suva pro sicher arbeiten 1
"Sicher zu Energie vom Dach" Roland Richli / Suva, Abteilung Arbeitssicherheit, Bereich Bau rir@suva.ch 26. Januar 2016
Agenda Das Merkblatt ist da! Zielgruppe Ausgangslage Unfälle Lebenswichtige Regeln - Sicherheitscharta Rechtliche Grundlagen Stand der Technik Weitere Informationen Seite 3
Das Merkblatt ist da..!!!! Merkblatt "Sicher zu Energie vom Dach Montage und Instandhaltung von Solaranlagen" Zu bestellen unter: www.suva.ch/waswo Bestellnummer 44095 Definiert den Stand der Technik Seite 4
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit Verbände Seite 5
Zielgruppe des Merkblattes - Montagefirmen - Firmen Instandhaltung Dach - Planer - Bauleiter - Werkeigentümer Seite 6
Schwere Absturzunfälle (1) Sturz durch Lichtband bei Montage Solaranlage: - Absturzhöhe ca. 8.0m Schwerste Verletzungen (Pflegefall lebenslänglich) Seite 7
Schwere Absturzunfälle (2) Sturz bei Montage Solaranlage: - Absturzhöhe ca. 2.5m und 3.5m Schwere Verletzungen Holzstangengerüst: entspricht nicht mehr dem Stand der Technik Seite 8
Schwere Absturzunfälle (3) Sturz durch Wellplattendach: Absturzhöhe 5.6m: - Massaufnahme für Solaranlage - Vorgesetzter (Firmeninhaber) Seite 9
Schwere Unfälle am Arbeitsplatz Fokus 10 Jahre Lehrlinge Elektrizität Stapler 32 260 IV 31 62 IV 28 43 IV 229 3760 IV Absturz Leitern Forstarbeiten 37 1340 IV 38 140 IV Gerüste 48 1020 IV BU Lebenswichtige Regeln 51 4040 IV 55 310 IV 98 ca.1000 IV Kraneinsatz Instandhaltung Stolpern Seite 10
Unfallereignisse Durchschnittliche Kosten (Unfallversicherung) Seite 11
LWR für Arbeiten auf Dächern u. an Fassaden Lebenswichtige Regeln Seite 12
Lebenswichtige Regeln (LWR) für Arbeiten mit Anseilschutz Lebenswichtige Regeln Seite 13
www.sicherheits-charta.ch Lebenswichtige Regeln Seite 14
Setzen Sie auch mit Ihrem Betrieb ein Zeichen und treten Sie der Sicherheits-Charta bei! www.sicherheits-charta.ch Lebenswichtige Regeln Seite 15
Gesetzliche Grundlagen (1) Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Strafgesetzbuch (StGB) Art. 229: Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde 1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Seite 16
Gesetzliche Grundlagen (2) Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 3 Planung von Arbeiten Verordnung über Verhütung von Unfällen (VUV) Art.5 Kollektivschutz hat gegenüber Individualschutz immer Vorrang (PSAgA, Anseilschutz) d.h. er ist gesetzlich vorgeschrieben ausser wenn technisch nicht möglich oder wenn weniger als 2 Personenarbeitstage Seite 17
Gesetzliche Grundlagen (3) Bauarbeitenverordnung (BauAV) Art. 28: Art. 29: Massnahmen ab 3.0m Absturzhöhe Seitenschutz, Spenglergang, Fassadengerüst, d.h. Kollektivschutz Art. 32: Art. 35: Bei Arbeiten, die gesamthaft pro Dach weniger als 2 Personenarbeitstage dauern Seilsicherung Bei nicht durchbruchsicheren Dachflächen Laufstege, Fanggerüste, Auffangnetze erstellen. Seite 18
Gesetzliche Grundlagen (4) Obligationenrecht (OR) Art. 58: Haftung des Werkeigentümers 1 Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen. Seite 19
Anordnungen Flachdach Beispiele Für die sichere Instandhaltung Omega-Form H-Form I-Form Seite 20
Anordnungen geneigtes Dach Beispiele Seil-/ Schienensystem auf First und Sicherheitsdachhaken Schienensicherungssystem Auch temporäre Lösung möglich: Bsp. Industrieschleuder Seite 21
Montagedokumentation Sicherheitskonzept Seite 22
PSA gegen Absturz - Ausbildung mind. ein Tag mit Nachweis - Nur an nachweislich geprüften Anschlagsystemen - Bei Auffangsystemen keine Alleinarbeit - Rettung mit eigenen Mitteln innerhalb 10 20 Minuten www.absturzrisiko.ch (Stand der Technik) Konforme Produkte (Anschlageinrichtungen) haben : - Montage- und Verwendungsanleitung des Herstellers - Konformitäts- oder Leistungserklärung - Baumusterbescheinigung, ETA-Bewertung od. ETA- Zulassung einer akkreditierten Prüfstelle - Dauerhafte Kennzeichnung auf Anschlageinrichtung Seite 23
Direktlinks www.suva.ch/solar www.suva.ch/bau www.suva.ch/psaga www.suva.ch/oblicht www.suva.ch/dach www.suva.ch/anschlageinrichtungen www.suva.ch/regeln www.suva.ch/sitech-bau www.absturzrisiko.ch www.sicherheits-charta.ch Seite 24
Danke für die Aufmerksamkeit! o Dächer werden häufiger begangen! o Massnahmen gegen Absturz müssen geplant werden! o Kollektivschutzmassnahmen haben Vorrang! o Anschlageinrichtungen sind zu planen und zu dokumentieren! o Personen die PSAgA benutzen müssen geschult sein! o Bei Gefahr muss man Stopp sagen! Roland Richli Arbeitssicherheit Bereich Bau, ALB Rösslimattstr. 39 6002 Luzern rir@suva.ch +41 41 419 57 67 Seite 25
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Regelmässige Überprüfungen Hinweise aus der Norm SN EN 795:2012 Seite 27
Häufigkeit der Kontrollen Grundsatz: Herstellerangaben beachten Gemäss SN EN 517 "Sicherheitsdachhaken" und SN EN 365 "PSA gegen Absturz" ist jährliche Kontrolle notwendig. Es macht jedoch keinen Sinn, dass Anschlagsysteme alle 12 Monate geprüft werden, wenn sie nur alle 5 Jahre verwendet werden müssten. Vor jeden Benutzung ist durch den Benutzer eine Sichtkontrolle durchzuführen. (Hinweis: Bei Seilsystemen ist insbesondere auch Seilspannung zu beachten) Seite 28
Kontrolle durch : Gemäss Norm darf eine sachkundige Person Kontrolle durchführen. D.h. es muss entspr. Fachwissen vorhanden sein. Der Hersteller definiert, was er unter einer sachkundigen Person versteht. Seite 29