Ausschreibung der Mannschaftsmeisterschaft des SBNRW 2018 / 2019

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Transkript:

Ausschreibung der Mannschaftsmeisterschaft des SBNRW 2018 / 2019 1. Allgemeine Bestimmungen Gespielt wird nach den FIDE-Schachregeln, der Turnierordnung des SB NRW (BTO) Stand 15.04.2018 und der Allgemeinen Spielordnung (ASpO) Stand 15.02.2018 in Verbindung mit dieser Ausschreibung. Die Spielberechtigung ist im Zweifelsfall der Spielleitung schriftlich nachzuweisen. Wird von einem Verein ein Spieler eingesetzt, der nicht die von der FIDE für die ELO-Auswertung geforderte Identifikationsnummer besitzt, gilt dieser als nicht angetreten. Es gilt die Rangnummer gemäß der im Ergebnisportal hinterlegten Aufstellung. Sofern der Schiedsrichter nicht anders entscheidet, dürfen in das Turnierareal keine Mobiltelefone oder andere elektronische Kommunikationsmittel mitgebracht werden. Es darf im Turniersaal nicht geraucht und keine alkoholische Getränke angeboten oder verzehrt werden. Dieses kann auch nicht durch Übereinkunft aller Beteiligten umgangen oder ausgesetzt werden. Der gastgebende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Spielzeit des Mannschaftskampfes ausreichend (alkoholfreie) warme und kalte Getränke zum Erwerb zur Verfügung stehen. Änderungen der Sportstätte oder Anschriften sind der Turnierleitung, den betroffenen Mannschaften und den Schiedsrichtern umgehend mitzuteilen. Das gilt auch, wenn nur ausnahmsweise in einer anderen Sportstätte als in der Meldung angegeben Sportstätte gespielt wird. Dauerhafte Änderungen der Sportstätte oder Anschriften sind unverzüglich im Ergebnisportal durchzuführen. 2. Termine, Spielbeginn, Mannschaftsaufstellung und Spielort Alle Termine sind im Ergebnisportal hinterlegt. Spielbeginn ist 11.00 Uhr; am 18.11.2018 ist der Spielbeginn 13.00 Uhr. Die Vereine können sich mit Ausnahme der letzten Runde bei Zustimmung des Turnierleiters und Gestellung eines Schiedsrichters, auf andere Termine und Uhrzeiten einigen. Ein neuer Termin muss grundsätzlich vor dem angesetzten liegen. Kommt keine Einigung zustande, gilt verbindlich der angesetzte Termin. Die Aufstellung der Mannschaft ist von dem Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Wettkampfbeginn an den Schiedsrichter zu übergeben. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft. Jeder Spieler, der mehr als 30 Minuten nach Partiebeginn am Schachbrett eintrifft, verliert seine Partie. Die Sportstätte muss eine ausreichende Größe haben, gut belüftet und ausreichend beheizt sein. Die Bewegungsfreiheit der Spieler muss gewährleistet sein. Die Spieltische müssen ausreichend blendfrei beleuchtet sein. Es müssen ausreichend Spiel- und Schreibmaterial, sowie intakte Schachuhren vom Typ DGT XL, DGT 2010 oder Schachtimer SILVER (aktuelle Version) gestellt werden. Es dürfen nur Durchschreibe- Partieformulare mit mindestens 60 Zügen auf der Vorderseite verwendet werden.

3. Bedenkzeit Die Bedenkzeit beträgt je Spieler/in 100 Minuten für die ersten 40 Züge, nach der Zeitkontrolle 50 Minuten je Spieler/in zusätzlich für die verbleibenden Züge, zusätzlich pro Zug 30 Sekunden von Beginn an (Fischer Modus). 4. Punktwertung Gemäß der ASpO 2.6.3 gilt folgende Punktwertung: Die Mannschaft, die mindestens 4,5 Brettpunkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte. Die Mannschaft, die 4 Brettpunkte erzielt hat, erhält 1 Mannschaftspunkt. Die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, erhält 0 Mannschaftspunkte. Die Brettpunkte entsprechen den Punkten gemäß Artikel 10 der FIDE- Schachregeln. 5. Auf- und Abstiegsregelung Bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten am Saisonende ergibt sich die Reihenfolge auf allen Plätzen aus der Zahl der erzielten Brettpunkte. Wenn bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten in der Brettpunktwertung eine der betroffenen Mannschaften ein kampfloser Sieg (8 Brettpunkte durch Nichtantritt oder Spielleiter Entscheid) enthalten ist, werden sowohl diese Brettpunkte als auch die von den punktgleichen Mannschaften gegen den betreffenden Gegner erzielten Brettpunkte gestrichen. Tritt auch nach Brettpunkten Gleichstand ein, gibt das Ergebnis der betroffenen Vereine untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung) den Ausschlag. Führt auch das zu keinem Ergebnis, wird nach ASpO 2.8 verfahren, soweit es sich um Auf- oder Abstieg handelt. Sind zwei Mannschaften betroffen, wird ein Stichkampf ausgetragen. Endet dieser unentschieden, so gilt die Berliner Wertung. Ergibt sich auch danach Gleichstand, wird gelost. Sind mehr als zwei Mannschaften betroffen, wird ein einrundiges Turnier ausgetragen. Sind in diesem Turnier wieder mehrere Mannschaften punktgleich, so werden die Ergebnisse der Kämpfe dieser Mannschaften in der Stichkampfrunde untereinander (nötigenfalls nach Berliner Wertung) gewertet. Entsteht auch dann noch Gleichstand, entscheidet bei den punktgleichen Mannschaften die Anzahl der Brettpunkte aus der Stichkampfrunde. Führt auch das zu keinem Ergebnis, so werden die Brettpunkte gemäß der Berliner Wertung umgerechnet. Ist wiederum Gleichstand, wird gelost. Heimrecht bei Stichkämpfen innerhalb einer Gruppe hat der Verein, der in der Meisterschaftsrunde angereist ist. Stichkämpfe zwischen Mannschaften verschiedener Gruppen werden im KO- System gemäß ASpO 2.8.4 durchgeführt. Die beiden erstplatzierten Mannschaften der Oberliga NRW steigen in die 2. Bundesliga auf. Ist eine Mannschaft nicht startberechtigt oder verzichtet auf die Teilnahme an der 2. Bundesliga, rückt die nächstplatzierte Mannschaft nach, sofern sie mindestens Platz 5 erreicht hat. Die letzen drei Mannschaften der Oberliga NRW steigen in die NRW Klasse ab. Sofern keine Mannschaft aus der Bundesliga e.v. oder 2. Bundesliga in den Bereich des Schachbundes NRW absteigt, verringert sich der Abstieg aus

der Oberliga NRW auf zwei Mannschaften. Nehmen Mannschaften ihr Startrecht in der Oberliga NRW nicht wahr, erhält vor den Dritten der NRW-Klasse zunächst der Achte der Oberliga NRW das Startrecht. Vor den Vierten der NRW-Klasse hat der Neunte der Oberliga NRW das Startrecht. Aus der NRW-Klasse steigen gleichmäßig aus beiden Gruppen so viele Mannschaften in die Oberliga NRW auf, dass die Gruppenstärke von 10 Mannschaften in der Oberliga NRW erreicht wird. Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften wird ein Stichkampf zwischen den gleichplatzierten Mannschaften der beiden Gruppen durchgeführt. Bei vier oder fünf Absteigern aus der Bundesliga e.v. oder 2. Bundesliga in den Bereich des Schachbundes NRW, wird die Oberliga NRW im folgenden Jahr mit 12 Mannschaften durchgeführt, bei mehr als fünf Absteigern mit 14 Mannschaften. In der Folge wird die Gruppenstärke durch vermehrten Abstieg von 14 auf 12 und/oder von 12 auf 10 Mannschaften zurückgeführt. Verzichten in diesen Fällen Mannschaften auf ihr Startrecht, werden diese Plätze erst nachbesetzt, wenn die Gruppenstärke von 10 Mannschaften nicht erreicht ist Die Zahl der Absteiger aus der NRW-Klasse (gleichmäßig aus beiden Gruppen) ist so anzusetzen, dass sich unter Berücksichtigung der Aufsteiger (die sechs Meister der Verbände) eine Gruppenstärke von jeweils 10 Mannschaften ergibt. Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften wird ein Stichkampf zwischen den gleichplatzierten Mannschaften der beiden Gruppen gemäß ASpO 2.8.4 durchgeführt. Spielberechtigt in der NRW-Klasse 2019 / 2020 sind die Absteiger aus der NRW-Klasse 2018 / 2019. Die restlichen Startplätze werden gemäß den Mitgliederzahlen auf die Verbände verteilt (Sainte Laguë-Verfahren). 6. Spielbericht und Ergebnismeldung Die Spielberichte sind ausnahmslos in Druckbuchstaben zu fertigen. Unverzüglich nach dem Mannschaftskampf, jedoch spätestens am folgenden Tag bis 11.00 Uhr ist das gesamte Spielergebnis in das Ergebnisportal unter der vorgesehenen Ergebniseingabe einzugeben. Der Spielbericht muss bis zum Ende der Saison aufbewahrt werden. Wenn ein Schiedsrichter anwesend ist, ist von ihm nach Beendigung jeder Partie das Ergebnis sofort ins Ergebnisportal einzugeben. Der gastgebende Verein hat hierzu dem Schiedsrichter einen kostenfreien Internetzugang (Open WLAN o. ä.) für dessen Kommunikationsgerät zur Verfügung zu stellen. 7. Partienotationen und Auswertungen Die originalen Partieformulare müssen spätestens am Tag nach dem Kampf an folgende Adresse geschickt werden: Daniel Hausrath, Kaiserstr. 85, 45468 Mülheim, Tel. 0157 / 80942643, Mail: daniel.hausrath@gmx.de Alle Partien sind über die Internetseite des SB NRW unter der Rubrik im Ergebnisdienst der Spielklasse im Menu-Punkt Rundschreiben abrufbar. Oberliga: http://nrw.svw.info/ergebnisse/show/2018/2793/rundschreiben/ NRW Klasse Gruppe 1: http://nrw.svw.info/ergebnisse/show/2018/2791/rundschreiben/ NRW Klasse Gruppe 2: http://nrw.svw.info/ergebnisse/show/2018/2789/rundschreiben/

Alle Ergebnisse werden zur ELO- und DWZ-Auswertung eingereicht. Titelnormen können nicht erzielt werden. 8. Schiedsrichter Der Schiedsrichter hat vor Ort die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Ist kein Schiedsrichter anwesend, so übernehmen die Mannschaftsführer beider Vereine gemeinsam seine Aufgaben. Das Tagegeld von 60 EURO und die Fahrtkosten (bei Benutzung von PKW 0,30 EURO / km) des Schiedsrichters sind von den beteiligten Mannschaften gleichmäßig zu tragen und an Ort und Stelle auszuzahlen. 9. Freilassen von Brettern, Bußen Alle Verstöße gegen die FIDE Schachregeln, die Turnierordnung (BTO), die Allgemeine Spielordnung (ASpO) und diese verbindliche Ausschreibung ziehen in jedem Fall Bußen nach sich. Kampflos verlorene Partien werden gemäß ASpO 8.1.3 mit einer Geldbuße belegt: an den Brettern 1 4 in Höhe von 100 EURO, an den Brettern 5 8 in Höhe von 50 EURO. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Geldbuße. Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf nicht an, gilt der Wettkampf an allen Brettern als verloren. Zusätzlich wird eine Geldbuße verhängt. 10. Zustellungsvertreter, Rechtsmittelbelehrung Zustellungsvertreter, das heißt Vertreter seines Vereins in allen Angelegenheiten, welche die Mannschaftsmeisterschaft betreffen (einschließlich der Mitteilung über verhängte Bußen), ist der Vorsitzende des Vereins. Eine Änderung ist im Ergebnisportal sofort durchzuführen und dem zuständigen Spielleiter Frank Strozewski, E-Mail: strozewski@t-online.de, unverzüglich mitzuteilen. Gegen diese Ausschreibung ist gemäß Ziffer 9 ff. der BTO Protest beim Bundesspielausschuss (BSA) möglich. Der Protest ist schriftlich zu begründen und innerhalb von 10 Tagen an den in diesem Fall Vorsitzenden des BSA, Dr. Johannes Baier, E-Mail: baier.johannes@gmx.de, zu richten. Dem Protest ist der Einzahlungsnachweis über die Gebühr in Höhe von 200 Euro beizufügen. Oer-Erkenschwick, im August 2018

Übersicht der Startplätze in der neuen NRW-Klasse 2019 / 2020: Absteiger aus der 2. Bundesliga 0 1 2 3 Absteiger aus der NRW-Klasse 4 5 6 7 Mannschaften aus dem SVR 8 8 8 8 Mannschaften aus dem SVM 8 8 8 7 Mannschaften aus dem NSV 7 7 7 7 Mannschaften aus dem SVOWL 6 5 5 5 Mannschaften aus dem SVML 4 4 3 3 Mannschaften aus dem SVSW 3 3 3 3