Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur

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1 Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen (Ärzte und Krankenpfleger) 17a oder 16b AufenthG (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Seit 1. August 2015 kann zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (z. B. Kranken- bzw. Altenpflege oder Ärzte), nach 17a und 16b Aufenthaltsgesetz ein Visum für die Durchführung einer Bildungsmaßnahme (z. B. Sprachkurs und Weiterbildung zum Facharzt) beantragt werden. Voraussetzung ist, dass in Deutschland bei der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle (Handwerks- bzw. Ärztekammer, Bezirksregierung, Landratsamt, Senatsverwaltung) bereits ein Antrag auf Approbation oder Gleichwertigkeit gestellt wurde und die Prüfung bzw. Bewertung ergab, dass es fehlende theoretische Kenntnisse, praktische Fertigkeiten, Erfahrungen oder sprachliche Defizite gibt. Liegen Ihnen entsprechende Bestätigungen vor, bitten wir Sie zur Visumantragstellung an der Botschaft Amman zunächst einen Termin über das Terminvergabesystem der Botschaft in der Kategorie Nationales Visum (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen) NICHT Familienzusammenführung zu buchen. Die Buchung können Sie selbst und gebührenfrei vornehmen. Die Botschaft arbeitet nicht mit Dienstleistungsagenturen zur Terminbuchung zusammen und rät dazu, Angebote solcher Agenturen gründlich zu prüfen. Die Botschaft Amman ist für Sie zuständig, wenn die Bildungsmaßnahme in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden wird. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft Amman Anträge von - Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) - syrischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Syrien - jemenitische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Jemen - irakischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak entgegennimmt. Entsprechende Nachweise über den Wohnsitz sind vorzulegen. Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil, Dahuk und Halabdscha) müssen den Antrag beim Generalkonsulat in Erbil oder der Botschaft in Ankara stellen. Bitte beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme, da mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen ist! Legalisation ausländischer Urkunden: Alle jordanischen Urkunden sind in legalisierter Form vorzulegen. Syrische Schulzeugnisse/Hochschulzeugnisse können derzeit nicht legalisiert werden. Irakische Urkunden müssen durch das irakische Außenministerium vorbeglaubigt vorgelegt werden. Informationen zur Legalisation ausländischer Dokumente finden Sie auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in dem Ihre Urkunde ausgestellt wurde. Falls Sie kein Deutsch, Arabisch oder Englisch sprechen, müssen Sie einen qualifizierten Übersetzer zur Antragstellung mitbringen. Sollten Sie eine 3. Person mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen im Visumverfahren beauftragt haben, muss für diese eine entspreche Vollmacht vorgelegt werden. Alle Antragsteller müssen persönlich zum Termin erscheinen.

2 Für den Visumantrag benötigen Sie folgende Unterlagen: 1. Reisepass (Original + 2 Kopien) Eigenhändig unterschriebener Reisepass - nicht älter als 10 Jahre - Mindestgültigkeit von 6 Monaten - mind. 2 freie Seiten - keine Beschädigungen Kopien der Vorvisa (sofern vorhanden) sind ebenfalls einzureichen. Der Reisepass verbleibt nach Antragsstellung ca Arbeitstage bei Ihrem Antrag in der Botschaft. 2. Antragsformular (2 Mal im Original) Vollständig auf Englisch oder Deutsch ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular für die Erteilung eines nationalen Visums 3. Belehrungsbogen und Kontaktformular (2 Mal im Original) Der Belehrungsbogen muss von jedem Antragssteller persönlich unterschrieben werden. Den Belehrungsbogen sowie das Kontaktformular finden Sie auf der Webseite der Botschaft in der Kategorie Visa für einen langfristigen Aufenthalt in der Rubrik Formulare. 4. Passbild Zwei aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passbilder mit weißem Hintergrund (siehe Erläuterungen zu biometrische Passbilder auf der Webseite) 5. Bearbeitungsgebühren Gebühr in Höhe von 75,00 Euro für Antragssteller ab vollendetem 18. Lebensjahr, (zahlbar in bar bei Antragstellung, in jordanischen Dinar zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft Amman) 6. Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle (Original + 2 Kopien) Der Antrag auf berufliche Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses muss bei der für das Anerkennungsverfahren in Deutschland zuständigen Stelle gestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich daraus, in welchem Bundesland die berufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Als Nachweis reicht hier grundsätzlich aus, dass Sie die Absicht in einem bestimmten Bundesland eine Tätigkeit aufnehmen zu wollen glaubhaft machen können. Dies kann z.b. geschehen durch Nachweise erfolgter Bewerbungen oder dem Nachweis an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen. Über Ihren Antrag stellt Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid aus. Wird festgestellt, dass zwischen dem deutschen und ausländischen Abschluss keine wesentlichen Unterschiede bestehen, wird Ihnen ein Gleichwertigkeitsbescheid ausgestellt. Zur Berufszulassung kann es notwendig sein, dass Sie ggf. noch (fach)sprachliche Qualifizierungsmaßnahmen besuchen müssen. Wird festgestellt, dass zwischen dem deutschen und ausländischen Abschluss wesentliche Unterschiede bestehen, kann Ihnen (je nach Schwere der Abweichungen) ein Defizitbescheid ausgestellt werden. Zur Berufszulassung müssen Sie in diesem Fall noch weitere Prüfungen und ggf. Vorbereitungskurse ablegen.

3 Sollten Sie auf eine Gleichwertigkeitsprüfung verzichten, wird Ihnen eine Bescheinigung hierüber ausgestellt. Diese beinhaltet die Auflage, dass vor der Berufszulassung noch eine Kenntnisprüfung abzulegen ist. 7. Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung / Hochschulabschluss im Heilberuf (Original + 2 Kopien) Dem Visumantrag sind alle Nachweise der erworbenen Kenntnisse in Form von Hochschulabschlüssen / Ausbildungsnachweise vorzulegen. Sollten Sie an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen haben, sind auch hierüber Nachweise in geeigneter Form vorzulegen. Diese Unterlagen müssen, soweit zutreffend, mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische vorgelegt werden. 8. Berufserlaubnis (Original + 2 Kopien) Bitte fügen Sie dem Visumantrag die Berufserlaubnis des Gesundheitsministeriums Ihres Heimatlandes / des Landes in dem Sie zuletzt tätig waren bei. Diese muss, soweit zutreffend, mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische vorgelegt werden. 9. Motivationsschreiben (Original + 2 Kopien) Ihren Antragsunterlagen ist ein aussagekräftiges, selbstverfasstes Motivationsschreiben vorzulegen. Das Schreiben sollte vorzugsweise auf Deutsch verfasst sein, hilfsweise auf Englisch. 10. Lebenslauf (Original + 2 Kopien) Ihren Antragsunterlagen ist ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf beizufügen. Dieser sollte Ihren beruflichen Werdegang klar wiedergeben. Der Lebenslauf sollte vorzugsweise auf Deutsch verfasst sein, hilfsweise auf Englisch. 11. Finanzierungsnachweis (Original + 2 Kopien) Bei Antragsstellung müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Mittel besitzen, um die Teilnahme der in Deutschland geplanten Maßnahmen finanzieren zu können. Planen Sie sich länger als ein Jahr in Deutschland aufzuhalten, müssen Sie bei Antragsstellung zudem nachweisen, dass Sie auch die Kosten über das 1. Jahr hinaus tragen können. Ihnen müssen für das 1. Jahr mindestens 8.640,- Euro (monatlich 720,-Euro) zur Verfügung stehen. Für jeden Folgemonat müssen Sie nachweisen, dass Ihnen die erforderlichen 720,- Euro zur Verfügung stehen. Auch dies müssen Sie bereits bei Antragsstellung nachweise bzw. glaubhaft darlegen. Folgende Optionen der Finanzierung stehen gleichberechtigt nebeneinander: a) Sperrkonto In diesem Verfahren ist bei einem Deutschen Geldinstitut ein sogenanntes Sperrkonto zu eröffnen. Dies können Sie bei jeder beliebigen Bank in Deutschland eröffnen, die dieses Verfahren anbietet. Hierbei ist die Gesamtsumme von mindestens 8.640,- Euro zuzüglich anfallender Bankgebühren in Deutschland auf dem Sperrkonto einzuzahlen. Von diesem Betrag darf monatlich maximal über 720,-Euro verfügt werden. (Informationen finden Sie auf der Webseite zu nationalen Visa in der Rubrik Formulare und Informationen.) b) Verpflichtungserklärung In diesem Verfahren ist von einem in Deutschland wohnhaften Sponsor eine Verpflichtungserklärung bei der für dessen Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abzugeben. Die Verpflichtungserklärung muss den Zweck und die Dauer benennen und den Vermerk

4 Finanzierung nachgewiesen tragen. Der Vermerk Finanzierung glaubhaft gemacht reicht NICHT aus. 12. Nachweis über die Teilnahme einer Anpassungsmaßnahme (Original + 2 Kopien) Aus der Anmeldebestätigung muss hervorgehen, dass die Teilnahme an einer konkreten Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich ist oder das ein Platz für den Antragssteller zur Verfügung steht. Sollte sich die Einreise in das Bundesgebiet verzögern, sollt ein Ausweichtermin genannt sein. Die Anmeldebestätigung muss folgende Informationen enthalten: Informationen zum Bildungsträger Nachweis der staatlichen Anerkennung, Zertifizierungsnachweis oder Nachweis der öffentlichen Förderung Schulungsort der Maßnahme Zeitpunkt und geplante Dauer der Qualifizierungsmaßnahme Eingangs- und Zielsprachenniveau Anteil von betrieblichen Phasen während der Maßnahme (Vergütung dieser Phasen) 13. Notwendige Sprachkenntnisse Um erfolgreich an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen zu können, ist es grundsätzlich notwendig bereits über Deutschkenntnisse zu verfügen. Für Qualifizierungsmaßnahmen werden daher in der Regel Grundkenntnisse verlangt. Der Nachweis hierüber kann durch Vorlage anerkannter Sprachzertifikate erbracht werden. In Jordanien werden zurzeit die Zertifikate des Goethe Instituts sowie das Österreichische Sprachdiplom anerkannt. Sollten die Anbieter der Qualifikationsmaßnahmen keine Mindestvoraussetzungen an die Sprachkenntnisse knüpfen, müssen Sprachkenntnisse wie folgt nachgewiesen werden: Mindestniveau B1, es sei denn, ein Sprachkurs ist Bestandteil der Maßnahme Sprachkenntnisse auf Niveau B1 müssen auch nachgewiesen werden, wenn der Antragssteller lediglich die Kenntnisprüfung in Deutschland ablegen möchte. Sollte Sie noch keine bzw. nicht ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit vor Teilnahme an der Qualifikationsmaßnahme einen Sprachkurs zum Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse zu besuchen. Die Anmeldung zur Teilnahme am qualifizierenden Sprachkurs muss bereits bei Antragsstellung vorliegen. Die Gebühren für den Sprachkurs müssen bereits bezahlt sein, ein Nachweis hierüber ist vorzulegen. Von syrischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen: Syrische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung 2 x Kopien eines Nachweises einer aktuellen Polioimpfung (bei Aufenthalt in Jordanien von weniger als 3 Monaten) Von irakischen Antragsstellern zusätzlich vorzulegende Unterlagen: Irakische Identitätskarte im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung Irakischer Staatsangehörigkeitsausweis im Original sowie 2 Kopien samt deutscher Übersetzung Irakische Dokumente werden bis auf weiteres nicht legalisiert und sind mit einer Überbeglaubigung des irakischen Außenministeriums vorzulegen. Informationen zu irakischen Dokumenten finden Sie unter anderem auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen im Irak.

5 Reisepässe und ID-Karten erhalten Sie nach Überprüfung durch die Botschaft nach ca Arbeitstagen zurück. Alle anderen im Original vorgelegten Dokumente verbleiben bis zum Abschluss des Visumverfahrens in der Botschaft. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie alle Unterlagen vollständig und sortiert bei Antragstellung einzureichen. Ebenfalls bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Anträge wahrheitsgemäß in lesbarer lateinischer Schrift ausgefüllt sind und lesbare Kopien eingereicht werden. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern oder Sie zu einem erneuten Vorsprachetermin vorzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines unvollständigen Antrags zu längeren Bearbeitungszeiten und zur Ablehnung führen kann. Falls Sie nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft wohnhaft sind, kann der Antrag nicht angenommen werden. Der Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland bzw. eine Reisekrankenversicherung ist er nach Abschluss des Visumverfahrens vorzulegen. Die Botschaft wird Sie entsprechend informieren, sollte Ihr Visumantrag positiv beschieden werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen kann keine Gewähr übernommen werden. Stand: März 2018

6 Checkliste für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland Reisepass (Original + 2 Kopien) Antragsformular (2 Mal im Original) Belehrungsbogen und Kontaktformular 2 Passbilder Bearbeitungsgebühren Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle (Original + 2 Kopien) Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung / Hochschulabschluss im Heilberuf (Original + 2 Kopien) Berufserlaubnis (Original + 2 Kopien) Motivationsschreiben (Original + 2 Kopien) Lebenslauf (Original + 2 Kopien) Finanzierungsnachweis (Original + 2 Kopien) Nachweis über die Teilnahme einer Anpassungsmaßnahme (Original + 2 Kopien) Nachweis über Sprachkenntnisse (Original + 2 Kopien) Syrische Staatsangehörige reichen bitte zusätzlich ein: syrische Identitätskarte mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien) 2 x Kopien eines Nachweises einer aktuellen Polioimpfung (bei Aufenthalt in Jordanien von weniger als 3 Monaten) Irakische Staatsangehörige reichen bitte zusätzlich ein: irakische Identitätskarte mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien) irakischer Staatsangehörigkeitsnachweis mit entsprechender deutscher Übersetzung (Original und 2 Kopien)

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