der PH Stams gibt es ein Modul mit dem Titel Erarbeitung + Präsentation eines Konzertprogramms. Ein weiteres trägt den Titel Ensemble und Ensembleleitung Singen, Musizieren, Dirigieren, Auftrittstraining und Selbstinszenierung. 32