Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt

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Transkript:

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Zuständigkeiten: zuständig für Sperren der Ware Information der Abnehmer Veranlassung weiterer Maßnahmen ist Betriebsleiter Betriebsleiter Betriebsleiter Beschreibung Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten Feststellen um welchen Schlag / welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Ware (Rückrufverfahren) Information an Zert.-Stelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen usw.) Wenn möglich, einschicken einer zweiten Vergleichsprobe ans Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weiterer Experten Bei Bedarf Entsorgung mitgeltende Aufzeichnungen Ackerschlagkartei Untersuchungsergebnisse Lieferscheine Verantwortlicher auf dem Betrieb: Seite 1 von 2 CB 1, CB 7.6.7

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Wer ist verantwortlich: ------------------- 1. Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft, um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer Rückstandshöchstmengenüberschreitung höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im Weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. Seite 2 von 2 CB 1, CB 7.6.7

Maßnahmen Rückverfolgbarkeit Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wird auf dem Betrieb über alle Stufen bis zum Abnehmer gewährleistet. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Maßnahme Verantwortlicher Dokumentation Datum, Unterschrift CB 1, 7.6.7

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Zuständigkeiten: zuständig für Sperren der Ware Information der Abnehmer Veranlassung weiterer Maßnahmen ist Betriebsleiter Betriebsleiter Betriebsleiter Beschreibung Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten Feststellen um welchen Schlag / welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Ware (Rückrufverfahren) Information an Zert.-Stelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen usw.) Wenn möglich, einschicken einer zweiten Vergleichsprobe ans Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weiterer Experten Bei Bedarf Entsorgung mitgeltende Aufzeichnungen Ackerschlagkartei Untersuchungsergebnisse Lieferscheine Verantwortlicher auf dem Betrieb: Seite 1 von 2 CB 1, CB 7.6.7

Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Wer ist verantwortlich: ------------------- 1. Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft, um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer Rückstandshöchstmengenüberschreitung höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im Weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. Seite 2 von 2 CB 1, CB 7.6.7

Qualitätssicherung Nachbau und Eigenvermehrung Kulturart: Sorte: Standort der Fläche bzw. Flächenbezeichnung: Kontrollplan Nr. Datum oder Stadium der Pflanze Pflanzenkrankheit oder Schädling Kontrollart Kontrolleur 1 2 3 4 5 6 Ergebnis der Einzelkontrollen: Nr. Ergebnis der Kontrolle 1 Ggf. erforderliche Maßnahme 2 3 4 5 6 Endbeurteilung des Pflanzgutes aus Eigenvermehrung: O Das Pflanzgut ist nach den oben aufgeführten Untersuchungen und Kontrollen als frei von sichtbaren Schädlingen und Krankheiten anzusehen und für den weiteren Anbau geeignet. O Das Pflanzgut ist aufgrund der oben festgestellten Befunde nicht für den weiteren Anbau geeignet. Datum: Unterschrift: CB 2.1.3

Nachweis regelmäßig durchgeführter Fortbildungen und Bezug von Fachzeitschriften An nachfolgenden Fortbildungsveranstaltungen habe ich teilgenommen: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich beziehe folgende Fachzeitschriften: CB 4.1.1, 6.1, 7.2.1, 7.7.10

Teilnahmebestätigung Schulung Hiermit wird Frau/Herrn die Teilnahme an folgender Schulung bestätigt: Datum: Ort: Thema: Referent: Datum: Unterschrift: CB 4.1.1, 6.1, 7.2.1, 7.7.10

Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Betrieb Schlagbezeichnung Größe (ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr. Saatgutbehandlung Mittel Dosierung kg;l/dt Methode organische Düngung Datum Mittel ha TF* N % Menge/ha Methode Anwender mineralische Düngung Datum Handelsname ha TF* kg N Menge/ha Methode Anwender Bodenbearbeitung Datum Tätigkeit Dauer Maschine Anwender Pflanzenschutz/ Pflanzenstärkungsmittel/Zusatzstoffe Datum Mittel Wirkstoff Wasseraufwandmenge l/ha ha TF* kg;l/ha Wartezeit Wetter Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 1 von 3 CB 4.2.1-4.2.6, 7.3.2-7.3.7

Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Bewässerung O ja 1. mm, 2. mm, 3. mm O nein Bonitur zur Erntevorbereitung Rodebedingungen O optimal O gut O schlecht Knollenzustand O optimal O gut O schlecht Witterung O optimal O gut O schlecht Knolleninnenmängel O ja O nein Knollenaußenmängel O ja O nein Visuelle Kontrolle der Fläche auf Unkrautbesatz, Wild, Nagetiere, Hunde usw. O in Ordnung O nicht in Ordnung Maßnahmen/Bemerkungen: Ernte Datum ha Bemerkungen / Erntemenge Lagerung; Einsatz von Keimhemmungsmitteln Datum Mittel Wirkstoff kg; l/t Wartezeit Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 2 von 3 CB 4.2.1-4.2.6, 7.3.2-7.3.7

Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Persönlicher Code Persönlicher Code Persönlicher Code Code Anwender Code Methode/Maschinen Code Begründung BL Betriebsleiter DS Düngerstreuer U Unkräuter LU Lohnunternehmer HN Heißnebeln Keimhemmung H Hirse SP Spritzen Keimhemmung Q Quecke ST Stäuben Keimhemmung L Läuse SP Pflanzenschutzspritze K Käfer Datum, Unterschrift BL Name technisch verantwortliche Person PSM P A K Phytophthora Abtöten von Kartoffellaub Keimhemmung Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss jedoch mindestens das Mittel auf den Pflanzen getrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling Befall (Anzahl/m²) begangen, nicht gefunden gering mittel stark Maßnahme * TF = Teilfläche Seite 3 von 3 CB 4.2.1-4.2.6, 7.3.2-7.3.7

Lagerung Mineraldünger (Aktualisierung: bei jeder Veränderung, jedoch spätestens 4 Wochen nach einer Veränderung) Lfd. Nr. Datum Düngertyp Nährstoffgehalte Menge Einsatzbereiche Unterschrift CB 4.3.7

Gefahrenanalyse organische Dünger und Substrate aus Biogasanlagen Dokumentation bedenklich unbedenklich Düngerart/Substratart: Herkunft: Übertragung von Krankheiten: Unkrautgehalt: Kompostierungsmethode: Rottemethode: Nährstoffgehalte: Die Ausbringung des oben genannten organischen Düngemittels/Substrates auf der Fläche ist O bedenklich O unbedenklich Datum: Unterschrift Betriebsleiter: CB 5.5.2

Gefahrenbeurteilung für organische Dünger Jahr Art des organischen Düngers Herkunft des Düngers O betriebseigen O Zukauf O Analyse liegt vor O Analyse liegt nicht vor bei Kompostierung: Kompostierungsmethode: O RAL Gütezeichen Mögliche Risiken Komposte Risiko vorhanden ja nein Grund? Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Samen von unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) zu hohe Schwermetallgehalte hoher Anteil an sonstigen Fremdstoffen Mist/Gülle Rückstände von Medikamenten Übertragung von Krankheiten Zu hohe Schwermetallgehalte Gärsubstrat nur aus Gülle und pflanzlichem Material Unerwünschte Ausgangsmaterialien Sonstiges Zeitpunkt der Ausbringung (mind. 6 Monate vor der Ernte bei Kartoffeln bei unbehandeltem Wirtschaftsdünger), mind. 3 Monate vor der Ernte von Kulturen, bei denen der essbare Teil niemals in Berührung mit dem Boden kommt Platzierung der organischen Düngemittel Erntbarer Teil kommt mit dem Boden in Berührung O von der Ausbringung des organischen Düngers geht keine Gefährdung aus. O von der Ausbringung des organischen Düngers ist aufgrund der Gefährdung abzusehen. Datum: Unterschrift: CB 4.4.2, FV 4.2.1

Gefahrenanalyse Wasser / Bewässerungswasser Jahr Verwendung des Wassers O Reinigung O Beregnung O Pflanzenschutzmaßnahmen O Keimhemmung O Waschen O sonstiges: Herkunft des Wasser O Brunnen geringes Risiko O Oberflächengewässer (See, Bach, Fluss) mögliches Risiko O öffentliche Trinkwasserversorgung kein Risiko O Sonstige O Tierhaltung Mögliche Verunreinigungsquellen in der Nähe O Sonstige O keine Bewässerungsmethode O Großflächenregner O Tröpfchenbewässerung O Zeitpunkt der Anwendung (Entwicklungsstadium der Pflanze) Kulturen Ort der Anwendung O Kulturen, die roh verzehrt werden O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) O beerntbarer Teil der Pflanze O anderer Teil der Pflanze O Fläche zwischen den Pflanzen Mögliche Risiken mikrobielle Verunreinigung (z. B. bei Oberflächengewässern und Entnahme unterhalb von Dörfern, Viehweiden, Lagerung von organischem Dünger usw.) (QS Richtwerte bei Benetzung der zum Rohverzehr geeigneten Ernteteile werden eingehalten). Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos O Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering. O Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse O Behandlung des Wassers vor der Anwendung O Verminderung der Gefährdung des Wassers O Ausreichende Zeit zwischen Ausbringung und Ernte (Rückgang der Pathogenen Populationen) Seite 1 von 2 CB 5.2.1, 5.3.2, 5.3.3, FV 4.1.1, 5.8.5

Gefahrenanalyse Wasser / Bewässerungswasser Jahr Mögliche Risiken Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos Chemische Verunreinigung (Nitrat usw.) O Analyse des Wassers Physikalische Verunreinigung (hohe Sedimentfracht, Müll, Plastikflaschen) O Filtern, Reinigen des Wassers Wasser kommt in direkten Kontakt mit dem Produkt O Wartezeiten einhalten, Ernteprodukt mit Trinkwasser waschen Kulturen werden vor dem Verzehr nicht gekocht (roh verzehrt) O Abspülen mit Trinkwasser Für die Bewässerung liegt eine behördliche Genehmigung vor. O Ja O nein Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Die im Rahmen der Wasseranalyse festgestellten Abweichungen müssen vor der nächsten Anwendung beseitigt werden!! Der Wasserbedarf wird mit Hilfe folgender Daten bestimmt: O Pflanzenbestand O Wettervorhersage O Niederschlagsmessung O Sonstiges O Bodenfeuchtemessung Probenahmeort: Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet (Grenzwert Escherichia coli unter 1000KbE/100 ml wird eingehalten) O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck bedingt geeignet, Durchführung von Maßnahmen notwendig, durchgeführt und dokumentiert O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet Datum: Unterschrift: Seite 2 von 2 CB 5.2.1, 5.3.2, 5.3.3, FV 4.1.1, 5.8.5

Probenahmeplan Wasser 2018 Probenahmeintervall O halbjährlich O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre Probenahmeort/Entnahmestelle Name/Standort: Untersuchungsparameter: O Mikrobiologie O Nitrat O chemische Analyseparameter Probenehmer: Name, Vorname: Akkreditiertes Labor: Name, Ort: Ergebnis Analysen: Datum Entnahmestelle Probenahmedatum Ergebnis in Ordnung (ja/nein) CB 5.2.1

Aktionsplan Wasser Wasserquellen (Brunnen, Fließgewässer, usw.) Name der Entnahmestelle Ort Genehmigung liegt vor ja/nein Verwendung des Wassers zur Bewässerung, Pflanzenschutzmaßnahmen usw.) Beregnungsmethode (Großflächenregner, Tröpfchenbewässerung) Analyse vom Weitere Maßnahmen, Bemerkungen: Datum, Unterschrift: CB 5.2.2

Durchgeführte Maßnahmen Integrierter Pflanzenschutz (bitte ankreuzen!) Vorbeugung O Einhaltung der erforderlichen Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen O Auswahl von für Kultur geeignete Flächen O Förderung von Nützlingen (Hecken, Steinhaufen, Sitzstangen usw.) O Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur (Gründüngung, Mulchmaterial) O Maßnahmen zur Verbesserung des Gehalts organischer Substanz im Boden O Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosionen (z. B. Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) O Sortenwahl (krankheitstolerante bzw. resistente Sorten) O Gesundes Vermehrungsmaterial O Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik O Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden) O Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Ausrüstungen Beobachtung und Überwachung O Routinemäßige Kontrolle O Schadschwellenkontrolle O Einsatz von Systemen zur Entscheidungsfindung Intervention O Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung O Selektiver Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Behandlung Vermehrungsmaterial (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Einsatz natürlicher Feinde O Einsatz von mikrobiellen Erregern O Teilflächen- oder Randbehandlung (Dokumentation Ackerschlagkartei ) Die folgenden Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes werden in unserem Unternehmen durchgeführt: Kategorie Maßnahme Vorbeugung Beobachtung/Überwachung Intervention/Anwendung Vermeidung von Resistenzbildung Einhaltung der Rückstandshöchstmengen CB 6.2-CB 6.5

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 08.01.2018 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Herbizide Agil S MAC 34107-00 Propaquinzafop 1,0 1 30.11.2022 SF245-01 B4 F Arcade SYD 6928-00 Metribuzin-Prosulfocarb 5,0 1 31.12.2026 09 SF1891 B4 F Artist BAY 4559-00 Metribuzin + Flufenacet 2,0-2,5 1 31.10.2018 N; Xn B4 F Bandur BAY 34145-00 Aclonifen 4,0 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B4 F Boxer SYD 33838-00 Prosulfocarb 5 1 31.10.2018 N, Xi B4 F Cato DPB 34078-00 Rimsulfuron + FHS Trend 0,03 + 0,02 2 (8-14 Tage) 30.04.2019 SF245-01 B4 F Centium 36 CS CHE 4798-00 Clomazone 0,25 1 31.12.2025 09 SF245-01 B3 F Focus Ultra BAS 33964-00 Cycoloxydim 2,5 (Quecke 5,0) 1 31.12.2025 Xn SF245-01 B4 56 Fusilade MAX SYD 24847-00 Fluazifop-P 1,0 (Quecke 2,0) 1 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 90 Metric BEL 6588-00 Clomazone + Metribuzin 1,5 1 31.12.2024 N SF1891 B4 F Mistral ADA 4504-00 Metribuzin 0,75 (NA 0,5) 1 31.12.2022 N SF1891 B4 42 Novitron DamTec CHE 7366-00 Aclonifen + Clomazone 2,4 1 31.12.2026 N, Xn SF245-01 B4 F Panarex SPU 5190-00 Quizalofop-P 1,25 (Quecke 2,25) 1 31.12.2018 N, T B4 60 Proman BEL 7932-00 Metobromuron 3,0 1 31.12.2025 08+09 SF1891 B4 F Quickdown BEL 5693-00 Pyraflufen (Ethylester) 0,4-0,8 3 (4-7 Tage) 31.01.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Reglone SYD 50287-00 Diquat 2,5 1 30.06.2018 N; T+ B4 10 Select 240 SC ARY 24366-00 Clethodim 0,75 1,0 (Quecke) 1 31.12.2024 07+08+09 SF245-01 B4 60 Sencor Liquid BAY 7191-00 Metribuzin VA 0,9 (NA 0,6) 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 42 Shark CHE 5268-00 Carfentrazone 1,0 1 28.02.2018 N; Xi SF245-01 B4 14 Targa Super DOW 34060-00 Quizalofop-P 1,25 2,0 (Quecke) 1 30.11.2020 08 SF1891 B4 49 Titus DPB 34273-00 Rimsulfuron 0,04 + 0,04 2 (8-10 Tage) 31.12.2024 SF245-01 B4 F Fungizide ACROBAT PLUS WG BAS 24521-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Areva MZ ADA 7162-00 Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF245-01 B4 7 BANJO ADA 6899-00 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 BANJO Forte ADA 7012-00 Dimethomorph +Fluazinam 1,0 4 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 Canvas NUF 26282-00 Amisulbrom 0,5 6 (7-10 Tage) 31.12.2025 07+08+09 SF245-01 B4 7 Carial Flex SYD 7646-00 Cymoxanil + Mandipropamid 0,6 6 (7 Tage) 31.08.2020 N; Xn SF245-01 B4 7 Carneol ADA 6899-60 Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) 31.12.2022 N; Xn SF1891 B4 7 Contans WG BAY 4346-00 Coniothyrium minitans 4,0-8,0 1 (Pflanzgut) 31.12.2018 B3 F Cuprozin progress SPU 6895-00 Kupferhydroxid 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; T SF194 B4 14 Curzate M WG DPB 24573-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,3 3 (7-10 Tage) 31.01.2019 SF1891 B4 14 Diabolo (Pflanzkartoffeln) CER 25584-00 Imazalil 150 ml/t 1,05 l/ha 1 (Lager Herbst) 31.12.2022 05+07+09 SF245-01 B3 F Dithane Neo Tec DOW 23924-00 Mancozeb 1,8 6 31.01.2018 N; Xn SF1891 B4 7 Electis DOW 24957-00 Mancozeb + Zoxamide 1,8 3 (7-12 Tage) 31.01.2018 Xn B4 7

- 2 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen EPOK ISK 4523-00 Fluazinam + Metalaxyl-M 0,5 4 (10-14 Tage) 31.12.2017 N; Xn SF245-01 B4 7 Fantic M STA 5872-00 Benalaxyl-M + Mancozeb 2,5 3 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 14 Funguran progress SPU 6896-00 Kupferhydroxid 2,0 4 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xi B4 14 Infinito BAY 25876-00 Propamocarb + Fluopicolide 1,6 / 1,2 4 (7-10 Tage) 31.12.2020 N, Xi SF245-01 B4 14 Lotus-Nando 500 SC NUF 7032-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 7 Monceren G BAY 5960-00 Pencycuron + Imidacloprid 60 ml/dt 1 31.07.2020 N B3 F Monceren Pro BAY 6850-00 Pencycuron + Prothioconazol 1,5 l/ha (Mafex 2,0 l) 1 31.12.2022 N B3 F Moncut ADA 6414-00 Flutolanil 20 ml/dt 1 (Lager/Legen) 31.12.2019 N B3 F Narita BEL 8025-00 Difenoconazol 0,5 1 31.12.2019 07+08+09 SF245-01 B4 14 Nautile WG UPL 7656-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,0 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 Nautile WP UPL 7656-00 Cymoxanil + Mancozeb 2,25 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+08+09 SF1891 B4 14 OHAYO ISK 34092-60 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xn SF1891 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 0,5 3 (14-28 Tage) 31.12.2020 N SF245-01 B4 7 Ortiva SYD 24560-00 Azoxistrobin 3,0 beim Legen 1 (3x in der Kultur) 31.12.2020 N SF245-01 B4 F Orvego BAS 26833-00 Dimethomorph+Ametoctradin 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B4 7 Penncozeb DG CER 4350-60 Mancozeb 1,8 kg/ha 4 31.01.2018 N, Xn SF1891 B4 7 Plexus FMC 7957-60 Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) 28.02.2020 07 SF1891 B4 7 Polyram WG BAS 33986-00 Metiram 1,8 5 31.01.2019 N, Xi SF1891 B4 14 Presidium GOW 8247-00 Dimethomorph + Zoxamide 1,0 5 (7-10 Tage) 31.01.2019 07+09 SF245-01 B4 7 Proxanil BEL 6481-00 Cymoxanil + Propamocarb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2020 SF245-01 B4 14 Ranman Top ISK 6860-00 Cyazofamid 0,5 6 (5-10 Tage) 31.12.2021 N; Xi SF245-01 B4 7 Reboot GOW 7692-00 Cymoxanil + Zoxamide 0,45 6 (7-9 Tage) 31.01.2018 07+08+09 SF1891 B4 7 Revus SYD 26221-00 Mandipropamid 0,6 4 (7-12 Tage) 31.12.2024 SF245-01 B4 7 Revus MZ SYD 26690-00 Mandipropamid + Mancozeb 2,5 4 (7-12 Tage) 31.12.2023 N, Xn SF1891 B4 7 Revus Top SYD 27522-00 Mandipropamid+Difenoconazol 0,6 3 (7-10 Tage) 31.12.2019 N SF245-01 B4 3 Ridomil Gold MZ SYD 24412-00 Mancozeb + Metalaxyl-M 2,0 4 (10-14 Tage) 31.12.2021 N: Xn SF1891 B4 14 Risolex NUF 33282-00 Tolclofos-methyl 1 x beim Legen 30.04.2018 09 B3 F Risolex flüssig NUF 43845-00 Tolclofos-methyl 1 x beim Legen 30.04.2018 09 SPo 5 B3 F Shaktis NUF 26417-00 Mancozeb + Amisulbron 2,0 6 (7-10 Tage) 31.12.2025 N, Xn SF245-01 B4 7 Shirlan ISK 34092-00 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N, Xi SF1891 B4 7 Signum BAS 25483-00 Pyraclostrobin + Boscalid 0,25 4 (10-21 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 3 TANOS DPB 34647-00 Cymoxanil + Famoxadone 0,7 2 (7-14 Tage) 30.06.2019 SF1891 B4 14 Terminus FMC 6897-00 Fluazinam 0,4 8 (7-10 Tage) 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 7 Terminus Extra OXO 7957-00 Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) 28.02.2020 SF1891 B4 7 Valbon SPU 25307-00 Mancozeb + Benthiavalicarb 1,6 6 (7-10 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF245-01 B4 7

- 3 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Valis M BEL 6814-00 Mancozeb + Valifenalate 2,5 3 (7-10 Tage) 30.09.2018 N, Xn SF245-01 B4 7 VIDEO UPL 7656-60 Mancozeb + Cymoxanil 2,0 4 (7-10 Tage) 31.01.2019 SF1891 B4 14 Winby ISK 34092-62 Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) 31.12.2021 N; Xn SF1891 B4 7 Zetanil M OXO 6407-00 Cymoxanil + Mancozeb 3,0 4 (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn SF1891 B4 7 Insektizide Actara SYD 6212-00 Thiametoxam 80 g/ha 4 (2 x 2) 31.12.2018 N, Xn B1 7 Biscaya BAY 5918-00 Thiacloprid 0,3 2(10-14 Tage) 30.04.2019 N, Xn SF245-01 B4 14 Bulldock ADA 23977-00 Beta-Cyfluthrin 0,3 1 30.04.2018 N; Xn SF245-01 B2 28 Coragen DPB 26336-00 Chlorantraniliprole 60 ml/ha 2 (14 Tage) 31.05.2025 N SF245-01 B4 14 Dantop (nur Pflanzgut) SPU 25583-00 Clothianidin 300 g/ha 1 x beim Legen 31.12.2019 N, Xn B1 F Dantop (nur Pflanzgut) SPU 25583-00 Clothianidin 150 g/ha 2 (7-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn B1 F Dantop SPU 25583-00 Clothianidin 35 g/ha 2 (10-14 Tage) 31.12.2019 N, Xn B1 F Decis forte BAY 7418-00 Deltamethrin 0,05 1 31.12.2024 N; Xn SF245-01 B2 7 Fastac ME BAS 7473-00 alpha-cypermethrin 0,2 2 (7 Tage) 31.12.2024 08+09 SF1891 B4 F Hunter SPU 6387-60 Lambda-Cyhalothrin 0,15 1 31.12.2023 N SF245-01 B4 14 Karate Zeon SYD 24675-00 Lambda-Cyhalothrin 75 ml/ha 2 31.12.2022 N, Xn SF245-01 B4 14 Lambda WG SYD 34178-60 Lambda-Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Mospilan SG FMC 5655-00 Acetamiprid 250 g/ha 1 30.04.2018 SF245-01 B4 14 Pirimor Granulat SYD 52470-00 Pirimicarb 0,3 2 30.04.2018 N; T SF1891 B4 7 Plenum 50 WG SYD 5223-00 Pymetrozin 0,2 2 30.06.2019 Xn SF1891 B1 7 SpinTor DOW 5314-00 Spinosad 50 ml/ha 2 30.04.2019 N SF245-01 B1 14 Spruzit Neu NEU 24780-60 Pyrethrine + Rapsöl 8,0 2 (7 Tage) 31.08.2020 09 SF245-01 B4 3 Sumicidin Alpha EC BAS 24068-00 Esfenvalerat 0,3 1 31.01.2019 N; Xn B2 14 Teppeki BEL 5691-00 Flonicamid 160 g/ha 2 (14-21 Tage) 31.12.2022 SF245-01 B2 14 Trafo WG SYD 4178-00 Lambda - Cyhalothrin 0,15 2 31.12.2022 N, Xn SF1891 B4 14 Rodentizide (Vorratsschutz in Räumen) Giftweizen GB FRU 5388-61 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.06.2018 N B3 F Etisso Mäusefrei P.-Sticks FRU 5388-60 Zinkphosphid (-> Hausmaus) Granulatköder bei Bedarf 30.06.2018 N B3 F Ratron Giftlinsen FRU 5388-00 Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle 1 30.06.2018 N B3 F Keimhemmer (Wachstumsregler) Biofresh Safestore Air Pr. 7919-00 Ethylen 0,01 l/m³ 1 31.08.2020 07 SF1471 B3 F CIPC 300 EC Certis 24314-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.07.2018 N, Xn B3 F CIPC 300 HN Certis 24255-60 Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) 31.07.2018 N, Xn B3 F Crown SPU 6526-60 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 SF245-01 B4 21 Fazor ARY 6865-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-5 Wo vor Ernte 31.10.2018 N SF245-01 B4 21

- 4 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen GRO-STOP BASIS SPU 4314-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.07.2018 N; Xn B3 F GRO-STOP Fog SPU 34255-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 7 (4 Wochen) 31.07.2019 08+09 B3 F GRO-STOP Ready SPU 6097-00 Chlorpropham 150 ml/t 1 31.12.2018 N, Xn B3 F GRO-STOP 1 % DP SPU 4509-00 Chlorpropham 2,0 kg/t 1 31.07.2018 N B3 F Himalaya ARY 7380-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 N SF245-01 B4 21 ITCAN KRE 6526-00 Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte 31.10.2018 SF245-01 B4 21 MitoFOG HN FRO 6910-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) 01.10.2018 N, C SF1472 B3 1 Neonet Dust BEL 4531-60 Chlorpropham 1,0 kg/t 1 31.07.2018 B3 F Neonet Start BEL 4995-60 Chlorpropham 60 ml/t 1 28.02.2018 N, Xn B3 F NeoNet 300 HN BEL 7443-60 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn B3 F Neo-Stop L300 CAG 7443-00 Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) 29.05.2019 N, Xn B3 F Neo-Stop L500 CAG 4764-00 Chlorpropham 12 ml/t 3 (2-3 Monate) 31.07.2018 N; Xn B3 F Neo-Stop CAG 4531-00 Chlorpropham 1 kg/t 1 31.07.2018 N B3 F Neo Stop Starter CAG 4995-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 28.02.2018 N ; Xi B3 F Polder BASIC UPO 6913-00 Chlorpropham 60 ml/t 1 31.01.2019 N, Xn B3 1 Polder DUST UPO 6916-00 Chlorpropham 1,5 kg/t 1 31.10.2018 N, T B3 1 Polder HOT FOG UPO 6910-00 Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) 31.10.2018 N, C SF1472 B3 1 Talent (nur Pflanzgut) ASI 7520-00 Carvone 25 ml/t (unverdünnt) 20 (!) (7 Tage) 01.06.2018 07 SF140 B3 F Totalherbizide (Auswahl aktuell 77 glyphosathaltige Produkte zugelassen aber viele Produkte dürfen nicht nach der Pflanzung eingesetzt werden!) DOMINATOR 480 TF DOW 6923-00 480 g/l Glyphosat 3,75 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Glyphos Dakar STA 5937-00 680 g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2020 Xi SF245-01 B4 F Kyleo NUF 7200-00 2,4 D + Glyphosat 5 1 31.12.2023 N ; Xi SF1891 B4 F Roundup REKORD MOT 7525-66 720 g/kg Glyphosat 2,5 (bis zur Keimung) 1 31.12.2024 N SF245-01 B4 F Roundup PowerFlex MOT 6149-00 480 g/l Glyphosat 3,75 -bis 5 Tage n. S. 1 31.12.2022 N SF245-01 B4 F Sonstige Metarex M DES 7825-00 Metaldehyd 5,0 5 (5 Tage) 31.05.2022 B3 7 Sluxx HP NEU 6683-00 Eisen-III-phosphat 7,0 4 31.01.2018 B3 F MENNO Florades MEN 34407-00 Benzoesäure 2% 1 31.01.2019 02+05+07+08 B3 F NEMATHORIN 10G ISK 5005-00 Fosthiazate 30,0 1 (in 4 Jahren) 31.10.2018 N: Xn B3 F Zulassungsablauf und Aufbrauchfristen Ablauf der Zulassung: Bei Ablauf der Zulassung gilt eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten sowie anschließend noch eine 12-monatige Aufbrauchfrist. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 18-Monate nach Zulassungsablauf aufgebraucht werden.

- 5 - Gefahrensymbole T+ = sehr giftig T = giftig Xn = gesundheitsgefährlich Xi = reizend N = umweltgefährlich C = ätzend GHS 02 = Gefahr oder Achtung entzündlich GHS 05 = Ätzwirkung: Kontakt vermeiden; Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Kontakt Augen und Haut mit Wasser spülen. GHS 07 = Ausrufezeichen: Bei Hautreizungen oder Augenkontakt mit Wasser oder geeignetem Mittel spülen. GHS 08 = Gesundheitsgefahr: Vor der Arbeit mit solchen Stoffen muss man sich gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. GHS 09 = Umwelt: Nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen. Bienenschutz B1 = Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B2 = Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B3 = Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet B4 = Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft Einschränkungen der Betretung der Fläche bzw. des Kartoffellagers nach der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages SF1471 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF140 Nur stationäre Kaltverneblungsanlagen verwenden SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF199 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mit mehr als insgesamt maximal 2,7 kg Chlorpropham umgehen.

Gefahrenbeurteilung Rückstandshöchstmengen Kulturen: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln O ja O nein Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht O ja O nein Höchstmengen werden dabei berücksichtigt O ja O nein Einhaltung der Wartezeiten O ja O nein In den letzten 4 Jahren keine positiven Analyseergebnisse O ja O nein Beachtung guter fachlicher Praxis O ja O nein Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand O ja O nein Das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Flächen ist als gering anzusehen O ja O nein Teilnahme am Rückstandsmonitoring O REKA O Sonstige Eigene Analysen O ja O nein Bewertung: O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung als sehr gering zu bewerten, Monitoring ausreichend. O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere Maßnahmen werden getroffen: Geplante Maßnahmen: Die Rückstandshöchstgehalte der eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe der Länder, in denen die Produkte voraussichtlich vermarktet werden (falls bekannt), sind verfügbar. Zu finden unter: http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticidesdatabase/public/?event=pesticide.residue.selection&language=de Datum, Unterschrift: CB 7.6.3

Maßnahmenplan bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten: Feststellen um welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partien (s. Rückrufverfahren) Information an Zertifizierungsstelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen, usw.) Wenn möglich, Einschicken einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weitere Experten Bei Bedarf Entsorgung Verantwortlicher auf dem Betrieb: CB 7.6.3

Gefahrstoffverzeichnis PSM Datum Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften ² Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird ³ Wassergefährdungsklasse (sofern bekannt) Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Eingang Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Ausgang Bestand Unterschrift ² s. Piktrogramme ³ Außenbereich / Gewächshaus CB 7.7.13

Gefahrstoffverzeichnis PSM (Aktualisierung: bei jeder Veränderung, jedoch spätestens 4 Wochen nach einer Veränderung) Lfd. Nr. Datum 1 Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften Menge (kg, l, Anzahl Gebinde) Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird * Wassergefährdungsklasse (sofern bekannt) Unterschrift 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Hinweis: Bestände können auch rechnerisch ermittelt werden, wenn regelmäßige Bestandskontrollen diese Berechnung ergänzen. * Außenbreich, Gewächshaus CB 7.7.13

Maßnahmenplan zum Umgang zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil usw. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigtem Boden; Reste auffangen und wiederverwenden, wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Bedarfs an Brühe Spritzenreinigung: Brühreste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (Besteht Schutz vor Regenwasser, um das Abspülen von Pflanzenschutzmittel-Resten zu vermeiden?) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung; Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben CB 7.10.1

Behälter über 60 Liter durchtrennen

Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsdatenblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden. In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparats muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraums eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig. In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher, mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet), bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten. Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang (z. B. Gewächshaus, Lager) angebracht. Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen. Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter (siehe Schulungsnachweis). Verantwortlich für das Aufhängen des Hinweisschilds und für die Instruktion der Mitarbeiter ist Verantwortlich für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbots ist Datum: Unterschrift: Seite 1 von 2 CB 7.8.2

Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss mindestens das Mittel auf den Pflanzen abgetrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretungsfrist: Auflagen bzgl. der Wiederbetretungsfrist sind ggfls. in der Packungsbeilage eines jeden Pflanzenschutzmittels aufgeführt. Sie finden die Auflagen auch im Pflanzenschutz Informationssystem unter www.psinfo.org Für Globalgap muss zusätzlich die Einhaltung der Wiederbetretungsfrist dokumentiert werden. Es sollte der Betriebsart entsprechend eine individuelle Verfahrensanweisung erstellt werden. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling (Befall (Anzahl m²) begangen, nichts gefunden gering mittel stark Maßnahme Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutzund Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung Seite 2 von 2 CB 7.8.2

Beispiele für Wiederbetretungs-Auflagen (kein Anspruch auf Vollständigkeit) EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1911 Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245 Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten SF521 Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften. Seite 3 von 3 CB 7.8.2

Jährliche Wartung der Pflanzenschutz- und Düngetechnik bzw. Bewässerungstechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Behälter ohne Risse und Ablagerungen Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen verdrehsicher befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig Jährliche Wartung der Düngetechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Abdrehprobe Grenzstreuteller vorhanden Lager und Gelenke geschmiert Dosiergestänge geölt Benebelungsgerät Nacherntebehandlung: Maschinenteil Datum/Unterschrift Funktionsweise einwandfrei Dosierung genau Bewässerungssystem: Maschinenteil Datum/Unterschrift Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Dieselaggregat einwandfrei * Tabellen für mehrere Maschinen nutzbar. CB 8.1

Überprüfung von Messgeräten und anlagen Kalibrierung Messvorrichtungen Zur Wägung (Saatgut, Ansetzen von Spritzbrühen usw.) kommen im Betrieb zum Einsatz: Geeichte Waagen Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Waage geeichter Gewichte Vergleichswägung mit anderen Waagen Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Bei der Mengenermittlung von Flüssigkeiten kommen im Betrieb zum Einsatz: Messbecher mit geeichter Mengenskalierung Ja Nein Bei Nein: eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Messbecher Ja Nein Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Messbechern Mengenerfassung erfolgt mittels Bei der Erfassung von Temperaturen kommen im Betrieb zum Einsatz: geeichte Thermometer Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Thermometer Vergleichsmessungen mit anderen Thermometern Ja Nein Ja Nein Ja Nein Messmittel Messbereich Prüfung am Prüfergebnis Unterschrift Prüfung am Muster: Bis 10 kg 20.12.12 In Ordnung Waage Prüfergebnis Unterschrift Kalibriervorschrift Waage: Waage entweder geeicht oder Abgleich mit geeichten Gewichten oder anderer Waage Kalibriervorschrift Messbecher: Vergleichsmessung mit anderen Messbechern oder anderen Vergleichsgrößen Kalibriervorschrift Thermometer/Temperaturfühler: Vergleichsmessung mit anderen Thermometern oder Temperaturfühlern Kalibriervorschrift Regenmesser: Vergleichsmessung mit Messbechern CB 8.1, CB 8.2

Handfeger, Besen, Kehrblech Bindemittel und Eimer (nur für Pflanzenschutzmittel) CB 8.7.12