Produkte mit neuen Garantien in der bav

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Transkript:

Produkte mit neuen Garantien in der bav Einschlussmöglichkeiten von Hinterbliebenen- und Einkommensvorsorge L-FK-FVB Stuttgart, 14. September 2018

Inhalt 1.1 Direktversicherung/Pensionskasse Perspektive 1.2 Direktversicherung KomfortDynamik 1.3 Direktversicherung IndexSelect 1.4 Direktversicherung/Pensionskasse InvestFlex 2.1 Pensionsfonds 3.1 Unterstützungskasse Perspektive 3.2 Unterstützungskasse IndexSelect 4.1 Pensionszusage mit Rückdeckung Perspektive 4.2 Pensionszusage mit Rückdeckung KomfortDynamik 4.3 Pensionszusage mit Rückdeckung IndexSelect 4.4 Pensionszusage mit Rückdeckung InvestFlex 5 Erläuterungen 2

1.1 Direktversicherung/Pensionskasse Perspektive 1 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Hinterbliebenenversorgung Perspektive mit Auszahlung einer Rente aus dem Deckungskapital der Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens aus dem Betrag in Höhe der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge C-Baustein: konstantes Kapital für die Bildung einer Hinterbliebenenrente bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR; kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) Garantiekapital in Höhe von 10 % bis 400 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten Rente aus Kapital bei Unfalltod mindestens 100 % des Garantiekapitals max. 300.000,00 EUR 3

1.1 Direktversicherung/Pensionskasse Perspektive 2 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Berufsunfähigkeitsversorgung Perspektive mit Auszahlung einer Rente aus dem Deckungskapital der Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens aus dem Betrag in Höhe der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) keine Mindestrente max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 4

1.2 Direktversicherung/Pensionskasse KomfortDynamik 1 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Hinterbliebenenversorgung KomfortDynamik mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod C-Baustein: konstantes Kapital für die Bildung einer Hinterbliebenenrente bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) Garantiekapital in Höhe von mindestens 10 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge max.: unbegrenzt garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten Rente aus Kapital bei Unfalltod 100 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge max. 300.000,00 EUR 5

1.2 Direktversicherung/Pensionskasse KomfortDynamik 2 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Berufsunfähigkeitsversorgung KomfortDynamik mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) keine Mindestrente max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bei bolz und 20 % bei BZM 6

1.3 Direktversicherung/Pensionskasse IndexSelect 1 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Hinterbliebenenversorgung IndexSelect mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod, mindestens aus dem Betrag in Höhe der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten 7

1.2 Direktversicherung/Pensionskasse IndexSelect 2 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Berufsunfähigkeitsversorgung IndexSelect mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod, mindestens aus dem Betrag in Höhe der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) keine Mindestrente max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bei bolz und 20 % bei BZM 8

1.4 Direktversicherung/Pensionskasse InvestFlex mit Garantie 1 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Hinterbliebenenversorgung InvestFlex mit Garantie mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod C-Baustein: konstantes Kapital für die Bildung einer Hinterbliebenenrente bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) Garantiekapital in Höhe von mindestens 10 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge max.: unbegrenzt garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten Rente aus Kapital bei Unfalltod 100 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge max. 300.000,00 EUR 9

1.4 Direktversicherung/Pensionskasse InvestFlex mit Garantie 2 Direktversicherung mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (bolz oder BZM) Berufsunfähigkeitsversorgung InvestFlex mit Garantie mit Auszahlung einer Rente aus dem Policenwert bei Erleben bzw. Tod Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) keine Mindestrente max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bei bolz und 20 % bei BZM 10

2.1 Pensionsfonds PensionsFondsRente 1 Pensionsfonds mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (BZM) Hinterbliebenenversorgung *) PensionsFondsRente mit Auszahlung einer Rente aus dem Versorgungskapital bei Erleben bzw. Tod Baustein individuelle Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn (WRA) sowie nach Rentenbeginn (WRR) Baustein kollektive Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn (HRA) sowie nach Rentenbeginn (HRR) Baustein kollektive Waisenrente vor Rentenbeginn (KRA) sowie nach Rentenbeginn (KRR) Hinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: keine Begrenzung Hinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: höchstens 100 % der ab Rentenbeginn garantierten Altersrente Waisenrente: keine Begrenzung *) Beim Pensionsfonds wurden die neuen Hinterbliebenenrentenbausteine zu 07/2017 nicht eingeführt. Es gelten hier somit weiterhin die alten Bausteine. 11

2.1 Pensionsfonds PensionsFondsRente 2 Pensionsfonds mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG (BZM) Berufsunfähigkeitsversorgung PensionsFondsRente mit Auszahlung einer Rente aus dem Versorgungskapital bei Erleben bzw. Tod Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) keine Mindestrente max. Höchstrente jährlich: 20 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 12

3.1 Unterstützungskasse Perspektive 1 Rückgedeckte Unterstützungskasse (bolz oder LZ (APM) als Kapitalzusage) Hinterbliebenenversorgung Perspektive mit Auszahlung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge C-Baustein: konstantes Kapital bei Tod vor Rentenbeginn Garantiekapital in Höhe von 10 % bis 400 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 13

3.1 Unterstützungskasse Perspektive 2 Rückgedeckte Unterstützungskasse (bolz oder LZ (APM) als Kapitalzusage) Berufsunfähigkeitsversorgung Perspektive mit Auszahlung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens die gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich Höchstrente jährlich: 100 % der Altersrente (Aus steuerlichen Gründen sollte die BU-Rente nicht höher sein als die Altersrente. Da eine reine BU- Absicherung in einer kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse steuerlich nicht anerkannt ist, könnten die Finanzbehörden eine BU-Rente, die höher ist als die Altersrente, als Umgehung ansehen. Um den Betriebsausgabenabzug nach 4 d Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 c) EStG nicht zu gefährden ist eine BU- Rente entsprechend zu limitieren.) 14

3.2 Unterstützungskasse IndexSelect 1 Rückgedeckte Unterstützungskasse (bolz oder LZ (APM) als Kapitalzusage) Hinterbliebenenversorgung IndexSelect mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge keine Hinterbliebenenrentenbausteine möglich keine Hinterbliebenenrentenbausteine möglich 15

3.2 Unterstützungskasse IndexSelect 2 Rückgedeckte Unterstützungskasse (bolz oder LZ (APM) als Kapitalzusage) Berufsunfähigkeitsversorgung IndexSelect mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich Höchstrente 10 % der maßgeblichen Beitragssumme (Aus steuerlichen Gründen sollte die BU-Rente nicht höher sein als die Altersrente. Da eine reine BU- Absicherung in einer kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse steuerlich nicht anerkannt ist, könnten die Finanzbehörden eine BU-Rente, die höher ist als die Altersrente, als Umgehung ansehen. Um den Betriebsausgabenabzug nach 4 d Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 c) EStG nicht zu gefährden ist eine BU- Rente entsprechend zu limitieren.) 16

4.1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Perspektive 1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (bolz oder PZ/E als Kapitalzusage, LZ ohne Bezugnahme) Hinterbliebenenversorgung Perspektive mit Auszahlung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge C-Baustein: konstantes Kapital bei Tod vor Rentenbeginn A-Baustein: fallendes Kapital bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) C-Baustein: Garantiekapital in Höhe von 10 % bis 400 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge A-Baustein: mindestens 110 %, maximal 700 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten 17

4.1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung Perspektive 2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (bolz oder PZ/E als Kapitalzusage, LZ ohne Bezugnahme) Berufsunfähigkeitsversorgung Perspektive mit Auszahlung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge bei Erleben bzw. Tod, mindestens die gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 18

4.2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung KomfortDynamik 1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (LZ ohne Bezugnahme) Hinterbliebenenversorgung KomfortDynamik mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben, mindestens aber in Höhe der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge und mit Auszahlung des Policenwertes bei Tod des Versicherten während der Aufschubdauer C-Baustein: konstantes Kapital bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) mindestens 10 % der Summe der Beiträge zur Altersund Hinterbliebenenvorsorge max.: unbegrenzt garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten Kapital bei Unfalltod mindestens 100 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 19

4.2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung KomfortDynamik 2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (LZ ohne Bezugnahme) Berufsunfähigkeitsversorgung KomfortDynamik mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben, mindestens aber in Höhe der Summe der vereinbarten Beiträge zur Altersvorsorge und mit Auszahlung des Policenwertes bei Tod des Versicherten während der Aufschubdauer Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 20

4.3 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung IndexSelect 1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (bolz oder PZ/E als Kapitalzusage, LZ ohne Bezugnahme) Hinterbliebenenversorgung IndexSelect mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten 21

4.3 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung IndexSelect 2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (bolz oder PZ/E als Kapitalzusage, LZ ohne Bezugnahme) Berufsunfähigkeitsversorgung IndexSelect mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod, mindestens der gezahlten Beiträge für die Altersvorsorge Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 22

4.4 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung InvestFlex mit Garantie 1 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (LZ ohne Bezugnahme) Hinterbliebenenversorgung InvestFlex mit Garantie mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod des Versicherten während der Aufschubdauer C-Baustein: konstantes Kapital bei Tod vor Rentenbeginn Baustein individuelle (WR) und kollektive Hinterbliebenenrente (HR) Baustein Waisenrente (KR, kann nur in Verbindung mit einer individuellen oder kollektiven Hinterbliebenenrente abgeschlossen werden.) mindestens 10 % der Summe der Beiträge zur Altersund Hinterbliebenenvorsorge max.: unbegrenzt garantierte Mindesthinterbliebenenrenten vor und ab Rentenbeginn mindestens 30 % der garantierten garantierte Mindesthinterbliebenenrente vor Rentenbeginn: in unbegrenzter Höhe möglich garantierte Mindesthinterbliebenenrente ab Rentenbeginn: max. in Höhe der garantierten Mindesthinterbliebenenrenten vor Rentenbeginn, höchstens 100 % der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge keine Mindestrenten, jedoch garantierte Mindestwaisen- und Mindesthinterbliebenenrente zusammen max. in Höhe der garantierten Kapital bei Unfalltod mindestens 100 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 23

4.4 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung InvestFlex mit Garantie 2 Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung (LZ ohne Bezugnahme) Berufsunfähigkeitsversorgung InvestFlex mit Garantie mit Auszahlung des Policenwertes bei Erleben bzw. Tod des Versicherten während der Aufschubdauer Beitragsbefreiung (Plus) Berufsunfähigkeitsrente (Plus) mindestens 600,00 EUR jährlich max. Höchstrente jährlich: 150 % der Summe der Beiträge zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge 24

5 Erläuterungen 1 Berechnung der Hinterbliebenenrente zu Produkten mit neuen Garantien bei Tod der versicherten Person Bei Vertragsabschluss wird die Hinterbliebenenrente als garantierte Mindesthinterbliebenenrente in Prozent der garantierten oder als fester Eurobetrag festgelegt. Sie besteht aus zwei Leistungen, einer Hinterbliebenenrente vor und einer Hinterbliebenenrente nach Rentenbeginn. Berechnung der Hinterbliebenenrente bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn Stirbt die versicherte Person in der Aufschubdauer, zahlen wir eine der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantierte Hinterbliebenenrente, solange die mitversicherte Person lebt. Die garantierte Hinterbliebenenrente berechnen wir zum Zeitpunkt des Todes aus dem vorhandenen gesamten Kapital*) der Altersrente und dem für die Finanzierung der Hinterbliebenenrente zur Verfügung stehenden Kapital zzgl. dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven auf Basis der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Ist die so berechnete Hinterbliebenenrente geringer als die bei Vertragsabschluss garantierte Mindesthinterbliebenenrente zahlen wir die garantierte Mindesthinterbliebenenrente. Berechnung der Hinterbliebenenrente bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn Die ab Rentenbeginn garantierte Hinterbliebenenrente berechnen wir zusammen mit der garantierten Altersrente aus dem zum Ende der Aufschubdauer vorhandenen gesamten Kapital*) aus der Altersrente und dem Deckungskapital zzgl. dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven aus dem Zusatzbaustein Hinterbliebenenrente mit den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen (bei den Vorsorgekonzepten KomfortDynamik und InvestFlex mindestens aber mit dem garantierten Rentenfaktor), die auch für SofortRenten gelten (Rentenberechnung zum Rentenbeginn). Ist die so berechnete Hinterbliebenenrente geringer als die bei Vertragsabschluss garantierte Mindesthinterbliebenenrente zahlen wir bei Tod der versicherten Person die garantierte Mindesthinterbliebenenrente. *) gesamtes Kapital bedeutet: das gesamte vorhandene Kapital (Deckungskapital bzw. Policenwert) aus der Altersrente inkl. der Schlussüberschüsse und Beteiligungen an den Bewertungsreserven 25

5 Erläuterungen 2 Berechnung der Waisenrente zu Produkten mit neuen Garantien bei Tod der versicherten Person Bei Vertragsabschluss wird die Waisenrente als garantierte Mindestwaisenrente in Prozent der garantierten Mindestrente zur Altersvorsorge oder als fester Eurobetrag festgelegt. Sie besteht aus zwei Leistungen, einer Waisenrente vor und einer Waisenrente nach Rentenbeginn. Hinweise zur Waisenrente Bei Tod der versicherten Person wird an jedes rentenberechtigte Kind eine der Höhe nach ab diesem Zeitpunkt garantierte Waisenrente (Halbwaisenrente) gezahlt. Wenn beide versicherten Personen gestorben sind, wird für jedes rentenberechtigte Kind eine doppelte Waisenrente (Vollwaisenrente) gezahlt. Berechnung der Waisenrente bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn Bei Tod der versicherten Person in der Aufschubdauer berechnen wir die Höhe der Waisenrente zusammen mit der Hinterbliebenenrente aus dem zum Todeszeitpunkt vorhandenen gesamten Kapital*) der Altersrente, aus dem für die Finanzierung der Hinterbliebenenrente und dem für die Finanzierung der Waisenrente zur Verfügung stehenden Kapital, jeweils zzgl. dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven auf Basis der zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Wenn die zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person berechnete Waisenrente geringer ist als die garantierte Mindestwaisenrente, zahlen wir bei Tod der versicherten Person die garantierte Mindestwaisenrente. Berechnung der Waisenrente bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der Waisenrente zusammen mit der Altersrente und der Hinterbliebenenrente aus dem vorhandenen gesamten Kapital*) der Altersrente und den Deckungskapitalien zzgl. dem Schlussüberschussanteil und der Beteiligung an den Bewertungsreserven des Zusatzbausteins Hinterbliebenenrente und des Zusatzbausteins Waisenrente. Ist die so berechnete Waisenrente geringer als die garantierte Mindestwaisenrente, zahlen wir bei Tod der versicherten Person die garantierte Mindestwaisenrente. Wenn bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Altersrente alle Waisenrenten und Hinterbliebenenrenten zusammen die Altersrente übersteigen, werden die Waisenrenten gleichmäßig gekürzt. *) gesamtes Kapital bedeutet: das gesamte vorhandene Kapital (Deckungskapital bzw. Policenwert) aus der Altersrente inkl. der Schlussüberschüsse und Beteiligungen an den Bewertungsreserven 26

5 Erläuterungen 3 Kollektive Hinterbliebenenrente Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn Die kollektive Hinterbliebenenrente wird nicht auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen. Sie wird an die Person, mit der die versicherte Person zum Todeszeitpunkt verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, gezahlt. Ist die versicherte Person bei Tod verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird die kollektive Hinterbliebenenrente wie auf Folie 25 beschrieben berechnet. Ist die versicherte Person nicht verheiratet oder lebt sie nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ist keine Waisenrente mitversichert, zahlen wir bei ihrem Tod vor Rentenbeginn einmalig die Summe aus dem gesamten Kapital*) der Altersrente. Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn Die kollektive Hinterbliebenenrente wird nicht auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen. Sie wird an die Person, mit der die versicherte Person bei Altersrentenbeginn verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, gezahlt. Ist die versicherte Person bei Rentenbeginn verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird die kollektive Hinterbliebenenrente wie auf Folie 25 beschrieben berechnet. Ist die versicherte Person bei Rentenbeginn nicht verheiratet und lebt sie nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wird bei ihrem Tod nach Rentenbeginn die Todesfallleistung ab Rentenbeginn (standardmäßig in Höhe der zehnfachen jährlichen Garantierente abzüglich bereits gezahlter Garantierenten) fällig. Für den Tod der versicherten Person vor und nach Rentenbeginn gilt: Ist der (rentenberechtigte) hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene eingetragene Lebenspartner mehr als 10 Jahre jünger als die versicherte Person, wird die Hinterbliebenenrente für jedes Jahr des Altersunterschieds um 2 % ihres Betrages gekürzt, jedoch höchstens um 50 % ihres Betrags. *) gesamtes Kapital bedeutet: das gesamte vorhandene Kapital (Deckungskapital bzw. Policenwert) aus der Altersrente inkl. der Schlussüberschüsse und Beteiligungen an den Bewertungsreserven 27

Abschlussklausel Diese Aussagen stehen wie immer unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zu Verfügung gestellt wird. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (z.b. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Keine Pflicht zur Aktualisierung. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. 28