An die Mitglieder des Studierendenparlamentes, die Mitglieder des AStA, die Mitglieder der moritz.medien, die Fachschaften,

Ähnliche Dokumente
An die Mitglieder des Studierendenparlamentes, die Mitglieder des AStA, die Mitglieder der moritz.medien, die Hochschulöffentlichkeit,

An die Mitglieder des Studierendenparlamentes, die Mitglieder des AStA, die Mitglieder der moritz.medien, die Fachschaften,

Amtliche Mitteilungen I

Aufwandsentschädigungsordnung der Verfassten Studierendenschaft der PH Heidelberg

Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses Greifswald (in der Fassung vom )

Satzung der Fachschaft Romanistik FB II der Universität Trier. Erste Fassung

Die vorliegende Mustersatzung kann an die Gegebenheiten an der Hochschschule angepasst werden.

Satzung. Fachschaft WiSo. 11. Juli 2007

Fachschaftsordnung der Fachschaft für Chemie und Biowissenschaften des Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

1 Abschluss von Darlehensverträgen

ORGANISATIONSSATZUNG. der Studierendenschaft der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart. STAND: Dezember 2013

Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses

Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Trier

Geschäftsordnung (AStA-GO)

Protokoll der Sitzung des Studierendenparlaments vom

Dienstag, den 23. Januar 2018, um 20:00 Uhr. Konferenzsaal des Universitätshauptgebäudes (Domstraße 11) ein.

Satzung der Fachschaft des Instituts für Chemie der Universität Rostock

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

Referats für Lehrämter

Aufwandsentschädigungsordnung der Verfassten Studierendenschaft der PH Heidelberg

Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Johannes Gutenberg- Universität Mainz

Geschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln

S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Protokoll der 9. Sitzung des III. Legislativen Organs

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Finanzrichtlinie des Finanzreferates des AStA der TU Dortmund

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Fachschaftsordnung der Fachschaft Geographie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20/2017. Fachgruppensatzung der Fachgruppe Sportwissenschaft der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Geschäftsordnung des Studierendenparlaments

Mitteilungsblatt der Studierendenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen Studierendenparlament

- Entwurf - 4 Wahl des Sprecherrates Der Konvent wählt gemäß den Bestimmungen des 37 der GO den Sprecherrat.

Geschäftsordnung. für das Kuratorium der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin

Amtliche Bekanntmachung

Studierendenparlament der TUD

Amtliche Mitteilungen Nr. 40/ Geschäftsordnung

Dortmund haben das Recht Anträge zur Sache oder zur Tagesordnung zu stellen. 4.1 Alle gewählten AStA Referent*innen sind stimmberechtigt.

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee

Geschäftsordnung des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Rostock

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

Fachgruppensatzung der Fachgruppe Luft- und Raumfahrttechnik Universität Stuttgart

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 04/2017 (15. März 2017)

Amtliche Bekanntmachung. Geschäftsordnung des AStA. Beschlossen am Veröffentlicht am Redaktion: Fabian Kommer.

Ordnung des Fachschaftsrats Mathematik und Elementarmathematik der Fakultät V, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg

vbba Gewerkschaft Arbeit und Soziales Satzung

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung

Geschäftsordnung. kfd-diözesanverband Freiburg

Vorstand Tagesordnung, Einladung, Sitzungsleitung Abstimmungen Protokollführung... 5

GESCHÄFTSORDNUNG DER BEZIRKSSCHÜLERVERTRETUNG

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB. beschlossen vom Präsidium des DOSB am

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 13/2014 (4. August 2014)

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Satzung Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung. des Fakultätsrates

Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

Ordnung der Studentenschaft der HMT Leipzig

Förderantrag. Antragsnummer: (von der Studierendenschaft auszufüllen) Vom Antragsteller auszufüllen: Bankverbindung

Geschäftsordnung (in der auf der FSRV-Sitzung vom beschlossenen und am zuletzt geänderten Fassung)

Präsidium des Studierendenparlaments

Protokoll der konstituierenden Sitzung des 11. Studentischen Rates am

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

Satzung des Rates der ausländischen Mitbürger für die Stadt Bremerhaven (RaM)

Geschäftsordnung des Akademischen Senats der International Psychoanalytic University Berlin

Präsidium des 39. Bonner Studierendenparlaments

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ)

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Mitteilungsblatt der Studierendenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen Studierendenparlament

Amtliche Bekanntmachung

Geschäftsordnung des AStA

V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 64 Essen, den

Geschäftsordnung des Fakultätsrats Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule Esslingen vom

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007

Satzung. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.

Zusammensetzung und Leitung

Allgemeine Geschäftsordnung

Entwurf. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück

Satzung vom

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Osnabrück

GEMEINDE OTZBERG IM ODENWALD

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Vom 19. März 2011 (ABl. S. 100) Änderungen. Änderndes Recht Datum Fundstelle ABl. EKM 1 Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Dezernentenwahlgesetzes

Transkript:

Universität Greifswald, StuPa-Präsidium, 17487 Greifswald Präsidium des s Das Präsidium An die Mitglieder des es, die Mitglieder des AStA, die Mitglieder der moritz.medien, die Fachschaften, Adrian Schulz stellv. Felix Waltenburg stellv. Stan Patzig Telefon:+49 3834 86-1750 Telefax: +49 3834 86-1752 Az. StuPa-Präsidium Bearb.: Adrian Schulz Felix Waltenburg Stan Patzig 05.07.16 hiermit laden wir herzlich zur 7. ordentlichen Sitzung der 26. Legislatur 2016/2017 des es am Mittwoch, den 06. Juli 2016, um 20.00 Uhr c.t. in den Hörsaal Wirtschaftswissenschaften (Friedrich-Loeffler-Straße 70) ein. Universität Greifswald

TAGESORDNUNG TOP 1 TOP 2 TOP 3 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 TOP 8 TOP 9 TOP 10 TOP 11 TOP 12 TOP 13 TOP 14 TOP 15 TOP 16 TOP 17 TOP 18 TOP 19 Begrüßung Berichte Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft Formalia Finanzanträge TOP 5.1 Semesterabschluss Geographenkeller TOP 5.2 Fotowettbewerb Info-TOP Situation AStA Wahlen AStA TOP 7.1 Wahl Vorsitzende*r TOP 7.2 Wahl Co-Referent*in für Finanzen TOP 7.3 Wahl Co-Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie TOP 7.4 Wahl Referent*in für Studium und Lehre Wahl der Mitglieder des Medienausschusses SÄA Mandatsneuverteilung Änderungsanträge Geschäftsordnung TOP 10.1 Alterspräsidium TOP 10.2 Abstimmungsverfahren Nachtragshaushalt 2016 Aufwandsentschädigung Chefredakteur moritz.magazin Alle hassen schlechten Journalismus Vakanz Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie Verkürzung der Ausschreibungsfrist Co-Referat für interkulturellen Austausch mit internationalen Studierenden und Geflüchteten Gendergerechte Sprache im FSR Finanzen Förderrichtlinie studentische Clubs Sonstiges Universität Greifswald

Hiermit bewerbe ich mich für: AStA Vorsitz Name, Vorname: Schmidt, Fabian E-Mail-Adresse: fs093595@uni-greifswald.de Postanschrift: Fischstraße 29, 17489 Greifswald Studiengang: Bachelor of Arts Studienfächer: Geschichte/ Kunstgeschichte Fachsemester: Mitgliedschaft in Hochschulgruppen, Parteien, Gewerkschaften, Studentenverbindungen oder Vereinen: Ich bin Mitglied der SPD und 1. Vorstand des Mensaclub e.v.. Welche Form der Kontaktaufnahme zum Vorgänger besteht, wurde genutzt? (z.b. persönliche Gespräche, E-Mail Welche Fragen sind entstanden?) Der direkte Kontakt zu den Vorgängerinnen wird noch aufgenommen. Stehst Du für die gesamte Legislatur zur Verfügung? (z.b.: Sind Auslandsaufenthalte geplant?) Ich stehe für die gesamte Wahlperiode zur Verfügung. Welche Projekte / Ideen möchtest Du realisieren und möchtest Du die angelaufenen Projekte weiterführen? Eine Verbesserung der Außenwirkung in die Studierendenschaft aber auch in die Gesellschaft ist eins meiner Ziele. Das Projekt der Kulturmensa bzw. ein tragfähiges Konzept zur Nachnutzung ist allein auch schon durch meine Mitgliedschaft im Mensaclub ein äußerst spannendes Thema welches ich angehen werde. Eine stärkere Vernetzung der unterschiedlichen Gremien ist außerdem ebenfalls von Nöten. Eine gute Kommunikationsstruktur zwischen dem und dem AStA ist mir als Altmitglied des Parlaments sehr wichtig, daher möchte ich mich dafür einsetzen diese auszubauen, abseits von StuPa- und AStA Sitzungen. Die Stärkung der einzelnen AG Sitzungen bietet dafür die beste Voraussetzung um sich besser kennenzulernen und diese Kommunikation zu verbessern. Selbstverständlich lassen sich unterschiedliche Ansichten nicht immer vereinen, aber man kann darüber objektiv und offen diskutieren und daraus den größten Nutzen für die Studierendenschaft erzielen. Weiche Standortfaktoren müssen diskutiert werden. Bezahlbarer Wohnraum, Radwegplanung, Kultur, eine offene Universität- alles Aspekte welche stimmen müssen um zukünftige Studierende nach Greifswald zu holen. Es werden sicherlich noch diverse Projekte im laufe der Wahlperiode dazu kommen. Welchen zeitlichen Aufwand planst Du für Dich persönlich für Deine wöchentliche Referatstätigkeit ein? Da ich mit meinem Studium schon relativ weit bin, kann ich so viel Zeit in dieses Referat investieren wie nötig und möglich ist. Wie stellst Du Dir die Zusammenarbeit mit den anderen Asta-Referenten /Redakteuren (1) in Deinem Arbeitsbereich / Deiner Redaktion, (2) insgesamt und (3) mit dem Vorsitz / der Geschäftsführung vor? Die Arbeit mit den anderen Referentinnen und Referenten stelle ich mir konstruktiv, ehrlich und kreativ vor. Konstruktiv, da ich mir offene und ergebnisreiche Diskussionen erhoffe. Ehrlich, da Zwietracht und mangelndes Vertrauen eine Spaltung herbeiführen können, welche der Studierendenschaft nur schaden würden. Kreativ, weil es immer zu Situationen kommen kann, die spontan und fix angegangen werden müssen. Warum bewirbst Du Dich? Nach anderthalb Jahren im FSR Geschichte, einem knappen Jahr Vorsitz der Fachschaftskonferenz, vier Legislaturen im StuPa, Tätigkeiten in der Senats-Studienkommission und im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät möchte ich mich weiterhin für die Studierendenschaft engagieren. Es ist ein anspruchsvolles Referat und ich hoffe mit meiner Erfahrung einen Nutzen für die Studierendenschaft erbringen zu können.

Name: Jacker, Hieronymus Studiengang: Theologie M.A. Studienfächer: Theologie Fachsemester: 1 (Hochschulsemester 18) Bewerbung um (Referat): Vorsitz Mitgliedschaft in Hochschulgruppen, Parteien, Gewerkschaften, Studentenverbindungen oder Vereinen: Studentischer Senator der Liste Die Partei & Friends, Ex-Kiste Clubbie (I.M. im C9), Rugby Spieler und Trainer im FSV 90 Neuenkirchen e.v. Welche Form der Kontaktaufnahme zum Vorgänger besteht, wurde genutzt? (z.b. persönliche Gespräche, E-Mail Welche Fragen sind entstanden?) Ich stehe im persönlichen Kontakt mit Anna-Lou und habe mich mit ihr über die Anforderungen des Referats ausgetauscht. Stehst Du für die gesamte Legislatur zur Verfügung? (z.b.: Sind Auslandsaufenthalte geplant?) Ja Welche Projekte / Ideen möchtest Du realisieren und möchtest Du die angelaufenen Projekte weiterführen? Ziel meiner Legislatur soll es sein, die Institutionen, Aufgaben und die Bedeutung der verfassten Studierendenschaft wieder in den Fokus/das Bewusstsein der Studierenden zu bringen. Nicht nur bloße Kenntnisnahme, was in vielen Fällen ein Fortschritt wäre, sondern auch eine stärkere Partizipation, in Form von Wahlbeteiligung u.ä. Welchen zeitlichen Aufwand planst Du für Dich persönlich für Deine wöchentliche Referatstätigkeit ein? Durch meine geringfügige Beschäftigung in einer lokalen Tapas Bar und mein Engagement als Rugbytrainer möchte ich im Idealfall nicht mehr als 30 Stunden die Woche aufbringen müssen. Wie stellst Du Dir die Zusammenarbeit mit den anderen AStA-Referenten (1) in Deinem Arbeitsbereich, (2) insgesamt und (3) mit dem Vorsitz vor? Ich bin ein Teamplayer, aber auch jemand der Aufgaben gut delegieren kann, ich möchte als Vorsitzender meinen Kollegen so viel Freiraum wie möglich lassen und so viele Grenzen setzten wie nötig, damit wir als Team mit vereinten Kräften auf ein Ziel hinarbeiten. Warum bewirbst Du Dich? Ich traue mir dieses Referat zu und bin neugierig etwas Neues auszuprobieren. Insgesamt glaube ich schadet es nicht, wenn mal ein neutraler Laie versucht zwischen den Parteien zu vermitteln. Universität Greifswald

Drucksache 26/140 TOP 9 SÄA MANDATSNEUORDNUNG 1. LESUNG Antragssteller*innen: Marc Benedict, Denise Fritsche, Jonas Kettermann Das möge beschließen: Das ändert seine Satzung wie folgt: Alt 6 Abs. 4 Zusammensetzung und Wahl des es Wird ein Mitglied des s in den AStA, in die Geschäftsführung oder eine Chefredaktion der moritz-medien gewählt, so ruht sein Mandat ab der darauf folgenden Sitzung des s. 27 Abs.1 der Wahlordnung der Studierendenschaft findet in diesem Fall entsprechende Anwendung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im AStA bzw. in der Geschäftsführung oder einer Chefredaktion wird die Mitgliedschaft im zur nächsten Sitzung wieder wahrgenommen, gleichzeitig scheidet das entsprechend 27 Abs. 1 der Wahlordnung nachgerückte Mitglied wieder aus dem aus. Neu 6 Abs. 4 Zusammensetzung und Wahl des es Wird ein Mitglied des s in die Geschäftsführung oder eine Chefredaktion der moritz.medien gewählt, so ruht sein Mandat ab der darauf folgenden Sitzung des s. 28 Abs.1 der Wahlordnung der Studierendenschaft findet in diesem Fall entsprechende Anwendung. Mit dem Ende der Mitgliedschaft in der Geschäftsführung oder einer Chefredaktion wird die Mitgliedschaft im zur nächsten Sitzung wieder wahrgenommen, gleichzeitig scheidet das entsprechend 28 Abs. 1 der Wahlordnung nachgerückte Mitglied wieder aus dem aus. Alt 14 Wahl des AStA (3) Die Mitgliedschaft im Allgemeinen Studierendenausschuss endet: 1. mit der Wahl einer Nachfolgerin 2. mit Wegfall des Referates, 3. durch Ausscheiden aus der Studierendenschaft, wobei eine Beurlaubung kein Ausscheiden darstellt 4. mit Niederlegung des Wahlamtes durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin des s, 5. durch ein Misstrauensvotum des StuPa mit der Mehrheit seiner Mitglieder oder mit der Annahme der Wahl in das.

Neu 14 Wahl des AStA (3) Die Mitgliedschaft im Allgemeinen Studierendenausschuss endet: 1. mit der Wahl einer Nachfolgerin 2. mit Wegfall des Referates, 3. durch Ausscheiden aus der Studierendenschaft, wobei eine Beurlaubung kein Ausscheiden darstellt 4. mit Niederlegung des Wahlamtes durch schriftliche Erklärung gegenüber der Präsidentin des s oder 5. durch ein Misstrauensvotum des StuPa mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die AG Satzung hat den vorliegenden Antrag behandelt und ihn ohne Beschlussempfehlung an das Parlament zurück überwiesen. Drucksache 26/141 TOP 10.1 ÄNDERUNG DER DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STUDIERENDENPARLAMENTS ( 17) Antragssteller*Innen: Björn Wieland, Adrian Schulz Das möge beschließen: Die Geschäftsordnung des s wird nach 17 (5) durch folgenden Absatz ergänzt: (6) Im Falle des Rücktritts des Präsidiums leitet bis zur Wahl eines*r neuen Präsident*in das an Semestern der Mitgliedschaft im und gegebenenfalls an Lebensjahren älteste Mitglied des s die Geschäfte des Präsidiums. Es darf zur Erfüllung der Aufgaben selbst zwei Stellver treter aus dem ernennen. erfolgt mündlich. Universität Greifswald

Drucksache 26/142 TOP 10.2 ANTRAG ZUR ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES STUDIERENDENPARLAMENTS Antragssteller: Adrian Schulz Das möge folgende Änderung der Geschäftsordnung beschließen: 14 ABSTIMMUNGSVERFAHREN (1) Nach Einleitung des Abstimmungsverfahrens sind keine Wortmeldungen mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Nachfragen und Geschäftsordnungsanträge zum Abstimmungsverfahren (2) Ein Antrag gilt als angenommen, wenn auf ihn mehr Ja -Stimmen als Nein -Stimmen entfallen (Mehrheit der abgegebenen Stimmen), außer die Satzung der Studierendenschaft und ihre Ergänzungsordnungen bestimmen eine abweichende Mehrheit. Bei Stimmengleichstand gilt der Antrag als abgelehnt. (3) Abgestimmt wird grundsätzlich durch das Heben der Hand. Wird das Ergebnis angezweifelt, so wird durch den*die Präsident*in ausgezählt. Wird die Auszählung angezweifelt, so ist sie zu wiederholen. Wird auch die zweite Auszählung angezweifelt, so ist namentlich abzustimmen. (4) Der*die Präsidentin gibt die Abstimmungsergebnisse bekannt. Zweifel am Abstimmungsergebnis und -verfahren können nur unmittelbar nach der Bekanntgabe vorgebracht werden. In diesem Fall ist die Abstimmung unverzüglich zu wiederholen. (5) Wurde die Abstimmung ordnungsgemäß durchgeführt, kann der abgestimmte TOP frühestens auf der nächsten Sitzung, nicht jedoch auf der aktuellen Sitzung des s erneut abgestimmt werden. erfolgt mündlich Drucksache 26/143 TOP 11 NACHTRAGSHAUSHALT 2016 (IM ANHANG)

Drucksache 26/144 TOP 12 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG CHEFREDAKTEUR MORITZ.MAGAZIN Antragssteller*Innen: Sophie-Johanna Stoof, Enzo Petzold Das möge beschließen: Der Chefredakteur des moritz.magazins, Jonathan Dehn, soll mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden, da er die vakante Stelle des stellvertretenden Chefredakteurs seit April mit vertritt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum der Vakanz. Erfolgt mündlich. Universität Greifswald

Drucksache 26/145 TOP 13 ALLE HASSEN SCHLECHTEN JOURNALISMUS Antragsteller: Stan Patzig Das ruft die Studierendenschaft dazu auf, Eckhard Oberdörfer keine Interviews mehr zu geben, bis er drei die Studierendenschaft betreffende sachlich und orthographisch korrekte Artikel veröffentlicht hat.

Drucksache 26/146 TOP 14 VAKANZ CO-REFERENT*IN FÜR PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT MIT SCHWERPUNKT WOHNSITZPRÄMIE Antragsteller: Adrian Schulz, Felix Waltenburg, Stan Patzig Das möge beschließen: Die AStA-Co-Referentin für Grafikdesign, Website-Betreuung und Datenschutz, Melanie Kranzusch, soll mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung von 60 Euro pro Monat vergütet werden, da sie die vakante Stelle der Referent*in für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Wohnsitzprämie seit ihrer Wahl vertritt. Diese Regelung gilt für den Zeitraum der Vakanz. erfolgt mündlich. Drucksache 26/147 TOP 15 VERKÜRZUNG AUSSCHREIBUNGSFRISTEN Antragsteller: Adrian Schulz, Felix Waltenburg, Stan Patzig Das möge beschließen: Die Ausschreibungsfrist für das AStA-Co-Referat für interkulturellen Austausch mit internationalen Studierenden und Geflüchteten wird auf fünf Tage verkürzt. erfolgt mündlich. Universität Greifswald

Drucksache 26/148 TOP 16 GENDERGERECHTE SPRACHE IM STUDIERENDENPARLAMENT Antragsteller*innen: Elisabeth Salzbrunn, Hannes Thoms Das möge beschließen: In inoffiziellen, sowie in offiziellen Veröffentlichungen, Mails, Protokollen und anderen schriftlichen Äußerungen der Mitglieder des s, insbesonders des Präsidiums, werden die Mitglieder des StuPa dazu angehalten, eine gendergerechte Sprache als Norm zu befolgen.dies gilt auch für mündliche Äußerungen in den Sitzungen des s. erfolgt mündlich.

Drucksache 26/149 TOP 17 EINFÜHRUNG DER PRAKTIKABLEN FINANZVERWALTUNG DER FSR Antragsteller: Alexander Lenz Das möge beschließen: Die Finanzverwaltung der Fachschaftsmittel wird durch den AStA gewährleistet und tritt ab dem 01.08.2016 in Kraft. Die nähere Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA. erfolgt mündlich. Universität Greifswald

Drucksache 26/150 TOP 18 FÖRDERRICHTLINIE STUDENTISCHE CLUBS 1. LESUNG Antragsteller: Alexander Lenz, Fabian Schmidt Das möge beschließen: ERGÄNZUNGSORDNUNG ZUR FINANZORDNUNG ZUR VERGABE VON ZUSCHÜSSEN FÜR DIE STUDENTENCLUBS AUS MITTELN DER STUDIERENDENSCHAFT DER UNIVERSITÄT ZU GREIFSWALD (Förderrichtlinie für die Clubs) (Referentenentwurf vom 03.07.2016) 1 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Anträge auf Gewährung von finanzieller Unterstützung für die Studentenclubs der Stadt Greifswald. Sie begründet keinen Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung durch die Studierendenschaft der Universität Greifswald. 2 Studentenclubs Zu den Studentenclubs gehören folgende Einrichtungen: 1. Mensaclub e.v. 2. Geographenkeller e.v. 3. Geologenkeller e.v. 4. Club Kiste e.v. 5. Club 9 e.v. 3 Antrag (1) Antragsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder*innen der in 2 genannten Studentenclubs. (2) Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag unter Nutzung des durch den AStA erstellten Formulars hin gewährt. Die elektronische Form ist der Schriftform gleichgestellt, solange vor Beginn der Verhandlung über den Antrag dieser eigenhändig von dem Vorstand des Clubs unterzeichnet wird. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung zur Erklärung der zu fördernden Anschaffung und die Angabe eines*r eindeutigen Verantwortlichen mit Name, Anschrift und Telefonnummer beinhalten. Dem Antrag sind ein Finanzplan über die voraussichtlichen Ausgaben sowie der zu leistende Eigenanteil beizufügen. Es muss die Summe, als auch der/die Posten aufgeführt sein, für die das Geld ausgegeben werden soll. Die nähere Ausgestaltung des Antragsverfahrens obliegt dem AStA. (3) Der Antrag soll zum für den*die Antragssteller*in frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden. Er*sie ist jedoch mindestens eine Woche vor der letzten Sitzung des es vor Auslösen der Anschaffung einzureichen. Über Ausnahmen kann bei Dringlichkeit das Studierenden-

parlament auf Vorschlag des*r AStA-Referent*in für Finanzen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder entscheiden. Er ist über dies so zu stellen, dass 5 Abs. 2 dieser Richtlinie eingehalten werden kann. Anträge, die nach dem Auslösen der Anschaffung eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ausnahmen regelt 16.4 der Finanzordnung. (4) Dem*r Antragsteller*in ist zusammen mit dem Antragsformular ein Exemplar dieser Richtlinie sowie eine von der Finanzreferentin erstellte Übersicht möglicher Förderungsinstitutionen auszuhändigen. (5) Dem Antrag ist ein Beschluss des Dachverbandes der Studentenclubs in Schriftform vorzulegen, der bei einer Sitzung ( Elefantenrunde ) von allen Clubs gemeinsam beschlossen wurde. Der Beschluss beinhaltet den Anschaffungswert und inhalt. In Ausnahmefällen kann der schriftlich ausgefertigte Beschluss der Vereinsvorstände ( Elefantenrunde ) innerhalb von fünf Werktagen nachgereicht werden. 4 Relative Förderhöchstgrenze Die Zuwendung beträgt in der Regel maximal 95 vom Hundert der Gesamtkosten der Maßnahme. Die Vollfinanzierung einer Anschaffung ist ausgeschlossen. 5 Entscheidung über Förderanträge (1) Die Entscheidung über Förderanträge obliegt bis zu einer Gesamthöhe von 150 Euro des*r Finanzreferent*in des AStA. Übersteigt das Fördervolumen den Betrag von 150 Euro bedarf es einer Beratung und Entscheidung durch das. (2) Abweichend von den Bestimmungen 3 Abs. 3 Satz 2 müssen Anträge über eine Förderungssumme von bis zu 150 Euro mindestens sieben Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme bei dem*der AStA-Referent*in für Finanzen eingereicht werden. Über Ausnahmen kann bei Dringlichkeit der*die AStA-Referent*in für Finanzen im Benehmen mit dem*der AStA-Vorsitzenden entscheiden. (3) Der*die AStA-Referent*in für Finanzen berichtet im Rahmen seiner*ihrer Berichtspflicht über bewilligte Anträge. 6 Mittel aus dem Haushalt der Studierendenschaft Das entscheidet über den Haushalt der Studierendenschaft und auch über den Haushaltstitel, der für diese Mittel vorgesehen ist. Sollten die Mittel im Geschäftsjahr nicht aufgebraucht sein, werden diese ins neue Geschäftsjahr übertragen. 7 Zuwendungsbescheid (1) Der Zuwendungsbescheid durch den*die Finanzreferent*in muss insbesondere die genaue Bezeichnung des*r Zuwendungsempfängers*in, die Art und Höhe der Zuwendung sowie die genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks enthalten. Darin ist der Nachweis der Verwendung nach dem von der Studierendenschaft verwendeten Muster zu verlangen. Ggf. sind Belege und Verträge beizubringen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahmen zu erbringen. Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb dieses Zeitraums erbracht, veruniversität Greifswald

fällt die Förderung. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die vom Zuwendungsempfänger beschleunigt werden kann, wenn er auf einen Rechtsbehelf verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vorauszahlung der Mittel möglich. Bei ablehnendem Bescheid ist dieser mit einer Begründung zu versehen. (2) Die Entscheidung über einen Antrag mit einem Fördervolumen über 150 Euro wird vertagt, wenn bei der Sitzung des s weder der*die Antragsteller*in noch eine von ihm*ihr zur Vorstellung des Antrags bestimmte Person anwesend ist. (3) In Ausnahmefällen, insbesondere bei hoher Dringlichkeit, kann das StuPa auf die Vertagungen verzichten. 8 Zahlungsweise (1) Die Zuwendungen werden mit Maßgabe aus 7 Absatz 1 dieser Förderrichtlinie auf ein von dem*r Antragsteller*in zu benennendes Konto angewiesen. (2) In Ausnahmefällen ist auf begründeten Antrag eine Barauszahlung von bis zu 1000 möglich. (3) Nicht verwendete Vorauszahlungen sind binnen acht Wochen nach der geplanten Maßnahme unaufgefordert zurückzuzahlen. 9 Verstöße gegen diese Richtlinie Bei Verstößen gegen diese Richtlinie und bei wesentlichen inhaltlichen Abweichungen von der angegebenen Anschaffungen sowie bei unsachgemäßer Verwendung sind die Zuschüsse in voller Höhe zurückzuerstatten. 10 Inkrafttreten Diese Richtlinie wurde vom auf seiner Sitzung am xx.xx.2016 beschlossen. Sie tritt nach Genehmigung durch die Rektorin der Universität Greifswald am Tage nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung in Kraft. erfolgt mündlich.