Abteilungsordnung (Stand: 03. März 2006)

Ähnliche Dokumente
Turnierordnung Bogensport für Deutsche Meisterschaften

2.2. Medaillenvergabe Es werden in allen durchgeführten Klassen, unabhängig von der Anzahl der Starter, für die Plätze 1 bis 3 Medaillen vergeben.

2.2. Medaillenvergabe Es werden in allen durchgeführten Klassen, unabhängig von der Anzahl der Starter, für die Plätze 1 bis 3 Medaillen vergeben.

2.2. Medaillenvergabe Es werden in allen durchgeführten Klassen, unabhängig von der Anzahl der Starter, für die Plätze 1 bis 3 Medaillen vergeben.

TURNIERORDNUNG (B) für den Behindertensport beim BVBA

Wettkampfordnung. Brandenburger BogenSportVerband e.v. Wettkampfordnung BBSV. Mitglied im DBSV 1959 e.v. und im LSB Brandenburg e.v.

DBSV WETTKAMPFORDNUNG

Deutscher Rollstuhl Sportverband e.v. Mitglied des Deutschen Behinderten Sportverbandes. Fachbereich Rollstuhlbasketball im DRS / DBS

Sportordnung. des Deutschen Behindertensportverbandes. 1 Geltungsbereich

DEUTSCHER BEHINDERTENSPORTVERBAND (DBS) e.v. National Paralympic Committee Germany ABTEILUNG BOGENSPORT A U S S C H R E I B U N G

Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC

Deutsche Meisterschaften Bogenschießen FITA Hallenrunde 2010 Samstag, den 27. Februar 2010

Jugendordnung. 1 Name. 2 Mitgliedschaft

Informationsblatt des Behindertenbeauftragten

Satzung des Fördervereins am Gymnasium Löhne e. V.

Jugendordnung des Reitvereins Altendorf-Ulfkotte

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

Deutsche Meisterschaften Bogenschießen FITA Hallenrunde 2012 Samstag, den

Sektionsordnung der Sektion Classic des Sportkegler- und Bowlingverbandes Brandenburg e. V.

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011

Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-

ABTEILUNGSORDNUNG der Abteilung Baseball des TSV Holm v e.v.

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Ausschreibung Kreismeisterschaft Bogen WA 2018

1 Name und Sitz des Vereins

Jugendordnung des SV Blau-Weiß Aasee e.v.

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Vereinssatzung Call Center Essen

Jugendordnung. Landesverband Kegeln/Bowling Sachsen-Anhalt e. V.

Geschäftsordnung. des Betriebssport-Kreisverbandes Köln. Betriebssportkreisverband Köln e.v.

Geschäftsordnung (GO) der DJK Lübeck e.v.

Jugendordnung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V.

Geschäftsordnung. der Abteilung Fußball. der. DJK St. Katharinen 1927 e.v.

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Das Boot Wismar e.v., Verein zur Förderung seelischer Gesundheit und Integration. Satzung

DEUTSCHER BEHINDERTENSPORTVERBAND (DBS) e.v. National Paralympic Committee Germany ABTEILUNG BOGENSPORT A U S S C H R E I B U N G

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

Ausschreibung Kreismeisterschaft Bogen WA 2017

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

Rahmenjugendordnung für Vereine mit mehreren Fachabteilungen

Jugendordnung. des. Hülser Sportverein e.v.

Satzung der SPD Schweinfurt

Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB. beschlossen vom Präsidium des DOSB am

Jugendordnung der SPORTJUGEND

-XJHQGRUGQXQJ GHV '-.7866W+XEHUWH9

Satzung Ulmer City Marketing e. V.

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

GermanU15 Satzung PRÄAMBEL

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Satzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.

Jugendordnung (Stand )

Kreisschützenverband Segeberg e.v. Ausschreibung Kreismeisterschaft 2016 FITA-Halle

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Frauen- und Mädchenfußball DSC Arminia Bielefeld e.v.

Jugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg

Deutsche Meisterschaften Bogenschießen FITA Hallenrunde 2012 Samstag, den

Satzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

Satzung des. Förderverein Kinderzuhause Burbach e.v.

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Satzung Inhaltsverzeichnis

SATZUNG. und ist beim Registergericht des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg einzutragen. Nach der Eintragung lautet der Name:

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994

Ordnung der Sport- und Regelkommission (S p o R K o m)

Statut der IVSS Sektion für Prävention in der chemischen Industrie (IVSS Sektion Chemie)

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Muster einer Satzung

Jugendordnung der Sportjugend Kreis Steinburg im Sportverband Kreis Steinburg e. V.

Satzung. der. Katholischen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz - Landesarbeitsgemeinschaft - e. V. Name, Sitz, Zugehörigkeit

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Die Jugendordnung im Verein

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

JUGENDORDNUNG. für den. FC Blau-Weiß Voerde e.v. -Fußball-Jugendabteilung-

Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom

Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.

Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.v. Stapelfeld. Geschäftsordnung

JUGENDORDNUNG DES DTB E.V.

Satzung des Süddeutschen Leichtathletik-Verbandes (Stand: )

Satzung des SPD-Ortsvereins Cuxhaven

gemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung

Der Verband führt den Namen Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. (BDÜ), Landesverband Berlin-Brandenburg e.v. (BDÜ LV BB e.v.).

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Landesfachverband Berlin für Kegeln und Bowling e.v. Jugendordnung

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

SEGELCLUB WASSENBERG ROERMOND 1967 e. V. Mitglied im DSV Jugend

Satzung. des. Judoclub Crimmitschau/Sa. (JCC) e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

VfL Sittensen. Geschäftsordnung der Abteilung TENNIS im VfL Sittensen von 1904 e.v. v

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf

Satzung. des Vereines Pflegekreis Wilnsdorf e.v., Wilnsdorf, zur Betreuung behinderter, alleinstehender und älterer Menschen

Transkript:

Abteilungsordnung Bogensport des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. Bogensport - 25.1 - Abteilungsordnung (Stand: 03. März 2006) 1 Allgemeines 1.1 Für die DBS-Abteilung Bogensport sind die Satzung und die Sportordnung des DBS verbindlich. 1.2 Die in der Abteilung zusammenwirkenden Personen und Kommissionen sind gehalten, ihre Arbeit wirtschaftlich, konstruktiv und kooperativ zu gestalten. 2 Aufgaben Die Abteilung hat die Aufgabe, die Sportart Bogensport zum Wohle von Behinderten zu fördern sowie die Verwaltung des Sports und die Durchführung des Sportbetriebes sicherzustellen. 3 Abteilungsversammlung 3.1 Die Abteilungsversammlung Bogensport setzt sich zusammen aus (mit je einer Stimme vertreten): 3.1.1 den Mitgliedern des Abteilungsvorstandes 3.1.2 je einem/einer Vertreter/in der DBS Landesverbände (sofern diese Bogensport durchführen) 3.1.3 den Mitgliedern des A- und B-Kaders 3.2 Die Aufgaben der Abteilungsversammlung sind insbesondere: 3.2.1 Wahl des Abteilungsvorstandes ( 4 Nr. 4.1) für die Dauer von 4 Jahren. 3.2.2 Entgegennahme der Berichte des Abteilungsvorstandes und der Kommissionen. 3.2.3 Verabschiedung der jährlichen Sport- und Haushaltsplanungen und Entgegennahme des Finanzberichtes. 3.2.4 Entlastung des Abteilungsvorstandes für die abgelaufene Wahlperiode. 3.2.5 Beschlussfassung über Regeländerungen, Klassifizierung und sonstige für die Sportart relevante Angelegenheiten.

3.2.6 Festsetzung von Strafen (vgl. hierzu 11c der DBS-Satzung). Bogensport - 25.2-3.2.7 Festsetzung von Organisationsbeiträgen (bedürfen der Zustimmung durch das Präsidium) 3.2.8 Änderung der Abteilungsordnung. Jede Änderung bedarf der Zustimmung des Hauptvorstandes (vgl. hierzu 8 Nr. 3.7 der DBS-Satzung). 3.3 Durchführung der Abteilungsversammlung 3.3.1 Der Abteilungsvorstand beruft die Abteilungsversammlung mindestens ein Mal im Jahr ein. Dabei ist der/die Vizepräsident/-präsidentin Leistungssport und der/die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Leistungssport einzuladen. Im übrigen gilt 3 Nr. 3.2 der Allgemeinen Geschäftsordnung des DBS. 3.3.2 Der Abteilungsvorstand beruft die Abteilungsversammlung mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Termin schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung ein. Die Frist zur Einberufung kann im Dringlichkeitsfall auf zwei Wochen verkürzt werden. 3.3.3 Anträge zur Tagesordnung müssen dem Abteilungsvorstand mindestens drei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich vorliegen. Antragsberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder, sowie die DBS-Organe, die Abteilungskommissionen sowie der/die Vizepräsident/-präsidentin Leistungssport und der/die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Leistungssport des DBS. Bei der verkürzten Einberufungsfrist verändert sich die Antragsfrist auf eine Woche. 3.3.4 Jede stimmberechtigte Person hat in der Abteilungsversammlung (auch bei mehrfach besetzten Positionen) nur eine Stimme, wobei Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden. 3.3.5 Für den weiteren Verfahrensablauf einer Abteilungsversammlung gelten die 4-14 der Allg. Geschäftsordnung des DBS. 3.3.6 Die Abteilungsversammlung ist aus organisatorischen sowie Kostenersparnisgründen möglichst in Zusammenhang mit einer Deutschen Hallen-Meisterschaft abzuhalten. 3.3.7 Die Versammlungsprotokolle sind der DBS-Geschäftsstelle zu übersenden. 4 Abteilungsvorstand 4.1 Der Abteilungsvorstand Bogensport setzt sich zusammen aus 4.1.1 den zu wählenden Mitgliedern - dem/der Abteilungsvorsitzenden - dem/der stellvertretenden Abteilungsvorsitzenden - dem/der Finanzbeauftragten und Protokollführer/in - dem/der Koordinator/in der Landesverbände

Bogensport - 25.3 - - dem/der Beauftragten für Wettkampfregeln, Kampfrichter und des Sportbetriebes - dem/der Beauftragten für Nachwuchsförderung, Breitensport und Öffentlichkeitsarbeit 4.1.2 den Mitgliedern Kraft Amtes - dem/der Aktivensprecher/in - dem/der Cheftrainer/in - dem/der Verbandsarzt/-ärztin - dem/der Verbandsphysiotherapeuten/-therapeutin 4.1.3 Die zu wählenden Mitglieder im Abteilungsvorstand müssen immer eine Mehrheit gegenüber den Mitgliedern Kraft Amtes haben. 4.1.4 Die Amtsperiode dauert vier Jahre. 4.1.5 Scheidet ein zu wählendes Mitglied während der Wahlperiode aus seinem Amt aus, so kann der Abteilungsvorstand eine/n Nachfolger/in berufen. Die nächste Abteilungsversammlung entscheidet endgültig über die Neubesetzung. 4.2. Aufgaben des Abteilungsvorstandes 4.2.1 Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch diese Abteilungsordnung der Abteilungsversammlung oder einer Kommission zugewiesen sind. Er leitet und koordiniert die Abteilungsarbeit. 4.2.2 Aufstellen eines Aufgabenverteilungsplanes. 4.2.3 Einberufung der ordentlichen Abteilungsversammlung und die Erstellung eines jährlichen Geschäfts- und Finanzberichtes. 4.2.4 Erstellung einer Checkliste für die Durchführung von Deutschen Meisterschaften. 4.2.5 Festlegung und Veröffentlichung sportartbezogener Qualifikationskriterien. 4.2.6 Aufstellung und Aktualisierung von Rekord- und/oder Ranglisten. 4.2.7 Erstellung und Aktualisierung der Turnier-, Kampfrichter- und Klassifizierungsordnung. 4.2.8 Aufstellung eines nationalen Regelwerks sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung des internationalen Regelwerks. 4.2.9 Aufstellung von Sport- und Haushaltsplänen für das kommende Geschäftsjahr. 4.2.10 Vorschläge für die Benennung von Vertretern/Kandidaten zu den Wahlen in die Sport-Komitees des IPC oder anderer internationaler Behinderten- Sportverbände. 4.2.11 Erarbeitung von Plänen zur Nachwuchsförderung in Verbindung mit dem Cheftrainer. 4.2.12 Entsendung eines/r Vertreters/in in den Ausschuss Leistungssport.

Bogensport - 25.4 4.2.13 Meldung der durch den/die Trainer/in vorgeschlagenen Teilnehmer zu einer internationalen Veranstaltung an die DBS-Geschäftsstelle. 4.2.14 Vergabe von Deutschen Meisterschaften unter Beachtung des DBS- Langzeitkalenders und nach vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Landesverband. Die offizielle Vergabe erfolgt durch die DBS-Geschäftsstelle. 4.2.15 Behandlung von Protesten aus dem Sportbetrieb. 4.2.16 Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit sind Abteilungsbeschlüsse von allgemeinem Interesse zeitnah im Verbandsorgan zu veröffentlichen. 4.3 Sitzungen des Abteilungsvorstandes 4.3.1 Sitzungen des Abteilungsvorstandes werden vom/von der Abteilungsvorsitzenden je nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich einberufen. Der Sitzungsort ist aus Kostenersparnisgründen möglichst so zu wählen, dass er mit Lehrgangs- oder Veranstaltungsmaßnahmen im Zusammenhang steht. Eine Kopie der Einladung ist dem/der Vizepräsident/-präsidentin Leistungssport und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Leistungssport zuzusenden. 4.3.2 Für den weiteren Verfahrensablauf einer Vorstandssitzung gelten die 4-14 der Allg. Geschäftsordnung des DBS. 4.3.3 Die Sitzungsprotokolle sind der DBS-Geschäftsstelle zu übersenden. 5 Kommissionen 5.1 Der Abteilungsvorstand kann Kommissionen berufen, z.b. für - Wettkampfregeln - Kampfrichter - Nachwuchsförderung 5.2 Der/Die Vorsitzende einer Kommission kann zu den Sitzungen des Abteilungsvorstandes beratend hinzugezogen werden, soweit er/sie nicht ohnehin stimmberechtigtes Vorstandsmitglied ist. 6 Inkrafttreten Die vorstehende Abteilungsordnung wurde am 02. Oktober 2004 von der Abteilungsversammlung beschlossen, zuletzt geändert mit Beschluss der Abteilungsversammlung vom 03. März 2006. Sie tritt mit Zustimmung des DBS-Hauptvorstandes am 30. Oktober 2004 in Kraft.

Deutscher Behinderten-Sportverband e.v. Bogensport - 25.5 - Turnierordnung Bogensport für Deutsche Meisterschaften Bogensportturniere werden nach den Regeln des internationalen Dachverbandes FITA durchgeführt; im allgemeinen Teil gilt die DBS Sportordnung. Für den Behindertensport notwendige Abweichungen werden nachstehend geregelt. Für internationale Veranstaltungen sind die Regeln des IPC verbindlich. 1. Allgemeiner Teil 1.1 Regelanerkennung Der Sportbetrieb ist in der Turnierordnung geregelt. Durch die Teilnahme an Training und Wettkampf akzeptiert jede/r SportlerIn die Sportordnung sowie die zusätzlich erlassenen Vorschriften. Er/Sie ist daher gehalten, diese Regeln zu kennen. 1.2 Auslegung Falls der Wortlaut der Turnierordnung eine eindeutige Auslegung nicht zulässt oder falls einzelne Tatbestände nicht erfasst sind, ist die Auslegung im Sinne der Fairness und der Gleichstellung aller TeilnehmerInnen vorzunehmen. Ausrüstungsgegenstände, die in den Regeln nicht erwähnt sind, dem/der BenutzerIn jedoch einen persönlichen Vorteil verschaffen, sind nicht erlaubt. 1.3 Minderjährige Beim Bogensport ist ein Mindestalter nicht zu beachten. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Aufsichts- und Fürsorgepflicht. 1.4. Gäste Gäste, die an Veranstaltungen des DSB oder eines Vereines teilnehmen, müssen gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein. 2. Wettkämpfe 2.1 Wettkämpfe sind: Meisterschaften, Vergleichskämpfe, Ausscheidungsschiessen sowie Freundschaftstreffen. Sie müssen ausgeschrieben und durchgeführt werden von Vereinen Bezirken Landesverbänden oder dem DBS. Bei den Deutschen Meisterschaften werden einzelne Klassen eröffnet, wenn der Bedarf durch die Landesverbände nachgewiesen ist. Können in einzelnen Klassen Wettkämpfe z.b. aus Mangel an Beteiligung nicht durchgeführt werden, können die SportlerInnen in der nächst höheren Wettkampfklasse starten, vorausgesetzt es werden gleiche Distanzen geschossen. 2.2. Medaillenvergabe bei 4 Startern 3 Medaillen bei 3 Startern 2 Medaillen bei 2 Startern 1 Medaille In der Schüler- und Jugendklassen werden für alle TeilnehmerInnen bis zum 3. Platz Medaillen vergeben. 2.3 Wettkämpfe mit anderen Bogensportverbänden (Inland oder Ausland) unterliegen keiner Beschränkung. 2.4 Die Wettkämpftermine müssen mit den Nichtbehinderten Verbänden abgestimmt werden; folgende Zeiträume sind einzuhalten: Hallensaison: Oktober März FITA-Saison: April September 2.5 Das Sportjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die vorgeschalteten Meisterschaften in der Hallensaison können ab Oktober des Vorjahres angesetzt werden. Hierbei gilt für die Klassenzuordnung: 1. Januar des Sportjahres.

3. Wettkampfklassen Bogensport - 25.6-3.1. Einzelwertung Behindertenklasse Klassifizierung nach den internationalen Normen. ISOD / ISMWSF Para jeweils Damen/Herren ISMWSF Tetra eine offene Klasse CP-ISRA eine offene Klasse 3.2 Einzelwertung offene Klasse: Alle BogensportlerInnen, die international nicht klassifiziert werden können, mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 %. Schützenklasse + Damenklasse Alle BogensportlerInnen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 45. Lebensjahr vollenden. Altersklasse + Damenaltersklasse Alle BogensportlerInnen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 46. Lebensjahr vollenden bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 55. Lebensjahr vollenden. Seniorenklasse + Seniorinnen Alle BogensportlerInnen vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 56. Lebensjahr vollenden. Jugendklassen Alle Jugendlichen (männlich + weiblich) vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden. Schülerklassen Alle Schüler (männlich + weiblich) bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden. Short-Metric Alle Bogensportler, die weitere Entfernungen noch nicht oder aus körperlichen Gründen nicht mehr schießen können. 3.3. Mannschaftswertung Es werden Vereinsmannschaften gebildet; eine Mannschaft besteht aus 3 Bogensportlern/innen (über alle Klassen); zwei Wertungen werden ausgeschrieben: Mannschaft-Recurvebogen Mannschaft-Compoundbogen 4. Meisterschaftsprogramm Die BogensportlerInnen müssen sich vor Beginn des Sportjahres entscheiden, in welcher Wettkampfklasse sie starten wollen. Diese Entscheidung gilt dann für alle Wettkämpfe im gesamten Sportjahr. 4.1 FITA 70m-Runde 4.1.1 Entfernungen: Alle Klassen: Je 2 x 36 Pfeile auf: 25m 50m 70m Schülerklassen (Recurve + Compound) Short-Metric (Recurve + Compound) Jugendklassen (Recurve + Compound) alle sonstigen Klassen (Recurve + Compound).

4.1.2 Scheibenauflagen: Alle Klassen 122 cm, (Recurve + Compound) Bogensport - 25.7-4.1.3 Schießzeiten: Alle Klassen 6 Pfeile in 4 Minuten. 4.2 FITA Hallenrunde 4.2.1 Entfernungen: Alle Klassen: 2 x 30 Pfeile auf 18 Meter (Recurvebogen + Compoundbogen) 4.2.2 Scheibenauflagen: Recurvebogen: Alle Klassen (außer Schüler) 40 cm Schülerklasse 60 cm Es werden nur Einfachauflagen verwendet. Compoundbogen: Alle Klassen (außer Schüler) 3er Spot (nur die innere 10 zählt) Schülerklasse 40 cm (innere 10 entfällt) 4.2.3 Schießzeiten: Alle Klassen 3 Pfeile in 2 Minuten. 5. Ausschreibungen der Deutschen Meisterschaften 5.1 Deutsche Meisterschaften werden vom Deutschen Behinderten Sportverband ausgeschrieben und durchgeführt. Die Ausrichtung wird in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband einem Verein übertragen. Die Ausschreibung wird vom Leistungssportausschuss des DBS festgelegt und allen Landesverbänden rechtzeitig zugestellt. 5.2 Teilnahmeberechtigung a) Teilnahmeberechtigt sind MitgliederInnen eines Vereines, die einem Landesverband oder dem DBS angeschlossen sind und einen GdB von mindestens 30 % nachweisen können. Sie müssen im Besitz eines gültigen DBS- oder DRS- Sportpasses sein. Für den GdB ist die Einstufung des Versorgungsamtes verbindlich. b) Voraussetzung für die Startberechtigung bei der Deutschen Meisterschaft ist die Teilnahme an der Landesmeisterschaft. Die Ergebnisse der Landesmeisterschaft müssen bei der Meldung zur Deutschen Meisterschaft nachgewiesen werden. c) Werden in einem Landesverband Meisterschaften nicht durchgeführt, soll der Landesverband ein Qualifikationsturnier vorher festlegen. d) SportlerInnen, die Mitglieder in mehreren Vereinen sind, müssen sich zu Beginn des Sportjahres entscheiden, für welchen Verein sie starten wollen. Die Entscheidung gilt dann für die Halle und die FITA-70m Runde. e) BogensportlerInnen, die nicht nach den Regeln der FITA schießen können, müssen dieses vom Verbandsarzt im Sportgesundheitspass bestätigen lassen (Schemel, Rollstuhl, Haken, Schlinge oder Mundadapter). Die Regeln des IPC sind zu beachten. f) Die Zulassung zur deutschen Meisterschaft erfolgt schriftlich 3 Wochen vor der Meisterschaft. 6. Bekleidungsvorschrift 6.1 Die Kleidung ist weiß; davon abweichende Clubkleidung ist erlaubt sie soll für alle Mitglieder eines Vereines gleich sein. 6.2 Während des Wettkampfes sind erlaubt: Für Frauen: Kleider, Röcke, Hosenröcke, Shorts oder lange Hosen, Blusen oder sonstige Oberbekleidung (ärmellose Hemden sind erlaubt). Für Männer: Lange Hosen oder Shorts und Hemden mit langen oder kurzen Ärmeln. 6.3 Regenschutzkleidung ist erlaubt. Pullover sollen weiß oder für alle Clubmitglieder einheitlich gefärbt sein. Shorts dürfen nicht kürzer sein, als die Fingerspitzen des Sportlers mit an den Seiten gestreckten Armen.

6.4 Alle TeilnehmerInnen müssen während des Turniers Fußbekleidung tragen. Bogensport - 25.8-7. Turnierleitung 7.1 Die Turnierleitung übernimmt der Leiter der Abteilung Bogensport, er trägt die Verantwortung für die Zusammensetzung des Kampfgerichtes und der Jury. Die Ausschreibung der Meisterschaft sowie die Zusammensetzung der Gremien ist durch Aushang zu veröffentlichen. 7.2 Der/Die vom DBS eingesetzte Verbandsarzt/ärztin/KlassifiziererIn ist automatisch Mitglied des Kampfgerichtes. Diese/r soll zu Turnierbeginn anwesend sein. Er/Sie überprüft die Klassifizierung und entscheidet in Zweifelsfällen über die Startberechtigung von einzelnen SportlernInnen. Ist in einer Ausnahmesituation die Gesundheit der TeilnehmerInnen gefährdet, kann der/die Verbandsarzt/ärztin das Turnier abbrechen. 7.3 Behinderte mit Herzinfarkt sind grundsätzlich nicht startberechtigt. Ist medizinisch festgestellt, dass keine Gefährdung besteht, entfällt die Behinderung (durch Herzinfarkt). 8. Einsprüche 8.1 Jedes Mitglied des DBS hat das Recht und die Pflicht gegen Regelverstöße beim Veranstalter des Wettkampfes Einspruch einzulegen. Einsprüche werden vom Kampfgericht nach den Regeln der Turnierordnung des DSB und der FITA Regel entschieden. Die Bestimmungen der DBS Sportordnung sind zu beachten. Die Protestgebühr beträgt 52,00. 8.2 Eine Berufung gegen die Entscheidung des Kampfgerichtes ist möglich. Sie ist an die von der Leitung der Abteilung Bogensport benannte Jury zu richten. 9. Disziplinarbestimmungen Regelverstöße im sportlichen Bereich werden nach der FITA-Regel geahndet. Bei schwerwiegenden Verstößen entscheidet das Kampfgericht vor Ort in folgender Abstufung: Verwarnung - Disqualifikation 10. Anlagen Die Turnierordnung wird ergänzt durch: - Wettkampfregeln FITA / IPC - Sicherheitsbestimmungen - Anweisungen zur Vorbereitung und Durchführung von Meisterschaften 11. Inkrafttreten Die Neufassung/Änderung der Turnierordnung wurde am 12. August 2005/03. März 2006 vom Abteilungsvorstand beschlossen und in Kraft gesetzt.