Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein



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Bildnachweis: KVNO IT-Beratung Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein http://onlineabrechnung.kvno.de Merkblatt für Betriebsstätten, die sich über die verschiedenen Online-Abrechnungs-Varianten der KV Nordrhein informieren möchten Stand 07.07.2015 Version 6.9

IT-Beratung Online-Abrechnung 2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen 3 1.1 Online-Abrechnung mit D2D 3 1.2 Online-Abrechnung mit KV-Connect (1-Click- Abrechnung) 3 1.3 Online-Abrechnung über das KVNO-Portal 4 1.3.1 KVNO-Portal mit etoken 4 1.4 Verwaltungskosten 5 1.4.1 D2D und KV-Connect 5 1.4.2 KVNO-Portal 5 2. Online-Abrechnung übermitteln 5 2.1 Übermittlung via D2D 5 2.1.1 Zugang zum D2D-Server: KV-SafeNet 5 2.1.2 Weitere Voraussetzungen 6 2.1.3 D2D-Adressierungsdaten der KV Nordrhein 6 2.1.4 PVS / D2D-Kommunikationsmodul 7 2.1.5 Nutzung weiterer D2D-Anwendungen 9 2.1.6 Ansprechpartner / Support 9 2.2 Online-Abrechnung mit KV-Connect (1-Click- Abrechnung) 9 2.3 Übermittlung via KVNO-Portal 10 2.3.1 Die Varianten der Online-Abrechnung via KVNO- Portal 10 2.3.2 Nutzung weiterer Portal-Anwendungen 15 2.4 Begleitunterlagen zur Online-Abrechnung 16 2.4.1 Einreichen der Sammelerklärung 16 2.4.2 Behandlungsausweise der sonstigen Kostenträger 16 2.5 Testabrechnung / Echtabrechnung (gilt für D2D und KVNO-Portal) 16 2.5.1 Testabrechnung 16 2.5.2 Echtabrechnung 19 3. Übermittlungskosten 21 3.1 Kosten für D2D 21 3.1.1 D2D-Anwendung beim Softwarehaus 21 3.1.2 Online-Kosten / Verbindungskosten 21 3.2 Kosten für KV-Connect 21 3.3 Kosten für KVNO-Portal 21 4. Qualifizierte elektronische Signatur 22 4.1 Signaturkarten 22 4.1.1 Heilberufsausweis (HBA) 22 4.1.2 telemed ecard für PVS der CompuGroup 23 4.1.3 Alternative Signaturkarten für Nicht- CompuGroup-PVS 24 4.2 Lesegeräte für Signaturkarten 25 4.2.1 Signaturen mit egk-lesegeräten aus dem egk-basisrollout 25 4.3 Software für qualifizierte Signaturen (SAK) 26 4.4 Ggf. weitere Kosten 26 4.5 Signaturkarten in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Krankenhäusern 27 4.6 Signaturkarten für angestellte Ärzte / Psychotherapeuten 27 4.7 Einsatzmöglichkeiten und Mehrwert HBA / Signaturkarten 27 4.8 Weitere Informationen / Kontakte 28 5. Literatur 28 6. Abkürzungen 28

IT-Beratung Online-Abrechnung 3 1. Vorbemerkungen Es sind mehrere Verfahren für die Online-Abrechnung möglich, die in den folgenden Kapiteln beschrieben werden. Online-Abrechnung mit D2D (wird mittelfristig von KV-Connect abgelöst) Online-Abrechnung mit KV-CONNECT (verfügbar ab 2/2015) Online-Abrechnung über das KVNO-Portal mit etoken Online-Abrechnung über das KVNO-Portal mit earztausweis-light Online-Abrechnung über das KVNO-Portal mit KV-SafeNet 1.1 Online-Abrechnung mit D2D Die Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein wird schon seit 2005 über die Telematik-Plattform Doctor to Doctor (D2D) angeboten. D2D ist keine selbstlaufende Software, sondern setzt das Vorhandensein eines Praxisverwaltungssystems (PVS) / Krankenhausinformationssystems (KIS) oder eines D2D-Kommunikationsmoduls voraus. Hierbei können neben der Echtabrechnung am Quartalsende beliebig oft Testabrechnungen im laufenden Quartal über die angebotenen Online-Verfahren durchgeführt werden. 2009 wurde dieses Verfahren um ein neues bedeutendes Merkmal ergänzt: neben den reinen KVDT-Abrechnungsdaten kann seitdem auch die signierte Sammelerklärung elektronisch übertragen werden. Als Signaturwerkzeug dient eine Signaturkarte für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), z.b. der elektronische Heilberufsausweis (HBA), der über die Kammern (Ärztekammer Nordrhein und Psychotherapeutenkammer NRW) bezogen werden kann 1. Bei einigen PVS können auch alternative Signaturkarten zum HBA eingesetzt werden (siehe Kap. 4.1.3). Dabei wird die esammelerklärung über die Bildschirmanzeige durch das jeweilige PVS angezeigt und die Signatur durch PIN-Eingabe in das geeignete Lesegerät, in dem sich der gesteckte HBA befindet, ausgelöst. 1.2 Online-Abrechnung mit KV-Connect (1-Click-Abrechnung) KV-Connect ist eine Vereinheitlichung von unterschiedlichen Kommunikationssystemen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Technische Grundlage für diesen Kommunikationsweg ist KV-SafeNet 2. In den teilnehmenden Praxen wird ein KV-SafeNet-Anschluss vorausgesetzt. Alle bisherigen mit D2D realisierten Anwendungen werden sukzessive in KV-Connect überführt. Die erste Anwendung (1-Click-Abrechnung, also die Online-Abrechnung mit KV- Connect) ist seit dem 2. Quartal 2015 bei der KV Nordrhein möglich. 1 2 Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die elektronische Form der Unterschrift, die die eigenhändige Unterschrift ersetzt. KV-SafeNet steht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in keiner unternehmerischen oder vertraglichen Verbindung.

IT-Beratung Online-Abrechnung 4 1.3 Online-Abrechnung über das KVNO-Portal Da einige Softwarehäuser für die Integration der Online-Abrechnung mit D2D bzw. KV-Connect Kosten erheben, haben Sie als Mitglied der KV Nordrhein die Möglichkeit, Ihre Abrechnung auch online über das KVNO- Portal zu übermitteln ( hochladen ). Die Übermittlung der mit dem PVS erzeugten Abrechnung über das KVNO-Portal können Sie völlig unabhängig von Ihrem Softwarehaus durchführen. Es gibt mehrere Varianten, die in den nächsten Kapiteln beschrieben werden. Die Übermittlung einer digitalen Sammelerklärung mit QES ist hier noch nicht möglich. 1.3.1 KVNO-Portal mit etoken Es sind ein Internetzugang nach Maßgabe der Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen http://www.kbv.de/ html/datensicherheit.php sowie ein etoken der KV-Nordrhein erforderlich. Mit dem etoken wird ein 8-stelliges numerisches Einmal-Passwort erzeugt, mit dem man sich zusätzlich zum üblichen Username/Passwort auf dem KVNO-Portal authentifiziert. Anschließend kann die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die von dem PVS erzeugt wurde, über das KVNO-Portal hochgeladen werden. 1.3.2 KVNO-Portal mit earztausweis-light Es sind ein Internetzugang nach Maßgabe der Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen, eine Portalregistrierung sowie ein earztausweis-light (ea-light) (www.aekno.de/arztausweis-light) der Ärztekammer Nordrhein erforderlich. Außerdem wird ein Lesegerät für den ea-light benötigt. Durch Stecken des ea-light in das Lesegerät und Freischaltung per PIN erfolgt der autorisierte Zugriff auf das KVNO-Portal und die Anwendung Online-Abrechnung > ea-light. Anschließend kann die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die von dem PVS erzeugt wurde, über das KVNO-Portal hochgeladen werden. 1.3.3 KVNO-Portal mit KV-SafeNet Über KV-SafeNet wird ein geschützter und vom Internet getrennter Tunnel aufgebaut, der eine datenschutzgerechte Anbindung aller Rechner der Betriebsstätte ermöglicht. Damit ist höchste Sicherheit garantiert. Um eine Abrechnung online über das KVNO-Portal zu übermitteln, wird neben einer Registrierung über das KVNO-Portal ein KV-SafeNet-Anschluss benötigt. Ein KV-SafeNet-An- schluss kann nur über einen zertifizierten KV-Safe- Net-Provider erworben werden. Informieren Sie sich vor einer Vertragsschließung auch bei Ihrem Softwarehaus/ PVS-Anbieter/Softwarebetreuer. Die Online-Abrechnung mit den Varianten Test-/ und Echtabrechnung ist sowohl bei der Übermittlung via D2D als auch beim Hochladen über das KVNO-Portal möglich.

IT-Beratung Online-Abrechnung 5 1.4 Verwaltungskosten 1.4.1 D2D und KV-Connect Wird zur Abrechnungsdatei eine digitale Sammelerklärung mit einer QES übermittelt, betragen die Verwaltungskosten 2,5%. Für die QES auf der esammelerklärung wird eine Signaturkarte gem. Kap. 4 benötigt Wird zur Abrechnungsdatei keine digitale Sammelerklärung mit QES übermittelt, betragen die Verwaltungskosten 2,7%. 1.4.2 KVNO-Portal KVNO-Portal mit etoken: Für Online-Abrechnungen, die über das KVNO-Portal mit etoken hochgeladen werden, betragen die Verwaltungskosten 2,7%. KVNO-Portal mit ea-light: Für Online-Abrechnungen, die über das KVNO-Portal mit dem ea-light hochgeladen werden, betragen die Verwaltungskosten 2,7%. KVNO-Portal mit KV-SafeNet: Für Online-Abrechnungen, die über das KVNO-Portal mit KV-SafeNet hochgeladen werden, betragen die Verwaltungskosten 2,7%. 2. Online-Abrechnung übermitteln 2.1 Übermittlung via D2D D2D 3 steht für doctor to doctor und ist eine Telematik-Plattform der Kassenärztlichen Vereinigungen. Achtung: Der Support und Betrieb von D2D wird mittelfristig eingestellt. Alle Anwendungen von D2D für die adressierte Kommunikation (z.b. Abrechnung, DMP, etc.) werden bis dahin in eine neue modernere Kommunikationslösung (= KV-Connect) überführt. 2.1.1 Zugang zum D2D-Server: KV-SafeNet Der Zugang zum D2D-Server ist über eine Anbindung mit KV-SafeNet möglich. Weitere Hinweise sind dem Merkblatt D2D-Anmeldung zu entnehmen (siehe Kap. 5). 3 weitere Informationen: www.d2d.de

IT-Beratung Online-Abrechnung 6 KV-SafeNet funktioniert wie das Internet, wird aber durch hochwertige Sicherheitsmechanismen vom öffentlichen World Wide Web getrennt. Der Zugang ist nur auf Antrag und mit speziell konfigurierten Routern möglich. Achtung: Eine ISDN-Direkteinwahl ist nur noch bis Ende Juli 2015 möglich. Bei D2D-Neuanträgen wird daher der Zugang zum D2D-Server nur noch auf Basis einer KV-SafeNet-Verbindung vergeben. 2.1.1.1 Schritte zum KV-SafeNet Wählen Sie aus den verfügbaren Listen der zugelassenen KV-SafeNet-Anbieter in Absprache mit Ihrem Softwarehaus - den für Sie attraktivsten aus. http://www.kbv.de/html/7145.php Fordern Sie die Vertragsunterlagen an und schicken Sie diese ausgefüllt an die jeweilige Anschrift. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie von Ihrem KV-SafeNet-Anbieter einen vorkonfigurierten Router. Bitte klären Sie mit Ihrem Softwarehaus oder KV-Safe- Net-Anbieter vorab die Installationsmodalitäten. 2.1.2 Weitere Voraussetzungen Das eingesetzte PVS muss bei der KV Nordrhein einen erfolgreichen Funktionstest zur Onlineabrechnung absolviert haben (aktuelle Liste unter www.d2d.de) Für die Betriebsstätte ist bei der KV Nordrhein eine D2D-Registrierung durchgeführt worden; d.h. der Betriebsstätte liegen Registrierungs-CD(s) und PIN(s) vor. Nach erfolgreicher D2D-Registrierung kann die D2D-Installation in der Betriebsstätte erfolgen. Wir raten dringend dazu, das Vorgehen mit dem Softwarehaus abzusprechen. 2.1.3 D2D-Adressierungsdaten der KV Nordrhein Bei der Einrichtung der Datenfernübertragung via D2D wird die Betriebsstätte in der Regel durch das betreuende Softwarehaus unterstützt. Die Adressierung der Online-Abrechnung mit D2D (vgl. www.d2d.de >Teilnahme Serverzugang Ärzte KVNO) lautet: D2D-Teilnehmer-ID der KV Nordrhein, Abrechnungsstelle: 0150286 Die Zuordnung der Online-Abrechnung zur jeweiligen Bezirksstelle erfolgt automatisch. IP-Adresse für Zugang über KV-SafeNet: 188.144.10.191

IT-Beratung Online-Abrechnung 7 2.1.4 PVS / D2D-Kommunikationsmodul 2.1.4.1 Softwareprodukte MIT und OHNE QES Alle in der nachfolgenden Tabelle genannten Softwareprodukte beherrschen die Online-Abrechnung mit D2D ohne QES auf der esammelerklärung. In der letzten Spalte wird Auskunft darüber gegeben, ob die Software auch bereits die Online-Abrechnung mit QES erfolgreich realisiert hat. Hierzu musste wenigstens eine Abrechnung eines Anwenders erfolgreich bei der KV Nordrhein eingereicht werden. Lfd. Nr. Softwarehaus Produkt MIT QES 1. Abasoft EVA 2. ABOMED Softwareentwicklungs- & Vertriebsgesellschaft mbh ABOMED 3. Äskulap GBR Äskulap 4. AGFA HealthCare GmbH ORBIS 5. APW-Wiegand Med. Software Entwicklung und Vertrieb GmbH Arztpraxis Wiegand X 6. Awinta GmbH PROFIMED X 7. Biosystems GmbH IntraMed 8. CompuGroup Medical Deutschland AG ALBIS (telemed.net) X 9. CompuGroup Medical Deutschland AG CompuMED M1 (telemed.net) X 10. CompuGroup Medical Deutschland AG DATA VITAL (telemed.net) X 11. CompuGroup Medical Deutschland AG MEDISTAR (telemed.net) X 12. CompuGroup Medical Deutschland AG TurboMed (telemed.net) X 13. Data-AL GmbH Data-AL X 14. Data Control GmbH medo.med/medo.win (GUS- Box) X 15. DBI Informatik, Dirk Blume InterMediNet KVDT X 16. dc-systeme Informatik GmbH dc-pathos / dc-ross X 17. Doc.Star GmbH Doc.Star 18. DURIA eg DURIA X 19. ergosoft GmbH PsychoDat X 20. Examion GmbH medibit (GUSBox) X 21. FIDUS Software Entwicklungs-GmbH FIDUS X 22. Frey ADV GmbH QUINCY WIN (GUSBox) X 23. GMC Systems mbh GMC Padok X 24. HASOMED GmbH Elefant X 25. Hauschnik Datentechnik PRAXSYS+ X 26. Hörgeräte KIND GmbH & Co. KG KiWi-KIND Praxis-EDV f. Windows 27. ifa systems AG IFA-AUGENARZT X Stand 01.07.2015

IT-Beratung Online-Abrechnung 8 Lfd. Nr. Softwarehaus Produkt Mit QES 28. Indamed GmbH Medical office (GUSBox) X 29. InterData Praxis-Computer GmbH INTERARZT (GUSBox) X 30. isoft Deutschland GmbH LORENZO SolutionCare 31. Medat Computersysteme GmbH David X 32. medatixx Medizinische Informationssysteme GmbH & Co. KG x.comfort (Docconnector) X 33. medatixx Medizinische Informationssysteme GmbH & Co. KG x.concept (Docconnector) X 34. medatixx Medizinische Informationssysteme GmbH & Co. KG x.isynet X 35. Mediamed Systec GmbH S 3 (GUSBox) X 36. MedVision AG MEDVISION (GUSBox) X 37. Meierhofer AG MCC 38. MELOS GmbH MELOS-Labor-System 39. New Media Company GmbH & Co. KG SMARTY X 40. NEXUS AG ORGAPRAX X 41. NEXUS / DIS GmbH MEDOS # 42. NoemaLife GmbH Athena 43. PEGA Elektronik GmbH PegaMed X 44. Pharmatechnik GmbH & Co. KG Medi10 45. Promedico-Computer für Medizin Vertriebs GmbH easymed X 46. PSS Psycom Software Solutions GmbH PSYCOM 47. Psyprax GmbH PSYPRAX X 48. Schwerdtner Medizin-Software GmbH QMED.PRAXIS (GUSbox) X 49. St. Agatha Krankenhaus Köln AMBUAGA Steinbrecher, Dr. Rainer Softwareentwicklung Personengesell- 50. schaft RST-MED Win X Stand 01.07.2015 2.1.4.2 PVS OHNE D2D-Funktionstest Falls das PVS die Online-Abrechnung nicht realisiert hat bzw. nicht realisieren möchte, lässt sich trotzdem die Online-Abrechnung mit zusätzlicher Software (d.h. einem D2D-Kommunikationsmodul) durchführen. Diese Software löst nicht das bestehende PVS ab, sondern dient lediglich zur D2D-Übermittlung der Online-Abrechnung zu den vorgenannten Bedingungen. Das D2D-Kommunikationsmodul wird zusätzlich zu dem bestehenden PVS installiert. Ein D2D-Kommunikationsmodul unter den vorgenannten Bedingungen kann zur Zeit bezogen werden bei: Produkt Anbieter Webadresse GMC-Padok GMC systems mbh www.gmc-systems.de DGNbox S DGN Service GmbH www.dgn.de/hba

IT-Beratung Online-Abrechnung 9 2.1.5 Nutzung weiterer D2D-Anwendungen Sind in der Betriebsstätte einmal die technischen Gegebenheiten für D2D eingerichtet, kann die Betriebsstätte weitere D2D-Anwendungen nutzen, wenn das Softwarehaus über einen erfolgreichen Funktionstest der betreffenden D2D-Anwendung verfügt. Neben der Online-Abrechnung sind zurzeit folgende D2D- Anwendungen möglich: edmp 4 ekoloskopie earztbrief DALE-UV (Online-Abrechnung bei der DGUV 5 ) LDT 6 mit D2D ehks 7 epvs 8 edialysedokumentation U-Teilnahmebescheinigung Auf der Website www.d2d.de gibt es eine Übersicht, welche Softwarehäuser welche D2D-Anwendungen realisiert haben. Natürlich geben auch die Softwarehäuser direkt Auskunft. 2.1.6 Ansprechpartner / Support Bei Nutzung des D2D-Übertragungsweges für die Übermittlung der Online-Abrechnung ist das betreuende Softwarehaus erster Adressat bei Supportanlässen. 2.2 Online-Abrechnung mit KV-Connect (1-Click-Abrechnung) KV-Connect ist eine Vereinheitlichung von unterschiedlichen Kommunikationssystemen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Technische Grundlage für diesen Kommunikationsweg ist KV-SafeNet. In den teilnehmenden Praxen ist ein KV-SafeNet-Anschluss Voraussetzung. Die 1-Click-Abrechnung mit KV-Connect ist erstmalig für das 2. Quartal 2015 bei der KV Nordrhein möglich. Voraussetzung ist, dass das Praxisverwaltungssystem die 1-Click-Abrechnung mit KV-Connect nach der Spezifikation 2.0 realisiert hat. Fragen Sie hierzu ggfs. Ihren Softwarehersteller. Weitere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie auf unserer Website: https://www.kvno.de/10praxis/ 80beratung/40itberatung/online_abrechnung/index.html (Reiter KV-Connect). 4 5 6 7 8 9 DMP= Disease-Management-Programm ( e steht immer für elektronisch) DGUV= Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung LDT = Schnittstelle für Labordatenträger HKS = Hautkrebs-Screening privatärztliche Abrechnung mit der PVS KV-SafeNet steht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in keiner unternehmerischen oder vertraglichen Verbindung.

IT-Beratung Online-Abrechnung 10 2.3 Übermittlung via KVNO-Portal Das KVNO-Portal ist ein Online-Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, der nach erfolgreicher Registrierung über die u.a. Internet-Browser erreichbar ist. Grundsätzlich empfiehlt sich der Einsatz von Internetbrowsern in den aktuellen Versionen aus Sicherheitsgründen. Derzeit sind folgende Varianten der Onlineabrechnung über das KVNO-Portal vorgesehen: KVNO-Portal mit etoken KVNO-Portal mit ea-light KVNO-Portal mit KV-SafeNet Die zu übermittelnde verschlüsselte Abrechnungsdatei muss den technischen Vorgaben der KBV 10 entsprechen. Voraussetzungen: Internetverbindung, beachten Sie die Hinweise (s.u.). Internetbrowser: aktuelle Versionen sowie der Internet Explorer ab Version 8 und der Mozilla Firefox ab Version 3.6. Hinweise zur Internetverbindung Wegen den mit der notwendigen Internetverbindung verbundenen Schutzmaßnahmen verweisen wir auf die Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in Arztpraxen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Bundesärztekammer. Siehe http://www.kbv.de/html/datensicherheit.php 2.3.1 Die Varianten der Online-Abrechnung via KVNO-Portal Voraussetzung: Registrierung am KVNO-Portal Falls Sie noch keine Zugangsdaten für das KVNO-Portal haben, müssen Sie online eine Registrierung durchführen. Rufen Sie dazu folgende Webseite auf: www.kvno-portal.de. Die Registrierung ist kostenlos. Nach erfolgreicher Registrierung werden Ihnen die persönlichen Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Kennwort, innerhalb von wenigen Tagen per Post-Ident-Verfahren zugestellt. 10 KVDT-Datensatzbeschreibung

IT-Beratung Online-Abrechnung 11 2.3.1.1 KVNO-Portal mit etoken Bestellung Die Bestellung des etoken ist nur online über das KVNO-Portal möglich. Kosten Einmalkosten je etoken in Höhe von 10. Eventuell fallen Kosten für die Einrichtung eines noch nicht vorhandenen Internetzugangs an. numerischen Einmal-Passwortes aufgefordert, das Sie mit Ihrem persönlichen etoken erzeugen. Damit identifizieren Sie sich zusätzlich zum üblichen Username/Passwort auf dem KVNO-Portal. Dann kann die verschlüsselte Abrechnungsdatei, die von Ihrem PVS erzeugt wurde, über das KVNO-Portal als Test- oder -Echtabrechnung übermittelt werden. Es ist möglich, sich Protokolle von den zu übermittelten Abrechnungen anzeigen zu lassen (vgl. Kap. 2.3.1.3). Nach erfolgreicher Anmeldung am KVNO-Portal rufen Sie die Portal-Anwendung Online-Abrechnung auf. Es geht ein weiteres Fenster auf; klicken Sie dort auf etoken. Anschließend werden Sie zur Eingabe eines 8-stelligen Eine detaillierte Beschreibung der Online-Abrechnung KVNO-Portal mit etoken ist auf den Portalseiten der KV Nordrhein verfügbar. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen bespielhaft die Schritte (1) (3).

IT-Beratung Online-Abrechnung 12 2.3.1.2 KVNO-Portal mit ea-light Verwenden Sie statt des etoken den ea-light, erscheint nach Auswahl der entsprechenden Kachel folgendes Bild, wenn ein geeignetes Lesegerät angeschlossen und der ealight gesteckt ist: Bitte bestätigen Sie mit Weiter. Falls mehrere Kartenleser angeschlossen sind, müssen Sie einen Kartenleser vor der PIN-Eingabe auswählen:

IT-Beratung Online-Abrechnung 13 Ist das Lesegerät ausgewählt (hier: SCM), geben Sie bitte die PIN Ihres ea-light ein und bestätigen mit Anmelden. Bestätigen Sie im nächsten Fenster die Auswahl mit Ausführen. Sie landen nun ebenfalls in dem Fenster Abrechnung übermitteln. 2.3.1.3 KVNO-Portal mit KV-SafeNet Die Internetverbindung zum KVNO-Portal mit KV-SafeNet ist eine weitere Möglichkeit der Übermittlung. Sie erreichen das KVNO-Portal via KV-SafeNet über folgende Adresse: http://kvnoportal.kvno.kv-safenet.de Schritte zum KV-SafeNet vgl. Kapitel 2.1.1.1 Nach erfolgreicher Anmeldung am KVNO-Portal rufen Sie die Portal-Anwendung Online-Abrechnung auf.

IT-Beratung Online-Abrechnung 14 Es öffnet sich ein weiteres Fenster: klicken Sie dort auf KV-SafeNet. Jetzt wird geprüft, ob eine KV- SafeNet-Anbindung vorliegt. Quartalsabrechnung übertragen: Um die Quartalsabrechnung zu übermitteln, muss lediglich die mit Ihrem PVS erstellte Abrechnungsdatei auf dem Betriebsstätten-PC ausgewählt und hochgeladen werden 11. Damit eine fehlerfreie Übertragung erfolgen kann, muss die hochgeladene Datei den technischen Vorgaben der KBV 12 entsprechen. Das ist der Fall, wenn das Protokoll des KBV-Prüfmoduls folgendes Gesamtergebnis (siehe letzte Seite des Prüfprotokolls des KBV-Prüfmoduls) anzeigt: Die geprüfte Datei kann verschlüsselt und der KV übergeben werden. Nach Auswahl des Abrechnungsquartals muss noch festgelegt werden, ob es sich um eine Echtabrechnung oder eine Testabrechnung handelt. Danach kann die Übertragung bereits erfolgen. 11 12 Falls Ihnen der Speicherort der Abrechnungsdatei nicht bekannt ist, können Sie - wie bisher - die Quartalsabrechnung mit Ihrem Praxis- verwaltungssystems auf einen Datenträger speichern und von dort aus auf die Abrechnungsdatei zugreifen. KVDT-Datensatzbeschreibung

IT-Beratung Online-Abrechnung 15 Protokolle und Empfangsbestätigungen downloaden: Die Abbildung auf der nächsten Seite zeigt beispielhaft die übertragenen Abrechnungsdateien mit ihrem Status an. Außerdem werden dort alle vorhandenen Protokolle und Empfangsbestätigungen zum Download angeboten. Anmerkung In einer schwarz-weiß-darstellung der obigen Übersicht auf gedrucktem Papier wird die Farbinformation der Punkte als Hinweis für den Verarbeitungsstatus nicht deutlich. Lesen Sie diesen Abschnitt des Merkblattes am besten am Bildschirm. 2.3.2 Nutzung weiterer Portal-Anwendungen Mit Ihren Zugangsdaten können Sie auch alle weiteren Dienste des KVNO-Portals nutzen. Derzeit sind das: Online-Zugriff auf Abrechnungsunterlagen Abrechnungsprofil (Statistiken und Kennzahlen aus der Honorarabrechnung) Differenzierte Honorarauswertung für Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren Rückmeldung Diagnoseprüfung Online-Dokumentation Hautkrebsscreening Online-Dokumentation Zervix-Zytologie Elektronische Qualitätszirkel Praxisdaten ändern Formularbestellung Online Zugriff DMP-Reminder und Berichte

IT-Beratung Online-Abrechnung 16 2.4 Begleitunterlagen zur Online-Abrechnung 2.4.1 Einreichen der Sammelerklärung Nach Übermittlung der Online-Abrechnung als Echtabrechnung wird die vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Sammelerklärung spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen an die zuständige Bezirksstelle geschickt. Wenn Sie weiterhin die papierene Sammelerklärung mit eigenhändiger Unterschrift einreichen, benötigen Sie keine Signaturkarte. Der Erhalt des günstigeren Verwaltungskostensatzes gem. Kap. 1.4 entfällt dann jedoch. Anmerkung zum Einreichen der papierenen Sammelerklärung: bei der Online-Abrechnung via KVNO-Portal muss (zurzeit) eine papierene Sammelerklärung eingereicht werden. bei der Online-Abrechnung via D2D ist das Einreichen der papierenen Sammelerklärung optional. Statt der papierenen Sammelerklärung kann die qualifiziert signierte esammelerklärung übermittelt werden (siehe Tabelle Seite 7/8) 2.4.2 Behandlungsausweise der sonstigen Kostenträger Das Einreichen der Behandlungsausweise der sonstigen Kostenträger entfällt ab der Abrechnung des 3. Quartals 2013. Stattdessen müssen Praxen diese Behandlungsaus- weise über einen Zeitraum von vier Quartalen aufbewahren und auf Verlangen vorlegen. 2.5 Testabrechnung / Echtabrechnung (gilt für D2D und KVNO-Portal) Neben der Echtabrechnung zum Quartalsende hat die online-abrechnende Betriebsstätte beliebig oft die Möglichkeit, die Abrechnungsdaten zum Test (= Testabrechnung) an die KV Nordrhein zu senden. 2.5.1 Testabrechnung Eine Testabrechnung kann nahezu jederzeit und mehrfach im Quartal adhoc durch die Betriebsstätte verschickt werden. Für das laufende Abrechnungsquartal können Testabrechnungsdaten, beginnend in der Regel vom 21. Tag des ersten Monats des aktuellen Quartals bis zum 20. Tag des ersten Monats im Folgequartal (z. B. vom 20. Juli 12. Oktober), im Regelfall eingereicht werden. Die KV Nordrhein antwortet auf eine Testabrechnung in der Regel automatisch innerhalb von ca. 3 Stunden mit einem qualifizierten Prüfprotokoll (vgl. Muster 1). Das Prüfprotokoll enthält Informationen sowohl zur formalen als auch zur inhaltlichen Richtigkeit. Fallen die Beginn- bzw. Endedaten der Testabrechnung auf ein Wochenende oder Feiertag, werden die Standard-Termine entsprechend angepasst. Die aktuellen Termine stehen immer zur Einsicht im KVNO-Portal, Dienst Online-Abrechnung/Dokumentationen bereit. Die hier veröffentlichten Einreichungstermine informieren über die Echt- sowie über die Test-Abrechnungszeiten.

IT-Beratung Online-Abrechnung 17 Muster 1: (auszugsweise) Rückantwort bei einer Testabrechnung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf Arztnr.: 240123400, Dr. Heide von Testhausen Online-Testabrechnung Wichtige Hinweise!!! Wichtige Hinweise!!! Wichtige Hinweise!!! Ansprechpartner zu den Regelwerksaktionen: Frau / Herr... Tel.: 0211 / 5970-. Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns sehr, dass Sie unseren besonderen Service der Online-Testabrechnung in Anspruch nehmen. Bezüglich der Online Testabrechnung möchten wir Sie aber zunächst auf die besonderen Bedingungen, die es dabei zu beachten gilt, aufmerksam machen. Ihre Abrechnungsdaten wurden mit vorläufigen Gebührenordnungs-, vorläufigen Kostenträger- und ggf. vorläufigen Stammdaten den üblichen Existenzprüfungen unterzogen. Ebenso wurden ihre Abrechnungsdaten von einem Regelwerk vollautomatisch bearbeitet, dessen Vollständigkeit und absolute Verlässlichkeit zum Zeitpunkt der Online-Testabrechnung in der Regel noch nicht besteht. Auch bitten wir zu beachten, dass nicht alle Bearbeitungsprozesse, die eine Abrechnung bei der KV Nordrhein durchlaufen muss, bei diesem rein maschinellen Testabrechnungsverfahren durchgeführt worden sind. Der nachfolgenden Übersicht entnehmen Sie die unterschiedlichen Bearbeitungsprozesse der Online-Testabrechnung gegenüber der Echt-Abrechnung: Anbei Erläuterungen zu unseren Abkürzungen im Regelwerksprotokoll: APK BHT B3T B3W BHF B4Q B1J B2J Je Sitzung (Arzt-Patienten Kontakt) Behandlungstag 3 Tage (nach OP) Drei Wochen Behandlungsfall Zeitraum von 4 Quartalen (= Krankheitsfall) Behandlungskalenderjahr Behandlungsjahr + Vorjahr

IT-Beratung Online-Abrechnung 18

IT-Beratung Online-Abrechnung 19 2.5.2 Echtabrechnung Die Echtabrechnung darf nur einmal im Quartal übermittelt werden. Die leitungsgebundene elektronische Abrechnung des jeweiligen Quartals ist vom 20. Tag des dritten Quartalsmonats bis zum 12. Tag des ersten Monats im Folgequartal zu übermitteln (Beispiel für das Quartal 3/2013: Die Abrechnung muss zwischen dem 20. September 2013 und dem 12. Oktober 2013 an die KV Nordrhein übermittelt werden). Als Reaktion auf die Einsendung einer Echtabrechnung wird eine automatisch erzeugte Empfangsbestätigung (vgl. Muster 2 und Muster 3) online verschickt (kein Prüfprotokoll). Die Echtabrechnung fließt in den produktiven Bearbeitungsprozess der KV Nordrhein ein, analog zur bisherigen Datenträgerabrechnung. Muster 2: Rückantwort bei einer Echtabrechnung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dies ist eine maschinell erstellte Nachricht. Empfangsbestätigung einer Echtabrechnung zur BSNR: 251443200 Dateiname: z01251443200_06.07.2015_15.19.con Ihre Echtabrechnung hat uns am 06.07.2015 erreicht. Hinweise zur Abgabe von papiernen Unterlagen Nach Übermittlung der Online-Abrechnung müssen innerhalb von sieben Kalendertagen an die zuständige Bezirksstelle alle papierenen Unterlagen (z.b.dokumentationen / Sachkostenrechnung etc.) geschickt werden, die bislang auch der Datenträger-Abrechnung beigefügt wurden. Da keine elektronische Sammelerklärung zusammen mit der Online-Abrechnung übermittelt wurde, benötigen wir noch eine Sammelerklärung mit handgeschriebe-ner Unterschrift von Ihnen! Die elektronische Sammelerklärung liegt uns nicht vor! Mit freundlichen Grüßen KV Nordrhein Diese Meldung wurde erstellt am: 06.07.2015, 15:30

IT-Beratung Online-Abrechnung 20 Muster 3: Rückantwort bei einer Echtabrechnung mit Sammelerklärung Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dies ist eine maschinell erstellte Nachricht. Empfangsbestätigung einer Echtabrechnung mit Sammelerklärung zur BSNR: 218203800 Dateiname: z01218203800_06.07.2015_15.20.con.xkm Ihre Echtabrechnung hat uns zusammen mit der elektronischen Sammelerklärung am 06.07.2015 erreicht. Die digitale Signatur der Sammelerklärung wurde überprüft. Die digitale Signatur der elektronischen Sammelerklärung war fehlerfrei. Hinweise zur Abgabe von papiernen Unterlagen Nach Übermittlung der Online-Abrechnung müssen innerhalb von sieben Kalendertagen an die zuständige Bezirksstelle alle papiernen Unterlagen (z.b. Dokumentationen / Sachkosten-rechnung etc.) geschickt werden, die bislang auch der Datenträger-Abrechnung beigefügt wurden. Für Sie entfällt das Einreichen einer papierenen Sammelerklärung mit handgeschriebener Unterschrift, da Sie eine elektronische Sammelerklärung zusammen mit der Online-Abrechnung übermittelt haben. Mit freundlichen Grüßen KV Nordrhein Diese Meldung wurde erstellt am: 06.07.2015, 15:30

IT-Beratung Online-Abrechnung 21 3. Übermittlungskosten 3.1 Kosten für D2D 3.1.1 D2D-Anwendung beim Softwarehaus Je nach Vertragslage und Geschäftsmodell mit Ihrem Softwarehaus können Wartungskosten bzw. Lizenzgebühren für die Online-Abrechnung anfallen. Diese variieren z.t. sehr stark zwischen den einzelnen Anbietern. Auskunft gibt das Softwarehaus. 3.1.2 Online-Kosten / Verbindungskosten Es können Kommunikationskosten bei der Datenübermittlung über KV-SafeNet entstehen. Die Kostenstruktur wird nachfolgend mit Einmalkosten und laufende Kosten beschrieben. Je nach Vertragslage und Geschäftsmodell mit Ihrem Softwarehaus/Provider können Einmalkosten entfallen; die Vertragspartner integrieren dann diese Einmalkosten in Miet- bzw. Leasingverträge oder auch in ein spezielles Angebot. 3.1.2.1 Kosten beim Zugang über KV-SafeNet Einmalkosten: Im Falle der Datenübermittlung über das KV-SafeNet wird bei einer Neueinrichtung eines KV-SafeNet-Anschlusses ein VPN-Router des zertifizierten KV-SafeNet-Providers benötigt. Laufende Kosten: Es fallen laufende Verbindungskosten beim KV-Safe- Net-Provider an (Kosten abhängig vom Vertrag mit dem KV-SafeNet-Provider). 3.2 Kosten für KV-Connect Neben den Kosten für KV-SafeNet entstehen bei einigen PVS-Herstellern Gebühren für die Bereitstellung von Anwendungen unter KV-Connect. Weitere Informationen sind in einem separaten Merkblatt für Mitglieder der KV Nordrhein zur Nutzung von KV-Connect-Anwendungen dargestellt. 3.3 Kosten für KVNO-Portal KVNO-Portal mit KV-SafeNet: es fallen Kosten für einen KV-SafeNet-Zugang gemäß Kap. 3.1.2.1 an. KVNO-Portal mit etoken: 10 je etoken (die Kosten werden automatisch über die Honorarabrechnung einbehalten), ggfs. zusätzliche Kosten für die Anschaffung eines noch nicht vorhandenen Internetzugangs. KVNO-Portal mit ea-light: Kosten für ein Lesegerät, ggfs. zusätzliche Kosten für die Anschaffung eines noch nicht vorhandenen Internetzugangs.

IT-Beratung Online-Abrechnung 22 4. Qualifizierte elektronische Signatur 4.1 Signaturkarten Zurzeit können HBAs bzw. alternative Signaturkarten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nur unter D2D und KV-Connect verwendet werden. Die Einbindung von qualifizierten Signaturen im KVNO-Portal ist nicht möglich. Bis Mitte 2011 konnte ausschließlich der HBA als Signaturkarte für die elektronische Signatur auf der esammelerklärung verwendet werden. Da allerdings einige Unterschriftsberechtigte insbesondere im Krankenhaus weder Arzt noch Psychotherapeut sind, hatten sie keine Möglichkeit, an einen HBA zu gelangen. Für diese Zielgruppe hat die KV Nordrhein die Möglichkeit eröffnet, auch andere qualifizierte Signaturkarten zu verwenden. Daneben gibt es noch einen weiteren Grund für Alternativen: Der HBA ist vielen Betroffenen zu teuer. Die am Markt erhältlichen Alternativen sind zum Teil deutlich preiswerter. Allerdings sollte dabei berücksichtigt werden, dass die seit September 2011 ausgelieferten HBAs die Stapelsignaturfunktion ohne Aufpreis beinhalten, d.h. mit einer PIN-Eingabe können mehrere Signaturen ausgelöst werden. Diese Funktion ist zwar für die esammelerklärung bei der Online-Abrechnung irrelevant, jedoch bei weiteren Signaturanwendungen, z.b. dem earztbrief, möglicherweise sehr wichtig. Bei den alternativen Signaturkarten ist die Stapelsignatur im Gegensatz zum HBA meist mit deutlichem Aufpreis verbunden. Es ist also bei einem Preisvergleich unbedingt abzuwägen, ob die Stapelsignatur relevant ist oder nicht! Im Kap. 4.1.1.1 finden Sie Informationen zur Beschaffung des HBA. Der HBA kann von allen PVS eingesetzt werden, die eine Signatur auf der esammelerklärung ermöglichen. In den Kap. 4.1.2 bzw. 4.1.3 finden Sie Informationen, welches Softwarehaus welche Signaturkarten über den HBA hinaus unterstützt. Alternative Signaturkarten zum HBA können nur dann verwendet werden, wenn das jeweilige Softwarehaus dies zulässt. 4.1.1 Heilberufsausweis (HBA) 4.1.1.1 Beschaffung Für die Herausgabe des HBA - an ihre jeweiligen Mitglieder - sind die beiden Kammern (Ärztekammer Nordrhein und Psychotherapeutenkammer NRW) zuständig. Grundsätzlich können von allen akkreditierten Trustcentern im Auftrag der Ärztekammer HBAs nur an Ärzte, Zahnärzte oder psychologische Psychotherapeuten geliefert werden. Der HBA gilt bundesweit für alle Anwendungen im Gesundheitswesen. Derzeit hat nur die DGN Service/medisign als Trustcenter vertraglich zugesichert, HBAs gemäß den Vorgaben der Kammern zu produzieren und die Zertifikate abrufbar vorzuhalten, d.h. medisign ist zurzeit der einzige HBA-Lieferant. Kammer wird mit der Beschreibung des weiteren Antragsprozesses binnen 4-6 Wochen nach Einreichen Ihres Antrages bei der KV Nordrhein direkt auf Sie zukommen. Nach Feststellung der Identität des Antragsstellers gem. Anforderungen des Signaturgesetzes und Prüfung des Antrages, wird die zuständige Kammer die Produktion Ihres HBAs in Auftrag geben, so dass medisign den Ausweis erstellen und an Sie ausliefern kann. Bei der für Sie zuständigen Kammer können Sie sich informieren, wann und wie Sie Ihren Antrag stellen können. Die

IT-Beratung Online-Abrechnung 23 Weitere Informationen über folgende Webseiten: Ärzte und ärztliche Psychotherapeuten: www.aekno.de/earztausweis Psychologische Psychotherapeuten: http://www.ptk-nrw.de/de/mitglieder/publikationen/ ptk-newsletter/archiv/ptk-newsletter-22011/ epta-bei-der-kammer-erhaeltlich.html?0= 4.1.1.2 Kosten HBA (=Signaturkarte) Ärzte: Signatursoftware (Signaturanwendungskomponente) Vgl. Kap. 4.3 7,90 monatlich Mindestvertragslaufzeit 24 Monate Psychotherapeuten: 9,90 pro monatlich Mindestvertragslaufzeit 24 Monate 4.1.1.3 Technische Hotline Technische Hotline, Lesegeräte HBA / Mehrwertdienste: Die Hotline-Mitarbeiter von DGN/medisign beraten in allen Fragen zum HBA und den Mehrwertdiensten Telefon: 01805 060512 (Mo.-Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr) (14 Cent je angefangene 60 Sekunden (Festnetz der Deutschen Telekom) andere Netzbetreiber und Mobilfunknetz-Tarife können hiervon ggf. abweichen. 4.1.2 telemed ecard für PVS der CompuGroup Die telemed ecard kann für die Signatur auf der esammelerklärung der KV Nordrhein nur von Kunden der Compu- Group Medical Deutschland AG eingesetzt werden, also bei folgenden Arztinformationssystemen: ALBIS, DATA VITAL, CompuMED M1, MEDISTAR und TurboMed. 4.1.2.1 Beschaffung Die telemed ecard ist eine qualifizierte Signaturkarte. Für die Ausgabe der telemed ecard ist die telemed Online Service für Heilberufe GmbH zuständig. Informationen zur Beschaffung der telemed ecard erhalten Sie direkt bei telemed oder beim zuständigen Servicepartner des jeweiligen Herstellers Ihres Arzt-Informationssystems. Sie können über Ihren zuständigen Servicepartner eine telemed ecard Initial bestellen, indem Sie mit Ihrem Servicepartner einen Antrag auf telemed ecard ausfüllen. Der Servicepartner wird diesen Antrag an telemed weiterleiten. Aus dem Antrag muss der Vorname und Name des Arztes klar ersichtlich sein, denn anhand des Antrages wird die telemed ecard für den Kunden bei telemed personalisiert, d.h. mit Namen und Vornamen bedruckt. Nach Eingang des Antrages erhält der Kunde von telemed per Post das bestellte Signaturpaket. Dies beinhaltet die personalisierte Signaturkarte, alle für die Identifizierung und Freischaltung notwendigen Unterlagen sowie auch eine entsprechende Anleitung, in welcher alle weiteren Schritte bis zur Freischaltung der telemed ecard genau beschrieben sind.

IT-Beratung Online-Abrechnung 24 Kontaktdaten telemed: telemed Online Service für Heilberufe GmbH Maria Trost 21 56070 Koblenz Email: service@telemed.de Tel: 01805 040007 (0,14 /Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 0,42 /Min.) 4.1.2.2 Kosten Signaturkarte telemed ecard Freischaltung Registrierung 6,90 monatlich kostenfrei kostenfrei Signatursoftware (SAK) telemed esig 6,90 monatlich Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten. Freischaltung 29,90 einmalig Registrierung 39,90 einmalig Stand 21.01.2015 4.1.2.3 Technische Hotline telemed Online Service für Heilberufe GmbH Maria Trost 21 56070 Koblenz Email: service@telemed.de Tel: 01805 040007* *(0,14 /Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunk max. 0,42 /Min.) 4.1.3 Alternative Signaturkarten für Nicht-CompuGroup-PVS Sind Sie Kunde eines der unten aufgeführten Softwarehäuser bzw. Anwender der genannten PVS und möchten Sie eine der angebotenen Signaturkarten nutzen, können Sie sich die entsprechende Signaturkarte kaufen und von Ihrem Softwarehaus einbinden lassen. Diese Signaturkarten werden von diversen Trustcentern und ihren Partnern an jeden Bürger herausgegeben und sind ebenfalls nutzbar für die Online-Abrechnung mit der KV Nordrhein. Die Kosten für die Signaturkarten können Sie auf der jeweiligen Website des Signaturkartenanbieters in Erfahrung bringen.

IT-Beratung Online-Abrechnung 25 Anbieter qualifizierter Signaturkarten Softwarehaus, PVS DGN D-Trust Sparkasse TeleSec SignTrust Awinta, PROFIMED www.dgn.de www.d-trust.net www.s-trust.de www.telesec.de www.signtrust.de Data-AL GmbH, X X X X X DATA-AL X X X X DURIA eg, DURIA X X X X X Frey ADV GmbH, QUINCY WIN X GMC Systems, GMC Padok (Add-on) X X X X X GusBox (Add-on) X InterData Praxis-Computer GmbH, INTERARZT X Mediamed Systec GmbH, S3 X New Media Company GmbH & CO. KG, Smarty X X X X Psyprax GmbH, PSYPRAX X X X X X Stand: 01.07.2015 Ein Lesegerät sowie die Signatursoftware kommen auch bei den alternativen Signaturkarten zwingend zum Einsatz. 4.2 Lesegeräte für Signaturkarten Gemäß Signaturgesetz müssen für die Erstellung qualifizierter Signaturen geeignete Lesegeräte eingesetzt werden. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt der Ärztekammer Nordrhein: http://www.aekno.de/downloads/aekno/ealesegeraete-2011-01.pdf Die Lesegeräte können Sie entweder vom HBA-Lieferanten, Ihrem Softwarehaus oder am freien Markt beziehen. 4.2.1 Signaturen mit egk-lesegeräten aus dem egk-basisrollout egk-lesegeräte (ehealth-bcs-lesegeräte), die im Rahmen des egk-basisrollouts angeschafft wurden, können nach Signaturgesetz nur dann für eine qualifizierte elektronischen Signatur eingesetzt werden, wenn sie vorab bei der Bundesnetzagentur (s.o.) mit Herstellerklärung oder als bestätigte Komponente veröffentlicht wurden. Umfassende Informationen zu Chipkartenlesegeräten für die qualifizierte elektronische Signatur finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/de/home/ home_node.html Dann weiter unter: Qualifizierte elektronische Signatur /Aufgaben der Bundesnetzagentur Produktinformationen.

IT-Beratung Online-Abrechnung 26 Mit den nachfolgend aufgeführten Chipkartenlesegeräten aus dem egk-basisrollout ist auf Grundlage des Signaturgesetzes eine qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich möglich. Wir empfehlen aber dringend, schon bei Ihren Planungen für den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur mit dem HBA den Rat Ihres betreuenden Softwarehauses einzuholen. Denn es ist z.zt. nicht sichergestellt, dass alle Chipkartenlesegeräte problemlos mit zugelassener Signatursoftware (SAK) funktionieren. Veröffentlichungen bei der Bundesnetzagentur (Stand 01.07.2015) Chipkartenterminal der Fa. Hypercom medcompact ehealth Card Terminal BCS Version 02.00 Chipkartenterminal der Fa. SCM Microsystems GmbH ehealth Kartenterminal ehealth200 BCS mit Hardware R1.4 und Firmware V2.01u Chipkartenterminal der Fa. german telematics GmbH ehealth GT900 BCS mit der Firmwareversion: 1.0.10 und der Hardwareversion: 2.0 / 2.0 SI / 2.0 SW Chipkartenterminal der Fa. Ingenico Healthcare GmbH (ehemals Sagem Monétel GmbH) ORGA 6041 Version 2.07 Chipkartenterminal der Fa. CCV Deutschland GmbH / Celectronic ehealth Division CARD STAR / medic2, Version M1.50G Chipkartenterminal der Fa. Gemalto SA e-health Card Terminal GCR5500-D mit Firmware e-health BCS v1.14 Chipkartenterminal der Fa. HID Global GmbH ehealth-bcs-kartenterminal OMNIKEY ehealth 8751 LAN Version 2.06, Firmware 1.32 4.3 Software für qualifizierte Signaturen (SAK) Die beiden Hardwarekomponenten für eine qualifizierte Signatur, Signaturkarte und bestätigtes Lesegerät, müssen durch eine entsprechend bestätigte Software miteinander verbunden werden, damit tatsächlich eine qualifizierte Signatur entsteht. Die SAK können Sie entweder bei Ihrem Softwarehaus, beim Signaturkartenhersteller oder am freien Markt beziehen; die Preisgestaltung hierzu ist sehr unterschiedlich (z.b. Einmalzahlung ab 95 oder laufende monatliche Gebühren). http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/de/service-funktionen/qualifizierteelektronischesignatur/ WelcheAufgabenhatdieBundesnetzagentur/VeroeffentlichungenzuProdukten/Best%C3%A4tigungen/Sicherheitsbest%C3%A4tigungen%20f%C3%BCr%20Signaturanwendungskomponenten.html?nn=322598 4.4 Ggf. weitere Kosten An dieser Stelle möchten wir darauf aufmerksam machen, dass für die Einrichtung der notwendigen Hard- und Softwarekomponenten bei Ihrem Softwarehaus Kosten entstehen können, die sich nach den markt- bzw. firmenüblichen Gegebenheiten richten. Diese sind daher von uns nicht kalkulierbar. Zum Teil werden erhebliche Aufschläge verlangt. Bitte fragen Sie hierzu Ihr Softwarehaus!

IT-Beratung Online-Abrechnung 27 4.5 Signaturkarten in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ, Krankenhäusern Der aktuelle Honorarverteilungsvertrag sieht unter anderem vor, dass als Voraussetzung für die Abrechnung alle Ärzte einer Praxis die Sammelerklärung ordnungsgemäß und vollständig abgeben. In der Erklärung ist durch Unterschrift auf dem Papiervordruck - oder im Falle der Nutzung einer digitalen Sammelerklärung durch qualifizierte Signatur - zu bestätigen, dass der Unterzeichner die Verantwortung zur Erfüllung der Abrechnungsvoraussetzungen trägt, weil er sie selbst erfüllt oder sich von deren Erfüllung persönlich überzeugt hat. Im letzten Fall genügt bei einer Berufsausübungsgemeinschaft die Unterschrift bzw. die qualifizierte Signatur eines Partners. Bei Medizinischen Versorgungszentren oder Krankenhäusern ist die Unterschrift bzw. die qualifizierte Signatur des ärztlichen Leiters erforderlich. Bei Abrechnung von Leistungen im organisierten ärztlichen Notfalldienst unter einer speziellen Abrechnungsnummer für Notfallpraxen ist die Abrechnung von dem oder den für die Ordnungsgemäßheit der Abrechnung jeweils verantwortlichen Arzt/Ärzten zu unterzeichnen bzw. qualifiziert zu signieren. Das bedeutet für die Online-Abrechnung mit signierter Sammelerklärung, dass in einer Berufsausübungsgemeinschaft nicht notwendigerweise alle Mitglieder einen HBA bzw. eine Signaturkarte bestellen müssen. 4.6 Signaturkarten für angestellte Ärzte / Psychotherapeuten Die Anschaffung einer Signaturkarte für angestellte Ärzte / Psychotherapeuten zum Zwecke der Unterschrift auf der esammelerklärung wird nicht empfohlen. Grund: die Unterschrift auf der Sammelerklärung ist nur Mitgliedern der KV Nordrhein und nicht deren Angestellten gestattet. 4.7 Einsatzmöglichkeiten und Mehrwert HBA / Signaturkarten Signaturkarten für die elektronische qualifizierte Signatur bieten drei grundsätzlich verschiedene Einsatzmöglichkeiten: qualifizierte elektronische Signatur = Willenserklärung, ersetzt die eigenhändige handschriftliche Unterschrift Authentisierung = eindeutige Feststellung der Identität Verschlüsselung Hierdurch ergeben sich für den HBA / Signaturkarten neben der Unterschrift auf der Sammelerklärung zusätzliche Funktionen: Prüfung von Zugangsberechtigungen in Webportalen qualifizierte Signatur für elektronische Arztbriefe Absicherung einer hochsicheren Internetverbindung (SSL) Elektronische Steuererklärung mit ELSTER - Sie können mit dem Finanzamt elektronisch Kommunizieren und Ihre Steuererklärung elektronisch versenden. Dazu ist die Signaturkarte zwingend notwendig. egovernment (z.b. Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der Form einer elektronischen Vergabeplattform des Bundes, der Länder und der Kommunen und Teilnahme am Elektronischen Gerichte- und Verwaltungspostfach. Sie können mit Behörden und Gerichten elektronisch kommunizieren).

IT-Beratung Online-Abrechnung 28 Sowohl die Ärztekammer Nordrhein, die Psychotherapeutenkammer NRW als auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein streben in den kommenden Jahren an, die Signaturkarten (insbesondere den HBA) für weitere Anwendungen nutzbar zu machen. Beispielsweise wird die ÄKNO einen sicheren Zugang mittels HBA zum neuen Portal der ÄKNO (www.aekno.de/portal) einschließlich Fortbildungskonto ermöglichen und die KV Nordrhein die Authentisierung zum KVNO-Portal. Nach Maßgabe des Herausgebers der telemed ecard zeigt sich deren Mehrwert zudem im einfachen Workflow durch tiefe Integration der Signaturanwendungen in das Arzt-Informationssystem. im Rahmen der revisionssicheren digitalen Archivierung mit dem Praxis Archiv der CompuGroup Medical. Praxis Archiv esig ist die integrierte Lösung zur Durchführung einer beweiskräftigen Dokumentation. 4.8 Weitere Informationen / Kontakte Aktuelle Informationen zum Thema Online-Abrechnung finden Sie unter http://onlineabrechnung.kvno.de Ansprechpartner bei der Ärztekammer Nordrhein für den HBA ist: Herr Christopoulos / Herr Krön Fon (0211) 4302-2211 ioannis.christopoulos@aekno.de Ansprechpartner bei der Psychotherapeutenkammer NRW für den HBA ist: Christoph Keutgen Fon (0211) 522847-16 c.keutgen@ptk-nrw.de 5. Literatur Nachfolgende Merkblätter finden Sie unter folgendem Link: https://www.kvno.de/10praxis/10praxisinformationen/40itidprax/10arztpraxis/edvabrech/15onlineabrechnung_hba/ index.html D2D-Anmeldung, Merkblatt für Arztpraxen zur D2D-Registrierung Schritte zur Anmeldung eines HBA für D2D Merkblatt B Schritte zur Umsetzung der Onlineabrechnung mit HBA-signierter Sammelerklärung, für die Praxisverwaltungssysteme der CompuGroup wie ALBIS, CompuMED M1, DATA VITAL, MEDISTAR, TurboMed 6. Abkürzungen D2D Doctor to Doctor PVS Praxisverwaltungssystem KIS Krankenhausinformationssystem HBA Heilberufsausweis QES qualifizierte elektronische Signatur ea-light elektronischer Arztausweis light SAK Signaturanwendungskomponente e elektronisch

IT-Beratung Online-Abrechnung 29 Ansprechpartner IT-Beratung Frau Onckels Telefon: 0211-5970 8099 Telefax: 0211-5970 9099 E-Mail: IT-Beratung@kvno.de Frau Elias Telefon: 0211-5970 8188 Telefax: 0211-5970 9188 E-Mail: IT-Beratung@kvno.de Bildnachweis: fotolia-wavebreakmediamicro Support Telefon: 0211-5970 8500 Telefax: 0211-5970 9500 E-Mail: portal@kvno.de Herr Eschweiler Telefon: 0211-5970 8197 Telefax: 0211-5970 9197 E-Mail: IT-Beratung@kvno.de

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