Geprüfter Handelsfachwirt IHK (m/w)



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Contrastwerkstatt - Fotolia.com Geprüfter Handelsfachwirt IHK (m/w) IHK-Aufstiegslehrgang Als Handelsfachwirt IHK nehmen Sie eigenständig handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente. Bei fast 70 % der Befragten der IHK-Umfrage (Seite 5) hat die IHK-Aufstiegsweiterbildung zur finanziellen Verbesserung geführt. Diese IHK-Aufstiegsprüfung ist im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet. Der Handelsfachwirt IHK beinhaltet die theoretische Prüfung zum Ausbilder IHK (AEVO). Infos zur praktischen Prüfung unter: www.ihk-ausbilderakademie.de Prüfung und Lehrgang sind modular gestaltet. Der Aufstiegslehrgang ist förderfähig nach dem Meister-BAföG (Seite 4). Nach Bestehen der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung (bundeseinheitliche Regelung) führen Sie die Bezeichnung Geprüfter Handelsfachwirt IHK. Unsere Leistungen für Ihren Erfolg WLAN kostenfrei für alle unsere Kunden in den IHK-Akademien Parkplatz kostenfrei vor der Tür oder ganz in der Nähe IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen (Seite 5) IHK-Teilnehmerausweis für Aufstiegslehrgänge IHK-Textbände exklusive nur für unsere Kunden Karriereberatung, Lehrgangsbetreuung und -begleitung Top-Ausstattung Dozenten-Qualitätsmanagement Qualitätsstandards nach DIN EN ISO 9001:2008 und AZWV 5 Standorte immer in Ihrer Nähe Professionell in der Weiterbildung seit mehr als 26 Jahren QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 1 von 9

IHK-Aufstiegslehrgänge Bedeutung Die klassische berufliche Karriereleiter besteht aus drei Stufen: 3. Stufe = IHK-Betriebswirte 2. Stufe = IHK-Meister oder IHK-Fachwirte/ Fachkaufleute 1. Stufe = Berufsausbildung Den "Aufstieg" von einer Stufe zur nächsten erreicht man durch das Bestehen der jeweiligen öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung. Deshalb werden Vorbereitungslehrgänge zu diesen IHK- Prüfungen kurz "Aufstiegslehrgänge" genannt. Alternativ werden für diese Lehrgänge auch die Bezeichnungen "Vorbereitungslehrgang", "Prüfungslehrgang", "Fortbildungslehrgang" oder "Lehrgang zur IHK-Prüfung" benutzt. Unsere Aufstiegslehrgänge zeichnen sich dadurch aus, dass sie über 500 Unterrichtsstunden (je 45 Min.) umfassen und Meister-BAföG (Seite 4) fähig sind. Das heißt, je nach Ihren Voraussetzungen erhalten Sie nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu knapp 50%. Die IHK-Meister-Stufe (Industriemeister, Wirtschaftsfachwirte, Handelsfachwirte, technische Fachwirte, etc.) sind im Deutschen (DQR) und im Europäischen (EQR) Qualifikationsrahmen auf Niveau 6 (wie der akademische Bachelor) zugeordnet. Weitere Infos unter www.dqr.de. QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 2 von 9

Inhalt 1. Unternehmensführung und Steuerung 2. Handelsmarketing 3. Führung und Personalmanagement 4. Volkswirtschaft für die Handelspraxis 5. Beschaffung und Logistik 6. Handelsmarketing und Vertrieb 7. Handelslogistik 8. Außenhandel 9. Mitarbeiterführung und Qualifizierung Voraussetzungen Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis nachweist oder weitere Zulassungsvoraussetzungen siehe Prüfungsverordnung 2 (Anhang) Ziel Nach erfolgreichem Abschluss der öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung sind Sie nach dem Berufsbildungsgesetz berechtigt, die Bezeichnung Geprüfter Handelsfachwirt IHK zu führen. Umfang ca. 540 Unterrichtseinheiten Kosten Lehrgang 2.490,00 EUR + Lernmaterial ca. 300,00 EUR + Prüfungsgebühr 450,00 EUR Zahlungsmöglichkeiten monatlicher Bankeinzug ca. 116,00 EUR Jahresrechnung QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 3 von 9

Finanzielle Förderung Meister-BAföG Nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG Meister-BAföG) sind die beruflichen Aufstiegsfortbildungen förderungswürdig anerkannt. Für die Lehrgangskosten und die Prüfungsgebühren werden derzeit ca. 30,5 % durch Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Dieser ist einkommens- und vermögensunabhängig. Bei bestandener Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen auf Antrag 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen. Die Förderanträge sind an Ihr Landratsamt zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.meister-bafoeg.info und www.ihkrt.de/foerderung Lehrgangskosten bei Inanspruchnahme von Meister-BAföG - ohne KfW-Darlehen ca. 1.750,00 EUR * ** - mit KfW-Darlehen ca. 1.250,00 EUR *** Begabtenförderung* Durch das Programm der Bundesregierung sollen herausragende berufliche Begabungen gefördert werden. 1. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich junge Berufstätige unter 25 Jahren, die ihre IHK-Abschlussprüfung mit sehr gutem Ergebnis, besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungs-wettbewerb teilgenommen (Plätze 1-3) oder durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule belegen, dass sie besondere Leistungen erbracht haben. Bitte beachten Sie: Die Zahl der Stipendiaten ist begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage muss die IHK deshalb ein Auswahlverfahren durchführen. 2. Was wird gefördert? Gefördert wird die Teilnahme an anspruchsvoller beruflicher Weiterbildung. Das Spektrum förderungsfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, fachbezogene Studienreisen, Fremdsprachen, Management, Rhetorik, Präsentationstechniken, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für gewerblich-technische Fachkräfte und vieles mehr. Es können auch berufsbegleitende Studiengänge finanziert werden unter den Voraussetzungen: - Sie arbeiten mindestens 15 Stunden/Woche. - Ihr Studium darf noch nicht begonnen haben. - Das Studium baut auf Ihrer Ausbildung und Berufstätigkeit auf. 3. Wie hoch ist die Förderung? Pro Stipendiat stehen bis zu 2.000 Euro jährlich zur Verfügung. Jeder Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 4 von 9

4. Wie lange wird gefördert? Die Förderung beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre). Die Förderung kann sich beim einzelnen Stipendiaten über drei Jahre erstrecken, insgesamt also bis zu 6.000 Euro betragen. 5. Wer ist zuständig? Für die Beratung, Auswahl und Betreuung der Stipendiaten ist jeweils die IHK zuständig, bei der die Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde. 6. Wie bewirbt man sich? Interessenten, die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor der IHK Reutlingen abgelegt haben, können das Formular anfordern bei Sabine Schiller (Telefon: 07121 201-150), E-Mail: schiller@reutlingen.ihk.de. * Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Förderung! Lehrgangsort Reutlingen IHK-Akademie Reutlingen Allmendstr. 7 72770 Reutlingen Berufsbegleitend Start: 20. Oktober 2016 Ende: Oktober 2018 Adresse für Navigationsgeräte: Allmendstraße 7 72127 Kusterdingen Unterrichtszeiten: dienstags und donnerstags 18:00 bis 21:15 Uhr Artikelnummer ALR-16-0020-1 Ansprechpartnerin Sabine Schwinghammer Lehrgangsbetreuerin Handelsfachwirt IHK Telefon 07121 201-149 Fax 07121 201-4149 E-Mail schwinghammer@reutlingen.ihk.de IHK-Umfrage 2014 www.reutlingen.ihk.de/weiterbildung Jährlich absolvieren rund 50.000 Personen bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) eine Prüfung der Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Beispiel zum Fachwirt, Industriemeister oder Betriebswirt. Zum achten Mal wurden über 10.000 Teilnehmer, diesmal der Prüfungsjahrgänge 2008 bis 2013, nach ihren Motiven und Zielen für die Weiterbildung sowie ihren anschließenden Karriereweg befragt. Die kompletten Umfrageergebnisse finden Sie unter: www.dihk.de QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 5 von 9

IHK-Aufstiegslehrgang kostenfrei wiederholen Wenn Sie mindestens 80 % des kostenlos wiederholbaren Aufstiegslehrganges bei der IHK-Akademie Reutlingen oder Albstadt besucht und die Kosten des Aufstiegslehrganges zur Gänze bezahlt haben. Wenn Sie zur öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung angetreten sind und diese nicht bestanden haben. Wenn der kostenlose Wiederholungslehrgang spätestens 12 Monate ab Datum der Prüfung beginnt. Wenn der entsprechende Aufstiegslehrgang wieder stattfindet und ein Teilnehmerplatz frei ist. Es gelten die gleichen Anmeldebedingungen wie für alle anderen Lehrgangsinteressenten. Nicht kostenlos sind eventuell erforderliche neue Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühren und Verbrauchsmaterial. Ist kein Teilnehmerplatz frei oder wird der entsprechende Aufstiegslehrgang nicht mehr angeboten/durchgeführt, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Wiederholung. Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Anmeldungen sind auf dem Anmeldevordruck (auch online), formlos schriftlich, per Fax und per E-Mail bei der Industrie- und Handelskammer Reutlingen (IHK) vorzunehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet (Ausnahme: Vorgezogene Anmeldungen; z.b. Vorreservierungen von Teilnehmenden aus vorangegangenen Kursen). Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Ein Anspruch auf Teilnahme entsteht erst dann, wenn die IHK die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Eine Rechnung gilt als Bestätigung. 2. Zahlungsbedingungen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Entgelt für Kurzzeitlehrgänge (bis zu 60 Unterrichtsstunden) unabhängig von Leistungen Dritter bis zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Das Entgelt für Langzeitlehrgänge (über 60 Unterrichtsstunden) mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen, hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin stets bis zum Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Bei Langzeitlehrgängen mit einer Dauer von über 4 Wochen und mehr als 100 Unterrichtsstunden erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus. Die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen ist möglich. Hierzu ist die Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin notwendig, die Teilbeträge von seinem/ihrem Konto durch die IHK einziehen zu lassen. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit zwei oder mehr Teilbeträgen in Verzug sein, hat die IHK das Recht sofort den Gesamtbetrag zu verlangen. Wenn Dritte die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers/der Teilnehmerin übernehmen ändert dies nichts am ausschließlichen Vertragsverhältnis zwischen der IHK und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin, insbesondere an dessen Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung. Lernmittel, Tests und Prüfungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gesondert berechnet. 3. Lehrgangsentgelt Eine Erhöhung des Lehrgangsentgelts wird die IHK mit der schriftlichen Anmeldebestätigung mitteilen. Der Weiterbildungsvertrag wird in diesem Fall erst mit Bestätigung des QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 6 von 9

Teilnehmers/der Teilnehmerin rechtsverbindlich, es sei denn, die Erhöhung ist unerheblich und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zumutbar. 4. Rücktritt Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 3 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 125,00 Euro fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich. Kurzzeitlehrgänge mit bis zu 60 Unterrichtsstunden und Info-Veranstaltungen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Tritt er/sie danach zurück, wird eine Kostenpauschale von 50,00 Euro (bei Info- Veranstaltungen 25,00 Euro) fällig, es sei denn, dem Teilnehmer/der Teilnehmerin gelingt der Nachweis, dass ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Ein vertraglicher Rücktritt später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang bei der IHK. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern/innen ist möglich. 5. Kündigung Langzeitlehrgänge über 60 Unterrichtsstunden Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Veranstaltung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten zwölf Wochen seit Veranstaltungsbeginn mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Nach Ablauf der ersten zwölf Wochen kann er/sie mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der nächsten zwölf Wochen kündigen. Das Recht der IHK und des Teilnehmers/der Teilnehmerin, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat das Lehrgangsentgelt anteilig entsprechend der Laufzeit des Vertrages zu tragen. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Soweit der Teilnehmer/die Teilnehmerin Verbraucher/in ist, hat er/sie ein Widerrufsrecht. Verbraucher/in ist er/sie, wenn der Vertrag weder seiner/ihrer gewerblichen noch seiner/ ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Industrie- und Handelskammer Reutlingen, Hindenburgstr. 54, 72762 Reutlingen. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die IHK mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers/der Teilnehmerin vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese selbst veranlasst hat (z.b. durch Download etc.). Ende der Widerrufsbelehrung QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 7 von 9

7. Kündigung durch die IHK Die IHK kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Störung der Abläufe der Weiterbildungsveranstaltungen, Nichtzahlung des Teilnahme-entgelts trotz erneuter Zahlungsaufforderung sowie die Nichtbeachtung der Hausordnung und der Benutzerordnung für die EDV-Räume. Die IHK behält sich vor, vom Teilnehmer Schadenersatz zu verlangen. Sind Vertragspartner und Teilnehmer nicht personengleich, muss sich der Vertragspartner ein Fehlverhalten seines Teilnehmers zurechnen lassen. 8. Gebühren Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK Reutlingen separat erhoben. 9. Absage/Änderungen Die IHK hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung, kurzfristig, spätestens 6 Werktage vor ihrem Beginn, Veranstaltungen abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Änderungen der Dozenten, der Unterrichtstage oder des Lehrplans behält sich die IHK vor. Dies gilt nur soweit die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist bzw., in Bezug auf einen Dozentenwechsel, auch der neue Dozent die Lerninhalte in ausreichender Weise vermitteln kann und der Austausch zumutbar ist. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts. 10. Haftung Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.b. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Teilnehmer ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 11. Datenerfassung Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und spätere Teilnehmerinformation gespeichert werden. Die IHK verpflichtet sich darüber hinaus zur Wahrung des Datenschutzes. Stand: 25.09.2012 QMD20120925 - AGB - IHK Reutlingen Weiterbildung QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 8 von 9

Sie haben sich für uns entschieden? Vielen Dank! So können Sie sich anmelden: Online-Anmeldung Sie gelangen direkt zu Ihrer gewünschten Anmeldung, indem Sie an unsere Direct-Link- Webadresse: www.ihkrt.de einfach einen Schrägstrich und dann die Artikelnummer Ihres ausgewählten Lehrgangs anhängen, z.b.: www.ihkrt.de/alr-16-0020-1 Selbstverständlich können Sie sich aber auch weiterhin ganz persönlich und individuell bei uns anmelden. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Lehrgangsort Reutlingen: IHK-Akademie Reutlingen Frau Sabine Schwinghammer Allmendstr. 7 72770 Reutlingen Telefon 07121 201-149 E-Mail schwinghammer@reutlingen.ihk.de Hinweis Bitte legen Sie Ihre Zeugnisse und Nachweise der Anmeldung bei! Weitere Anbieter von IHK-Prüfungslehrgängen finden Sie unter: www.reutlingen.ihk.de/lehrgangsanbieter. Die Liste weiterer Anbieter erhalten Sie auch unter Tel. 07121 201-144. QMD20150921 - Handelsfachwirt_Lehrgangsinfos- IHK Reutlingen Weiterbildung - Seite 9 von 9