Landnutzungsmanagement

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Landnutzungsmanagement

INHALTSVERZEICHNIS 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Aufbau des Studiums... 4 3 Lehrveranstaltungen... 5 5 Pflichtpraxis... 8 7 Abschluss... 9 8 Akademischer Grad... 9 9 Prüfungsordnung...10 10 Inkrafttreten...10 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Landnutzungsmanagement ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das individuelle Bachelorstudium Landnutzungsmanagement vermittelt eine ganzheitliche Sichtweise auf die Ursachen und Wirkungen der agrarischen und forstlichen Landnutzung in der menschlichen Gesellschaft und den betroffenen Ökosystemen. Aufbauend auf natur- und formalwissenschaftlichen Grundlagen, sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Grundlagen sowie technischen Grundlagen besitzt der/die Absolvent/in nach Abschluss des Studiums Wissen in folgenden Bereichen: Ökosystemlehre, Land- und Forstwirtschaft, Ökologische Landwirtschaft, Naturschutz, Raumplanung und Raumordnung, ausgewählte Weiterverarbeitungstechniken pflanzlicher Rohstoffe. Der/die Absolvent/in ist in der Lage, sich rasch einen Überblick über neue Wissensgebiete zu schaffen. teamorientiert zu arbeiten und flexibel auf Veränderungen im gesellschaftlichen und beruflichen Umfeld zu reagieren. eine Vermittlerrolle zwischen verschiedenen Interessensgruppen und verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen einzunehmen. innovative und kreative Problemlösungen zu erarbeiten, zu implementieren und zu präsentieren. naturwissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Physik, Chemie, Geologie, Meteorologie, Zoologie und Botanik auf die pflanzliche Produktion anzuwenden. Kenntnisse der Ökologie und Umweltethik im Spannungsfeld zwischen Natur und Gesellschaft anzuwenden. Nutzpflanzen in ihrer Systematik, Physiologie und Ökologie zu verstehen. Der/die Absolvent/in beherrscht den Umgang mit Methoden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Technologien der Land- und Forstwirtschaft, des ökologischen Landbaus, der Nahrungsmittel-, Futtermittel-, Energie- und Naturfaserproduktion. Eine Praxis von mindestens vier Wochen dient der Vertiefung der Kenntnis der behandelten Lerninhalte. 3

1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Das Bachelorstudium Landnutzungsmanagement qualifiziert den/die Absolvent/in für folgende Berufs- und Tätigkeitsfelder Mitarbeit in interdisziplinären Forschungsprojekten Beratung von Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und von weiterverarbeitenden Betrieben Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Gewerbe, Industrie und Handel Aus- und Weiterbildung Tätigkeit in NGOs (Nichtregierungsorganisationen) Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kommunalverwaltungen Internationale Organisationen Interessensvertretungen und Verbände Umwelt-, Energie-, und Regionalentwicklungsagenturen Das Bachelor-Studium Landnutzungsmanagement qualifiziert als Grundlage für weiterführende Masterstudien auch für wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre. 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4.500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Lehrveranstaltungen: davon entfallen auf Freie Wahllehrveranstaltungen: Fremdsprachige LVA: Bachelorarbeit: Pflichtpraxis: mindestens 165 ECTS-Punkte, 10 ECTS-Punkte 12 ECTS-Punkte 12 ECTS-Punkte 3 ECTS (Ersatzleistung) 4

2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften (Tech./Ing.) 25% Naturwissenschaften sowie (NaWi) 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. (WiSoRe) Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) Techn. /Ing. NaWi WiSoRe Studien (Kennzahl), in denen diese LVA eine Stellung hat 1. Natur- und formalwissenschaftliche Grundlagen 770101 Organische Chemie und Biochemie (AW) VO 4,5 0 95 5 255 770151 Allgemeine Chemie (UBRM) VO 3 0 100 0 227 831104 Botanik (UBRM) VO 2 0 100 0 227 833120 Biologie terrestrischer Tiere VU 3 0 100 0 227 835109 Mathematik (UBRM) VU 3 34 33 33 227 851109 Statistik (UBRM) VO 2 60 20 20 227 851110 Statistik (UBRM) UE 2 60 20 20 227 872104 Geologie (AW) VO 1,5 10 80 10 255 872105 Gesteinskunde - Übungen (AW) UE 1 30 60 10 255, 219 892105 Physik (UBRM) VO 3 30 70 0 227 911102 Bodenkunde (AW) VO 4,5 10 85 5 255 814102 Meteorologie VO 2 0 100 0 255, 231 Uni Split Marine Microbiology VU 4 0 100 0 MBE 2. Sozial-, wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Grundlagen 735185 Datenerhebung in der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung VU 4 0 0 100 227 5

731127 Grundlagen der Mikroökonomie VO 3 0 0 100 227 731128 Grundlagen der Makroökonomie VO 3 0 0 100 227 731130 Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten VU 3 5 5 90 227 732192 Grundlagen der Politik VO 2 0 0 100 227, 225,231 733113 Rechnungswesen VU 2 0 0 100 227, 231 734167 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre VU 4 0 0 100 225, 226, 227 735122 Grundlagen Marketing VO 2 5 10 85 736180 Grundlagen des Rechts VO 3 0 0 100 217, 226, 227 225, 226, 227 915101 Projektmanagement VU 3 5 5 90 227 3. Technisch/ingenieurswissenschaftliche Grundlagen 931103 Grundlagen der Landtechnik VO 3 90 10 0 255 931104 Landwirtschaftliche Baukunde VO 3 70 20 10 255 893118 Prozesstechnik I VO 2 100 0 0 227 893119 Prozesstechnik I UE 1 100 0 0 227 893120 Prozesstechnik II VU 4 100 0 0 227 857107 Einführung in die Fernerkundung VO 2 80 20 0 227 4. Grundlagen und Aspekte der Landnutzung 855101 Allgemeine Raumplanung und Raumordnung VO 2 30 20 50 219, 227, 231 933108 Ökologische Landwirtschaft EX 1 15 70 15 255 951104 Pflanzenbau VO 3 40 50 10 255 951110 Ackerbauliche Nutzpflanzenkunde VX 4,5 30 70 0 255 951112 Pflanzliche Produktion I EX 0,5 70 20 10 255 951113 Pflanzliche Produktion II EX 0,5 70 20 10 255 732193 Einführung in die Politik natürlicher Ressourcen VO 2 0 0 100 227 736133 Umweltrecht VO 2 0 0 100 227 812104 Hydrobiologie I VO 1 10 85 5 227 6

812108 Hydrobiologie II VO 1 10 80 10 227 831101 Systematische Botanik VO 2 0 100 0 219 831102 Übungen m. Feldarbeiten zur systematischen Botanik UX 3 0 100 0 219 831103 Vegetationsökologie VO 2 10 90 0 219 833103 Agrarökologie VO 3 0 95 5 255 833107 Agrarökologie - Übungen UX 1 30 70 0 255 833115 Umweltethik VO 3 30 30 40 219, 227, 255 834101 Integrativer Naturschutz VO 2 0 70 30 227 853109 912113 913103 930105 Natur- und Landschaftsschutz - Grundlagen und Instrumente Grundlagen der Ökologie 1: Ökologische Genetik, Verhaltensund Populationsgenetik Grundlagen der Waldbewirtschaftung Einführung in die Agrarwissenschaften VO 2 0 100 0 227 VO 3 0 100 0 225, 227 VX 4 40 40 20 227 VO 1 14 55 31 255 933101 Ökologische Landwirtschaft VO 3 10 60 30 255 951107 Grünlandbewirtschaftung VO 3 70 25 5 255 953100 Pflanzenschutz VO 3 25 70 5 255 953101 Pflanzenschutz - Übungen US 2 5 95 0 255 957120 Management genetischer Ressourcen VO 1 30 70 0 227 Uni Split Biology of Marine Invertebrates VU 8 0 100 0 MBE 5. Ausgewählte Produkte agrarischer und forstlicher Landnutzung 891101 Naturfasern und Naturfaserwerkstoffe VO 5 90 10 0 226 891165 Holzwissenschaftliche Grundlagen VU 3 75 25 0 225 752110 931143 Technologie pflanzlicher Lebensmittel Energie aus Rohstoffen der Landund Forstwirtschaft VO 2 80 10 10 217 VX 3 40 40 20 227, 255 7

Verwendete Studienkennzahlen und Abkürzungen: 227 Bachelorstudium Umwelt- und Bioressourcenmanagement 226 Bachelorstudium Holz- und Naturfasertechnologie 217 Bachelorstudium Lebensmittel- und Biotechnologie 255 Bachelorstudium Agrarwissenschaften 225 Bachelorstudium Forstwirschaft 231 Bachelorstudium Kulturtechnik und Wasserwirtschaft MBE...Undergraduate Study Marine Biology and Ecology University of Split 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums können maximal 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert werden. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens vier Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 8

6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Wird die Bachelorarbeit im Rahmen einer anderen LVA (z.b. Laborübung) absolviert, so dient die LVA Bachelorseminar nur als Verrechnungskonto. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis Anm. zu Aufbau der Bachelorarbeit: Spezifische Anpassungen sind möglich; diese sind vom Lehrveranstaltungsleiter bzw. von der Lehrveranstaltungsleiterin festzulegen: Die Beurteilung der Bachelorarbeit und der Titel der Arbeit sind gesondert im Bachelor- Zeugnis anzuführen. 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA" verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9

9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 165 ECTS-Punkten ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des individuellen Bachelorstudiums Landnutzungsmanagement und Landnutzungsökologie tritt am 23.2.2015 in Kraft. 10