Gewässerrahmenplan Name Oberflächenwasserkörper allgemeine Angaben Flussgebietseinheit Planungsraum Gebietsgröße [km²] Fließgewässerlänge [km] Schutzgebiete Elbe Schwarza 124,86 39,6 Natura 2000
Gewässerrahmenplan Gemeinden Allendorf Bad Blankenburg Herschdorf Ilmtal Königsee Rottenbach Schwarzburg Bewertung Schwerpunktgewässer ökologischer Zustand allg. Degratation Fische chemischer Zustand Angaben zu den Gewässern Gewässername unbefriedigend mäßig unbefriedigend gut kartierte Länge [km] Für Struktur Für Durchgängigkeit Ja Ja Gewässerstrukturklasse Ist Soll Querbauwerke Rottenbach 9,6 3,92 3,50 3 20,6 4,29 3,50 21 Tellbach 9,4 4,13 3,50 6 Angaben zu den Maßnahmen Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog 69 - Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Name Maßnahme ID Rückbau des Wehres Oberköditz 1 009 Rückbau des Absturz Oberköditz 3 010 Ersatz des Absturz Watzdorf durch Sohlgleite 051 Rückbau des Absturz Leutnitz 1 053 Rückbau des Absturz Leutnitz 2 054 Rückbau des Absturz Leutnitz 3 055 Rückbau des Absturz Leutnitz 4 056 Rückbau des Absturz Leutnitz 5 057 Ersatz des Absturz Quittelsdorf 3 durch Sohlgleite 060 Ersatz des Wehres Quittelsdorf durch Sohlgleite 061 Ersatz des Absturz Unterköditz 1 durch Sohlgleite 064 Ersatz des Absturz Unterköditz 2 durch Sohlgleite 065 Ersatz des Absturz Unterköditz 3 durch Sohlgleite 066 Ersatz des Wehres Oberköditz 3 durch Sohlgleite 080
Gewässerrahmenplan Ersatz des Wehres Milbitz b. Rottenbach 3 durch Sohlgleite 096 Ersatz des Wehres Paulinzella 3 durch Sohlgleite 097 Ersatz des Absturz Paulinzella Rottenbach durch Sohlgleite 098 Ersatz der Schwelle Solsdorf 1 durch Sohlgleite 099 Ersatz des Absturz Solsdorf 1durch Sohlgleite 104 Ersatz des Wehres Solsdorf 1 durch Sohlgleite 105 Ersatz des Wehres Solsdorf 2 durch Sohlgleite 119 Ersatz des Absturz Hengelbach 1 durch Sohlgleite 120 Ersatz der Schwelle Unterköditz 1durch Sohlgleite 125 Ersatz des Absturz Oberköditz 4 durch Sohlgleite 134 Rückbau des Absturz Oberköditz 5 135 Ersatz des Absturz Oberköditz 6 durch Sohlgleite 137 Ersatz der Schwelle Solsdorf 3 durch Sohlgleite 150 Ersatz des Absturz Königsee 3 durch Sohlgleite 155 Herstellen der Durchgängigkeit am Auslauf des Grünbeckens Watzdorf 156 Herstellen der Durchgängigkeit an Schwelle Alfred-Sobig-Siedlung 3 157 Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog 70 - Maßnahmen zum Initiieren/ Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Name Maßnahme ID Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der von Abschnitt 5 bis 7 903 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der von Abschnitt 14 bis 15 906 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Rottenbach von Abschnitt 1 bis 3 909 Maßnahmetyp nach LAWA-Katalog 71 - Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Name Maßnahme ID Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 1 bis 2 900 Strukturverbessernde Maßnahmen an der an Abschnitt 4 902 Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 8 bis 10 904 Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 16 bis 18 907 Aktivitäten zur Beteiligung der Öffentlichkeit 13.07.2007 Königsee Vor-Ort-Begehung der Königseer im Bereich Königsee mit Bürgermeister der Stadt Königsee 17.07.2007 Königsee Erstes Gespräch OWK Königseer 08.11.2007 Teichröda Vortrag zur WRRL vor Mitgliedsbetrieben des Kreisbauernverbandes Saalfeld/Rudolstadt, Vertreternb des LWA Rudolstadt zur Umsetzung der WRRL, insbes. zur Umsetzung gewässerstrukturverbessernden Maßnahmen, Einbindung der Betroffenen, Informationsaustausch 20.11.2007 Bad Blankenburg Zweites Werkstattgespräch OWK Königseer
Gewässerrahmenplan Anhörung Im Rahmen der Ahörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans / Maßnahmenprogramms und der Strategischen Umweltprüfung wurden folgende Einwände erhoben: Einwand Nr.: 2741
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 71 i.v.m. 69) Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 900 Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 1 bis 2 157 Herstellen der Durchgängigkeit an Schwelle Alfred-Sobig-Siedlung 3 Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 1-2 5333 5616718 4448707 5616989 4446885 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Bad Blankenburg, Stadt Ort / Gemarkung: Bad Blankenburg Maßnahmenbeschreibung: Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 1 bis Abschnitt 2 (außerhalb der angrenzenden Bebauung): Er ist eine Voraussetzung dafür, das eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung eigendynamische Prozesse in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf auszugehen (1,0 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor). Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation von Abschnitt 1 bis 2 (in Abschnitt 1 aufgrund angrenzender Bebauung nur teilweise): Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.187.157: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Als Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlgleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Übersicht zur örtlichen Lage Schwelle_Alfred-Sobig-Siedlung3 Blatt 1
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 1,00 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Keine Anhörung: Einwand: Nein Blatt 1
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 69) Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 051 Ersatz des Absturz Watzdorf durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 3 5333 5616989 4446885 5617418 4446328 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Rottenbach Ort / Gemarkung: Bad Blankenburg Maßnahmenbeschreibung: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlgleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung geboten. Übersicht zur örtlichen Lage Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 0,00 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Keine Anhörung: Einwand: Nein Blatt 2
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 71 i.v.m. 69) Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 902 Strukturverbessernde Maßnahmen an der an Abschnitt 4 156 Herstellen der Durchgängigkeit am Auslauf des Grünbeckens Watzdorf Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 4 5333 5617418 4446328 5617694 4445671 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Bad Blankenburg, Stadt Ort / Gemarkung: Bad Blankenburg Maßnahmenbeschreibung: Rückbau der Uferbefestigung (aufgrund angrenzender Bebauung nur teilweise): Er ist eine Voraussetzung dafür, dass eigen-dynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung eigendynamische Prozesse in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf auszugehen (0,64 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor). Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerksmaßnahme 21.187.156: Der Auslauf des Beckens Watzdorf ist derzeit zu glatt und weist bei zu geringen Wassertiefen zu hohe Fließgeschwindigkeiten auf, als dass Fische gewässeraufwärts passieren können. Er ist entsprechend umzugestalten, sich unmittelbar anschließende Abstürze sind durchgängig zu gestalten. Übersicht zur örtlichen Lage Blatt 3
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 0,64 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Anhörung: Einwand: Nein Blatt 3
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 70 i.v.m. 69) Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 903 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der von Abschnitt 5 bis 7 053 Rückbau des Absturz Leutnitz 1 054 Rückbau des Absturz Leutnitz 2 055 Rückbau des Absturz Leutnitz 3 056 Rückbau des Absturz Leutnitz 4 057 Rückbau des Absturz Leutnitz 5 060 Ersatz des Absturz Quittelsdorf 3 durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 5-7 5333 5617694 4445671 5617435 4443225 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Bad Blankenburg, Stadt; Rottenbach Ort / Gemarkung: Bad Blankenburg / Rottenbach Maßnahmenbeschreibung: Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 5 bis 6 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Am Abschnitt 7 werden die Konflikte hinsichtlich der Nutzung als deutlich geringer eingeschätzt. Dann: Sohlanhebung an Abschnitt 5: Stark eingetiefte Gewässerabschnitte neigen zur Tiefenerosion, zeigen nur wenig Tendenz zur Eigendynamik und sind daher in der Regel strukturarm. Eine geeignete Gegenmaßnahme stellt die Sohlanhebung dar. Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 6 bis 7: Er ist eine Voraussetzung dafür, dass eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Schließlich: Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung von Abschnitt 5 bis 6: Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt. In Abschnitt 7, wo kein Entwicklungskorridor ausgewiesen ist und keine Eigendynamik initiiert wird, wird auf Grund von weniger intensiven eigendynamischen Prozessen nach Rückbau der Uferbefestigung von einem nur geringen Flächenbedarf (0,44 ha) ausgegangen. Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation an Abschnitt 6: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahmen 21.187.053, 21.187.054, 21.187.055, 21.187.056, 21.187.057, 21.187.060: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Als Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Blatt 4
Übersicht zur örtlichen Lage Absturz Leutnitz 4 Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 4,28 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Anhörung: Einwand: Nein Blatt 4
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 71 i.v.m. 69) Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 904 Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 8 bis 10 061 Ersatz des Wehres Quittelsdorf durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 8-10 5332, 5333 5617435 4443225 5617081 4441032 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Rottenbach Ort / Gemarkung: Rottenbach Maßnahmenbeschreibung: Sohlanhebung an Abschnitt 9: Stark eingetiefte Gewässerabschnitte neigen zur Tiefenerosion und sind daher in der Regel strukturarm. Eigendynamische Prozesse laufen in der Regel nicht von selbst ab. Eine geeignete Gegenmaßnahme stellt daher die Sohlanhebung dar. Durch die Sohlanhebung werden perspektivisch eigendynamische Prozesse erwartet, auch die Umlandnutzung (überwiegend Acker) macht die Ausweisung eines Entwicklungskorridors zu einer ökologisch sinnvollen Maßnahme. Daher: Sichern eines Entwicklungskorridors von Abschnitt 8 bis 10 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Herstellen einer leitbildkonformen Ufervegetation an Abschnitt 10: Für naturnahe Gewässer ist ein Gehölzsaum aus Laubgehölzen wie z. B. Erlen oder Weiden typisch. Die Maßnahme beinhaltet die Entwicklung eines solchen Gehölzsaumes. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.187.061: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung geboten. Übersicht zur örtlichen Lage Wehr Quittelsdorf Blatt 5
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 5,20 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Anhörung: Einwand: Ja Einwand-Nummer: 2741 Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise sind hilfreich und werden bei der Maßnahmenumsetzung in geeignter Weise berücksichtigt Blatt 5
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 69) Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 064 Ersatz des Absturz Unterköditz 1 durch Sohlgleite 065 Ersatz des Absturz Unterköditz 2 durch Sohlgleite 066 Ersatz des Absturz Unterköditz 3 durch Sohlgleite 125 Ersatz der Schwelle Unterköditz 1durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 13 5332 5615726 4440358 5615285 4439554 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Königsee, Stadt Ort / Gemarkung: Königsee Maßnahmenbeschreibung: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung geboten. Übersicht zur örtlichen Lage Absturz Unterköditz 3 Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 0,00 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Keine Anhörung: Einwand: Nein Blatt 6
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 70 i.v.m. 69) Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 906 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an der von Abschnitt 14 bis 15 009 Rückbau des Wehres Oberköditz 1 010 Rückbau des Absturz Oberköditz 3 134 Ersatz des Absturz Oberköditz 4 durch Sohlgleite 135 Rückbau des Absturz Oberköditz 5 Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 14-15 5332 5615285 4439554 5614899 4437934 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Königsee, Stadt Ort / Gemarkung: Königsee Maßnahmenbeschreibung: Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 14 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. Am Abschnitt 15 werden die Konflikte hinsichtlich der Nutzung als deutlich geringer eingeschätzt. Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 14 bis Abschnitt 15: Er ist eine Voraussetzung dafür, dass eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung auch außerhalb des Entwicklungskorridors eigendynamische Prozesse in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf auszugehen (0,27 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor). Zulassen der eigendynamischen Entwicklung an Abschnitt 14: Gestaltveränderungen durch die Tätigkeit des fließenden Wassers (z.b. Uferabbrüche, Anlandungen) sollen toleriert werden. Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.187.010, 21.187.134, 21.187.009, 21.187.135: Vollständiger Rückbau ist die Vorzugsvariante, um einen Standort mit Querbauwerk wieder in beide Wanderrichtungen für Fische passierbar zu machen. Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn Vorprüfung ergibt, dass Wasserrechte dem nicht entgegenstehen, Gefahr der Tiefenerosion auszuschließen ist oder dieser durch Gegenmaßnahmen (z. B. Sohlenschwellen) begegnet werden kann. Als Alternativlösung ist dann der Bau einer Sohlengleite, ggf. in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung, vorzusehen: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Blatt 7
Übersicht zur örtlichen Lage Absturz Oberköditz 5 Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 1,47 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Drainagen vorhanden, nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Konflikt nicht vorhanden oder durch Art der Umsetzung der Maßnahme lösbar. Anhörung: Einwand: Nein Blatt 7
Wasserkörper: Gewässer: Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 71 i.v.m. 69) Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 907 Strukturverbessernde Maßnahmen an der von Abschnitt 16 bis 18 080 Ersatz des Wehres Oberköditz 3 durch Sohlgleite 137 Ersatz des Absturz Oberköditz 6 durch Sohlgleite 155 Ersatz des Absturz Königsee 3 durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 16-18 5332 5614899 4437934 5613984 4435507 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Königsee, Stadt Ort / Gemarkung: Königsee Maßnahmenbeschreibung: Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 18 (Breite 10 m beidseitig): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. An den Abschnitten 16 und 17 werden die Konflikte hinsichtlich der Nutzung als deutlich geringer eingeschätzt. Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 16 bis Abschnitt 18 (nur außerhalb der angrenzenden Bebauung): Er ist eine Voraussetzung dafür, dass eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung eigendynamische Prozesse auch außerhalb des Entwicklungskorridors in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf in Abschnitten 16 und 17 auszugehen (1,0 ha, keine Ausweisung als Entwicklungskorridor) Maßnahme beinhaltet Querbauwerkmaßnahme 21.187.080, 21.187.137, 21.187.155: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung geboten. Übersicht zur örtlichen Lage Blatt 8
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 2,87 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Anhörung: Einwand: Nein Blatt 8
Wasserkörper: Gewässer: Rottenbach Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 70) Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 909 Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung am Rottenbach von Abschnitt 1 bis 3 Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 1-3 5332 5617159 4441104 5618236 4438255 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Rottenbach Ort / Gemarkung: Rottenbach Maßnahmenbeschreibung: Sichern eines Entwicklungskorridors an Abschnitt 2 (Breite 10 m beidseitig, nur außerhalb der angrenzenden Bebauung): Innerhalb dieses Bereiches soll sich das Gewässer eigendynamisch entwickeln dürfen. An den Abschnitten 1 und 3 werden die Konflikte hinsichtlich der Nutzung als deutlich geringer eingeschätzt. Daher keine explizite Ausweisung. Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung an Abschnitt 2: Durch geeignete Maßnahmen werden eigendynamische Prozesse unterstützt. Rückbau der Uferbefestigung von Abschnitt 1 bis 3 (außerhalb der angrenzenden Bebauung): Er ist eine Voraussetzung dafür, dass eigendynamische Prozesse in Gang kommen, in deren Ergebnis hinreichende Strukturvielfalt entsteht. Es wird davon ausgegangen, dass nach Rückbau der Uferbefestigung eigendynamische Prozesse auch außerhalb des Entwicklungskorrdiors in Gang kommen. Insofern ist von einem entsprechenden Flächenbedarf auszugehen (0,78 ha). Übersicht zur örtlichen Lage Blatt 9
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 2,02 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Die Landbewirtschafter sehen einen nennenswerten Flächenverlust als Konflikt, der jedoch durch Ausgleichszahlungen oder ähnliches gelöst werden kann. Anhörung: Einwand: Nein Blatt 9
Wasserkörper: Gewässer: Rottenbach Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 69) Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 096 Ersatz des Wehres Milbitz b. Rottenbach 3 durch Sohlgleite 097 Ersatz des Wehres Paulinzella 3 durch Sohlgleite 098 Ersatz des Absturz Paulinzella Rottenbach durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 4-6 5232, 5332 5618236 4438255 5619290 4436262 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Rottenbach Ort / Gemarkung: Rottenbach Maßnahmenbeschreibung: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung. Für mindestens einen der Standorte liegt vermutlich ein altes Wasserecht vor! In Detailplanung beachten! Ggf. Durchgängigkeit durch technische Anlagen sicherstellen. Übersicht zur örtlichen Lage Wehr Paulinzella 3 Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 0,00 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Keine Anhörung: Einwand: Ja Einwand-Nummer: 2741 Ergebnis der Prüfung: Die Hinweise sind hilfreich und werden bei der Maßnahmeumsetzung in geeigneter Weise berücksichtigt Blatt 10
Wasserkörper: Gewässer: Tellbach Bezeichnung im Maßnahmenprogramm: Maßnahmenblatt (TYP 69) Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen Maßnahmen-ID: Name der Einzelmaßnahmen: 099 Ersatz der Schwelle Solsdorf 1 durch Sohlgleite 104 Ersatz des Absturz Solsdorf 1durch Sohlgleite 105 Ersatz des Wehres Solsdorf 1 durch Sohlgleite 119 Ersatz des Wehres Solsdorf 2 durch Sohlgleite 120 Ersatz des Absturz Hengelbach 1 durch Sohlgleite 150 Ersatz der Schwelle Solsdorf 3 durch Sohlgleite Gewässerabschnitt: Nr. TK25: Anfang: Ende: Anfang 3.MS: Ende 3.MS: 4-7 5232, 5233 5619479 4442031 5620952 4438508 Bezeichnung Gemeinde laut TLS: Rottenbach Ort / Gemarkung: Rottenbach Maßnahmenbeschreibung: Sohlengleiten ersetzen vorhandene, von Fischen nicht passierbare Querbauwerke mit freiem Überfall des Wassers über eine Bauwerkskante oder mit sehr steilen Fließstrecken durch ein sehr flach geneigtes Bauwerk, auf dem die Wassertiefe groß und die Fließgeschwindigkeiten gering genug sind, damit Fische in beide Richtungen passieren können. Vorzugsvariante ist jedoch ein vollständiger Rückbau der bestehenden Querbauwerke. Erst wenn eine Vorprüfung ergibt, dass dies nicht möglich ist, z. B. wegen bestehender Rechte, Gefahr der Tiefenerosion, ist der Bau einer Sohlengleite, nach Möglichkeit in Verbindung mit einer Stauspiegelabsenkung geboten. Übersicht zur örtlichen Lage Wehr Solsdorf 1 Blatt 11
Anmerkungen: Flächenbetroffenheit in ha: 0,00 Abstimmung FFH-Verträglichkeit: Verträglich, Protokoll der Abstimmung liegt vor. Hinweise zu Nutzungen: Keine Anhörung: Einwand: Nein Blatt 11