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Transkript:

Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. Postfach 10 16 11, 45416 Mülheim an der Ruhr A U S B I L D U N G S O R D N U N G Die Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.v. hält einen Kurs zur Vorbereitung der Teilnahme an der Jägerprüfung ab. Die Prüfung wird vom Jägerprüfungsausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr abgenommen. Der Lehrplan ist gesetzlich vorgeschrieben und sieht nachstehende Ausbildungs- und Prüfungsfächer vor: Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz Jagdbetrieb, Jagdhundewesen, waidgerechte Jagdausübung, Sicherheitsbestimmungen, Behandlung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten, Grundlagen des Land- und Waldbaues, Wildschadenverhütung Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen (insbesondere sichere Handhabung, Gebrauch und Pflege der Jagd- und Faustfeuerwaffen) Jagdrecht, Grundsätze und wichtige Einzelbestimmungen des Waffenrechts, des Tierschutzrechts, Naturschutz- und Artenschutzrechts und des Landschaftspflegerechts. Der Lehrgang umfasst neben der theoretischen Ausbildung auch die notwendige Praxis, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Jagdwaffen sowie das jagdliche Schießen sowohl mit der Büchse als auch mit der Schrotflinte auf dem Schießstand. Zudem sind zur Prüfungszulassung Nachweise zu erbringen über die Einzahlung der Prüfungsgebühr die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9mm die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person ein polizeiliches Führungszeugnis von Ihnen wird durch die Untere Jagdbehörde eingeholt. Für den Ausbildungskurs ist eine Gebühr von 1.150,-- inkl. der Heintges Lehrmaterialien zu entrichten. Hinzu kommt eine variable Schießstandgebühr, die nach Festlegung der Schießtermine und der Anzahl der Teilnehmer durch unsere Ausbilder bekanntgemacht wird. Die Kursgebühren ziehen wir 4 Wochen nach Lehrgangsbeginn von Ihrem Konto ein, die Schießstandgebühren ebenfalls nach endgültiger Feststellung der Teilnehmerzahl im Dezember. Sollten die Beträge nicht fristgerecht eingelöst werden, hat dieses den sofortigen Ausschluss aus dem Kurs zur Folge. Außerdem weisen wir darauf hin, dass mit der Teilnahme am Vorbereitungskurs die Mitgliedschaft in der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. verbunden ist; hier sind Sie bis zum laufenden Jahresende beitragsfrei, ab 01.01.2019 dann beitragspflichtig. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt zurzeit bei 105,--. Jugendliche Teilnehmer sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gänzlich beitragsfrei. Wir möchten darauf hinweisen, dass außer obigen Gebühren für die Ausbildung weitere Kosten entstehen; und zwar für drei lehrgangsbezogene Tages-Exkursionen, Übungsmunition und die Prüfungsgebühr, die von der Unteren Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr erhoben wird. Die Kosten für die notwendige Versicherung werden von der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. getragen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Kurses ist von dem/der Kursteilnehmer/in die komplette Kursgebühr sowie die volle Schießstandgebühr und die Versicherungsgebühr zu zahlen.

Die beiliegende Anmeldung zum Jungjägerlehrgang, den Aufnahmeantrag mit Bankeinzugsermächtigung (SEPA Mandat) und die Erklärung zur Ausbildungsordnung, sowie das Infoblatt zur Verarbeitung personenbezogener Daten bitten wir ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle zurück zusenden. Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. Herr Christian Peitsch Postfach 10 16 11 45416 Mülheim an der Ruhr christian.peitsch@muelheimer-jaeger.de Der Kurs beginnt am Montag, den 27.08.2018 um 19.30 Uhr in der Waldschule der Kreisjägerschaft, Großenbaumer Str. 232, Mülheim an der Ruhr mit einem Einführungsgespräch. An diesem Tag erfolgen die Festlegung der Ausbildungsstunden, wie auch die Termine für das Übungsschießen. Ferner wird der Lehrgangsleiter Ihnen weitere geeignete Lehrmittel empfehlen und auf die Möglichkeit einer Sammelbestellung hinweisen. Die Ausbildungszeit, die voraussichtlich im April 2019 beendet ist, ist gerade ausreichend, den umfangreichen Lehrstoff zu vermitteln. Es liegt daher im Interesse der Lehrgangsteilnehmer, möglichst keinen Ausbildungstag zu versäumen. Der Prüfungstermin zur schriftlichen Prüfung ist landeseinheitlich geregelt und wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Der Antrag zur Zulassung zur Jägerprüfung wird den Kursteilnehmern durch die Untere Jagdbehörde ca. 10 Wochenvor der Prüfung zugesandt, diese hat dann spätestens 8 Wochen vor der Prüfung der Unteren Jagdbehörde vorzuliegen. Die Prüfung selbst wird vom vom Prüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr abgenommen. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind ein Mindestalter von 15 Jahren und die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung, Führungszeugnis. Die Zulassung/ Nichtzulassung wird Ihnen seitens der Stadt Mülheim an der Ruhr schriftlich bestätig. Wir weisen darauf hin, dass im Falle eines Nichtbestehens der Jägerprüfung im schießtechnischen Teil die Möglichkeit besteht, sich in der Zeit nach der Prüfung bis zur Wiederholungsprüfung in Form einer Übungsbegleitung auf dem Schießstand begleiten zu lassen. Der Aufwand des Übungsbegleiters beträgt 20,00 / h und ist mit dem Übungsbegleiter direkt abzurechnen. Dem Vorstand der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.v. bleibt es vorbehalten, Lehrgangsbewerber aus ihm wichtig erscheinenden Gründen zurückzuweisen oder vom Lehrgangauszuschließen. Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.v. Der Vorstand

Verbindliche Anmeldung zum Jungjägerlehrgang 2018/2019 Zurück an Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. Christian Peitsch Postfach 10 16 11 45416 Mülheim an der Ruhr christian.peitsch@muelheimer-jaeger.de Nachname: Vorname: Geburtsdatum und ort. PLZ/Wohnort: Straße/Nr.: Beruf: Telefon/Handy privat: Telefon/Dienst: E-Mail/privat/dienstl: Ergänzende Hinweise: SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kursgebühren/-Schießstandgebühren anbei. Verbindlicher Aufnahmeantrag: Mitgliedschaft in der Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. im Landesjagdverband Mülheim an der Ruhr e.v. Wir machen die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs zur Teilnahme an der Jägerprüfung von der Mitgliedschaft in unserem Verein abhängig. Ich bitte um Aufnahme in die Kreisjägerschaft Mülheim an der Ruhr e.v. im Landesjagdverband NRW e.v. Eintrittsdatum in den LJV: Der Jahresbeitrag von zurzeit 105,-- (Stand 01/2016) soll von meinem Konto abgebucht werden. SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug liegt bei.

E R K L Ä R U N G Hiermit bestätige ich den Empfang der Ausbildungsordnung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung und erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden. Gleichzeitig verpflichte ich mich, die Lehrgangsgebühren in Höhe von 1.150,-- zuzüglich einer variablen Schießstandgebühr, die im Verlauf des Lehrgangs von der Lehrgangsleitung bekanntgegeben wird, zu entrichten. Die Datenschutzinformationen habe ich gelesen und verstanden und bin mit der Verarbeitung der von mir erhobenen personenbezogenen Daten einverstanden. Mülheim an der Ruhr, den Unterschrift : Bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte: Name: Unterschrift :

Datenschutz im Landesjagdverband NRW e.v. und seinen Untergliederungen Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist für uns selbstverständlich. Wir beachten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO, BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Nachfolgend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO über die Erhebung personenbezogener Daten: Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, etc.. Verantwortlich gemäß Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Landesjagdverband NRW e.v., Gabelsbergerstraße 2, 44141 Dortmund Unser Datenschutzbeauftragter: Herr RA Markus Heinrich, c/o Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte PartG mbb, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, E-Mail: heinrich@wolter-hoppenberg.de Zweck der Verarbeitung Die von uns im Rahmen des Mitgliedsantrags abgefragten Daten werden zur Bearbeitung Ihres Mitgliedsaufnahmeantrags zum LJV NRW e.v. und den dazugehörigen Untergliederungen erhoben. Nach positiver Bestätigung Ihres Aufnahmeantrags werden Ihre Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft weiterverwendet. Insbesondere fallen hierunter Einladungen zu Veranstaltungen des LJV NRW e.v. und deren Untergliederungen. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Ihre Daten an einen Dienstleister weitergeben werden, der Aufgaben für den LJV NRW e.v. erfüllt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Mitgliedschaft beim LJV NRW e.v. stehen. Sollte in einem Einzelfall eine gesonderte Einwilligung von Ihnen notwendig sein, würden wir diese vorab bei Ihnen einholen. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Abhängig vom konkreten Einzelfall können Daten an folgende Empfänger übermittelt werden: Mitarbeiter der Geschäftsstelle des LJV NRW e.v. Mitarbeiter und Ehrenamtler deruntergliederungen des LJV NRW e.v. Dienstleister für postalische und elektronische Mitgliederrundschreiben Dem Verlag des Verbandsmagazins Rheinisch-Westfälischer Jäger Im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute Den Kursleitern der Seminare, für die Sie sich angemeldet haben. Speicherdauer Die erhobenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft können im Einzelfall aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie etwa handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen, Daten auch für einen längeren Zeitraum gespeichert werden.

Rechte als Betroffener Unter den oben genannten Kontaktadressen können Sie folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten, Art. 15 DSGVO Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Art. 16 DSGVO Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO Recht zu widersprechen, Art. 21 DSGVO Beruht die Verarbeitung ausschließlich auf Ihrer Einwilligung, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu widerrufen Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Sollten Sie Fragen zum Thema Datenschutz oder zu anderen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an. Falls Sie weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen wünschen, lesen Sie gerne unsere Datenschutzerklärung auf www.ljv.nrw.de. - 2 -