Reglement über den Leistungsbeitrag 2019 zum. MitgliederLeistungsReglement. Gebäudehülle Schweiz

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Transkript:

Reglement über den Leistungsbeitrag 2019 zum MitgliederLeistungsReglement (MLR) von Gebäudehülle Schweiz Gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 22. Juni 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Jahresbeitrag 2. Grundbeitrag für Einzelmitglieder 3. Partnerbeiträge 4. Veranlagung 5. Deklaration Lohnsumme / Mitarbeiterbestand 6. Einschätzung 7. Zweigniederlassung 8. Rechnungsstellung 9. Mehrwertsteuer Anhang 1: Anhang 2: Leistungsbestimmende Parameter MitgliederLeistungsReglement Das Reglement stützt sich auf die Statuten von Gebäudehülle Schweiz vom 24.06.2011, im Besonderen auf Art. 34.

1. Jahresbeitrag Sektionsmitglieder und Einzelmitglieder sind verpflichtet, an den Verband einen Leistungsbeitrag zu entrichten, dessen Höhe mit dem Berechnungsschlüssel Mitgliederleistungen Gebäudehülle Schweiz ermittelt wird. Die Höhe des Leistungsbeitrags richtet sich einerseits nach der Wahl der Module und der vorgegebenen Parametern (Anhang 1 zum Reglement Leistungsbestimmende Parameter ). Die Module definieren den Mitgliederleistungsumfang. Eine Mitgliedschaft bei Gebäudehülle Schweiz beinhaltet automatisch das Verbandsmodul. Die Wahl der Module Grundbildungsmodul und Weiterbildungsmodul ermöglichen den Zugang zu den Leistungen im Bereich Grundbildung und Weiterbildung. Details zu den Leistungen aus den gewählten Modulen sind dem MitgliederLeistungsReglement (Anhang 2) zu entnehmen. 2. Grundbeitrag für Einzelmitglieder Einzelmitglieder entrichten zusätzlich zum Jahresbeitrag einen Grundbeitrag von mindestens CHF 800.00 und maximal CHF 1'500.00. Dieser Grundbeitrag richtet sich nach den Beiträgen, welche an die entsprechende Sektion zu entrichten wäre. Dieser Beitrag ist nach oben bei CHF 1'500.00 limitiert. Einzelmitglieder, welche in Regionen ihren Sitz haben, die durch keine Sektion von Gebäudehülle Schweiz abgedeckt ist, entrichten einen Grundbeitrag von CHF 800.00. 3. Partnerbeiträge Partnermitglieder entrichten an den Verband folgende Beiträge: Marktpartner: CHF 3 000.00 Kooperationspartner: CHF 4 500.00 Bildungspartner: CHF 3 000.00 Bildungspartner erbringen darüber hinaus Leistungen, die direkt mit dem Bildungszentrum Polybau vereinbart werden und in Zusatzverträgen zwischen dem einzelnen Bildungspartner und dem Bildungszentrum Polybau direkt vereinbart

4. Veranlagung Die Veranlagung erfolgt aufgrund einer Selbstdeklaration des Sektions- oder Einzelmitglieds. Zu deklarieren sind neben der Hauptbetrieb sämtliche dem Hauptbetrieb angeschlossenen Filialbetriebe, die ihrerseits Tätigkeiten und Dienstleistungen für den Hauptbetrieb erbringen. Sektionsmitglieder sind verpflichtet, dem Sektionskassier ihre Deklaration zusammen mit der Kopie der Schlussabrechnung der Ausgleichskasse über die AHV-Gesamtlohnsumme zuzustellen. Deklarationen, Abrechnungen, weitere Belege und Kopien der AHV-Schlussabrechnungen sind von der Sektion an die Geschäftsstelle des Verbandes weiter zu leiten. Einzelmitglieder senden ihre Deklaration mit der Abrechnung direkt der Geschäftsstelle. 5. Deklaration Lohnsumme / Mitarbeiterbestand 5.1. Mitarbeiterbestand der Unternehmung Zur Ermittlung des Jahresbeitrages dient hauptsächlich die mit der AHV abgerechnete Gesamtlohnsumme des Hauptbetriebs sowie der Filialbetriebe des Vorjahres. Weiter sind Angaben zur Personalstruktur des Vorjahres zu machen. Dabei sind folgende Mitarbeiterkategorien zu unterschieden: - Geschäftsführer / Kader Beschäftigte, die im Unternehmen Führungsverantwortung haben und daher nicht dem Gesamtarbeitsvertrag des Gebäudehüllengewerbes unterstellt sind. - Mitarbeitende nicht GAV Gebäudehülle Mitarbeitende, die in planerischer, kaufmännischer oder administrativer Tätigkeit angestellt sind und nicht dem GAV des Schweizerischen Gebäudehüllengewerbes unterstellt sind. - Mitarbeitende GAV Gebäudehülle Mitarbeitende, die im Unternehmen angestellt sind und dem GAV des Schweizerischen Gebäudehüllengewerbes unterstellt sind. - Lernende Gebäudehülle Lernende, die dem GAV des Schweizerischen Gebäudehüllengewerbes unterstellt sind und eine Lehre in den Fachrichtungen des Berufsfeld Gebäudehülle absolvieren oder im Vorjahr absolviert haben.

5.2. Temporär- und Akkordmitarbeitende Die Summe aller Rechnungen (aus dem Vorjahr) für temporär- und Akkordmitarbeitende sind zu deklarieren. Einzig Löhne von ausgeliehenem Personal von anderen Mitgliederfirmen von Gebäudehülle Schweiz sind nicht zu deklarieren, da diese über die verleihende Firma abgerechnet 5.3. Bei anderen Verbänden deklarierte Lohnsummen Lohnsummen, die bei einem der folgenden gesamtschweizerischen Arbeitgeberverbänden (Suissetec, Holzbau Schweiz, Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband SGUV, Schweizerischer Baumeisterverband SBV, Kaminfeger Schweiz) abgerechnet werden, können abgezogen Dabei werden folgende Stufen unterschieden: 25% > Haupttätigkeit eher in der anderen Verbandsbranche 50% > Haupttätigkeit in beiden Verbandsbranchen ausgeglichen 75% > Haupttätigkeit eher in der Gebäudehüllenbranche 100% > Keine weitere Verbandszugehörigkeit Jeder solche Abzug ist mittels einer Kopie der entsprechenden Fremddeklaration zu belegen. 6. Einschätzung Mitglieder, die das Deklarationsformular samt allen geforderten Beilagen nicht termingerecht einsenden, werden vom Sektionskassier, im Auftrag des Zentralvorstandes, provisorisch eingeschätzt und aufgefordert, die notwendigen Angaben innert 30 Tagen nachzureichen. Bei nicht benutzter Frist wird die Einschätzung, im Auftrag des Zentralvorstandes definitiv vorgenommen. Die übrigen statutarischen Rechtsmittel bleiben zudem vorbehalten. Die Kosten für diese Sonderbemühungen werden dem Säumigen in Rechnung gestellt. 7. Zweigniederlassung Der Hauptsitz eines Sektions- oder Einzelmitgliedes ist zusammen mit allen Zweigniederlassungen Mitglied des Verbandes (s. auch Art. 4).

8. Rechnungsstellung 8.1. Sektionen Die Sektionen sind für den Versand und die Einforderung der Beitragsdeklarationen mit den entsprechenden Belegen bei ihren Mitgliedern verantwortlich. Sie leiten die vollständigen Deklarationsunterlagen termingerecht an die Geschäftsstelle des Verbandes weiter. Die aus den Deklarationen hervorgehenden Mitgliederbeiträge werden durch die Geschäftsstelle von Gebäudehülle Schweiz direkt bei den Mitgliedern eingefordert. Bei ordnungsgemässer Ablieferung der vollständigen Deklarationsunterlagen bis zum 30. April des laufenden Jahres sowie bei termingerechter Zahlung der Mitgliederbeiträge an die Geschäftsstelle Gebäudehülle Schweiz in Uzwil bis am 30. Juni des laufenden Jahres, wird der Sektion ein Skonto von 3 % gewährt. 8.2. Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des Verbandes stellt die Jahres- und Grundbeiträge bei Sektionsmitgliedern, Einzelmitgliedern, sowie die festen Beiträge bei Partnermitgliedern in Rechnung. Bei ordnungsgemässer Ablieferung der vollständigen Deklarationsunterlagen bis zum 30. April des laufenden Jahres sowie bei termingerechter Zahlung der Mitgliederbeiträge an die Geschäftsstelle Gebäudehülle Schweiz in Uzwil bis am 30. Juni des laufenden Jahres, wird dem Mitglied ein Rabatt gemäss Berechnungsschlüssel gewährt. Nach Ablauf dieser Fristen verfällt der Anspruch auf den errechneten Rabatt. 9. Mehrwertsteuer Auf den Mitgliederbeiträgen wird der jeweilig aktuelle Mehrwertsteuersatz erhoben. Die Leistungsbeiträge, gemäss Berechnungsschlüssel Mitgliederleistungen Gebäudehülle Schweiz sowie sämtliche oben aufgeführten Beiträge sind exklusive Mehrwertsteuer. Uzwil, 22. Juni 2018 Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz Walter Bisig Präsident Dr. André Schreyer Geschäftsführer

Anhang 1: Leistungsbestimmende Parameter Parameter Wert Bemerkung Verbandsmodul Parameter, die dem Verbandsmodul zugerechnet Pro Hauptbetrieb CHF 500.00 Einmaliger Grundbeitrag pro Hauptbetrieb. Pro Filialbetrieb CHF 500.00 Einmaliger Grundbeitrag pro Filialbetrieb. Satz Lohnsumme 0.1 % Errechnen des Leistungsbeitrags AHV- Lohnsummen-abhängig. Mitarbeiter GAV-unterstellt CHF 300.00 Wert zur Kompensation der Berufs- und Vollzugskostenbeiträge pro GAV-unterstelltem Mitarbeitenden. Grundbildungsmodul Parameter die dem Grundbildungsmodul zugerechnet Satz Grundmodul CHF 200.00 Grundbeitrag zum Grundmodul. Ansatz Lernender CHF 300.00 Wert wird pro Lernendem dem Grundmodul aufgerechnet. Weiterbildungsmodul Parameter die dem Weiterbildungsmodul zugerechnet Satz Weiterbildungsmodul CHF 200.00 Grundbeitrag zum Weiterbildungsmodul. Satz Lohnsumme 0.05 % Errechnen des Beitrags AHV-Lohnsummenabhängig zum Weiterbildungsmodul. Temporär- und Akkordmitarbeitende Rechnungen Temporäre 75% Umwandlung der Rechnungen an temporär- und Akkordmitarbeitende Ermittlung der Rabatte Basis ist der ermittelte Brutto- Leistungsbeitrag CHF 0.00 1 500.00 0% Für einen errechneten Mitgliederbeitrag bis zu dieser Beitragshöhe CHF 1 501 3 000.00 10% Rabatt für den Betrag, der über dem angegebenen Minimumwert liegt. CHF 3 000.00 6 000.00 20% Rabatt für den Betrag, der über dem angegebenen Minimumwert liegt. CHF 6 000.00 40% Rabatt für den Betrag, der über dem angegebenen Minimumwert liegt.