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Transkript:

Nr.: DB-5.9/197-2013 vom: 23.05.2013 Durchführungsbestimmung Für das Feuerwehrjugend-Leistungsabzeichen in Gold (FJLAG) Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen X Alle Feuerwehren X Bedienstete des LFK X BFV-Jugendbeauftragte X Homepage des LFV Diese Durchführungsbestimmung ersetzt die DB Nr.: Erstausgabe

1. Allgemeine Bestimmungen Der Bewerb um das Feuerwehrjugend-Leistungsabzeichen in Gold (künftig FJLAG) ist ein eigenständiger Bewerb und soll für den Jugendlichen die höchste Auszeichnung für seine Jugendarbeit sein. Beim FJLAG geht es primär um die Richtigkeit der Durchführung der gestellten Aufgaben gemäß dem Handbuch für die Grundausbildung des ÖBFV, den Fachschriftenheften 2 und 11 sowie der Ausbildungsvorschrift des LFV Steiermark und nicht um Schnelligkeit. Eine Wertung erfolgt nur auf bestanden oder nicht bestanden. Es erfolgt keine Reihung! Um das zu erreichen wird für die Übungen und Aufgaben eine ausreichend bemessene Sollzeit festgelegt. Der Fokus dieses Bewerbes liegt in der vorbereitenden Ausbildung! Der Umfang des Leistungsbewerbes besteht aus: drei Übungen Brandeinsatz zwei Übungen technischer Einsatz drei Aufgaben/Übungen Erste Hilfe sechs Aufgaben Planspiel Die Gruppe im Einsatz einer theoretischen Prüfung aus dem Fragenkatalog Adjustierung Uniform D3 mit Jugendhelm und Handschuhe. 2. Voraussetzungen für die Zulassung zum Bewerb Zum Bewerb um das Feuerwehrjugend Leistungsabzeichen in Gold werden Feuerwehrmitglieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen: Mitglied einer Feuerwehr im Land Steiermark Besitz eines gültigen Feuerwehrpasses Teilnahmeberechtigt sind BewerberInnen im Alter von 15 bis 16 Jahren, wobei der ganze Jahrgang zugelassen wird, auch wenn sie bereits in den Aktivstand überstellt sind. Wissenstest GOLD FJLA in Silber 16-stündiger Erste Hilfe Kurs (lt. Dienstanweisung LFV Nr. DA-4.6/154 2010 vom 20.08.2012 Erste Hilfe - Ausbildung) Die erforderlichen Voraussetzungen werden in der EDV des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark überprüft, der Feuerwehrpass ist unbedingt zum Bewerb mitzubringen. 3. Organisation 3.1. Bewerbsleitung 3.1.1 Der Landesbewerbsleiter wird vom Landesfeuerwehrverband ernannt. 3.1.2 Der Landesbewerbsleiterstellvertreter und die Leiter der Berechnungsausschüsse werden vom Landesbewerbsleiter bestimmt. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 2 von 6 23.05.2013

3.2. Bewerter Die Bewerter werden vom LFV Steiermark nach Rücksprache mit dem Landesbewerbsleiter bestimmt und müssen als Hauptbewerter oder Bewerter für den Bewerb um das FJLA in Bronze u. Silber eingeteilt sein. 4. Vorbereitung 4.1. Anmeldung der Bewerber Die Anmeldung zum Bewerb erfolgt über das Feuerwehrdateninformationssystem FDISK. Der Anmeldemodus entspricht weitgehend dem des Bewerbes FJLA. Nach Anmeldeschluss wird der Bewerbsplan erstellt, dieser kann von der Homepage des LFV Steiermark herunter geladen werden. Die angegebenen Zeiten müssen unbedingt eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf des Bewerbes zu gewährleisten. Die zum Landesbewerb einberufenen Bewerber haben sich dem Bewerbsplan entsprechend beim Berechnungsausschuss A1 anzumelden. Bei der Anmeldung hat sich der Bewerber mit seinem gültigen Feuerwehrpass auszuweisen und den erforderlichen Nachweis über den 16 Stunden Erste Hilfe Kurs vorzulegen. Zur Festlegung der Reihenfolge des Antretens bei allen Bewerbsdisziplinen erhält der Bewerber eine Nummer, die im Bewerbsplan festgelegt wurde. 4.2. Einberufung der Bewerter Die Bewerter werden vom Landesbewerbsleiter für diesen Bewerb eingeteilt und erhalten ca. 4 Wochen vorher eine schriftliche Einberufung. Eine Nichtteilnahme ist dem Landesbewerbsleiter unverzüglich schriftlich (per Fax oder E-Mail) mitzuteilen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben oder ein vorzeitiges Verlassen des Bewerbes führt zum Ausschluss aus dem Bewerterstab FJLAG des LFV Steiermark. 4.3. Bewerterbesprechung Die Bewerbsleitung und die Bewerter haben sich rechtzeitig entsprechend dem Bewerbsplan zur Bewerterbesprechung vor Beginn des jeweiligen Bewerbes einzufinden. Nach Überprüfung der Anwesenheit und Aufstellung der Bewerterteams sowie der Besetzung der Berechnungsausschüsse sind noch einmal allen Bewertern die wichtigsten Bewerbsbestimmungen in Erinnerung zu bringen. 4.4. Geräte Die für die Lösung der Aufgaben notwendigen Hilfsmittel werden dem Bewerber von der Bewerbsleitung zur Verfügung gestellt. 5. Durchführung des Bewerbes Zur Durchführung des Bewerbes stehen der Bewerbsleitung die Bewerter und die Mitglieder der Berechnungsausschüsse zur Verfügung. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 3 von 6 23.05.2013

Veranstalter des Bewerbes ist der Landesfeuerwehrverband Der Landesbewerbsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom LFV Steiermark erlassenen Richtlinien eingehalten werden. Der Landesbewerbsleiter und sein Stellvertreter sind für die ordnungsgemäße Abhaltung des Bewerbes verantwortlich. 5.1. Bewerter je Disziplin Jeder Bewerbsdisziplin sind ein Hauptbewerter und die erforderlichen Bewerter zugeteilt. Die Zeitnahme erfolgt durch einen eingeteilten Bewerter, die Sollzeitvorgaben sind einzuhalten. 5.2. Berechnungsausschuss Der Berechnungsausschuss besteht aus dem Leiter und den erforderlichen Mitarbeitern, welche den Bewerb um das FJLA in Gold administrativ bearbeiten. 5.3. Anrechnung für das Bewerterabzeichen Die Teilnahme am Bewerb um das FJLA in Gold wird als Bewertertätigkeit um das Bewerterabzeichen des LFV anerkannt. Eine Erfassung in der EDV erfolgt durch den LFV Steiermark. 5.4. Kennzeichnung der Bewerbsleitung und der Bewerter Die Mitglieder der Bewerbsleitung und die Bewerter tragen folgende Armbinden am linken Oberarm: Landesbewerbsleiter: Landesfarben mit Landeswappen Stellvertreter des Landesbewerbsleiter: Landesfarben ohne Landeswappen Hauptbewerter: Grün mit gelben Borten. Bewerter: Grün (ohne Borten). Leiter des Berechnungsausschusses: Weiß mit gelben Borten. Mitglieder des Berechnungsausschusses: Weiß mit schwarzen Borten. 6. Bestimmungen 6.1. Der Bewerb um das Feuerwehrjugend-Leistungsabzeichen in Gold wird als Landesbewerb und grundsätzlich nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen, 1. Auflage V10 April 2012, durchgeführt und kann von der Homepage des LFV Steiermark heruntergeladen werden. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 4 von 6 23.05.2013

6.2. Anmeldung zum Bewerb nach Vorgaben des LFV Steiermark (Siehe Pkt 4.1) Die Voraussetzungen werden bei der Anmeldung überprüft. Bei Nichterfüllung ist eine Anmeldung nicht möglich! 6.3. Der Bewerber darf nur im eigenen Bundesland zum Erwerb des jeweiligen FJLAG antreten. In begründeten Sonderfällen erfolgt eine Ausnahmeregelung nach vorheriger Genehmigung durch den LFV (Ansuchen rechtzeitig vor dem Bewerbstag). 6.4. Für jeden Teilbereich einer Übung oder Aufgabe muss die Mindestpunkteanzahl erreicht werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Bewerber die restlichen Stationen des Leistungsbewerbes zu Ende bringen, kann aber die nicht bestandenen Übungen nachholen. 6.5. Wird die Mindestpunkteanzahl bei drei Stationen nicht erreicht, ist der gesamte Bewerb zu wiederholen. 6.6. Die Übungen und Aufgaben werden als Einzelperson, Trupp oder Gruppe durchgeführt. 6.7. Bei Übungen und Aufgaben, die als Trupp oder Gruppe durchgeführt werden, sind die einzelnen Posten zu losen, wobei jeder Bewerber je Bewerbsabschnitt ein taktisches Zeichen zieht. Jeder Bewerber wird nur für seine bei dieser Station vorgesehenen Tätigkeit bewertet. 6.8. Der Bewerter kann dem Bewerber zu jedem Zeitpunkt der Leistungsprüfung Verständnisfragen zu den gestellten Aufgaben und Übungen stellen, um zu überprüfen, ob der Bewerber den Hintergrund der gestellten Aufgabe versteht. 6.9. Da es sich um einen Landesleistungsbewerb handelt, werden bei der Prüfung lediglich die Varianten 1 (Übung auf dem Aufgabenfeld) herangezogen! 6.10. Beim jeweiligen Bewerb akzeptiert der Bewerber die zugrunde liegende Richtlinie und die Durchführungsbestimmung. Dem Bewerber wird das Recht eingeräumt, seine beurteilte Leistung, sofern sie aus seiner Sicht nicht korrekt ist, unverzüglich bei der jeweiligen Bewerbsdisziplin zu beeinspruchen. Dabei muss er jedoch beachten, dass er nach Absolvierung der jeweiligen Disziplin diese nicht verlässt und sofort Protest beim zuständigen Hauptbewerter einlegt. Weiters ist der Hauptbewerter verpflichtet, die Bewertung zu prüfen und nach Rücksprache mit den jeweiligen Bewertern seine Entscheidung zu treffen. Bei neuerlichem Protest wird als letzte Instanz der Landesbewerbsleiter eine Prüfung durchführen. Seine Entscheidung ist endgültig. Anderwärtig eingebrachte Proteste werden ausnahmslos nicht berücksichtigt. 6.11. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nachstehend angeführte Punkte als Verstoße geahndet werden und die Konsequenzen der Bewerber zu tragen hat: a.) Unkorrektes Verhalten gegenüber der/dem Bewerbsleitung / Hauptbewerter / Bewerter b.) Unkorrektes Verhalten gegenüber anderen Bewerbern Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 5 von 6 23.05.2013

c.) Keine Teilnahme bzw. unentschuldigte Abwesenheit bei der Schlussfeier d.) Ungebührliches Benehmen während der Schlussfeier Bewerber, die gegen die o. a. Punkte verstoßen, werden seitens des Landesbewerbsleiters disqualifiziert und erhalten weder Abzeichen noch Aufkleber und Urkunde. 7. Kosten 7.1. Die Kosten des Bewerbes sind vom LFV Steiermark zu tragen. 7.2. Das Nenngeld pro Teilnehmer wird mit 15,-- festgelegt. Der Zahlungsweg wird bei der Ausschreibung des Bewerbes bekannt gegeben. 8. Beistellungen 8.1. Die für die Durchführung benötigten Bewertungsrichtlinien, Teilnehmerliste, Abzeichen, Urkunden und Aufkleber werden als Gesamtpaket vom LFV Steiermark zur Verfügung gestellt. 8.2. Als EDV-Programm kommt das Programm FDISK zur Anwendung. Die Zugangsdaten erhalten der Landesbewerbsleiter und sein Stellvertreter von der EDV-Abteilung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark. 8.3. Den Bewerbern wird ein Mittagessen zur Verfügung gestellt. Die Kosten sind bereits im Nenngeld enthalten! 9. Abschlussfeier Die Schlusskundgebung wird in besonders würdiger Form durchgeführt. An der Schlusskundgebung haben alle Bewerter und Bewerber mit ihren Betreuern des Landesbewerbes teilzunehmen. Um der Feier einen würdigen Rahmen zu verleihen, sollen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens dazu eingeladen werden. Jeder Bewerber erhält eine Urkunde, in welcher die erreichte Punkteanzahl festgehalten ist. Der genaue Ablauf der Schlusskundgebung wird den Feuerwehren bzw. Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben. Landesfeuerwehrverband Steiermark Seite 6 von 6 23.05.2013