REITERVEREIN HEIDENHEIM E.V. Reit- und Hausordnung



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REITERVEREIN HEIDENHEIM E.V. Reit- und Hausordnung Stand September 2015 1

Reiterverein Heidenheim e.v. I. Reitordnung 1 Die Reitordnung wurde vom Vorstand gemäß 9 Ziffer 9 der Satzung aufgestellt. Sie ist nach 5 der Satzung für alle Mitglieder verbindlich. Die Reitordnung dient im allgemeinen Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Reitbetriebes, der Vermeidung von Gefahren sowie der Erhaltung des Vereinsvermögens. Durch die vorliegende Reitordnung werden alle bisherigen mündlichen oder schriftlichen Regelungen ungültig. Änderungen und Ergänzungen der Reitordnung müssen vom Vorstand beschlossen werden. Sondervereinbarungen sind nur mit Zustimmung des Vorstandes Sport zulässig und am Schwarzen Brett auszuhängen. 2 Der Vorstand des Reitervereins und die von ihm bestellten Reitlehrer überwachen gemeinsam die Einhaltung der Reitordnung. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Reitordnung kann der Vorstand nach 9 Ziffer 5 der Satzung für jeden Fall ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50,- aussprechen oder nach 6 der Satzung verfahren. Allgemeine Reitvorschriften 3 Die Reithalle und die Reitplätze des Reitervereins Heidenheim dürfen nur von Vereinsmitgliedern benutzt werden. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Vorstandes (Sport oder in dessen Abwesenheit eines anderen Mitglied des Vorstandes) zulässig. Diese Anlagennutzer müssen eine Anlagennutzungsgebühr an den Verein entrichten. (s. Preisliste) Für diese Gastreiter gilt die Reitordnung in gleicher Weise wie für Mitglieder. 4 Mit Zustimmung des Vorstandes kann der Reit- und Voltigierunterricht von Pferdewirtschaftsmeistern, Pferdewirten, Trainern (A, B, C), 2

Berittführern, Votigierwarten, fortgeschrittenen Reitern oder anderen Reitlehrern erteilt werden. Diese sind durch den Vorstand zu benennen und müssen per Aushang bekannt gemacht werden. 5 Die Reitschüler sollen sich mindestens 2 Tage vorher in die gewünschte Reitstunde im Reitbuch eintragen. (Übersicht im Reitstundenplan ersichtlich) Absagen von Reitstunden müssen mindestens 24 Std. vorher erklärt werden. Bei verspäteter Absage ist die Reitstunde zu bezahlen. 6 Der vom Vorstand bestellte Unterrichtserteilende teilt die Vereinspferde zu den Reitstunden ein. Die Schulpferde sollen wenn möglich gleichmäßig zum Einsatz kommen. 7 Die Reitbetriebs- und Stallruhezeiten sind dem jeweils gültigen Stundenplan zu entnehmen. 8 Ein Herausnehmen von Privatpferden durch Dritte und/oder Nicht- Vereinsmitglieder, Klinikaufenthalte, auswärtige Lehrgänge etc. über einen längeren Zeitraum ist dem Vorstand Sport, Vorstand Stall oder Vorstand Finanzen mitzuteilen. 9 Die Reitstundenabrechnung erfolgt nach der derzeit gültigen Regelung. 10 Schäden an Vereinspferden oder vereinseigenem Sattelzeug sind sofort dem Unterrichtgebenden oder dem Vorstand zu melden. Longieren und Freilaufen 11 3

Das Longieren ist in der Halle oder auf dem Abreiteplatz Springen oder auf dem Außenlongierplatz möglich. In der Halle kann auf einem Zirkel longiert werden, wenn das übrige Reiten nicht gestört wird. Wenn ein junges Pferd an das Longieren gewöhnt werden soll ist das nebenher Reiten mit dem Longenausbilder abzusprechen. Wenn nicht geritten wird können 2 Pferde zu gleicher Zeit auf zwei Zirkeln longiert werden. Nach Beendigung des Longierens ist die entstandene Laufrinne wieder glatt zu rechen. An anderen Stellen des vereinseigenen Geländes (Allwetterplatz und Dressurvierecke) ist das Longieren nicht gestattet. Das Freilaufenlassen ist in der Halle nur unter Aufsicht gestattet und geschieht auf eigene Gefahr. Für evtl. Schäden haftet der Pferdebesitzer. Zur Sicherheit für das Pferd sollten die Vorhänge an den Spiegeln und Fenstern und das Hallentor geschlossen sein. Der Hallenboden ist danach zu rechen und die Pferdeäpfel sind zu beseitigen. Das Freilaufen lassen ist möglich, wenn kein Reiter in die Halle möchte. Jedoch hat das Reiten oder Longieren Vorrang. Sollte ein Reiter während des Laufenlassens eines Pferdes in die Bahn wollen, ist das Ende des Laufenlassens zum Wohle des Pferdes abzuwarten. Voltigieren 12 Die Ausbildung im Voltigieren erfolgt zu den im Reitstundenplan ersichtlichen Zeiten für den Voltigierunterricht. Die Teilnehmer werden je nach Grad ihrer Ausbildung in verschiedenen Voltigiergruppen zusammengefasst. Reiten in der Halle 13 Nur durch die Disziplin aller Reiter ist in der Reithalle die Voraussetzung gegeben, dass jeder Reiter mit seinem Pferd ohne Störung arbeiten kann. Rücksichtnahme auf Mitreiter und Pferde hat Priorität. 4

Folgende Regeln sind besonders zu beachten: 1. Beim Reiten besteht für alle Reiter Helmpflicht. Auch erwachsene Reiter ab 18 Jahren sind angehalten einen Reithelm zu tragen (Sicherheit und Vorbildfunktion). Wer von den Erwachsenen keinen Reithelm trägt, tut dies auf eigene Gefahr. 2. Pünktliches Erscheinen zur Reitstunde ist im Interesse aller Reitschüler. Jede Reitstunde beginnt 5 Minuten nach der festgelegten Zeit und endet spätestens nach 55 Minuten. Vorheriges Beenden der Stunde muss mit dem Unterrichtenden geklärt werden. 3. Während des Reitunterrichts sind Gespräche und Telefonate unter den Reitern zu unterlassen. Anweisungen und Korrekturen des Unterrichtenden sind ohne Diskussion zu befolgen. 4. Das Betreten und Verlassen der Reitbahn ist durch ein lautes Tür frei bitte anzukündigen. Die Bandentür darf erst geöffnet werden, wenn sie durch den Unterrichtenden mit der Bestätigung Tür ist frei freigegeben worden ist. Wenn kein Unterrichtender in der Halle ist bzw. bei freiem Reiten gibt der erfahrenste Reiter die Tür frei. Solange die Bandentür geöffnet ist wird auf einem Zirkel geritten und zwar in der Richtung die vom Ausgang weg führt. 5. Beim Rein- und Rausführen eines Pferdes geht der Führende links. Zum Auf- und Absteigen sind die Pferde auf der Mittellinie in Richtung Stall aufzustellen. 6. Jeder Reiter kann auf der Hand reiten auf welcher er sein Pferd arbeiten möchte. Es gelten die allgemein bekannten Bahnregeln. (z. B. im Schritt den Hufschlag frei zu halten, die rechte Hand Reitenden weichen aus, usw.) 7. Springen ist in der Halle und auf dem Allwetterplatz nur in Anwesenheit eines Unterrichtserteilenden oder des Vorstandes Sport gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand Sport. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Unterrichtenden springen. Bei Verhinderung des Springausbilders kann der Vorstand Sport eine Vertretung beauftragen. Für Reitunfälle und Schäden, die bei Zuwiderhandlung auftreten, haftet der betreffende Reiter. 8. Der Aufbau von Hindernissen und das Springen in der Halle außerhalb der im Reitplan stehenden Springstunden ist mit dem Vorstand Sport abzuklären und für andere Reiter rechtzeitig (zwei Tage vorher) durch Aushang am Schwarzen Brett anzukündigen. Grundsätzlich ist das Reiten nebenher dabei möglich. Das Springen über ein Hindernis ist durch ein Sprung frei anzukündigen. Die Hindernisse sind nach Beendigung des Springens ordnungsgemäß an den dafür bestimmten Platz zu räumen. 9. Beim Springen ist von allen Reitern auch den Erwachsenen ein Sicherheitsreithelm zu tragen. 5

Springen auf den Reitplätzen 14 Das Springen ist nur auf dem Allwetterplatz erlaubt und bis auf Ausnahmen immer möglich ( Frost, Starkregen). Auf dem Abreiteplatz (Gras-/Sand-Gemisch) darf nur nach Absprache mit dem Vorstand Sport gesprungen werden. Auf den Dressurplätzen ist das Springen und Longieren verboten. Reiten im Gelände 15 Beim Reiten im Gelände außerhalb der Reitanlage sind die vom Verein zur Verfügung gestellten grünen Ausreitnummern zu verwenden. Jeder Reiter erhält auf Nachfrage beim Vorstand Verwaltung oder Sport ein entsprechendes grünes Pferdekennzeichen, das sichtbar am Vorderzeug oder Sattel angebracht werden sollte. S. Aushang am schwarzen Brett WPSV Regeln für den Ausritt oder Merkblatt LV BaWü Reiten und Fahren auf Feld- und Waldwegen oder im Internet unter wpsv.de/wissenswertes/reiten in der Natur Ausritte auf Vereinspferden sind für erfahrene erwachsene Vereinsmitglieder möglich. Ausritte für fortgeschrittene Jugendliche auf Vereinspferden sind in Begleitung erwachsener Reiter möglich. Ebenso organisiert und leitet der Jugendwart Ausritte für Jugendliche. Diese Ausreitmöglichkeiten sind mit dem Vorstand Sport abzusprechen. Die Haftpflicht als Tierhalter übernimmt der RVH. Der Reiter haftet für das ihm anvertraute Vereinsvermögen. (Pferd samt dessen Ausrüstung) Das Ausreiten mit dem Pferd ist immer ein Naturerlebnis. Damit dies so bleibt, ist das Beachten der gesetzlichen Regelungen, das normgerechte Verhalten und der verantwortungsvolle Umgang mit sich, dem Pferd und der Natur für jeden Reiter selbstverständlich. Wer sich an die Regeln hält, schafft dem Reitsport Sympathien und keine Gegner. 6

16 Das Reiten ist nicht gestattet auf gekennzeichneten Wanderwegen, Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden, in Erholungsgebieten und in gesperrten Waldgebieten. Befestigte Wege sollen im Schritt beritten werden; zu feuchte Waldwege sind zu meiden. Auf öffentlichen Straßen gelten auch für Reiter die allgemeinen Verkehrsvorschriften. 17 Fußgänger haben Vorrang. Die Reiter sind verpflichtet, an Fußgängern, Joggern, Radfahrern im Schritt hintereinander vorbeizureiten. Begegnen sich Reiter im Gelände, wird im Schritt aneinander vorbei geritten. 18 Nach dem Reiten im Gelände oder auf den Außenplätzen ist vor dem Stall abzusitzen. Das Einreiten in den Stall ist verboten. Teilnahme an reiterlichen Veranstaltungen 19 Nach Absprache mit dem Vorstand Sport ist die Teilnahme von Vereinsmitgliedern an Reitturnieren und Breitensportveranstaltungen mit Vereinspferden möglich. Unfallmeldungen 20 Unfälle von Pferd und Reiter sind umgehend einem Vorstandsmitglied zu melden. 7

Vereinsmitglieder sind in beschränktem Umfang gegen Unfall und auf Vereinspferden auch gegen Haftpflicht versichert. Für Privatpferde müssen die Pferdehalter bzw. Eigentümer selbst eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Ein Versicherungsschutz durch den RVH besteht nicht. Boxen für Privatpferde 21 Der RVH vermietet Boxen zur Einstellung von Pferden. Dies setzt eine Mitgliedschaft des Einstellers voraus. Anfragen für Neueinstellungen oder Änderungswünsche sind an den Vorstand Stall, Finanzen oder Sport zu richten. Im allgemeinen Interesse kann der Vorstand Stall oder Sport einen Boxentausch nach Absprache mit dem Pferdebesitzer veranlassen. (z. B. Stallumbau, Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Frieden im Stall.) 1 II. Hausordnung Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Vereinsvermögen sorgfältig und schonend zu behandeln. Entstandene Schäden sind umgehend einem Vorstandsmitglied zu melden. Für verschuldete Beschädigungen ist der Betreffende ersatzpflichtig. 2 Alle Mitglieder haben für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Das gilt im Besonderen für das Casino, die Sattelkammer, die Stallgasse und den Außenwaschplatz. 1. Für abgelegte Kleidungsstücke, Taschen etc. und deren Inhalt wird nicht gehaftet. 2. Pferde dürfen in der Stallgasse nur unter Aufsicht stehen. 8

3 3. Pferdeäpfel auf der Stallgasse und am Außenwaschplatz müssen sofort weggeräumt werden. 4. Schmutz auf der Stallgasse (durch Hufe auskratzen, Pferde putzen etc.) ist unmittelbar zu entfernen. 5. Eigenes Futter darf nur in besonderen Fällen in geschlossenen Behältnissen an einem mit dem Vorstand Stall bestimmten Platz abgestellt werden. 6. Rüben etc. dürfen nicht in den Waschbecken gewaschen werden. 7. Katzen dürfen nicht ins Casino und in die Sattelkammer. Die Fütterung der Stallkatzen ist nur am vorbestimmten Platz und nur von den dazu bestimmten Personen erlaubt. 8. Nasse Ausrüstungsgegenstände und gewaschene Wäsche ist nicht in der Sattelkammer aufzuhängen. 9. Die Boxenfenster werden abends durch den Pfleger geschlossen. Sollten diese danach geöffnet werden, sind sie beim Verlassen des Stalles wieder zu schließen. 10. Musik darf in der Halle nur nach Zustimmung aller sich in der Bahn befindlichen Reitern eingeschaltet werden. Bei einer Gegenstimme ist keine Musik gestattet. Die Lautstärke muss einem ruhigen Reitbetrieb angemessen sein. Das Rauchen ist innerhalb der Gebäude und Lagerhallen verboten. Nur im Freien ist Rauchen gestattet. 4 Das Casino steht Vereinsmitgliedern nach Absprache mit dem Vorstand für private Feiern, z.b. Geburtstage zur Verfügung. Der Termin ist mindestens eine Woche vorher am Schwarzen Brett bekannt zu machen. 5 Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen. 6 Das Parken im Hof ist verboten. Kraftfahrzeuge sind auf dem vereinseigenen Parkplatz neben dem Allwetterplatz abzustellen. 7 9

Für Pferdeanhänger besteht Abstellmöglichkeit nördlich des unteren Dressurvierecks oder während der Turniersaison auf dem Hof. 8 Alle Hallen- und Bahneingänge sind jederzeit frei zu halten. Die Zuschauer sollten sich der Beeinflussung der Reiter und Pferde jederzeit enthalten. 9 Aus Sicherheitsgründen dürfen sich kleine Kinder nur in Begleitung Erwachsener auf und in der Reitanlage aufhalten. Sie stehen nicht unter Versicherungsschutz. 10 Zur Aufrechterhaltung der Stallordnung und für die erforderliche Ruhe für die Pferde sind die Stallöffnungszeiten einzuhalten. Diese sind dem Reitstundenplan zu entnehmen. 11 Der Aufenthalt im Strohlager ist für Unbefugte verboten. Das Strohlager ist kein Spielplatz, Eltern haften für ihre Kinder. 12 Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden von Mitgliedern oder Gästen innerhalb der Reitbahnen oder der Stallungen sowie auf dem gesamten Außengelände des Vereins. 13 Die Vorstände und die Unterrichtenden sind bemüht, den Reitbetrieb so durchzuführen, dass die berechtigten Interessen der Vereinsmitglieder gewahrt werden. Besondere Wünsche, Anregungen und Beschwerden sind an die dafür zuständigen Vorstände zu richten. 10