[1] Merkblatt zur Beantragung von Aufenthaltstiteln in der Deutschen Botschaft Riga Allgemeines Lettische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa oder Aufenthaltstitel für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland sind nicht mehr erforderlich. Bei längerfristigem Aufenthalt müssen lettische Staatsangehörige sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie D ) in Lettland leben, benötigen für Besuchsreisen nach Deutschland von bis zu 90 Tagen im Halbjahr kein Visum. Auch für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen pro Halbjahr und/oder der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist die Beantragung eines Visums vor der Einreise nicht erforderlich und der Aufenthaltstitel kann bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden, wenn der Ausländer im Besitz einer der folgenden lettischen Aufenthaltskarten ist: Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers gemäß Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG: Savienības pilsoņa ģimenes locekļa uzturēšanās atļauja"(republic of Latvia residence permit for family members of EU Member States nationals card) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG gemäß Richtlinie 2003/109/EG: Eiropas Savienības pastāvīgais iedzīvotājs Ausländische Studenten, die bereits in Lettland studieren und für maximal 360 Tage an einer deutschen Hochschule studieren möchten, benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum
[2] Aufenthalt zum Zwecke des Studiums im Rahmen der kurzfristigen Mobilität verfügen (Richtlinie 2016/801/EU). Diese Bescheinigung wird auf Antrag der deutschen Hochschule vom BAMF ausgestellt. In allen weiteren Fällen nimmt die Botschaft weiterhin Anträge entgegen. Antragsformulare Die Antragsformulare finden Sie unter dem folgenden Link auf der Webseite der Deutschen Botschaft Riga: https://riga.diplo.de/lv-de/service/05-visaeinreise/-/1588158 Beantragung Die Beantragung ist während der Öffnungszeiten möglich, eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Antrag muss persönlich eingereicht werden. Zur Antragstellung eines Visums für Minderjährige: Bei Minderjährigen müssen beide Eltern oder die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem minderjährigen Kind zur Antragstellung in die Botschaft kommen und die Anträge unterschreiben. Öffnungszeiten der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Montag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Dienstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
[3] Gebühr Visumsgebühr in Höhe von 75,00 für Erwachsene und 37,50 für Minderjährige Zu zahlen bei Antragstellung in bar Ausnahmen: Ehepartner und Kinder von EU-Bürgern erhalten das Visum bei Vorlage entsprechender Nachweise gebührenfrei, sofern sie gemeinsam mit dem EU-Bürger oder zu ihm nach Deutschland reisen Ausländer, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln erhalten (z.b. DAAD, Erasmus), sind von der Gebühr befreit Falls der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird, können die Gebühren nicht erstattet werden. Dauer und Verfahren Visa zum Zweck des Studiums können im Regelfall innerhalb von 4 Wochen ausgestellt werden. Für sonstige Visa muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Entsprechend frühzeitig sollte ein Visum beantragt werden. Die Anträge werden der zuständigen deutschen Ausländerbehörde zur Stellungnahme übersandt. Sobald eine Entscheidung vorliegt, wird der/die Antragsteller/Antragstellerin umgehend von der Botschaft informiert. Zur Entlastung der Botschaft wird dringend gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen, weil diese die Bearbeitung der Visumsanträge verzögern.
[4] Erforderliche Unterlagen 2 vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare Gültiger Reisepass Gültige Aufenthaltserlaubnis für Lettland 2 biometrische Passfotos Visumgebühr in Höhe von 75,00 /37,50 in bar Krankenversicherung (für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts) Weitere Unterlagen je nach Aufenthaltszweck ALLE Dokumente sind im Original und zusätzlich mit zwei einfachen Kopien vorzulegen. Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen mit einer von einem Notar bestätigten Übersetzung vorgelegt werden.
[5] Übersicht über die weiteren Unterlagen Studium in Deutschland Austauschstudenten Studenten Sprachkurs (Erasmus) Studienbescheinigung der lettischen Universität Zulassungsbescheid der deutschen Universität Stipendienbescheinigung und Sperrkonto bei Studienbescheinigung Anmeldebestätigung der lettischen Universität der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wo- Zulassungsbescheid der deutschen Universität chenstunden des gebuchten Kurses (Inten- Motivationsschreiben sivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr Motivationsschreiben mit Darstellung der Pläne nach Abschluss des Sprachkurses Nachweis finanzieller Mittel Nachweis der finanziellen Mittel (mindestens 720,00 monatlich) muss für das erste Studienjahr erbracht einer Bank in Deutschland werden. Folgende Möglichkeiten bestehen: über die nicht durch das Stipendienbescheinigung Stipendium abgedeckte Sperrkonto in Deutschland Summe bis zur Gesamthöhe von rer Personen) gemäß 66-68 AufenthG. Wenden Verpflichtungserklärung der Eltern (ggf. auch ande- 720,00 pro Monat Sie sich hierzu bitte an die für den Wohnort der Eltern (oder der unterstützenden Person) zuständige Ausländerbehörde/deutsche Auslandsvertretung
[6] Nachzug zum Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner Ehepartner / eingetr. Ehepartner / ein- Lebensgetr. Lebens- Ehepartner / eingetr. Lebenspartner partner ist deutscher Staatsanhöriger eines partner ist Ange- ist sonstiger EU-Staatsangehöriger gehöriger Nicht-EU-Staates Nachweis einfacher Deutschgetr. Lebenschen Aufenthalts- Ehepartner / ein- Kopie des deut- Ehepartner / eingetr. Lebenspartner arbeitet in kenntnisse partner ist Arbeitslos / auf Arten / eingetr. Letitels des Ehegat- (Sprachzertifikat Deutschland A1; Start Deutsch beitssuche benspartner 1) Arbeitsvertrag des Ehepartners / eingetr. Lebenspartner Nachweis finanzieller Mittel Nachweis des Krankenversicherungsschutzes für beide Ehegatten / eingetr. Lebenspartner Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und ausreichenden Wohnraum Nachweiseinfacher Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat A1; Start Deutsch 1) Passkopie der/des in Deutschland lebenden Ehepartner / eingetr. Lebenspartner Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde aktuelle Meldebescheinigung des Ehepartners / eingetr. Lebenspartner in Deutschland mit Angabe des Personenstands aktuelle formlose Einladung des Ehepartners / eingetr. Lebenspartner
[7] Erwerbstätigkeit Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Studienabschlüsse, ggf. Nachweis über die Gleichwertigkeit des Ausbildung, u.ä.) Lebenslauf Arbeitnehmer Praktikum/Hospitation Selbstständige Erwerbstätigkeit unterschriebener Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber oder konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland mit Angaben über Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, Arbeitsort und Höhe der Vergütung unterschriebener Praktikumsvertrag mit dem Arbeitgeber in Deutschland oder konkretes Praktikumsplatzangebot mit Angaben über Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, Arbeitsort und Höhe der Vergütung Praktikumsplan, soweit der Inhalt nicht aus dem Vertrag ersichtlich ist Angaben und Nachweise finanzieller Mittel, sofern kein oder nur geringes Gehalt gezahlt wird Einladungsschreiben des vorgesehenen Arbeitgebers mit darin enthaltener Verpflichtungserklärung nach 66-68 AufenthG Businessplan, d.h. eine strukturierte und detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee inklusive Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan, Darstellung des Firmenprofils, Marketingstrategie und Ertragsvorschau, ggf. mit Zusatzangaben über die Anzahl der voraussichtlich entstehenden Arbeitsplätze und einer Erläuterung, inwiefern die Bereiche Innovation und Forschung von dem Vorhaben positiv beeinflusst werden. Nachweis der Finanzierung sollte durch geeignete Unterlagen belegt werden können.
[8] Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Visa für sonstige Zwecke Welche weiteren Unterlagen bei Visa für sonstige Zwecke (Au Pair, Schulbesuch, Freiwilliges Soziales Jahr, Arbeitsplatzsuche, Blaue Karte EU, Familiennachzug zum Kind o.ä.) vorzulegen sind, erfragen Sie bitte im Einzelfall unter der E-Mail- Adresse: info@riga.diplo.de Haftungsausschluss Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.