Weltweit versichert Gute Reise mit dem Suva Versicherungsschutz. im Ausland



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Transkript:

Weltweit versichert Gute Reise mit dem Suva Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle im Ausland

Die Nichtberufsunfall versicherung im Ausland Voraussetzungen und Versicherungsleistungen 1. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz 1.1. Grundsatz Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Unfalls gegen Nichtberufsunfälle versichert sein. 2. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Wer gegen ausserberufliche Unfälle versichert ist, geniesst den Versicherungsschutz der Suva auch auf Ferienreisen im Ausland. 1.2. Wer ist versichert? Gegen Nichtberufsunfälle sind alle Arbeitnehmer versichert, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden beträgt. 1.3. Dauer der Nichtberufsunfallversicherung Die Nichtberufsunfallversicherung endet am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört; sie kann durch den Abschluss einer Abredeversicherung bis um 6 aufeinanderfolgende Monate verlängert werden. Nähere Auskunft erteilt Ihnen Ihre Suva- Agentur (siehe Ziffer 6, Seite 6). 2

3. Versicherungsleistungen 3.1. Pflegeleistungen und Kostenvergütungen Für die medizinische Behandlung im Ausland, ambulant oder in einem Spital (allgemeine Abteilung), inkl. Arzneimittel und ärztlich verordnete Kuren, wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Im Ausland entstandene Kosten für notwendige Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie für medizinisch notwendige Reisen und Transporte werden bis zu einem Fünftel des Höchst be trags des versicherten Verdiensts, das heisst zurzeit bis höch - stens 25 200 Franken, vergütet. Da dieser Betrag für eine Repatriierung aus einem fernen Land unter Umständen nicht ausreicht, empfiehlt sich für solche Fälle der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. Im EU-Raum vergütet die Suva die Kosten nach den Rechtsvorschriften des entsprechenden Staats. 3.2. Geldleistungen Der Anspruch des verunfallten Versicherten oder seiner An ge hö ri gen auf die Geldleistungen (Taggeld, Renten, Hilflosen- und Integritätsentschädigungen, Teuerungszulagen) wird durch den Umstand, dass sich der Unfall im Ausland ereignet hat, nicht eingeschränkt. Für die Bemessung der Taggelder gilt als versicherter Verdienst, der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn und für die Bemessung der Renten, der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Lohn. Der vom Bundesrat festge setzte Höchstbetrag des versicherten Verdiensts beträgt zurzeit 126 000 Franken im Jahr und 345 Franken pro Kalendertag. Im Übrigen gewährt die Suva bei Unfällen im Ausland die gleichen Leistungen wie bei Unfällen in der Schweiz. 3

Was Sie wissen sollten Und was Sie notfalls unternehmen müssen 4. Von der Versicherung ganz oder teilweise aus geschlossene Risiken Die gesetzlichen Bestimmungen über die Kürzung und Verwei gerung von Versicherungsleistun gen im Allgemeinen sowie bei Wagnissen und Grobfahrlässigkeit im Besonderen gelten auch bei Unfällen im Ausland. Wer zum Beispiel grosse sportliche Risi ken wie Kletterexpeditionen usw. eingehen möchte, sollte sich vor der Abreise bei seiner Suva-Agentur erkundigen, ob die betreffende Sportart oder die Art ihrer Ausübung voll versichert ist. Unsere Mitarbeitenden geben dar über und auf Wunsch auch über die anderen Kürzungs- und Ausschlusstatbestände gerne Auskunft. 5. Verhalten beim Eintritt eines Unfalls im Ausland 5.1 Assistance von SuvaCare Die Suva ist auch im Ausland für ihre Versicherten da: dank der Assistance. Diese hilfreiche Dienstleistung von SuvaCare steht im Zeichen der ganzheitlichen Betreuung und dem umfassenden Schutz, den die Suva ihren Versicherten bietet. Mit der Assistance können alle Suva- Versicherten bei vorübergehenden Auslandaufenthalten auf medizinische Hilfe, Schutz und Beratung zählen. Dazu gehören die 24-Stunden-Helpline, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, Betreuung und Kostenvorauszahlungen wie Arzt-, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine vertrauenswürdige Klinik oder der Rück trans port nach Hause. Falls Sie Hilfe im Ausland benötigen: Wählen Sie die Assistance-Nummer +41 848 724 144. 4

5.2. Unfallmeldung Der Unfall ist ohne Verzug dem Arbeitgeber zu melden. Es wird empfohlen, das Formular «Unfallmeldung» auszufüllen und dem Arbeit geber zuzustellen, damit dieser den Unfall sofort der zuständigen Suva- Agentur melden kann. Schwere Unfälle oder Todesfälle sind telefonisch oder per Fax zu melden. Sollte der Be trieb geschlossen sein (Betriebs ferien usw.), ist die zuständige Suva-Agentur (Ziffer 6) zu benachrichtigen. 5.3. Ärztliches Zeugnis Das Formular «Ärztliches Zeugnis» ist, wenn immer möglich, vom behandelnden Arzt auszufüllen und unverzüglich der zuständigen Suva-Agentur zuzustellen. 5.4. Bezahlung von Rechnungen 5.4.1 Staaten mit Abkommen über Soziale Sicherheit Mit den Staaten Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Gross bri tan nien, Irland, Island, Italien, Kroa tien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern hat die Schweiz Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen. Ereignet sich der Unfall in einem dieser Länder, kann die Suva die Kos ten durch die jeweilige Verbindungsstelle im Ausland begleichen lassen. In der Regel empfiehlt es sich, die Rechnungen direkt zu begleichen und die quittierten Belege der Suva zur Rückerstattung einzureichen. Es können der Suva auch unbezahlte Arzt- oder Spitalrechnungen zur direkten Überweisung übergeben werden. Die Rechnungssteller sind jeweils darauf aufmerksam zu machen, dass, gestützt auf das mit dem betreffenden Land abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen, der in diesem Staat geltende Sozialversicherungstarif anwendbar ist. Hat sich der Versicherte in der privaten Abteilung eines öffentlichen Spitals oder in einer Privatklinik behandeln lassen, hat er die Kosten nach dem in jenem Land gültigen Tarif zu bezahlen; er kann die Rechnung der Suva zur Festsetzung der Rückerstattung unterbreiten. 5.4.2 Staaten ohne Abkommen über Soziale Sicherheit Ereignet sich der Unfall in einem anderen als unter Ziffer 5.4.1 aufgeführten Land, sind die Kosten vom Verunfallten nach dem in jedem Land gültigen allgemeinen Tarif selber zu bezahlen. Bei Vorlage der entsprechen den Belege erstattet die Suva dem Versicherten die Kosten gemäss Ziffer 3.1. zurück. 5

Die wichtigsten Adressen und Telefonnummern 6. Suva-Agenturen Suva Aarau Rain 35 5001 Aarau Suva Basel St.-Jakobs-Strasse 24 4002 Basel Suva Bellinzona Piazza del Sole 6 6501 Bellinzona Suva Bern Laupenstrasse 11 3001 Bern 1 Suva La Chaux-de-Fonds Av. Léopold-Robert 25 2301 La Chaux-de-Fonds Suva Chur Tittwiesenstrasse 25 7001 Chur Suva Delémont Quai de la Sorne 22 2800 Delémont Suva Fribourg Rue de Locarno 3 1701 Freiburg Suva Genève Rue Ami-Lullin 12 1211 Genf 3 Suva Lausanne Avenue de la Gare 19 1001 Lausanne Suva Linth Ziegelbrückstrasse 64 8866 Ziegelbrücke Suva Sion Av. de Tourbillon 36 1951 Sion Suva Solothurn Schänzlistrasse 8 4501 Solothurn Suva St. Gallen Unterstrasse 15 9001 St.Gallen Suva Wetzikon Guyer-Zeller-Strasse 27 8620 Wetzikon Suva Winterthur Lagerhausstrasse 15 8401 Winterthur Suva Zentralschweiz Löwenplatz 1 6002 Luzern Suva Zürich Dreikönigstrasse 7 8022 Zürich Um die Agentur in Ihrer Nähe zu erreichen, wählen Sie: Telefon 0848 820 820 Fax 0848 820 821 Internet: www.suva.ch Für Hilfe im Ausland, wählen Sie die 24-Stunden-Helpline +41 848 724 144. 6

7. Benachrichtigung bei schweren Unfällen Es empfiehlt sich, vor einer Auslandreise die wichtigsten Adressen hier zu notieren. Bei einem Unfall sollten folgende Personen so rasch wie möglich informiert werden: Angehörige (Name, Adresse, Telefonnummer) Arbeitgeber (Name, Adresse, Telefonnummer) Suva-Agentur: 7

Diese Broschüre gehört in Ihr Gepäck Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise Die Suva hofft, dass diese Broschüre Sie auf Ihrer nächsten Auslandreise begleiten wird. Sie enthält wichtige Hinweise, wie nach einem Unfallereignis mit Verletzungsoder gar Todesfolge vorzugehen ist, um den Anspruch auf die Suva-Leistungen möglichst rasch geltend zu machen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und vor allem unfallfreien Auslandsaufenthalt. Suva Postfach, 6002 Luzern Telefon 041 419 58 51 www.suva.ch Bestellnummer 2154.d

Ärztliches Zeugnis/Certificat médical Certificato medico/medical certificate Unfallmeldung 1. Name der verunfallten Person Nom de la personne blessée Cognome e nome della persona infortunata Name and surname of the injured person 1. Angaben über den Verunfallten Name Vorname Geb.-Datum Wohnadresse in der Schweiz 2. Name und Adresse des Arbeitgebers in der Schweiz Nom et adresse de l employeur en Suisse Nome e indirizzo del datore di lavoro in Svizzera Name and address of the employer in Switzerland 3. Beginn der ärztlichen Behandlung (Datum) Début du traitement (date) Inizio della cura medica (data) Date of first medical consultation a) ambulant/ambulatoire/ambulatoria/out-patient Aufenthaltsort im Ausland (genaue Adresse) 2. Name und Adresse des Arbeitgebers in der Schweiz 3. Name und Adresse des behandelnden Arztes oder des Spitals am Aufenthaltsort (wenn möglich auch Telefonnummer) b) stationär/en milieu hospitalier/in ospedale/in-patient 4. Befund Constatations médicales Reperto Signs and symptoms a) Allgemeinzustand/état général/stato generale/general state of health 4. Datum, Zeit und Ort des Unfalls 5. Kurze Schilderung des Unfallhergangs b) Lokalbefund/constatations objectives/reperto locale/special signs 5. Diagnose Diagnostic Diagnosi Diagnosis 6. Art der Verletzung

7. Name und Adresse allfälliger Augenzeugen 8. Fand eine polizeiliche Untersuchung statt? ja nein Wenn ja, Adresse der Polizeistelle 6. Arbeitsunfähigkeit: % vom bis Incapacité de travail: % du au Inabilità al lavoro: % dal al Working incapability: % from till 7. Therapie Thérapeutique Terapia Therapy 8. Prognose Prognostic Prognosi Prognosis 9. Ist der Patient transportfähig? ja nein Le patient est-il transportable? oui non Il paziente è trasportabile? si no Is the patient transferable? yes no 9. Name und Adresse der am Unfall beteiligten Personen Mit welchem Transportmittel? Avec quels moyens de transport? Con quale mezzo di trasporto? With what means of transportation? 10. Am Unfall beteiligte Fahrzeuge Fahrzeug A (Kontrollschildnummer) Fahrzeug B (Kontrollschildnummer) Fahrzeug C (Kontrollschildnummer) 11. Name und Adresse der Haftplichtversicherungsgesellschaft des haftpflichtigen Schadenverursachers 10. Bemerkungen Observations Osservazioni Remarks Ort und Datum Lieu et date Luogo e data Date and place Stempel und Unterschrift des Arztes Timbre et signature du médecin Timbro e firma del medico Stamp and signature of the medical doctor