Mietwerterhebung Stadt Schwabach 2015

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Transkript:

Mietwerterhebung Stadt Schwabach 2015 Amt für Senioren und Soziales Oliver Strege 02.05.2016 www.analyse-konzepte.de Folie 1

Analyse & Konzepte Wohnungsmarktanalysen und -konzepte Empirische Tabellenmietspiegel, Wohnlagekarten Seit 2008 schlüssige Konzepte/ Satzungen für 98 Städte und Landkreise Umsetzungsbegleitung, Expertisen, Mietgutachten Mieter- und Vermieterbefragungen Grundlagenforschung www.analyse-konzepte.de Folie 2

Studien für das BMVBS www.analyse-konzepte.de Folie 3

www.analyse-konzepte.de Folie 4

Ziele der Untersuchung Definition rechtssicherer Mietpreisrichtwerte für Bezieher von Kosten der Unterkunft ("Angemessenheit") Abgrenzung des Marktsegments "angemessener Wohnraum" BSG fordert "schlüssiges Konzept zur Ermittlung der aktuellen örtlichen Wohnraummieten" Kriterien für Mietpreisrichtwerte: Angemessene Wohnungsversorgung für KdU-Bezieher muss möglich sein Vermeidung unerwünschter Wohnungsmarkteffekte Bestmöglicher Mitteleinsatz für den Kreis unter Berücksichtigung der genannten Punkte Empirische Vorgehensweise Dokumentation des Verfahrens www.analyse-konzepte.de Folie 5

Eckpunkte der Mietwerterhebung Schlüssiges Konzept (BSG) Vorgehensweise - soweit sinnvoll - analog zum qualifizierten Mietspiegel (Methodik, Dokumentation, Rechtssicherheit), Kriterienkatalog BSG Befragung großer Vermieter und kleiner Vermieter Einbeziehung geförderter Wohnungsbestände Keine Differenzierung nach Baualtersklassen (analog Wohngeld, Urteil BSG) Wissenschaftliche Auswertung Transparente, marktgerechte Festlegung von Mietpreisrichtwerten www.analyse-konzepte.de Folie 6

Datenerhebung Eigentümerdaten (große Vermieter) Adressdaten der Steuerverwaltung Schwabach (kleine Vermieter) Zufallsstichprobe bei Haushalten, die als Vermieter identifiziert werden konnten Insgesamt rd. 3.000 Anschreiben an kleine Vermieter Rücklauf: 29 % www.analyse-konzepte.de Folie 7

Repräsentativität der Ergebnisse Wohnungsbestand 1 in der Stadt Schwabach: Insgesamt rd. 19.000 Wohnungen in rd. 9.300 Wohngebäuden, davon rd. 9.100 Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet (inkl. Heimwohnungen, Substandardwohnungen u. a.) Bestandsmieten: Insgesamt konnten 2.964 Bestandsmieten erhoben werden Davon sind 2.674 Bestandsmieten plausibel (d. h. vollständige Netto-Kaltmieten, kein Substandard, etc.) und damit Grundlage der Mietwertanalyse Nach Durchführung der feldspezifischen Extremwertkappungen bilden insgesamt 2.541 relevante Mietwerte die Grundlage der Ergebnisse Alle Tabellenfelder erreichen mindestens 324 relevante gültige Mietwerte Quelle: 1 Zensus 2011 www.analyse-konzepte.de Folie 8

Anzahl Bestandsmieten www.analyse-konzepte.de Folie 9

Definition der Mietpreisrichtwerte I Rechtliche Seite BSG: Brutto-Kaltmiete Angemessenheitskontrolle auf Basis der Durchschnittswerte für die kalten Betriebskosten Kalte Betriebskosten bestimmen sich nach den regionalen Verhältnissen Heizkosten müssen weiterhin gesondert geprüft werden www.analyse-konzepte.de Folie 10

Definition der Mietpreisrichtwerte II Mietwerterhebung berücksichtigt alle Marktmieten (keine Beschränkung auf den einfachen Wohnungsmarkt) Unteres Marktsegment Gesetzgeber und Gerichte geben keine konkrete Grenze vor Mindestanforderungen Versorgung von Bedarfsgemeinschaften und Niedriglohnempfängern Vermeidung von sozialer Segregation (Forderung BSG, städteplanerische Notwendigkeit) www.analyse-konzepte.de Folie 11

Abgrenzung des angemessenen Marktsegments Nachfrager nach preiswertem Wohnraum Bedarfsgemeinschaften Wohngeldempfänger Geringverdiener ohne Leistungsbezug Empfänger von BAföG/Berufsausbildungsbeihilfe Sonstige Nachfrager (großzügiger Pauschalwert) hoch niedrig Wohnungsmieten in /m² Angemessenes Segment Lokaler Wohnungsbestand www.analyse-konzepte.de Folie 12

Produkttheorie Beispiel für eine 1-Personen-Bedarfsgemeinschaft 50 m²*(5 Netto-Kaltmiete je m² + 1 kalte Betriebskosten je m²) = 300 Alle Wohnungen mit Gesamtkosten bis zu 300 sind angemessen, auch wenn einzelne Faktoren höher liegen als die Mietrichtwerte. Das bedeutet, dass eine Wohnung auch 60 m² groß sein kann, wenn die m²-miete entsprechend niedriger ist. die m²-miete bruttokalt auch 10 betragen kann, wenn die Wohnfläche entsprechend kleiner ist. die kalten Betriebskosten auch 1,50 /m² betragen können, wenn die Wohnfläche oder die m²-miete entsprechend niedriger sind. www.analyse-konzepte.de Folie 13

Bestimmung angemessener Brutto-Kaltmieten Analyse der Nachfrager im unteren Marktsegment (Nachfrageanalyse) Erhebung/Auswertung von Bestandsmieten (Bestandsmietenerhebung) Analyse Wohnsituation Leistungsempfänger (SGB II) Erhebung/Auswertung Angebotsmieten und Neuvertragsmieten (Teilmenge Bestandsmieten) Vorläufige angemessene Brutto-Kaltmiete Basis: Bestandsmieten Prüfung der Verfügbarkeit von Wohnraum Anpassung der Brutto- Kaltmiete anhand Angebotsund Neuvertragsmieten bis Wohnraumversorgung gewährleistet ist. Festlegung Angemessenheitsrichtwerte Brutto-Kaltmiete www.analyse-konzepte.de Folie 14

Definition des benötigten Segmentes www.analyse-konzepte.de Folie 15

Abstrakte Angemessenheit www.analyse-konzepte.de Folie 16

Vergleich Neuvertragsmieten www.analyse-konzepte.de Folie 17

Veränderung zu bisherigen Richtwerten www.analyse-konzepte.de Folie 18

Veränderung der Brutto-Kaltmieten zu Einstufung WoGG 2016 (+10 %) www.analyse-konzepte.de Folie 19

Fortschreibung Fortschreibung alle 2 Jahre analog Satzungsregelung Empfehlung Analyse & Konzepte Fortschreibung nach zwei Jahren mittels Indexfortschreibung (VPI) Regionaler Bezug durch Fortschreibung per Anzeigenindex Neuerstellung alle 4 Jahre www.analyse-konzepte.de Folie 20

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Referent: Oliver Strege Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbh Gasstraße 10 22761 Hamburg phone + 49 40 4850 098-0 mail info@analyse-konzepte.de www.analyse-konzepte.de www.analyse-konzepte.de Folie 21