Ökostrom ein Leitfaden



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Transkript:

Ökostrom ein Leitfaden

RImpressum Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Energie-Control GmbH, Rudolfsplatz 13a, A-1010 Wien, Tel.: +43-1-24 7 24-0, Fax: +43-1-24 7 24-900, E-Mail: office@e-control.at, www.e-control.at Für den Inhalt verantwortlich: DI Walter Boltz, Geschäftsführer Energie-Control GmbH Konzept und Text: Energie-Control GmbH, Grafik und Layout: [cdc] www.designconsult.com Fotos: Buenos Dias, [cdc], E-Control, Energie AG, Energiepark Bruck, Gettyimages, Photodisc,Verbund Druck: Gerin, Energie-Control GmbH 2003 2

Vorwort Sehr geehrte Konsumenten! Der Strommarkt in Österreich ist seit 1. Oktober 2001 vollständig liberalisiert. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt alle Endkunden frei wählen können, von wem sie ihren Strom, also die elektrische Energie, kaufen möchten. Das entspricht der gemeinsamen Zielsetzung der Europäischen Union nach marktorientierten Strukturen. Damit besteht erstmals auch die Möglichkeit, gezielt von jenen Unternehmen Energie zu beziehen, die Ökostrom, also Strom aus erneuerbaren Energiequellen, anbieten. Um über diesen Marktmechanismus hinaus den Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern, schreibt die EU Zuwachsziele für Ökostrom vor. Seit 1. Jänner 2003 ist in Österreich das neue Ökostromgesetz in Kraft. Dieses regelt die Unterstützungen für Ökoenergie und Kraft-Wärme-Kopplung erstmals bundeseinheitlich. Die früheren Unterstützungen und Belastungen in den einzelnen Bundesländern waren hingegen sehr unterschiedlich. Die Umstellung auf eine österreichweit einheitliche Regelung bedeutete, dass alle Endverbraucher und Stromhändler in Österreich in gleichem Ausmaß zur Finanzierung der erforderlichen Unterstützungen beitragen. Unterstützungen für Ökostrom sind deshalb notwendig, weil die Erzeugung der meisten Ökostromarten teurer ist als konventionelle Stromerzeugungen. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Bestandteile des Ökostromgesetzes geben und die am häufigst gestellten Fragen und Antworten zum Thema Ökostrom liefern. DI Walter Boltz Geschäftsführer Energie-Control GmbH 3

Inhalt 1.Was ist Ökostrom 5 2. Stärken und Schwächen von verschiedenen Ökostromarten 5 3.Warum das neue Ökostromgesetz seit 1.1.2003? 6 4. Die finanziellen Auswirkungen 7 5. Kleinwasserkraft 10 6.Windkraft 11 7. Photovoltaik, Geothermie und Sonstige 11 8. Biomasse 12 9. Kraft-Wärme-Kopplung 12 10. Produktkennzeichnung Labeling 13 11. Häufig gestellte Fragen und Antworten 14 12.Wichtige Adressen 16 4

1. Was ist Ökostrom? Als Ökostrom gilt Strom aus erneuerbaren, also nicht fossilen Energieträgern. Dazu zählen Wind, Sonne, Erdwärme, Wasserkraft, Biomasse, Deponie-, Klär- und Biogas, Abfall mit hohem biogenen Anteil sowie Wellen- und Gezeitenenergie. 2. Stärken und Schwächen von verschiedenen Ökostromarten Die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse und weiteren erneuerbaren Energiequellen hat unterschiedliche Stärken und Schwächen. Ein Vorteil aller dieser Energiequellen ist, dass ihre Stromerzeugung im Vergleich zu fossiler Stromerzeugung mit weniger bzw. keinen Treibhausgasemissionen verbunden ist, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Außerdem wird durch den Einsatz erneuerbarer (heimischer) Energieträger die Importabhängigkeit von Strom vermindert. Ein weiterer Vorteil von Biomasse ist, dass dieser Energieträger gut gespeichert werden kann. Windkraft wiederum hat verhältnismäßig geringe Investitions- und Betriebskosten. Nachteile von Windkraft dagegen sind ihre starke Schwankung und die schlechte Prognostizierbarkeit, weshalb die Stromversorgung bei mäßigem Wind mit anderen Kraftwerken gesichert werden muss. Biomasse 5

hat sehr hohe Betriebskosten, eine mittel- und langfristige Stromerzeugung aus Biomasse wird daher nur mit permanenter Unterstützung möglich sein. Außerdem sollte Biomasse nur dann verstromt werden, wenn die dabei anfallende Wärme ebenfalls verwendet wird. Durch eine Stromerzeugung alleine würde nämlich meist weniger als 25 % des Energieinhaltes der Biomasse genutzt werden. 3. Warum das neue Ökostromgesetz seit 1.1.2003? Das Jahr 2002 war in Österreich von wesentlichen Änderungen im Bereich Ökostrom geprägt. Ausgelöst wurden die Änderungen in Österreich durch eine im Oktober 2001 beschlossene Richtlinie der Europäischen Union zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Diese schreibt für die Europäische Union eine Anhebung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträ- EE-Strom 1997 und 2010 in % 6

gern von 13,9 % im Jahr 1997 auf 22 % im Jahr 2010 vor. Österreich, das vor allem aufgrund der Wasserkraftnutzung den bei weitem höchsten Ökostromanteil aller EU-Mitgliedstaaten hat, soll seinen Anteil von etwa 70 % auf 78,1 % steigern 1. Damit kommt Österreich dem Kyoto-Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zur Zielperiode 2008-2012 um 13 % zu verringern, einen Schritt näher. Mit dem Ökostromgesetz können die Ökostrom-Potenziale dort genutzt werden, wo die Standorte optimale Voraussetzungen erfüllen. Für Windkraft sind das die östlichen Bundesländer Burgenland und Niederösterreich, für Kleinwasserkraft und Biomasse der Westen und Süden Österreichs. Folgende Teilziele sind im Ökostromgesetz bis zum Jahr 2008 vorgegeben: mindestens 9 % Stromerzeugungsanteil aus Kleinwasserkraft kleiner 10 Megawatt und mindestens 4 % aus sonstigem Ökostrom (vor allem Windkraft und Biomasse). Auch Kraft-Wärme-Kopplung (darunter versteht man die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Erzeugungsanlage) aus fossilen Energieträgern wird durch das Ökostromgesetz unterstützt. 4. Die finanziellen Auswirkungen Die Erzeugung von Ökostrom ist zumeist teurer als konventionelle Stromerzeugungen. Deshalb sind hier auch Unterstützungsinstrumente erforderlich, wenn der Ökostromanteil angehoben werden soll. Das Ökostromgesetz legt den finanziellen Rahmen, innerhalb dessen Ökostrom und Kraft-Wärme-Kopplung unterstützt werden können, eindeutig fest. Durch diese Begrenzungen werden die Gesamtaufwendungen für Ökostrom im Jahr 2003 etwa 225 Millionen Euro (vorläufiger Richtwert) betragen. In den Folgejahren wird der Aufwand für Ökostrom zunehmen, abhängig von Ausmaß und Geschwindigkeit des Ökostromausbaus. Das Ausmaß der Unterstützung für Kraft- Wärme-Kopplung wird zurückgehen. 1 Diese 78,1% sind laut der Richtlinie bei Österreich auf den Verbrauch im Jahr 1997 zu beziehen. 7

Budgets laut Ökostromgesetz 2003 Ökoanlagen Kleinwasserkraft Kraft-Wärme-Kopplung Kostenbelastung pro Endverbraucher 0,14 Cent/kWh Kostenbelastung pro Endverbraucher 0,16 Cent/kWh Kostenbelastung pro Endverbraucher 0,15 Cent/kWh Summe Budget 2003 70 Mio. Summe Budget 2003 80 Mio. Summe Budget 2003 75 Mio. Summe 225 Mio. Davon 25. Mio für Technologieförderung der Länder Finanziert wird der Aufwand aus zwei Komponenten: Einerseits müssen die Stromhändler einen aliquoten Anteil (etwa 9-10 % der letztjährigen Abgabe an Endverbraucher) zu einem Verrechnungspreis von 4,5 Cent/ kwh abnehmen (ist höher als der Verkaufserlös für die Stromhändler) und zweitens müssen die Endabnehmer einen Zuschlag ( Förderbeitrag ) zum Netztarif bezahlen. Der Zuschlag beträgt im Durchschnitt 0,12 Cent/kWh für sonstige Ökoanlagen, 0,005 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und 0,15 Cent/kWh für Kraft-Wärme-Kopplung und muss auf der Stromrechnung ersichtlich sein. Dieser Zuschlag ersetzt seit 1.1.2003 die bis dahin geltenden Bundesländerzuschläge, die in Summe zwischen 0,05 Cent/kWh und 0,8 Cent/kWh lagen und zur Finanzierung des weiteren Ausbaus des Ökostroms in jedem Fall auch angehoben hätten werden müssen. Die Gesamtaufwendungen für eine österreichweite Ökostrom Zielquotenerreichung sind wesentlich geringer, als wenn jedes Bundesland für sich die gleichen Zielquoten erreichen müsste. 8

Unterstützung Mio. /Jahr und Cent/kWh Subziel 2008 (62%) 2 Großwasserkraft > 10 MW 9% Kleinwasserkraft < 10 MW (2%) Windkraft (500-600 MW) 4% Sonstige Ökoanlagen (2%) Biomasse (0,03%) Photovol. Sonstige (2-3%) andere EE Ziel 2010 78,1% Strom aus Erneuerbaren Energieträgern lt. EU-Richtlinie 3) Die Abbildung gibt einen Überblick über erwartete Anteile an Ökostrom und das dafür aufgewendete Unterstützungsausmaß. (Richtwerte bei Erreichung der Zielanteile). Als Fördermechanismus für Ökostrom wurde im Ökostromgesetz eine sogenannte Einspeisetarifregelung definiert, für Kraft-Wärme-Kopplung ein Unterstützungstarif. Ein wichtiger Vorteil des neuen Ökostromgesetzes liegt darin, dass die Einspeisetarife österreichweit für alle Bundesländer gleich gelten. Unter Einspeisetarif wird jener Preis verstanden, den ein Ökostrombetreiber für in das Netz eingespeisten Strom erhält. Die Einspeisetarife werden in einer Verordnung vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Einbindung der Länder festgelegt. Diese Einspeisetarife liegen pro kwh beispielsweise bei 3,6 Cent für große Kleinwasserkraftwerke, bei 7,8 Cent für Windkraft, zwischen 6,6 und 16 Cent für 1) zzgl.ausgleichsenergie 2) Die in Klammer gesetzten Zahlen stellen Richtwerte dar, die nicht explizit im Ökostromgesetz enthalten sind. 3) Bezugswert Jahresverbrauch 1997 9

Strom aus Biomasse und bis zu 60 Cent für Photovoltaik-Anlagen. Das ist wesentlich mehr als der Marktpreis für Strom (Großhandel) von derzeit 2,8 Cent/kWh. Die Einspeisetarife werden garantiert für 13 Jahre gewährt. Einspeisetarife 5. Kleinwasserkraft Unter Kleinwasserkraft werden all jene Wasserkraftwerke verstanden, die als maximal mögliche Leistung 10 Megawatt (also zehntausend Kilowatt) nicht überschreiten. Kleinwasserkraft hat mit etwa 8% den höchsten Anteil der unterstützten Ökostrommengen. Seit Jänner 2003 gilt für die Kleinwasserkraft als Fördermechanismus ebenfalls die Einspeisetarifregelung. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde Kleinwasserkraft mit einem Zertifikatssystem gefördert. 10 1) Kleinwasserkraft: Hier sind die kostengünstigsten Potenziale gegeben.

6.Windkraft Derzeit wird knapp 1 % des Strombedarfs in Österreich aus Windenergie erzeugt. Dieser Anteil wird sich in den nächsten Jahren auf zumindest 2 % erhöhen. Dafür sind über 300 neue Windkraftanlagen erforderlich. Projektpläne gibt es für mehr als 700 Windkraftanlagen, deren tatsächliche Umsetzung mit Anspruch auf Einspeisetarif den im Ökostromgesetz vorgegebenen Unterstützungsrahmen allerdings um ein Vielfaches überschreiten würde. 7. Photovoltaik, Geothermie und Sonstige Laut Ökostromgesetz wird elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen, also Solaranlagen, bis zu einem österreichweiten Gesamtausmaß von maximal 15 Megawatt gefördert. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2003 wurde dieses Gesamtausmaß in Österreich erreicht. Das bedeutet, dass all jene Photovoltaikanlagen, die nach Erreichung des 15 MW-Zieles geplant oder errichtet werden, keine Einspeisetarife als Förderung erhalten. Mit 15 MW Photovoltaik werden etwa 0,03 % des österreichischen Strombedarfs erzeugt, über die Garantiedauer von 13 Jahren sind dafür Unterstützungsmittel von rund 130 Mio. EUR erforderlich. Das sind etwa 10 % der gesamten Unterstützungsmittel für das 4 %-Ziel. Sonstige erneuerbare Energieträger, wie Geothermie, werden ebenfalls vereinzelt zur Stromerzeugung eingesetzt, aber in den nächsten Jahren keine maßgebenden Beiträge zur Gesamtstromversorgung leisten. 11

8. Biomasse Feste Biomasse ist der einzige erneuerbare Energieträger, der auch anders als zur Stromerzeugung genutzt werden kann; nämlich für eine stoffliche Nutzung (Beispiel: Spanplattenerzeugung, Papierund Zellstofferzeugung) oder für Wärmeerzeugung. Die Stromerzeugung aus Biomasse sollte nur angestrebt werden, wenn die dabei anfallende Abwärme ebenfalls genutzt wird. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft ist die unterstützte Stromerzeugung aus Biomasse eine weitere Einnahmequelle. Aus Sicht der holzverarbeitenden Industrie ist es dagegen für manche Betriebe eine Konkurrenz für ihre Rohstoffversorgung (Beispiel Spanplattenindustrie). Stromerzeugung aus Biogas nutzt die Methanerzeugung aus landwirtschaftlichen Reststoffen oder Nebenprodukten der Viehzucht. 9. Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) In Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) wird gleichzeitig Strom und Wärme produziert. Das Prinzip der KWK beruht darauf, dass die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme entweder in ein Fernwärmenetz eingespeist oder direkt als Prozesswärme in Industrieanlagen verwertet wird. Gefördert werden aber nur jene Anlagen, die Strom und Wärme in das öffentliche Netz einspeisen. Die meisten KWK-Anlagen weisen im Vergleich zu ungekoppelter Erzeugung von Strom und Wärme in Heiz- und Wärmekraftwerken eine höhere Energieeffizienz auf. Dadurch tragen diese Anlagen zur Reduktion des Primärenergieeinsatzes und des CO2-Ausstoßes und somit zur Vermeidung des Treibhauseffektes bei. Deshalb werden KWK-Anlagen in Österreich als förderungswürdig angesehen. Insgesamt werden KWK-Anlagen in Österreich im Jahr 2003 mit rund 72 Millionen Euro gefördert werden. Das Förderausmaß für KWK wird in 2-Jahresschritten redu- 12

ziert und ist bis zum Jahr 2008 (für modernisierte Anlagen bis 2010) begrenzt. Ein weiterer Unterstützungsbedarf für KWK wird als nicht erforderlich betrachtet, weil KWK-Anlagenbetreiber im Vergleich zu Betreibern von Kraftwerksanlagen ohne Wärmenutzung zusätzliche Wärmeerlöse bei ähnlicher Kostenstruktur haben. 10. Produktkennzeichnung Labeling Die Stromlieferanten sind verpflichtet, den Anteil an den verschiedenen Primärenergieträgern auf der Stromrechnung auszuweisen. Der Konsument hat dadurch die Möglichkeit, nachzuvollziehen, aus welchen Energieträgern sein Strom erzeugt wird. So ist auf den Stromrechnungen der Mix von Elektrizität aus Wasser, Sonstige Ökoenergie (Biomasse, Wind, Sonne, Geothermie), Kohle, Erdgas und auch Atomenergie angeführt, aus dem der Strom erzeugt wurde. Wasser % Sonstige Ökoenergie % Gas % Erdölprodukte % Kohle % Atomenergie % Sonstige bekannte Primären % UCTE-Mix (für unbekannte Herkunft) % davon (Basis 2002) Wasserkraft 12,5 % Atomenergie 34,3 % konventionelle Wärmekraft 53,2 % Gesamt 100 % Beispiel einer Stromrechnung Bis Juni 2004 werden in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedliche Regelungen für die Stromkennzeichnung angewendet. So hat in Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg ein Stromhändler für alle seine Endverbraucher einen einheitlichen Stromerzeugungsmix auszuweisen, man spricht hier vom sogenannten Händlermix. In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Salzburg und Tirol dürfen für verschiedene Endverbrauchsgruppen auch unterschiedliche Stromerzeugungsmixe dargestellt werden, wenn die Gesamtsumme der Gesamtaufbringung entspricht (sogenannter Produktmix). Österreich ist mit seiner Stromkennzeichnungsverpflichtung seit 1.10.2001 Vorreiter. Ab 1. 6. 2004 ist die Stromkennzeichnungspflicht gemäß EU-Binnenmarktrichtlinie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Das heißt, ab Juli 2004 hat der Stromhändler für alle seine Endverbrauchskunden in Österreich den gleichen Stromerzeugungsmix auszuweisen (Händlermix). 13

11. Häufig gestellte Fragen und Antworten Wie kann ich als Konsument denn überhaupt die Produktion von Ökostrom unterstützen? Je mehr Konsumenten darauf bestehen, von jenen Lieferanten ihren Strom zu kaufen, die zu 100 % Strom aus erneuerbaren Energiequellen anbieten, desto mehr Strom können diese Unternehmen produzieren, desto mehr wird also Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. Kommt aus der Steckdose Ökostrom, wenn ich von einem Ökostromproduzenten meinen Strom kaufe? Nein, Strom hat kein Mascherl. Aus der Steckdose kommt immer der Strom, der vom Kraftwerk, das am nächsten ist, ins Stromnetz eingespeist wird. Anschaulicher wird dies durch das folgende Beispiel: Stellen Sie sich vor, dass es einen See voll Strom gibt. In diesen See liefern alle Produzenten ihren Strom. Je größer jetzt die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist, desto mehr wird der See mit diesem Strom gefüllt. In diesem See wird der Strom gesammelt und dann über die Stromnetze zu den einzelnen Kunden geliefert. Deshalb kann aus der Steckdose kein reiner Ökostrom sondern immer nur ein Mix aus den unterschiedlichen Produktionsarten kommen. Hat sich durch das neue Ökostromgesetz an meiner Stromrechnung etwas geändert? Ja, auf der Grundlage des Ökostromgesetzes werden nunmehr von allen Endverbrauchern Förderbeiträge für Kleinwasserkraft, Sonstigen Ökostrom sowie Kraft-Wärme-Kopplungszuschläge in gleicher Höhe eingehoben und auf der Rechnung ausgewiesen. Vor dem Ökostromgesetz waren die Zuschläge in den Netzgebieten am höchsten, in denen es am meisten Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gab. 14

Woher weiß ich, welche Anbieter es für Ökostrom gibt? Auf der Homepage der E-Control unter www.e-control.at kann sich jeder Konsument mit dem Tarifrechner den für ihn günstigsten Stromanbieter errechnen. Dabei geben die einzelnen Anbieter auch an, aus welchen Energieträgern ihr Strom erzeugt wird. Auch eine Liste aller Stromanbieter in Österreich mit Adresse und Telefonnummer finden Sie im Tarifkalkulator. Tarifkalkulator: www.e-control.at 15

12.Wichtige Adressen Energie-Control GmbH Rudolfsplatz 13a,A-1010 Wien Tel.: 01-24 7 24-0 E-Mail: office@e-control.at www.e-control.at (mit weiteren Links unter Ökoenergie ) Verein für Konsumenteninformation (VKI) Mariahilferstraße 81, 1060 Wien Energie-Hotline: 0810 810 224 (zum Ortstarif) im Auftrag der E-Control Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63,A-1045 Wien Tel.: 01-501 05-0 www.wko.at Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammern Löwelstraße 12, 1014 Wien Tel.: 01-53 441-0 www.landwirtschaftskammer.at 16