s t a a t l i c h g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r Weiterbildung Informatiktechniker/in - staatlich geprüft -
1896 i h r v o r t e i l n o 1 Profitieren Sie von über 100 Jahren Erfahrung. Sabel. Seit 1896
s t a a t l i c h g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r Ziel der Weiterbildung: Aufstieg in eine technische Führungsposition Der Informatiktechniker wird von Groß- und mittelständischen Unternehmen beschäftigt oder ist selbständig tätig in den Bereichen: - Hardwareentwicklung - Netzwerkadministration - Internet/Intranet - Support - Kontroll- und Steuerungsaufgaben - Software Engineering - Programmierung - Datenbankadministration - Multimedia Er ist in der Lage, selbständig anspruchsvolle Aufgaben in der Entwicklung von Hard- und Software sowie in der Betriebstechnik auszuführen. Für den Aufstieg in eigenverantwortliche und leitende Positionen im Betrieb hat er die nötige Vorbildung. Dem Hochschulabsolventen hat der Informatiktechniker eine anwendungsorientierte Ausbildung mit Berufspraxis voraus.
Zugangsvoraussetzungen: Eine einschlägige Berufsausbildung, nachgewiesen durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule (Entlassungs- bzw. Jahreszeugnis reicht nicht aus) und eine einjährige Berufspraxis im elektrotechnischen oder im informationstechnischen (IT)-Bereich, sowie in anderen technischen Bereichen ( z.b. Maschinenbau, Fertigungstechnik, SPS, CNC, Bautechnik), wenn zugleich Tätigkeitsanteile im DV-Bereich oder der Informationstechnologie vorliegen. oder Abschluss einer einschlägigen Ausbildung zum staatlich geprüften Technischen Assistent und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 1 Jahr oder Eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 7 Jahren Stundenplan Pflichtfächer Wochenstunden (1.Schuljahr / 2.Schuljahr) Mathematik ( 5/2 ) Technologie ( 4/- ) Datenverarbeitungstechnik ( 4/- ) Betriebssysteme und Administration ( 3/5 ) Kommunikations- und Netzwerktechnik* ( 3/4 ) Softwareentwicklung ( 2/- ) Strukturierte und objektorientierte Entwicklung ( 9/9 ) Datenbanken ( -/4 ) Multimediasysteme und -Anwendungen ( -/3 ) Betriebswirtschaftliche Prozesse ( -/4 ) Betriebspsychologie ( -/2 ) Wirtschaft- und Sozialkunde ( 2/- ) Deutsch ( 2/- ) Englisch ( 2/2 ) Gesamt (36/35) * Ausbildung zum TNA/CCNA (Technischer Netzwerk-Assistent) (Cisco Certified Networking Associate)
s t a a t l i c h g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r Prüfungen Während der Fortbildung Während der Fortbildung finden Schulaufgaben, Kurzarbeiten sowie mündliche Prüfungen statt. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung wird von einem Prüfungsausschuss der GBS-Fachschule für Informatiktechniker München, bestehend aus einem Vertreter der Schulaufsichtsbehörde als Vorsitzenden und den Lehrern der Schule, abgenommen. Das Bestehen der Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung staatlich geprüfte Informatiktechnikerin / staatlich geprüfter Informatiktechniker. Zusatzqualifikation Cisco Certified Networking Associate (CCNA) Im Rahmen der Bildungsinitiative Networking bilden wir Sie zusätzlich zum Technischen Netzwerk-Assistenten (TNA) aus. Die Ausbildung läuft analog zum international anerkannten Cisco-Programm Cisco Certified Networking Associate (CCNA) ab. Mit einem multimedialen Curriculum in deutscher Sprache und praktischen Übungen werden Grundkenntnisse für den Aufbau und den Betrieb von Netzwerken sowie für die Nutzung des Internets vermittelt. Nach Abschluss der Ausbildung können Sie zu besonderen Konditionen eine externe Prüfung zum CCNA ablegen. Abschluss Erwerb der Fachschulreife Fachschülern, die noch keinen Mittleren Schulabschluss besitzen, wird die Fachschulreife verliehen, wenn sie die Erlaubnis zum Vorrücken vom 1. Schuljahr in das 2. Schuljahr erhalten. Erwerb der Fachhochschulreife Gemäß 1 der ErgPOFHR (Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung durch Absolventen von Technikerschulen mit staatlicher Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife) können Absolventen unserer Technikerschule durch eine Ergänzungsprüfung die Fachhochschulreife erwerben. Das Abschlusszeugnis der Technikerschule Staatlich geprüfter Informatiktechniker und das Zeugnis über die Ergänzungsprüfung stellen gemeinsam den Nachweis der Fachhochschulreife dar. CCNA Semester 1: Networking Basics Einführung in Netze Netzgrundlagen Netzmedien Testen von Kabeln Verkabeln von LANs und WANs Ethernet-Grundlagen Ethernet-Technologien Ethernet-Switching TCP/IP-Protokollfamilie und IP-Adressierung Router-Grundlagen und Transportschicht des TCP/IP-Modells CCNA Semester 2: Routers and Routing Basics WANs und Router Einführung in Router Konfiguration eines Routers Informationen zu anderen Geräten Verwalten von Cisco IOS-Software Routing und Routing-Protokolle Distanz-Vektor- Routingprotokolle Fehler- und Steuerungsmeldungen der TCP/ IP-Gruppe Grundlagen der Fehlerbehebung bei Routern Intermediate TCP/IP Access-Listen (ACLs) Die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife umfasst die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik (Bearbeitungszeit 180 Minuten). Die übrigen Prüfungsfächer werden als Fortgangsnoten eingebracht. Der Abschluss Staatlich geprüfter Informatiktechniker schließt also die Fachhochschulreife nicht automatisch ein. Auf jeden Fall ist aber dieser Weg zur Fachhochschulreife sehr rationell, denn man kann sich mit und neben der Fortbildung zum staatlich geprüften Techniker auf die Ergänzungsprüfung vorbereiten.
i h r v o r t e i l n o 2 Alle unsere Schulen wurden vom tüv Süd im Jahr 2006 zertifiziert. Sabel. Geprüfte Qualität.
s t a a t l i c h g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r Fördermöglichkeiten Die Fortbildung an der staatlich anerkannten GBS-Fachschule für Informatiktechnik kann, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nach den Bestimmungen des BAföG, AFG, AFBG und SVG gefördert werden. SVG-Förderung Bitte fragen Sie den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr! REHA-Förderung Bitte wenden Sie sich an Ihren Rehabilitationsträger! AFG-Förderung Bitte wenden Sie sich an das Arbeitsamt! BAföG Bitte wenden Sie sich an Ihr Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung! AFBG (Meister-BAföG) Sie können für die Vorbereitung auf Ihren Fortbildungsabschluss auf Antrag staatliche Förderung erhalten, wenn Sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte Ausbildung abgeschlossen haben. Sie haben dann einen individuellen Rechtsanspruch auf diese Förderung. Eine Altersbeschränkung besteht nicht. Der Staat unterstützt Sie mit monatlichen Beiträgen bis zu - 614 für Alleinstehende ohne Kind, davon 230 Zuschuss, 384 Darlehen; - 829 für Verheiratete, davon 230 Zuschuss, 599 Darlehen; - 1.008 für Verheiratete mit einem Kind, davon 230 Zuschuss, 778 Darlehen; - 793 für Alleinstehende mit einem Kind, davon 230 Zuschuss, 563 Darlehen; - für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179; - Alleinerziehende können monatlich einen Zuschuss bis zu 128 der notwendigen Kosten der Kinderbetreuung erhalten. - Bei einer Rückzahlung kann der Geförderte wählen zwischen einem variablen Zins und einem Festzins, die beide erheblich unter dem marktüblichen Zinssatz liegen. - Für den Vollzug ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zuständig. Änderungen vorbehalten. Sonstiges Beginn Mitte September Dauer 4 Halbjahre Vollzeitunterricht (= 2 Ausbildungsabschnitte) Unterrichtstunden 1./2. Halbjahr: 36 Unterrichtsstunden 3./4. Halbjahr: 35 Unterrichtsstunden Fortbildungsgrundlagen FSO in der jeweils gültigen Fassung. Die vom Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Fortbildung von Technikern erlassenen Lehrpläne und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Die Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen des Fortbildungsteilnehmers und seines Ehepartners ab: - Einkommensfreibeträge des Teilnehmers = 215 + 480 für den Ehegatten + 435 pro Kind; - Einkommensfreibeträge des Ehegatten = 960 + 435 pro Kind. Außerdem erhalten Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen zinsgünstige Bankdarlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.225,82. Diese Maßnahmebeiträge sind einkommens- und vermögensunabhängig. - Der Empfänger der Aufstiegsförderung schließt mit der Deutschen Ausgleichsbank einen privatrechtlichen Darlehensvertrag. - Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit längstens jedoch vier Jahre zins- und tilgungsfrei. - Anschließend ist das Darlehen innerhalb von zehn Jahren in einer monatlichen Mindestrate von 127,82 zurückzuzahlen.
i h r v o r t e i l n o 3 An sieben Standorten in Deutschland können Sie unsere Schulen besuchen. Sabel. Überregionaler Erfolg.
S T A A T L I C H g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r Pluspunkte Unsere Fortbildung ist genau auf die Anforderungen der Praxis ausgerichtet und wird laufend aktualisiert! gute räumliche Ausstattung neueste Hard- und Softwareausstattung hierarchische, optimal auf den Unterricht abgestimmte Netzwerkstruktur Technik und Arbeitsmaterial (Bauteile, Platinen, Kabel...) in der Schule ist kostenlos zu nutzen Software (Windows Vista, XP, Server 2003,.NET,...) ist über Microsoft Alliance erhältlich Cisco Packet Tracer Onlinezugriff auf Cisco Curriculum individuelle Betreuung Förderunterricht sozialpädagogische Betreuung Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Firmenkontakte Zusatzqualifikationen möglich (Labview/SAP ABAP) Angebot von Auslandsaufenthalten Kantine/Bistro Unser Standort liegt zentral, nur 6 Minuten vom Hauptbahnhof!
Kontakt Sollten Sie noch Fragen haben oder ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, wenden Sie sich an uns: Ansprechpartner: Studentenbetreuung: Frau Hirschmann: 089 53 9805-41 Email: hirschmann@sabel.com Schulleitung: Frau Walddobler: 089 539805-58 Email: walddobler@sabel.com
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s t a a t l i c h g e p r ü f t e r i n f o r m a t i k T e c h n i k e r h e r a u s g e b e r G B S G e s e l L s c h a f t f ü r b e r u f s b i l d e n d e S c h u l e n S c h w a n t h a l e r s t r a S S e 5 1-5 7 8 0 3 3 6 M ü n c h e n S t a n d : 3 0. A u g u s t 2 0 0 8