Kriterien für das Förderprogramm KLASSE mit MUSIK

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Transkript:

Bitte reichen Sie diesen Antrag bis zum 15.02.2017 ein. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Im Rahmen des Förderprogramms KLASSE mit MUSIK Stand: Januar 2017 Kriterien für das Förderprogramm KLASSE mit MUSIK Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Neu einzurichtendes oder zusätzliches instrumentales Klassenmusiziermodell Die antragstellende Schule möchte ein neues instrumentales Klassenmusizierkonzept im regulären Musikunterricht beginnen. Auch ein zweites Modell parallel zu einem bestehenden, z. B. eine zusätzliche Streicherklasse parallel zur bestehenden Bläserklasse ist förderungsfähig. Ein bestehendes Modell oder dessen Weiterführung in einem neuen Jahrgang ist nicht förderungsfähig. Ebenso nicht förderungsfähig sind Musiziermodelle außerhalb des regulären Musikunterrichts, etwa freiwillige Arbeitsgemeinschaften. 2. Inhaltliche Begleitung und Beratung Die Förderung sieht eine inhaltliche Begleitung und Beratung durch den Landeskoordinator Klassenmuszieren und den Landesmusikrat vor. 3. Ein nachhaltiges Konzept wird im Antragsformular dargestellt Die Konzeption ist mindestens zweijährig angelegt (z. B. Jahrgang 5 und 6) und in den Musikunterricht eingebunden. Sie bezieht die curricularen Vorgaben des Kern- bzw. Schulcurriculums ein. Realistische Perspektiven für eine Weiterführung des Modells sind erwünscht. Zwei Lehrkräfte sind in die Konzeption mit eingebunden. Jede*r Schüler*in erhält zusätzlich zum Schulmusikunterricht qualifizierten Instrumentalunterricht in kleineren Gruppen. Zum Konzept gehört eine jährliche Abschlusspräsentation der Ergebnisse. Zeitungsartikel, die vor oder während der Projektlaufzeit in der örtlichen Presse erscheinen, sind dem Landesmusikrat und dem Landeskoordinator zeitnah als Pdf-Datei zu übersenden. Wünschenswert wäre dabei auch die Erwähnung der Förderer (Landesmusikrat Niedersachsen, Nds. Kultusministerium, HAUPTSACHE:MUSIK) sowie der Kooperationspartner (z. B. Ihre Musikschule) und eventuell weiterer Sponsoren. Es empfehlen sich erprobte Konzeptionen (z. B. Streicherklasse nach Rolland), da die Neukonzeption neben der eigentlichen Organisation einen erheblichen zeitlichen Einsatz von einzelnen Lehrkräften abverlangen würde. 4. Fortbildung Mindestens zwei Schulmusiklehrkräfte besuchen vor oder während des ersten Projektjahrs der geplanten Laufzeit des Modells eine mit dem Konzept im Zusammenhang stehende mehrtägige Fortbildung. Entsprechende Nachweise sind dem Landesmusikrat Niedersachsen nach Erhalt zuzusenden. Eine bereits besuchte Fortbildung innerhalb der letzten drei Jahre kann berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie den Nachweis der Bewerbung in Kopie bei (möglichst als Pdf-Datei). Bei der Suche nach geeigneten Fortbildungen unterstützt der Landeskoordinator Klassenmuszieren. 5. Kooperationsvertrag mit außerschulischem Partner Ein Kooperationsvertrag (z. B. mit einer Musikschule) liegt vor oder wird zeitnah abgeschlossen. 6. Finanzierung Die Förderung kann zur Anschaffung von Instrumenten und Unterrichtsmaterial und / oder zur (Teil-)Finanzierung von Instrumentallehrkräften verwendet werden. Dem Antrag liegt ein kurzer Finanzierungsplan mit Angaben zu Einnahmen/Ausgaben bei, aus dem hervorgeht, wie die Mittel eingesetzt werden sollen (z. B. Kauf von Instrumenten, anteilige Finanzierung der Instrumentalunterrichtsgebühren usw.). Lehrkräfte des Landes können keine zusätzlichen Mittel für die Erteilung von Instrumentalunterricht oder organisatorischen Aufgaben erhalten. Die Zuwendung der Gelder erfolgt entweder an einen Förderverein oder an den Kooperationspartner. KONTAKT Landeskoordinator Klassenmusizieren Uwe Mäneke MAIL maeneke@klassemitmusik.de Landesmusikrat Niedersachsen e.v. Hannes Piening Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover TEL 0511-1 23 88 19, FAX 0511-1 69 78 16 MAIL h.piening@lmr-nds.de Seite 1 von 7

Durchschrift an: Landesmusikrat Niedersachsen Nds. Kultusministerium Arnswaldtstraße 28 Referat 25 30159 Hannover Postfach 161 h.piening@lmr-nds.de 30001 Hannover sven.stagge@mk.niedersachsen.de 1. Antragstellerin / Antragsteller (Schule) Name der Schule Schulform Postleitzahl und Ort Straße Tel. der Schule Fax Email d. Schule Name der Schulleitung _ Regionalabteilung der Schule Name des Projekts Die o.g. Schule stellt zum ersten Mal einen Antrag 2. Ansprechpartner und Projektleitung Die Gesamtleitung des Klassenmusizierprojektes hat die Lehrkraft: Frau / Herr (Name) bis geplante Projektlaufzeit (Zeitraum, in dem das Projekt durchgeführt werden soll, mindestens zwei Jahre, spätester Start 1.2.2018) hat sich zuvor schon einmal beim Förderprogramm Klasse mit Musik" beworben Sie / er... unterrichtet Musik als Hauptfach hat Schulmusik studiert unterrichtet Musik fachnah hat folgende Zusatzqualifikationen, die für das Projekt hilfreich sein werden: Hinweis: In der Regel ist die / derjenige, der die Gesamtleitung des Projektes übernimmt, auch der Ansprechpartner für das Projektmanagement. Da während des regulären Schulbetriebs kaum Zeit für Rückfragen oder Beratung ist, tragen Sie bitte hier eine Telefonnummer ein, unter der Sie außerhalb der Schulzeit erreichbar sind: Telefon: E-Mail d. Projektleitung: 3. Art des Projekts Das Klassenmusizierprojekt entspricht folgendem Modell: Streicherklasse BläserKlasse Trommel-/Percussion-Klasse Bandklasse Band ohne Lehrer Keyboardklasse das o. g. Modell soll nach folgendem Konzept / nach folgender Methode unterrichtet werden: bei geplanter Abänderung eines etablierten Modells dieses unter weitere Bemerkungen erläutern (vgl. Punkt 12) anderes Klassenmusizierprojekt: Bitte erläutern (vgl. Punkt 12) bevorzugte Musikrichtungen / Musikstile des Klassenmusizierens werden künftig sein (Mehrfachnennungen möglich): Seite 2 von 7

An der antragstellenden Schule existiert noch kein Klassenmusizierprojekt An der antragstellenden Schule existiert bereits folgende(s) Klassenmusizierprojekt(e): 4. Organisatorischer Rahmen a) Schulform, an der das Klassenmusizierkonzept eingerichtet werden soll: GS HS RS OS GY Förderschule IGS KGS Privatschule b) Das Klassenmusizierprojekt soll in den Jahrgängen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 durchgeführt werden. c) Das Klassenmusizierprojekt soll im regulären Musikunterricht stattfinden. Eine Verknüpfung zum gültigen Kerncurriculum (KC) ist gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen dieses Klassenmusizierprojektes Zensuren oder eine Leistungsbeurteilung im Musikunterricht. oder: zusätzlich zum regulären Musikunterricht, z. B. im Ganztagsangebot / als AG stattfinden, die Schülerinnen und Schüler bekommen keine Zensuren / Leistungsbeurteilung am Ende des Schuljahres, die Teilnahme ist damit freiwillig. Anmerkung: Sollte dies der Fall sein, ist das Projekt in der Regel nicht förderungsfähig. d) wöchentliche Stundenzahl im Klassenmusizierprojekt: In der regulären Stundentafel sind in den o. g. Jahrgängen Stunden wöchentlicher Musikunterricht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler, die am neuen Klassenmusizierprojekt teilnehmen, erhalten insgesamt Stunden Musikbzw. Orchesterunterricht (diese Zahl kann mit der regulären Stundenzahl identisch oder etwas erhöht sein). Diese Angaben sind OHNE den Instrumentalunterricht in Kleingruppen (vgl. Punkt 7) e) das Klassenmusiziermodell soll an der Schule dauerhaft etabliert werden, das heißt, jährlich soll ein neuer Jahrgang mit diesem Modell starten und dieses jeweils über den angegebenen Zeitraum durchlaufen anderer Ablauf (bitte unter Punkt 12 erläutern) f) Die Schule ist eine Ganztagsschule (GTS) keine Ganztagsschule g) Die Schule ist in der Regel -zügig und wird von insgesamt (Anzahl) Schülern besucht. h) Das Klassenmusizierprojekt wird durchgeführt im Klassenverband klassenübergreifend in einem Jahrgang ( Verleistung, im Band ) jahrgangsübergreifend schulformübergreifend i) Am Klassenmusizierprojekt nehmen voraussichtlich insgesamt (Anzahl) Kinder teil. Die Schülerinnen und Schüler können ohne musikalische Vorkenntnisse am Projekt teilnehmen. Folgende Vorkenntnisse sollten bei den Schülerinnen und Schülern bereits vorhanden sein: 5. Personal, Zuständigkeiten und Qualifikation In das Projekt sind mindestens zwei Musik-Lehrkräfte der Schule eingebunden. Eine davon ist in der Regel die Projektleitung (vgl. Punkt 2). Diese sollte hier nicht noch einmal genannt werden. Daneben ist / sind folgende Lehrkräfte in das Projekt involviert: 2. (Name) Tätigkeit an der Schule: unterrichtet Musik als Hauptfach hat Musik studiert unterrichtet Musik fachnah Seite 3 von 7

hat folgende Zusatzqualifikationen, die für das Projekt hilfreich sein werden: 3. (Name) Tätigkeit an der Schule: unterrichtet Musik als Hauptfach hat Musik studiert unterrichtet Musik fachnah hat folgende Zusatzqualifikationen, die für das Projekt hilfreich sein werden: Folgende inhaltlich mit dem geplanten Projekt im Zusammenhang stehende Fortbildungen wurden von mindestens zwei Schulmusiklehrkräften in den letzten 3 Jahren bereits besucht (entsprechende Nachweise sind beizufügen): von Herrn/Frau im Jahr : Titel/Inhalt: von Herrn/Frau im Jahr : Titel/Inhalt: bisher wurden noch keine entsprechenden Fortbildungen besucht, folgende ist / sind jedoch angedacht: (Titel / Datum der Fortbildung) (Titel / Datum der Fortbildung) 6. Instrumente Folgende Besetzung ist im Klassenmusizierprojekt angedacht (bitte Art und ungefähre Anzahl der Instrumente angeben): Die Instrumente sollen (überwiegend) gekauft (überwiegend) geliehen werden. 7. Instrumentalunterricht Zusätzlich zum regulären Musikunterricht erhält die Musikklasse wöchentlich (Anzahl) Stunde/n Instrumentalunterricht in (Anzahl) Kleingruppen von jeweils ca. Schülerinnen und Schülern (voraussichtliche durchschnittliche Gruppengröße). Dazu wird unsere Schule mit einem Kooperationspartner öffentliche Musikschule private Musikschule / Verein o.ä. zusammenarbeiten. Name und Anschrift des Kooperationspartners: Die o.g. Kleingruppen (Register) unterteilen sich in folgende Instrumentengruppen (z. B. hohes Blech, Holzbläser,...): Die Kleingruppen werden von insgesamt (Anzahl) Instrumentallehrerinnen / -lehrern unterrichtet. Die Schulmusiklehrkraft gibt selbst auch Instrumentalunterricht im Register auf folgendem Instrument / auf folgenden Instrumenten: Seite 4 von 7

Falls bekannt: Namen, Instrumentengruppen und Qualifikation der Instrumentallehrer /-innen: Name Instrument Qualifikation Name Instrument Qualifikation Name Instrument Qualifikation 8. Perspektivische Fortführung bzw. Weiterentwicklung des Projekts: Nach Beendigung der mindestens zweijährigen Projektlaufzeit ist eine Fortführung des Konzepts wie folgt angedacht: 9. Kosten / beantragte Zuwendung (die detaillierte Darstellung der Kosten ergibt sich aus dem beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan, Anlage s.u.). Ausgaben gesamt Einnahmen (ohne Zuwendung Klasse mit Musik ) beantragte Zuwendung (aus Klasse mit Musik, max. 4.000 Euro) 10. Kooperationspartner / Zuwendungsempfänger Tragen Sie bitte hier das Konto ein, auf das im Falle einer Förderung die Zuwendung überwiesen werden soll: Kooperationspartner / Zuwendungsempfänger (z.b. Förderverein) IBAN BIC Institut 11. Erklärungen Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Es ist bekannt, dass - der Antragssteller mit der Antragstellung vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns befreit ist. Alle finanziellen Verpflichtungen erfolgen bis zu einer Förderungszusage / bis zum Zuwendungsbescheid auf eigenes finanzielles Risiko. - nur Ausgaben berücksichtigt werden können, die bis zum 1.2.2018 entstehen. - die Abrechnung der Ausgaben (Verwendungsnachweis) bis zum 30.4.2018 erfolgt. Die Gesamtfinanzierung des beantragten Vorhabens ist gesichert. Die in diesem Antrag und in den weiteren Antragsunterlagen gemachten Angaben sind vollständig und richtig. Sofern sich im laufenden Projekt eine Änderung im Kosten- und Finanzierungsplan (Erhöhung von Einnahmen oder Verringerung von Ausgaben) ergibt, wird dem Landesmusikrat umgehend ein geänderter Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt. Es ist dem Antragsteller bekannt, dass eine Nicht-Erfüllung der o. g. Förderkriterien während der Projektlaufzeit (vgl. Kriterien 1-6) zur Rückzahlung einer eventuellen Zuwendung führen können. Es wird versichert, dass die Honorare für eine Projekttätigkeit nicht zusätzlich von 3. Seite finanziert werden (Vermeidung einer Doppelfinanzierung), d.h., dass z. B. Landesbedienstete keine Honorare aus dem Projekt erhalten können. Unterschrift der projektverantwortlichen Lehrkraft Unterschrift der Fachgruppenleitung Musik Unterschrift der Schulleitung (Antragsteller/-in) Unterschrift des Kooperationspartners Seite 5 von 7

12. Anlagen Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan, ausgefüllter Vordruck (Zuwendungsempfänger/-in) Anlage 2: sonstige Unterlagen (z. B. weitere Erläuterungen oder Bemerkungen zum Projekt - falls erforderl., s. u.) Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan Ausgaben Art der Ausgabe Höhe in Sachkosten 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Personalkosten (s. auch Hinweis als Fußnote 1 ) detaillierte Aufschlüsselung nach Stunden, Name der Instrumentallehrkraft soweit bekannt Summe der Ausgaben Einnahmen Art der Einnahme Höhe in Eigenmittel 1. 2. 3. 4. 5. Drittmittel (z. B. Sponsoren) 1. 2. 3. 4. 5. beantragte Zuwendung aus Klasse mit Musik über den Landesmusikrat Summe der Einnahmen 1 Sofern bei den Ausgaben sonstige Personalausgaben berücksichtigt werden sollen und die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Mitteln der öffentlichen Hand bestritten werden, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete. Die zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalkosten) dürfen nur bis zur Höhe der Durchschnittssätze anerkannt werden, die das Land bei der Veranschlagung von Personalausgaben im Haushaltsplan zugrunde legt. Ggf. werden deshalb zusätzliche Nachweise und Unterlagen vorzulegen sein. Seite 6 von 7

Anlage 2 (nur falls gewünscht oder erforderlich): Ergänzende Hinweise oder Erläuterungen zum Projekt Seite 7 von 7