Zuwendung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016 zur Projektförderung Zuwendungsbescheid Musik 21 Niedersachsen Zuwendungsbescheid

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Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Musik 21 Niedersächsische Gesellschaft für Neue Musik e.v. Herrn Stephan Meier Edwin-Oppler-Weg 5 30167 Hannover Bearbeitet von Manuela Schmettkamp E-Mail: Manuela.Schmettkamp@mwk.niedersachsen.de Fax: 0511 120 99 2567 Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den 33 57312/10 (2016) 2567 26.04.2016 Zuwendung aus Landesmitteln des Haushaltsjahres 2016 zur Projektförderung Zuwendungsbescheid Musik 21 Niedersachsen 2016 Zuwendungsbescheid Anlagen: Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Informationsblatt zu EU-Beihilfe Merkblatt Belege Rechtsbehelfsverzicht/Abruferklärung Sehr geehrter Herr Meier, auf Ihren Antrag vom 23.11.2015 in Verbindung mit der am 12.04.2016 geschlossenen Zielvereinbarung zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und Ihrer Einrichtung gewähre ich Ihnen gemäß 23 und 44 der Nieders. Landeshaushaltsordnung (LHO) für das Haushaltsjahr 2016 eine Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 175.000,00. (in Worten: einhundertfünfundsiebzigtausend Euro). Die mit den vorläufigen Zuwendungsbescheiden vom 16.12.2015 und 08.04.2016 gewährten Abschläge auf die zu erwartende Landesförderung für das Jahr 2016 werden auf den o.g. Förderbetrag von 175.000,00 angerechnet. Ausgezeichnet mit dem Dienstgebäude u. Paketanschrift Leibnizufer 9, 30169 Hannover Stadtbahnen: Linien 10 u. 17 Clevertor Telefon (0511) 120-0 Telefax (0511) 120 2801 oder (0511) 120 99-Durchwahl E-Mail: Poststelle@mwk.niedersachsen.de Überweisung an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Konto 106 022 304 Nordd. Landesbank Hannover (BLZ 250 500 00) IBAN: DE19250500000106022304 SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX Zuwendungsbescheid 03-2016.docx

- 2 - Die Förderung wird nach den Voraussetzungen des Kapitels I sowie des Artikels 53 des Kapitels III der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) gewährt. Auf die Berichterstattungs- und Veröffentlichungspflichten der Artikel 9 und 11 der AGVO wird hingewiesen. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung. Zur Vermeidung von Rückforderungen bitte ich um sorgfältige Beachtung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die gemäß 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides sind. 1. Zuwendungszweck Die Zuwendung ist zur Erfüllung der in der oben genannten Zielvereinbarung beschriebenen Aufgaben zu verwenden. Entsprechend der Zielvereinbarung sind 95.000,00 für die Weiterleitungsverträge im Rahmen der Konzeptionsförderung und 40.000,00 als Projektmittel zur Ausschreibung bestimmt. 2. Kosten- und Finanzierungsplan Grundlage für diese Bewilligung ist die Zielvereinbarung vom 12.04.2016, der am 23.11.2015 vorgelegte Antrag, sowie der mit Mail vom 25.04.2016 aktualisierte Kosten- und Finanzierungsplan. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben für dieses Projekt auf 258.350,00 festgelegt. Den Kosten- und Finanzierungsplan vom 25.04.2016 erkläre ich für verbindlich. Änderungen sind mir umgehend mitzuteilen (Ziffer 5 ANBest-P). 3. Bewilligungsart und Auszahlung der Mittel Die Zuwendung wird Ihnen als Festbetragsfinanzierung gewährt. Sie darf insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. Wegen der Höhe der Zuwendung bitte ich, nur bedarfsgerechte Teilbeträge abzurufen. Ich verweise auch auf Ziffer 1.4 der ANBest-P.

- 3-4. Bewilligungszeitraum Der Bewilligungszeitraum beginnt am 12.10.2015 und endet am 31.12.2016. Das bedeutet, dass das Projekt einschließlich der finanziellen Abwicklung (Zahlung aller Rechnungen) bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein muss. Ausgaben, die nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes anfallen, können nicht mehr als zuwendungsfähig anerkannt werden; dies kann unter Umständen eine Kürzung der Zuwendung zur Folge haben. Sollten Sie den Bewilligungszeitraum nicht einhalten können, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde zum 12.10.2015 erteilt. Einen bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes nicht verausgabten Restbetrag bitte ich umgehend - ohne weitere Aufforderung durch den Zuwendungsgeber unter Angabe des o. g. Aktenzeichens zurückzuzahlen. 5. Nebenbestimmungen a) Besserstellungsverbot Aufgrund des Besserstellungsverbotes aus Ziffer 1.3 der ANBest-P können anfallende Reisekosten sowie Kosten für Übernachtung und Verpflegung nur insoweit als zuwendungsfähig anerkannt werden, als sie den aktuellen Vorschriften des 98 Nieders. Beamtengesetz (NBG) ) i. d. F. vom 19.02.2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15.12.2006 (Nds. GVBl. S. 597) in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) entsprechen. Ich weise insbesondere auf folgende Punkte hin: - Ausschlussfrist Der Antrag auf Erstattung von Reisekosten muss innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise gestellt werden. - Wegstreckenentschädigung Grundsätzlich können bei Kfz-Nutzung 0,20 Euro je Kilometer geltend gemacht werden, höchstens jedoch 60 Euro pro Reise. Es gibt keine Mitnahmeentschädigung mehr. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse anerkannt. - Übernachtungsgeld Ohne Belegnachweis können bis zu 11 Euro anerkannt werden, mit Beleg aber ohne Begründung bis zu 60 Euro und mit Beleg und konkreter Begründung können die tatsächlichen Kosten anerkannt werden. Der Abzug für Frühstück beträgt 4,80 Euro (20 v. H. des vollen Tagegeldes).

- 4 - - Tagegeld (Verpflegung) Bei einer Abwesenheit von 24 Stunden beträgt das Tagegeld 24, bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden können bis zu 12 gewährt werden, für den An- und Abreisetag beträgt das Tagegeld 12. Es wird kein Tagegeld bei unentgeltlicher Verpflegung gewährt; in diesem Falle sind für Frühstück 20 v. H., für Mittag- und Abendessen jeweils 40 v. H. des Tagegeldes abzuziehen. b) Weiterleitung der Mittel zur Konzeptionsförderung Die Weiterleitung der Mittel an die Partnerakteure erfolgt entsprechend der Zielvereinbarung vom 12.04.2016. Mit den Partnerakteuren sind jährliche Weiterleitungsverträge zu schließen. Verbindliche Muster der Weiterleitungsverträge wurden zuvor mit Musik 21 abgestimmt. Die Partnerakteure legen Musik 21 einen Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan und konkretem Maßnahmeplan für das entsprechende Haushaltsjahr (hier für 2016) vor. Die Jahresplanungen der Partnerakteure werden der Kommission Neue Musik in ihrer ersten Sitzung zur Kenntnis vorgelegt. Die Partnerakteure müssen in ihrer Jahresplanung klare Ziele definieren. Diese stellen die Grundlage für die notwendige Auswertung in einem Soll-Ist-Vergleich im Verwendungsnachweis dar. Musik 21 prüft, ob die im Antrag beschriebenen konkreten Maßnahmen und damit verbunden Ausgaben den Zielen und Maßnahmen aus der Zielvereinbarung 2016-2019 zwischen MWK und Musik 21 entsprechen. Die Partnerakteure erbringen den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Landesmittel bis zum 01.03.2017 auf dem Verwendungsnachweis-Vordruck (Anlage wurde bereits übersandt). Dabei ist eine Auflistung der einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge unerlässlich. Der Partnerakteur erstattet Musik 21 die Zuwendung, soweit bei der Verwendungsnachweisprüfung durch Musik 21 feststellt wird, dass die Zuwendung nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird oder die Vorgaben dieses Vertrages nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, insbesondere in Bezug auf die Vorlage des Verwendungsnachweises oder der Mitteilungspflichten, erfüllt wird. Musik 21 sieht regelmäßig von einer Erstattung ab, wenn der zu erstattende Betrag 1.000,00 Euro nicht übersteigt. Der Erstattungsanspruch ist vom Verein mit 5 v. H. über Basiszinssatz nach 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jährlich zu verzinsen. Von der Geltendmachung des Zinsanspruches sieht Musik 21 regelmäßig ab, wenn die Zinsen 50,00 Euro nicht übersteigen.

- 5 - c) Ausschreibung und Weiterleitung der Projektmittel Die Ausschreibung der Projektmittel erfolgt durch Musik 21 für die Dauer von mindestens 6 Wochen. Es gelten die abgestimmten Förderrahmenbedingungen für die Gewährung von Projektmitteln des Landes Niedersachsen im Rahmen von Musik 21 Niedersachsen für Ensembles, Einzelkünstler, Komponisten und Veranstalter für das Jahr 2016 vom 07.01.2016. Alle eingereichten Projektanträge werden von Musik 21 mit einem Votum zur fachlichen Beratung bei der Kommission Neue Musik beim MWK vorgelegt. Soweit Musik 21 für diese Projekte nicht selbst Veranstalter ist, werden Kooperationsverträge geschlossen. Verbindliche Muster der Kooperationsverträge wurden zuvor mit Musik 21 abgestimmt. Für jede Veranstaltung kann der Partnerakteur eine Veranstaltungspauschale in Höhe von 200,00 Euro für anteilig Telefonkosten, Reinigung, Verbrauchsmaterial, laufende Versicherungen in Anspruch nehmen, die seinen Kostenrahmen jedoch nicht erhöht. Hinweis bei der Weiterleitung von staatlichen Mitteln (Konzeptionsförderung und Projektmittel) des MWK etc. Die Weiterleitung von staatlichen Mitteln erfordert eine Prüfung des EU-Beihilferechts. Nach Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in der Fassung des am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon (Konsolidierte Fassung bekanntgemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 9.5.2008, S. 47) untersagt staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Weiterführende Informationen können Sie hierzu auch unserer Webseite unter folgendem Link entnehmen http://www.mwk.niedersachsen.de/themen/kultur/antragsverfahren_zur_landeskulturfoerderung/eu beihilferecht/eu-beihilferecht-und-die-anwendung-auf-die-oeffentliche-kulturfoerderung-- 127366.html d) Hinweis auf Landesförderung In unterstützenden Publikationen, in Veröffentlichungen und auf Plakaten geförderter Veranstaltungen etc. ist auf die Förderung durch das Land Niedersachsen hinzuweisen. Unmittelbar nach Erscheinen der Publikationen bitte ich um Übersendung von zwei Freistücken.

- 6-6. Vorlage des Verwendungsnachweises Der Verwendungsnachweis ist mir auf dem dafür vorgesehenen Vordruck in einfacher Ausfertigung innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, also spätestens bis zum 30.06.2017, zur Prüfung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus folgenden Unterlagen - Verwendungsnachweis-Vordruck für das Gesamtprojekt - Kopien der Weiterleitungsverträge zur Konzeptionsförderung - geprüfte Verwendungsnachweise zur Konzeptionsförderung inkl. Sachberichte - Kopien der Kooperationsverträge - zahlenmäßiger Nachweis für das geförderte Gesamtprojekt - Sachbericht zum geförderten Gesamtprojekt Der Sachbericht soll die jährlichen Projektziele den erreichten Projektergebnissen gegenüber stellen. Die Originalrechnungsbelege sind für eine evtl. Prüfung bereitzuhalten und auch nach Abschluss der Prüfung noch mindestens fünf weitere Haushaltsjahre aufzubewahren. Bezüglich der weiteren Anforderungen an den Verwendungsnachweis verweise ich auch auf Ziffer 6 und 7 der ANBest-P. 7. Widerruf und Rückforderung Sofern die Zuwendung nicht oder nicht ihrem Zweck entsprechend, unwirtschaftlich oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung verwendet wurde oder die Auflagen dieses Bescheides nicht erfüllt wurden, kann der Zuwendungsbescheid widerrufen und die Zuwendung zurückgefordert werden. Ich verweise ausdrücklich auf Ziffer 8 ANBest-P. Strafbar macht sich auch, wer gegen die ihm auferlegten Mitteilungspflichten verstößt. Verwiesen wird hierzu auch ausdrücklich auf Ihre diesbezügliche Erklärung im Antrag. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover erheben.

- 7 - Hinweis: Die Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, indem Sie auf beigefügtem Vordruck erklären, dass Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage (Schmettkamp)