Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom

Ähnliche Dokumente
GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

1 Firma der Gesellschaft, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftsvertrag der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH

Bestätigte Satzung der Zentral-Omnibus-Bahnhof "ZOB" Harnburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens

NOTARIAT AM ALSTERTOR

NOTARIAT AM ALSTERTOR

Gesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH. Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsvertrag der Life Science Nord Management GmbH. Ü b e r s i c h t

Bestätigte Satzung. der. Firma HADAG Seetouristik und Fährdienst Aktiengesellschaft. mit Sitz in Harnburg

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. Projektierungsgesellschaft Finkenwerder mbh & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH

des Kreistages des Landkreises Leipzig

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

der Gesellschaft in Firma Elbe-Werkstätten GmbH ABSCHRIFT DR. VERENA BRANDT NOTARIN HAMBURG

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG

St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017

S A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

GESELLSCHAFTSVERTRAG

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

GESELLSCHAFTSVERTRAG

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz

Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau

Entwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh

I. Gesellschaftsvertrag HafenCity Hamburg GmbH

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Golfanlagen Ortenau AG

Satzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Innovative Power Transmission. Satzung

ANLAGE 5 GESELLSCHAFTSVERTRAG DER. FILMFÖRDERUNG HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH (FFHSH) (Aktualisierter Stand vom 15.

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft

Gesellschaftsvertrag. der. Stadtwerke Prenzlau GmbH

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover mbh,

Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Schülerbetreuung an der Europäischen Schule Frankfurt mbh

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

Synoptische Gegenüberstellung

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

der MBQ- Projekte GmbH vormals EQUAL- München Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München

Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1

Gesellschaftsvertrag der. Memoriafilm gemeinnützigen UG

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 4

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

Gesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh. 1 Firma und Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz).

Gesellschaftsvertrag

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

S A T Z U N G. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz

Gesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g

Statut der GBB Genossenschafts-Holding Berlin (Anlage zur Verordnung zur Änderung des Statuts der Genossenschaftsbank Berlin und zu deren Umwandlung)

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g "Kommunale Beteiligungsgesellschaft für den lokalen Rundfunk im Kreis Herford mbh

Satzung der ABO Wind AG

Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung

Satzung. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr. Westdeutsche Immobilien Servicing AG

Gesellschaftsvertrag

Aktiengesellschaft Essen

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Gesellschaftsvertrag der Zoo am Meer GmbH

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines

SATZUNG. der. "Forschungsinstitut für Anorganische Werkstoffe -Glas/Keramik- GmbH" mit Sitz in Höhr-Grenzhausen. 1 Firma und Sitz

Satzung 2. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mit beschränkter Haftung.

KOWISA SYNOPSE KG-VERTRAG ENTWURF GMBH-GESELLSCHAFTSVERTRAG. Unverändert. Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs. Sachsen-Anhalt GmbH (KOWISA), KG, Magdeburg

Gesellschaftsvertrag. der FLUGHAFENGESELLSCHAFT MÖNCHENGLADBACH Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mönchengladbach.

Satzung. Pro bav Pensionskasse AG

Satzung. Slow Food Deutschland gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

GmbH-Gründungsvertrag

Gesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker

SATZUNG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

filmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische 14 Sammlung der Stadt Duisburg

Transkript:

1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe der Gesellschaft 5 Geschäftsführung 6 Vertretung der Gesellschaft 7 Aufsichtsrat; Zusammensetzung, Wahl 8 Aufsichtsrat; Aufgaben, Zustimmungsvorbehalte 9 Aufsichtsrat; Geschäftsordnung 10 Aufsichtsrat; Beschlussfähigkeit, Stellvertretung 11 Gesellschafterversammlung 12 Der Beirat 13 Geschäftsjahr 14 Jahresabschluss; Aufstellung, Prüfung, Beschluss 15 Beziehungen zur Freien und Hansestadt Hamburg 16 Bekanntmachungen 17 Schlussbestimmungen

2 1 Firma der Gesellschaft Die Gesellschaft führt die Firma ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. Ihr Sitz ist Hamburg. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist es, öffentliche Infrastruktur- und Baumaßnahmen im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg zu realisieren. (2) Die Gesellschaft nimmt insbesondere Aufgaben der Projektleitung bzw. des Projektmanagements, der Erstellung von Genehmigungs- und Ausführungsplanungen sowie der technischen Beratung wahr. (3) Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Ziele der Freien und Hansestadt Hamburg. 3 Stammkapital (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,. (2) Die Veräußerung und Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen eines Geschäftsanteils bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Die Organe der Gesellschaft sind 4 Organe der Gesellschaft 1. der oder die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen ( die Geschäftsführung ), 2. der Aufsichtsrat 3. die Gesellschafterversammlung. 5 Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen. Ein Mitglied der Geschäftsführung kann vom Aufsichtsrat zum Sprecher bzw. zur Sprecherin der Geschäftsführung berufen werden.

3 6 Vertretung der Gesellschaft (1) Ist nur ein Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin bestellt, ist dieser / diese allein vertretungsberechtigt. (2) Sind mehrere Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin zusammen mit einem Prokuristen bzw. einer Prokuristin vertreten. 7 Aufsichtsrat; Zusammensetzung, Wahl (1) Der Aufsichtsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg berufen und abberufen werden. (2) Alle Mitglieder des Aufsichtsrats können längstens auf die nach 102 des Aktiengesetzes zulässige Zeit bestellt werden. Wiederbestellung ist zulässig. (3) Gleichzeitig mit den Aufsichtsratsmitgliedern kann für ein oder mehrere bestimmte Mitglieder jeweils ein Ersatzmitglied bestellt werden, das bei Ausscheiden des betreffenden Mitglieds für dessen restliche Amtszeit an seine Stelle tritt. (4) Im Falle vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds kann, falls ein Ersatzmitglied nicht bestellt ist, ein neues Mitglied nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds bestellt werden. (5) Der Aufsichtsrat wählt zu Beginn seiner Amtszeit aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Scheidet der Vorsitzende oder ein Stellvertreter aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Ersatzwahl vorzunehmen. 8 Aufsichtsrat; Aufgaben, Zustimmungsvorbehalte (1) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen zu beraten und deren Geschäftsführung zu überwachen. Er kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen sowie örtliche Besichtigungen vornehmen; er kann damit auch einzelne Mitglieder oder für bestimmte Aufgaben besondere Sachverständige beauftragen. (2) Dem Aufsichtsrat obliegt die Bestellung, Anstellung und Abberufung der Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen. Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf Jahre, wiederholte Bestellung ist zulässig. Die weitere Zustimmung durch einen Gesellschafterbeschluss bleibt hiervon unberührt ( 11 Abs. (1) Nr. 4). (3) Der Aufsichtsrat erteilt dem Abschlussprüfer den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses.

4 (4) Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen 1. die Bestellung und Abberufung von Prokuristen oder Prokuristinnen, eine Einzelprokura darf nicht erteilt werden. 2. der Wirtschaftsplan und seine Änderungen, 3. die Festsetzung allgemein gültiger Entgelte, 4. der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Miet- und Pachtverträgen, 5. die Aufnahme von Krediten außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplans sowie die Gewährung von Darlehen, 6. die Übernahme von Bürgschaften, Garantien sowie sonstigen Verpflichtungen zum Einstehen für fremde Verbindlichkeiten, 7. der Einsatz derivativer Finanzgeschäfte, 8. die allgemeinen Vereinbarungen und Maßnahmen zur Regelung der arbeits- und versorgungsrechtlichen Verhältnisse der Beschäftigten, 9. der Erwerb, die Veräußerung sowie Belastung von Beteiligungsrechten, die Maßnahmen i.s.d. 14 Abs. (3) Satz 2 sowie die Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, 10. der Abschluss von Verträgen, mit denen neue Aufgaben durch die Gesellschaft übernommen werden, 11. der Abschluss, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Verträgen ab einer vom Aufsichtsrat zu bestimmenden Wertgrenze, 12. der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, ab einer vom Aufsichtsrat in der Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates für die Geschäftsführung festzulegenden Wertgrenze. (5) Der Aufsichtsrat kann für bestimmte Arten von Geschäften seine Zustimmung allgemein erteilen. (6) Der Aufsichtsrat bestimmt in einer von ihm zu beschlief3enden Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung, welche weiteren Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. (7) Im übrigen bestimmen sich die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats nach den aktien-rechtlichen Vorschriften. 9 Aufsichtsrat; Geschäftsordnung Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

5 10 Aufsichtsrat; Beschlussfähigkeit, Stellvertretung (1) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; 108 Abs. 3 AktG ist anwendbar. (2) Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (3) Stellvertreter von Aufsichtsratsmitgliedern können nicht bestellt werden. An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse können jederzeit Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, anstelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen, wenn sie von diesen hierzu schriftlich ermächtigt sind. Sie können auch schriftliche Stimmabgaben der abwesenden Aufsichtsratsmitglieder überreichen. 11 Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung beschließt über 1. die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts und die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns, 2. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats, 3. die Wahl des Abschlussprüfers, 4. die Zahl der Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen und über die Bedingungen der Anstellungsverträge sowie deren Änderung, (2) Die ersten Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen werden von der Gesellschafterversammlung bestellt. (3) Ein Gesellschafter ist auch in eigenen Angelegenheiten und insbesondere zu den in 47 Abs. 4 GmbHG aufgeführten Beschlussgegenständen stimmberechtigt. 12 Der Beirat (1) Zur Beratung der Geschäftsführung wird ein Beirat eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Beirates werden auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden durch den Aufsichtsrat bestimmt. Den Vorsitz im Beirat übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrates. (3) Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein Ehrenamt. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen. Das Beiratsmitglied ist den Zielen der Gesellschaft verpflichtet und hat das Wohl der Gesellschaft zu fördern. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft haben die Beiratsmitglieder Stillschweigen zu bewahren.

6 (4) Der Beirat kann sich auf Vorschlag seines Vorsitzenden eine Geschäftsordnung geben. 13 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr hat mit der Eintragung der Gesellschaft begonnen und endet am 31. Dezember 2000. 14 Jahresabschluss; Aufstellung, Prüfung, Beschluss (1) Die Geschäftsführung hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. Nach Prüfung durch den Abschlussprüfer legt die Geschäftsführung unverzüglich den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie einen Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vor. (2) Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns zu prüfen und über das Ergebnis schriftlich an die Gesellschafterversammlung zu berichten. (3) Die Gesellschafterversammlung hat in den ersten acht Monaten des neuen Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lageberichts, über die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns und über die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu beschließen. 15 Beziehungen zur Freien und Hansestadt Hamburg (1) Die für die Finanzen zuständige Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg ist berechtigt, sich von der Ordnungsmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit des Geschäftsgebarens zu überzeugen. Sie kann dazu durch Beauftragte Einsicht in den Betrieb und in die Bücher und Schriften nehmen. (2) Die Freie und Hansestadt Hamburg nimmt die Rechte aus 53 des Haushaltsgrundsätzgesetzes in Anspruch. Dem Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg stehen die Rechte aus 54 des Haushaltsgrundsätzgesetzes zu. (3) Die Gesellschaft darf sich an einem anderen Unternehmen mit mehr als 25% des Grund- oder Stammkapitals nur beteiligen, wenn hierfür die Zustimmung der zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg vorliegt, in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag dieses Unternehmens die in den Absätzen (1) und (2) genannten Rechte festgelegt werden und bestimmt wird, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen sind. Der Zustimmung der zu-ständigen Behörde bedarf es auch, wenn eine solche Beteiligung erhöht, ganz

7 oder zum Teil veräußert oder eine Maßnahme vergleichbarer Bedeutung (z.b. Kapitalerhöhung/-herabsetzung, Änderung des Unternehmensgegenstandes, Abschluss, Änderung und Aufhebung von Beherrschungsverträgen, Änderung des staatlichen Einflusses im Aufsichtsorgan} durchgeführt werden soll. Bei einer Mehrheitsbeteiligung ist außerdem eine Regelung gemäß Satz 1 und 2 dieses Absatzes zu treffen. 16 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Amtlichen Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes, veröffentlicht. 17 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise rechtsunkwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem von den Gesellschaftern erkennbar angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahe kommt, als dies rechtlich nur möglich ist. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelungslücke ergeben sollte.