ÜBER DAS RECHT ZUR POSITIVEN UND NEGATIVEN RELIGIONSFREIHEIT IM ISLAM

Ähnliche Dokumente
"RELIGIONEN SPRECHEN NICHT"

"DAZU GEHÖRT, FRAUEN HAND ZU GEBEN"

ISLAM UND DEMOKRATIE: EIN EWIGES PROBLEM?

"RELIGION IST NICHT DURCH ETHIKUNTERRICHT ERSETZBAR"

RELIGIONSPÄDAGOGE: "MUSLIME MÜSSEN SICH POSITIONIEREN"

DER ISLAM: EINE MÖGLICHKEIT, MENSCH ZU SEIN

DIE MURǦIʾA EINE PARTEILOSE GRUPPIERUNG AUS DER FRÜHISLAMISCHEN ZEIT

2. Die gemäßigte Position Y suf al-qara w s: Religionsfreiheit ist innere Gewissensfreiheit Y suf al-qara w : Leben und Werk Eckpunkte

DER ANALOGIESCHLUSS ALS METHODE IN DER ISLAMISCHEN RECHTSFINDUNG

APOSTASIE IM ISLAM. Autor/in: Redaktionsteam Datum: Link:

APOSTASIE IM ISLAM. Autor/in: Redaktionsteam Datum: Link:

DER KORAN - DAS EWIGE BUCH GOTTES IM KULTURHISTORISCHEN KONTEXT

JESUS CHRISTUS, SOHN DER MARIA, IM ISLAM

Die Evangelische Allianz in Deutschland. Menschenrechte Wie der Islam sie versteht

ERZIEHERISCHE ASPEKTE DES FASTENS

KORANISCHE ZUGÄNGE ZUM MENSCHSEIN

TIERE AUS ISLAMISCHER SICHT

DIE INTERRELIGIÖSE EHE AUS ISLAMISCHER SICHT

ISLAMISCHE SEELSORGE

ISLAMISCHE SEELSORGE

DIE JUNGFRAU MARIA, DIE MUTTER JESU, AUS MUSLIMISCHER PERSPEKTIVE

Die evangelischen Kirchen lehnen die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab.

Der Koran. erschlossen und kommentiert von Adel Theodor Khoury. Patmos

SPEISEVORSCHRIFTEN IM ISLAM

TAKFI R: URSPRUNG UND ENTSTEHUNG

3.1.2 Stellungnahmen ägyptischer Muftis des 20. Jahrhunderts zur Rechtsstellung neuer Religionsgemeinschaften Der Einfluß des islamischen

DER KORAN. Arabisch-Deutsch. Übersetzung und wissenschaftlicher Kommentar von Adel Theodor Khoury Band 1. Muhammad Der Koran Sure

ENTSTEHUNG DER HADITHWISSENSCHAFTEN

AŠ-ŠĀṬIBĪ (GEST. 1388): EIN AUFKLÄRER IM MITTELALTER?

Der Islam. I Mohammed und die Frühzeit - Islamisches Recht Religiöses Leben. von W. MONTGOMERY WATT ALFORD T. WELCH

Gewalt Herrschaft Religion

Ist der Islam friedlich?

Der Islam und wir. Vom Dialog zur Politik. SUB Hamburg

2. KAPITEL DIE HEILIGEN ISLAMISCHEN TEXTE

DIE GEBURT DER ISLAMISCHEN THEOLOGIE

Recht und andere gesellschaftliche Systeme oder Normengefüge

DER PROPHET MUHAMMAD ALS MENSCH

Positionspapier des Liberal-Islamischen Bundes e.v. zum Thema Was ist ein liberales Islamverständnis? :

Schulinternes Curriculum Katholische Religionslehre Jahrgangsstufe 6 Unterrichtsvorhaben: Die gute Nachricht breitet sich aus die frühe Kirche

VERSCHLEIERUNG. Maria-Anna Kiofiuntsoglu ( ) Dilara Atmaca ( ) Lena Eurich ( )

RELIGIÖSE FESTTAGE IM MUSLIMISCHEN JAHRESKREISLAUF

Menschenrechte. und Freiheit. Imam Sayyid Ali Chamene i

Einführungsphase [7] Schulinternes Curriculum Geschichte Sek II

Wurde der Islam mit dem Schwert verbreitet?

FEMINISTISCHE ANSÄTZE BEI MUSLIMINNEN - EINE EINFÜHRUNG

Tobias Specker/Mohammad Gharaibeh Zur Einführung I. Bedeutung von Kritik für Religionen und Wandelbarkeit religiöser Tradition

Schautafel-Inhalte der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Bremen zur Nakba-Ausstellung

Curriculum Religion. Klasse 5 / 6. Wer bin ich? verschiedene Lebensformen, unterschiedliche Religionen, gelebte Vielfalt Cybermobbing

Gliederung. Übung Definition Islam Zahlen/Fakten/Statistiken Themen zur Integration von Muslimen Video (Diskussion)

Das Menschenbild im Koran

Curriculum Geschichte Sekundarstufe II Unterrichtsvorhaben

ISLAM der Muslime in Österreich. Univ.-Prof. Dr. Ednan Aslan, M.A. Wien, 16. März 2016

MENSCHENRECHTE IM ISLAMISCHEN KONTEXT

Jahrbuch zur Verfolgung und Diskriminierung von Christen heute aus der Märtyrer-Reihe

Qualifikationsphase (Q1) Auf der Suche nach Orientierung im Glauben und im Zweifel

KONVERSION IM ISLAM. Autor/in: Redaktionsteam Datum: Link:

Unterrichtsvorhaben I:

MUḤAMMAD ABED AL-ǦĀBIRĪ UND DIE KRITIK DER ARABISCHEN VERNUNFT

Der islamische Religionsunterricht zwischen Integration und Parallelgesellschaft

Islam und Islamismus Merkmale und Entwicklungen. Bernd Ridwan Bauknecht

MUSLIME IN DEUTSCHLAND

1.4.4 Selbstverständnis der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Glauben ja Fanatismus nein: Das Gefährdungspotential des Islamismus

Der Islam in Frankreich

DIE MOSCHEE IN ÖSTERREICH. VOM KELLERRAUM ZUM SICHTBAREN ZEICHEN EINES INTEGRIERTEN ISLAM?

SIND FATWAS TODESURTEILE? WENN NEIN, WAS DANN?

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Bedingungen und Möglichkeiten eines interreligiösen interkulturellen Lernens Vorwort...

Lebenswelten muslimischer Familien

Anlass. Diese Information soll Antworten zu den wichtigsten Aspekten des Themas geben.

Versöhnung und Vergebung im Christentum und Islam

Folgen des Abfalls vom Islam. Es ist kein Zwang in der Religion (Sure 2,256): Konversion und Glaubensfreiheit im Islam

Kein Zwang im Glauben: Religionsfreiheit im Islam

Definitionssuche Islam Zusatzmethode zu Vielfalt und Einheit des Islam

Schulinternes Curriculum Evangelische Religionslehre

Islam im europäischen Kontext

Ost und West, Islam und Christentum: Zusammenprall zweier Zivilisationen?

Der Weg der Reich Gottes-Botschaft. Der Weg Jesu im Markusevangelium. Jesus: Verkündigung der Reich Gottes- Botschaft in Worten und Taten

Kompetenzorientiertes Schulcurriculum für das Fach Evangelische Religionslehre für die Jahrgangsstufen 7 bis 9

ZWANGSHEIRAT IM ISLAM

Simone Goltz München: Herbert Utz Verlag 2015, 336 S., 44,00 ISBN

SCHARIA ZWISCHEN WELTORDNUNG UND NORMENLEHRE

SCHARIA ZWISCHEN WELTORDNUNG UND NORMENLEHRE

VORSEHUNG - HAT DER MENSCH EINEN FREIEN WILLEN?

EINDEUTIGKEIT UND MEHRDEUTIGKEIT IM KORAN?

Extremismus in der islamischen Geschichte. Faltblatt 5. derislam.at

Curriculum Evangelische Religionslehre Qualifikationsphase März 2015

Kindererziehung im Islam

Religiöse Vielfalt als Herausforderung für Schulbücher

BARMHERZIGKEIT UND LIEBE IM ISLAM UND IN DER ISLAMISCHEN MYSTIK

im Faktencheck M4 Vorurteile und Pegida-Aussagen In Deutschland besteht die Gefahr einer Islamisierung. 1. Behauptung: Fakten:

Der globale Islam Zwischen Demokratie und Gottesstaat

Klasse 7 Leitthema Jona 1. Halbjahr, 1. Quartal. Didaktisch-methodische Zugriffe

Transkript:

ÜBER DAS RECHT ZUR POSITIVEN UND NEGATIVEN RELIGIONSFREIHEIT IM ISLAM Autor/in: Das Redaktionsteam Datum: 14.12.2018 Link: https://www.islamportal.at/themen/artikel/ueber-das-recht-zur-positiven-und- negativen-religionsfreiheit-im-islam Rechtlicher Hinweis für die Wiederverwendung dieses Dokuments: Texte, Bilder, Grafiken und Tabellen in diesem Dokument unterliegen dem Urheberrecht, insbesondere den Nutzungs- und Verwertungsrechten sowie Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Die nicht kommerzielle Nutzung und nicht kommerzielle Weitergabe in elektronischer oder ausgedruckter Form sind erlaubt, wenn der Inhalt unter Quellen- und Autorenangabe unverändert bleibt. Eine Veränderung des Inhaltes sowie die kommerzielle Nutzung bedarf ausschließlich der schriftlichen Genehmigung von Univ.-Prof. Mag. Dr. Zekirija Sejdini.

Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit dem Thema der Religionsfreiheit im Islam. Nach einer allgemeinen Einführung wird anhand der Quellenlage und der gegenwärtigen Situation erörtert, wie mit dem durch die allgemeine Charta der Menschenrechte verbrieften Recht auf Religionsfreiheit islamisch umgegangen werden kann. Der ehemalige Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei den Vereinten Nationen, Professor für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik Heiner Bielefeldt, formuliert das in einem Artikel zum "Testfall Religionsfreiheit" folgendermaßen: "[...] die Religionsfreiheit hat die Struktur eines universalen Freiheitsrechts, auf das sich Menschen unterschiedlicher Orientierung gleichermaßen berufen können, darunter auch Konkurrenten, Religionskritiker, Dissidentinnen, Schismatiker, Konvertiten oder Anhängerinnen und Anhänger feministischer 1 Re-Interpretationen religiöser Quellen". Eben dieses Dilemma trifft auch auf MuslimInnen zu, denn das Menschenrecht auf Religionsfreiheit umfasst die Gesamtheit "der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und 2 Weltanschauungsfreiheit" - einerseits bedeutet das also, dass es eine Freiheit gibt, die Religion frei zu wählen und diese auch ausüben zu dürfen (positive Religionsfreiheit). Andererseits muss allen Gesellschaftsmitgliedern die Freiheit gegeben sein, sich gegen ein religiöses Bekenntnis und für eine alternative, auch eine nicht-religiöse weltanschauliche Richtung entscheiden zu können (negative Religionsfreiheit). Um diesen Sachverhalt näher zu beleuchten, soll im Folgenden der Umgang mit Apostasie 3 im Islam näher beleuchtet werden, denn darum geht es, wenn es sich einerseits um Konversion aus dem Islam heraus in eine andere Religionsgemeinschaft handelt, oder andererseits, wenn es um die Abkehr von der Religion generell, also einen selbstgewählten und bewusst entschiedenen Atheismus bzw. Agnostizismus und damit einen Abfall vom Glauben, geht. Derjenige Mensch, der sich gegen Religion allgemein und gegen den Islam im Speziellen kehrt, wird in der islamischen Literatur zur Apostasie meist als murtadd bezeichnet. Als Abtrünniger vom Islam werden jene Personen bezeichnet, die durch Worte oder Taten von der Religion zurücktreten und sie verneinen - murtadd bezeichnet wörtlich "denjenigen, der zurücktritt". Sieht man sich die beiden Hauptquellen islamischer Rechtsfindung an, muss zunächst unterstrichen werden, dass der Koran selbst als wichtigste Quelle keinerlei Bestrafung der ridda (Abfall) im Diesseits nahelegt. Zumindest tut er dies nicht wörtlich und es bedarf einiger Auslegungsvertiefungen, um dies in koranische Aussagen hinein zu deuten. Vor allem im Fall der Suren 5:33 f., 9:74, 4:137 wird von einigen Gelehrten für eine weltliche Bestrafung argumentiert - wie Bülent Ucar konstatiert, geht jedoch eine breite Mehrheit der Gelehrsamkeit davon aus, dass "sämtliche Korantexte, die hier zitiert wurden, andere 4 Hintergründe und Ziele hatten". Ferner könnten jedoch auch die Suren 2:217, 2:256, 10:99 und 18:29 als Belege dafür herangezogen werden, dass es keine Aufforderung zur

5 Bestrafung bereits im Diesseits gebe. Aus dem Koran selbst lässt sich also keine Legitimation dieser rechtlichen Handhabe ableiten. Wenn es um die Sunna als Quelle des islamischen Rechts geht, stellt sich hier die Rechtslage allerdings zunächst vollkommen anders dar: "In Fi?h, there is unanimity that the male apostate must be put to death, but only if he is grown up (b?lig?h?) and compos mentis (???il) and has not acted 6 under compulsion (muk?h?t?r)". Es gibt dementsprechend zahlreiche Hadithe, die auf eine obligatorische Bestrafung im Diesseits für den Straftatbestand des Abfalls vom Glauben hinauslaufen. Auch durch die Stützung auf den Konsens der Gelehrten war traditionelle Lehrmeinung bisher mehrheitlich, dass die Todesstrafe als Sanktion des Glaubensabfalls im Diesseits zu 7 rechtfertigen sei. Insgesamt lässt sich im Hinblick auf gegenwärtige differenzierte Diskussionen innerhalb der muslimischen Gemeinschaft und auch in Auseinandersetzung mit nicht-muslimischen Diskussionspartnern feststellen, dass es einen Wandel in der islamischen Haltung zu dieser rechtlichen Bestimmung gibt. Diese historisch verbreiteten und bis zum obligatorischen Gebot erhobenen Handhabe der Todesstrafe wird immer öfter hinterfragt oder auch offen als nicht mehr zeitgemäß verworfen - angetrieben vor allem durch das Erstarken von menschenrechtlichen Argumentationen, der Auseinandersetzung mit säkularisierten Staatsbegründungen und einem vertieften und friedlichen Miteinander von muslimischen und nicht-muslimischen BürgerInnen in gegenseitigem Respekt und dem Respekt vor einer alle weltanschaulichen Orientierungen schützenden gesellschaftlichen Ordnung. So werden insbesondere zwei Argumente vorgebracht, die eine Todesstrafe gegenüber vom Islam abgefallenen Menschen als nicht islamisch vertretbare Ahndung geißeln: 1) die historische Situiertheit der harten Strafpraxis gegenüber ApostatInnen 2) der freie Wille als allgemein-islamische Basis des Glaubens.

Zu beiden Argumenten soll eine kurze Erläuterung folgen. Zum ersten Punkt müssen kurz einige Eckkoordinaten der islamischen Geschichte zur Sprache kommen: Die Situation der frühen Gemeinde war vor allem von einer großen Fragilität der noch jungen islamischen Gemeinde geprägt sowie von sehr gewalttätigen Konflikten mit gegnerischen Kriegsparteien. Dementsprechend rhetorisch hochgerüstet und sozio-strukturell rigide in der Durchsetzung von Strafen für das Wechseln der Lager waren die politischen und militärischen Auseinandersetzungen von Stammeszusammenschlüssen, vor allem zwischen den polytheistischen Einwohnern von Mekka und den Anhängern des Propheten Muhammad in Medina. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das individuelle Ablehnen oder als Einzelperson Hintergrund oder begründete aktives 8 Werben Abkehr dafür vom auch Glauben für den ohne einen Propheten politischen selbst keinen Ahndungsanlass begründete. Es ging im historischen Fall einer Apostasiebestrafung hauptsächlich um die Tatsache, dass mit der persönlichen Abkehr vom Islam meistens auch der Wechsel zu den Gegnern (die damit verbunden eben auch keine Glaubensgenossen waren) und damit ein politisch9 öffentlicher Akt einherging, der gesellschaftlich als "Hochverrat und Separatismus" gelten musste. Dies war folglich mit einer strikten Bestrafung im Diesseits zu ahnden, da sonst die gesellschaftliche Kohäsion in den Reihen der MuslimInnen in Gefahr und die Erhaltung der Gemeinde, sowie das (politische) Überleben gefährdet waren. Zum zweiten Punkt soll an dieser Stelle Sure 2:256 zitiert werden: 10 "Es soll keinen Zwang geben in Sachen des Glaubens" Hier ist davon auszugehen, dass der Koran vor allem den Fall einer Konversion hinüber zum Islam meint, es geht jedoch im weiteren Sinne darum, dass "die Frage des 11 Bekenntnisses zu einer Religion eine Frage des freien Willens" ist. Genauso gültig ist daher folgerichtig auch die Freiheit jedes/r Gläubigen zu begründen, sich mithilfe des Gewissens und seines Intellekts gegen den Islam zu entscheiden ohne dafür eine weltliche Bestrafung in Kauf nehmen zu müssen. Die Aussicht auf diese käme im Umkehrschluss dem "Zwang" in religiösen Angelegenheiten gleich. Mit diesem Argument wird also die Autonomie des einzelnen Menschen in Glaubensdingen betont. Mit Blick auf die jahrhundertelange Debatte und Argumentationsmuster, die sich eingeschliffen haben, ist es immer noch ein Thema, das noch einige theologische Arbeit gerade auch von europäischen islamischen TheologInnen erfordert, um die Abwägungen und Dilemmata, denen einzelne Gläubige innerhalb der Gemeinde gegenüberstehen, aus wissenschaftlich reflektierter Perspektive zu begleiten. 12 Andererseits ist es eine absolute Notwendigkeit, traditionelle Begründungslogiken mit den menschenrechtlichen Grundlagen zu konfrontieren, die sich weltweit durchgesetzt haben. So können die allgemeinen Grundlagen des Islam betont und der egalitäre Geist dieser Religion zur Wirkung kommen, die für sich in Anspruch nimmt, eine universelle Botschaft zu verkünden, die für Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen steht.

Endnoten 1 Bielefeldt, Heiner: "Testfall Religionsfreiheit", in: Manfred L. Pirner (Hg.), Menschenrechte und inter-religiöse Bildung. Referate und Ergebnisse des Nürnberger Forums 2013, Berlin: EB-Verl. 2015, S. 45. 2 Vgl. ebd., S. 48. 3 Arabisch ridda oder auch irtid?d. 4 Bülent Ucar: "Die Todesstrafe für Apostaten in der Scharia. Traditionelle Standpunkte und neuere Interpretationen zur Überwindung eines Paradigmas der Abgrenzung", in: Hansjoerg Schmid (Hg.), Identität durch Differenz? Wechselseitige Abgrenzungen in Christentum und Islam, Regensburg: Pustet 2009, S. 234. 5 S. ebd., S. 234 f. 6 Heffening, W.: "Murtadd", in: P. Bearman/Th Bianquis/C. E. Bosworth et al. (Hg.), Encyclopedia of Islam, Leiden, the Netherlands: Brill online: dx.doi.org/10.1163/1573-3912_islam_sim_5554; zuletzt abgerufen am 05.09.2017. 7 Ucar 2009, S. 237 (Punkt 7.). 8 Ebd., S. 239. 9 Ebd., S. 238. 10 Koranübersetzung nach Muhammad Asad: Die Botschaft des Koran. Übersetzung und Kommentar, Ostfildern: Patmos Verlag 2017. 11 Ucar 2009, S. 240. 12 "Da in unserer Gegenwart Apostaten in der Regel keine kriegerischen Unternehmungen gegen Muslime durchführen und nach ihrem Glaubenswechsel auch nicht unweigerlich eine feindliche Gesinnung gegenüber dem Islam und den Muslimen hegen, ist auch die Grundlage dieser Vorschrift nicht mehr gegeben, sodass entsprechend die Rechtsfolge entfällt" (Ucar 2009, S. 243).

Weiterführende Literatur Bülent Ucar: "Die Todesstrafe für Apostaten in der Scharia. Traditionelle Standpunkte und neuere Interpretationen zur Überwindung eines Paradigmas der Abgrenzung", in: Hansjoerg Schmid (Hg.), Identität durch Differenz? Wechselseitige Abgrenzungen in Christentum und Islam, Regensburg: Pustet 2009, S. 227-244.