Aufnahmeantrag und Einwilligungserklärung der TSA der Regensburger Turnerschaft e. V. Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. als Mitglied zum Datum für mich meine Tochter / meinen Sohn. Hinweis: Gemäß der für die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. geltenden Abteilungsordnung ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Tanzsportabteilung die Mitgliedschaft in der Regensburger Turnerschaft e.v. (nachfolgend Hauptverein genannt). Soweit noch keine Mitgliedschaft im Hauptverein besteht, bitten wir Sie, diese durch Ausfüllen des beiliegenden Anmeldeformulars des Hauptvereins ebenfalls zu beantragen. Name Vorname Geb.-Datum Anschrift Telefonnummer Handy Beruf (freiwillige Angabe) E-Mail-Adresse Bei Nichtvolljährigkeit: Name und Vorname des/der Erziehungsberechtigten Anmeldung für: Breitensport Turniersport Latein Turniersport Standard Turniersport Latein und Standard Der jeweils zu zahlende Beitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. in ihrer aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Beitragsordnung liegt diesem Aufnahmeantrag bei. Eine gleichzeitige Kündigung der Mitgliedschaft im Hauptverein und der Mitgliedschaft in der Tanzsportabteilung ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Diese Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 31.12. des Jahres der Geschäftsstelle des Hauptvereins vorliegen. Eine ausschließliche Kündigung der Mitgliedschaft in der Tanzsportabteilung ist ebenfalls nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Letztgenannte Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 31.12. des Jahres der Abteilungsleitung der Tanzsportabteilung vorliegt. Hiervon unberührt bleibt die Mitgliedschaft im Hauptverein. Seite 2 von 7
Die derzeit gültige Beitragsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. sowie vorstehende Regelungen zur Kündigung habe ich zur Kenntnis genommen. Im Falle der Anmeldung meines minderjährigen Kindes übernehme ich bis zum Eintritt der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) die persönliche Haftung für die Beitragspflichten meines Kindes gegenüber der Tanzsportabteilung sowie dem Hauptverein. Hinweis: Die Erziehungsberechtigten haften hierfür gesamtschuldnerisch. Zugleich erkenne ich die Satzung des Hauptvereins, alle Ordnungen und sonstigen Regelungen des Hauptvereins sowie der Tanzsportabteilung in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Änderungen relevanter Daten (Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) werde ich der Tanzsportabteilung unverzüglich mitteilen. Ort, Datum Unterschrift des Mitglieds/ bei Minderjährigen des/der Erziehungsberechtigen Datenschutz Die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Zur Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung benötigen wir jedoch die von Ihnen im Aufnahmeantrag anzugebenden personenbezogenen Daten. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, die beiliegende Datenschutzklausel aufmerksam durchzulesen und bei Einverständnis nachfolgende Erklärung zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass bei einem fehlenden Einverständnis der Aufnahmeantrag abgelehnt werden kann. Ich bestätige, die beigefügte Datenschutzklausel zur Kenntnis genommen zu haben. Zudem willige ich ein, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in dem in der Datenschutzklausel genannten Ausmaß und Umfang von der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des BDSG habe ich das Recht auf Auskunft über die zu meiner Person/meinem Kind gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung. Ort, Datum Unterschrift des Mitglieds/ bei Minderjährigen des/der Erziehungsberechtigen Seite 3 von 7
Beitragsordnung der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e. V. (Stand 01.04.2014) Mitglied (der Beitrag wird jährlich abgebucht) Erwachsene Ermäßigte (Schüler, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, zweites Familienmitglied, Schwerbehinderte und Rentner) Das dritte Familienmitglied und jedes weitere einmalige Aufnahmegebühr jährlicher Beitrag Hauptverein Regensburger Turnerschaft 90,00 Euro 45,00 Euro 24,00 Euro 8,00 Euro + Mitglied (der Beitrag wird vierteljährlich abgebucht) Erwachsene / Breitensport Erwachsene Turniertanz* / Latein oder Standard Erwachsene Turniertanz* / Latein und Standard Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres Kinder Turniertanz* / Latein und Standard monatlicher Beitrag Tanzsportabteilung 7,00 Euro 18,00 Euro 29,00 Euro 4,00 Euro 12,00 Euro + Mitglied (der Beitrag wird jährlich abgebucht) Erwachsene (ab 18 Jahre, Informationen siehe nachfolgend) jährlicher Zusatzbeitrag Tanzsportabteilung 80,00 Euro *Als Turniertänzer gilt, wer ein Startbuch/Startkarte besitzt und/oder am Profitraining (zur Zeit Andrea Grabner und Carsten Lenz) teilnimmt. Informationen zum jährlichen Zusatzbeitrag Auf der Mitgliederversammlung vom 04.02.2014 wurde die Einführung eines jährlichen Zusatzbeitrages beschlossen. Wir sind eine Tanzsportabteilung und in dieser müssen alle zusammenarbeiten, um die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. Das kann nicht alleine von wenigen Mitgliedern und von der Abteilungsleitung geleistet werden. Wenn nicht genügend Mitglieder für die abteilungsinternen Tätigkeiten zur Verfügung stehen, müssen Arbeiten an professionelle Dienste vergeben werden, die von uns bezahlt werden müssen. Die Tanzsportabteilung erhebt ab dem Kalenderjahr 2014 einen Zusatzabteilungsbeitrag in Höhe von 80 pro Jahr für jedes Mitglied ab 18 Jahre. Das Mitglied hat die Möglichkeit den Zusatzabteilungsbeitrag in Form von 8 freiwilligen Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Bei Erbringung der 8 freiwilligen Arbeitsstunden entfällt der Zusatzabteilungsbeitrag. Das Mitglied muss die geleisteten Arbeitsstunden gegenüber der Abteilungsleitung nachweisen. Bei Nichterbringung der kompletten jährlichen Arbeitsstunden wird der Zusatzabteilungsbeitrag zum Jahresende automatisch abgebucht. Seite 4 von 7
Für Mitglieder, die der Tanzsportabteilung im 4. Quartal eines laufenden Kalenderjahres beitreten, tritt diese Regelung erst im Folgejahr in Kraft. Die Abteilungsleitung legt im Helfer-Stunden-Katalog fest, welche Arbeitsleistungen als Arbeitsstunden angerechnet werden. Der Zusatzabteilungsbeitrag und die daran gekoppelten Arbeitsstunden können jährlich angepasst werden. Der Bedarf wird den Mitgliedern auf der jährlichen Mitgliederversammlung durch die Abteilungsleitung mitgeteilt. Änderungen an Betrag und Anzahl der Arbeitsstunden bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Der Höchstbetrag wird auf 120 (oder 12 freiwillige Arbeitsstunden) pro Jahr festgelegt. Die Übertragung von zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden in das Folgejahr ist grundsätzlich nicht möglich. Einverständniserklärung Liebe Tänzerinnen und Tänzer, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ein Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wir als Tanzsportabteilung freuen uns auf jedes neue Mitglied. Um für neue Mitglieder interessant zu sein und allen Tänzerinnen und Tänzern weiterhin ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis darstellen zu können, wollen wir unsere Aktivitäten auch in der Öffentlichkeit präsentieren, zum Beispiel über unsere Homepage www.rt-tanzsport.de. Zur Gestaltung einer solchen Web-Site gehört, dass Berichte von Veranstaltungen, Feiern, Turnieren etc. mit Bildern sowie bestimmten personenbezogenen Daten der Mitglieder (z.b. Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit sowie die ausgeübte Funktion in der Abteilung) veröffentlicht werden. Auf den Bildern sollen natürlich auch die Tänzerinnen und Tänzer der TSA zu sehen sein. Daneben ist u.a. zur Mitgliederwerbung vorgesehen, die TSA auch anderweitig werbewirksam in der Öffentlichkeit darzustellen (z. B. durch Zeitungsberichte, Flyer, Erstellung von Werbe-DVDs mit Aufnahmen von diversen Auftritten u. s. w.). Die Abteilungsleitung bittet daher um Ihre Zustimmung, Bilder sowie Filmaufzeichnungen von verschiedenen Veranstaltungen, auf denen eventuell auch Sie bzw. Ihr Kind zu sehen ist, anfertigen und im Internet sowie gegebenenfalls im Rahmen von Presseberichten in der lokalen Tageszeitung, im Tanzspiegel u. Ä. - veröffentlichen zu dürfen. Die Veröffentlichung umfasst auch die oben genannten personenbezogenen Mitgliederdaten. Bei Einverständnis bitten wir Sie, nachfolgende Erklärung auszufüllen und zu unterzeichnen. Wir bedanken uns für Ihre Zusammenarbeit und freuen uns auf die weitere gemeinsame und erfolgreiche Entwicklung unserer Tanzsportabteilung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Maik Umbach Manfred Walburg (1. Abteilungsleiter) (2. Abteilungsleiter) Seite 5 von 7
Mitglied Vorname, Nachname, Geburtsdatum Adresse Erziehungsberechtigte/r bei Minderjährigen Vorname, Nachname, Geburtsdatum Adresse Ich erkläre mich mit der Anfertigung von Abbildungen bzw. Filmaufzeichnungen meiner Person/meines Kindes einverstanden. Darüber hinaus willige ich in die Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten in Bezug auf mich/mein Kind sowie Bildern und Filmaufzeichnungen, auf denen meine Person/mein Kind zu sehen ist, am schwarzen Brett bzw. auf Internetseiten der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft, in lokalen Tageszeitungen, Zeitschriften und zu Werbezwecken der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft ein. Das Einverständnis umfasst auch das Recht zur Bearbeitung der Personenabbildungen bzw. -aufzeichnungen, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten beschränkt sich dabei auf Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit sowie Funktion in der Tanzsportabteilung. Die Einverständniserklärung kann jederzeit formlos und schriftlich widerrufen werden. Datenschutzrechtlicher Hinweis zu Veröffentlichungen im Internet: Bei einer Veröffentlichung im Internet können die personenbezogenen Daten (einschließlich Bilder und Filmaufnahmen) weltweit abgerufen und gespeichert werden. Die Daten können damit etwa auch über so genannte Suchmaschinen aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen die Daten mit weiteren im Internet verfügbaren personenbezogenen Daten verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken verwenden. Ort, Datum Unterschrift des Mitglieds/ bei Minderjährigen des/der Erziehungsberechtigen Bitte geben Sie den unterschriebenen Aufnahmeantrag und die Einverständniserklärung ggf. gemeinsam mit dem Anmeldeformular der Regensburger Turnerschaft bei Ihrem Trainer ab. Seite 6 von 7
Datenschutzklausel der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. (1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter Anderem um folgende Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon-/Handynummer, E-Mail- Adresse, Eintrittsdatum sowie weitere dem Abteilungszweck dienende Daten. Bei minderjährigen Mitgliedern wird zusätzlich der Name des bzw. der Erziehungsberechtigten erhoben. Diese Informationen werden in abteilungseigenen Listen elektronisch gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, werden sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder von der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Abteilungszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. (2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann der Aufnahmeantrag abgelehnt werden. (3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Abteilungszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und Mitgliederbetreuung sowie die Durchführung des Sportbetriebes. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur Erlangung von Startberechtigungen u.ä. an entsprechende Verbände bzw. zur Durchführung von Tanzsportaktivitäten (z.b. Turnieranmeldung; Anmeldung von Showauftritten) - nicht zulässig. (4) Als Mitglied des Deutschen Tanzsportverbandes e.v. sowie des Landestanzsportverbandes Bayern e.v. ist die Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. verpflichtet, bestimmte Daten seiner Mitglieder mit besonderen Aufgaben (z.b. Vorstandsmitglieder) an diese Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei Name, vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion in der Abteilung. (5) Eine Veröffentlichung von Fotos und Filmaufzeichnungen, auf denen das Mitglied zu sehen ist, sowie von personenbezogenen Mitgliederdaten am schwarzen Brett bzw. auf Internetseiten der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v., in lokalen Tageszeitungen, in Zeitschriften und zu Werbezwecken der Tanzsportabteilung der Regensburger Turnerschaft e.v. erfolgt nur, soweit und solange sich das Mitglied hiermit gesondert einverstanden erklärt. (6) Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die in der Tanzsportabteilung eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt bzw. übermittelt. (7) Beim Austritt werden grundsätzlich alle personenbezogenen Daten über das Mitglied gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Abteilungsvorstand aufbewahrt. Seite 7 von 7