LIVE-Chat mit den Pflege- und Sozialberatern des Pflegestützpunktes in Rostock Am 12. Oktober 2012 fand im Rahmen der Familienbotschaft-MV ein LIVE-Chat zum Thema Pflegebedürftig was nun? statt. Moderator: Liebe Chat-Besucherinnen und -Besucher, der Live-Chat mit unseren heutigen Chatpartnern Astrid Klinzing, und ist nun gestartet. Sie können jetzt Ihre Fragen stellen. Klaus H.: Guten Morgen, ich wohne in Stralsund (Vorpommern-Rügen), leider gibt es bei uns noch keinen Pflegestützpunkt, was ich für sehr wichtig halte. Mich würde interessieren, wer entscheidet, ob und wo es einen Pflegestützpunkt geben soll? Die Landesregierung oder der Landkreis oder unsere Stadtverwaltung? Danke für die Antwort! Sehr geehrter Herr Klaus H., die Vorentscheidung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten obliegt zunächst dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Land hat die Errichtung von Pflegestützpunkten in den Regionen für 18 Standorte angeregt. Die weiteren Entscheidungen treffen die jeweiligen Kommunen und die Pflegeund Krankenkassen der jeweiligen Region. J. Hermann: Hallo liebe Experten! Ich bin hoffentlich noch weit von einer Pflegebedürftigkeit entfernt, mache mir aber so meine Gedanken. Was tut man, wenn von heute auf morgen schlimme Symptome kommen und man sich nicht mehr rühren kann. Ich hatte das schon mal bei einem Schub. Was kann ich vorsorglich tun, bestimmen, in die Wege leiten, damit später auch alles ohne Probleme funktioniert? Was ist mit der finanziellen Seite? Sehr geehrte Frau oder Herr Hermann, schön, dass Sie sich schon so frühzeitig Gedanken um Ihre Gesundheit machen. Für Ihre Situation wäre ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch angezeigt, denn für die individuelle Lebenssituation des Einzelnen gibt es kein allgemeines Rezept. Wir wissen natürlich nicht, aus welcher Region Sie sich melden, aber Sie können sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Sie erreichen uns im Internet unter: www.pflegestuetzpunktemv.de
***: Hallo, unser Pflegedienst berechnet immer volle Stunden, ist aber oft kürzer da als auf den Abrechnungen steht. Können wir den Pflegedienst einfach wechseln? Wie schnell geht das? Wo finde ich eine Übersicht über alle Pflegedienste in M-V? Astrid Klinzing: Hallo, Sie können den Pflegedienst ohne Kündigungszeit jederzeit wechseln. Das regelt das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. Wir gehen davon aus, dass Sie gesetzlich versichert sind. Sie haben die Möglichkeit im Internet unter Ihrer Pflege- und Krankenkasse die entsprechend e Übersicht der Dienstleister in Mecklenburg- Vorpommern einzusehen. Astrid Klinzing Silke: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie folgendes fragen: Wegen dem Fatigue und Uhthoff-Phänomän ist die Tagesform bei meinem Mann sehr unterschiedlich. Mal ist er sehr selbständig, mal auch wieder pflegebedürftig. Es ändert sich ohne Ansage und wir schaffen es in der Familie nicht immer, flexibel zu reagieren. Könnten wir die Pflegestufe 2 beantragen, auch wenn an manchen Tagen eigentlich gar keine Pflegestufe gebraucht wird? Sehr geehrte Silke, in Ihrer speziellen Situation würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Eine Stellungnahme für die anstehende Begutachtungssituation- in Zusammenhang mit dem speziellen Krankheitsbild- wäre für den Pflege-Gutachter sehr hilfreich. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein realistischer Hilfebedarf erfasst werden kann. Wir empfehlen, dass Sie sich innerhalb der Familie noch mal beraten, inwieweit die schwierigen akuten Pflegesituationen zu meistern sind. Überlegenswert wäre auch die Kontaktaufnahme mit einem örtlichen ambulanten Pflegedienst, um ggf. professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bettina F: Hallo, ich wollte mich bei Ihnen erkundigen. Mein Vater ist pflegebedürftig und kann nicht mehr allein bleiben. Meine Mutter muss nun leider auch ins Krankenhaus. Kann ich mich als Tochter krankschreiben lassen um meinen Vater zu pflegen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Astrid Klinzing: Sehr geehrte Frau Bettina F., aus unserer Sicht ist die besagte Krankschreibung natürlich nicht der richtige Weg, um Zeit für die Pflege Ihres Vaters zu gewinnen. Es gibt aber andere
Möglichkeiten, die Situation zu meistern. Zum einen wäre hier das Pflegezeitgesetz zu nennen - es besteht hier die Möglichkeit einer Freistellung von bis zu 10 Tagen oder bis 6 Monaten. Hierbei ist jedoch die konkrete Absprache mit dem Arbeitgeber zu beachten. Eine weitere Alternative wäre die Unterbringung des Vaters in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Wir wissen natürlich nicht, aus welcher Region Sie sich melden, aber Sie können sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Sie erreichen uns im Internet unter: www.pflegestuetzpunktemv.de. Astrid Klinzing ***: Hallo, was ist eigentlich Verhinderungspflege und wer hat darauf Anspruch? Guten Tag, Verhinderungspflege können Personen in Anspruch nehmen, deren Pflegepersonen an der Ausübung der Pflege durch Urlaub oder Krankheit gehindert sind. Voraussetzungen sind das Vorhandensein einer Pflegestufe (1-3) und dass die Pflege bereits 6 Monate vor Antragstellung in der Häuslichkeit erfolgte. Karen P.: Guten Tag. Meine Frage: Bei meinem Vater steht die Beantragung der nächsten pflegestufe an, von 1 auf 2. Können Sie mir sagen, was ich beachten muss oder sollte? Sehr geehrte Karen P., spezielle Besonderheiten gibt es dabei nicht zu beachten. Vielleicht wäre die Anwesenheit des evtl. eingebundenen ambulanten Pflegedienstes beim Begutachtungstermin wünschenswert und hilfreich. Heiner: Sehr geehrte Experten, wie ist es geregelt mit Zeiten für bürokratische Dinge wie Kontopflege, Formulare ausfüllen, Behördengänge usw.? Kann man dies auch geltend machen oder wer ist dafür dann zuständig? Und was ist mit Begleitung zum Arzt und ähnlichen zeitaufwendigen Erledigungen. Manchmal sitzt man dort stundenlang, schon die Organisation ist zeitraubend. Vielen Dank. Sehr geehrter Heiner, leider gehen Sie nicht konkret auf die jeweilige Situation ein. Geht es Ihnen um die Erledigung der Behördengänge im Rahmen einer derzeit zu leistenden Pflege von Angehörigen?
Heiner: Ja genau. Sehr geehrter Heiner, der Zeitaufwand für die aufgeführten Tätigkeiten fließt nicht in den Pflegebedarf mit ein. Eine Entschädigung oder Erstattung von Dritten ist gesetzlich nicht vorgesehen. Vielleicht finden Sie innerhalb der Familie eine Regelung! N. Herlitz: Wie wichtig ist es, jmd. eine Vorsorgevollmacht erteilt zu haben, wenn man im Pflegeheim ist? Wer entscheidet dann über meinen Willen, wenn ich keine erteilt habe? Sehr geehrte Frau oder Herr Herlitz, Vorsorge für die Erledigung seiner Angelegenheiten im Notfall zu treffen, ist nicht nur wichtig, wenn der Aufenthalt in einer stationären Pflegeinrichtung angezeigt ist. Sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbständig zu erledigen- und eine Vorsorgevollmacht liegt nicht vor- wird eine rechtliche Betreuung für Sie bestellt. Der Betreuer regelt dann im Einvernehmen mit Ihnen- soweit wie möglich- Ihre Angelegenheiten. Jana: Hallo, eine generelle Frage von mir: Kann man gegen seinen Willen in ein Pflegeheim "eingewiesen" werden. Wer entscheidet darüber? Der Medizinische Dienst? Dürfen Familienangehörige das entscheiden, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt? Mein Opa hat Demenz und heute will er mal in ein Pflegeheim, morgen wieder nicht...was kann man da machen? Danke! Hallo Jana, generell sollten die Wünsche des Betroffenen berücksichtigt werden. Eine zwangsweise Verbringung in ein Heim ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich- hier Zustimmung durch das Betreuungsgericht. Eine erteilte Vorsorgevollmacht zielt auch darauf ab, dass die Angelegenheiten des Vollmachtgebers seinen Interessen gerecht erledigt werden. Durch bestimmte Umstände (Krankheit, die keine freie Willensbestimmung mehr zulässt) ist ein Handeln durch die Bevollmächtigten auch gegen den ehemaligen Willen des Betroffenen durchaus denkbar. Wir wissen natürlich nicht, aus welcher Region Sie sich melden, aber Sie können sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Sie erreichen uns im Internet unter: www.pflegestuetzpunktemv.de.
Moderator: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Chat-Besucherinnen und -besucher, der Chat ist hiermit beendet, vielen Dank für Ihre Fragen. Ebenso vielen Dank an die Berater für die Beantwortung der Fragen und die Zeit, die sie dafür zur Verfügung stellen konnte. Kontakt: Sozialberater/-in, Petra Kirsten Pflegeberater/-in Astrid Klinzing, Pflegestützpunkt Hansestadt Rostock Warnowallee 30 18107 Rostock E-Mail: info@pflegestuetzpunktemv.de Web: www.pflegestuetzpunktemv.de Telefon: Pflegeberater/-in: 0381 381-1506, 1507 Sozialberater/-in: 0381 381-1508, 1509 Öffnungszeit: Dienstag 09:00 12:00 Uhr 13:30 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 12:00 Uhr 13:30-16:00 Uhr **************************************************************** Familienbotschaft-MV c/o Rügen tut gut e.v. Bahnhofstraße 44 18528 Bergen/Rg. Tel.: 03838-31 50 120 Fax: 03838-31 50 121 E-Mail: info@familienbotschaft-mv.de Web: www.familienbotschaft-mv.de